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Schnaudertalnachrichten - Stadt Zeitz

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Ortschaft Würchwitz<br />

Mitteilung der Aktualisierung<br />

beschreibender Angaben des<br />

Liegenschaftskatasters<br />

Gemarkung: Würchwitz • Flur: 10, 12<br />

in: Einheitsgemeinde <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> (Ortsname)<br />

wurden die Nachweise des Liegenschaftskatasters fortgeführt.<br />

Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation<br />

Sachsen-Anhalt hat die Liegenschaftskarte<br />

hinsichtlich der Angaben zu den Ergebnissen der<br />

amtlichen Bodenschätzung ergänzt und aktualisiert.<br />

Alle beteiligten Eigentümer, Erbbauberechtigten<br />

und Nutzungsberechtigten werden hiermit über die<br />

erfolgte Aktualisierung beschreibender Angaben des<br />

Liegenschaftskatasters informiert.<br />

Die Liegenschaftskarte wird in der Zeit vom 25.02.2013<br />

bis 26.03.2013 in den Diensträumen des Landesamtes<br />

für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt,<br />

Neustädter Passage 15 in 06122 Halle (Saale) während<br />

der Besuchszeiten, Mo bis Fr 08:00 – 13:00 Uhr sowie<br />

Di 13:00 – 18:00 Uhr zur Einsicht ausgelegt.<br />

Bei Fragen oder Anregungen wird um eine vorherige<br />

telefonische Terminvereinbarung unter der Telefonnummer<br />

0345 6912-0 gebeten.<br />

Im Auftrag, gez. Michael Loddeke<br />

Auskunft und Beratung<br />

Tel. 0391 567-8585 • Fax: 0391 567-8686<br />

E-Mail: service@lvermgeo.sachsen-anhalt.de<br />

Internet: www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de<br />

(Die amtliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> „Michaelbote“ 02/2013 am 23.02.2013)<br />

Ehrenamtliche Richter –<br />

wer hat Interesse?<br />

Für neue Amtsperiode der Schöffen können<br />

sich 79 Kandidaten bewerben<br />

(D.G.) In Deutschland sind seit über 100 Jahren neben<br />

Berufsrichtern ehrenamtliche Laienrichter an<br />

der Rechtspfl ege beteiligt. Mit ihnen nimmt das Volk<br />

an Entscheidungen der Dritten Gewalt und damit an<br />

der staatlichen Willensbildung teil. Bei Verwaltungs-,<br />

Verfassungs-, Arbeits-, Sozial-, Finanz-, Landwirtschafts-<br />

und Wehrdienstgerichten wirken ehrenamtliche<br />

Richter mit.<br />

Am bekanntesten sind wohl die ehrenamtlichen Richter<br />

in der Strafgerichtsbarkeit: die Schöffen. Am 31.12.2013<br />

endet die Amtsperiode der ehrenamtlichen Richter in der<br />

Strafgerichtsbarkeit (Schöffen). Für die folgenden fünf<br />

Jahre (2014 bis 2018) sind neue Schöffen zu wählen:<br />

Als Vermittler zwischen Justiz und Bevölkerung sollen<br />

Schöffi nnen und Schöffen das Vertrauen in die Justiz<br />

und die Bereitschaft zu gesetzeskonformem Verhalten<br />

stärken. Sie wirken auf ein allgemeinverständliches<br />

<strong>Schnaudertalnachrichten</strong> 03/2013 - Seite 12<br />

und überschaubares Verfahren hin und bringen das<br />

Rechtsbewusstsein und die Wertvorstellungen der Bevölkerung<br />

in die Hauptverhandlung ein. Während der<br />

Hauptverhandlung üben sie das Richteramt in vollem<br />

Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter<br />

aus. Dabei sind sie nur dem Gesetz unterworfen<br />

und an keinerlei Weisungen gebunden. Sie urteilen über<br />

Schuld oder Unschuld eines Angeklagten und tragen die<br />

gleiche Verantwortung für einen Freispruch oder eine<br />

Freiheitsstrafe wie die Berufsrichter.<br />

Die Bewerber/-innen sollten mindestens 25 Jahre und<br />

nicht älter als 70 Jahre und dürfen nicht vorbestraft sein.<br />

Weiterhin muss der/die Bewerber/-in mindestens seit<br />

einem Jahr in der Gemeinde wohnen und die deutsche<br />

Staatsbürgerschaft besitzen. Anzugeben sind bei einer<br />

schriftlichen Meldung zur Kandidatur bitte Familienname,<br />

Geburtsname, Vorname, Geburtstag, Geburtsort,<br />

Wohnanschrift und Beruf des Interessenten.<br />

Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in<br />

Erwachsenenstrafsachen bis zum 22. April 2013 beim<br />

Wahlbüro der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, Altmarkt 1, 06712 <strong>Zeitz</strong> (Tel.:<br />

03441 83304). Ein Formular ist im Bürgerbüro der <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

<strong>Zeitz</strong> erhältlich oder kann von der Internetseite<br />

www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.<br />

<strong>Zeitz</strong>, 23.02.2013<br />

Dr. Volkmar Kunze, Oberbürgermeister<br />

(Die amtliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> „Michaelbote“ 02/2013 am 23.02.2013)

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