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Anlage 8 FFH-Verträglichkeit - Wasser- und Schifffahrtsdirektion ...

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B<strong>und</strong>esanstalt für<br />

Gewässerk<strong>und</strong>e<br />

Referat U1<br />

<strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeit</strong>suntersuchung<br />

zum Bau der<br />

zweiten Schleuse<br />

Lehmen<br />

BfG-1685<br />

Seite 66<br />

8 Beurteilung der Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele<br />

der Schutzgebiete durch andere<br />

zusammenwirkende Pläne <strong>und</strong> Projekte<br />

8.1 Begründung für die Auswahl der berücksichtigten Pläne <strong>und</strong><br />

Projekte<br />

Andere Pläne bzw. Projekte an der Mosel, die in ihren Wirkungen ähnlich dem hier betrachteten<br />

Vorhaben sind <strong>und</strong> daher in Kumulation zu einer Beeinträchtigung von Erhaltungszielen<br />

der Natura 2000-Gebiete führen könnten, sind die übrigen geplanten zweiten Moselschleusen<br />

(Trier, Detzem, Wintrich, Enkirch, St. Aldeg<strong>und</strong>, Müden). Für die zweite Schleuse<br />

Trier liegt ein Planfeststellungsbeschluss vor (Baubeginn wird vor dem hier betrachteten<br />

Vorhaben sein). Die übrigen Projekte haben strenggenommen noch keinen ausreichend verfestigten<br />

Planungsstand erreicht, um an dieser Stelle zwingend betrachtet werden zu müssen.<br />

Insbesondere der Aspekt einer möglichen Zunahme von schiffserzeugten Belastungen soll<br />

hier aber behandelt werden, da er sich keiner einzelnen Schleuse zuordnen lässt.<br />

Beeinträchtigungen durch bereits realisierte bzw. in Realisierung befindliche Schleusenerweiterungen<br />

sind eher als Vorbelastung zu betrachten. Dies betrifft die bereits fertiggestellte<br />

zweite Schleuse Zeltingen <strong>und</strong> die im Bau befindliche Schleuse Fankel.<br />

Andere größere Vorhaben am Gewässer oder im Bereich Lehmen sind nicht bekannt.<br />

8.2 Beschreibung der Pläne <strong>und</strong> Projekte mit kumulativen Beeinträchtigungen<br />

Detaillierte Informationen zu den genannten Projekten liegen - außer zur zweiten Moselschleuse<br />

Trier - bisher nicht vor. Es ist jedoch zu erwarten, dass gr<strong>und</strong>sätzlich ähnliche Wirkprozesse<br />

vorliegen wie bei dem hier betrachteten Vorhaben. Auch die Intensität der Beeinträchtigungen<br />

dürfte in der Regel ähnlich sein (sollten im Einzelfall bestimmte Schutzziele<br />

stärker betroffen sein, wird dies in der <strong>FFH</strong>-VU des jeweiligen Projekts entsprechend berücksichtigt<br />

werden).<br />

8.3 Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung der kumulativen Beeinträchtigungen<br />

Umwandlung von Uferbereichen, Störungen während der Bauphase<br />

Unter der Annahme, dass von der Umwandlung von Uferbereichen bei den übrigen geplanten<br />

zweiten Moselschleusen jeweils vergleichbare Flächen (Größe <strong>und</strong> ökologische Wertigkeit)<br />

betroffen sein werden wie im vorliegenden Verfahren, ist auch kumulativ nicht von einer<br />

erheblichen Beeinträchtigung der drei hier zu betrachtenden Natura 2000-Gebiete auszugehen<br />

(sollten im Einzelfall bestimmte Schutzziele stärker betroffen sein, wird dies in der <strong>FFH</strong>-VU

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