Zeitzer Land - Stadt Zeitz
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(BGBl. I S. 4167) in der jeweils gültigen Fassung und<br />
des § 6 der Gemeindeordnung für das <strong>Land</strong> Sachsen-<br />
Anhalt (GO LSA) vom 05. Oktober 1993 (GVBl. LSA,<br />
S. 568) in der jeweils gültigen Fassung hat der<br />
Gemeinderat der Gemeinde Luckenau in seiner<br />
Sitzung am 03.06.2009 folgende Hebesatzsatzung<br />
beschlossen:<br />
§ 1 - Hebesätze<br />
Die Hebesätze für Realsteuern werden für das<br />
Haushaltsjahr 2009 wie folgt festgesetzt:<br />
(1) Grundsteuer<br />
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe<br />
(Grundsteuer A) 290 v.H.<br />
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 376 v.H.<br />
(2) Gewerbesteuer 323 v.H.<br />
§ 2 - Inkrafttreten<br />
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2009 in<br />
Kraft, gleichzeitig tritt die Satzung vom 04.03.2009<br />
außer Kraft.<br />
Stirbo Siegel Luckenau, 03. Juni 2009<br />
Bürgermeisterin<br />
Gemeinde Nonnewitz<br />
Mitteilungen<br />
Die Nonnewitzer Runde lädt herzlich ein zur:<br />
Grundsteinlegung des Spielplatzes am 20. Juni<br />
In der heutigen Zeit geschehen auch noch Wunder und<br />
es gibt noch etwas Positives zu berichten. Aus<br />
Eigenmitteln der Gemeinde und durch eine<br />
Sachspende ist es möglich geworden, unseren Ort<br />
durch einen Kinderspielplatz zu bereichern.<br />
Wir möchten dieses Ereignis feierlich begehen. Da<br />
eine planmäßige Einweihung des Spielplatzes durch<br />
kleinere Lieferprobleme leider nicht realisierbar ist,<br />
wurde auf Initiative der Nonnewitzer Runde daraus ein<br />
Fest zur Grundsteinlegung organisiert.<br />
Dazu möchten die Mitglieder der Nonnewitzer Runde<br />
alle Kleinen und Großen einladen.<br />
Beginn des Festes ist am 20. Juni um 14.00 Uhr auf<br />
den Friedensplatz. Wir haben viele Spiel und<br />
Aktivitäten für Groß und Klein organisiert. Besonders<br />
unsere Kleinen werden an vielen Spielstationen<br />
gefordert und können Ihr Können beweisen. Neben<br />
den traditionellen Spielwettbewerben wie Sackhüpfen<br />
und Seilziehen, Kinderschminken usw. warten viele<br />
Attraktionen auf unsere Kleinsten. Austoben bis zum<br />
Abwinken steht auf der Tagesordnung und viele<br />
Überraschungen sind geplant. Auch kleine Sachpreise<br />
winken unseren Kindern.<br />
Lasst Euch einfach überraschen….<br />
Schmeißer im Namen der Mitglieder der Nonnewitzer<br />
Runde<br />
Gemeinde Theißen<br />
Amtliche Bekanntmachungen<br />
3. Änderungssatzung der Satzung über die<br />
Gebühren für die Benutzung des Freibades der<br />
Gemeinde Theißen<br />
Aufgrund der §§ 6,8,44 der Gemeindeordnung des<br />
<strong>Land</strong>es Sachsen- Anhalt(GO-LSA) vom 05.10.1993,<br />
geändert durch das Gesetz zur Stärkung der<br />
Ausgabe Juni 2009<br />
kommunalen Selbstverwaltung vom 07.08.2002<br />
Artikel 5 i.V. mit §§ 2 und 5 des<br />
Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der<br />
Bekanntmachung vom 13.12.1996 zuletzt geändert<br />
durch Artikel 1 viertes Rechtsbereinigungsgesetz<br />
vom 19.03.2002 in der zurzeit gültigen Fassung hat<br />
der Gemeinderat Theißen in seiner Sitzung am<br />
30.04.2009 folgende 3. Änderungssatzung der<br />
Satzung über die Gebühren für die Benutzung des<br />
Freibades der Gemeinde Theißen vom 29.03.2001<br />
beschlossen:<br />
Artikel I<br />
§ 1 Geltungsbereich<br />
Die Satzung gilt für die Benutzung des Freibades<br />
Theißen und der dazugehörigen Gebäude, Flächen<br />
und Geräte.<br />
§ 2 Gebühren und Öffnungszeiten<br />
1. Öffnungszeiten für die Benutzung des Freibades:<br />
Montag – Sonntag 10.00 Uhr – 20.00 Uhr<br />
Der Badebetrieb findet von 10.00 Uhr - 19.00 Uhr<br />
statt.<br />
2. Gebühren<br />
Die Kassenzeiten lauten von 10.00 Uhr - 18.00 Uhr.<br />
Ab 18.00 Uhr haben alle Gäste kostenfreien Eintritt.<br />
Es sind folgende Gebühren zu entrichten:<br />
- Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr Frei<br />
- Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16.<br />
Lebensjahr<br />
pro Tag 1,00 Euro<br />
- Erwachsene pro Tag 2,00 Euro<br />
- Saisonkarten für Kinder und Jugendliche bis zum<br />
vollendeten 16. Lebensjahr 20,00 Euro<br />
- Saisonkarten für Jugendliche ab dem 16.<br />
Lebensjahr und Erwachsene 40,00 Euro<br />
- Saisonkarten für Familien 60,00 Euro<br />
- Gruppentarife ab 10 Personen<br />
- Erwachsene 1,00 Euro<br />
- Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten<br />
16. Lebensjahr 0,50 Euro<br />
Für das Ausleihen von Spielgeräten usw. beträgt<br />
die Gebühr je ½ Stunde 0,25 Euro<br />
Gebühren Schwimmlehrgang Anfängerschwimmen<br />
25,00 Euro<br />
Kinder GS Nonnewitz, Hort Theißen und<br />
Kindergarten Theißen im Rahmen der<br />
Gruppenarbeit Frei<br />
Artikel II<br />
3. Inkrafttreten<br />
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer<br />
Bekanntmachung in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt<br />
tritt die 2. Änderungssatzung über die Gebühren für<br />
die Benutzung des Freibades der Gemeinde<br />
Theißen vom 17.05.2003 außer Kraft.<br />
Borde Theißen, 30. April 2009<br />
Bürgermeister<br />
Gemeinde Würchwitz<br />
Informationen<br />
Kleefestreitturnier 2009 in Würchwitz<br />
Der Pferdesportverein Würchwitz e. V. wird am 20.<br />
u. 21. Juni das traditionelle Kleefestreitturnier auf<br />
dem Turniergelände in Würchwitz durchführen.<br />
Die Dressur- u. Springprüfungen beginnen am<br />
Sonnabend u. Sonntag um 8 Uhr u. werden ca.<br />
gegen 18 Uhr beendet sein.