Anlage 8 FFH-Verträglichkeit - Wasser- und Schifffahrtsdirektion ...

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20.06.2013 Aufrufe

Bundesanstalt für Gewässerkunde Referat U1 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zum Bau der zweiten Schleuse Lehmen BfG-1685 Seite 22 Abbildung 4-1: FFH-Gebiet „Moselhänge und Nebentäler der unteren Mosel“ (DE-5809-301)

4.1.3 Erhaltungsziele des Schutzgebiets Erhaltungsziele eines FFH-Gebiets sind grundsätzlich die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands der in Anhang I der FFH-Richtlinie aufgeführten natürlichen Lebensräume und der in Anhang II dieser Richtlinie aufgeführten Tier- und Pflanzenarten, die im Gebiet vorkommen. Die vorkommenden Lebensraumtypen und Arten sind in den folgenden Unterkapiteln genannt. Definition „Günstiger Erhaltungszustand“: Der Erhaltungszustand eines Lebensraums ist nach FFH-RL (Art. 1 Buchstabe e) günstig, wenn: Verbreitungsgebiet und Fläche konstant sind oder zunehmen, die für seinen langfristigen Fortbestand notwendigen Strukturen und Funktionen voraussichtlich weiterbestehen werden und der Erhaltungszustand der für ihn charakteristischen Arten günstig ist. Der Erhaltungszustand einer Art ist nach FFH-RL (Art. 1 Buchstabe i) günstig, wenn: die Art nach Daten über die Populationsdynamik auch zukünftig lebensfähig erscheint, das Verbreitungsgebiet konstant ist oder zunimmt sowie die aktuelle und zukünftig zu erwartende Größe des Lebensraums für das langfristige Überleben der Art ausreichend ist. In der Landesverordnung über die Erhaltungsziele in den Natura 2000-Gebieten vom 18. Juli 2005 sind für das FFH-Gebiet „Moselhänge und Nebentäler der unteren Mosel“ folgende Erhaltungsziele zur Erreichung eines günstigen Erhaltungszustandes der für dieses Gebiet genannten natürlichen Lebensraumtypen und Tier- und Pflanzenarten aufgeführt: > Erhaltung oder Wiederherstellung der natürlichen Gewässer- und Uferzonendynamik, der typischen Gewässerlebensräume und -gemeinschaften sowie der Gewässerqualität der Moselzuflüsse, auch als Lebensraum autochthoner Fischarten und des Steinkrebses, > Erhaltung oder Wiederherstellung von Laubwäldern, > Erhaltung oder Wiederherstellung von nicht intensiv genutztem Grünland, artenreichem Mager- und Pionierrasen und unbeeinträchtigten Felslebensräumen, > Erhaltung oder Wiederherstellung von großen Fledermauswochenstuben im Moseltal und ungestörten Quartieren in Höhlen und Stollen. 4.1.3.1 Lebensräume des Anhangs I der FFH-RL Die im FFH-Gebiet „Moselhänge und Nebentäler der unteren Mosel“ vorkommenden Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie sind in Tabelle 4-1 aufgelistet. Zu einigen Lebensraumtypen ist auch der Subtyp nach SSYMANK ET AL. (1998) aufgeführt. Bundesanstalt für Gewässerkunde Referat U1 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zum Bau der zweiten Schleuse Lehmen BfG-1685 Seite 23

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Abbildung 4-1: <strong>FFH</strong>-Gebiet „Moselhänge <strong>und</strong> Nebentäler der unteren Mosel“ (DE-5809-301)

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