Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft - Stadt Zeitz

Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft - Stadt Zeitz Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft - Stadt Zeitz

23.06.2013 Aufrufe

Amtsblatt Zeitzer Land Seite 8 Nr. 07/2008 Rechtsbehelf: Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Kayna, über die Stadt Zeitz, Trägergemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Zeitzer Land, Altmarkt 1, in 06712 Zeitz Widerspruch eingelegt werden. Margarete Späte, Bürgermeisterin Kayna, den 09.07.2008 Gemeinde Luckenau Amtliche Bekanntmachungen Bekanntmachung Das Leitbild der Landesregierung sieht die flächendeckende Einführung von Einheitsgemeinden, mit mindestens 10.000 Einwohnern in Sachsen-Anhalt vor. Dies soll möglichst in einer freiwilligen Phase bis zum 30. Juni 2009 erfolgen. Ab dem 1. Juli 2009 werden die dann noch verbliebenen kleineren Gemeinden per Gesetz Einheitsgemeinden zugeordnet. Vor der Beschlussfassung des Gemeinderates über eine Gebietsänderung sind nach § 17 Absatz 1 der Gemeindeordnung die Bürger zu hören, die in dem unmittelbar betroffenen Gebiet wohnen. Deshalb wird am Sonntag, dem 14. September 2008, in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr eine Bürgeranhörung in der Gemeinde Luckenau durchgeführt. Folgende Frage wird gestellt: „Stimmen Sie einer Eingemeindung der Gemeinde Luckenau in die Stadt Zeitz zu?“ Scharr, Anhörungsleiterin Bekanntmachung Bürgeranhörungen in der Gemeinde Luckenau am 14. September 2008 - Bildung der Abstimmungsvorstände Nach § 12 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen Anhalt (KWG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 2004, in der derzeit gültigen Fassung, ist für jeden Abstimmungsbezirk ein Abstimmungsvorstand zu bilden. Ein Abstimmungsvorstand besteht aus dem Abstimmungsvorsteher als Vorsitzenden und bis zu sechs Beisitzern, die die Gemeindewahlleiterin aus den Abstimmungsberechtigten beruft. Bei der Berufung der Beisitzer sollen Vorschläge der im Abstimmungsgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen berücksichtigt werden. Entsprechend § 6 Abs. 2 Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) vom 24. Februar 1994 (GVBl. LSA Nr. 10, S. 338), in der derzeit gültigen Fassung, fordere ich hiermit alle im Abstimmungsgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, Abstimmungsberechtigte als Mitglieder der Abstimmungsvorstände vorzuschlagen. Die Vorschläge sind innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei folgender Adresse einzureichen: Verwaltungsgemeinschaft Zeitzer Land; Wahlbüro; Altmarkt 1; 06712 Zeitz. Ablehnungsgründe für die Übernahme eines Wahlehrenamtes ergeben sich aus § 13 Abs. 3 KWG LSA. Zeitz, 9. Juli 2008 Scharr, Gemeindewahlleiterin Gemeinde Theißen Amtliche Bekanntmachungen Bekanntmachung Das Leitbild der Landesregierung sieht die flächendeckende Einführung von Einheitsgemeinden, mit mindestens 10.000 Einwohnern in Sachsen-Anhalt vor. Dies soll möglichst in einer freiwilligen Phase bis zum 30. Juni 2009 erfolgen. Ab dem 1. Juli 2009 werden die dann noch verbliebenen kleineren Gemeinden per Gesetz Einheitsgemeinden zugeordnet. Vor der Beschlussfassung des Gemeinderates über eine Gebietsänderung sind nach § 17 Absatz 1 der Gemeindeordnung die Bürger zu hören, die in dem unmittelbar betroffenen Gebiet wohnen. Deshalb wird am Sonntag, dem 14. September 2008, in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr eine Bürgeranhörung in der Gemeinde Theißen durchgeführt. Folgende Frage wird gestellt: „Stimmen Sie einer Eingemeindung der Gemeinde Theißen in die Stadt Zeitz zu?“ Scharr, Anhörungsleiterin Öffentliche Bekanntmachung Bürgeranhörungen in der Gemeinde Theißen am 14. September 2008: Bildung der Abstimmungsvorstände Nach § 12 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen- Anhalt (KWG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 2004, in der derzeit gültigen Fassung, ist für jeden Abstimmungsbezirk ein Abstimmungsvorstand zu bilden. Ein Abstimmungsvorstand besteht aus dem Abstimmungsvorsteher als Vorsitzenden und bis zu sechs Beisitzern, die die Gemeindewahlleiterin aus den Abstimmungsberechtigten beruft. Bei der Berufung der Beisitzer sollen Vorschläge der im Abstimmungsgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen berücksichtigt werden.

