Anlage 8 FFH-Verträglichkeit - Wasser- und Schifffahrtsdirektion ...
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B<strong>und</strong>esanstalt für<br />
Gewässerk<strong>und</strong>e<br />
Referat U1<br />
<strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeit</strong>suntersuchung<br />
zum Bau der<br />
zweiten Schleuse<br />
Lehmen<br />
BfG-1685<br />
Seite 66<br />
8 Beurteilung der Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele<br />
der Schutzgebiete durch andere<br />
zusammenwirkende Pläne <strong>und</strong> Projekte<br />
8.1 Begründung für die Auswahl der berücksichtigten Pläne <strong>und</strong><br />
Projekte<br />
Andere Pläne bzw. Projekte an der Mosel, die in ihren Wirkungen ähnlich dem hier betrachteten<br />
Vorhaben sind <strong>und</strong> daher in Kumulation zu einer Beeinträchtigung von Erhaltungszielen<br />
der Natura 2000-Gebiete führen könnten, sind die übrigen geplanten zweiten Moselschleusen<br />
(Trier, Detzem, Wintrich, Enkirch, St. Aldeg<strong>und</strong>, Müden). Für die zweite Schleuse<br />
Trier liegt ein Planfeststellungsbeschluss vor (Baubeginn wird vor dem hier betrachteten<br />
Vorhaben sein). Die übrigen Projekte haben strenggenommen noch keinen ausreichend verfestigten<br />
Planungsstand erreicht, um an dieser Stelle zwingend betrachtet werden zu müssen.<br />
Insbesondere der Aspekt einer möglichen Zunahme von schiffserzeugten Belastungen soll<br />
hier aber behandelt werden, da er sich keiner einzelnen Schleuse zuordnen lässt.<br />
Beeinträchtigungen durch bereits realisierte bzw. in Realisierung befindliche Schleusenerweiterungen<br />
sind eher als Vorbelastung zu betrachten. Dies betrifft die bereits fertiggestellte<br />
zweite Schleuse Zeltingen <strong>und</strong> die im Bau befindliche Schleuse Fankel.<br />
Andere größere Vorhaben am Gewässer oder im Bereich Lehmen sind nicht bekannt.<br />
8.2 Beschreibung der Pläne <strong>und</strong> Projekte mit kumulativen Beeinträchtigungen<br />
Detaillierte Informationen zu den genannten Projekten liegen - außer zur zweiten Moselschleuse<br />
Trier - bisher nicht vor. Es ist jedoch zu erwarten, dass gr<strong>und</strong>sätzlich ähnliche Wirkprozesse<br />
vorliegen wie bei dem hier betrachteten Vorhaben. Auch die Intensität der Beeinträchtigungen<br />
dürfte in der Regel ähnlich sein (sollten im Einzelfall bestimmte Schutzziele<br />
stärker betroffen sein, wird dies in der <strong>FFH</strong>-VU des jeweiligen Projekts entsprechend berücksichtigt<br />
werden).<br />
8.3 Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung der kumulativen Beeinträchtigungen<br />
Umwandlung von Uferbereichen, Störungen während der Bauphase<br />
Unter der Annahme, dass von der Umwandlung von Uferbereichen bei den übrigen geplanten<br />
zweiten Moselschleusen jeweils vergleichbare Flächen (Größe <strong>und</strong> ökologische Wertigkeit)<br />
betroffen sein werden wie im vorliegenden Verfahren, ist auch kumulativ nicht von einer<br />
erheblichen Beeinträchtigung der drei hier zu betrachtenden Natura 2000-Gebiete auszugehen<br />
(sollten im Einzelfall bestimmte Schutzziele stärker betroffen sein, wird dies in der <strong>FFH</strong>-VU