Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft - Stadt Zeitz
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft - Stadt Zeitz
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■ <strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />
<strong>Zeitz</strong>er Land<br />
Dr. Ulf Altmann, Oberbürgermeister<br />
<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> und Leiter <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />
<strong>Zeitz</strong>er Land<br />
Liebe Bürgerinnen und Bürger,<br />
Die Bürgermeister <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Zeitz</strong>er Land<br />
Margarete Späte, Kayna; Ralf Schenk, Nonnewitz; Roland Meuche,<br />
Döbris; Klaus Rübestahl, Würchwitz; Margit Stirbo, Lukkenau;<br />
Daniela Hofmann, Geußnitz; Heinz Borde, Theißen (von<br />
links nach rechts)<br />
am 1. Juli 2008 habe ich die Amtsgeschäfte des Oberbürgermeisters <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> übernommen. Ich werde<br />
als <strong>Stadt</strong>oberhaupt und Leiter <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Zeitz</strong>er Land gemeinsam mit Ihnen, den Bürgerinnen<br />
und Bürgern von <strong>Zeitz</strong> und dessen Umland, die <strong>Stadt</strong> sowie ihr ländliches Umfeld weiter entwickeln und für<br />
die nächsten Jahre zukunftsfähig machen.<br />
An <strong>der</strong> Spitze <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung möchte ich, in enger Zusammenarbeit mit den <strong>Stadt</strong>räten aller Fraktionen, die bevorstehenden<br />
kommunalen Aufgaben zum Wohle unserer <strong>Stadt</strong> mit vollem Engagement und ganzen Herzen lösen.<br />
Als gebürtiger <strong>Zeitz</strong>er habe ich die Entwicklung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> in den letzten Jahren beobachten und miterleben können.<br />
Für mich steht fest, dass <strong>Zeitz</strong> nach wie vor trotz vielfältiger Probleme über große Potentiale und Perspektiven<br />
verfügt. Es ist mir eine Ehre und persönliche Verpflichtung, das Amt des Oberbürgermeisters meiner Heimatstadt<br />
zu bekleiden. Zunächst betrachte ich es als dinglichstes Anliegen, die finanziellen Verhältnisse <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />
wie<strong>der</strong> auf solide Fundamente zu stellen. Die Stärkung des Wirtschaftsstandortes ist die Grundlage für mehr<br />
Arbeit und Ausbildung. Kultur, Sport und Vereinsleben sowie eine gesicherte medizinische Versorgung sind weitere<br />
Grundbausteine für eine attraktive Region. In enger Zusammenarbeit mit dem Land, dem Burgenlandkreis<br />
und unseren Nachbargemeinden und -städten wollen wir die Region insgesamt stärken sowie die dringlichen<br />
Aufgaben <strong>der</strong> bevorstehenden Gemeindegebietsreform vertrauensvoll und fair lösen.<br />
Ich bin überzeugt, dass wir die bevorstehenden Herausfor<strong>der</strong>ungen und Aufgaben gemeinsam meistern werden.<br />
Dabei meint „Wir“ den Oberbürgermeister und die Verwaltung, den <strong>Stadt</strong>rat und vor allem Sie, liebe Bürgerinnen<br />
und Bürger.<br />
Deshalb möchte ich Sie an dieser Stelle dazu einladen, in Zukunft aktiv an <strong>der</strong> Gestaltung unserer <strong>Stadt</strong> teilzunehmen,<br />
mitzuwirken und in konstruktiven Diskussionen neue Ideen und Perspektiven zu entwickeln.<br />
Ich bedanke mich für Ihr Vertrauen, Ihr Oberbürgermeister Dr. Ulf Altmann<br />
Anzeige<br />
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■ <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> (5)<br />
als Trägergemeinde<br />
mit den<br />
Mitgliedsgemeinden<br />
■ Döbris (4)<br />
■ Geußnitz (6)<br />
■ Kayna (8)<br />
■ Luckenau (1)<br />
■ Nonnewitz (3)<br />
■ Theißen (2)<br />
■ Würchwitz (7)<br />
Nummer 7<br />
■ Mittwoch, den<br />
9. Juli 2008<br />
Jahrgang 4<br />
8
<strong>Amtsblatt</strong> <strong>Zeitz</strong>er Land Seite 2<br />
Nr. 07/2008<br />
Seit letztem dem Sommer heißt unsere Kin<strong>der</strong>tagesstätte<br />
„Schnau<strong>der</strong>bienchen“<br />
Schnau<strong>der</strong> - Die Gemeinde Kayna liegt im schönen Schnau<strong>der</strong>tal,<br />
im Süden des Burgenlandkreises.<br />
Bienchen - zum einem dem geschichtlichen Umstand geschuldet,<br />
dass Kaiser Barbarossa bei seinem Besuch in Kayna den hiesigen<br />
Bienenhonig hochverehrte und die Bauern dafür den 9. Teil<br />
des Honigs als feudale Abgabe leisten mussten; zum an<strong>der</strong>en,<br />
dass es in unserer Kita immer emsig und fröhlich zugeht, wie in<br />
einem Bienenstock.<br />
Die Tradition, Vorschulkin<strong>der</strong> zu betreuen, ist in Kayna schon sehr<br />
alt. Bereits im Jahr 1889 wurde hier <strong>der</strong> erste Kin<strong>der</strong>garten, damals<br />
noch als Kin<strong>der</strong>betreuung gegründet. Seitdem hat sich viel getan.<br />
Seit 1997 kann Kayna auf einen schönen, hellen Neubau stolz<br />
sein. Unsere Kita liegt in unmittelbarer Nähe zur Grundschule. Das<br />
ist beson<strong>der</strong>s praktisch für die Betreuung <strong>der</strong> Hortkin<strong>der</strong> in unserer<br />
Einrichtung, aber auch für die Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Grundschule<br />
selbst.<br />
Zurzeit betreuen wir 13 Krippenkin<strong>der</strong> (ab 0 Jahre), 32 Kin<strong>der</strong>gartenkin<strong>der</strong><br />
und 20 Hortkin<strong>der</strong>. Wir arbeiten nach dem situationsorientierten<br />
Ansatz. Das bedeutet, dass wir die Lebensbedingungen<br />
<strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> in Familie, Umfeld und Umgebung aktiv in<br />
unsere Arbeit einbeziehen. Dabei legen wir beson<strong>der</strong>es Augenmerk<br />
auf ausreichende Bewegung und gesundheitsför<strong>der</strong>nde<br />
Lebensbedingungen.<br />
Auf <strong>der</strong> Grundlage des neuen Bildungsprogramms Sachsen-<br />
Anhalts: „Bildung: elementar - Bildung von Anfang an“ haben wir<br />
die Räume so umgestaltet, dass die Kin<strong>der</strong> genügend Raum für<br />
freies Spiel, Bewegung, und den selbstständigen Umgang mit<br />
den verschiedensten Materialien zum Ausprobieren und Forschen<br />
Für die Antragstellung auf Heimkehrerentschädigung liegen dem<br />
<strong>Stadt</strong>archiv <strong>Zeitz</strong> Heimkehrerlisten vor, in denen Bürger aufgeführt<br />
sind, die sich zwischen dem 9. Juli 1947 und dem 5. Mai<br />
1950 nach ihrer Kriegsgefangenschaft beim Rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong><br />
gemeldet haben.<br />
Die Angaben auf diesen Listen stellen einen Nachweis für den<br />
Zeitpunkt <strong>der</strong> Heimkehr aus <strong>der</strong> Kriegsgefangenschaft dar und<br />
können von den Personen, die den gefor<strong>der</strong>ten Entlassungsschein<br />
nicht mehr besitzen, im Rahmen <strong>der</strong> Antragstellung beim Bundesverwaltungsamt<br />
an Stelle eines Entlassungsscheines eingereicht<br />
werden.<br />
Die beglaubigten Kopien <strong>der</strong> entsprechenden Auszüge aus den<br />
Heimkehrerlisten werden auf Antrag von den Mitarbeitern des<br />
<strong>Stadt</strong>archivs kostenlos angefertigt und entwe<strong>der</strong> dem Antragsteller<br />
selbst o<strong>der</strong> einer von ihm bevollmächtigten Person ausgehändigt.<br />
Das <strong>Stadt</strong>archiv ist telefonisch unter <strong>der</strong> Rufnummer 0 34 41/21<br />
20 54 zu erreichen. Die Räumlichkeiten des Archivs befinden sich<br />
in <strong>Zeitz</strong>, Schlossstraße 6 - Schloss Moritzburg/Schlosshof. Im<br />
Schlosshof angekommen müssten die Besucher im linken Schlossflügel<br />
den Eingang nehmen und in das 2. Obergeschoss steigen.<br />
<strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />
Informationen<br />
Vorgestellt: Die Kin<strong>der</strong>tagesstätte Kayna<br />
<strong>Stadt</strong>archiv <strong>Zeitz</strong> zum Thema<br />
Antragstellung auf Heimkehrerentschädigung<br />
haben. Wichtig ist uns bei allem, dass sich die Kin<strong>der</strong> eigenständig<br />
Erkenntnisse und Erfahrungen aneignen und sich somit ein<br />
„Bild von <strong>der</strong> Welt“ machen können.<br />
Zum Umfeld <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> gehört natürlich ihr Heimatort mit seinen<br />
Vereinen und Beson<strong>der</strong>heiten. Gegenseitige Kontakte sind für<br />
beide Seiten för<strong>der</strong>lich und die Kita erhält gute Unterstützung bei<br />
ihren Vorhaben.<br />
Zu den Beson<strong>der</strong>heiten des Ortes gehört das Waldbad, das wir<br />
