Zeitzer Land - Stadt Zeitz
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Hundehaltung innerhalb von zwei Wochen an die<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> zurückzugeben. Unbrauchbar<br />
gewordene Steuermarken sind ebenfalls an die<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> zurückzugeben.<br />
(5) Hundesteuermarken sind gebührenpflichtig. Die<br />
Gebühr beträgt 1,00 Euro pro Steuermarke. Die<br />
Gebühr ist auch für die Aushändigung einer<br />
Ersatzmarke bei Verlust oder unbrauchbar<br />
gewordener Marke zu entrichten.<br />
§ 10 - Billigkeitsregelungen<br />
Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis können<br />
ganz oder teilweise gestundet werden, wenn die<br />
Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den<br />
Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch<br />
die Stundung nicht gefährdet erscheint. Ist deren<br />
Einziehung nach Lage des Einzelfalles unbillig, können<br />
sie ganz oder zum Teil erlassen werden. Es gelten die<br />
einschlägigen Vorschriften des<br />
Kommunalabgabengesetzes des <strong>Land</strong>es Sachsen-<br />
Anhalt in der jeweils gültigen Fassung.<br />
§ 11 - Ordnungswidrigkeiten<br />
Zuwiderhandlungen gegen die §§ 8 und 9 sind<br />
Ordnungswidrigkeiten nach § 16 Abs. 2 KAG-LSA und<br />
können mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro<br />
entsprechend § 16 Abs. 3 KAG-LSA geahndet werden.<br />
§ 12 - Inkrafttreten<br />
Die Hundesteuersatzung tritt am 01.01.2010 in Kraft.<br />
Die Hundesteuersatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> vom<br />
27.01.2000, zuletzt geändert am 18.12.2003, tritt zu<br />
diesem Zeitpunkt außer Kraft.<br />
Kunze <strong>Zeitz</strong>, 17. Juni 2009<br />
Oberbürgermeister<br />
Berichtigung der nachfolgenden Satzung<br />
(Veröffentlichung in der Ausgabe Mai des<br />
Amtsblattes der VGem <strong><strong>Zeitz</strong>er</strong> <strong>Land</strong>)<br />
Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für<br />
die Grund- und Gewerbesteuer der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> für<br />
2009 (Hebesatzsatzung)<br />
Aufgrund des § 25 des Grundsteuergesetzes vom 7.<br />
August 1973 (BGBl. I 1973 S. 965) in der jeweils<br />
gültigen Fassung, des § 16 des<br />
Gewerbesteuergesetzes vom 15. Oktober 2002 (BGBl.<br />
I S. 4167) in der jeweils gültigen Fassung und des § 6<br />
der Gemeindeordnung für das <strong>Land</strong> Sachsen-Anhalt<br />
(GO LSA) vom 5. Oktober 1993 (GVBl. LSA, S. 568) in<br />
der jeweils gültigen Fassung hat der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Zeitz</strong> in seiner Sitzung am 23. April 2009 folgende<br />
Hebesatzsatzung beschlossen:<br />
§ 1 - Hebesätze<br />
Die Hebesätze für Realsteuern werden für das<br />
Haushaltsjahr 2009 wie folgt festgesetzt:<br />
(1) Grundsteuer<br />
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe<br />
(Grundsteuer A) 200 v.H.<br />
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 370 v.H.<br />
(2) Gewerbesteuer 400 v.H.<br />
§ 2 - Inkrafttreten<br />
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2009 in<br />
Kraft.<br />
Immisch <strong>Zeitz</strong>, 23. April 2009<br />
i.V. Oberbürgermeister<br />
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur<br />
Aufhebung der Satzung des Bebauungsplanes Nr.<br />
16-A „Ehemalige Artilleriekaserne“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong><br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> hat in seiner Sitzung am<br />
19.02.2009 die Einleitung des Aufhebungsverfahrens<br />
Ausgabe Juni 2009<br />
für die v.g. Satzung des Bebauungsplanes Nr. 16-A<br />
„Ehemalige Artilleriekaserne“ beschlossen.<br />
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur<br />
Aufhebung der Satzung des Bebauungsplanes Nr.<br />
16-A wird gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch im Altmarkt<br />
16 (Gewandhaus), Zimmer 303 in der Zeit vom<br />
25.06.2009 bis 24.07.2009 während folgender<br />
Dienststunden<br />
Montag, Mittwoch, Donnerstag 9.00-15.30 Uhr<br />
Dienstag 9.00-18.00 Uhr<br />
Freitag 9.00-12.00 Uhr<br />
sowie nach vorheriger Vereinbarung auch<br />
außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt.<br />
Während dieser frühzeitigen<br />
Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufhebung der<br />
Satzung des Bebauungsplanes Nr. 16 A wird<br />
Jedermann die Möglichkeit eingeräumt Einsicht in<br />
die o.g. Planunterlagen zu nehmen und Anregungen<br />
bzw. Hinweise schriftlich zu äußern oder während<br />
der Dienststunden zur Niederschrift zu geben. Die<br />
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />
werden von der frühzeitigen<br />
Öffentlichkeitsbeteiligung benachrichtigt.<br />
Dr. Kunze <strong>Zeitz</strong>, 17. Juni 2009<br />
Oberbürgermeister<br />
Informationen<br />
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