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Stadt Zeitz Begründung

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Von der Belastung nicht betroffen ist lediglich der südöstliche Bereich der B- Planfläche.<br />

Sobald der Termin für einzelne Baumaßnahmen feststeht, sollte rechtzeitig vor Beginn ein<br />

entsprechender Antrag unter Vorlage der folgenden Unterlagen, bezogen auf die<br />

Gesamtfläche gestellt werden, um auch eine klare Abgrenzung in Bezug auf die Bewertung<br />

(belastet oder unbelastet) treffen können.<br />

Die Unterlagen sind:<br />

- Übersichtsplan, Flurkarten, Auflistung der betroffenen Flurstücke<br />

- Eigentumsnachweise<br />

Aufgrund ständiger Aktualisierungen können ggf. Abweichungen bei künftigen Anfragen<br />

gegenüber bislang getroffenen Aussagen zum Kampfmittelverdacht auftreten.<br />

Bewertung:<br />

Das Schutzgut Boden wird durch die zusätzliche Bodenversiegelung negativ beeinflusst.<br />

Diese Beeinträchtigung wird jedoch durch die geplanten bzw. bereits durchgeführten<br />

Entkernungs- und Begrünungsmaßnahmen ausgeglichen. Im Plangebiet sind umfangreiche<br />

Altlastensanierungen erforderlich. Diese sind in Abstimmung mit der Unteren Abfall- und<br />

Bodenschutzbehörde des Burgenlandkreises vorzunehmen.<br />

2.a.6. Schutzgut Wasser<br />

Als Oberflächen- und genauer Fließgewässer befindet sich die Weiße Elster nördlich zum<br />

Bebauungsplan. Die geplante Mischgebietsnutzung hat jedoch keinen Einfluss auf die weiße<br />

Elster. Wenn im Bereich des im Plan eingetragenen Überschwemmungsgebietes der<br />

Weißen Elster Baum- und Strauchpflanzungen vorgenommen werden, so sind diese mit der<br />

Unteren Wasserbehörde des Burgenlandkreises abzustimmen, da diesbezüglich gemäß § 78<br />

Abs. 1 Nr. 7 WHG Einschränkungen bestehen.<br />

Zum geplanten Regenüberlaufbecken merkt die Untere Wasserbehörde des<br />

Burgenlandkreises in Ihrer Stellungnahme gemäß § 4(2) Baugesetzbuch an:<br />

„Im Plangebiet ist mit oberflächennahen Grundwasserständen zu rechnen, die in Abhängigkeit<br />

vom Wasserstand der Weißen Elster Schwankungen unterliegen. Zudem ist hier auf<br />

Grund vorangegangener Nutzungen mit Bodenverunreinigungen zu rechnen. Somit sind bei<br />

der weiteren Planung folgende Punkte zu beachten:<br />

Durch das Becken darf es zu keiner Verschleppung von Schadstoffen aus dem Boden in das<br />

Grundwasser bzw. den oberflächennah anstehenden Elsterkies (Grundwasserleiter)<br />

kommen. Dies wäre relevant, wenn eine Ausführung als Versickerungs-/<br />

Verdunstungsbecken angestrebt wird. Sollte eine abgedichtete Ausführung als reines<br />

Rückhalte- und Verdunstungsbecken angestrebt werden, ist zu beachten, dass sich das<br />

Becken, je nach geplanter Tiefe, im Grundwasserschwankungsbereich befinden kann.“<br />

Die Flurstücke 731, 257, 142/3 der Flur 42 bzw. 25 und 35 der Flur 1 gehören zum<br />

ehemaligen Gaswerk <strong>Zeitz</strong>, welches als Altlast gemäß § 2 (5) BBodSchG im<br />

Fachinformationssystem „Bodenschutz“ unter der Kat.-Nr. 00356 registriert ist. Für diese<br />

Fläche sind erhebliche, gaswerkstypische Belastungen im Boden und Grundwasser<br />

nachgewiesen. Saniert wurde allerdings bisher nur der Bereich einer Mehrkammerteergrube.<br />

Die Flächeneigentümerin ist gemäß Hemmnisbeseitigungsgesetz altlastenfreigestellt. Alle<br />

Maßnahmen zur Gefahrenabwehr aus Altlasten auf diesen Flächen sind dementsprechend<br />

den Pflichten und Durchführungsprozedere gemäß Altlastenfreistellungsbescheid<br />

unterworfen und dürfen dementsprechend der Zustimmung der Landesanstalt für<br />

Altlastenfreistellung als zuständige Freistellungsbehörde und des Burgenlandkreises als<br />

zuständige Bodenschutzbehörde gemäß § 18 (1) BodSchAG LSA. Dieser Bereich ist in der<br />

Planzeichnung als „Fläche mit erheblich kontaminierten Böden“ gekennzeichnet. Es ist nicht<br />

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