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Zeitzer Land - Stadt Zeitz

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Hundehaltung innerhalb von zwei Wochen an die<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> zurückzugeben. Unbrauchbar<br />

gewordene Steuermarken sind ebenfalls an die<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> zurückzugeben.<br />

(5) Hundesteuermarken sind gebührenpflichtig. Die<br />

Gebühr beträgt 1,00 Euro pro Steuermarke. Die<br />

Gebühr ist auch für die Aushändigung einer<br />

Ersatzmarke bei Verlust oder unbrauchbar<br />

gewordener Marke zu entrichten.<br />

§ 10 - Billigkeitsregelungen<br />

Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis können<br />

ganz oder teilweise gestundet werden, wenn die<br />

Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den<br />

Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch<br />

die Stundung nicht gefährdet erscheint. Ist deren<br />

Einziehung nach Lage des Einzelfalles unbillig, können<br />

sie ganz oder zum Teil erlassen werden. Es gelten die<br />

einschlägigen Vorschriften des<br />

Kommunalabgabengesetzes des <strong>Land</strong>es Sachsen-<br />

Anhalt in der jeweils gültigen Fassung.<br />

§ 11 - Ordnungswidrigkeiten<br />

Zuwiderhandlungen gegen die §§ 8 und 9 sind<br />

Ordnungswidrigkeiten nach § 16 Abs. 2 KAG-LSA und<br />

können mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro<br />

entsprechend § 16 Abs. 3 KAG-LSA geahndet werden.<br />

§ 12 - Inkrafttreten<br />

Die Hundesteuersatzung tritt am 01.01.2010 in Kraft.<br />

Die Hundesteuersatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> vom<br />

27.01.2000, zuletzt geändert am 18.12.2003, tritt zu<br />

diesem Zeitpunkt außer Kraft.<br />

Kunze <strong>Zeitz</strong>, 17. Juni 2009<br />

Oberbürgermeister<br />

Berichtigung der nachfolgenden Satzung<br />

(Veröffentlichung in der Ausgabe Mai des<br />

Amtsblattes der VGem <strong><strong>Zeitz</strong>er</strong> <strong>Land</strong>)<br />

Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für<br />

die Grund- und Gewerbesteuer der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> für<br />

2009 (Hebesatzsatzung)<br />

Aufgrund des § 25 des Grundsteuergesetzes vom 7.<br />

August 1973 (BGBl. I 1973 S. 965) in der jeweils<br />

gültigen Fassung, des § 16 des<br />

Gewerbesteuergesetzes vom 15. Oktober 2002 (BGBl.<br />

I S. 4167) in der jeweils gültigen Fassung und des § 6<br />

der Gemeindeordnung für das <strong>Land</strong> Sachsen-Anhalt<br />

(GO LSA) vom 5. Oktober 1993 (GVBl. LSA, S. 568) in<br />

der jeweils gültigen Fassung hat der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Zeitz</strong> in seiner Sitzung am 23. April 2009 folgende<br />

Hebesatzsatzung beschlossen:<br />

§ 1 - Hebesätze<br />

Die Hebesätze für Realsteuern werden für das<br />

Haushaltsjahr 2009 wie folgt festgesetzt:<br />

(1) Grundsteuer<br />

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe<br />

(Grundsteuer A) 200 v.H.<br />

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 370 v.H.<br />

(2) Gewerbesteuer 400 v.H.<br />

§ 2 - Inkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2009 in<br />

Kraft.<br />

Immisch <strong>Zeitz</strong>, 23. April 2009<br />

i.V. Oberbürgermeister<br />

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur<br />

Aufhebung der Satzung des Bebauungsplanes Nr.<br />

16-A „Ehemalige Artilleriekaserne“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong><br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> hat in seiner Sitzung am<br />

19.02.2009 die Einleitung des Aufhebungsverfahrens<br />

Ausgabe Juni 2009<br />

für die v.g. Satzung des Bebauungsplanes Nr. 16-A<br />

„Ehemalige Artilleriekaserne“ beschlossen.<br />

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur<br />

Aufhebung der Satzung des Bebauungsplanes Nr.<br />

16-A wird gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch im Altmarkt<br />

16 (Gewandhaus), Zimmer 303 in der Zeit vom<br />

25.06.2009 bis 24.07.2009 während folgender<br />

Dienststunden<br />

Montag, Mittwoch, Donnerstag 9.00-15.30 Uhr<br />

Dienstag 9.00-18.00 Uhr<br />

Freitag 9.00-12.00 Uhr<br />

sowie nach vorheriger Vereinbarung auch<br />

außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt.<br />

Während dieser frühzeitigen<br />

Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufhebung der<br />

Satzung des Bebauungsplanes Nr. 16 A wird<br />

Jedermann die Möglichkeit eingeräumt Einsicht in<br />

die o.g. Planunterlagen zu nehmen und Anregungen<br />

bzw. Hinweise schriftlich zu äußern oder während<br />

der Dienststunden zur Niederschrift zu geben. Die<br />

Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />

werden von der frühzeitigen<br />

Öffentlichkeitsbeteiligung benachrichtigt.<br />

Dr. Kunze <strong>Zeitz</strong>, 17. Juni 2009<br />

Oberbürgermeister<br />

Informationen<br />

Die Kindertagesstätte Kunterbunt feiert ihren 30.<br />

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