Stadt Zeitz Begründung
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geleistet. Bei Durchführung der Planung werden die Schutzgüter im Bebauungsplan Nr. 22<br />
und in seiner Umgebung positiv beeinflusst.<br />
Entwicklung bei Nichtdurchführung der Planung<br />
Zurzeit liegt das betroffene Gelände brach. Der jetzige Zustand würde weiterhin beibehalten<br />
werden. Das unter Denkmalschutz stehende Gebäude - welches durch den Bebauungsplan<br />
erhalten werden soll - würde drohen zu verfallen. Die vorhandenen Altlasten würden weiter<br />
im Boden bzw. Grundwasser verbleiben und die Umwelt belasten.<br />
2.c Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich<br />
nachteiliger Auswirkungen<br />
Begrünung der öffentlichen Freiflächen, Erhaltung denkmalgeschützter Gebäude,<br />
Sanierung der Altlasten<br />
2.d Anderweitige Planungsmöglichkeiten<br />
Durch die beabsichtigte Aufwertung einer bereits vorhandenen Bebauung sind Alternativen<br />
zum Standort kaum möglich.<br />
3. Zusätzliche Angaben<br />
3.a Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren<br />
Da bei Beachtung der im Umweltbericht gegeben Hinweise zu den Schutzgütern keine<br />
wesentlichen negativen Umweltauswirkungen durch die beabsichtigte Planung auftreten, war<br />
die Anwendung von technischen Verfahren zu ihrer Ermittlung nicht erforderlich.<br />
3.b Hinweise zur Durchführung der Überwachung der Auswirkungen des<br />
Bebauungsplanes auf die Umwelt entsprechend § 2 Abs. 4 BauGB<br />
Die Überwachung der Einhaltung der Ziele des Bebauungsplanes wird durch das Sachgebiet<br />
Baurecht der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren wahrgenommen.<br />
Umweltbelange werden von den entsprechenden Unteren Umweltbehörden weiter<br />
betrachtet, sowie von der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> wird im Rahmen des Monitoring die<br />
notwendigen Angaben abfragen.<br />
3.c Allgemein verständliche Zusammenfassung des Umweltberichtes<br />
(BauGB); Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a)<br />
Inhalt dieses Umweltberichtes ist die Bewertung folgender Schutzgüter im Geltungsbereich<br />
des Bebauungsplanes Nr. 22 „ZEKIWA- Altwerk“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>:<br />
Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kulturgüter und<br />
sonstige Sachgüter.<br />
Der betroffene Bereich soll teilweise als Mischgebiet, sowie Fläche für Versorgungsanlagen<br />
und auch als Grünfläche festgesetzt werden.<br />
Unzumutbare Beeinträchtigungen für Tiere und Pflanzen, sowie Luft und Klima sind durch<br />
die Realisierung der Planung nicht zu befürchten.<br />
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