Technische Spezifikation - Stadler Anlagenbau
Technische Spezifikation - Stadler Anlagenbau
Technische Spezifikation - Stadler Anlagenbau
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STADLER<br />
Technik von ihrer besten Seite<br />
Geschäftsbedingungen der STADLER <strong>Anlagenbau</strong> GmbH<br />
Vorbemerkung<br />
Wir sind international auf dem Gebiet des <strong>Anlagenbau</strong>s tätig. Die Vertragssprache mit unserem Unternehmen ist deutsch. Müssen<br />
Texte in oder aus anderen Sprachen übersetzt werden, trägt der Kunde diesen Kostenaufwand gesondert. Für alle unsere<br />
Vertragsverhältnisse, die wir jetzt oder zukünftig mit unseren Kunden eingehen, gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer<br />
jeweils gültigen Fassung. Im übrigen gilt zwischen den Vertragsparteien ausschließlich deutsches Recht einschließlich der deutschen<br />
technischen Vorschriften (DIN-Vorschriften). Eventuelle Geschäftsbedingungen unserer Kunden können nur dann Gültigkeit haben,<br />
wenn diese ausdrücklich von uns anerkannt werden.<br />
1. Angebote und Leistungsumfang<br />
In unseren Angeboten gemachte Angaben sind nur annähernd maßgebend, soweit nichts anderes ausdrücklich erklärt wird. Unser<br />
Angebot mit den begleitenden Unterlagen darf der Kunde Dritten nur mit unserem Einverständnis zugänglich machen. Wir behalten an<br />
diesen Unterlagen das Eigentums- und das Urheberrecht.<br />
An verbindlichen Angeboten sind wir nur drei Monate ab Ausstellungsdatum gebunden. Der Umfang unserer Leistung ergibt sich aus der<br />
Auftragsbestätigung. Müssen Arbeiten ausgeführt werden, die nicht im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung aufgeführt sind, haben<br />
wir gegen unseren Kunden einen Anspruch auf gesonderte Vergütung.<br />
2. Lieferzeit, Verzug<br />
Ist eine Lieferfrist vertraglich vereinbart, dann beginnt diese erst zu laufen, wenn nach Vertragsschluss alle technischen Details geklärt<br />
sind und der Kunde alle Voraussetzungen für die Leistung und Montage geschaffen hat, insbesondere die entsprechenden Räume<br />
montagebereit hergerichtet, alle erforderlichen Unterla- gen einschließlich der gegengezeichneten Auftragsbestätigung vorliegen, die<br />
notwendigen Genehmigungen erteilt sind und die fälligen Abschlagsrechnungen bezahlt worden sind.<br />
Sind Lieferfristen oder ein fester Liefertermin vereinbart, so verlängert sich der Liefertermin angemessen, wenn die Verzögerungen auf<br />
Arbeitskämpfe, höhere Gewalt, fehlenden Materiallieferungen, Krankheit von Mitarbeitern und andere Umstände zurückzuführen sind,<br />
die wir nicht direkt beeinflussen können.<br />
In Verzug kommen wir erst, wenn uns nach Ablauf eines Liefertermins eine angemessene Frist von mindestens 2 Wochen gesetzt<br />
worden ist und diese Frist nicht zur abschließenden Lieferung genutzt wurde.<br />
Einen Verzugsschaden haben wir dem Kunden nur zu ersetzen, wenn wir grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben.<br />
3. Lieferung der Anlage, Abnahme<br />
Für die Lieferung und Montage hat uns der Kunde auf seine Kosten die notwendige Energie mit den erforderlichen Anschlüssen zur<br />
Verfügung zu stellen. Auch haben wir das Recht, die erforderlichen Hilfs- und Betriebsmittel des Kunden (Hebemittel, Stapler u.a.)<br />
kostenfrei in Anspruch zu nehmen. Die Räume sind montagebereit vom Kunden auf eigene Kosten vorzubereiten und eventuelle<br />
Gefahrenquellen zu beseitigen (z.B. brennbare Materialien). Der Kunde muss selbst für die erforderlichen statischen Voraussetzungen<br />
und die behördlichen Genehmigungen (gegebenenfalls auch für die Bewilligung der Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit) sorgen. Die<br />
Böden sind der Anlage ent- sprechend strapazierfähig anzulegen. Uns ist die Möglichkeit einzuräumen, ohne Unterbrechung auch über<br />
Wochenende und Feiertagen und zu Nachtzeiten zu montieren.<br />
Verlangt der Kunde eine förmliche Abnahme, muss diese sofort nach Montage erfolgen. Die Abnahme kann nur verweigert werden,<br />
wenn schwerwiegende Mängel vorliegen. Wird keine förmliche Abnahme verlangt, gilt die Anlage nach 6 Nutzungstagen als<br />
