Anlage 8 FFH-Verträglichkeit - Wasser- und Schifffahrtsdirektion ...

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20.06.2013 Aufrufe

Bundesanstalt für Gewässerkunde Referat U1 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zum Bau der zweiten Schleuse Lehmen BfG-1685 Seite 54 5.2.2.9 Unio crassus (Gemeine Flussmuschel, Bachmuschel) Beschreibung der Art und Vorkommen im Wirkraum des Vorhabens (Beschreibung der Art zusammengefasst aus LANUV NRW, LBM 2008 und VON LANDWÜST 2004) Gemeine Flussmuscheln bewohnen oligotrophe Bäche und Flüsse mit reinem und schnell fließendem Wasser über sandigem und kiesigem Substrat. Die Gewässergüte sollte besser als 2,0 sein. Die Art ist getrenntgeschlechtlich. Zur Fortpflanzungszeit von April bis Juli verlagern die Weibchen die Eier von der Keimdrüse in die Bruttaschen am äußeren Kiemenpaar. Nach erfolgter Besamung entwickeln sich die Glochidien (Muschellarven), die im Mai bis August an das bewohnte Gewässer abgegeben werden. Sie haben einen Durchmesser von etwa 0,2 mm und sind mit einem kurzen Haftfaden versehen. Als Wirtsfischarten für die Glochidien kommen unter anderem die Elritze (Phoxinus phoxinus), der Dreistachlige Stichling (Gasterosteus aculeatus), der Döbel (Leuciscus cephallus) oder die Rotfeder (Scardinius erythrophthalmus) in Frage; ein geeigneter Wirtsfisch ist nach (LBM 2008) auch die Groppe (Cottus gobio). Nach etwa 4 bis 6 Wochen fallen die fertig entwickelten Jungmuscheln vom Fisch ab und graben sich für zwei bis drei Jahre im lückenreichen Sediment ein. Anschließend steigen sie an die Oberfläche des Bach- oder Flussgrundes und leben dort als Filtrierer. Die Art erreicht normalerweise ein Alter von 15 bis 35 Jahren, kann aber auch bis zu 50 Jahre alt werden. Die früher in ganz Rheinland-Pfalz verbreitete Art wird in den aktuellen Roten Listen der Bundesrepublik sowie von Rheinland-Pfalz als vom Aussterben bedroht geführt. Aus der Mosel und der Rheinstrecke unterhalb der Moselmündung liegen noch einige Nachweise aus den Jahren nach 1980 vor (PELZ & BRENNER 2000). In der nicht gestauten Mündungsstrecke der Mosel wurden 1996 an mehreren Probestellen Schalen von Unio crassus gefunden – ein Hinweis auf ein mögliches Vorkommen in diesem Flussabschnitt (REMAGEN & JENDRAL 1996). LBM (2008) listet die Art für das TK25-Blatt, in dem sich das Vorhaben befindet, als sicher nachgewiesen. Zentrale Gefährdungsfaktoren sind neben der Gewässerverschmutzung insbesondere Schwebstoffeinträge, die zu Verschlammungen der Gewässersohle führen und damit das Aufwachsen der Jungmuscheln im Kieslückensystem verhindern. Der Erhaltungszustand im FFH-Gebiet „Mosel“ ist im Standard-Datenbogen mit C „beschränkt“ angegeben. Bei den Untersuchungen für die UVU (BFG 2010, FABION 2006) wurde die Gemeine Flussmuschel nicht nachgewiesen, aufgrund der Lebensraumansprüche ist die Art derzeit auch nicht zu erwarten. Geeignete Wirtsfische wurden erfasst (BFG 2010). Ermittlung und Bewertung der Beeinträchtigungen Da die Gemeine Flussmuschel bei den Untersuchungen für die UVU (BFG 2010, FABION 2006) nicht nachgewiesen wurde und aufgrund ihrer Lebensraumansprüche nicht zu erwarten ist, ist ein aktuelles Vorkommen im Wirkraum des Vorhabens (außer angehaftet an Wirtsfische) auszuschließen.