im Sommer, zur Freude unserer Kin<strong>der</strong> kostenlos nutzen können.<br />
Aber auch Feste und Feierlichkeiten gehören zu unserem Kita-<br />
Leben. Gerne laden wir dazu unsere Eltern und Großeltern ein.<br />
So haben Muttertagsfeier und Oma-Opa-Tag neben traditionellen<br />
Festen einen festen Platz in unserem Kita-Jahr. Die Kin<strong>der</strong> zeigen<br />
dabei freudig, was sie schon können.<br />
Gern wird dabei von den Schulanfängern etwas in englischer Sprache<br />
vorgetragen. Teddy Ben führt die Kin<strong>der</strong> im letzen Kin<strong>der</strong>gartenjahr<br />
einmal wöchentlich an die englische Sprache heran.<br />
Natürlich interessieren sich auch die jüngeren Kin<strong>der</strong> für diese<br />
„an<strong>der</strong>e“ Sprache, sodass sich die englische Sprache durch den<br />
gesamten Alltag zieht. Die erste Sprache in unserer Einrichtung<br />
ist und bleibt aber die deutsche Muttersprache. Hierauf liegt in<br />
unserer Einrichtung das Hauptaugenmerk vom Krippenalter bis<br />
zum Schulanfang.<br />
Wenn Sie neugierig geworden sind, dann melden Sie sich bei uns.<br />
Wir, die Erzieherinnen <strong>der</strong> Kita „Schnau<strong>der</strong>bienchen“ freuen uns<br />
auf jedes neue Gesicht in unserer Einrichtung und sind gern bereit,<br />
ihre Fragen zu beantworten o<strong>der</strong> Sie einfach mal durch unser Haus<br />
zu führen.<br />
Kita „Schnau<strong>der</strong>bienchen“; Leiterin Frau Kipping; Pfalzstraße 1;<br />
06724 Kayna; Tel.-Nr.: 03 44 26/5 10 12<br />
Das <strong>Stadt</strong>archiv ist geöffnet<br />
Montag + Donnerstag von 9.00 - 12.00; 13.00 - 16.00 Uhr<br />
Dienstag von 9.00 - 12.00; 13.00 - 18.00 Uhr<br />
Freitag von 9.00 - 12.00 Uhr.<br />
Für die Bürger, die vor dem 9. Juli 1947 bzw. nach dem 5. Mai<br />
1950 aus <strong>der</strong> Kriegsgefangenschaft nach <strong>Zeitz</strong> gekommen sind<br />
und diejenigen, die sich nach ihrer Kriegsgefangenschaft nicht in<br />
<strong>Zeitz</strong>, son<strong>der</strong>n in einer an<strong>der</strong>en Gemeinde angemeldet haben, liegen<br />
im <strong>Stadt</strong>archiv lei<strong>der</strong> keine Nachweise vor.<br />
Dieser Personenkreis kann sich zur Einholung <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen<br />
Unterlagen an das Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt, Abteilung<br />
Magdeburg, Postfach 4023 in 39015 Magdeburg wenden. Das<br />
dortige Archiv verwahrt u. a. den Bestand Ministerien des Inneren<br />
aus dem Zeitraum 1945 - 1952, in dem auch zahlreiche Heimkehrerlisten<br />
überliefert sind. Darüber hinaus können sich die betroffenen<br />
Personen an die Deutsche Dienststelle WASt Berlin (Wehrmachtsauskunftsstelle<br />
für Kriegsverluste und Kriegsgefangene);<br />
Eichborndamm 179; 13403 Berlin wenden. Auch diese Einrichtung<br />
erteilt Auskünfte über Kriegsgefangenschaft, die <strong>der</strong> Nachweisführung<br />
im Rahmen <strong>der</strong> Heimkehrerentschädigung dienen.<br />
Sibylle Pentzek, Leiterin <strong>Stadt</strong>archiv <strong>Zeitz</strong>
Nr. 07/2008 Seite 3<br />
<strong>Amtsblatt</strong> <strong>Zeitz</strong>er Land<br />
Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE) -<br />
För<strong>der</strong>ung privater wie öffentlicher Projekte<br />
Um unseren Burgenlandkreis weiter zu stärken, werden gute Projekte<br />
gebraucht. Hierzu ist neben dem öffentlichen Engagement<br />
die Initiative Privater gefragt. Das vom Burgenlandkreis eingerichtete<br />
Regionalmanagement steht hier allen Akteuren hilfreich<br />
zur Seite und ist in <strong>der</strong> Geschäftsstelle Weißenfels (Jüdenstr. 31,<br />
Tel. 0 34 43/2 84 39 19) täglich erreichbar.<br />
Bei <strong>der</strong> Umsetzung des vorliegenden regionalen Entwicklungskonzeptes<br />
kommt es darauf an, konkrete Projekte zu initiieren<br />
und umzusetzen. Priorität haben Vorhaben, die Wachstum und<br />
Beschäftigung im ländlichen Raum beför<strong>der</strong>n. Die Entwicklung<br />
im Burgenlandkreis konzentriert sich dabei auf die vier Handlungsfel<strong>der</strong>:<br />
- Tourismus<br />
- Handwerk, Gewerbe und Dienstleistung<br />
- Landwirtschaft, Umwelt und Bergbau<br />
- Daseinsvorsorge und demografische Entwicklung.<br />
Projekte zur Vernetzung zwischen regionalen Gewerbetreibenden,<br />
Dienstleistern und Landwirten sowie eine noch bessere Vermarktung<br />
regionaler Produkte sind hier beson<strong>der</strong>s gefragt. Beson<strong>der</strong>e<br />
Unterstützung wird Kleinstunternehmen (bis max. 10 Mitarbeiter)<br />
angeboten, auch wenn sie nicht landwirtschaftlich orientiert<br />
sind (z. B. Handwerksbetriebe). Aber auch Projekte zum nachhaltigen<br />
Schutz von Umwelt und Kulturlandschaft sowie zur Verbesserung<br />
<strong>der</strong> Lebensqualität im ländlichen Raum werden unterstützt.<br />
Beson<strong>der</strong>s für junge Familien, die auf dem Lande in den<br />
eigenen vier Wänden leben wollen, ist die För<strong>der</strong>ung von selbst<br />
genutztem Wohnraum durch Um- und Ausbau in historischer Bausubstanz<br />
interessant. Hier, wie in an<strong>der</strong>en Bereichen, bestehen<br />
lukrative För<strong>der</strong>möglichkeiten.<br />
Das Regionalmanagement bietet kostenlose Unterstützung bei<br />
<strong>der</strong> Beantragung von För<strong>der</strong>mitteln an und unterstützt Sie bei <strong>der</strong><br />
Entwicklung Ihrer Projekte. Für Projekte, für die im Jahr 2009 eine<br />
För<strong>der</strong>ung benötigt wird, muss bis spätestens zum 01.09.2008<br />
eine Bedarfsmeldung abgegeben werden. Entsprechende Informationen<br />
hierzu erhalten Sie u.a. beim Regionalmanagement.<br />
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir sprechen mit Ihnen gern<br />
über Ihre interessanten Projektideen.<br />
Geschäftsstelle Regionalmanagement - Götz Krieglstein; Gerlinde<br />
John; Jüdenstr. 31, 06667 Weißenfels; Tel. 0 34 43/2 84 39 19;<br />
E-Mail regionalmanagement@ile-burgenlandkreis.de, www.ileburgenlandkreis.de<br />
„Lokale Agenda 21 - <strong>Zeitz</strong>er Region“<br />
Am 26. Juni erfolgte auf Initiative <strong>der</strong> <strong>Zeitz</strong>er <strong>Stadt</strong>verwaltung die<br />
Gründung einer Arbeitsgruppe (AG), die sich <strong>der</strong> nachhaltigen<br />
Entwicklung unserer Region widmen wird (als nachhaltig bezeichnet<br />
man Pläne und Vorhaben, die eine umweltgerechte Technologie<br />
zum Inhalt haben). Im Rahmen <strong>der</strong> Tätigkeit <strong>der</strong> AG soll die<br />
Öffentlichkeit, in Form aktiver Bürgerbeteiligung, einen großen<br />
Raum <strong>der</strong> künftigen Arbeit einnehmen. Interessierte Bürgerinnen<br />
und Bürger erhalten die Gelegenheit, an <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>planung schöpferisch<br />
mit zu wirken. Erfahrungsgemäß finden immer dann Projekte<br />
eine gute Praxisumsetzung, wenn diese bei den Beteiligten<br />
auf Akzeptanz stoßen. Als Problembeispiele für die Zukunft seien<br />
an dieser Stelle die Themen „Rationelle Energieanwendung“,<br />
„Wohn- und Wirtschaftsstandorte“ sowie „Straßenverkehrsführung“<br />
genannt.<br />
Als wichtige Partner für das erfolgreiche Agieren <strong>der</strong> AG gelten<br />
die Vertreter <strong>der</strong> Kommunalpolitik und <strong>der</strong> Wirtschaft, denn nur<br />
bei <strong>der</strong> Erzielung konsensfähiger Lösungen ist ein Gewinn für das<br />
Allgemeinwohl erreichbar.<br />
<strong>Zeitz</strong> beschreitet mit <strong>der</strong> AG-Gründung Neuland, gilt es doch,<br />
nicht nur Ideen und Initiativen für eine umweltgerechtere Entwicklung<br />
zu bündeln, son<strong>der</strong>n auch die Erfahrungen von Fachkräften<br />
aus allen Gesellschaftsbereichen für intelligente Problemlösungen<br />
zu nutzen. Angesichts <strong>der</strong> erkennbaren Klima- und<br />
Rohstoffentwicklung steht vor je<strong>der</strong> Kommune die Aufgabe, ihrer<br />
Entwicklung nachhaltige Grundsätze zugrunde zu legen und so<br />
den Bürgern ein Vorbild für eine verantwortungsbewusste Handlungsweise<br />
zu sein.<br />
Zunächst steht jedoch vor <strong>der</strong> AG die Aufgabe, die Entwürfe für<br />
ein Arbeitsprogramm abzustimmen und diese im Herbst <strong>der</strong><br />
Öffentlichkeit vorzustellen.<br />
Kuhlbrodt, Koordinator <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />
für die „Lokale Agenda 21“<br />