abgenommen, spätestens jedoch 12 Tage nach Montage.<br />
4. Zahlungspflicht, Sicherheit, Aufrechnung<br />
Der vereinbarte Werklohn ist vom Kunden wie folgt zu entrichten: 40% nach Vertragsschluss, 50% nach Anzeige der Lieferbereitschaft<br />
und 10% nach Fertigstellung. Die Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart, innerhalb von 8 Tagen nach<br />
Rechnungserstellung, rein netto zahlbar.<br />
Wir haben das Recht, vom Kunden eine Sicherheit zu verlangen in Form einer Bankbürgschaft in Höhe von 50% des Werklohns. Die<br />
Inanspruchnahme dieses Rechtes entbindet nicht von der Zahlung des Werklohnes nach dem genannten Zahlungsplan.<br />
Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, seine Gegenansprüche sind unbestritten<br />
und rechtskräftig festgestellt.<br />
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen von 7% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen.<br />
Dem Kunden bleibt das Recht vorbehalten, nachzuweisen, dass uns ein Verzugsschaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.<br />
_______________________________________________________________________<br />
<strong>Stadler</strong> <strong>Anlagenbau</strong> GmbH Volksbank Altshausen BLZ 650 922 00 Kreissparkasse Ravensburg BLZ 650 501 10<br />
Robert-Bosch-Straße 4 88341 Altshausen Konto-Nr. 21 060 010 Konto-Nr. 62 343 035<br />
Tel.: ++49/7584/9226-0 Fax: ++49/7584/9226-69 BIC-Code: GENODES1VAH BIC-Code: SOLADES1RVB<br />
EMail: info@w-stadler.de Web: www.w-stadler.de IBAN: DE 02 650 922 00 0021 0600 10 IBAN: DE 60 6505 0110 0062 3430 35<br />
Gesellschaft mit beschränkter Haftung - Sitz Altshausen - Registergericht Ravensburg HRB 1356 - Geschäftsführer: Willi <strong>Stadler</strong>, Dipl.-Ing.<br />
UST-ID-NR. DE 176 045 158 - Erfüllungsort und Gerichtsstand: Ravensburg Finanzamt Bad Saulgau Steuer-Nr.: 81060/02371<br />
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5. Eigentumsvorbehalt<br />
STADLER<br />
Technik von ihrer besten Seite<br />
Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche<br />
in unserem Eigentum. Bei Pflichtverletzung des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach Ablauf einer angemessenen<br />
Frist berechtigt, die Herausgabe der gelieferten Ware zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde ist dann zur<br />
Herausgabe verpflichtet. Das Verlangen der Herausgabe der gelieferten Ware ist nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dies<br />
ausdrücklich erklärt wird. Der Kunde ist berechtigt, die gelieferten Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu verkaufen. Er tritt uns<br />
bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die ihm aus der<br />
Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Von unserer Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen,<br />
machen wir keinen Gebrauch, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in<br />
Zahlungsverzug ist. Die Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Ware durch unseren Kunden wird stets für uns vorgenommen.<br />
Wird ein oder werden mehrere gelieferte Gegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir<br />
das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis der Liefergegenstände zu anderen verarbeiteten Gegenstände zur Zeit der<br />
Verarbeitung. Wir der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das<br />
Miteigentum an der neuen Sache oder der Sachgesamtheit im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Gegenstände zu den<br />
anderen vermischten Gegenstände zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden<br />
als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das<br />
Alleineigentum oder das Miteigentum für uns. Zur Sicherung unserer Forderungen tritt uns der Kunde auch die Forderungen ab, die ihm<br />
durch die Verbindung der gelieferten Gegenstände mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Wir verpflichten uns, die uns<br />
zustehende Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Kunden freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden und noch offenen Forderungen<br />
um mehr als 20% übersteigt. Kommt unser Kunde in Zahlungsverzug, sind wir ferner berechtigt, umgehend mit Verbindlichkeiten der<br />
