Anlage 8 FFH-Verträglichkeit - Wasser- und Schifffahrtsdirektion ...
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B<strong>und</strong>esanstalt für<br />
Gewässerk<strong>und</strong>e<br />
Referat U1<br />
<strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeit</strong>suntersuchung<br />
zum Bau der<br />
zweiten Schleuse<br />
Lehmen<br />
BfG-1685<br />
Seite 68<br />
Bestände an der Mosel schon jetzt (<strong>und</strong> auch schon bei Verabschiedung der <strong>FFH</strong>-Richtlinie)<br />
im wesentlichen auf Abschnitte begrenzt sind, welche vor schiffsbedingten Belastungen<br />
geschützt sind. Somit ist auch bezüglich der Lebensraumtypen <strong>und</strong> der gebietsspezifischen<br />
Erhaltungsziele nicht mit einer erheblichen Beeinträchtigung des <strong>FFH</strong>-Gebiets „Mosel“ zu<br />
rechnen.<br />
8.4 Maßnahmen zur Schadensbegrenzung von kumulativen<br />
Beeinträchtigungen<br />
Maßnahmen zur Schadensbegrenzung von kumulativen Beeinträchtigungen sind nicht<br />
erforderlich.