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Zeitzer Land - Stadt Zeitz

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Ausgabe Juni 2009<br />

Kommunalaufsichtsbehörde können gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch erheben (Wahleinspruch) mit<br />

der Begründung, dass die Wahl nicht den Wahlrechtsvorschriften entsprechend vorbereitet oder durchgeführt<br />

oder in anderer unzulässiger Weise in ihrem Ergebnis beeinflusst worden ist.<br />

j) Der Wahleinspruch ist bei mir binnen zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung mit Begründung schriftlich<br />

einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären.<br />

Immisch <strong>Zeitz</strong>, 17. Juni 2009<br />

Gemeindewahlleiter<br />

VGem <strong><strong>Zeitz</strong>er</strong> <strong>Land</strong><br />

Gemeindewahlleiter<br />

Bekanntmachung<br />

des endgültigen Wahlergebnisses<br />

des gewählten Bewerbers<br />

der Wahl zum Bürgermeister der Gemeinde Luckenau<br />

am 07. Juni 2009<br />

Der Wahlausschuss der VGem <strong><strong>Zeitz</strong>er</strong> <strong>Land</strong> hat in öffentlicher Sitzung am 09. Juni 2009 das endgültige Ergebnis<br />

der Wahl zum Bürgermeister der Gemeinde Luckenau wie folgt festgestellt:<br />

A 1<br />

Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis<br />

ohne Sperrvermerk „W“ (Wahlschein) 467<br />

A 2 Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis<br />

mit Sperrvermerk „W“ (Wahlschein) 21<br />

A 3 Wahlberechtigte nach § 22 Abs. 2 KWO LSA (selbständige<br />

Wahlscheine) 0<br />

A Wahlberechtigte insgesamt ( A 1 + A 2 + A 3) 488<br />

B Wähler/innen insgesamt 205<br />

B 1 Darunter Wähler/innen mit Wahlschein 21<br />

C 1 Ungültige Stimmzettel 15<br />

C 2 Gültige Stimmzettel 190<br />

D Gültige Stimmen 190<br />

Name der Bewerber laut Stimmzettel Stimmenzahl<br />

1. Stirbo, Margit 190<br />

Nach § 58 der Gemeindeordnung für das <strong>Land</strong> Sachsen-Anhalt (GO LSA) ist die Bewerberin:<br />

Stirbo, Margit<br />

zum Bürgermeister<br />

gewählt.<br />

Gem § 50 KWG LSA Kann jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes, jeder Bewerber und der für das Wahlgebiet<br />

zuständige Wahlleiter sowie die für das Wahlgebiet zuständige Kommunalaufsichtsbehörde gegen die Gültigkeit<br />

der Wahl Einspruch erheben. Der Wahleinspruch ist bei dem <strong>Stadt</strong>wahlleiter, <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, Altmarkt 1, 06712 <strong>Zeitz</strong><br />

binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses mit Begründung schriftlich einzureichen oder zur<br />

Niederschrift zu erklären. Der Wahleinspruch des Wahlleiters ist an die Vertretung zu richten.<br />

Immisch <strong>Zeitz</strong>, 17. Juni 2009<br />

Gemeindewahlleiter<br />

Bekanntmachung<br />

des endgültigen Wahlergebnisses<br />

und<br />

der Namen der gewählten Bewerberinnen und Bewerber sowie<br />

der nächst festgestellten Bewerberinnen und Bewerber<br />

der Ortschaftsratswahl am 07. Juni 2009 in Nonnewitz<br />

I. Der Wahlausschuss der VGem <strong><strong>Zeitz</strong>er</strong> <strong>Land</strong> hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09. Juni 2009 das<br />

endgültige Gesamtergebnis der Ortschaftsratswahl in Nonnewitz ermittelt und folgende<br />

Feststellungen getroffen:<br />

1. Zahl der Wahlberechtigten: 712<br />

2. Zahl der Wähler: 288<br />

3. Zahl der ungültigen Stimmzettel: 6<br />

4. Zahl der gültigen Stimmzettel: 282<br />

5. Zahl der gültigen Stimmen: 845

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