Relevante Substrate und das Vorkommen von Wirtsfischen werden durch das Vorhaben nahezu nicht beeinflusst werden. Beeinträchtigungen wären durch eine erhöhte Trübung während der Bauphase denkbar. Da diese jedoch zeitlich begrenzt ist und nur sehr kleinräumig, in einem Bereich, in dem die Art aktuell nicht vorkommt, auftreten wird, sind keine negativen Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der Gemeinen Flussmuschel und dementsprechend auch keine erhebliche Beeinträchtigung des FFH-Gebiets „Mosel“ hierdurch zu erwarten. 5.2.3 Beeinträchtigungen der gebietsspezifischen Erhaltungsziele Erhaltung oder Wiederherstellung von naturnahen Ufer- und Sohlstrukturen als Laich- und Rasthabitate für Fischarten Uferstrukturen werden sehr kleinräumig durch die Errichtung senkrechter Uferwände in den Vorhäfen betroffen sein. Dies betrifft Abschnitte, die schon jetzt nicht als naturnah zu bezeichnen sind und die sich aufgrund der Nutzungsintensität auch nicht zur Entwicklung naturnaher Strukturen eignen. Für das FFH-Gebiet in seiner Gesamtheit sowie für die geschützten Fischarten dürfte diese Veränderung in jedem Fall nicht relevant sein. Auf eine mögliche Zunahme der Belastung von Uferbereichen durch Schiffswellen wird bei der Behandlung kumulativer Wirkungen mit anderen Projekten in Kapitel 8 näher eingegangen. Erhaltung oder Wiederherstellung der Durchgängigkeit des Wasserkörpers für Wanderfische und einer guten Wasserqualität Temporär ist eine vernachlässigbar geringfügige negative Beeinflussung der Funktion als Wanderhabitat durch eine Vertreibung von Fischen während der Bauphase denkbar. Langfristig wird die Durchwanderbarkeit des Flusses durch das Vorhaben selbst nicht oder durch die Bereitstellung einer zweiten Schleusenkammer geringfügig positiv verändert. Allerdings wird die Realisierung der Kompensation in Form eines Beitrags zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit zu einer Verbesserung der Situation beitragen. Die Wasserqualität wird durch das Vorhaben nicht relevant beeinflusst. Zwar werden durch die Querschnittsaufweitung die Aufenthaltszeiten geringfügig erhöht, wodurch das Wachstum von Algen und Zooplankton grundsätzlich erhöht wird (BfG 2010), die Wasserqualität der Mosel wird hierdurch aber nicht beeinträchtigt werden. Auch die sehr kleinräumigen temporären Aufwirbelungen von Sediment und Bodenmaterial (ggf. Nährstofffreisetzung u. ä.) während der Bauphase werden keinen relevanten Einfluss auf die Wasserqualität der Mosel haben. Erhaltung oder Wiederherstellung von Auwald und Mähwiesen (abschnittsweise) Auwälder und Mähwiesen sind durch das Vorhaben nicht betroffen (allenfalls temporär der Bereich der Reiherschussinsel vgl. Kapitel 4.2.1.2). Bundesanstalt für Gewässerkunde Referat U1 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zum Bau der zweiten Schleuse Lehmen BfG-1685 Seite 55

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Referat U1<br />

<strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeit</strong>suntersuchung<br />

zum Bau der<br />

zweiten Schleuse<br />

Lehmen<br />

BfG-1685<br />

Seite 54<br />

5.2.2.9 Unio crassus (Gemeine Flussmuschel, Bachmuschel)<br />

Beschreibung der Art <strong>und</strong> Vorkommen im Wirkraum des Vorhabens<br />

(Beschreibung der Art zusammengefasst aus LANUV NRW, LBM 2008 <strong>und</strong> VON<br />

