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Anlage 8 FFH-Verträglichkeit - Wasser- und Schifffahrtsdirektion ...

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4.1.3 Erhaltungsziele des Schutzgebiets<br />

Erhaltungsziele eines <strong>FFH</strong>-Gebiets sind gr<strong>und</strong>sätzlich die Erhaltung oder Wiederherstellung<br />

eines günstigen Erhaltungszustands der in Anhang I der <strong>FFH</strong>-Richtlinie aufgeführten natürlichen<br />

Lebensräume <strong>und</strong> der in Anhang II dieser Richtlinie aufgeführten Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten,<br />

die im Gebiet vorkommen. Die vorkommenden Lebensraumtypen <strong>und</strong> Arten sind in<br />

den folgenden Unterkapiteln genannt.<br />

Definition „Günstiger Erhaltungszustand“:<br />

Der Erhaltungszustand eines Lebensraums ist nach <strong>FFH</strong>-RL (Art. 1 Buchstabe e)<br />

günstig, wenn: Verbreitungsgebiet <strong>und</strong> Fläche konstant sind oder zunehmen, die für<br />

seinen langfristigen Fortbestand notwendigen Strukturen <strong>und</strong> Funktionen voraussichtlich<br />

weiterbestehen werden <strong>und</strong> der Erhaltungszustand der für ihn charakteristischen<br />

Arten günstig ist.<br />

Der Erhaltungszustand einer Art ist nach <strong>FFH</strong>-RL (Art. 1 Buchstabe i) günstig, wenn:<br />

die Art nach Daten über die Populationsdynamik auch zukünftig lebensfähig erscheint,<br />

das Verbreitungsgebiet konstant ist oder zunimmt sowie die aktuelle <strong>und</strong> zukünftig zu<br />

erwartende Größe des Lebensraums für das langfristige Überleben der Art ausreichend<br />

ist.<br />

In der Landesverordnung über die Erhaltungsziele in den Natura 2000-Gebieten vom<br />

18. Juli 2005 sind für das <strong>FFH</strong>-Gebiet „Moselhänge <strong>und</strong> Nebentäler der unteren Mosel“<br />

folgende Erhaltungsziele zur Erreichung eines günstigen Erhaltungszustandes der für dieses<br />

Gebiet genannten natürlichen Lebensraumtypen <strong>und</strong> Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten aufgeführt:<br />

> Erhaltung oder Wiederherstellung der natürlichen Gewässer- <strong>und</strong> Uferzonendynamik,<br />

der typischen Gewässerlebensräume <strong>und</strong> -gemeinschaften sowie der<br />

Gewässerqualität der Moselzuflüsse, auch als Lebensraum autochthoner Fischarten<br />

<strong>und</strong> des Steinkrebses,<br />

> Erhaltung oder Wiederherstellung von Laubwäldern,<br />

> Erhaltung oder Wiederherstellung von nicht intensiv genutztem Grünland, artenreichem<br />

Mager- <strong>und</strong> Pionierrasen <strong>und</strong> unbeeinträchtigten Felslebensräumen,<br />

> Erhaltung oder Wiederherstellung von großen Fledermauswochenstuben im Moseltal<br />

<strong>und</strong> ungestörten Quartieren in Höhlen <strong>und</strong> Stollen.<br />

4.1.3.1 Lebensräume des Anhangs I der <strong>FFH</strong>-RL<br />

Die im <strong>FFH</strong>-Gebiet „Moselhänge <strong>und</strong> Nebentäler der unteren Mosel“ vorkommenden<br />

Lebensraumtypen des Anhangs I der <strong>FFH</strong>-Richtlinie sind in Tabelle 4-1 aufgelistet. Zu einigen<br />

Lebensraumtypen ist auch der Subtyp nach SSYMANK ET AL. (1998) aufgeführt.<br />

B<strong>und</strong>esanstalt für<br />

Gewässerk<strong>und</strong>e<br />

Referat U1<br />

<strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeit</strong>suntersuchung<br />

zum Bau der<br />

zweiten Schleuse<br />

Lehmen<br />

BfG-1685<br />

Seite 23

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