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Technische Spezifikation - Stadler Anlagenbau

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STADLER<br />

Technik von ihrer besten Seite<br />

Geschäftsbedingungen der STADLER <strong>Anlagenbau</strong> GmbH<br />

Vorbemerkung<br />

Wir sind international auf dem Gebiet des <strong>Anlagenbau</strong>s tätig. Die Vertragssprache mit unserem Unternehmen ist deutsch. Müssen<br />

Texte in oder aus anderen Sprachen übersetzt werden, trägt der Kunde diesen Kostenaufwand gesondert. Für alle unsere<br />

Vertragsverhältnisse, die wir jetzt oder zukünftig mit unseren Kunden eingehen, gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer<br />

jeweils gültigen Fassung. Im übrigen gilt zwischen den Vertragsparteien ausschließlich deutsches Recht einschließlich der deutschen<br />

technischen Vorschriften (DIN-Vorschriften). Eventuelle Geschäftsbedingungen unserer Kunden können nur dann Gültigkeit haben,<br />

wenn diese ausdrücklich von uns anerkannt werden.<br />

1. Angebote und Leistungsumfang<br />

In unseren Angeboten gemachte Angaben sind nur annähernd maßgebend, soweit nichts anderes ausdrücklich erklärt wird. Unser<br />

Angebot mit den begleitenden Unterlagen darf der Kunde Dritten nur mit unserem Einverständnis zugänglich machen. Wir behalten an<br />

diesen Unterlagen das Eigentums- und das Urheberrecht.<br />

An verbindlichen Angeboten sind wir nur drei Monate ab Ausstellungsdatum gebunden. Der Umfang unserer Leistung ergibt sich aus der<br />

Auftragsbestätigung. Müssen Arbeiten ausgeführt werden, die nicht im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung aufgeführt sind, haben<br />

wir gegen unseren Kunden einen Anspruch auf gesonderte Vergütung.<br />

2. Lieferzeit, Verzug<br />

Ist eine Lieferfrist vertraglich vereinbart, dann beginnt diese erst zu laufen, wenn nach Vertragsschluss alle technischen Details geklärt<br />

sind und der Kunde alle Voraussetzungen für die Leistung und Montage geschaffen hat, insbesondere die entsprechenden Räume<br />

montagebereit hergerichtet, alle erforderlichen Unterla- gen einschließlich der gegengezeichneten Auftragsbestätigung vorliegen, die<br />

notwendigen Genehmigungen erteilt sind und die fälligen Abschlagsrechnungen bezahlt worden sind.<br />

Sind Lieferfristen oder ein fester Liefertermin vereinbart, so verlängert sich der Liefertermin angemessen, wenn die Verzögerungen auf<br />

Arbeitskämpfe, höhere Gewalt, fehlenden Materiallieferungen, Krankheit von Mitarbeitern und andere Umstände zurückzuführen sind,<br />

die wir nicht direkt beeinflussen können.<br />

In Verzug kommen wir erst, wenn uns nach Ablauf eines Liefertermins eine angemessene Frist von mindestens 2 Wochen gesetzt<br />

worden ist und diese Frist nicht zur abschließenden Lieferung genutzt wurde.<br />

Einen Verzugsschaden haben wir dem Kunden nur zu ersetzen, wenn wir grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben.<br />

3. Lieferung der Anlage, Abnahme<br />

Für die Lieferung und Montage hat uns der Kunde auf seine Kosten die notwendige Energie mit den erforderlichen Anschlüssen zur<br />

Verfügung zu stellen. Auch haben wir das Recht, die erforderlichen Hilfs- und Betriebsmittel des Kunden (Hebemittel, Stapler u.a.)<br />

kostenfrei in Anspruch zu nehmen. Die Räume sind montagebereit vom Kunden auf eigene Kosten vorzubereiten und eventuelle<br />

Gefahrenquellen zu beseitigen (z.B. brennbare Materialien). Der Kunde muss selbst für die erforderlichen statischen Voraussetzungen<br />

und die behördlichen Genehmigungen (gegebenenfalls auch für die Bewilligung der Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit) sorgen. Die<br />

Böden sind der Anlage ent- sprechend strapazierfähig anzulegen. Uns ist die Möglichkeit einzuräumen, ohne Unterbrechung auch über<br />

