Stadt Zeitz Begründung
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Rahmenplanes im Jahre 2010 fortgeschrieben. Die fortgeschrieben Sanierungsziele wurden<br />
in den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22 eingearbeitet (siehe Punkt 5.1).<br />
In der Zeit vom 26. 4. 2011 bis zum 27. 5. 2011 wurde eine erneute frühzeitige Bürger- und<br />
parallel dazu Behördenbeteiligung zu den geänderten Planungszielen durchgeführt. Die<br />
wesentlichen Hinweise dazu wurden eingearbeitet.<br />
5. <strong>Begründung</strong> der Planfestsetzungen<br />
5.1. Städtebauliche Konzeption<br />
Wie bereits im Punkt 4 erwähnt, lehnt sich die städtebauliche Konzeption des<br />
Bebauungsplanes 22 an den 2010 fortgeschriebenen Rahmenplan für das förmlich<br />
festgelegte Sanierungsgebiet an als eigenständigem Bestandteil des integrierten<br />
<strong>Stadt</strong>entwicklungskonzeptes (SEK) der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> an. Die städtebaulichen Ziele wurden im<br />
Rahmenplan wie folgt definiert:<br />
- Vorrang für Landschaftsgestaltung<br />
- Erhaltung/ Sanierung der historisch wertvollen Gewerbebrache ZEKIWA und weiterer<br />
Baudenkmale<br />
- Kein Neubau, jedoch baugesetzlich geregelter Bestandsschutz, solange Nutzer<br />
vorhanden sind<br />
- Fläche für Naherholungsfunktionen umgestalten – dazu ist ein gesondertes<br />
Nutzungskonzept zu erstellen<br />
- Badstubenvorstadt als Allee mit Bäumen gestalten<br />
- Fußwegeverbindungen ausbauen<br />
Außerdem soll in dem Bereich ein Regenüberlaufbecken (RÜB) errichtet werden, das bei<br />
Starkregen Abwasser aus dem angrenzenden Mischwasserkanal aufnimmt.<br />
5.2. Art der baulichen Nutzung<br />
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 22 wird teilweise als Mischgebiet (ca. 3,23<br />
ha) teilweise als Fläche für Abwasserbeseitigung / Zweckbestimmung<br />
Regenüberlaufbecken (ca. 0,07 ha), sowie als öffentliche und private Grünflächen (ca. 1,76<br />
ha) festgesetzt.<br />
5.3. Maß der baulichen Nutzung / überbaubare Grundstücksflächen<br />
Das zulässige Maß der baulichen Nutzung orientiert sich im Wesentlichen an der<br />
vorhandenen Bebauung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 22.<br />
5.3.1. Weitere Festsetzungen<br />
Baulinien<br />
Die Baulinien wurden festgesetzt, um die vorhandenen denkmalgeschützten Gebäude<br />
innerhalb des Geltungsbereiches zu sichern.<br />
Baugrenzen<br />
Im Übrigen wurden die Baufenster im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 22 durch<br />
Baugrenzen festgesetzt um Bauwilligen einen größeren Gestaltungsspielraum zu<br />
ermöglichen.<br />
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