Zeitzer Land - Stadt Zeitz
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Himmelslaternen in Sachsen-Anhalt verboten<br />
Am 23. April 2009 trat in Sachsen-Anhalt die<br />
"Gefahrenabwehrverordnung zur Verhütung von<br />
Bränden durch die Benutzung von Ballonen" in Kraft.<br />
Danach ist es ab sofort verboten, unbemannte Ballone<br />
steigen zu lassen, in denen die Luft mit festen,<br />
flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen erwärmt wird.<br />
Aufruf an Kleingärtner<br />
Kleingärtner und Kleinsterzeuger, die ihre Erträge<br />
gerne verkaufen möchten, können diese während der<br />
Saison (von April bis Oktober, in der Zeit von 8.00 bis<br />
17.00 Uhr) auf dem Roßmarkt anbieten. Wenn die<br />
angebauten Blumen, die Eier oder das Obst und<br />
Gemüse den Eigenbedarf überschreiten, ist es erlaubt,<br />
kleine Verkaufsstände oder Bauchläden zu errichten,<br />
um für nichtgewerbliche Zwecke Waren zu verkaufen.<br />
Ausnahmen sind der Mittwoch, da an diesem Tag der<br />
„Grüne Wochenmarkt“ auf dem Neumarkt stattfindet<br />
sowie die Sonntage und an Veranstaltungstagen. Die<br />
frischen Lebensmittel finden so Käufer, die sich<br />
darüber freuen und den Wert von „Selbstangebauten“<br />
zu schätzen wissen<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong><br />
Amtliche Bekanntmachungen<br />
1. Änderungssatzung zur Satzung über die<br />
Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen<br />
im Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> vom 24.01.2008<br />
Aufgrund der §§ 4, 6 und 91 der Gemeindeordnung für<br />
das <strong>Land</strong> Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 5.10.1993<br />
(GVBl. LSA S. 568) und der §§ 2 und 6 und hier<br />
speziell § 6c des Kommunalabgabengesetzes des<br />
<strong>Land</strong>es Sachsen-Anhalt (KAG LSA) vom 13.12.1996<br />
(GVBl. LSA S. 405) in der zum Zeitpunkt der<br />
Beschlussfassung jeweils gültigen Fassung hat der<br />
<strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> am 23.4.2009 folgende 1.<br />
Änderungssatzung beschlossen:<br />
Artikel I<br />
Der § 1 – Geltungsbereich der Satzung wird eingefügt.<br />
§ 1 - Geltungsbereich der Satzung<br />
(1) Im Rahmen der Gebietsänderung werden die<br />
Gemeinden Döbris, Geußnitz, Nonnewitz, Kayna und<br />
Würchwitz im gegenseitigen Einvernehmen ab<br />
01.07.2009 in die <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> eingemeindet.<br />
In den Gemeinden Kayna und Würchwitz gelten die<br />
derzeit gültigen Straßenausbaubeitragssatzungen<br />
noch für die Dauer von 5 Jahren fort.<br />
(2) Die Satzung über die Erhebung von einmaligen<br />
Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> gilt<br />
somit für das Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> und die<br />
Gemeinden Döbris, Geußnitz und Nonnewitz,<br />
einschließlich ihrer Ortsteile, in den Grenzen, die bis<br />
zum 30.06.2009 galten.<br />
Der bisherige § 1 wird § 1a – Einmalige Beiträge für<br />
Verkehrsanlagen.<br />
§ 12 Abs. 2 wird wie folgt geändert:<br />
§ 12 - Billigkeitsregelungen<br />
(2) Grundstücke, die nach der tatsächlichen Nutzung<br />
überwiegend Wohnzwecken dienen oder dienen<br />
werden und deren Fläche 30 v.H. oder mehr über der<br />
durchschnittlichen Grundstücksfläche von 930 qm<br />
liegt, also 1.209 qm beträgt oder überschreitet (=<br />
übergroßes Wohngrundstück), werden bei der<br />
Heranziehung der Beitragspflichtigen, sofern sie über<br />
maximal fünf Wohneinheiten verfügen, nur begrenzt<br />
wie folgt berücksichtigt:<br />
Ausgabe Juni 2009<br />
a. Bis einschließlich 1.208 qm zu 100 % des auf<br />
diese Fläche entfallenden Beitragssatzes<br />
b. Von 1.209 qm (= 130% der durchschnittlichen<br />
Grundstücksfläche) bis einschließlich 1.860 qm<br />
(200% der durchschnittlichen<br />
Grundstücksfläche) mit 50% des auf diese<br />
Fläche entfallenden Beitragssatzes<br />
c. Die restliche Grundstücksfläche, also ab 1.861<br />
qm nur noch zu 20% des auf diese Fläche<br />
entfallenden Beitragssatzes<br />
Artikel II<br />
§ 14 - In-Kraft-Treten<br />
Die 1. Änderungssatzung tritt zum 01.07.2009 in<br />
Kraft.<br />
Dr. Kunze <strong>Zeitz</strong>, 17.Juni 2009<br />
Oberbürgermeister<br />
Öffentlichkeitsbeteiligung zum<br />
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 58 der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> „Eigenheimbau am Cranachweg V“<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> hat in seiner Sitzung am<br />
27. 9. 2007 den Aufstellungsbeschluss für den<br />
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 58 zur<br />
Errichtung eines weiteren Eigenheimes im Bereich<br />
Am Cranachweg / Unterer Dürerweg, Gemarkung<br />
<strong>Zeitz</strong>, Flur 6, Flurstück 786/103 gefasst.<br />
Der Entwurf des vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplanes Nr. .58, bestehend aus der<br />
Planzeichnung, Teil A , den Textlichen<br />
Festsetzungen, Teil B und der Entwurf der<br />
Begründung einschließlich dem Umweltbericht<br />
liegen gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch im<br />
Fachbereich technisches <strong>Zeitz</strong>; SG<br />
<strong>Stadt</strong>entwicklung; Altmarkt 16 (Gewandhaus),<br />
Zimmer 303 in der Zeit vom 25. Juni bis 24. Juli<br />
2009 während folgender Dienststunden:<br />
Montag, Mittwoch, Donnerstag von 09.00 – 15.30<br />
Uhr<br />
Dienstag von 09.00 – 18.00 Uhr<br />
Freitag von 09.00 – 12.00 Uhr<br />
öffentlich aus.<br />
Während dieser Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3<br />
(2) BauGB wird Jedermann die Möglichkeit<br />
eingeräumt, Einsicht in die o.g. Planunterlagen zu<br />
nehmen und Anregungen und Hinweise schriftlich<br />
zu äußern bzw. während der Dienststunden oder<br />
nach vorheriger telefonischer Absprache auch<br />
außerhalb der Dienststunden zur Niederschrift zu<br />
geben.<br />
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />
Belange werden von der öffentlichen Auslegung<br />
benachrichtigt.<br />
Dr. Kunze <strong>Zeitz</strong>, 17. Juni 2009<br />
Oberbürgermeister