Anlage 8 FFH-Verträglichkeit - Wasser- und Schifffahrtsdirektion ...
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Behinderungen der Fischwanderungen an Wehren, die von aufwandernden Laichfischen nicht<br />
oder nur mit Verzögerungen (insbesondere bei Ketten von Stauhaltungen) überw<strong>und</strong>en werden,<br />
so dass Laichplätze entweder gar nicht oder erst nach der Laichzeit erreicht werden.<br />
Ferner werden Verluste abwärts wandernder Junglachse in Kraftwerksturbinen <strong>und</strong> ein<br />
erhöhter Fraßdruck durch in Stauhaltungen häufige Raubfische, wie den vor etwa 100 Jahren<br />
in Rhein <strong>und</strong> Mosel eingebürgerten Zander, angeführt.<br />
Im Moseleinzugsgebiet werden von luxemburgischer Seite jährlich mehrere zehntausend<br />
Junglachse in Sauer <strong>und</strong> Our eingesetzt. In diesen Flüssen werden auch luxemburgisch-deutsche<br />
Projekte zur Verbesserung der Gewässerdurchgängigkeit realisiert (IKSR 2003). Dass<br />
zumindest ein Teil der Satzfische erfolgreich heranwachsen <strong>und</strong> in Richtung Rhein abwandern<br />
kann, belegt der Fang eines Junglachses in der Stauhaltung Müden am 1. Mai 1999<br />
(PELZ & BORCHARD 2001). Dieser, mit hoher Wahrscheinlichkeit aus Sauer oder Our stammende<br />
Fisch, hatte von der Sauermündung kommend bereits sieben Moselwehre abwärts<br />
wandernd passiert. Rückkehrende Laichfische aus den Besatzprogrammen an Sauer <strong>und</strong> Our<br />
(evtl. auch sogenannte „Streuner“ aus anderen Ursprungsgewässern) werden seit 1996 alljährlich<br />
in wenigen Exemplaren in einer Kontrollreuse des Fischpasses Koblenz gefangen<br />
(IKSR 2003). Ob diese Lachse die Mosel weiter hinauf bis in die Zuflüsse mit den (potenziellen)<br />
Laichgebieten aufsteigen können ist fraglich, da mehrfach markierte Lachse nach<br />
kurzer Zeit erneut im Fischpass Koblenz oder gar in anderen Rheinzufüssen wie der Sieg<br />
gefangen wurden, also zwischenzeitlich wieder über das Moselwehr Koblenz abgestiegen<br />
sein müssen. Der Erhaltungszustand im <strong>FFH</strong>-Gebiet „Mosel“ ist im Standard-Datenbogen mit<br />
C „beschränkt“ angegeben.<br />
Bei den Untersuchungen für die UVU 2005 (BFG 2010) konnte der Lachs nicht nachgewiesen<br />
werden.<br />
Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung der Beeinträchtigungen<br />
Der Bereich der Moselschleuse Lehmen wird von auf- oder abwärts wandernden Lachsen,<br />
wenn diese auftreten sollten, lediglich passiert. Das Gebiet hat ansonsten keine besondere<br />
ökologische Funktion für den Lachs. Eine negative Beeinflussung der Funktion als Wanderhabitat<br />
wäre allenfalls durch eine Vertreibung während der Bauphase denkbar. Angesichts<br />
der außerhalb der direkten Eingriffsbereiche doch eher als geringfügig einzuschätzenden<br />
Störwirkung ist jedoch nicht damit zu rechnen, dass eine relevante Zahl an Individuen durch<br />
das Vorhaben an der Passage des Wirkraums gehindert wird. Daher ist nicht mit negativen<br />
Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der Art <strong>und</strong> somit auch nicht mit einer hieraus<br />
resultierenden erheblichen Beeinträchtigung des <strong>FFH</strong>-Gebiets „Mosel“ zu rechnen.<br />
Ein wesentliches Problem für die Entwicklung von sich selbst reproduzierenden, ohne stützende<br />
Besatzmaßnahmen langfristig lebensfähigen Lachsbeständen ist wie oben beschrieben<br />
die Durchwanderbarkeit des Flusses. Dies wird durch das Vorhaben selbst nicht oder durch<br />
die Bereitstellung einer zweiten Schleusenkammer geringfügig positiv verändert. Allerdings<br />
wird die Realisierung der Kompensation in Form eines Beitrags zur Wiederherstellung der<br />
Durchgängigkeit (vgl. BFG 2010) zu einer Verbesserung der Situation beitragen.<br />
B<strong>und</strong>esanstalt für<br />
Gewässerk<strong>und</strong>e<br />
Referat U1<br />
<strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeit</strong>suntersuchung<br />
zum Bau der<br />
zweiten Schleuse<br />
Lehmen<br />
BfG-1685<br />
Seite 53