Information für Existenzgrün<strong>der</strong><br />
und Unternehmen<br />
Der Verein <strong>der</strong> Wirtschaftssenioren „Alt hilft Jung“ führt am<br />
5. August und 2. September jeweils in <strong>der</strong> Zeit von 9.00 bis<br />
13.00 Uhr weitere Beratertage für Existenzgrün<strong>der</strong> und Unternehmen<br />
im Rathaus, im Raum 119 bzw. Vorzimmer Friedenssaal<br />
durch.<br />
Nutzen Sie dieses kostenlose Angebot an Fachkompetenz<br />
und Spezialwissen für Ihr (zukünftiges) Unternehmen.<br />
Terminvereinbarungen sind erwünscht und können mit dem<br />
Wirtschaftsför<strong>der</strong>ungsamt, Tel.: 0 34 41/8 32 90 bzw. per E-Mail:<br />
Heidrun.Koed<strong>der</strong>itzsch@stadt-zeitz.de, vereinbart werden.<br />
Dreitägiger Intensivkurs zur Existenzgründung<br />
und Existenzfestigung in <strong>Zeitz</strong><br />
Unter dem Motto „Der Weg in die Selbstständigkeit muss gut<br />
vorbereitet sein“ bieten die Agentur für Existenzgründungen<br />
aus Bad Frankenhausen und das Wirtschaftsför<strong>der</strong>ungsamt<br />
<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> in <strong>der</strong> Zeit vom 26. bis 28. August 2008 erneut<br />
einen Intensivkurs im städtischen Handwerkerhof, Naumburger<br />
Straße 99d an.<br />
Teilnahmeberechtigt sind alle, die sich mit dem Gedanken<br />
<strong>der</strong> Selbstständigkeit tragen o<strong>der</strong> es schon sind. Der Seminarplan<br />
beinhaltet u. a. Markterkundung, Unternehmensbesteuerung,<br />
Buchführung, Gewinnermittlung, Absicherung des<br />
Unternehmens und <strong>der</strong> Person und vieles mehr. Die Teilnehmer<br />
werden in das Seminar praxisnah mit einbezogen und<br />
erhalten alle aktuellen Informationen über eine mögliche Landesför<strong>der</strong>ung<br />
und an<strong>der</strong>e Zuschüsse. Der Unterricht findet<br />
an allen Tagen von 8.00 bis 14.00 Uhr statt. Die Teilnahmegebühr<br />
beträgt 40 Euro pro Seminar und ist zu Beginn des<br />
Seminars zu entrichten. Ihre Anmeldungen nehmen entgegen:<br />
Das Wirtschaftsför<strong>der</strong>ungsamt <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, Tel.: 0<br />
34 41/8 32 90 bzw. per E-Mail: Heidrun.Koed<strong>der</strong>itzsch@stadtzeitz.de<br />
o<strong>der</strong> die Agentur für Existenzgründungen, Tel.: 03 46<br />
71/6 42 90 sowie <strong>der</strong> EGO-Pilot des Burgenlandkreises, Herr<br />
Warnecke, Tel.: 0 34 41/78 33 37.<br />
Die Grundstücksbörse – ein Angebot<br />
des Wirtschaftsför<strong>der</strong>ungsamtes<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> bietet seit Jahren über die Grundstücksbörse<br />
potenziellen Interessenten eigene städtische Liegenschaften aber<br />
auch Grundstücke von an<strong>der</strong>en Eigentümern zum Erwerb<br />
und/o<strong>der</strong> zur Anmietung an.<br />
Dadurch konnten in den vergangenen Jahren eine Reihe von<br />
bebauten und unbebauten Gewerbeflächen, Büro-, Hallen-,<br />
Laden- und Freiflächen in unserer <strong>Stadt</strong>, in den Gemeinden <strong>der</strong><br />
<strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Zeitz</strong>er Land sowie in <strong>der</strong> Region vermittelt<br />
und einer neuen Nutzung zugeführt werden.<br />
Einige Existenzgrün<strong>der</strong> konnten mit dieser Unterstützung ihren<br />
Wunsch zur Selbstständigkeit verwirklichen und an bereits ansässige<br />
Unternehmen bzw. Neuansiedlern wurden geeignete Stand-
<strong>Amtsblatt</strong> <strong>Zeitz</strong>er Land Seite 4<br />
Nr. 07/2008<br />
orte vermittelt. Positiv hat sich dieser Service auch auf die Sicherung<br />
von vorhandenen Arbeits- und Ausbildungsplätzen sowie<br />
die Schaffung von neuer Beschäftigung ausgewirkt.<br />
Wenn Sie eine Gewerbefläche o<strong>der</strong> Immobilie suchen o<strong>der</strong> selbst<br />
anbieten möchten, können Sie unter Tel.: 0 34 41/8 32 90 o<strong>der</strong><br />
E-Mail: Heidrun.Koed<strong>der</strong>itzsch@stadt-zeitz.de gern Kontakt zum<br />
Wirtschaftsför<strong>der</strong>ungsamt <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> aufnehmen o<strong>der</strong> einen<br />
kurzfristigen Gesprächstermin vereinbaren. Wir unterstützen Sie<br />
umfassend bei <strong>der</strong> Verwirklichung Ihres Vorhabens. Beteiligung <strong>der</strong> Öffentlichkeit zum<br />
Aufruf zum 5. Fotowettbewerb<br />
Die Gewandhaus-Galerie in <strong>der</strong> Tourist-Information<br />
und das Wirtschaftsför<strong>der</strong>ungsamt <strong>der</strong><br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> rufen schon zur Jahresmitte zum<br />
alljährlich traditionellen Fotowettbewerb auf. Unter dem<br />
Thema „Alles was wir lieben und was uns Freude bereitet“<br />
bieten wir dieses Jahr den Fotografen eine breite Palette<br />
an Bildthemen. Somit sind hier Bil<strong>der</strong> von Menschen, Tieren,<br />
Landschaften, Politik, Urlaub, Familie, Spaß und Lebensfreude<br />
gefragt.<br />
Je<strong>der</strong> Teilnehmer kann bis maximal fünf Papierbil<strong>der</strong> in Farbe<br />
o<strong>der</strong> Schwarz-Weiß einsenden. Alle Fotos müssen das Format<br />
20 cm x 30 cm haben. Auf <strong>der</strong> Rückseite jedes Fotos<br />
sind bitte <strong>der</strong> Name, Vorname und die Anschrift des Einsen<strong>der</strong>s<br />
zu vermerken. Erbeten werden Angaben darüber, wo<br />
das Bild entstand und was es zeigt. Erwünscht ist auch die<br />
Nennung des Bildtitels.<br />
Einsendeschluss ist <strong>der</strong> 5. Januar 2009. Die Fotos können<br />
an die <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, Wirtschaftsför<strong>der</strong>ung/Fremdenverkehr in<br />
06712 <strong>Zeitz</strong>, Altmarkt 1 gesendet werden. Es besteht aber<br />
auch die Möglichkeit, die Bil<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Tourist-Information<br />
persönlich abzugeben.<br />
Im Februar 2009 erfolgt die Ausstellung <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Jury ausgewählten<br />
Fotos in <strong>der</strong> Gewandhaus-Galerie.<br />
Sportliche Erfolge<br />
Bei <strong>der</strong> Europameisterschaft 2008 in<br />
Zwickau, einer Meisterschaft mit Teilnehmern<br />
aus Italien, Spanien, Frankreich, Nie<strong>der</strong>lande,<br />
Dänemark Tschechien, Schweiz,<br />
Ungarn und Deutschland, traten 178<br />
Sportler an, um im Fairplay ihr Können<br />
1 2<br />
3 unter Beweis zu stellen.<br />
Auch <strong>der</strong> Verein Allstyle ESV <strong>Zeitz</strong> war mit zwei Kämpfern an<br />
den Start gegangen. Im Kumite-Karate (in <strong>der</strong> jeweiligen<br />
Gewichts- und Altersklasse) konnten Henrik Gerth den 3.<br />
Platz und Kay Salzmann den 7. Platz für sich und den Verein<br />
erringen. Diese guten Platzierungen weckten in beiden<br />
den Kampfgeist und stärkten die Willenskarft für die nächsten<br />
Kämpfe, um noch bessere Ergebnisse zu erreichen.<br />
Beson<strong>der</strong>er dank geht an die Trainer Axel Koszek und Tobias<br />
Kompalla, welche mit Kompetenz und pädagogischen<br />
Sachverstand die beiden Wettkämpfer trainieren.<br />
Information ist unser Geschäft.<br />
Unsere Amtsblätter gibt es 200 x in Brandenburg,<br />
Sachsen und Sachsen-Anhalt.<br />
www.wittich.de<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong><br />
Amtliche Bekanntmachungen<br />
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 56<br />
„Erweiterung des Pflegezentrums an <strong>der</strong><br />
Friedensstraße 76/78“<br />
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 56<br />
bestehend aus Planzeichnung Teil A, den textlichen Festsetzungen<br />
Teil B sowie <strong>der</strong> Entwurf <strong>der</strong> Begründung einschließlich dem<br />
Umweltbericht liegen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch bei <strong>der</strong><br />
<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Zeitz</strong>, <strong>Stadt</strong>planungsamt, Altmarkt 16 (Gewandhaus),<br />
Zimmer 303 in <strong>der</strong> Zeit vom 17.07.2008 bis 18.08.2008<br />
während folgen<strong>der</strong> Dienststunden<br />
Mo., Mi. und Do. von 09.00 - 15.30 Uhr<br />
Di. von 09.00 - 18.00 Uhr<br />
Fr. von 09.00 - 12.00 Uhr<br />
öffentlich aus. Die Einsichtnahme ist auch nach telefonischer Vereinbarung<br />
außerhalb <strong>der</strong> o. a. Zeiten (Tel.: 0 34 41/83 -4 34) möglich.<br />
Während dieser Frist besteht für die Öffentlichkeit die Möglichkeit<br />
Einsicht in die o. g. Planunterlagen zu nehmen und Anregungen<br />
