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Stadt Zeitz Begründung

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Rahmenplanes im Jahre 2010 fortgeschrieben. Die fortgeschrieben Sanierungsziele wurden<br />

in den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22 eingearbeitet (siehe Punkt 5.1).<br />

In der Zeit vom 26. 4. 2011 bis zum 27. 5. 2011 wurde eine erneute frühzeitige Bürger- und<br />

parallel dazu Behördenbeteiligung zu den geänderten Planungszielen durchgeführt. Die<br />

wesentlichen Hinweise dazu wurden eingearbeitet.<br />

5. <strong>Begründung</strong> der Planfestsetzungen<br />

5.1. Städtebauliche Konzeption<br />

Wie bereits im Punkt 4 erwähnt, lehnt sich die städtebauliche Konzeption des<br />

Bebauungsplanes 22 an den 2010 fortgeschriebenen Rahmenplan für das förmlich<br />

festgelegte Sanierungsgebiet an als eigenständigem Bestandteil des integrierten<br />

<strong>Stadt</strong>entwicklungskonzeptes (SEK) der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> an. Die städtebaulichen Ziele wurden im<br />

Rahmenplan wie folgt definiert:<br />

- Vorrang für Landschaftsgestaltung<br />

- Erhaltung/ Sanierung der historisch wertvollen Gewerbebrache ZEKIWA und weiterer<br />

Baudenkmale<br />

- Kein Neubau, jedoch baugesetzlich geregelter Bestandsschutz, solange Nutzer<br />

vorhanden sind<br />

- Fläche für Naherholungsfunktionen umgestalten – dazu ist ein gesondertes<br />

Nutzungskonzept zu erstellen<br />

- Badstubenvorstadt als Allee mit Bäumen gestalten<br />

- Fußwegeverbindungen ausbauen<br />

Außerdem soll in dem Bereich ein Regenüberlaufbecken (RÜB) errichtet werden, das bei<br />

Starkregen Abwasser aus dem angrenzenden Mischwasserkanal aufnimmt.<br />

5.2. Art der baulichen Nutzung<br />

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 22 wird teilweise als Mischgebiet (ca. 3,23<br />

ha) teilweise als Fläche für Abwasserbeseitigung / Zweckbestimmung<br />

Regenüberlaufbecken (ca. 0,07 ha), sowie als öffentliche und private Grünflächen (ca. 1,76<br />

ha) festgesetzt.<br />

5.3. Maß der baulichen Nutzung / überbaubare Grundstücksflächen<br />

Das zulässige Maß der baulichen Nutzung orientiert sich im Wesentlichen an der<br />

vorhandenen Bebauung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 22.<br />

5.3.1. Weitere Festsetzungen<br />

Baulinien<br />

Die Baulinien wurden festgesetzt, um die vorhandenen denkmalgeschützten Gebäude<br />

innerhalb des Geltungsbereiches zu sichern.<br />

Baugrenzen<br />

Im Übrigen wurden die Baufenster im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 22 durch<br />

Baugrenzen festgesetzt um Bauwilligen einen größeren Gestaltungsspielraum zu<br />

ermöglichen.<br />

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