Wochenende und Feiertagen und zu Nachtzeiten zu montieren.<br />

Verlangt der Kunde eine förmliche Abnahme, muss diese sofort nach Montage erfolgen. Die Abnahme kann nur verweigert werden,<br />

wenn schwerwiegende Mängel vorliegen. Wird keine förmliche Abnahme verlangt, gilt die Anlage nach 6 Nutzungstagen als<br />

abgenommen, spätestens jedoch 12 Tage nach Montage.<br />

4. Zahlungspflicht, Sicherheit, Aufrechnung<br />

Der vereinbarte Werklohn ist vom Kunden wie folgt zu entrichten: 40% nach Vertragsschluss, 50% nach Anzeige der Lieferbereitschaft<br />

und 10% nach Fertigstellung. Die Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart, innerhalb von 8 Tagen nach<br />

Rechnungserstellung, rein netto zahlbar.<br />

Wir haben das Recht, vom Kunden eine Sicherheit zu verlangen in Form einer Bankbürgschaft in Höhe von 50% des Werklohns. Die<br />

Inanspruchnahme dieses Rechtes entbindet nicht von der Zahlung des Werklohnes nach dem genannten Zahlungsplan.<br />

Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, seine Gegenansprüche sind unbestritten<br />

und rechtskräftig festgestellt.<br />

Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen von 7% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen.<br />

Dem Kunden bleibt das Recht vorbehalten, nachzuweisen, dass uns ein Verzugsschaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.<br />

_______________________________________________________________________<br />

<strong>Stadler</strong> <strong>Anlagenbau</strong> GmbH Volksbank Altshausen BLZ 650 922 00 Kreissparkasse Ravensburg BLZ 650 501 10<br />

Robert-Bosch-Straße 4 88341 Altshausen Konto-Nr. 21 060 010 Konto-Nr. 62 343 035<br />

Tel.: ++49/7584/9226-0 Fax: ++49/7584/9226-69 BIC-Code: GENODES1VAH BIC-Code: SOLADES1RVB<br />

EMail: info@w-stadler.de Web: www.w-stadler.de IBAN: DE 02 650 922 00 0021 0600 10 IBAN: DE 60 6505 0110 0062 3430 35<br />

Gesellschaft mit beschränkter Haftung - Sitz Altshausen - Registergericht Ravensburg HRB 1356 - Geschäftsführer: Willi <strong>Stadler</strong>, Dipl.-Ing.<br />

UST-ID-NR. DE 176 045 158 - Erfüllungsort und Gerichtsstand: Ravensburg Finanzamt Bad Saulgau Steuer-Nr.: 81060/02371<br />

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5. Eigentumsvorbehalt<br />

STADLER<br />

Technik von ihrer besten Seite<br />

Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche<br />

in unserem Eigentum. Bei Pflichtverletzung des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach Ablauf einer angemessenen<br />

Frist berechtigt, die Herausgabe der gelieferten Ware zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde ist dann zur<br />

Herausgabe verpflichtet. Das Verlangen der Herausgabe der gelieferten Ware ist nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dies<br />

ausdrücklich erklärt wird. Der Kunde ist berechtigt, die gelieferten Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu verkaufen. Er tritt uns<br />

bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die ihm aus der<br />

Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Von unserer Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen,<br />

machen wir keinen Gebrauch, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in<br />

Zahlungsverzug ist. Die Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Ware durch unseren Kunden wird stets für uns vorgenommen.<br />

Wird ein oder werden mehrere gelieferte Gegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir<br />

das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis der Liefergegenstände zu anderen verarbeiteten Gegenstände zur Zeit der<br />

Verarbeitung. Wir der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das<br />

Miteigentum an der neuen Sache oder der Sachgesamtheit im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Gegenstände zu den<br />

anderen vermischten Gegenstände zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden<br />

als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das<br />

Alleineigentum oder das Miteigentum für uns. Zur Sicherung unserer Forderungen tritt uns der Kunde auch die Forderungen ab, die ihm<br />

durch die Verbindung der gelieferten Gegenstände mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Wir verpflichten uns, die uns<br />

zustehende Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Kunden freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden und noch offenen Forderungen<br />

um mehr als 20% übersteigt. Kommt unser Kunde in Zahlungsverzug, sind wir ferner berechtigt, umgehend mit Verbindlichkeiten der<br />

<strong>Stadler</strong> <strong>Anlagenbau</strong> GmbH, der Willi <strong>Stadler</strong> GmbH & Co. KG oder der Willy <strong>Stadler</strong> d.o.o., SI-Leskovec pri Krskem gegen zu rechnen.<br />

