Zeitzer Land - Stadt Zeitz
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Ausgabe Juni 2009<br />
Kommunalaufsichtsbehörde können gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch erheben (Wahleinspruch) mit<br />
der Begründung, dass die Wahl nicht den Wahlrechtsvorschriften entsprechend vorbereitet oder durchgeführt<br />
oder in anderer unzulässiger Weise in ihrem Ergebnis beeinflusst worden ist.<br />
j) Der Wahleinspruch ist bei mir binnen zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung mit Begründung schriftlich<br />
einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären.<br />
Immisch <strong>Zeitz</strong>, 17. Juni 2009<br />
Gemeindewahlleiter<br />
VGem <strong><strong>Zeitz</strong>er</strong> <strong>Land</strong><br />
Gemeindewahlleiter<br />
Bekanntmachung<br />
des endgültigen Wahlergebnisses<br />
des gewählten Bewerbers<br />
der Wahl zum Bürgermeister der Gemeinde Luckenau<br />
am 07. Juni 2009<br />
Der Wahlausschuss der VGem <strong><strong>Zeitz</strong>er</strong> <strong>Land</strong> hat in öffentlicher Sitzung am 09. Juni 2009 das endgültige Ergebnis<br />
der Wahl zum Bürgermeister der Gemeinde Luckenau wie folgt festgestellt:<br />
A 1<br />
Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis<br />
ohne Sperrvermerk „W“ (Wahlschein) 467<br />
A 2 Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis<br />
mit Sperrvermerk „W“ (Wahlschein) 21<br />
A 3 Wahlberechtigte nach § 22 Abs. 2 KWO LSA (selbständige<br />
Wahlscheine) 0<br />
A Wahlberechtigte insgesamt ( A 1 + A 2 + A 3) 488<br />
B Wähler/innen insgesamt 205<br />
B 1 Darunter Wähler/innen mit Wahlschein 21<br />
C 1 Ungültige Stimmzettel 15<br />
C 2 Gültige Stimmzettel 190<br />
D Gültige Stimmen 190<br />
Name der Bewerber laut Stimmzettel Stimmenzahl<br />
1. Stirbo, Margit 190<br />
Nach § 58 der Gemeindeordnung für das <strong>Land</strong> Sachsen-Anhalt (GO LSA) ist die Bewerberin:<br />
Stirbo, Margit<br />
zum Bürgermeister<br />
gewählt.<br />
Gem § 50 KWG LSA Kann jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes, jeder Bewerber und der für das Wahlgebiet<br />
zuständige Wahlleiter sowie die für das Wahlgebiet zuständige Kommunalaufsichtsbehörde gegen die Gültigkeit<br />
der Wahl Einspruch erheben. Der Wahleinspruch ist bei dem <strong>Stadt</strong>wahlleiter, <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, Altmarkt 1, 06712 <strong>Zeitz</strong><br />
binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses mit Begründung schriftlich einzureichen oder zur<br />
Niederschrift zu erklären. Der Wahleinspruch des Wahlleiters ist an die Vertretung zu richten.<br />
Immisch <strong>Zeitz</strong>, 17. Juni 2009<br />
Gemeindewahlleiter<br />
Bekanntmachung<br />
des endgültigen Wahlergebnisses<br />
und<br />
der Namen der gewählten Bewerberinnen und Bewerber sowie<br />
der nächst festgestellten Bewerberinnen und Bewerber<br />
der Ortschaftsratswahl am 07. Juni 2009 in Nonnewitz<br />
I. Der Wahlausschuss der VGem <strong><strong>Zeitz</strong>er</strong> <strong>Land</strong> hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09. Juni 2009 das<br />
endgültige Gesamtergebnis der Ortschaftsratswahl in Nonnewitz ermittelt und folgende<br />
Feststellungen getroffen:<br />
1. Zahl der Wahlberechtigten: 712<br />
2. Zahl der Wähler: 288<br />
3. Zahl der ungültigen Stimmzettel: 6<br />
4. Zahl der gültigen Stimmzettel: 282<br />
5. Zahl der gültigen Stimmen: 845