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Anlage 8 FFH-Verträglichkeit - Wasser- und Schifffahrtsdirektion ...

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des jeweiligen Projekts entsprechend berücksichtigt werden). Auch kumulativ ist der Anteil<br />

der betroffenen Uferbereiche an vergleichbaren Bereichen in den Schutzgebieten sehr gering.<br />

Ähnliches gilt für Störungen während der Bauzeit. Da der Abstand zwischen den Schleusen<br />

minimal 16 km beträgt, ist kaum mit kumulativen Betroffenheiten von Tieren zu rechnen.<br />

Zusätzlich kommt hier zum Tragen, dass sich in der Regel nur maximal zwei (im Ausnahmefall<br />

drei) Schleusenkammern gleichzeitig im Bau befinden werden.<br />

Schiffserzeugte Belastungen<br />

Der Ausbau der Moselschleusen dient der Beseitigung von Kapazitätsengpässen, der Sicherung<br />

eines störungsfreien ganzjährigen Schleusenbetriebes sowie der Verbesserung der<br />

Leistungsfähigkeit der <strong>Wasser</strong>straße. Eine Zunahme des Schiffsverkehrs ist kein eigentliches<br />

Ziel des Ausbaus. Als Folge der verbesserten Bedingungen für die Schifffahrt ist jedoch<br />

durchaus vermehrter Schiffsverkehr denkbar sowie gr<strong>und</strong>sätzlich auch eine Zunahme von<br />

Schiffsgrößen <strong>und</strong> -geschwindigkeiten.<br />

Falls der Bau der zweiten Schleusenkammern dies zur Folge haben sollte, würden auch die<br />

Belastungen durch Schiffswellen, Sunk <strong>und</strong> Schwall in der ganzen schiffbaren Mosel zunehmen.<br />

Dies würde zusätzliche Beeinträchtigungen von <strong>Wasser</strong>pflanzen <strong>und</strong> Ufervegetation<br />

sowie von Makrozoobenthos <strong>und</strong> Fischen mit sich bringen.<br />

Im hiervon möglicherweise betroffenen <strong>FFH</strong>-Gebiet „Mosel“ sind insbesondere Fischarten<br />

aus Anhang II der <strong>FFH</strong>-RL geschützt (vgl. Kapitel 5.1.3.2); die darüber hinaus dokumentierte<br />

Gemeine Flussmuschel Unio crassus ist aufgr<strong>und</strong> ihrer Lebensraumansprüche ohnehin eher<br />

in Nebengewässern der Mosel oder deutlich stromauf zu erwarten (vgl. Kapitel 5.2.2.9). In<br />

der UVU (BFG 2010) werden die Auswirkungen von möglichen Änderungen des zukünftigen<br />

Schiffsaufkommens auf Fischarten gegenüber dem bereits heute durch intensiven Schiffsverkehr<br />

geprägten Ist-Zustand als unerheblich nachteilig eingeschätzt. Zur Begründung heißt<br />

es hier: „Im Jungfischbestand an den Ufern dominieren diejenigen Arten, die am besten<br />

schiffsbedingten Belastungen standhalten, z. B. der Hasel. Gegenüber diesen Bedingungen<br />

empfindlicher reagierende Arten […] wachsen fast ausschließlich in vor schiffsbedingten<br />

Belastungen geschützten Flachwasserzonen auf, die in den vergangenen Jahrzehnten von der<br />

WSV häufig als Kompensationsmaßnahmen angelegt worden sind. An diesem Zustand wird<br />

sich im Gr<strong>und</strong>satz nichts ändern“ (BFG 2010). Dieser Einschätzung folgend ist auch nicht mit<br />

negativen Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der im <strong>FFH</strong>-Gebiet geschützten Fischarten<br />

<strong>und</strong> somit auch nicht mit einer hieraus resultierenden erheblichen Beeinträchtigung des<br />

<strong>FFH</strong>-Gebiets „Mosel“ zu rechnen. Darüber hinaus ist wie in Kapitel 5.2.2 beschrieben für<br />

einige der im <strong>FFH</strong>-Gebiet geschützten Fischarten durch die Realisierung der Kompensation<br />

in Form eines Beitrags zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit eine Verbesserung der<br />

Situation wahrscheinlich.<br />

Bezüglich der im Standard-Datenbogen genannten Lebensraumtypen aus Anhang I der <strong>FFH</strong>-<br />

Richtlinie <strong>und</strong> des für das <strong>FFH</strong>-Gebiet „Mosel“ festgelegten Erhaltungsziels „Erhaltung oder<br />

Wiederherstellung von naturnahen Ufer- <strong>und</strong> Sohlstrukturen als Laich- <strong>und</strong> Rasthabitate für<br />

Fischarten“ (vgl. Kapitel 5.1.3) gilt analog, dass gegenüber Schiffswellen empfindliche<br />

B<strong>und</strong>esanstalt für<br />

Gewässerk<strong>und</strong>e<br />

Referat U1<br />

<strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeit</strong>suntersuchung<br />

zum Bau der<br />

zweiten Schleuse<br />

Lehmen<br />

BfG-1685<br />

Seite 67

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