und Hinweise schriftlich zu äußern bzw. zur Nie<strong>der</strong>schrift<br />
zu geben. Die Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger<br />
öffentlicher Belange werden von <strong>der</strong> Öffentlichkeitsbeteiligung<br />
benachrichtigt.<br />
Zusätzlich lade ich Sie zu einer öffentlichen Erörterungsveranstaltung<br />
am 28.07.2008 um 18.00 Uhr in den Friedenssaal des<br />
<strong>Zeitz</strong>er Rathauses, Altmarkt 1 ein. Herr Gerster, Vorstandsvorsitzen<strong>der</strong><br />
des Kreisverbandes <strong>Zeitz</strong> vom Deutschen Roten Kreuz<br />
wird das Vorhaben vorstellen.<br />
Dr. Altmann, Oberbürgermeister <strong>Zeitz</strong>, den 09.07.2008<br />
Friedensstraße<br />
Beteiligung <strong>der</strong> Öffentlichkeit zum<br />
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 57<br />
„Eigenheimbau am Cranachweg IV“<br />
Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch wird in <strong>der</strong> Zeit vom 17.07.2008<br />
bis 21.08.2008 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für den<br />
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 57<br />
„Eigenheimbau am Cranachweg IV“ bei <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Zeitz</strong>,<br />
<strong>Stadt</strong>planungsamt, Altmarkt 16 (Gewandhaus), Zimmer 303 während<br />
folgen<strong>der</strong> Dienststunden
Nr. 07/2008 Seite 5<br />
<strong>Amtsblatt</strong> <strong>Zeitz</strong>er Land<br />
Mo., Mi. und Do. von 09.00 - 15.30 Uhr<br />
Di. von 09.00 - 18.00 Uhr<br />
Fr. von 09.00 - 12.00 Uhr<br />
sowie auch nach telefonischer Vereinbarung außerhalb <strong>der</strong> o. a.<br />
Zeiten (Tel.: 0 34 41/83 -4 34) durchgeführt.<br />
Während dieser Frist besteht für die Öffentlichkeit die Möglichkeit<br />
sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke des sich in Aufstellung<br />
befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu<br />
informieren. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung<br />
gegeben.<br />
Dr. Altmann, Oberbürgermeister <strong>Zeitz</strong>, den 9.7.2008<br />
___________________________________________________________<br />
_<br />
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd<br />
Müllnerstraße 59 in 06667 Weißenfels<br />
Öffentliche Bekanntmachung:<br />
Flurbereinigungsverfahren Grana (OU <strong>Zeitz</strong>)<br />
Akt. Z.: 611/141 BLK 003<br />
6. Anordnung (AO) zur Än<strong>der</strong>ung<br />
des Verfahrensgebietes<br />
Anordnung vom 17.06.2008<br />
Zu vorgenannten Verfahren ergeht hiermit folgende Anordnung<br />
zur Än<strong>der</strong>ung des Verfahrensgebietes gemäß § 8 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz<br />
(FlurbG) v. 16.03.1976 (BGBl. I S. 546).<br />
I.<br />
Die in <strong>der</strong> Anlage 3 - Flurstücksliste - benannten Flurstücke werden<br />
aus dem Verfahrensgebiet ausgeschlossen bzw. beigezogen:<br />
Die neue Abgrenzung des Verfahrensgebiets ist aus <strong>der</strong> beiliegenden<br />
Gebietskarte im Maßstab 1 : 20.000 (Anlage 1) und den<br />
Einlagekarten (Auszug) Blatt 1 - 4 im Maßstab 1 : 5000 bzw. 1 :<br />
2500 (Anlage 2) ersichtlich.<br />
Die Anlagen 1 - 3 sind Bestandteile dieser Anordnung.<br />
Die Größe des Verfahrensgebietes von zurzeit 608,9217 ha verringert<br />
sich durch den Ausschluss und die Beiziehung rechnerisch<br />
um 19,9326 ha.<br />
Das Verfahrensgebiet umfasst somit neu eine Gesamtfläche von<br />
588,9891 ha.<br />
II. Auffor<strong>der</strong>ung zur Anmeldung von unbekannten Rechten<br />
Die Inhaber von Rechten, die nicht aus dem Grundbuch ersichtlich,<br />
aber zur Beteiligung am Bodenordnungsverfahren berechtigt<br />
sind, werden aufgefor<strong>der</strong>t, ihre Rechte innerhalb von drei<br />
Monaten - gerechnet vom ersten Tage dieser Bekanntmachung<br />
- bei dem Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten<br />
Süd, Müllnerstraße 59 in 06667 Weißenfels anzumelden.<br />
Diese Rechte sind auf Verlangen des Amtes für Landwirtschaft,<br />
Flurneuordnung und Forsten Süd innerhalb einer, von diesem zu<br />
setzenden, weiteren Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf<br />
<strong>der</strong> Frist ist <strong>der</strong> Anmeldende nicht mehr zu beteiligen.<br />
Werden Rechte erst nach Ablauf <strong>der</strong> vorbezeichneten Frist angemeldet<br />
o<strong>der</strong> nachgewiesen, so kann das Amt für Landwirtschaft,<br />
Flurneuordnung und Forsten Süd die bisherigen Verhandlungen<br />
und Festsetzungen gelten lassen - §§ 10, 14 und 15 des Flurbereinigungsgesetzes<br />
(FlurbG) in <strong>der</strong> Fassung vom 16.03.1976 -<br />
(BGBl. I S. 546).<br />
III. Nutzungsän<strong>der</strong>ungen<br />
Von <strong>der</strong> Bekanntgabe dieses Beschlusses an bis zur Unanfechtbarkeit<br />
des Bodenordnungsplanes sind Än<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> Nutzungsart<br />
<strong>der</strong> Grundstücke (die neu beigezogen werden), die Errichtung,<br />
Verän<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> Beseitigung von Bauwerken, Einfriedungen<br />
u. Ä. sowie die Beseitigung von Pflanzungen unter bestimmten<br />
Voraussetzungen nach § 34 FlurbG von <strong>der</strong> Zustimmung <strong>der</strong><br />
Flurneuordnungsbehörde abhängig.<br />
Im Falle <strong>der</strong> Nichtbeachtung des Zustimmungserfor<strong>der</strong>nisses können<br />
die Än<strong>der</strong>ungen im Verfahren unberücksichtigt bleiben, die<br />
Wie<strong>der</strong>herstellung des früheren Zustandes o<strong>der</strong> Ersatzpflanzungen<br />
angeordnet werden.<br />
Unter bestimmten Voraussetzungen stellen solche Verän<strong>der</strong>ungen<br />
eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet<br />
werden kann.<br />
IV. Auslegung<br />
Diese Anordnung mit den dazugehörenden Karten und Begründung<br />
liegt ab dem Zeitpunkt <strong>der</strong> Bekanntmachung für die Dauer<br />
von zwei Wochen in den <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong>en <strong>Zeitz</strong>er Land<br />
(Bürgerbüro), Altmarkt 1 in 06712 <strong>Zeitz</strong>; Vier Berge - Teucherner<br />
Land, Markt 21 in 06682 Teuchern; Droyßiger-<strong>Zeitz</strong>er Forst, <strong>Zeitz</strong>er<br />
Straße 15 in 06722 Droyßig sowie im Amt für Landwirtschaft,<br />
Flurneuordnung und Forsten Süd, Müllnerstraße 59, 06667 Weißenfels,<br />
ab dem Tag <strong>der</strong> Bekanntmachung für die Dauer von zwei<br />
Wochen zur Einsichtnahme für die Beteiligten während <strong>der</strong> Dienststunden<br />
aus (9. Juli - 23. Juli).<br />
Das Bürgerbüro <strong>Zeitz</strong> ist geöffnet:<br />
Mo., Di., Do. von 09.00 - 18.00 Uhr<br />
Mi. von 13.00 - 18.00 Uhr<br />
Fr. von 09.00 - 14.00 Uhr<br />
Sa. von 09.00 - 12.00 Uhr<br />
Rechtsbehelfsbelehrung<br />
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach<br />
Bekanntmachung Wi<strong>der</strong>spruch erhoben werden. Der Wi<strong>der</strong>spruch<br />
ist beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd,<br />
Müllnerstr. 59 in 06667 Weißenfels schriftlich o<strong>der</strong> zur Nie<strong>der</strong>schrift<br />
einzulegen.<br />
Die Rechtsbehelfsfrist beginnt mit dem ersten Tag <strong>der</strong> Bekanntmachung.<br />
Bei schriftlicher Einlegung des Wi<strong>der</strong>spruchs wird die<br />
Frist gewahrt, wenn das Wi<strong>der</strong>spruchsschreiben bis zum Ablauf<br />
<strong>der</strong> angegebenen Frist bei <strong>der</strong> Behörde eingegangen ist.<br />
Ronneburg Dienstsiegel<br />
Allgemeinverfügung zur Offenhaltung<br />
von Verkaufsstellen in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong><br />
im Jahr 2008<br />
Gemäß § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz sowie auf<br />
Beschluss des <strong>Stadt</strong>rates <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> vom 08.05.2008<br />
erlässt die <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> folgende Allgemeinverfügung:<br />
Verkaufsstellen im Sinne des § 2 des Gesetzes über die<br />
Ladenöffnungszeiten im Land Sachsen-Anhalt vom<br />
23.11.2006 (LÖffZeitG LSA) im Zuständigkeitsbereich <strong>der</strong><br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> dürfen aus beson<strong>der</strong>em Anlass am 12. Oktober<br />
2008, am 30. November 2008 und am 21. Dezember 2008 in<br />
<strong>der</strong> Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr offen gehalten werden.<br />