6. Gewährleistung, Haftung<br />

Offensichtliche Mängel sind vom Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Leistung und Montage schriftlich geltend zu machen. Spätere<br />

Beanstandungen sind ausgeschlossen und werden nicht anerkannt.<br />

Sei berechtigten Beanstandungen hat der Kunde einen Anspruch auf Nachbesserung. Misslingt eine wiederholte Nachbesserung, wird<br />

sie in einer angemessenen Frist nicht erbracht oder von uns verweigert, dann steht dem Kunden ein Minderungsrecht zu.<br />

Der Kunde hat uns bei Mängeln an der Anlage sofort zu informieren. Kommt er dieser Informationspflicht nicht nach und ent- stehen<br />

dadurch weitere Mängel oder Schäden, gehen diese nicht zu unseren Lasten.<br />

Zur Durchführung von erforderlichen Nachbesserungsarbeiten sind wir nur an Werktagen zu den üblichen Geschäftszeiten verpflichtet.<br />

Zur Durchführung dieser Nachbesserungsarbeiten hat der Kunde ungehinderten Zugang zur Anlage zu geben.<br />

Die Anlage muss in dieser Zeit uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Der Kunde kann im übrigen Schadensersatzansprüche gegen uns<br />

nur geltend machen, wenn wir, unsere Erfüllungsgehilfen oder leitenden Angestellten grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben.<br />

Sollten Patentrechtsverletzungen einer unserer Vorlieferanten feststellbar sein, so stellt uns der Kunde von seinen eigenen Ansprüche<br />

aus dieser Patentrechtsverletzung frei und wird diese Ansprüche nur gegenüber dem Patentrechtsverletzer direkt geltend machen.<br />

7. Vertragskündigung<br />

Dem Kunden steht das Recht zu, den geschlossenen Werk- vertrag jederzeit zu kündigen; erfolgt die Kündigung, bevor wir mit der<br />

Produktion der Anlage begonnen haben oder wir bei Lieferanten Bestellungen für diese Anlage aufgegeben haben, steht uns ein<br />

Werklohnanspruch in Höhe von 15% des Gesamtwerklohnes zu.<br />

Haben wir zum Zeitpunkt der Kündigung mit der Produktion begonnen oder schon Bestellungen getätigt, steht uns der vereinbarte<br />

Werklohn abzüglich der ersparten Aufwendungen zu.<br />

8. Besondere Verpflichtung des Kunden<br />

Ab Beginn unserer Montagearbeit ist der Kunde verpflichtet, auf eigene Kosten eine Brandwache zu stellen, die die Räumlichkeiten rund<br />

um die Uhr bewacht, in der die Arbeiten ausgeführt werden.<br />

9. Gerichtsstand, Sonstiges<br />

Für alle Streitigkeiten ist je nach Streitwert das Amtsgericht oder das Landgericht Ravensburg als Gerichtsstand ausschließlich<br />

vereinbart, soweit der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechtes ist. [Dies gilt auch bei<br />

Vertragspartnern, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland besitzen und für den Fall, dass unser Auftraggeber nach<br />

Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb der BR Deutschland verlegt oder aber sein<br />

gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.<br />

Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbedingungen oder von Teilen der Vertragsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen<br />

Geschäftsbedingungen nicht.<br />

Altshausen, 02/2005<br />

_______________________________________________________________________<br />

<strong>Stadler</strong> <strong>Anlagenbau</strong> GmbH Volksbank Altshausen BLZ 650 922 00 Kreissparkasse Ravensburg BLZ 650 501 10<br />

Robert-Bosch-Straße 4 88341 Altshausen Konto-Nr. 21 060 010 Konto-Nr. 62 343 035<br />

Tel.: ++49/7584/9226-0 Fax: ++49/7584/9226-69 BIC-Code: GENODES1VAH BIC-Code: SOLADES1RVB<br />

EMail: info@w-stadler.de Web: www.w-stadler.de IBAN: DE 02 650 922 00 0021 0600 10 IBAN: DE 60 6505 0110 0062 3430 35<br />

Gesellschaft mit beschränkter Haftung - Sitz Altshausen - Registergericht Ravensburg HRB 1356 - Geschäftsführer: Willi <strong>Stadler</strong>, Dipl.-Ing.<br />

UST-ID-NR. DE 176 045 158 - Erfüllungsort und Gerichtsstand: Ravensburg Finanzamt Bad Saulgau Steuer-Nr.: 81060/02371<br />

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