Zeitzer Land - Stadt Zeitz
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Bekanntmachung<br />
des endgültigen Wahlergebnisses<br />
und<br />
der Namen der gewählten Bewerberinnen und Bewerber sowie<br />
der nächst festgestellten Bewerberinnen und Bewerber<br />
der Ortschaftsratswahl am 07. Juni 2009 in Würchwitz<br />
Ausgabe Juni 2009<br />
I. Der Wahlausschuss der VGem <strong><strong>Zeitz</strong>er</strong> <strong>Land</strong> hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09. Juni 2009 das<br />
endgültige Gesamtergebnis der Ortschaftsratswahl in Würchwitz ermittelt und folgende<br />
Feststellungen getroffen:<br />
1. Zahl der Wahlberechtigten: 539<br />
2. Zahl der Wähler: 285<br />
3. Zahl der ungültigen Stimmzettel: 11<br />
4. Zahl der gültigen Stimmzettel: 274<br />
5. Zahl der gültigen Stimmen: 822<br />
II. Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge:<br />
Lfd. Name der Partei /Wählergruppe/Einzelwahlvorschlag Kurzbe- Stimmen Sitze<br />
Nr. zeichnung<br />
1. Einzelwahlvorschlag Bosse 167 1<br />
2. Einzelwahlvorschlag Gentzsch 61 1<br />
3. Einzelwahlvorschlag Herrling 81 1<br />
4. Einzelwahlvorschlag Oertel 121 1<br />
5. Einzelwahlvorschlag Rost 60 0<br />
6. Einzelwahlvorschlag Rübestahl 210 2<br />
7. Einzelwahlvorschlag Sieg 72 1<br />
8. Einzelwahlvorschlag Weinert 50 0<br />
III. Es sind folgende Bewerberinnen / Bewerber gewählt:<br />
Lfd.<br />
Nr. Name, Vorname Partei/Wählergruppe/Einzelwahlvorschlag<br />
01. Bosse, Christoph Einzelwahlvorschlag Bosse<br />
01. Gentzsch, Ute Einzelwahlvorschlag Gentzsch<br />
01. Herrling, Joachim Einzelwahlvorschlag Herrling<br />
01. Oertel, Ronny Einzelwahlvorschlag Oertel<br />
01. Rübestahl, Klaus Einzelwahlvorschlag Rübestahl<br />
01. Sieg, Sylvia Einzelwahlvorschlag Sieg<br />
IV. Namen der nächst festgestellten Bewerberinnen und Bewerber in der festgestellten Reihenfolge:<br />
keine<br />
V. Wahleinspruch<br />
o) Jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes, jede Partei oder Wählergruppe, die einen Wahlvorschlag<br />
eingereicht hat, und der für das Wahlgebiet zuständige Wahlleiter sowie die für das Wahlgebiet zuständige<br />
Kommunalaufsichtsbehörde können gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch erheben (Wahleinspruch) mit<br />
der Begründung, dass die Wahl nicht den Wahlrechtsvorschriften entsprechend vorbereitet oder durchgeführt<br />
oder in anderer unzulässiger Weise in ihrem Ergebnis beeinflusst worden ist.<br />
p) Der Wahleinspruch ist bei mir binnen zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung mit Begründung schriftlich<br />
einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären.<br />
Immisch <strong>Zeitz</strong>, 17. Juni 2009<br />
<strong>Stadt</strong>wahlleiter