Begründung:<br />
Nach § 7 (1) LöffZeitG LSA kann die Gemeinde erlauben, dass<br />
aus beson<strong>der</strong>em Anlass an höchstens vier Sonn- o<strong>der</strong> Feiertagen<br />
im Jahr Verkaufsstellen offen gehalten werden können.<br />
Der Verein für <strong>Stadt</strong>marketing e. V. <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> hat<br />
unter Beteiligung <strong>der</strong> betroffenen Händler und Handelseinrichtungen<br />
beschlossen, drei verkaufsoffene Sonntage für<br />
das Jahr 2008 zu beantragen. Hierbei sollen <strong>der</strong> 12. Oktober<br />
aus Anlass <strong>der</strong> Durchführung des Herbstmarktes, <strong>der</strong> 30.<br />
November und <strong>der</strong> 21. Dezember als verkaufsoffene Adventsonntage<br />
Berücksichtigung finden. Da für das Jahr 2008<br />
bereits mit Allgemeinverfügung vom 14.03.2008 eine Ausnahmegenehmigung<br />
zur Offenhaltung von Ladengeschäften<br />
erlaubt wurde, kann für die in dieser Verfügung genannten<br />
Sonntage eine Erlaubnis erteilt werden, Ladengeschäfte im<br />
<strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Zeitz</strong> in <strong>der</strong> Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr offen zu<br />
halten. Von einer Beschränkung <strong>der</strong> Erlaubnis auf bestimmte<br />
Bezirke o<strong>der</strong> Handelszweige wird für das Jahr 2008 abgesehen.<br />
Diese Allgemeinverfügung wird für das Jahr 2008 auf<br />
Beschluss des <strong>Stadt</strong>rates <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> vom 08.05.2008<br />
erlassen.<br />
Dr. Altmann, Oberbürgermeister <strong>Zeitz</strong>, 09.07.2008
<strong>Amtsblatt</strong> <strong>Zeitz</strong>er Land Seite 6<br />
Nr. 07/2008<br />
Tipps und Termine zum Vormerken<br />
Tipps & Termine Juli-August<br />
Juli<br />
Samstag, 12. Juli<br />
10 bis 14 Uhr - Brikettfabrik Hermannschacht:<br />
Sommerfest des Ring deutscher Bergingenieure<br />
19 bis 23 Uhr - Weinhof Kloster Posa an <strong>der</strong> Weißen Elster:<br />
„Wein, Weib und Gesang“; Ein schöner Sommerabend auf dem<br />
Weinhof Posa mit französischen Spezialitäten<br />
19.30 Uhr: Michaellskirche <strong>Zeitz</strong>: Chor- Orgelkonzert mit dem<br />
Ensemble „Quintatön“ und Babett Hartmann<br />
Sonntag, 13. Juli<br />
10 bis 17 Uhr - Brikettfabrik Herrmannschacht:<br />
1. Sommer-Sammel-Börse rund um die Themen Bergbau, Steine,<br />
Fossilien und noch mehr...<br />
15.00 Uhr: Schlosspark Moritzburg; Musikalischer Sonntag<br />
Donnerstag, 17. Juli<br />
16.30 Uhr: Zweigbibliothek „Martin Luther“ <strong>Zeitz</strong>; Treff über 50 -<br />
„Neues aus <strong>der</strong> Bücherkiste“<br />
Freitag, 25. Juli<br />
19.30 Uhr Michaeliskirche <strong>Zeitz</strong>; Hebräische Lie<strong>der</strong> „Yedid Nefesh<br />
- Jüdische Seele“; mit Esther Lorenz, Gesang und Peter Kuhz,<br />
Gitarre<br />
Sonntag, 27. Juli<br />
15.00 Uhr: Schlosspark Moritzburg; Musikalischer Sonntag<br />
Sporttermine Juli<br />
Samstag, 12. Juli: <strong>Zeitz</strong>, Tiergarten - Königsschießen<br />
Samstag, 19. Juli: <strong>Zeitz</strong>, Tiergarten; Kreismeisterschaften Schützenkreis<br />
Süd; Großkalibergewehr 100 m<br />
8.00 Uhr: Einkaufsmarkt „Netto“ (Treffpunkt am 19. Juli); 64. Tour<br />
<strong>der</strong> SG Eintracht <strong>Zeitz</strong>, Sektion Radsport; Wethautal -Rudelsburg,<br />
ca. 80 km<br />
August<br />
Freitag, 1. August<br />
18.30 Uhr: <strong>Zeitz</strong>, Klosterstuben; Philatelistischer Stammtisch<br />
Sonntag, 3. August<br />
14.00 Uhr - 18.00 Uhr: Weinhof Kloster Posa an <strong>der</strong> Weißen Elster,<br />
Weinbergführung mit Verkostung<br />
15.00 Uhr: Schlosspark Moritzburg; Musikalischer Sonntag<br />
Donnerstag, 7. August<br />
<strong>Stadt</strong>bibliothek „Martin Luther“ <strong>Zeitz</strong>; Literaturpräsentation zum<br />
225. Geburtstag von Joachim Ringelnatz<br />
Donnerstag, 14. August<br />
16.30 Uhr: Zweigbibliothek „Martin Luther“ <strong>Zeitz</strong>; Treff über 50 -<br />
„Hilfe, ich habe Urlaub“. Heitere Urlaubsgeschichten<br />
Freitag, 15. August<br />
18.30 Uhr: <strong>Zeitz</strong>, Klosterstuben: Philatelistischer Stammtisch<br />
Sonntag, 17. August<br />
15.00 Uhr: Schlosspark Moritzburg; Musikalischer Sonntag<br />
Sporttermine August<br />
Freitag, 1. August - Sonntag, 3. August<br />
<strong>Zeitz</strong> - Bergisdorf - Reitturnier<br />
Ausstellungen<br />
Museum Schloss Moritzburg<br />
Dauerausstellungen: Kin<strong>der</strong>wagen - Kin<strong>der</strong>jahre: Möbel von <strong>der</strong><br />
Renaissance bis zum Bie<strong>der</strong>meier: Zeit <strong>der</strong> Herzöge<br />
Son<strong>der</strong>ausstellung: Kin<strong>der</strong>- und Puppenwagen aus <strong>der</strong> Sammlung<br />
Brörmann, Neuerwerbungen des deutschen Kin<strong>der</strong>wagenmuseums<br />
ab 6. Juli: „Kunst- und Handwerk“: Arbeiten von Harald Otto<br />
Kunst- und Museums Pädagogisches Zentrum „Johannes Lebek“<br />
im Torhaus vom Schloss Moritzburg<br />
Dauerausstellung: <strong>Zeitz</strong>er Holzschnitte von Johannes Lebek Son<strong>der</strong>ausstellung:<br />
bis 31. August „<strong>Zeitz</strong>er Bil<strong>der</strong>“ Fritz Fröhlich (1928 -<br />
2006)<br />
<strong>Stadt</strong>bibliothek „Martin Luther“ Literaturgalerie<br />
bis 22. Juli: „Signets“ von Diplom-Grafik-Designer Peter Schröter<br />
ab 26. Juli: „Erinnerungen“; Fotoausstellung von Evgeny Shvartser<br />
Franziskanerkloster<br />
bis 2009: „Theaterausstellung im Soziokulturellen und Theaterzentrum<br />
<strong>Zeitz</strong> des Kultur-, Kunst- und Theatervereins <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Zeitz</strong> e. V.“; geför<strong>der</strong>t durch die Bundesstiftung Kultur<br />
Än<strong>der</strong>ungen vorbehalten!<br />
30 Jahre Landchor<br />
Geußnitz<br />
Am 12. Juli findet um 14 Uhr im Öko-<br />
Garten Geußnitz-Steinbrüchen ein Konzert mit befreundeten<br />
Chören statt. Gemeinsam mit dem Landchor Geußnitz<br />
feiern das Jubiläum <strong>der</strong> Gemischte Chor Elstertal <strong>Zeitz</strong><br />
e. V.; <strong>der</strong> Gemischte Chor Stößen; <strong>der</strong> Männergesangverein<br />
„Harmonie 1867“ Kayna e. V.; <strong>der</strong> Gemischte Chor<br />
Granschütz; das Vokalensemble Weißenfels.<br />
Bei schlechtem Wetter findet das Konzert <strong>der</strong> Chöre im<br />
Dorfgemeinschaftshaus „Drei Eichen“ in Geußnitz statt.<br />
Anlässlich des 30-jährigen Jubiläums startet dann im Dorfgemeinschaftshaus<br />
am 12. Juli ab 19.30 Uhr ein großer<br />
Tanzabend. Dazu sind alle Einwohner von Geußnitz und<br />
Umgebung recht herzlich eingeladen. Zum Eintrittspreis<br />
von sieben Euro, Einlass und Abendessen ab 18 Uhr, und<br />
geplanten kleinen Überraschungen, sollte es ein gelungener<br />
Tag in Geußnitz werden.<br />
Hospizarbeit erleben<br />
Immer dienstags von 16 bis 18 Uhr haben trauernde Interessenten<br />
die Möglichkeit, sich Rat und Hilfe von Gleichgesinnten zu<br />
holen o<strong>der</strong> selbst mitzuwirken. Die Trauergruppe trifft sich in diesem<br />
Zeitraum in den Räumen <strong>der</strong> Barmer, Fischstraße 7. Die Treffen<br />
sind kostenfrei. Telefonische Informationen gibt es unter <strong>der</strong><br />
Rufnummer 0 34 41/60 00 89 bei Frau Heike Schnei<strong>der</strong>.<br />
1. - 3. August:<br />
Reitturnier in Bergisdorf<br />
Auf <strong>der</strong> Reitanlage in Bergisdorf wird<br />
vom 1. bis 3. August das 38. Traditionsturnier<br />
stattfinden. Unter <strong>der</strong><br />
Schirmherrschaft von Harri Reiche, Landrat Burgenlandkreis,<br />
werden zum Turnier mit internationaler Beteiligung<br />
über 350 Pferde erwartet. Diese und ihre Reiter<br />
kommen u. a. aus Hessen, Thüringen, Sachsen und<br />
Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Tschechien. Erstmalig<br />
werden in Bergisdorf Gespannfahrprüfungen für<br />
Ein- und Zweispänner durchgeführt. Als traditioneller<br />
Höhepunkt gestaltet sich <strong>der</strong> Aufmarsch mit Kutschenparade<br />
am Sonntag (3. August), <strong>der</strong> musikalisch<br />
umrahmt wird. Da zu <strong>der</strong> Veranstaltung in Bergisdorf<br />
- auch traditionsgemäß - gutes Wetter dazu gehört,<br />
sollten Jung und Alt sich nicht scheuen, sich an den<br />
drei Tagen dort einzufinden. Die gastronomische Versorgung<br />
ist ebenso abgesichert wie Spaß-, Spiel- und<br />
Sportmöglichkeiten für die jüngsten Besucher.
