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Anlage 8 FFH-Verträglichkeit - Wasser- und Schifffahrtsdirektion ...

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B<strong>und</strong>esanstalt für<br />

Gewässerk<strong>und</strong>e<br />

Referat U1<br />

<strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeit</strong>suntersuchung<br />

zum Bau der<br />

zweiten Schleuse<br />

Lehmen<br />

BfG-1685<br />

Seite 68<br />

Bestände an der Mosel schon jetzt (<strong>und</strong> auch schon bei Verabschiedung der <strong>FFH</strong>-Richtlinie)<br />

im wesentlichen auf Abschnitte begrenzt sind, welche vor schiffsbedingten Belastungen<br />

geschützt sind. Somit ist auch bezüglich der Lebensraumtypen <strong>und</strong> der gebietsspezifischen<br />

Erhaltungsziele nicht mit einer erheblichen Beeinträchtigung des <strong>FFH</strong>-Gebiets „Mosel“ zu<br />

rechnen.<br />

8.4 Maßnahmen zur Schadensbegrenzung von kumulativen<br />

Beeinträchtigungen<br />

Maßnahmen zur Schadensbegrenzung von kumulativen Beeinträchtigungen sind nicht<br />

erforderlich.

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