LANDWÜST 2004)<br />

Gemeine Flussmuscheln bewohnen oligotrophe Bäche <strong>und</strong> Flüsse mit reinem <strong>und</strong> schnell<br />

fließendem <strong>Wasser</strong> über sandigem <strong>und</strong> kiesigem Substrat. Die Gewässergüte sollte besser als<br />

2,0 sein.<br />

Die Art ist getrenntgeschlechtlich. Zur Fortpflanzungszeit von April bis Juli verlagern die<br />

Weibchen die Eier von der Keimdrüse in die Bruttaschen am äußeren Kiemenpaar. Nach<br />

erfolgter Besamung entwickeln sich die Glochidien (Muschellarven), die im Mai bis August<br />

an das bewohnte Gewässer abgegeben werden. Sie haben einen Durchmesser von etwa<br />

0,2 mm <strong>und</strong> sind mit einem kurzen Haftfaden versehen. Als Wirtsfischarten für die Glochidien<br />

kommen unter anderem die Elritze (Phoxinus phoxinus), der Dreistachlige Stichling<br />

(Gasterosteus aculeatus), der Döbel (Leuciscus cephallus) oder die Rotfeder (Scardinius<br />

erythrophthalmus) in Frage; ein geeigneter Wirtsfisch ist nach (LBM 2008) auch die Groppe<br />

(Cottus gobio). Nach etwa 4 bis 6 Wochen fallen die fertig entwickelten Jungmuscheln vom<br />

Fisch ab <strong>und</strong> graben sich für zwei bis drei Jahre im lückenreichen Sediment ein. Anschließend<br />

steigen sie an die Oberfläche des Bach- oder Flussgr<strong>und</strong>es <strong>und</strong> leben dort als Filtrierer.<br />

Die Art erreicht normalerweise ein Alter von 15 bis 35 Jahren, kann aber auch bis zu 50 Jahre<br />

alt werden.<br />

Die früher in ganz Rheinland-Pfalz verbreitete Art wird in den aktuellen Roten Listen der<br />

B<strong>und</strong>esrepublik sowie von Rheinland-Pfalz als vom Aussterben bedroht geführt. Aus der<br />

Mosel <strong>und</strong> der Rheinstrecke unterhalb der Moselmündung liegen noch einige Nachweise aus<br />

den Jahren nach 1980 vor (PELZ & BRENNER 2000). In der nicht gestauten Mündungsstrecke<br />

der Mosel wurden 1996 an mehreren Probestellen Schalen von Unio crassus gef<strong>und</strong>en – ein<br />

Hinweis auf ein mögliches Vorkommen in diesem Flussabschnitt (REMAGEN & JENDRAL<br />

1996). LBM (2008) listet die Art für das TK25-Blatt, in dem sich das Vorhaben befindet, als<br />

sicher nachgewiesen. Zentrale Gefährdungsfaktoren sind neben der Gewässerverschmutzung<br />

insbesondere Schwebstoffeinträge, die zu Verschlammungen der Gewässersohle führen <strong>und</strong><br />

damit das Aufwachsen der Jungmuscheln im Kieslückensystem verhindern. Der Erhaltungszustand<br />

im <strong>FFH</strong>-Gebiet „Mosel“ ist im Standard-Datenbogen mit C „beschränkt“ angegeben.<br />

Bei den Untersuchungen für die UVU (BFG 2010, FABION 2006) wurde die Gemeine<br />

Flussmuschel nicht nachgewiesen, aufgr<strong>und</strong> der Lebensraumansprüche ist die Art derzeit<br />

auch nicht zu erwarten. Geeignete Wirtsfische wurden erfasst (BFG 2010).<br />

Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung der Beeinträchtigungen<br />

Da die Gemeine Flussmuschel bei den Untersuchungen für die UVU (BFG 2010, FABION<br />

2006) nicht nachgewiesen wurde <strong>und</strong> aufgr<strong>und</strong> ihrer Lebensraumansprüche nicht zu erwarten<br />

ist, ist ein aktuelles Vorkommen im Wirkraum des Vorhabens (außer angehaftet an Wirtsfische)<br />

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