Nr. 07/2008 Seite 7<br />
<strong>Amtsblatt</strong> <strong>Zeitz</strong>er Land<br />
Gedenkausstellung: Karl-Heinz König -<br />
Malerei & Grafik<br />
In den Räumen <strong>der</strong> Tourist-Information wird am Donnerstag, dem<br />
10. Juli 2008, um 18.00 Uhr die Sommerausstellung <strong>der</strong> Gewandhaus-Galerie<br />
eröffnet. Sie ist eine Gedenkausstellung für den im<br />
September 2006 verstorbenen Kunstschaffenden Karl-Heinz<br />
König.<br />
Sein Name und seine Werke sind Teil <strong>der</strong> <strong>Zeitz</strong>er Kunstgeschichte.<br />
Karl-Heinz König war ein typischer Zeitgenosse des 20. Jahrhun<strong>der</strong>ts,<br />
speziell <strong>der</strong> DDR mit all ihren Problemen. Durch viele<br />
Qualifizierungen und eigenes Streben, mit ungewöhnlich großem<br />
Fleiß und steter Orientierung an <strong>der</strong> Kunstszene entwickelte sich<br />
<strong>der</strong> Schlosser und Schweißer zu einem künstlerisch Schaffenden.<br />
Begonnen hat diese Entwicklung in den Zirkeln <strong>der</strong> Musikschule<br />
und <strong>der</strong> Zemag bei Joachim Hering. Später, ausgebildet<br />
zum Zirkelleiter, hat Karl-Heinz König vielen im Zemag-Zirkel den<br />
Weg zur Kunst gewiesen. Er selbst nutzte fast alle grafischen und<br />
malerischen Techniken für seine naturbezogenen und fantasievollen<br />
Themen.<br />
Karl-Heinz König war ein hervorragen<strong>der</strong> Zeichner, das Zeichnen<br />
war die Grundlage für sein Schaffen. Er hinterlässt ein sehr<br />
umfangreiches Werk zu dem auch literarische Arbeiten gehören.<br />
Die Gedenkausstellung zeigt einen winzigen Teil aus seinem Werk.<br />
Die nächste Ausgabe erscheint am Mittwoch, dem 13. August<br />
2008.<br />
Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge und Anzeigen ist Freitag,<br />
<strong>der</strong> 1. August 2008.<br />
Gemeinde Döbris<br />
Amtliche Bekanntmachungen<br />
Absicht <strong>der</strong> Straßeneinziehung<br />
Die Gemeinde Döbris beabsichtigt, die öffentlichen Gemeindestraßen<br />
beginnend an <strong>der</strong> Landesstraße L 191, die in Richtung<br />
Draschwitz und über die ehemalige Ortslage Schwerzau bis zur<br />
Gemarkungsgrenze führen, einschließlich <strong>der</strong> ehemaligen Ortslage<br />
Schwerzau und dem Hauptwirtschaftsweg mit Verbindung<br />
zur Ziegeleistraße (siehe Anlage) gemäß Straßengesetz Land Sachsen-Anhalt<br />
§ 8 Absatz 2 Satz 1 vom 6. Juli 1993 in <strong>der</strong> jeweils<br />
gültigen Fassung <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung des Straßengesetzes für das Land<br />
Sachen-Anhalt aus überwiegenden Gründen des öffentlichen<br />
Wohls und wegen <strong>der</strong> Entbehrlichkeit für den öffentlichen Verkehr<br />
einzuziehen.<br />
Die einzuziehenden Straßen liegen im zukünftigen Abbaugebiet<br />
<strong>der</strong> Braunkohlenlagerstätte Profen auf <strong>der</strong> Gemarkung Döbris.<br />
Die Mitteldeutsche Braunkohlegesellschaft mbH mit Sitz in Theißen<br />
hat ein bergbaurechtliches Verfahren zur Erschließung und<br />
den Abbau <strong>der</strong> Braunkohlelagerstätte Profen zum Zwecke <strong>der</strong><br />
Versorgung des Marktes mit Rohstoffen erfolgreich durchgeführt.<br />
Die Gemeinde Döbris sieht in <strong>der</strong> Versorgung des Marktes mit<br />
notwendigen Rohstoffen und dem planmäßigen Abbau <strong>der</strong> Lagerstätte<br />
um Schwerzau überwiegende Gründe des öffentlichen<br />
Wohls gegeben. Im bergbaulichen Verfahren wurde die Öffentlichkeit<br />
bereits beteiligt und die Entbehrlichkeit <strong>der</strong> vom Bergbau<br />
betroffenen Straßen bereits vorweggenommen. Im unmittelbaren<br />
Umfeld des neuen Tagebaugeländes sind geeignete öffentliche<br />
Straßen für den regionalen Verkehr vorhanden.<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Döbris hat am 16.06.2008 die<br />
Einziehung <strong>der</strong> öffentlichen Straßen um das ehemalige Schwerzau<br />
beschlossen. Mit <strong>der</strong> beabsichtigten Einziehung verlieren die<br />
betroffenen Straßen ihren öffentlichen Charakter und können nach<br />
<strong>der</strong> Einziehung wie<strong>der</strong> privatrechtlich genutzt werden.<br />
Einwendungen gegen die Einziehungsabsicht sind gemäß § 8<br />
Absatz 4 des Straßengesetzes Land Sachsen-Anhalt in <strong>der</strong> jeweils<br />
gültigen Fassung innerhalb von 3 Monaten nach Veröffentlichung<br />
dieser Bekanntmachung schriftlich o<strong>der</strong> mündlich zur Nie<strong>der</strong>schrift<br />
bei <strong>der</strong> Gemeinde Döbris, über die <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, Trägergemeinde<br />
<strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Zeitz</strong>er Land, Altmarkt 1,<br />
06712 <strong>Zeitz</strong> zu erheben.<br />
Meuche, Bürgermeister, Döbris Döbris, 09.07.2008<br />
Gemeinde Kayna<br />
Amtliche Bekanntmachungen<br />
Straßenwidmung<br />
Gemäß dem § 6 des Straßengesetzes für das Land Sachsen-<br />
Anhalt vom 6. Juli 1993 in <strong>der</strong> jeweils gültigen Fassung <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung<br />
des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt verfügt<br />
die Gemeinde Kayna die Widmung des nachfolgend aufgeführten<br />
Straßenabschnittes für den öffentlichen Verkehr.<br />
Der obere Teilabschnitt des Sandgrabens, wie in <strong>der</strong> Anlage<br />
gezeigt, beginnt in Höhe <strong>der</strong> Nr. 15 (Flur 8 Flurstück 26/3 Gemarkung<br />
Kayna) und endet als Sackgasse an <strong>der</strong> Hinterkante Nr. 16<br />
(Flur 8 Flurstück 26/4 Gemarkung Kayna) bzw. an <strong>der</strong> Treppenanlage.<br />
Der neue Straßenabschnitt ist ca. 31 m lang, hat keinen<br />
Gehweg und wird ohne Beschränkung als Gemeindestraße gewidmet.<br />
Die Widmung tritt nach dem Tag ihrer Bekanntmachung in<br />
Kraft.
<strong>Amtsblatt</strong> <strong>Zeitz</strong>er Land Seite 8<br />
Nr. 07/2008<br />
Rechtsbehelf:<br />
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach<br />
Bekanntgabe schriftlich o<strong>der</strong> mündlich zur Nie<strong>der</strong>schrift bei <strong>der</strong><br />
Gemeinde Kayna, über die <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, Trägergemeinde <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />
<strong>Zeitz</strong>er Land, Altmarkt 1, in 06712 <strong>Zeitz</strong><br />
Wi<strong>der</strong>spruch eingelegt werden.<br />
Margarete Späte, Bürgermeisterin Kayna, den 09.07.2008<br />
Gemeinde Luckenau<br />
Amtliche Bekanntmachungen<br />
Bekanntmachung<br />
Das Leitbild <strong>der</strong> Landesregierung sieht die flächendeckende Einführung<br />
von Einheitsgemeinden, mit mindestens 10.000 Einwohnern<br />
in Sachsen-Anhalt vor. Dies soll möglichst in einer freiwilligen<br />
Phase bis zum 30. Juni 2009 erfolgen. Ab dem 1. Juli<br />
2009 werden die dann noch verbliebenen kleineren Gemeinden<br />
per Gesetz Einheitsgemeinden zugeordnet.<br />
Vor <strong>der</strong> Beschlussfassung des Gemein<strong>der</strong>ates über eine Gebietsän<strong>der</strong>ung<br />
sind nach § 17 Absatz 1 <strong>der</strong> Gemeindeordnung die Bürger<br />
zu hören, die in dem unmittelbar betroffenen Gebiet wohnen.<br />
Deshalb wird am<br />
Sonntag, dem 14. September 2008,<br />
in <strong>der</strong> Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />
eine Bürgeranhörung in <strong>der</strong> Gemeinde Luckenau durchgeführt.<br />
Folgende Frage wird gestellt:<br />
„Stimmen Sie einer Eingemeindung <strong>der</strong> Gemeinde Luckenau<br />
in die <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> zu?“<br />
Scharr, Anhörungsleiterin<br />
Bekanntmachung<br />
Bürgeranhörungen in <strong>der</strong> Gemeinde<br />
Luckenau am 14. September 2008 -<br />
Bildung <strong>der</strong> Abstimmungsvorstände<br />
Nach § 12 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen<br />
Anhalt (KWG LSA) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 27.<br />
Februar 2004, in <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit gültigen Fassung, ist für jeden Abstimmungsbezirk<br />
ein Abstimmungsvorstand zu bilden. Ein Abstimmungsvorstand<br />
besteht aus dem Abstimmungsvorsteher als Vorsitzenden<br />
und bis zu sechs Beisitzern, die die Gemeindewahlleiterin<br />
aus den Abstimmungsberechtigten beruft. Bei <strong>der</strong> Berufung<br />
<strong>der</strong> Beisitzer sollen Vorschläge <strong>der</strong> im Abstimmungsgebiet vertretenen<br />
Parteien und Wählergruppen berücksichtigt werden.<br />
Entsprechend § 6 Abs. 2 Kommunalwahlordnung für das Land<br />
Sachsen-Anhalt (KWO LSA) vom 24. Februar 1994 (GVBl. LSA<br />
Nr. 10, S. 338), in <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit gültigen Fassung, for<strong>der</strong>e ich hiermit<br />
alle im Abstimmungsgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen<br />
auf, Abstimmungsberechtigte als Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
Abstimmungsvorstände vorzuschlagen.<br />
Die Vorschläge sind innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser<br />
Bekanntmachung bei folgen<strong>der</strong> Adresse einzureichen: <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />
<strong>Zeitz</strong>er Land; Wahlbüro; Altmarkt 1; 06712 <strong>Zeitz</strong>.<br />
Ablehnungsgründe für die Übernahme eines Wahlehrenamtes<br />
ergeben sich aus § 13 Abs. 3 KWG LSA.<br />
<strong>Zeitz</strong>, 9. Juli 2008 Scharr, Gemeindewahlleiterin<br />
Gemeinde Theißen<br />
Amtliche Bekanntmachungen<br />
Bekanntmachung<br />
Das Leitbild <strong>der</strong> Landesregierung sieht die flächendeckende Einführung<br />
von Einheitsgemeinden, mit mindestens 10.000 Einwohnern<br />
in Sachsen-Anhalt vor. Dies soll möglichst in einer freiwilligen<br />
Phase bis zum 30. Juni 2009 erfolgen. Ab dem 1. Juli<br />
2009 werden die dann noch verbliebenen kleineren Gemeinden<br />
per Gesetz Einheitsgemeinden zugeordnet.<br />
Vor <strong>der</strong> Beschlussfassung des Gemein<strong>der</strong>ates über eine Gebietsän<strong>der</strong>ung<br />
sind nach § 17 Absatz 1 <strong>der</strong> Gemeindeordnung die Bürger<br />
zu hören, die in dem unmittelbar betroffenen Gebiet wohnen.<br />
Deshalb wird am<br />
Sonntag, dem 14. September 2008,<br />
in <strong>der</strong> Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />
eine Bürgeranhörung in <strong>der</strong> Gemeinde Theißen durchgeführt.<br />
Folgende Frage wird gestellt:<br />
„Stimmen Sie einer Eingemeindung <strong>der</strong> Gemeinde Theißen<br />
in die <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> zu?“<br />
Scharr, Anhörungsleiterin<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Bürgeranhörungen in <strong>der</strong> Gemeinde Theißen<br />
am 14. September 2008: Bildung<br />
<strong>der</strong> Abstimmungsvorstände<br />
Nach § 12 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-<br />
Anhalt (KWG LSA) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 27.<br />
Februar 2004, in <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit gültigen Fassung, ist für jeden Abstimmungsbezirk<br />
ein Abstimmungsvorstand zu bilden. Ein Abstimmungsvorstand<br />
besteht aus dem Abstimmungsvorsteher als Vorsitzenden<br />
und bis zu sechs Beisitzern, die die Gemeindewahlleiterin<br />
aus den Abstimmungsberechtigten beruft. Bei <strong>der</strong> Berufung<br />
<strong>der</strong> Beisitzer sollen Vorschläge <strong>der</strong> im Abstimmungsgebiet vertretenen<br />
Parteien und Wählergruppen berücksichtigt werden.
