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Anlage 8 FFH-Verträglichkeit - Wasser- und Schifffahrtsdirektion ...

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Behinderungen der Fischwanderungen an Wehren, die von aufwandernden Laichfischen nicht<br />

oder nur mit Verzögerungen (insbesondere bei Ketten von Stauhaltungen) überw<strong>und</strong>en werden,<br />

so dass Laichplätze entweder gar nicht oder erst nach der Laichzeit erreicht werden.<br />

Ferner werden Verluste abwärts wandernder Junglachse in Kraftwerksturbinen <strong>und</strong> ein<br />

erhöhter Fraßdruck durch in Stauhaltungen häufige Raubfische, wie den vor etwa 100 Jahren<br />

in Rhein <strong>und</strong> Mosel eingebürgerten Zander, angeführt.<br />

Im Moseleinzugsgebiet werden von luxemburgischer Seite jährlich mehrere zehntausend<br />

Junglachse in Sauer <strong>und</strong> Our eingesetzt. In diesen Flüssen werden auch luxemburgisch-deutsche<br />

Projekte zur Verbesserung der Gewässerdurchgängigkeit realisiert (IKSR 2003). Dass<br />

zumindest ein Teil der Satzfische erfolgreich heranwachsen <strong>und</strong> in Richtung Rhein abwandern<br />

kann, belegt der Fang eines Junglachses in der Stauhaltung Müden am 1. Mai 1999<br />

(PELZ & BORCHARD 2001). Dieser, mit hoher Wahrscheinlichkeit aus Sauer oder Our stammende<br />

Fisch, hatte von der Sauermündung kommend bereits sieben Moselwehre abwärts<br />

wandernd passiert. Rückkehrende Laichfische aus den Besatzprogrammen an Sauer <strong>und</strong> Our<br />

(evtl. auch sogenannte „Streuner“ aus anderen Ursprungsgewässern) werden seit 1996 alljährlich<br />

in wenigen Exemplaren in einer Kontrollreuse des Fischpasses Koblenz gefangen<br />

(IKSR 2003). Ob diese Lachse die Mosel weiter hinauf bis in die Zuflüsse mit den (potenziellen)<br />

Laichgebieten aufsteigen können ist fraglich, da mehrfach markierte Lachse nach<br />

kurzer Zeit erneut im Fischpass Koblenz oder gar in anderen Rheinzufüssen wie der Sieg<br />

gefangen wurden, also zwischenzeitlich wieder über das Moselwehr Koblenz abgestiegen<br />

sein müssen. Der Erhaltungszustand im <strong>FFH</strong>-Gebiet „Mosel“ ist im Standard-Datenbogen mit<br />

C „beschränkt“ angegeben.<br />

Bei den Untersuchungen für die UVU 2005 (BFG 2010) konnte der Lachs nicht nachgewiesen<br />

werden.<br />

Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung der Beeinträchtigungen<br />

Der Bereich der Moselschleuse Lehmen wird von auf- oder abwärts wandernden Lachsen,<br />

wenn diese auftreten sollten, lediglich passiert. Das Gebiet hat ansonsten keine besondere<br />

ökologische Funktion für den Lachs. Eine negative Beeinflussung der Funktion als Wanderhabitat<br />

wäre allenfalls durch eine Vertreibung während der Bauphase denkbar. Angesichts<br />

der außerhalb der direkten Eingriffsbereiche doch eher als geringfügig einzuschätzenden<br />

Störwirkung ist jedoch nicht damit zu rechnen, dass eine relevante Zahl an Individuen durch<br />

das Vorhaben an der Passage des Wirkraums gehindert wird. Daher ist nicht mit negativen<br />

Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der Art <strong>und</strong> somit auch nicht mit einer hieraus<br />

resultierenden erheblichen Beeinträchtigung des <strong>FFH</strong>-Gebiets „Mosel“ zu rechnen.<br />

Ein wesentliches Problem für die Entwicklung von sich selbst reproduzierenden, ohne stützende<br />

Besatzmaßnahmen langfristig lebensfähigen Lachsbeständen ist wie oben beschrieben<br />

die Durchwanderbarkeit des Flusses. Dies wird durch das Vorhaben selbst nicht oder durch<br />

die Bereitstellung einer zweiten Schleusenkammer geringfügig positiv verändert. Allerdings<br />

wird die Realisierung der Kompensation in Form eines Beitrags zur Wiederherstellung der<br />

Durchgängigkeit (vgl. BFG 2010) zu einer Verbesserung der Situation beitragen.<br />

B<strong>und</strong>esanstalt für<br />

Gewässerk<strong>und</strong>e<br />

Referat U1<br />

<strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeit</strong>suntersuchung<br />

zum Bau der<br />

zweiten Schleuse<br />

Lehmen<br />

BfG-1685<br />

Seite 53

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