Nr. 07/2008 Seite 9 Amtsblatt Zeitzer Land Entsprechend § 6 Abs. 2 Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) vom 24. Februar 1994 (GVBl. LSA Nr. 10, S. 338), in der derzeit gültigen Fassung, fordere ich hiermit alle im Abstimmungsgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, Abstimmungsberechtigte als Mitglieder der Abstimmungsvorstände vorzuschlagen. Die Vorschläge sind innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei folgender Adresse einzureichen: Verwaltungsgemeinschaft Zeitzer Land; Wahlbüro; Altmarkt 1; 06712 Zeitz. Ablehnungsgründe für die Übernahme eines Wahlehrenamtes ergeben sich aus § 13 Abs. 3 KWG LSA. Zeitz, 9. Juli 2008 Scharr, Gemeindewahlleiterin Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger von Theißen Wie aus der Presse und Fernsehen bekannt, wird in Sachsen- Anhalt eine Gebietsreform durchgeführt. Dazu wurde ein Leitbild erarbeitet und vom Landtag ein Begleitgesetz zur Gebietsreform beschlossen. Ziel der Gebietsreform ist es, größere und leistungsstärkere Strukturen zu schaffen. Dieses Ziel soll vorrangig durch die Bildung von Einheitsgemeinden und ausnahmsweise durch den Zusammenschluss von Gemeinden zu Verbandsgemeinden erreicht werden. Im Leitbild ist festgelegt, dass Verwaltungsgemeinschaften nach dem Modell der Trägergemeinden eins zu eins in Einheitsgemeinden umzuwandeln sind. Diese trifft auch auf die Verwaltungsgemeinschaft (VGem) Zeitzer Land zu, in welcher die Gemeinde Theißen Mitglied ist. Im Rahmen der Gebietsreform gibt es eine freiwillige Phase, welche am 30.06.2009 endet. Danach beginnt eine Zwangsphase. In dieser Zwangsphase werden durch Gesetz, Gemeinden zu Einheitsgemeinden zusammengeschlossen oder zugeordnet. In der freiwilligen Phase gibt es die Möglichkeit in eine andere Struktur (z. B. Verbandsgemeinde) zu wechseln. Es sind da aber hohe Hürden gesetzt. Die neue Struktur muss genehmigt werden und muss Leitbild gerecht sein. Für die Gemeinde Theißen kommen zwei Modelle zum Tragen. Die Einheitsgemeinde - wie vom Gesetzgeber vorgesehen Eingemeindung nach Zeitz - oder die Verbandsgemeinde mit einer VGem, welche an das Gemeindegebiet Theißen grenzt. Der Gemeinderat Theißen hat im Zuge der anstehenden Gebietsreform eine Arbeitsgruppe gebildet, welche die Verhandlungen durchführt. Die Arbeitsgruppe hat bisher Verhandlungen durchgeführt, mit der VGem Droyßiger-Zeitzer Forst, mit der VGem Vier Berge - Teucherner Land und der Stadt Zeitz. Mit der Stadt Zeitz wurde ein Eingemeindungsvertrag erarbeitet, welcher zurzeit beim Stadtrat Zeitz zur Bearbeitung vorliegt. In diesem Eingemeindungsvertrag wurden alle Belange der Gemeinde Theißen eingearbeitet. Nach Bestätigung des Eingemeindungsvertrages durch den Stadtrat Zeitz wird dieser den Bürgern von Theißen in einem Sonderblatt zur Verfügung gestellt und bildet die Diskussionsgrundlage bei den Einwohnerversammlungen. Der Gemeinderat Theißen hat beschlossen, am 14.09.2008 eine Bürgerbefragung dazu durchzuführen. Die Frage lautet: „Stimmen Sie einer Eingemeindung nach Zeitz zu?“ Sollte die Entscheidung gegen Zeitz fallen, muss sich der Gemeinderat neu entscheiden. Die andere Variante ist die Verbandsgemeinde Droyßig oder Teuchern. Dies bedeutet aber für die Bürger der Wechsel in eine neue Verwaltungsstruktur. Ihre Probleme werden dann nicht mehr in Zeitz, sondern in Droyßig oder Teuchern gelöst. Die Entscheidung liegt also bei den Bürgern von Theißen. Eine große Gefahr birgt aber der Wechsel in eine Verbandsgemeinde. Dieser Wechsel, in der freiwilligen Phase der Gebietsreform, entspricht nicht dem Leitbild der Landesregierung für Theißen und ist zu genehmigen. Auch kann per Gesetz die Gemeinde Theißen der Einheitsgemeinde Zeitz zugeschlagen werden. Dann hat die Gemeinde Theißen keinen Eingemeindungsvertrag, keinen Ortschaftsrat und kei- nen Ortsbürgermeister. Die Gemeinde Theißen ist kein Ortsteil von Zeitz so wie zum Beispiel Nonnewitz, sondern wird dem Stadtgebiet zugeschlagen. Einige Punkte zur Einheitsgemeinde mit Zeitz: • Bildung von Ortschaftsrat und Ortsbürgermeister; • Einführung der Ortschaftsverfassung (Gebietsänderungsvertrag): • Gemeinde hat keinen eigenen Haushalt; • Mitsprache des Ortschaftsrates und des Ortsbürgermeisters bei allen Angelegenheiten, welche die Ortschaft betreffen • alle diese Punkte sind im Gebietsänderungsvertrag enthalten. Einige Punkte zur Verbandsgemeinde: • Gemeinde tritt einer anderen Verwaltungsstruktur bei (Genehmigung notwendig) • Gemeinde bleibt selbstständig; • Gemeinde hat eigenen Haushalt; • Gemeinde hat Geld an die Verbandsgemeinde abzuführen; • Verbandsgemeinde erfüllt zentrale Aufgaben, Abwasser; Brandschutz, Kindereinrichtungen, soziale Einrichtungen, zentral genutzte Sportanlagen usw.; • Gemeinde hat eigenen Bürgermeister und Gemeinderat Liebe Bürgerinnen und Bürger! Beteiligen Sie sich in Einwohnerversammlungen und bei der Bürgerbefragung an der Gemeindegebietsreform. Ihre Meinung und Stimme sind gefragt. Ihr Johann Köstler, Bürgermeister im Ruhestand Informationen Informationen Gemeinde Theißen Mit dem Ablauf meiner Amtsperiode bin ich am 30. Juni 2008 als Bürgermeister der Gemeinde Theißen ausgeschieden und in den Ruhestand gegangen. Ich möchte jedoch das Amtsblatt der VGem Zeitzer Land nutzen, mich bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die mir in meiner Amtszeit zur Seite standen, ob als Gemeinderat, als berufene Bürger, in den Vereinen, Einrichtungen oder in der Wirtschaft, von ganzen Herzen bedanken. Ohne diese Gemeinsamkeit hätten wir dies alles nicht erreichen können, was gemeinsam geschaffen wurde. Ich wünsche allen Bürgerinnen und Bürgern für die Zukunft immer soziale Sicherheit, Gesundheit und einen Arbeitsplatz. Dem neuen Bürgermeister, Herrn Heinz Borde, wünsche ich viel Kraft, Nerven und Gesundheit für seine bevorstehenden Aufgaben. Dem Gemeinderat wünsche ich bei der anstehenden Gebietsreform eine glückliche Entscheidungsfindung - zum Wohle der Bevölkerung und der Gemeinde Theißen. Mit freundlichen Grüßen: Ihr Bürgermeister im Ruhestand Johann Köstler Zur Verabschiedung von Johann Köstler in den wohlverdienten Bürgermeister-Ruhestand gab es auch ein Erinnerungsgeschenk und alle guten Wünsche von der MIBRAG - übergeben durch Dr. Angelika Diesner, Öffentlichkeitsarbeit