Nr. 07/2008 Seite 9<br />
<strong>Amtsblatt</strong> <strong>Zeitz</strong>er Land<br />
Entsprechend § 6 Abs. 2 Kommunalwahlordnung für das Land<br />
Sachsen-Anhalt (KWO LSA) vom 24. Februar 1994 (GVBl. LSA<br />
Nr. 10, S. 338), in <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit gültigen Fassung, for<strong>der</strong>e ich hiermit<br />
alle im Abstimmungsgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen<br />
auf, Abstimmungsberechtigte als Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
Abstimmungsvorstände vorzuschlagen.<br />
Die Vorschläge sind innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung<br />
dieser Bekanntmachung bei folgen<strong>der</strong> Adresse einzureichen: <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />
<strong>Zeitz</strong>er Land; Wahlbüro; Altmarkt 1; 06712<br />
<strong>Zeitz</strong>.<br />
Ablehnungsgründe für die Übernahme eines Wahlehrenamtes<br />
ergeben sich aus § 13 Abs. 3 KWG LSA.<br />
<strong>Zeitz</strong>, 9. Juli 2008 Scharr, Gemeindewahlleiterin<br />
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger<br />
von Theißen<br />
Wie aus <strong>der</strong> Presse und Fernsehen bekannt, wird in Sachsen-<br />
Anhalt eine Gebietsreform durchgeführt. Dazu wurde ein Leitbild<br />
erarbeitet und vom Landtag ein Begleitgesetz zur Gebietsreform<br />
beschlossen. Ziel <strong>der</strong> Gebietsreform ist es, größere und leistungsstärkere<br />
Strukturen zu schaffen. Dieses Ziel soll vorrangig<br />
durch die Bildung von Einheitsgemeinden und ausnahmsweise<br />
durch den Zusammenschluss von Gemeinden zu Verbandsgemeinden<br />
erreicht werden. Im Leitbild ist festgelegt, dass <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong>en<br />
nach dem Modell <strong>der</strong> Trägergemeinden<br />
eins zu eins in Einheitsgemeinden umzuwandeln sind.<br />
Diese trifft auch auf die <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> (VGem) <strong>Zeitz</strong>er<br />
Land zu, in welcher die Gemeinde Theißen Mitglied ist.<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> Gebietsreform gibt es eine freiwillige Phase, welche<br />
am 30.06.2009 endet. Danach beginnt eine Zwangsphase.<br />
In dieser Zwangsphase werden durch Gesetz, Gemeinden zu Einheitsgemeinden<br />
zusammengeschlossen o<strong>der</strong> zugeordnet.<br />
In <strong>der</strong> freiwilligen Phase gibt es die Möglichkeit in eine an<strong>der</strong>e<br />
Struktur (z. B. Verbandsgemeinde) zu wechseln. Es sind da aber<br />
hohe Hürden gesetzt. Die neue Struktur muss genehmigt werden<br />
und muss Leitbild gerecht sein.<br />
Für die Gemeinde Theißen kommen zwei Modelle zum Tragen.<br />
Die Einheitsgemeinde - wie vom Gesetzgeber vorgesehen Eingemeindung<br />
nach <strong>Zeitz</strong> - o<strong>der</strong> die Verbandsgemeinde mit einer<br />
VGem, welche an das Gemeindegebiet Theißen grenzt.<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at Theißen hat im Zuge <strong>der</strong> anstehenden Gebietsreform<br />
eine Arbeitsgruppe gebildet, welche die Verhandlungen<br />
durchführt. Die Arbeitsgruppe hat bisher Verhandlungen durchgeführt,<br />
mit <strong>der</strong> VGem Droyßiger-<strong>Zeitz</strong>er Forst, mit <strong>der</strong> VGem Vier<br />
Berge - Teucherner Land und <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>.<br />
Mit <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> wurde ein Eingemeindungsvertrag erarbeitet,<br />
welcher zurzeit beim <strong>Stadt</strong>rat <strong>Zeitz</strong> zur Bearbeitung vorliegt. In<br />
diesem Eingemeindungsvertrag wurden alle Belange <strong>der</strong> Gemeinde<br />
Theißen eingearbeitet. Nach Bestätigung des Eingemeindungsvertrages<br />
durch den <strong>Stadt</strong>rat <strong>Zeitz</strong> wird dieser den Bürgern<br />
von Theißen in einem Son<strong>der</strong>blatt zur Verfügung gestellt und bildet<br />
die Diskussionsgrundlage bei den Einwohnerversammlungen.<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at Theißen hat beschlossen, am 14.09.2008 eine<br />
Bürgerbefragung dazu durchzuführen. Die Frage lautet: „Stimmen<br />
Sie einer Eingemeindung nach <strong>Zeitz</strong> zu?“ Sollte die Entscheidung<br />
gegen <strong>Zeitz</strong> fallen, muss sich <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at neu<br />
entscheiden.<br />
Die an<strong>der</strong>e Variante ist die Verbandsgemeinde Droyßig o<strong>der</strong> Teuchern.<br />
Dies bedeutet aber für die Bürger <strong>der</strong> Wechsel in eine neue<br />
Verwaltungsstruktur. Ihre Probleme werden dann nicht mehr in<br />
<strong>Zeitz</strong>, son<strong>der</strong>n in Droyßig o<strong>der</strong> Teuchern gelöst. Die Entscheidung<br />
liegt also bei den Bürgern von Theißen.<br />
Eine große Gefahr birgt aber <strong>der</strong> Wechsel in eine Verbandsgemeinde.<br />
Dieser Wechsel, in <strong>der</strong> freiwilligen Phase <strong>der</strong> Gebietsreform,<br />
entspricht nicht dem Leitbild <strong>der</strong> Landesregierung für Theißen<br />
und ist zu genehmigen.<br />
Auch kann per Gesetz die Gemeinde Theißen <strong>der</strong> Einheitsgemeinde<br />
<strong>Zeitz</strong> zugeschlagen werden. Dann hat die Gemeinde Theißen<br />
keinen Eingemeindungsvertrag, keinen Ortschaftsrat und kei-<br />
nen Ortsbürgermeister. Die Gemeinde Theißen ist kein Ortsteil<br />
von <strong>Zeitz</strong> so wie zum Beispiel Nonnewitz, son<strong>der</strong>n wird dem <strong>Stadt</strong>gebiet<br />
zugeschlagen.<br />
Einige Punkte zur Einheitsgemeinde mit <strong>Zeitz</strong>:<br />
• Bildung von Ortschaftsrat und Ortsbürgermeister;<br />
• Einführung <strong>der</strong> Ortschaftsverfassung (Gebietsän<strong>der</strong>ungsvertrag):<br />
• Gemeinde hat keinen eigenen Haushalt;<br />
• Mitsprache des Ortschaftsrates und des Ortsbürgermeisters<br />
bei allen Angelegenheiten, welche die Ortschaft betreffen<br />
• alle diese Punkte sind im Gebietsän<strong>der</strong>ungsvertrag enthalten.<br />
Einige Punkte zur Verbandsgemeinde:<br />
• Gemeinde tritt einer an<strong>der</strong>en Verwaltungsstruktur bei (Genehmigung<br />
notwendig)<br />
• Gemeinde bleibt selbstständig;<br />
• Gemeinde hat eigenen Haushalt;<br />
• Gemeinde hat Geld an die Verbandsgemeinde abzuführen;<br />
• Verbandsgemeinde erfüllt zentrale Aufgaben, Abwasser;<br />
Brandschutz, Kin<strong>der</strong>einrichtungen, soziale Einrichtungen, zentral<br />
genutzte Sportanlagen usw.;<br />
• Gemeinde hat eigenen Bürgermeister und Gemein<strong>der</strong>at<br />
Liebe Bürgerinnen und Bürger! Beteiligen Sie sich in Einwohnerversammlungen<br />
und bei <strong>der</strong> Bürgerbefragung an <strong>der</strong> Gemeindegebietsreform.<br />
Ihre Meinung und Stimme sind gefragt.<br />
Ihr Johann Köstler, Bürgermeister im Ruhestand<br />
Informationen<br />
Informationen Gemeinde Theißen<br />
Mit dem Ablauf meiner Amtsperiode bin ich am 30. Juni 2008 als<br />
Bürgermeister <strong>der</strong> Gemeinde Theißen ausgeschieden und in den<br />
Ruhestand gegangen. Ich möchte jedoch das <strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> VGem<br />
<strong>Zeitz</strong>er Land nutzen, mich bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die<br />
mir in meiner Amtszeit zur Seite standen, ob als Gemein<strong>der</strong>at, als<br />
berufene Bürger, in den Vereinen, Einrichtungen o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Wirtschaft,<br />
von ganzen Herzen bedanken. Ohne diese Gemeinsamkeit<br />
hätten wir dies alles nicht erreichen können, was gemeinsam<br />
geschaffen wurde.<br />
Ich wünsche allen Bürgerinnen und Bürgern für die Zukunft immer<br />
soziale Sicherheit, Gesundheit und einen Arbeitsplatz.<br />
Dem neuen Bürgermeister, Herrn Heinz Borde, wünsche ich viel<br />
