Stadt Zeitz Begründung

Stadt Zeitz Begründung Stadt Zeitz Begründung

23.06.2013 Aufrufe

Teil I Begründung zum Bebauungsplan der Stadt Zeitz Nr. 22 „ZEKIWA- Altwerk“ 1. Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich wird gesäumt im Süden von der Geschwister- Scholl- Straße, im Osten vom Fußweg, der die Geschwister- Scholl und die Baenschstraße verbindet, im Norden von der Elsterpromenade und im Westen von der Badstubenvorstadt. Das Plangebiet liegt im Norden des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes der Stadt Zeitz und hat eine Größe von ca. 5,5 ha. 2. Ziele der Planung/ Raumordnung und Landesentwicklung Die Stadt Zeitz als Mittelzentrum hat u. a. auch die Funktion, Flächen für soziale, kulturelle, sportliche und andere Bereiche, sowie Flächen für Versorgungsanlagen in ausreichendem Maße bereitzustellen. Regionaler Entwicklungsplan Die endgültige Abwägung sowie der Beschluss des regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Halle erfolgten am 27. 5. 2010 durch die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft. Die Veröffentlichung der relevanten Beschlüsse erfolgte im Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes Sachsen- Anhalt vom 15. 6. 2010. Der beschlossene Plan wurde am 20. Juli 2010 durch die Oberste Landesplanungsbehörde unter Auflagen genehmigt. Die regionalplanerischen Festlegungen des beschlossenen Regionalen Entwicklungsplans für die Planungsregion Halle stellen Erfordernisse der Raumordnung dar (§ 3 (1) Nr. 1 Raumordnungsgesetz, ROG) und sind von öffentlichen Stellen in Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen nach den für diese Entscheidungen geltenden Vorschriften zu berücksichtigen (§ 4 (1) und (2) ROG). Der Beschluss zum Beitritt zu den Auflagen der Genehmigung des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen- Anhalt erfolgte in der Sitzung der Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Halle am 26. 10. 2010. Die Genehmigung des Regionalen Entwicklungsplanes wurde im Amtsblatt des Landesverwaltungsamts Sachsen- Anhalt sowie den Amtsblättern der Zweckverbandsmitglieder öffentlich bekannt gemacht. Mit der letzten öffentlichen Bekanntmachung am 21. 12. 2010 ist der Regionale Entwicklungsplan für die Planungsregion Halle (REP Halle) rechtswirksam geworden und in Kraft getreten. Landesentwicklungsplan Land Sachsen- Anhalt 2010 Die Verordnung über den Landesentwicklungsplan des Landes Sachsen- Anhalt 2010 vom 16. 2. 2011 wurde am 11. März 2011 im Gesetzes- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen- Anhalt (GVBl. LSA Nr. 6/2011, S. 160) verkündet und ist gemäß § 3 am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten. (LEP- LSA 2010). Nach § 2 der Verordnung gelten die Regionalen Entwicklungspläne für die Planungsregionen und die bestehenden Regionalen Teilgebietsentwicklungspläne (-programme) fort, soweit sie den in der Verordnung festgelegten Zielen der Raumordnung nicht widersprechen. 2

Mit dem Inkrafttreten der Verordnung zum LEP 2010 ist zugleich das Gesetz über den Landesentwicklungsplan des Landes Sachsen- Anhalt außer Kraft getreten und nicht mehr anzuwenden. Die Stadt Zeitz ist im Ziel 37, Abschnitt 2.1. Zentrale Orte des LEP- LSA 2010 erneut als Mittelzentrum ausgewiesen. Zentraler Ort ist der im Zusammenhang bebaute Ortsteil. Dazu gehören auch Erweiterungen im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung. Das Ziel 58 im Abschnitt 3.1 Wirtschaft des LEP- LSA 2010 legt Zeitz/ Tröglitz als Vorrangstandort für landesbedeutsame Industrie- und Gewerbeflächen fest (bereits bestehender Standort), der entsprechend dem Bedarf weiterzuentwickeln ist. Nach dem LEP- LSA 2010 (Punkt 1.4) sowie dem REP Halle (Punkt 5. 3. 1) liegt die Stadt Zeitz im ländlichen Raum. Das REP Halle konkretisiert den ländlichen Raum um Zeitz gemäß Karte 2 als ländlichen Raum außerhalb des Verdichtungsraumes mit relativ günstigen wirtschaftlichen Entwicklungspotentialen. Demzufolge ist eine städtebauliche Entwicklung über die örtlichen Bedürfnisse hinaus möglich. Mittelzentren sind als Standorte für gehobene Einrichtungen im wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und politischen Bereich und für weitere private Dienstleistungen zu sichern und zu entwickeln. Die dafür benötigten Flächen sind näher zu konkretisieren und städtebaulich zu sichern und zu entwickeln. Vor Neuversiegelung von Flächen ist zu prüfen, ob bereits versiegelte Flächen genutzt werden können. Die Stadt Zeitz besitzt einen genehmigten Flächennutzungsplan. Der Bebauungsplan 22 wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Er dient vorrangig dem Stadtumbau, um diesen Teil der Stadt Zeitz attraktiver zu gestalten. 3. Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan des Planungsverbandes der Stadt Zeitz und umgebenden Gemeinden ist seit dem 3. 3. 2000 wirksam. Im Flächennutzungsplan ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes überwiegend als Gemischte Baufläche ausgewiesen. Im Bebauungsplan sind Mischgebietsflächen, Flächen für Versorgungsanlagen und Grünflächen ausgewiesen. Da ein Bebauungsplan in gewissen Grenzen von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweichen kann, wurde das Herleitungsgebot gem. § 8 (2) BauGB grundsätzlich eingehalten. Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. 4. Bisherige Entwicklung und derzeitige Situation im Plangebiet Bereits am 9. 6. 1994 wurde der Aufstellungsbeschluss zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 22 gefasst. Eine frühzeitige Bürgerbeteiligung zur Vorstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes Nr. 22 wurde in der Zeit vom 1. 11. 1994 bis zum 10. 11. 1994 durchgeführt. Geplant war damals eine überwiegend gewerbliche Nutzung an diesem Standort anzusiedeln. Mehrere Investoren haben in der Zwischenzeit vorgesprochen, Studenten haben sich mit dem Areal befasst, jedoch konnte bisher keine der entwickelten Ideen umgesetzt werden. Nach nunmehr umfangreichen durchgeführten Gebäudeabbrüchen soll gemeinsam mit dem Eigentümer ein Nutzungskonzept für das verbliebene unter Denkmalschutz stehende Eckgebäude Geschwister- Scholl- Straße / Badstubenvorstadt gefunden werden. Weiterhin soll unter Beachtung der bestehenden Altlastensituation ein Regenüberlaufbecken an dem Standort errichtet werden. Das Areal des Bebauungsplanes Nr. 22 liegt innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes der Stadt Zeitz. Die Sanierungsziele wurden anhand eines 3