<strong>Stadler</strong> <strong>Anlagenbau</strong> GmbH, der Willi <strong>Stadler</strong> GmbH & Co. KG oder der Willy <strong>Stadler</strong> d.o.o., SI-Leskovec pri Krskem gegen zu rechnen.<br />
6. Gewährleistung, Haftung<br />
Offensichtliche Mängel sind vom Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Leistung und Montage schriftlich geltend zu machen. Spätere<br />
Beanstandungen sind ausgeschlossen und werden nicht anerkannt.<br />
Sei berechtigten Beanstandungen hat der Kunde einen Anspruch auf Nachbesserung. Misslingt eine wiederholte Nachbesserung, wird<br />
sie in einer angemessenen Frist nicht erbracht oder von uns verweigert, dann steht dem Kunden ein Minderungsrecht zu.<br />
Der Kunde hat uns bei Mängeln an der Anlage sofort zu informieren. Kommt er dieser Informationspflicht nicht nach und ent- stehen<br />
dadurch weitere Mängel oder Schäden, gehen diese nicht zu unseren Lasten.<br />
Zur Durchführung von erforderlichen Nachbesserungsarbeiten sind wir nur an Werktagen zu den üblichen Geschäftszeiten verpflichtet.<br />
Zur Durchführung dieser Nachbesserungsarbeiten hat der Kunde ungehinderten Zugang zur Anlage zu geben.<br />
Die Anlage muss in dieser Zeit uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Der Kunde kann im übrigen Schadensersatzansprüche gegen uns<br />
nur geltend machen, wenn wir, unsere Erfüllungsgehilfen oder leitenden Angestellten grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben.<br />
Sollten Patentrechtsverletzungen einer unserer Vorlieferanten feststellbar sein, so stellt uns der Kunde von seinen eigenen Ansprüche<br />
aus dieser Patentrechtsverletzung frei und wird diese Ansprüche nur gegenüber dem Patentrechtsverletzer direkt geltend machen.<br />
7. Vertragskündigung<br />
Dem Kunden steht das Recht zu, den geschlossenen Werk- vertrag jederzeit zu kündigen; erfolgt die Kündigung, bevor wir mit der<br />
Produktion der Anlage begonnen haben oder wir bei Lieferanten Bestellungen für diese Anlage aufgegeben haben, steht uns ein<br />
Werklohnanspruch in Höhe von 15% des Gesamtwerklohnes zu.<br />
Haben wir zum Zeitpunkt der Kündigung mit der Produktion begonnen oder schon Bestellungen getätigt, steht uns der vereinbarte<br />
Werklohn abzüglich der ersparten Aufwendungen zu.<br />
8. Besondere Verpflichtung des Kunden<br />
Ab Beginn unserer Montagearbeit ist der Kunde verpflichtet, auf eigene Kosten eine Brandwache zu stellen, die die Räumlichkeiten rund<br />
um die Uhr bewacht, in der die Arbeiten ausgeführt werden.<br />
9. Gerichtsstand, Sonstiges<br />
Für alle Streitigkeiten ist je nach Streitwert das Amtsgericht oder das Landgericht Ravensburg als Gerichtsstand ausschließlich<br />
vereinbart, soweit der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechtes ist. [Dies gilt auch bei<br />
Vertragspartnern, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland besitzen und für den Fall, dass unser Auftraggeber nach<br />
Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb der BR Deutschland verlegt oder aber sein<br />
gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.<br />
Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbedingungen oder von Teilen der Vertragsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen<br />
Geschäftsbedingungen nicht.<br />
Altshausen, 02/2005<br />
_______________________________________________________________________<br />
<strong>Stadler</strong> <strong>Anlagenbau</strong> GmbH Volksbank Altshausen BLZ 650 922 00 Kreissparkasse Ravensburg BLZ 650 501 10<br />
Robert-Bosch-Straße 4 88341 Altshausen Konto-Nr. 21 060 010 Konto-Nr. 62 343 035<br />
Tel.: ++49/7584/9226-0 Fax: ++49/7584/9226-69 BIC-Code: GENODES1VAH BIC-Code: SOLADES1RVB<br />
EMail: info@w-stadler.de Web: www.w-stadler.de IBAN: DE 02 650 922 00 0021 0600 10 IBAN: DE 60 6505 0110 0062 3430 35<br />
Gesellschaft mit beschränkter Haftung - Sitz Altshausen - Registergericht Ravensburg HRB 1356 - Geschäftsführer: Willi <strong>Stadler</strong>, Dipl.-Ing.<br />
UST-ID-NR. DE 176 045 158 - Erfüllungsort und Gerichtsstand: Ravensburg Finanzamt Bad Saulgau Steuer-Nr.: 81060/02371<br />
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