Anlage 8 FFH-Verträglichkeit - Wasser- und Schifffahrtsdirektion ...
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Geröll, Steinhaufen, alten Trockenmauern. Sie bewohnt strukturreiche Bergweiden, regional<br />
auch extensiv bewirtschaftete steile Weinhänge, Geröllhalden in verlassenen Steinbrüchen<br />
oder Felsrasen bzw. nicht landwirtschaftlich nutzbare Hanglagen. Sie kommt auch vor in<br />
sonnenexponierten Kahlschlag- bzw. jungen Aufforstungsflächen mit vegetationsarmer,<br />
grasdominierter Krautschicht sowie anstehendem Fels.<br />
In Rheinland-Pfalz brütet die Zippammer an Mittelrhein, Ahr, Mosel <strong>und</strong> Nahe, evtl. auch an<br />
der Weinstraße <strong>und</strong> im Pfälzerwald. Der landesweite Bestandstrend ist derzeit abnehmend.<br />
Die Zippammer wurde bei den Untersuchungen für die UVU (BFG 2010) nicht nachgewiesen,<br />
nach der Verbreitungskarte der SGD Nord finden sich drei Brutstandorte im oder<br />
direkt angrenzend an den erweiterten Wirkraum des Vorhabens (entspricht dem äußeren<br />
UVU-Untersuchungsgebiet) unterstrom der Schleuse auf der rechten Moselseite. Weitere<br />
Brutstandorte liegen südlich des Wirkraums auf der linken Moselseite.<br />
Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung der Beeinträchtigungen<br />
Im Bereich der Staustufe sind keine für die Zippammer relevanten Habitate vorhanden.<br />
Beeinträchtigungen sind lediglich durch Lärm während der Bauphase denkbar. Aufgr<strong>und</strong> der<br />
relativ großen Entfernung der Brutplätze zu den direkten Eingriffsbereichen <strong>und</strong> der hohen<br />
Vorbelastung des Bereichs bzgl. Lärm durch Bahn <strong>und</strong> B<strong>und</strong>esstraße ist nicht mit einer<br />
Beeinträchtigung zu rechnen. Somit ergeben sich auch keine negativen Auswirkungen auf<br />
den Erhaltungszustand der Art <strong>und</strong> keine hieraus resultierende erhebliche Beeinträchtigung<br />
des VSG „Mittel- <strong>und</strong> Untermosel“.<br />
6.2.3 Beeinträchtigungen der gebietsspezifischen Erhaltungsziele sowie von<br />
weiteren im Standard-Datenbogen genannten Arten<br />
Erhaltung oder Wiederherstellung strukturreicher Laub- <strong>und</strong> Mischwälder sowie von<br />
Magerrasen mit Brachen <strong>und</strong> Felsbiotopen<br />
Laub- <strong>und</strong> Mischwälder sowie Magerrasen mit Brachen <strong>und</strong> Felsbiotopen werden durch das<br />
Vorhaben lediglich temporär durch Lärmemissionen beeinträchtigt, welche angesichts der<br />
Vorbelastung des Bereichs vernachlässigbar sein dürften.<br />
Erhaltung oder Wiederherstellung der natürlichen Gewässer- <strong>und</strong> Uferzonendynamik,<br />
ihrer typischen Lebensräume <strong>und</strong> -gemeinschaften sowie der Gewässerqualität<br />
Da die Mosel im Bereich des Vorhabens staugeregelt ist, ist die natürliche Gewässerdynamik<br />
in diesem Bereich stark eingeschränkt. Dieser Zustand bleibt durch das Vorhaben unverändert.<br />
Uferzonendynamik <strong>und</strong> Gewässerlebensräume werden sehr kleinräumig durch die<br />
Errichtung senkrechter Uferwände in den Vorhäfen betroffen sein. Für das VSG-Gebiet in<br />
seiner Gesamtheit sowie typische Gewässerlebensgemeinschaften dürfte diese Veränderung<br />
jedoch nicht relevant sein. Auf eine mögliche Zunahme der Belastung von Uferbereichen<br />
durch Schiffswellen wird bei der Behandlung kumulativer Wirkungen mit anderen Projekten<br />
in Kapitel 8 näher eingegangen.<br />
B<strong>und</strong>esanstalt für<br />
Gewässerk<strong>und</strong>e<br />
Referat U1<br />
<strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeit</strong>suntersuchung<br />
zum Bau der<br />
zweiten Schleuse<br />
Lehmen<br />
BfG-1685<br />
Seite 63