Mit dem Inkrafttreten der Verordnung zum LEP 2010 ist zugleich das Gesetz über den<br />

Landesentwicklungsplan des Landes Sachsen- Anhalt außer Kraft getreten und nicht mehr<br />

anzuwenden.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> ist im Ziel 37, Abschnitt 2.1. Zentrale Orte des LEP- LSA 2010 erneut als<br />

Mittelzentrum ausgewiesen. Zentraler Ort ist der im Zusammenhang bebaute Ortsteil. Dazu<br />

gehören auch Erweiterungen im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.<br />

Das Ziel 58 im Abschnitt 3.1 Wirtschaft des LEP- LSA 2010 legt <strong>Zeitz</strong>/ Tröglitz als<br />

Vorrangstandort für landesbedeutsame Industrie- und Gewerbeflächen fest (bereits<br />

bestehender Standort), der entsprechend dem Bedarf weiterzuentwickeln ist.<br />

Nach dem LEP- LSA 2010 (Punkt 1.4) sowie dem REP Halle (Punkt 5. 3. 1) liegt die <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Zeitz</strong> im ländlichen Raum. Das REP Halle konkretisiert den ländlichen Raum um <strong>Zeitz</strong><br />

gemäß Karte 2 als ländlichen Raum außerhalb des Verdichtungsraumes mit relativ günstigen<br />

wirtschaftlichen Entwicklungspotentialen.<br />

Demzufolge ist eine städtebauliche Entwicklung über die örtlichen Bedürfnisse hinaus<br />

möglich. Mittelzentren sind als Standorte für gehobene Einrichtungen im wirtschaftlichen,<br />

sozialen, kulturellen und politischen Bereich und für weitere private Dienstleistungen zu<br />

sichern und zu entwickeln. Die dafür benötigten Flächen sind näher zu konkretisieren und<br />

städtebaulich zu sichern und zu entwickeln. Vor Neuversiegelung von Flächen ist zu prüfen,<br />

ob bereits versiegelte Flächen genutzt werden können. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> besitzt einen<br />

genehmigten Flächennutzungsplan. Der Bebauungsplan 22 wird aus dem<br />

Flächennutzungsplan entwickelt. Er dient vorrangig dem <strong>Stadt</strong>umbau, um diesen Teil der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> attraktiver zu gestalten.<br />

3. Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan<br />

Der Flächennutzungsplan des Planungsverbandes der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> und umgebenden<br />

Gemeinden ist seit dem 3. 3. 2000 wirksam. Im Flächennutzungsplan ist der Geltungsbereich<br />

des Bebauungsplanes überwiegend als Gemischte Baufläche ausgewiesen.<br />

Im Bebauungsplan sind Mischgebietsflächen, Flächen für Versorgungsanlagen und<br />

Grünflächen ausgewiesen. Da ein Bebauungsplan in gewissen Grenzen von den<br />

Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweichen kann, wurde das Herleitungsgebot<br />

gem. § 8 (2) BauGB grundsätzlich eingehalten. Der Bebauungsplan wird aus dem<br />

Flächennutzungsplan entwickelt.<br />

4. Bisherige Entwicklung und derzeitige Situation im Plangebiet<br />

Bereits am 9. 6. 1994 wurde der Aufstellungsbeschluss zur Einleitung des<br />

Bebauungsplanverfahrens Nr. 22 gefasst. Eine frühzeitige Bürgerbeteiligung zur Vorstellung<br />

der allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes Nr. 22 wurde in der Zeit vom 1. 11.<br />

1994 bis zum 10. 11. 1994 durchgeführt. Geplant war damals eine überwiegend gewerbliche<br />

Nutzung an diesem Standort anzusiedeln. Mehrere Investoren haben in der Zwischenzeit<br />

vorgesprochen, Studenten haben sich mit dem Areal befasst, jedoch konnte bisher keine der<br />

entwickelten Ideen umgesetzt werden. Nach nunmehr umfangreichen durchgeführten<br />

Gebäudeabbrüchen soll gemeinsam mit dem Eigentümer ein Nutzungskonzept für das<br />

verbliebene unter Denkmalschutz stehende Eckgebäude Geschwister- Scholl- Straße /<br />

Badstubenvorstadt gefunden werden. Weiterhin soll unter Beachtung der bestehenden<br />

Altlastensituation ein Regenüberlaufbecken an dem Standort errichtet werden.<br />

Das Areal des Bebauungsplanes Nr. 22 liegt innerhalb des förmlich festgelegten<br />

Sanierungsgebietes der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>. Die Sanierungsziele wurden anhand eines<br />

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