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Anlage 8 FFH-Verträglichkeit - Wasser- und Schifffahrtsdirektion ...

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B<strong>und</strong>esanstalt für<br />

Gewässerk<strong>und</strong>e<br />

Referat U1<br />

<strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeit</strong>suntersuchung<br />

zum Bau der<br />

zweiten Schleuse<br />

Lehmen<br />

BfG-1685<br />

Seite 62<br />

Bereichs durch Schiffsverkehr sowie menschliche Aktivitäten am Ufer (Bodenlagerplatz,<br />

Kleingartenanlage) kann davon ausgegangen werden, dass Störungen in gewissem Maße<br />

toleriert werden. Die Bauarbeiten an der Mole werden ausschließlich vom <strong>Wasser</strong> aus<br />

durchgeführt.<br />

Dauerhaft wird sich die Eignung des Bereichs als Lebensraum für den Schwarzmilan nicht<br />

verändern.<br />

Bei Einhaltung der genannten Vermeidungsmaßnahmen sind keine negativen Auswirkungen<br />

auf den Erhaltungszustand des Schwarzmilans <strong>und</strong> daher auch keine erhebliche Beeinträchtigung<br />

des VSG „Mittel- <strong>und</strong> Untermosel“ hierdurch zu erwarten.<br />

6.2.2 Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung der Beeinträchtigungen von Zugvögeln nach<br />

Art. 4 Abs. 2 der VSchRL<br />

6.2.2.1 Datengr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Einschränkung der weiteren Betrachtung<br />

Die Datengr<strong>und</strong>lagen bezüglich der geschützten Zugvögel entsprechen denen bezüglich der<br />

Arten des Anhangs I VSchRL (Kapitel 6.2.1.1). Zunächst einmal liegt die für die UVU<br />

durchgeführte Erfassung der Avifauna im inneren Untersuchungsgebiet, welches insbesondere<br />

die Uferbereiche <strong>und</strong> die Reiherschussinsel beinhaltet, vor (BÜRO FÜR VEGETATI-<br />

ONSKUNDE, TIERÖKOLOGIE, NATURSCHUTZ 2006). Für den erweiterten Wirkraum, welcher<br />

von vorhabensbedingtem Lärm betroffen sein kann, liegen Verbreitungskarten der SGD Nord<br />

für Arten des Anhangs I der VSchRL im VSG „Mittel- <strong>und</strong> Untermosel“ vor<br />

(www.naturschutz.rlp.de).<br />

Die Erfassungen für die UVU wurden 2005 <strong>und</strong> 2006 durchgeführt. Seitdem sind keine<br />

wesentlichen Veränderungen der Biotopstrukturen im Untersuchungsgebiet erfolgt. Dennoch<br />

sind im Einzelfall auch unabhängig hiervon Änderungen des Artenspektrums, z. B.durch<br />

Ausbreitung bestimmter Arten ins Untersuchungsgebiet hinein, denkbar.<br />

Wie bei den Vogelarten des Anhangs I der VSchRL werden auch hier im Folgenden nur die<br />

Arten weiter betrachtet, welche entweder bei den Untersuchungen für die UVU erfasst wurden<br />

oder nach den Verbreitungskarten im erweiterten Wirkraum brüten; dies ist lediglich die<br />

Zippammer. Bezüglich des Wendehalses, für den die genannten Kriterien nicht zutreffen,<br />

sind Beeinträchtigungen des Erhaltungszustands in Anbetracht von Art <strong>und</strong> Umfang der Vorhabenswirkungen<br />

sowie der Vorbelastung des Bereichs bzgl. Lärmemissionen auszuschließen.<br />

6.2.2.2 Emberiza cia (Zippammer)<br />

Beschreibung der Art <strong>und</strong> Vorkommen im Wirkraum des Vorhabens<br />

(Beschreibung der Art zusammengefasst aus LBM (2008) <strong>und</strong> LANUV NRW)<br />

Das Hauptverbreitungsgebiet der Zippammer ist Südeuropa (vor allem Spanien, Südfrankreich,<br />

Italien, Balkan). Die wärmeliebende Art besiedelt trockenwarme, offene bis licht<br />

bewaldete oder mit Büschen bestandene, teilweise steile Hanglagen mit offenen Felspartien,

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