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Stadt Zeitz Begründung

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geleistet. Bei Durchführung der Planung werden die Schutzgüter im Bebauungsplan Nr. 22<br />

und in seiner Umgebung positiv beeinflusst.<br />

Entwicklung bei Nichtdurchführung der Planung<br />

Zurzeit liegt das betroffene Gelände brach. Der jetzige Zustand würde weiterhin beibehalten<br />

werden. Das unter Denkmalschutz stehende Gebäude - welches durch den Bebauungsplan<br />

erhalten werden soll - würde drohen zu verfallen. Die vorhandenen Altlasten würden weiter<br />

im Boden bzw. Grundwasser verbleiben und die Umwelt belasten.<br />

2.c Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich<br />

nachteiliger Auswirkungen<br />

Begrünung der öffentlichen Freiflächen, Erhaltung denkmalgeschützter Gebäude,<br />

Sanierung der Altlasten<br />

2.d Anderweitige Planungsmöglichkeiten<br />

Durch die beabsichtigte Aufwertung einer bereits vorhandenen Bebauung sind Alternativen<br />

zum Standort kaum möglich.<br />

3. Zusätzliche Angaben<br />

3.a Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren<br />

Da bei Beachtung der im Umweltbericht gegeben Hinweise zu den Schutzgütern keine<br />

wesentlichen negativen Umweltauswirkungen durch die beabsichtigte Planung auftreten, war<br />

die Anwendung von technischen Verfahren zu ihrer Ermittlung nicht erforderlich.<br />

3.b Hinweise zur Durchführung der Überwachung der Auswirkungen des<br />

Bebauungsplanes auf die Umwelt entsprechend § 2 Abs. 4 BauGB<br />

Die Überwachung der Einhaltung der Ziele des Bebauungsplanes wird durch das Sachgebiet<br />

Baurecht der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren wahrgenommen.<br />

Umweltbelange werden von den entsprechenden Unteren Umweltbehörden weiter<br />

betrachtet, sowie von der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> wird im Rahmen des Monitoring die<br />

notwendigen Angaben abfragen.<br />

3.c Allgemein verständliche Zusammenfassung des Umweltberichtes<br />

(BauGB); Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a)<br />

Inhalt dieses Umweltberichtes ist die Bewertung folgender Schutzgüter im Geltungsbereich<br />

des Bebauungsplanes Nr. 22 „ZEKIWA- Altwerk“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>:<br />

Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kulturgüter und<br />

sonstige Sachgüter.<br />

Der betroffene Bereich soll teilweise als Mischgebiet, sowie Fläche für Versorgungsanlagen<br />

und auch als Grünfläche festgesetzt werden.<br />

Unzumutbare Beeinträchtigungen für Tiere und Pflanzen, sowie Luft und Klima sind durch<br />

die Realisierung der Planung nicht zu befürchten.<br />

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