Anlage 8 FFH-Verträglichkeit - Wasser- und Schifffahrtsdirektion ...
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Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung der Beeinträchtigungen<br />
Aktuell genutzte Laich- oder Aufwuchshabitate des Flussneunauges im Vorhabenswirkraum,<br />
welche während der Bauphase insbesondere durch eine erhöhte Trübung beeinträchtigt werden<br />
könnten, sind nach den Ergebnissen der durchgeführten Untersuchungen nicht zu erwarten.<br />
Das Vorkommen potenziell hierfür geeigneter Feinsedimentbereiche vor allem im Oberwasser<br />
wird durch das Vorhaben nicht relevant beeinflusst.<br />
Wahrscheinlich wird der Wirkraum des Vorhabens von Flussneunaugen durchwandert, nach<br />
derzeitigem Kenntnisstand allerdings nur in geringerem Umfang. Eine negative Beeinflussung<br />
der Funktion als Wanderhabitat wäre allenfalls durch eine Vertreibung während der<br />
Bauphase denkbar. Angesichts der außerhalb der direkten Eingriffsbereiche doch eher als<br />
geringfügig einzuschätzenden Störwirkung ist jedoch nicht damit zu rechnen, dass eine relevante<br />
Zahl an Individuen durch das Vorhaben an der Passage des Wirkraums gehindert wird.<br />
Daher ist nicht mit negativen Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der Art <strong>und</strong> somit<br />
auch nicht mit einer hieraus resultierenden erheblichen Beeinträchtigung des <strong>FFH</strong>-Gebiets<br />
„Mosel“ zu rechnen.<br />
Begrenzendes Element für eine positive Entwicklung der Bestandssituation des Flussneunauges<br />
in der Mosel ist nach VON LANDWÜST (2004) in erster Linie die Durchwanderbarkeit<br />
des Flusses, insbesondere auch eine gefahrlose Abführung an Kraftwerksturbinen vorbei.<br />
Dies wird durch das Vorhaben selbst nicht oder durch die Bereitstellung einer zweiten<br />
Schleusenkammer geringfügig positiv verändert. Allerdings wird die Realisierung der Kompensation<br />
in Form eines Beitrags zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit zu einer<br />
Verbesserung der Situation beitragen.<br />
5.2.2.5 Lampetra planeri (Bachneunauge)<br />
Beschreibung der Art <strong>und</strong> Vorkommen im Wirkraum des Vorhabens<br />
(Beschreibung der Art zusammengefasst aus LANUV NRW <strong>und</strong> VON LANDWÜST 2004)<br />
Das wurmförmige Bachneunauge kann 12 bis 17 cm lang werden. Anders als die Flussneunaugen<br />
bleiben Bachneunaugen Zeit ihres Lebens im Süßwasser. Sie besiedeln vorzugsweise<br />
kleine <strong>und</strong> strukturreiche Fließgewässer, kommen aber vereinzelt auch in größeren Fließgewässern<br />
wie der Mosel vor (PELZ & BRENNER 2000). Die Larven (Querder) leben in feinkörnigem<br />
Sediment, wobei Korngrößen um 1 mm <strong>und</strong> Bereiche mit geringer Schwebstoffauflage<br />
bevorzugt werden. Sie ernähren sich von Algen <strong>und</strong> organischen Partikeln. Nach drei bis<br />
sechs Jahren erfolgt die Umwandlung zum geschlechtsreifen Tier, das keine Nahrung mehr<br />
aufnimmt. Nach Überwinterung laichen die Tiere über steinigem Gr<strong>und</strong> (Korngrößen etwa 15<br />
bis 30 mm) <strong>und</strong> verenden anschließend.<br />
In der Mosel scheint die Art an geeigneten Stellen wieder etwas häufiger aufzutreten. So<br />
wurde die Art im Jahr 2003 in Sandablagerungen hinter den sogenannten Hakenbuhnen bei<br />
Trier sowie in feinkörnigen Sedimenten in der Flutmulde auf der Insel Hahnenwehr nachgewiesen<br />
(VON LANDWÜST 2004). Beide F<strong>und</strong>stellen liegen deutlich oberhalb von Lehmen in<br />
B<strong>und</strong>esanstalt für<br />
Gewässerk<strong>und</strong>e<br />
Referat U1<br />
<strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeit</strong>suntersuchung<br />
zum Bau der<br />
zweiten Schleuse<br />
Lehmen<br />
BfG-1685<br />
Seite 49