<strong>Amtsblatt</strong> <strong>Zeitz</strong>er Land Seite 8<br />

Nr. 07/2008<br />

Rechtsbehelf:<br />

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach<br />

Bekanntgabe schriftlich o<strong>der</strong> mündlich zur Nie<strong>der</strong>schrift bei <strong>der</strong><br />

Gemeinde Kayna, über die <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, Trägergemeinde <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />

<strong>Zeitz</strong>er Land, Altmarkt 1, in 06712 <strong>Zeitz</strong><br />

Wi<strong>der</strong>spruch eingelegt werden.<br />

Margarete Späte, Bürgermeisterin Kayna, den 09.07.2008<br />

Gemeinde Luckenau<br />

Amtliche Bekanntmachungen<br />

Bekanntmachung<br />

Das Leitbild <strong>der</strong> Landesregierung sieht die flächendeckende Einführung<br />

von Einheitsgemeinden, mit mindestens 10.000 Einwohnern<br />

in Sachsen-Anhalt vor. Dies soll möglichst in einer freiwilligen<br />

Phase bis zum 30. Juni 2009 erfolgen. Ab dem 1. Juli<br />

2009 werden die dann noch verbliebenen kleineren Gemeinden<br />

per Gesetz Einheitsgemeinden zugeordnet.<br />

Vor <strong>der</strong> Beschlussfassung des Gemein<strong>der</strong>ates über eine Gebietsän<strong>der</strong>ung<br />

sind nach § 17 Absatz 1 <strong>der</strong> Gemeindeordnung die Bürger<br />

zu hören, die in dem unmittelbar betroffenen Gebiet wohnen.<br />

Deshalb wird am<br />

Sonntag, dem 14. September 2008,<br />

in <strong>der</strong> Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />

eine Bürgeranhörung in <strong>der</strong> Gemeinde Luckenau durchgeführt.<br />

