Anlage 8 FFH-Verträglichkeit - Wasser- und Schifffahrtsdirektion ...

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20.06.2013 Aufrufe

Bundesanstalt für Gewässerkunde Referat U1 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zum Bau der zweiten Schleuse Lehmen BfG-1685 Seite 56 6 Europäisches Vogelschutzgebiet „Mittel- und Untermosel“ (DE 5809-401) 6.1 Übersicht über das Schutzgebiet und die für seine Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteile 6.1.1 Verwendete Quellen Die Aussagen zum Schutzgebiet als Ganzes stützen sich auf folgende Quellen: > Standard-Datenbogen und Steckbrief des Schutzgebiets, abgerufen von www.natura2000.rlp.de am 08.09.2009 > Landesverordnung über die Erhaltungsziele in den Natura 2000-Gebieten vom 18.Juli 2005 > Schutzgebietsgrenzen, abgerufen vom Kartendienst des Landschaftsinformationssystems der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz (www.naturschutz.rlp.de) am 07.07.2009 6.1.2 Übersicht über das Schutzgebiet Das Europäische Vogelschutzgebiet „Mittel- und Untermosel“ (DE-5809-401) deckt eine Fläche von 15.431 ha ab, die sich, wie bei den betrachteten FFH-Gebieten, auf mehrere nicht verbundene Teilgebiete verteilt (Abbildung 6-1). Im Folgenden wird der Einfachheit halber statt Europäisches Vogelschutzgebiet die Kurzform VSG verwendet. Zu den geschützten Flächen zählen Abschnitte des Kerbtals der Mosel mit warmtrockenen Steilhängen sowie einer Reihe tief eingeschnittener, bewaldeter Seitentäler. Die wesentlichen Lebensräume sind Felsen, Brachen und diverse laubholzdominierte Waldtypen. Die Anzahl und flächenmäßige Ausdehnung artenreicher Lebensraumtypen machen das Gebiet für eine Vielzahl bedrohter Arten des Anhangs I der VSchRL attraktiv und schützenswert. Mehrere Arten (z. B. Haselhuhn) weisen hier mit ihre größten Brutvorkommen auf (Quelle: Standard- Datenbogen).

Abbildung 6-1: VSG „Mittel- und Untermosel“ (DE-5809-401) 6.1.3 Erhaltungsziele des Schutzgebiets Erhaltungsziele eines Europäischen Vogelschutzgebiets sind grundsätzlich die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands der in Anhang I der VSchRL aufgeführten und der in Artikel 4 Abs. 2 dieser Richtlinie genannten Vogelarten sowie ihrer Lebensräume, die im Gebiet vorkommen. Die vorkommenden Vogelarten sind im folgenden Unterkapitel genannt. Definition „Günstiger Erhaltungszustand“: Der Erhaltungszustand eines Lebensraums ist nach FFH-RL (Art. 1 Buchstabe e) günstig, wenn: Verbreitungsgebiet und Fläche konstant sind oder zunehmen, die für seinen langfristigen Fortbestand notwendigen Strukturen und Funktionen voraussichtlich weiterbestehen werden und der Erhaltungszustand der für ihn charakteristischen Arten günstig ist. Der Erhaltungszustand einer Art ist nach FFH-RL (Art. 1 Buchstabe i) günstig, wenn: die Art nach Daten über die Populationsdynamik auch zukünftig lebensfähig erscheint, das Verbreitungsgebiet konstant ist oder zunimmt sowie die aktuelle und zukünftig zu erwartende Größe des Lebensraums für das langfristige Überleben der Art ausreichend ist. In der Landesverordnung über die Erhaltungsziele in den Natura 2000-Gebieten vom 18. Juli 2005 sind für das VSG „Mittel- und Untermosel“ folgende Erhaltungsziele zur Erreichung eines günstigen Erhaltungszustands der für diese Gebiete genannten Vogelarten sowie ihrer Lebensräume aufgeführt: Bundesanstalt für Gewässerkunde Referat U1 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zum Bau der zweiten Schleuse Lehmen BfG-1685 Seite 57

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zum Bau der<br />

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Seite 56<br />

6 Europäisches Vogelschutzgebiet „Mittel- <strong>und</strong><br />

Untermosel“ (DE 5809-401)<br />

6.1 Übersicht über das Schutzgebiet <strong>und</strong> die für seine Erhaltungsziele<br />

maßgeblichen Bestandteile<br />

6.1.1 Verwendete Quellen<br />

Die Aussagen zum Schutzgebiet als Ganzes stützen sich auf folgende Quellen:<br />

> Standard-Datenbogen <strong>und</strong> Steckbrief des Schutzgebiets, abgerufen von<br />

www.natura2000.rlp.de am 08.09.2009<br />

> Landesverordnung über die Erhaltungsziele in den Natura 2000-Gebieten vom<br />

18.Juli 2005<br />

> Schutzgebietsgrenzen, abgerufen vom Kartendienst des Landschaftsinformationssystems<br />

der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz (www.naturschutz.rlp.de) am<br />

07.07.2009<br />

6.1.2 Übersicht über das Schutzgebiet<br />

Das Europäische Vogelschutzgebiet „Mittel- <strong>und</strong> Untermosel“ (DE-5809-401) deckt eine<br />

Fläche von 15.431 ha ab, die sich, wie bei den betrachteten <strong>FFH</strong>-Gebieten, auf mehrere nicht<br />

verb<strong>und</strong>ene Teilgebiete verteilt (Abbildung 6-1). Im Folgenden wird der Einfachheit halber<br />

statt Europäisches Vogelschutzgebiet die Kurzform VSG verwendet.<br />

Zu den geschützten Flächen zählen Abschnitte des Kerbtals der Mosel mit warmtrockenen<br />

Steilhängen sowie einer Reihe tief eingeschnittener, bewaldeter Seitentäler. Die wesentlichen<br />

Lebensräume sind Felsen, Brachen <strong>und</strong> diverse laubholzdominierte Waldtypen. Die Anzahl<br />

<strong>und</strong> flächenmäßige Ausdehnung artenreicher Lebensraumtypen machen das Gebiet für eine<br />

Vielzahl bedrohter Arten des Anhangs I der VSchRL attraktiv <strong>und</strong> schützenswert. Mehrere<br />

Arten (z. B. Haselhuhn) weisen hier mit ihre größten Brutvorkommen auf (Quelle: Standard-<br />

Datenbogen).

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