Anlage 8 FFH-Verträglichkeit - Wasser- und Schifffahrtsdirektion ...

Anlage 8 FFH-Verträglichkeit - Wasser- und Schifffahrtsdirektion ... Anlage 8 FFH-Verträglichkeit - Wasser- und Schifffahrtsdirektion ...

20.06.2013 Aufrufe

Bundesanstalt für Gewässerkunde Referat U1 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zum Bau der zweiten Schleuse Lehmen BfG-1685 Seite 38 Erhaltung oder Wiederherstellung von Laubwäldern, von nicht intensiv genutztem Grünland, artenreichem Mager- und Pionierrasen und unbeeinträchtigten Felslebensräumen sowie von großen Fledermauswochenstuben im Moseltal und ungestörten Quartieren in Höhlen und Stollen Laubwälder, nicht intensiv genutztes Grünland, artenreiche Mager- und Pionierrasen sowie unbeeinträchtigte Felslebensräume, deren Erhaltung oder Wiederherstellung ebenfalls schutzgebietsspezifische Erhaltungsziele sind, werden durch das Vorhaben lediglich temporär durch Lärmemissionen beeinträchtigt, welche angesichts der Vorbelastung des Bereichs vernachlässigbar sein dürften. Auch Fledermauswochenstuben im Moseltal und Quartiere in Höhlen und Stollen sind nicht durch das Vorhaben betroffen. Weitere im Standard-Datenbogen genannte Arten Ebenfalls nicht (bzw. allenfalls durch Lärmemissionen) betroffen sind für den endemischen Apollofalter (Parnassius apollo viningensis) geeignete Standorte, wie besonnte, felsige Hänge mit kurzer Vegetation. Die im Standard-Datenbogen genannten Vogelarten sind sämtlich auch Schutzgegenstand des VSG „Mittel- und Untermosel“. Mögliche Beeinträchtigungen werden also in Kapitel 6 behandelt und entsprechend berücksichtigt.

5 FFH-Gebiet „Mosel“ (DE 5908-301) 5.1 Übersicht über das Schutzgebiet und die für seine Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteile 5.1.1 Verwendete Quellen Die Aussagen zum Schutzgebiet als Ganzes stützen sich auf folgende Quellen: > Standard-Datenbogen und Steckbrief des Schutzgebiets, abgerufen von www.natura2000.rlp.de am 08.09.2009 > Landesverordnung über die Erhaltungsziele in den Natura 2000-Gebieten vom 18.Juli 2005 > Schutzgebietsgrenzen, abgerufen vom Kartendienst des Landschaftsinformationssystems der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz (www.naturschutz.rlp.de) am 07.07.2009 5.1.2 Übersicht über das Schutzgebiet Das Schutzgebiet „Mosel“ (DE-5908-301) wurde im Mai 2004 an die Europäische Union gemeldet. Es ist in der aktualisierten Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung für die kontinentale Region enthalten, welche von der EU-Kommission am 13. November 2007 verabschiedet wurde, und somit anerkannt. Insgesamt deckt es eine Fläche von 579 ha ab, diese verteilt sich auf mehrere nicht verbundene Teilgebiete (Abb. 5-1). Das Gebiet umfasst Teile der Mosel einschließlich angrenzender naturnaher Ufer- und Auenlebensräume. Hier befinden sich Habitate für Wanderfische und Laichplätze autochthoner Fischarten (Quelle: Standard-Datenbogen). Bundesanstalt für Gewässerkunde Referat U1 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zum Bau der zweiten Schleuse Lehmen BfG-1685 Seite 39

B<strong>und</strong>esanstalt für<br />

Gewässerk<strong>und</strong>e<br />

Referat U1<br />

<strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeit</strong>suntersuchung<br />

zum Bau der<br />

zweiten Schleuse<br />

Lehmen<br />

BfG-1685<br />

Seite 38<br />

Erhaltung oder Wiederherstellung von Laubwäldern, von nicht intensiv genutztem<br />

Grünland, artenreichem Mager- <strong>und</strong> Pionierrasen <strong>und</strong> unbeeinträchtigten Felslebensräumen<br />

sowie von großen Fledermauswochenstuben im Moseltal <strong>und</strong> ungestörten<br />

Quartieren in Höhlen <strong>und</strong> Stollen<br />

Laubwälder, nicht intensiv genutztes Grünland, artenreiche Mager- <strong>und</strong> Pionierrasen sowie<br />

unbeeinträchtigte Felslebensräume, deren Erhaltung oder Wiederherstellung ebenfalls<br />

schutzgebietsspezifische Erhaltungsziele sind, werden durch das Vorhaben lediglich temporär<br />

durch Lärmemissionen beeinträchtigt, welche angesichts der Vorbelastung des Bereichs vernachlässigbar<br />

sein dürften. Auch Fledermauswochenstuben im Moseltal <strong>und</strong> Quartiere in<br />

Höhlen <strong>und</strong> Stollen sind nicht durch das Vorhaben betroffen.<br />

Weitere im Standard-Datenbogen genannte Arten<br />

Ebenfalls nicht (bzw. allenfalls durch Lärmemissionen) betroffen sind für den endemischen<br />

Apollofalter (Parnassius apollo viningensis) geeignete Standorte, wie besonnte, felsige Hänge<br />

mit kurzer Vegetation. Die im Standard-Datenbogen genannten Vogelarten sind sämtlich<br />

auch Schutzgegenstand des VSG „Mittel- <strong>und</strong> Untermosel“. Mögliche Beeinträchtigungen<br />

werden also in Kapitel 6 behandelt <strong>und</strong> entsprechend berücksichtigt.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!