20.06.2013 Aufrufe

Anlage 8 FFH-Verträglichkeit - Wasser- und Schifffahrtsdirektion ...

Anlage 8 FFH-Verträglichkeit - Wasser- und Schifffahrtsdirektion ...

Anlage 8 FFH-Verträglichkeit - Wasser- und Schifffahrtsdirektion ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Relevante Substrate <strong>und</strong> das Vorkommen von Wirtsfischen werden durch das Vorhaben<br />

nahezu nicht beeinflusst werden. Beeinträchtigungen wären durch eine erhöhte Trübung während<br />

der Bauphase denkbar. Da diese jedoch zeitlich begrenzt ist <strong>und</strong> nur sehr kleinräumig, in<br />

einem Bereich, in dem die Art aktuell nicht vorkommt, auftreten wird, sind keine negativen<br />

Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der Gemeinen Flussmuschel <strong>und</strong> dementsprechend<br />

auch keine erhebliche Beeinträchtigung des <strong>FFH</strong>-Gebiets „Mosel“ hierdurch zu erwarten.<br />

5.2.3 Beeinträchtigungen der gebietsspezifischen Erhaltungsziele<br />

Erhaltung oder Wiederherstellung von naturnahen Ufer- <strong>und</strong> Sohlstrukturen als Laich-<br />

<strong>und</strong> Rasthabitate für Fischarten<br />

Uferstrukturen werden sehr kleinräumig durch die Errichtung senkrechter Uferwände in den<br />

Vorhäfen betroffen sein. Dies betrifft Abschnitte, die schon jetzt nicht als naturnah zu<br />

bezeichnen sind <strong>und</strong> die sich aufgr<strong>und</strong> der Nutzungsintensität auch nicht zur Entwicklung<br />

naturnaher Strukturen eignen. Für das <strong>FFH</strong>-Gebiet in seiner Gesamtheit sowie für die<br />

geschützten Fischarten dürfte diese Veränderung in jedem Fall nicht relevant sein. Auf eine<br />

mögliche Zunahme der Belastung von Uferbereichen durch Schiffswellen wird bei der<br />

Behandlung kumulativer Wirkungen mit anderen Projekten in Kapitel 8 näher eingegangen.<br />

Erhaltung oder Wiederherstellung der Durchgängigkeit des <strong>Wasser</strong>körpers für Wanderfische<br />

<strong>und</strong> einer guten <strong>Wasser</strong>qualität<br />

Temporär ist eine vernachlässigbar geringfügige negative Beeinflussung der Funktion als<br />

Wanderhabitat durch eine Vertreibung von Fischen während der Bauphase denkbar. Langfristig<br />

wird die Durchwanderbarkeit des Flusses durch das Vorhaben selbst nicht oder durch<br />

die Bereitstellung einer zweiten Schleusenkammer geringfügig positiv verändert. Allerdings<br />

wird die Realisierung der Kompensation in Form eines Beitrags zur Wiederherstellung der<br />

Durchgängigkeit zu einer Verbesserung der Situation beitragen.<br />

Die <strong>Wasser</strong>qualität wird durch das Vorhaben nicht relevant beeinflusst. Zwar werden durch<br />

die Querschnittsaufweitung die Aufenthaltszeiten geringfügig erhöht, wodurch das Wachstum<br />

von Algen <strong>und</strong> Zooplankton gr<strong>und</strong>sätzlich erhöht wird (BfG 2010), die <strong>Wasser</strong>qualität<br />

der Mosel wird hierdurch aber nicht beeinträchtigt werden. Auch die sehr kleinräumigen<br />

temporären Aufwirbelungen von Sediment <strong>und</strong> Bodenmaterial (ggf. Nährstofffreisetzung<br />

u. ä.) während der Bauphase werden keinen relevanten Einfluss auf die <strong>Wasser</strong>qualität der<br />

Mosel haben.<br />

Erhaltung oder Wiederherstellung von Auwald <strong>und</strong> Mähwiesen (abschnittsweise)<br />

Auwälder <strong>und</strong> Mähwiesen sind durch das Vorhaben nicht betroffen (allenfalls temporär der<br />

Bereich der Reiherschussinsel vgl. Kapitel 4.2.1.2).<br />

B<strong>und</strong>esanstalt für<br />

Gewässerk<strong>und</strong>e<br />

Referat U1<br />

<strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeit</strong>suntersuchung<br />

zum Bau der<br />

zweiten Schleuse<br />

Lehmen<br />

BfG-1685<br />

Seite 55

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!