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Zeitzer Land - Stadt Zeitz

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Bekanntmachung<br />

des endgültigen Wahlergebnisses<br />

und<br />

der Namen der gewählten Bewerberinnen und Bewerber sowie<br />

der nächst festgestellten Bewerberinnen und Bewerber<br />

der Ortschaftsratswahl am 07. Juni 2009 in <strong>Zeitz</strong>-Zangenberg<br />

Ausgabe Juni 2009<br />

I. Der Wahlausschuss der VGem <strong><strong>Zeitz</strong>er</strong> <strong>Land</strong> hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09. Juni 2009 das<br />

endgültige Gesamtergebnis der Ortschaftsratswahl in <strong>Zeitz</strong>-Zangenberg ermittelt und folgende<br />

Feststellungen getroffen:<br />

1. Zahl der Wahlberechtigten: 349<br />

2. Zahl der Wähler: 147<br />

3. Zahl der ungültigen Stimmzettel: 2<br />

4. Zahl der gültigen Stimmzettel: 145<br />

5. Zahl der gültigen Stimmen: 434<br />

II. Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge:<br />

Lfd. Name der Partei /Wählergruppe/Einzelwahlvorschlag Kurzbe- Stimmen Sitze<br />

Nr. zeichnung<br />

1. Einzelwahlvorschlag Pfauter 104 1<br />

2. Einzelwahlvorschlag Jäger 169 2<br />

3. Einzelwahlvorschlag Grasenack 89 1<br />

4. Einzelwahlvorschlag Reinhardt 32 0<br />

5. Einzelwahlvorschlag Thierfelder 40 1<br />

III. Es sind folgende Bewerberinnen / Bewerber gewählt:<br />

Lfd.<br />

Nr. Name, Vorname Partei/Wählergruppe/Einzelwahlvorschlag<br />

01. Pfauter, Ute Einzelwahlvorschlag Pfauter<br />

01. Jäger, Bernd Einzelwahlvorschlag Jäger<br />

01 Grasenack, Werner Einzelwahlvorschlag Grasenack<br />

01. Thierfelder, Elke Einzelwahlvorschlag Thierfelder<br />

IV. Namen der nächst festgestellten Bewerberinnen und Bewerber in der festgestellten Reihenfolge:<br />

keine<br />

V. Wahleinspruch<br />

q) Jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes, jede Partei oder Wählergruppe, die einen Wahlvorschlag<br />

eingereicht hat, und der für das Wahlgebiet zuständige Wahlleiter sowie die für das Wahlgebiet zuständige<br />

Kommunalaufsichtsbehörde können gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch erheben (Wahleinspruch) mit<br />

der Begründung, dass die Wahl nicht den Wahlrechtsvorschriften entsprechend vorbereitet oder durchgeführt<br />

oder in anderer unzulässiger Weise in ihrem Ergebnis beeinflusst worden ist.<br />

r) Der Wahleinspruch ist bei mir binnen zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung mit Begründung schriftlich<br />

einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären.<br />

Immisch <strong>Zeitz</strong>, 17. Juni 2009<br />

<strong>Stadt</strong>wahlleiter

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