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Zeitzer Land - Stadt Zeitz

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Himmelslaternen in Sachsen-Anhalt verboten<br />

Am 23. April 2009 trat in Sachsen-Anhalt die<br />

"Gefahrenabwehrverordnung zur Verhütung von<br />

Bränden durch die Benutzung von Ballonen" in Kraft.<br />

Danach ist es ab sofort verboten, unbemannte Ballone<br />

steigen zu lassen, in denen die Luft mit festen,<br />

flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen erwärmt wird.<br />

Aufruf an Kleingärtner<br />

Kleingärtner und Kleinsterzeuger, die ihre Erträge<br />

gerne verkaufen möchten, können diese während der<br />

Saison (von April bis Oktober, in der Zeit von 8.00 bis<br />

17.00 Uhr) auf dem Roßmarkt anbieten. Wenn die<br />

angebauten Blumen, die Eier oder das Obst und<br />

Gemüse den Eigenbedarf überschreiten, ist es erlaubt,<br />

kleine Verkaufsstände oder Bauchläden zu errichten,<br />

um für nichtgewerbliche Zwecke Waren zu verkaufen.<br />

Ausnahmen sind der Mittwoch, da an diesem Tag der<br />

„Grüne Wochenmarkt“ auf dem Neumarkt stattfindet<br />

sowie die Sonntage und an Veranstaltungstagen. Die<br />

frischen Lebensmittel finden so Käufer, die sich<br />

darüber freuen und den Wert von „Selbstangebauten“<br />

zu schätzen wissen<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong><br />

Amtliche Bekanntmachungen<br />

1. Änderungssatzung zur Satzung über die<br />

Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen<br />

im Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> vom 24.01.2008<br />

Aufgrund der §§ 4, 6 und 91 der Gemeindeordnung für<br />

das <strong>Land</strong> Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 5.10.1993<br />

(GVBl. LSA S. 568) und der §§ 2 und 6 und hier<br />

speziell § 6c des Kommunalabgabengesetzes des<br />

<strong>Land</strong>es Sachsen-Anhalt (KAG LSA) vom 13.12.1996<br />

(GVBl. LSA S. 405) in der zum Zeitpunkt der<br />

Beschlussfassung jeweils gültigen Fassung hat der<br />

<strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> am 23.4.2009 folgende 1.<br />

Änderungssatzung beschlossen:<br />

Artikel I<br />

Der § 1 – Geltungsbereich der Satzung wird eingefügt.<br />

§ 1 - Geltungsbereich der Satzung<br />

(1) Im Rahmen der Gebietsänderung werden die<br />

Gemeinden Döbris, Geußnitz, Nonnewitz, Kayna und<br />

Würchwitz im gegenseitigen Einvernehmen ab<br />

01.07.2009 in die <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> eingemeindet.<br />

In den Gemeinden Kayna und Würchwitz gelten die<br />

derzeit gültigen Straßenausbaubeitragssatzungen<br />

noch für die Dauer von 5 Jahren fort.<br />

(2) Die Satzung über die Erhebung von einmaligen<br />

Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> gilt<br />

somit für das Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> und die<br />

Gemeinden Döbris, Geußnitz und Nonnewitz,<br />

einschließlich ihrer Ortsteile, in den Grenzen, die bis<br />

zum 30.06.2009 galten.<br />

Der bisherige § 1 wird § 1a – Einmalige Beiträge für<br />

Verkehrsanlagen.<br />

§ 12 Abs. 2 wird wie folgt geändert:<br />

§ 12 - Billigkeitsregelungen<br />

(2) Grundstücke, die nach der tatsächlichen Nutzung<br />

überwiegend Wohnzwecken dienen oder dienen<br />

werden und deren Fläche 30 v.H. oder mehr über der<br />

durchschnittlichen Grundstücksfläche von 930 qm<br />

liegt, also 1.209 qm beträgt oder überschreitet (=<br />

übergroßes Wohngrundstück), werden bei der<br />

Heranziehung der Beitragspflichtigen, sofern sie über<br />

maximal fünf Wohneinheiten verfügen, nur begrenzt<br />

wie folgt berücksichtigt:<br />

Ausgabe Juni 2009<br />

a. Bis einschließlich 1.208 qm zu 100 % des auf<br />

diese Fläche entfallenden Beitragssatzes<br />

b. Von 1.209 qm (= 130% der durchschnittlichen<br />

Grundstücksfläche) bis einschließlich 1.860 qm<br />

(200% der durchschnittlichen<br />

Grundstücksfläche) mit 50% des auf diese<br />

Fläche entfallenden Beitragssatzes<br />

c. Die restliche Grundstücksfläche, also ab 1.861<br />

qm nur noch zu 20% des auf diese Fläche<br />

entfallenden Beitragssatzes<br />

Artikel II<br />

§ 14 - In-Kraft-Treten<br />

Die 1. Änderungssatzung tritt zum 01.07.2009 in<br />

Kraft.<br />

Dr. Kunze <strong>Zeitz</strong>, 17.Juni 2009<br />

Oberbürgermeister<br />

Öffentlichkeitsbeteiligung zum<br />

vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 58 der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> „Eigenheimbau am Cranachweg V“<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> hat in seiner Sitzung am<br />

27. 9. 2007 den Aufstellungsbeschluss für den<br />

vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 58 zur<br />

Errichtung eines weiteren Eigenheimes im Bereich<br />

Am Cranachweg / Unterer Dürerweg, Gemarkung<br />

<strong>Zeitz</strong>, Flur 6, Flurstück 786/103 gefasst.<br />

Der Entwurf des vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplanes Nr. .58, bestehend aus der<br />

Planzeichnung, Teil A , den Textlichen<br />

Festsetzungen, Teil B und der Entwurf der<br />

Begründung einschließlich dem Umweltbericht<br />

liegen gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch im<br />

Fachbereich technisches <strong>Zeitz</strong>; SG<br />

<strong>Stadt</strong>entwicklung; Altmarkt 16 (Gewandhaus),<br />

Zimmer 303 in der Zeit vom 25. Juni bis 24. Juli<br />

2009 während folgender Dienststunden:<br />

Montag, Mittwoch, Donnerstag von 09.00 – 15.30<br />

Uhr<br />

Dienstag von 09.00 – 18.00 Uhr<br />

Freitag von 09.00 – 12.00 Uhr<br />

öffentlich aus.<br />

Während dieser Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3<br />

(2) BauGB wird Jedermann die Möglichkeit<br />

eingeräumt, Einsicht in die o.g. Planunterlagen zu<br />

nehmen und Anregungen und Hinweise schriftlich<br />

zu äußern bzw. während der Dienststunden oder<br />

nach vorheriger telefonischer Absprache auch<br />

außerhalb der Dienststunden zur Niederschrift zu<br />

geben.<br />

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />

Belange werden von der öffentlichen Auslegung<br />

benachrichtigt.<br />

Dr. Kunze <strong>Zeitz</strong>, 17. Juni 2009<br />

Oberbürgermeister

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