Anlage 8 FFH-Verträglichkeit - Wasser- und Schifffahrtsdirektion ...
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7 Vorhabensbezogene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung<br />
7.1 Bauzeitenbeschränkungen<br />
Zum Schutz des Schwarzmilans dürfen vorsorglich (sowie ohnehin aus Gründen des besonderen<br />
Artenschutzes) während der Brutzeit (April bis Ende Juli) keine Arbeiten zur Erstellung<br />
der neuen Mole an der Reiherschussinsel durchgeführt werden. Auch im Uferbereich<br />
oberstrom der Schleuse sind Bauarbeiten, die in besonderem Maße mit intensivem Lärm,<br />
Erschütterungen oder visuellen Reizen (vor allem sich bewegende Menschen) verb<strong>und</strong>en<br />
sind, in diesem Zeitraum zu unterlassen. Nicht besonders störungsintensive Arbeiten sind hier<br />
jedoch ganzjährig möglich. Im Zweifelsfall sollte die Entscheidung, ob Arbeiten als<br />
„besonders störungsintensiv“ zu betrachten sind, in Absprache mit den zuständigen Naturschutzbehörden<br />
erfolgen. Hierbei ist die Vorbelastung des Bereichs durch Schiffsverkehr<br />
sowie menschliche Aktivitäten am Ufer (Bodenlagerplatz, Kleingartenanlage) zu berücksichtigen,<br />
welche zeigt, dass Störungen in gewissem Maße toleriert werden.<br />
Aus Gründen des besonderen Artenschutzes betrifft die empfohlene Einschränkung der Bautätigkeiten<br />
insgesamt den Zeitraum Mitte Februar bis Mitte August (vgl. Fachbeitrag Artenschutz).<br />
7.2 Allgemeine Vermeidungsmaßnahmen<br />
Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen der hier betrachteten Natura2000-Gebiete sind folgende<br />
Aspekte der vorgesehenen Baudurchführung hervorzuheben.<br />
Die Arbeiten zur Errichtung der Mole an der Reiherschussinsel werden sämtlich vom <strong>Wasser</strong><br />
aus durchgeführt. So können Beeinträchtigungen durch Trittschäden <strong>und</strong> mechanische<br />
Belastungen vermieden werden.<br />
Die Baudurchführung im Bereich der zweiten Schleusenkammer ist derart geplant<br />
(umschlossene Baugrube), dass nicht mit der Bildung von Schwebstoffwolken größeren<br />
Ausmaßes zu rechnen ist, welche eine Gefährdung der aquatischen Umwelt darstellen.<br />
B<strong>und</strong>esanstalt für<br />
Gewässerk<strong>und</strong>e<br />
Referat U1<br />
<strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeit</strong>suntersuchung<br />
zum Bau der<br />
zweiten Schleuse<br />
Lehmen<br />
BfG-1685<br />
Seite 65