Anlage 8 FFH-Verträglichkeit - Wasser- und Schifffahrtsdirektion ...
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Relevante Substrate <strong>und</strong> das Vorkommen von Wirtsfischen werden durch das Vorhaben<br />
nahezu nicht beeinflusst werden. Beeinträchtigungen wären durch eine erhöhte Trübung während<br />
der Bauphase denkbar. Da diese jedoch zeitlich begrenzt ist <strong>und</strong> nur sehr kleinräumig, in<br />
einem Bereich, in dem die Art aktuell nicht vorkommt, auftreten wird, sind keine negativen<br />
Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der Gemeinen Flussmuschel <strong>und</strong> dementsprechend<br />
auch keine erhebliche Beeinträchtigung des <strong>FFH</strong>-Gebiets „Mosel“ hierdurch zu erwarten.<br />
5.2.3 Beeinträchtigungen der gebietsspezifischen Erhaltungsziele<br />
Erhaltung oder Wiederherstellung von naturnahen Ufer- <strong>und</strong> Sohlstrukturen als Laich-<br />
<strong>und</strong> Rasthabitate für Fischarten<br />
Uferstrukturen werden sehr kleinräumig durch die Errichtung senkrechter Uferwände in den<br />
Vorhäfen betroffen sein. Dies betrifft Abschnitte, die schon jetzt nicht als naturnah zu<br />
bezeichnen sind <strong>und</strong> die sich aufgr<strong>und</strong> der Nutzungsintensität auch nicht zur Entwicklung<br />
naturnaher Strukturen eignen. Für das <strong>FFH</strong>-Gebiet in seiner Gesamtheit sowie für die<br />
geschützten Fischarten dürfte diese Veränderung in jedem Fall nicht relevant sein. Auf eine<br />
mögliche Zunahme der Belastung von Uferbereichen durch Schiffswellen wird bei der<br />
Behandlung kumulativer Wirkungen mit anderen Projekten in Kapitel 8 näher eingegangen.<br />
Erhaltung oder Wiederherstellung der Durchgängigkeit des <strong>Wasser</strong>körpers für Wanderfische<br />
<strong>und</strong> einer guten <strong>Wasser</strong>qualität<br />
Temporär ist eine vernachlässigbar geringfügige negative Beeinflussung der Funktion als<br />
Wanderhabitat durch eine Vertreibung von Fischen während der Bauphase denkbar. Langfristig<br />
wird die Durchwanderbarkeit des Flusses durch das Vorhaben selbst nicht oder durch<br />
die Bereitstellung einer zweiten Schleusenkammer geringfügig positiv verändert. Allerdings<br />
wird die Realisierung der Kompensation in Form eines Beitrags zur Wiederherstellung der<br />
Durchgängigkeit zu einer Verbesserung der Situation beitragen.<br />
Die <strong>Wasser</strong>qualität wird durch das Vorhaben nicht relevant beeinflusst. Zwar werden durch<br />
die Querschnittsaufweitung die Aufenthaltszeiten geringfügig erhöht, wodurch das Wachstum<br />
von Algen <strong>und</strong> Zooplankton gr<strong>und</strong>sätzlich erhöht wird (BfG 2010), die <strong>Wasser</strong>qualität<br />
der Mosel wird hierdurch aber nicht beeinträchtigt werden. Auch die sehr kleinräumigen<br />
temporären Aufwirbelungen von Sediment <strong>und</strong> Bodenmaterial (ggf. Nährstofffreisetzung<br />
u. ä.) während der Bauphase werden keinen relevanten Einfluss auf die <strong>Wasser</strong>qualität der<br />
Mosel haben.<br />
Erhaltung oder Wiederherstellung von Auwald <strong>und</strong> Mähwiesen (abschnittsweise)<br />
Auwälder <strong>und</strong> Mähwiesen sind durch das Vorhaben nicht betroffen (allenfalls temporär der<br />
Bereich der Reiherschussinsel vgl. Kapitel 4.2.1.2).<br />
B<strong>und</strong>esanstalt für<br />
Gewässerk<strong>und</strong>e<br />
Referat U1<br />
<strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeit</strong>suntersuchung<br />
zum Bau der<br />
zweiten Schleuse<br />
Lehmen<br />
BfG-1685<br />
Seite 55