Folgende Frage wird gestellt:<br />

„Stimmen Sie einer Eingemeindung <strong>der</strong> Gemeinde Luckenau<br />

in die <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> zu?“<br />

Scharr, Anhörungsleiterin<br />

Bekanntmachung<br />

Bürgeranhörungen in <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Luckenau am 14. September 2008 -<br />

Bildung <strong>der</strong> Abstimmungsvorstände<br />

Nach § 12 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen<br />

Anhalt (KWG LSA) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 27.<br />

Februar 2004, in <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit gültigen Fassung, ist für jeden Abstimmungsbezirk<br />

ein Abstimmungsvorstand zu bilden. Ein Abstimmungsvorstand<br />

besteht aus dem Abstimmungsvorsteher als Vorsitzenden<br />

und bis zu sechs Beisitzern, die die Gemeindewahlleiterin<br />

aus den Abstimmungsberechtigten beruft. Bei <strong>der</strong> Berufung<br />

<strong>der</strong> Beisitzer sollen Vorschläge <strong>der</strong> im Abstimmungsgebiet vertretenen<br />

Parteien und Wählergruppen berücksichtigt werden.<br />

Entsprechend § 6 Abs. 2 Kommunalwahlordnung für das Land<br />

Sachsen-Anhalt (KWO LSA) vom 24. Februar 1994 (GVBl. LSA<br />

Nr. 10, S. 338), in <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit gültigen Fassung, for<strong>der</strong>e ich hiermit<br />

alle im Abstimmungsgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen<br />

auf, Abstimmungsberechtigte als Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Abstimmungsvorstände vorzuschlagen.<br />

Die Vorschläge sind innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser<br />

Bekanntmachung bei folgen<strong>der</strong> Adresse einzureichen: <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />

<strong>Zeitz</strong>er Land; Wahlbüro; Altmarkt 1; 06712 <strong>Zeitz</strong>.<br />

Ablehnungsgründe für die Übernahme eines Wahlehrenamtes<br />

ergeben sich aus § 13 Abs. 3 KWG LSA.<br />

<strong>Zeitz</strong>, 9. Juli 2008 Scharr, Gemeindewahlleiterin<br />

Gemeinde Theißen<br />

Amtliche Bekanntmachungen<br />

Bekanntmachung<br />

Das Leitbild <strong>der</strong> Landesregierung sieht die flächendeckende Einführung<br />

von Einheitsgemeinden, mit mindestens 10.000 Einwohnern<br />

in Sachsen-Anhalt vor. Dies soll möglichst in einer freiwilligen<br />

Phase bis zum 30. Juni 2009 erfolgen. Ab dem 1. Juli<br />

2009 werden die dann noch verbliebenen kleineren Gemeinden<br />

per Gesetz Einheitsgemeinden zugeordnet.<br />

Vor <strong>der</strong> Beschlussfassung des Gemein<strong>der</strong>ates über eine Gebietsän<strong>der</strong>ung<br />

sind nach § 17 Absatz 1 <strong>der</strong> Gemeindeordnung die Bürger<br />

zu hören, die in dem unmittelbar betroffenen Gebiet wohnen.<br />

Deshalb wird am<br />

Sonntag, dem 14. September 2008,<br />

in <strong>der</strong> Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />

eine Bürgeranhörung in <strong>der</strong> Gemeinde Theißen durchgeführt.<br />

Folgende Frage wird gestellt:<br />

„Stimmen Sie einer Eingemeindung <strong>der</strong> Gemeinde Theißen<br />

in die <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> zu?“<br />

Scharr, Anhörungsleiterin<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Bürgeranhörungen in <strong>der</strong> Gemeinde Theißen<br />

am 14. September 2008: Bildung<br />

<strong>der</strong> Abstimmungsvorstände<br />

Nach § 12 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-<br />

Anhalt (KWG LSA) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 27.<br />

Februar 2004, in <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit gültigen Fassung, ist für jeden Abstimmungsbezirk<br />

ein Abstimmungsvorstand zu bilden. Ein Abstimmungsvorstand<br />

besteht aus dem Abstimmungsvorsteher als Vorsitzenden<br />

und bis zu sechs Beisitzern, die die Gemeindewahlleiterin<br />

aus den Abstimmungsberechtigten beruft. Bei <strong>der</strong> Berufung<br />

<strong>der</strong> Beisitzer sollen Vorschläge <strong>der</strong> im Abstimmungsgebiet vertretenen<br />

Parteien und Wählergruppen berücksichtigt werden.

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