Kraft, Nerven und Gesundheit für seine bevorstehenden Aufgaben.<br />
Dem Gemein<strong>der</strong>at wünsche ich bei <strong>der</strong> anstehenden Gebietsreform<br />
eine glückliche Entscheidungsfindung - zum Wohle <strong>der</strong><br />
Bevölkerung und <strong>der</strong> Gemeinde Theißen.<br />
Mit freundlichen Grüßen: Ihr Bürgermeister im Ruhestand<br />
Johann Köstler<br />
Zur Verabschiedung von Johann Köstler in den wohlverdienten<br />
Bürgermeister-Ruhestand gab es auch ein Erinnerungsgeschenk<br />
und alle guten Wünsche von <strong>der</strong> MIBRAG - übergeben<br />
durch Dr. Angelika Diesner, Öffentlichkeitsarbeit
<strong>Amtsblatt</strong> <strong>Zeitz</strong>er Land Seite 10<br />
Nr. 07/2008<br />
Danke schön an alle fleißigen<br />
Helfer und Geschenke-Verteiler<br />
zum Kin<strong>der</strong>gartenfest<br />
Dass unser 50. Kin<strong>der</strong>tagesstättengeburtstag<br />
so ein großer Erfolg wurde, verdanken wir vielen<br />
fleißigen Helfern. Ein beson<strong>der</strong>er Dank geht an das Elternkuratorium<br />
und unsere Sponsoren. Hier sind beson<strong>der</strong>s zu nennen:<br />
unsere Gemeinde mit dem Bürgermeister und anwesenden<br />
Gemeindevertretern, Gero Arnold, Anni Taube von <strong>der</strong> Menüküche<br />
Theißen, Wohnbau Theißen, Ulf und Ines Trapp, Utra Bau<br />
Nonnewitz, Herr Beer und Frau Vogel, Bäckerei Melzer, FFW Theißen,<br />
Grundschule Nonnewitz und Frau Seidel, „Aktuelle Stunde“,<br />
Frau Schmalz, Frau Gerecke, Frau Geißler, Frau Schnei<strong>der</strong>, Frau<br />
Bertelmann, Frau Pälchen, Frau Gatsche, Mibrag Theißen, Globus<br />
Theißen, Familie Ronneberger, Kin<strong>der</strong>tagesstätte Luckenau<br />
und die vielen fleißigen Kuchenbäckerinnen, die zum leiblichen<br />
Wohl unserer Gäste beigetragen haben.<br />
Wir danken allen recht herzlich und freuen uns über die schönen<br />
Geschenke zum 50. - die Kin<strong>der</strong> und Erzieher <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tagesstätte<br />
Theißen<br />
Ein Sonntag mit Überraschung<br />
Am 8. Juni trafen sich im Schlosspark Moritzburg <strong>Zeitz</strong><br />
<strong>der</strong> Gesangverein e. V. Theißen und <strong>der</strong> Männergesangsverein<br />
e. V. „Harmonie“ Kayna zum gemeinsamen<br />
Konzert. Mit guter Laune im Gepäck freuten wir uns auf<br />
das bevorstehende Singen. Nach einem Ständchen zum<br />
102. Geburtstag einer Besucherin stellten beide Chöre<br />
ihr Programm unter <strong>der</strong> Leitung von Herrn Peter Czok<br />
vor. Während <strong>der</strong> Darbietung entlud sich ein aufgezogenes<br />
Gewitter mit Blitz und Donner, sodass die Konzertgäste<br />
den Rest <strong>der</strong> Vorstellung gemeinsam mit den<br />
Chören auf <strong>der</strong> Bühne erlebten. Die Zuschauer bedankten<br />
sich mit viel Applaus und bekamen dafür noch eine<br />
Zugabe.<br />
Christiane Fandrich<br />
Gemeinde Würchwitz<br />
Amtliche Bekanntmachungen<br />
Bekanntmachung<br />
Das Leitbild <strong>der</strong> Landesregierung sieht die flächendeckende Einführung<br />
von Einheitsgemeinden, mit mindestens 10.000 Einwohnern<br />
in Sachsen-Anhalt vor. Dies soll möglichst in einer freiwilligen<br />
Phase bis zum 30. Juni 2009 erfolgen. Ab dem 1. Juli<br />
2009 werden die dann noch verbliebenen kleineren Gemeinden<br />
per Gesetz Einheitsgemeinden zugeordnet.<br />
Vor <strong>der</strong> Beschlussfassung des Gemein<strong>der</strong>ates über eine Gebietsän<strong>der</strong>ung<br />
sind nach § 17 Absatz 1 <strong>der</strong> Gemeindeordnung die Bürger<br />
zu hören, die in dem unmittelbar betroffenen Gebiet wohnen.<br />
Deshalb wird am<br />
Sonntag, dem 14. September 2008,<br />
in <strong>der</strong> Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />
eine Bürgeranhörung in <strong>der</strong> Gemeinde durchgeführt.<br />
Folgende Frage wird gestellt:<br />
„Stimmen Sie einer Eingemeindung <strong>der</strong> Gemeinde Würchwitz<br />
in die <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> zu?“<br />
Scharr, Anhörungsleiterin<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Bürgeranhörungen in <strong>der</strong> Gemeinde<br />
Würchwitz am 14. September 2008: Bildung<br />
<strong>der</strong> Abstimmungsvorstände<br />
Nach § 12 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen<br />
Anhalt (KWG LSA) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 27.<br />
Februar 2004, in <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit gültigen Fassung, ist für jeden Abstimmungsbezirk<br />
ein Abstimmungsvorstand zu bilden. Ein Abstimmungsvorstand<br />
besteht aus dem Abstimmungsvorsteher als Vorsitzenden<br />
und bis zu sechs Beisitzern, die die Gemeindewahlleiterin<br />
aus den Abstimmungsberechtigten beruft. Bei <strong>der</strong> Berufung<br />
<strong>der</strong> Beisitzer sollen Vorschläge <strong>der</strong> im Abstimmungsgebiet vertretenen<br />
Parteien und Wählergruppen berücksichtigt werden.<br />
Entsprechend § 6 Abs. 2 Kommunalwahlordnung für das Land<br />
Sachsen-Anhalt (KWO LSA) vom 24. Februar 1994 (GVBl. LSA<br />
Nr. 10, S. 338), in <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit gültigen Fassung, for<strong>der</strong>e ich hiermit<br />
alle im Abstimmungsgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen<br />
auf, Abstimmungsberechtigte als Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
Abstimmungsvorstände vorzuschlagen.<br />
Die Vorschläge sind innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung<br />
dieser Bekanntmachung bei folgen<strong>der</strong> Adresse einzureichen: <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />
<strong>Zeitz</strong>er Land; Wahlbüro; Altmarkt 1; 06712<br />
<strong>Zeitz</strong>.<br />
Ablehnungsgründe für die Übernahme eines Wahlehrenamtes<br />
ergeben sich aus § 13 Abs. 3 KWG LSA.<br />
<strong>Zeitz</strong>, 9. Juli 2008 Scharr, Gemeindewahlleiterin<br />
IMPRESSUM<br />
„<strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Zeitz</strong>er Land“<br />
mit den Mitgliedsgemeinden, Döbris, Geußnitz, Kayna, Luckenau,<br />
Nonnewitz, Theißen, Würchwitz und <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong><br />
Herausgeber:<br />
<strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Zeitz</strong>er Land<br />
Verantwortlich für den amtlichen Teil:<br />
Dr. Ulf Altmann, Oberbürgermeister <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> und Leiter <strong>der</strong><br />
<strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Zeitz</strong>er Land<br />
Redaktion:<br />
Telefon 0 34 41/83 -2 17 Frau Gerster<br />
E-Mail: pressestelle@stadt-zeitz.de<br />
Verantwortlich für den Anzeigenteil:<br />
Verlag + Druck Linus Wittich KG,<br />
An den Steinenden 10, 04916 Herzberg,<br />
Telefon 0 35 35/4 89 -0, Telefax 0 35 35/4 89 -1 15<br />
vertreten durch den Geschäftsführer Marco Müller<br />
Anzeigenannahme/Beilagen:<br />
Frau Annett Brunner, Telefon: 01 71/3 14 76 21<br />
Erscheint monatlich kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet.<br />
Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen.<br />
Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen<br />
Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für<br />
nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>er Ereignisse<br />
kann nur <strong>der</strong> Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefor<strong>der</strong>t werden.<br />
Weitergehende Ansprüche, insbeson<strong>der</strong>e auf Schadenersatz, sind ausdrücklich<br />
ausgeschlossen.<br />
Die nächste Ausgabe<br />
erscheint am<br />
Mittwoch, dem 13. August 2008<br />
Annahmeschluss für redaktionelle<br />
Beiträge und Anzeigen ist<br />
Freitag, <strong>der</strong> 1. August 2008