Anlage 8 FFH-Verträglichkeit - Wasser- und Schifffahrtsdirektion ...
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3 Natura 2000-Gebiete im Wirkraum<br />
Im Wirkraum des Vorhabens liegen Teile folgender Natura 2000-Gebiete:<br />
> DE 5809-301 <strong>FFH</strong>-Gebiet „Moselhänge <strong>und</strong> Nebentäler der unteren Mosel“<br />
> DE 5908-301 <strong>FFH</strong>-Gebiet „Mosel“<br />
> DE 5809-401 Europäisches Vogelschutzgebiet „Mittel- <strong>und</strong> Untermosel“<br />
Für alle Gebiete ist nach der erfolgten <strong>FFH</strong>-Vorprüfung (BFG 2005) eine <strong>Verträglichkeit</strong>suntersuchung<br />
erforderlich.<br />
Abbildung 3-1 zeigt die Abgrenzung der Schutzgebiete im Bereich des Vorhabens sowie das<br />
innere <strong>und</strong> äußere UVU-Untersuchungsgebiet, außerdem sind hier die Eingriffsflächen markiert.<br />
Außerhalb des äußeren Untersuchungsgebiets ist nicht mit Wirkungen durch das Vorhaben<br />
zu rechnen.<br />
B<strong>und</strong>esanstalt für<br />
Gewässerk<strong>und</strong>e<br />
Referat U1<br />
<strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeit</strong>suntersuchung<br />
zum Bau der<br />
zweiten Schleuse<br />
Lehmen<br />
BfG-1685<br />
Seite 19