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Anlage 8 FFH-Verträglichkeit - Wasser- und Schifffahrtsdirektion ...

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7 Vorhabensbezogene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung<br />

7.1 Bauzeitenbeschränkungen<br />

Zum Schutz des Schwarzmilans dürfen vorsorglich (sowie ohnehin aus Gründen des besonderen<br />

Artenschutzes) während der Brutzeit (April bis Ende Juli) keine Arbeiten zur Erstellung<br />

der neuen Mole an der Reiherschussinsel durchgeführt werden. Auch im Uferbereich<br />

oberstrom der Schleuse sind Bauarbeiten, die in besonderem Maße mit intensivem Lärm,<br />

Erschütterungen oder visuellen Reizen (vor allem sich bewegende Menschen) verb<strong>und</strong>en<br />

sind, in diesem Zeitraum zu unterlassen. Nicht besonders störungsintensive Arbeiten sind hier<br />

jedoch ganzjährig möglich. Im Zweifelsfall sollte die Entscheidung, ob Arbeiten als<br />

„besonders störungsintensiv“ zu betrachten sind, in Absprache mit den zuständigen Naturschutzbehörden<br />

erfolgen. Hierbei ist die Vorbelastung des Bereichs durch Schiffsverkehr<br />

sowie menschliche Aktivitäten am Ufer (Bodenlagerplatz, Kleingartenanlage) zu berücksichtigen,<br />

welche zeigt, dass Störungen in gewissem Maße toleriert werden.<br />

Aus Gründen des besonderen Artenschutzes betrifft die empfohlene Einschränkung der Bautätigkeiten<br />

insgesamt den Zeitraum Mitte Februar bis Mitte August (vgl. Fachbeitrag Artenschutz).<br />

7.2 Allgemeine Vermeidungsmaßnahmen<br />

Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen der hier betrachteten Natura2000-Gebiete sind folgende<br />

Aspekte der vorgesehenen Baudurchführung hervorzuheben.<br />

Die Arbeiten zur Errichtung der Mole an der Reiherschussinsel werden sämtlich vom <strong>Wasser</strong><br />

aus durchgeführt. So können Beeinträchtigungen durch Trittschäden <strong>und</strong> mechanische<br />

Belastungen vermieden werden.<br />

Die Baudurchführung im Bereich der zweiten Schleusenkammer ist derart geplant<br />

(umschlossene Baugrube), dass nicht mit der Bildung von Schwebstoffwolken größeren<br />

Ausmaßes zu rechnen ist, welche eine Gefährdung der aquatischen Umwelt darstellen.<br />

B<strong>und</strong>esanstalt für<br />

Gewässerk<strong>und</strong>e<br />

Referat U1<br />

<strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeit</strong>suntersuchung<br />

zum Bau der<br />

zweiten Schleuse<br />

Lehmen<br />

BfG-1685<br />

Seite 65

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