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Zeitzer Land - Stadt Zeitz

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(BGBl. I S. 4167) in der jeweils gültigen Fassung und<br />

des § 6 der Gemeindeordnung für das <strong>Land</strong> Sachsen-<br />

Anhalt (GO LSA) vom 05. Oktober 1993 (GVBl. LSA,<br />

S. 568) in der jeweils gültigen Fassung hat der<br />

Gemeinderat der Gemeinde Luckenau in seiner<br />

Sitzung am 03.06.2009 folgende Hebesatzsatzung<br />

beschlossen:<br />

§ 1 - Hebesätze<br />

Die Hebesätze für Realsteuern werden für das<br />

Haushaltsjahr 2009 wie folgt festgesetzt:<br />

(1) Grundsteuer<br />

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe<br />

(Grundsteuer A) 290 v.H.<br />

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 376 v.H.<br />

(2) Gewerbesteuer 323 v.H.<br />

§ 2 - Inkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2009 in<br />

Kraft, gleichzeitig tritt die Satzung vom 04.03.2009<br />

außer Kraft.<br />

Stirbo Siegel Luckenau, 03. Juni 2009<br />

Bürgermeisterin<br />

Gemeinde Nonnewitz<br />

Mitteilungen<br />

Die Nonnewitzer Runde lädt herzlich ein zur:<br />

Grundsteinlegung des Spielplatzes am 20. Juni<br />

In der heutigen Zeit geschehen auch noch Wunder und<br />

es gibt noch etwas Positives zu berichten. Aus<br />

Eigenmitteln der Gemeinde und durch eine<br />

Sachspende ist es möglich geworden, unseren Ort<br />

durch einen Kinderspielplatz zu bereichern.<br />

Wir möchten dieses Ereignis feierlich begehen. Da<br />

eine planmäßige Einweihung des Spielplatzes durch<br />

kleinere Lieferprobleme leider nicht realisierbar ist,<br />

wurde auf Initiative der Nonnewitzer Runde daraus ein<br />

Fest zur Grundsteinlegung organisiert.<br />

Dazu möchten die Mitglieder der Nonnewitzer Runde<br />

alle Kleinen und Großen einladen.<br />

Beginn des Festes ist am 20. Juni um 14.00 Uhr auf<br />

den Friedensplatz. Wir haben viele Spiel und<br />

Aktivitäten für Groß und Klein organisiert. Besonders<br />

unsere Kleinen werden an vielen Spielstationen<br />

gefordert und können Ihr Können beweisen. Neben<br />

den traditionellen Spielwettbewerben wie Sackhüpfen<br />

und Seilziehen, Kinderschminken usw. warten viele<br />

Attraktionen auf unsere Kleinsten. Austoben bis zum<br />

Abwinken steht auf der Tagesordnung und viele<br />

Überraschungen sind geplant. Auch kleine Sachpreise<br />

winken unseren Kindern.<br />

Lasst Euch einfach überraschen….<br />

Schmeißer im Namen der Mitglieder der Nonnewitzer<br />

Runde<br />

Gemeinde Theißen<br />

Amtliche Bekanntmachungen<br />

3. Änderungssatzung der Satzung über die<br />

Gebühren für die Benutzung des Freibades der<br />

Gemeinde Theißen<br />

Aufgrund der §§ 6,8,44 der Gemeindeordnung des<br />

<strong>Land</strong>es Sachsen- Anhalt(GO-LSA) vom 05.10.1993,<br />

geändert durch das Gesetz zur Stärkung der<br />

Ausgabe Juni 2009<br />

kommunalen Selbstverwaltung vom 07.08.2002<br />

Artikel 5 i.V. mit §§ 2 und 5 des<br />

Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der<br />

Bekanntmachung vom 13.12.1996 zuletzt geändert<br />

durch Artikel 1 viertes Rechtsbereinigungsgesetz<br />

vom 19.03.2002 in der zurzeit gültigen Fassung hat<br />

der Gemeinderat Theißen in seiner Sitzung am<br />

30.04.2009 folgende 3. Änderungssatzung der<br />

Satzung über die Gebühren für die Benutzung des<br />

Freibades der Gemeinde Theißen vom 29.03.2001<br />

beschlossen:<br />

Artikel I<br />

§ 1 Geltungsbereich<br />

Die Satzung gilt für die Benutzung des Freibades<br />

Theißen und der dazugehörigen Gebäude, Flächen<br />

und Geräte.<br />

§ 2 Gebühren und Öffnungszeiten<br />

1. Öffnungszeiten für die Benutzung des Freibades:<br />

Montag – Sonntag 10.00 Uhr – 20.00 Uhr<br />

Der Badebetrieb findet von 10.00 Uhr - 19.00 Uhr<br />

statt.<br />

2. Gebühren<br />

Die Kassenzeiten lauten von 10.00 Uhr - 18.00 Uhr.<br />

Ab 18.00 Uhr haben alle Gäste kostenfreien Eintritt.<br />

Es sind folgende Gebühren zu entrichten:<br />

- Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr Frei<br />

- Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16.<br />

Lebensjahr<br />

pro Tag 1,00 Euro<br />

- Erwachsene pro Tag 2,00 Euro<br />

- Saisonkarten für Kinder und Jugendliche bis zum<br />

vollendeten 16. Lebensjahr 20,00 Euro<br />

- Saisonkarten für Jugendliche ab dem 16.<br />

Lebensjahr und Erwachsene 40,00 Euro<br />

- Saisonkarten für Familien 60,00 Euro<br />

- Gruppentarife ab 10 Personen<br />

- Erwachsene 1,00 Euro<br />

- Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten<br />

16. Lebensjahr 0,50 Euro<br />

Für das Ausleihen von Spielgeräten usw. beträgt<br />

die Gebühr je ½ Stunde 0,25 Euro<br />

Gebühren Schwimmlehrgang Anfängerschwimmen<br />

25,00 Euro<br />

Kinder GS Nonnewitz, Hort Theißen und<br />

Kindergarten Theißen im Rahmen der<br />

Gruppenarbeit Frei<br />

Artikel II<br />

3. Inkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer<br />

Bekanntmachung in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt<br />

tritt die 2. Änderungssatzung über die Gebühren für<br />

die Benutzung des Freibades der Gemeinde<br />

Theißen vom 17.05.2003 außer Kraft.<br />

Borde Theißen, 30. April 2009<br />

Bürgermeister<br />

Gemeinde Würchwitz<br />

Informationen<br />

Kleefestreitturnier 2009 in Würchwitz<br />

Der Pferdesportverein Würchwitz e. V. wird am 20.<br />

u. 21. Juni das traditionelle Kleefestreitturnier auf<br />

dem Turniergelände in Würchwitz durchführen.<br />

Die Dressur- u. Springprüfungen beginnen am<br />

Sonnabend u. Sonntag um 8 Uhr u. werden ca.<br />

gegen 18 Uhr beendet sein.

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