Anlage 8 FFH-Verträglichkeit - Wasser- und Schifffahrtsdirektion ...
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Bundesanstalt für Gewässerkunde Referat U1 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zum Bau der zweiten Schleuse Lehmen BfG-1685 Seite 18 2.3 Abgrenzung des Wirkraums Für die UVU (BFG 2010) wurde der Bereich, in dem voraussichtlich Wirkungen durch das Vorhaben auftreten können, abgeschätzt und im Scoping-Termin nach § 5 UVPG abgestimmt. Diese Abgrenzung des Wirkraums bzw. des Untersuchungsgebiets wird für die vorliegende FFH-VU übernommen. Von einer Zerschneidungswirkung des Vorhabens, welche auch weiter entfernt liegende Natura 2000-Gebiete betreffen könnte, ist nicht auszugehen. Das UVU-Untersuchungsgebiet befindet sich im Bereich der Mosel zwischen Mo-km 19,00 und Mo-km 22,25. Entsprechend der zu erwartenden Wirkungen ist es in ein äußeres und ein inneres Untersuchungsgebiet unterteilt. Das äußere Gebiet dient der Erfassung der Reichweite von Lärmwirkungen und anderen Emissionen sowie von Auswirkungen auf das Landschaftsbild. Es bezieht auf beiden Seiten der Mosel einen Teil der Talflanken sowie die nahe gelegenen Siedlungsbereiche mit ein. Das innere Untersuchungsgebiet umfasst die Mosel mit Uferbereichen sowie die direkten Eingriffsbereiche (außer Uferbereichen insbesondere die Vorhaltefläche für die 2. Schleuse). Hier wurden die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und Lebensräume sowie Boden und Wasser untersucht. Inneres und äußeres Untersuchungsgebiet sind in Abbildung 3-1 im folgenden Kapitel dargestellt.
3 Natura 2000-Gebiete im Wirkraum Im Wirkraum des Vorhabens liegen Teile folgender Natura 2000-Gebiete: > DE 5809-301 FFH-Gebiet „Moselhänge und Nebentäler der unteren Mosel“ > DE 5908-301 FFH-Gebiet „Mosel“ > DE 5809-401 Europäisches Vogelschutzgebiet „Mittel- und Untermosel“ Für alle Gebiete ist nach der erfolgten FFH-Vorprüfung (BFG 2005) eine Verträglichkeitsuntersuchung erforderlich. Abbildung 3-1 zeigt die Abgrenzung der Schutzgebiete im Bereich des Vorhabens sowie das innere und äußere UVU-Untersuchungsgebiet, außerdem sind hier die Eingriffsflächen markiert. Außerhalb des äußeren Untersuchungsgebiets ist nicht mit Wirkungen durch das Vorhaben zu rechnen. Bundesanstalt für Gewässerkunde Referat U1 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zum Bau der zweiten Schleuse Lehmen BfG-1685 Seite 19
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2.3 Abgrenzung des Wirkraums<br />
Für die UVU (BFG 2010) wurde der Bereich, in dem voraussichtlich Wirkungen durch das<br />
Vorhaben auftreten können, abgeschätzt <strong>und</strong> im Scoping-Termin nach § 5 UVPG abgestimmt.<br />
Diese Abgrenzung des Wirkraums bzw. des Untersuchungsgebiets wird für die vorliegende<br />
<strong>FFH</strong>-VU übernommen. Von einer Zerschneidungswirkung des Vorhabens, welche<br />
auch weiter entfernt liegende Natura 2000-Gebiete betreffen könnte, ist nicht auszugehen.<br />
Das UVU-Untersuchungsgebiet befindet sich im Bereich der Mosel zwischen Mo-km 19,00<br />
<strong>und</strong> Mo-km 22,25. Entsprechend der zu erwartenden Wirkungen ist es in ein äußeres <strong>und</strong> ein<br />
inneres Untersuchungsgebiet unterteilt. Das äußere Gebiet dient der Erfassung der Reichweite<br />
von Lärmwirkungen <strong>und</strong> anderen Emissionen sowie von Auswirkungen auf das Landschaftsbild.<br />
Es bezieht auf beiden Seiten der Mosel einen Teil der Talflanken sowie die nahe gelegenen<br />
Siedlungsbereiche mit ein. Das innere Untersuchungsgebiet umfasst die Mosel mit Uferbereichen<br />
sowie die direkten Eingriffsbereiche (außer Uferbereichen insbesondere die Vorhaltefläche<br />
für die 2. Schleuse). Hier wurden die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen <strong>und</strong><br />
Lebensräume sowie Boden <strong>und</strong> <strong>Wasser</strong> untersucht. Inneres <strong>und</strong> äußeres Untersuchungsgebiet<br />
sind in Abbildung 3-1 im folgenden Kapitel dargestellt.