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Anlage 8 FFH-Verträglichkeit - Wasser- und Schifffahrtsdirektion ...

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Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung der Beeinträchtigungen<br />

Aktuell genutzte Laich- oder Aufwuchshabitate des Flussneunauges im Vorhabenswirkraum,<br />

welche während der Bauphase insbesondere durch eine erhöhte Trübung beeinträchtigt werden<br />

könnten, sind nach den Ergebnissen der durchgeführten Untersuchungen nicht zu erwarten.<br />

Das Vorkommen potenziell hierfür geeigneter Feinsedimentbereiche vor allem im Oberwasser<br />

wird durch das Vorhaben nicht relevant beeinflusst.<br />

Wahrscheinlich wird der Wirkraum des Vorhabens von Flussneunaugen durchwandert, nach<br />

derzeitigem Kenntnisstand allerdings nur in geringerem Umfang. Eine negative Beeinflussung<br />

der Funktion als Wanderhabitat wäre allenfalls durch eine Vertreibung während der<br />

Bauphase denkbar. Angesichts der außerhalb der direkten Eingriffsbereiche doch eher als<br />

geringfügig einzuschätzenden Störwirkung ist jedoch nicht damit zu rechnen, dass eine relevante<br />

Zahl an Individuen durch das Vorhaben an der Passage des Wirkraums gehindert wird.<br />

Daher ist nicht mit negativen Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der Art <strong>und</strong> somit<br />

auch nicht mit einer hieraus resultierenden erheblichen Beeinträchtigung des <strong>FFH</strong>-Gebiets<br />

„Mosel“ zu rechnen.<br />

Begrenzendes Element für eine positive Entwicklung der Bestandssituation des Flussneunauges<br />

in der Mosel ist nach VON LANDWÜST (2004) in erster Linie die Durchwanderbarkeit<br />

des Flusses, insbesondere auch eine gefahrlose Abführung an Kraftwerksturbinen vorbei.<br />

Dies wird durch das Vorhaben selbst nicht oder durch die Bereitstellung einer zweiten<br />

Schleusenkammer geringfügig positiv verändert. Allerdings wird die Realisierung der Kompensation<br />

in Form eines Beitrags zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit zu einer<br />

Verbesserung der Situation beitragen.<br />

5.2.2.5 Lampetra planeri (Bachneunauge)<br />

Beschreibung der Art <strong>und</strong> Vorkommen im Wirkraum des Vorhabens<br />

(Beschreibung der Art zusammengefasst aus LANUV NRW <strong>und</strong> VON LANDWÜST 2004)<br />

Das wurmförmige Bachneunauge kann 12 bis 17 cm lang werden. Anders als die Flussneunaugen<br />

bleiben Bachneunaugen Zeit ihres Lebens im Süßwasser. Sie besiedeln vorzugsweise<br />

kleine <strong>und</strong> strukturreiche Fließgewässer, kommen aber vereinzelt auch in größeren Fließgewässern<br />

wie der Mosel vor (PELZ & BRENNER 2000). Die Larven (Querder) leben in feinkörnigem<br />

Sediment, wobei Korngrößen um 1 mm <strong>und</strong> Bereiche mit geringer Schwebstoffauflage<br />

bevorzugt werden. Sie ernähren sich von Algen <strong>und</strong> organischen Partikeln. Nach drei bis<br />

sechs Jahren erfolgt die Umwandlung zum geschlechtsreifen Tier, das keine Nahrung mehr<br />

aufnimmt. Nach Überwinterung laichen die Tiere über steinigem Gr<strong>und</strong> (Korngrößen etwa 15<br />

bis 30 mm) <strong>und</strong> verenden anschließend.<br />

In der Mosel scheint die Art an geeigneten Stellen wieder etwas häufiger aufzutreten. So<br />

wurde die Art im Jahr 2003 in Sandablagerungen hinter den sogenannten Hakenbuhnen bei<br />

Trier sowie in feinkörnigen Sedimenten in der Flutmulde auf der Insel Hahnenwehr nachgewiesen<br />

(VON LANDWÜST 2004). Beide F<strong>und</strong>stellen liegen deutlich oberhalb von Lehmen in<br />

B<strong>und</strong>esanstalt für<br />

Gewässerk<strong>und</strong>e<br />

Referat U1<br />

<strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeit</strong>suntersuchung<br />

zum Bau der<br />

zweiten Schleuse<br />

Lehmen<br />

BfG-1685<br />

Seite 49

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