Anlage 8 FFH-Verträglichkeit - Wasser- und Schifffahrtsdirektion ...

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20.06.2013 Aufrufe

Bundesanstalt für Gewässerkunde Referat U1 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zum Bau der zweiten Schleuse Lehmen BfG-1685 Seite 8 1 Anlass und Aufgabenstellung Das Wasser- und Schifffahrtsamt Trier (WSA Trier) plant als Träger des Vorhabens landseitig der vorhandenen Schleuse Lehmen/Mosel den Neubau einer zweiten Schiffsschleuse einschließlich neuem Betriebsgebäude. Für dieses Vorhaben besteht eine Prüfpflicht nach § 34 BNatSchG bezüglich der Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen von Gebieten des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 im Einwirkungsbereich. Hierfür hat die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) im Auftrag des WSA Trier die vorliegende FFH-Verträglichkeitsuntersuchung angefertigt. Betrachtet werden die folgenden drei Natura 2000-Gebiete, für welche nach der erfolgten FFH-Vorprüfung (BFG 2005) eine Verträglichkeitsuntersuchung erforderlich ist: > DE 5809-301 FFH-Gebiet 1 „Moselhänge und Nebentäler der unteren Mosel“ > DE 5908-301 FFH-Gebiet „Mosel“ > DE 5809-401 Europäisches Vogelschutzgebiet „Mittel- und Untermosel“ Die Vorgehensweise bei der Erstellung dieser FFH-Verträglichkeitsuntersuchung orientiert sich am „Leitfaden zur FFH-Verträglichkeitsprüfung an Bundeswasserstraßen“ (BMVBS 2008). 1 andere Bezeichnung für „FFH-Gebiet“ auch „Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung“ (GGB)

2 Beschreibung des Vorhabens 2.1 Technische Beschreibung des Vorhabens Die folgende Vorhabensbeschreibung entspricht dem diesbezüglichen Kapitel der UVU (BFG 2010, Kapitel 4). Die direkten Eingriffsbereiche sind auch in Abbildung 3-1 im Kapitel 3 gekennzeichnet. 2.1.1 Beschreibung der Baumaßnahme Allgemein Die Staustufe Lehmen liegt bei Mo-km 20,840 (Wehrachse) in einer leichten Linkskrümmung der Mosel. Der Schleusenbereich befindet sich am linken Ufer oberhalb der Ortslage Lehmen, in der Gemarkung Lehmen, gegenüber der Gemarkung Niederfell. Die Zufahrt zur Schleuse erfolgt über die Bundesstraße B 416 und den Betriebsweg. Gegenstand der Baumaßnahme ist die Errichtung einer zweiten Schleuse landseitig der vorhandenen Schleuse sowie der Ausbau der für beide Schleusen erforderlichen oberen und unteren Vorhäfen. Zur Verbesserung der Einfahrverhältnisse in den Oberen Vorhafen werden 2 Leitmolen errichtet. Hinzu kommen die Maßnahmen der Erschließung und die Anbindung des Betriebsgeländes an das öffentliche Netz (Wegebau, Ver- und Entsorgungseinrichtungen). Das Baufeld erstreckt sich am linken Ufer von Mo-km 20,100 bis 21,900. Technische Angaben Schleuse Die Schleuse besteht aus dem Ein- und Auslaufbauwerk, dem Ober- und Unterhaupt sowie aus der Schleusenkammer, die sich aus 14 Regelblöcken von je 15 m Länge zusammensetzt, mit insgesamt 210 m Kammerlänge. Die nutzbare Kammerbreite beträgt 12,50 m, also 0,50 m breiter gegenüber der vorhandenen Schleuse. Damit wird dem verstärkten Trend zum Containerverkehr und der geänderten Flottenstruktur Rechnung getragen. Die Schleuse wird als Stahlbeton-Bauwerk hergestellt. Die Schleusenplattform liegt entsprechend DIN 19703 1,50 m über dem hydrostatischen Stauspiegel. Das Füllen und Entleeren der Schleusenkammer erfolgt über seitliche, in den Wänden angeordnete Längskanäle und hiervon abzweigende Stichkanäle. Neben einer kurzen Schleusungsdauer wird durch die geringe Wasserbewegung in der Kammer eine ruhige Lage der Schiffe während des Schleusenvorganges gewährleistet. Bundesanstalt für Gewässerkunde Referat U1 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zum Bau der zweiten Schleuse Lehmen BfG-1685 Seite 9

2 Beschreibung des Vorhabens<br />

2.1 Technische Beschreibung des Vorhabens<br />

Die folgende Vorhabensbeschreibung entspricht dem diesbezüglichen Kapitel der UVU (BFG<br />

2010, Kapitel 4). Die direkten Eingriffsbereiche sind auch in Abbildung 3-1 im Kapitel 3<br />

gekennzeichnet.<br />

2.1.1 Beschreibung der Baumaßnahme<br />

Allgemein<br />

Die Staustufe Lehmen liegt bei Mo-km 20,840 (Wehrachse) in einer leichten Linkskrümmung<br />

der Mosel. Der Schleusenbereich befindet sich am linken Ufer oberhalb der Ortslage<br />

Lehmen, in der Gemarkung Lehmen, gegenüber der Gemarkung Niederfell. Die Zufahrt zur<br />

Schleuse erfolgt über die B<strong>und</strong>esstraße B 416 <strong>und</strong> den Betriebsweg.<br />

Gegenstand der Baumaßnahme ist die Errichtung einer zweiten Schleuse landseitig der vorhandenen<br />

Schleuse sowie der Ausbau der für beide Schleusen erforderlichen oberen <strong>und</strong><br />

unteren Vorhäfen. Zur Verbesserung der Einfahrverhältnisse in den Oberen Vorhafen werden<br />

2 Leitmolen errichtet. Hinzu kommen die Maßnahmen der Erschließung <strong>und</strong> die Anbindung<br />

des Betriebsgeländes an das öffentliche Netz (Wegebau, Ver- <strong>und</strong> Entsorgungseinrichtungen).<br />

Das Baufeld erstreckt sich am linken Ufer von Mo-km 20,100 bis 21,900.<br />

Technische Angaben<br />

Schleuse<br />

Die Schleuse besteht aus dem Ein- <strong>und</strong> Auslaufbauwerk, dem Ober- <strong>und</strong> Unterhaupt sowie<br />

aus der Schleusenkammer, die sich aus 14 Regelblöcken von je 15 m Länge zusammensetzt,<br />

mit insgesamt 210 m Kammerlänge. Die nutzbare Kammerbreite beträgt 12,50 m, also<br />

0,50 m breiter gegenüber der vorhandenen Schleuse. Damit wird dem verstärkten Trend zum<br />

Containerverkehr <strong>und</strong> der geänderten Flottenstruktur Rechnung getragen.<br />

Die Schleuse wird als Stahlbeton-Bauwerk hergestellt.<br />

Die Schleusenplattform liegt entsprechend DIN 19703 1,50 m über dem hydrostatischen<br />

Stauspiegel.<br />

Das Füllen <strong>und</strong> Entleeren der Schleusenkammer erfolgt über seitliche, in den Wänden angeordnete<br />

Längskanäle <strong>und</strong> hiervon abzweigende Stichkanäle. Neben einer kurzen Schleusungsdauer<br />

wird durch die geringe <strong>Wasser</strong>bewegung in der Kammer eine ruhige Lage der<br />

Schiffe während des Schleusenvorganges gewährleistet.<br />

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<strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeit</strong>suntersuchung<br />

zum Bau der<br />

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BfG-1685<br />

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