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Anlage 8 FFH-Verträglichkeit - Wasser- und Schifffahrtsdirektion ...

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Abbildung 6-1: VSG „Mittel- <strong>und</strong> Untermosel“ (DE-5809-401)<br />

6.1.3 Erhaltungsziele des Schutzgebiets<br />

Erhaltungsziele eines Europäischen Vogelschutzgebiets sind gr<strong>und</strong>sätzlich die Erhaltung oder<br />

Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands der in Anhang I der VSchRL aufgeführten<br />

<strong>und</strong> der in Artikel 4 Abs. 2 dieser Richtlinie genannten Vogelarten sowie ihrer<br />

Lebensräume, die im Gebiet vorkommen. Die vorkommenden Vogelarten sind im folgenden<br />

Unterkapitel genannt.<br />

Definition „Günstiger Erhaltungszustand“:<br />

Der Erhaltungszustand eines Lebensraums ist nach <strong>FFH</strong>-RL (Art. 1 Buchstabe e)<br />

günstig, wenn: Verbreitungsgebiet <strong>und</strong> Fläche konstant sind oder zunehmen, die für<br />

seinen langfristigen Fortbestand notwendigen Strukturen <strong>und</strong> Funktionen voraussichtlich<br />

weiterbestehen werden <strong>und</strong> der Erhaltungszustand der für ihn charakteristischen<br />

Arten günstig ist.<br />

Der Erhaltungszustand einer Art ist nach <strong>FFH</strong>-RL (Art. 1 Buchstabe i) günstig, wenn:<br />

die Art nach Daten über die Populationsdynamik auch zukünftig lebensfähig erscheint,<br />

das Verbreitungsgebiet konstant ist oder zunimmt sowie die aktuelle <strong>und</strong> zukünftig zu<br />

erwartende Größe des Lebensraums für das langfristige Überleben der Art ausreichend<br />

ist.<br />

In der Landesverordnung über die Erhaltungsziele in den Natura 2000-Gebieten vom<br />

18. Juli 2005 sind für das VSG „Mittel- <strong>und</strong> Untermosel“ folgende Erhaltungsziele zur Erreichung<br />

eines günstigen Erhaltungszustands der für diese Gebiete genannten Vogelarten sowie<br />

ihrer Lebensräume aufgeführt:<br />

B<strong>und</strong>esanstalt für<br />

Gewässerk<strong>und</strong>e<br />

Referat U1<br />

<strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeit</strong>suntersuchung<br />

zum Bau der<br />

zweiten Schleuse<br />

Lehmen<br />

BfG-1685<br />

Seite 57

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