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Anlage 8 FFH-Verträglichkeit - Wasser- und Schifffahrtsdirektion ...

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Infrastruktur<br />

Die neue Schleusenzufahrt erfolgt von der B 416 in Höhe des neuen Technikgebäudes/Unterhauptes.<br />

Die Zufahrt <strong>und</strong> der unmittelbar landseitig der Schleusenkammer verlaufende<br />

Betriebsweg werden 5,5 m breit befestigt. Die Betriebswege entlang der Vorhäfen <strong>und</strong> die<br />

übrigen Betriebswege werden 3,50 m breit befestigt. Sie dienen dem Betrieb, der Unterhaltung,<br />

dem Einsatz von Rettungsfahrzeugen sowie der Nutzung durch die Schifffahrt oder<br />

Freizeitreisende. Aus den Anforderungen des Betriebs erfolgt die Befestigung der Wege mit<br />

Betonpflaster, wodurch eine Vollversiegelung der Flächen vermieden wird. Lediglich die<br />

Anschlüsse an das öffentliche Wegenetz werden mit einer Asphaltdecke befestigt. Im frei<br />

zugänglichen Bereich der senkrechten Ufer der Liegeplätze werden Absturzgeländer vorgesehen.<br />

Molen<br />

Zur Vermeidung der starken Querströmungen im Bereich der Reiherschussinsel <strong>und</strong> zur<br />

Verbesserung der Sicherheit <strong>und</strong> Leichtigkeit der Schifffahrt werden am oberstromigen Ende<br />

der Reiherschussinsel <strong>und</strong> am oberstromigen Ende des Trenndammes zwischen Wehr <strong>und</strong><br />

Schleuse Molen errichtet.<br />

Die Mole an der Reiherschussinsel hat eine Länge von 75 m <strong>und</strong> wird als geschlossene Wand<br />

ausgeführt. Die Oberkante liegt 0,8 m über dem hydrostatischen Stauspiegel. Die Mole an der<br />

Trennmole zum Wehr hat eine Länge von 66,5 m <strong>und</strong> wird als durchbrochene Trennmole<br />

ausgeführt. Die Oberkante liegt 0,8 m über dem hydrostatischen Stauspiegel.<br />

Alle Arbeiten an diesen Molen werden ausschließlich mit schwimmenden Geräten vom<br />

<strong>Wasser</strong> aus durchgeführt, hierdurch werden vor allem Beeinträchtigungen der Reiherschussinsel<br />

vermieden.<br />

Baudurchführung<br />

Folgender Bauablauf ist vorgesehen:<br />

Als Erstes wird das Baufeld geräumt <strong>und</strong> die erforderlichen Gehölzrodungen innerhalb der<br />

gesetzlich zulässigen Zeiten werden durchgeführt.<br />

Vor Beginn der Aushubarbeiten für die Schleuse wird entlang der vorhandenen Kammerwand<br />

eine Bohrpfahlwand errichtet. Diese dient einerseits der Gewährleistung der Standsicherheit<br />

der vorhandenen Schwergewichtswände <strong>und</strong> im Weiteren als wasserseitige Begrenzung für<br />

die neue Schleuse. An der gegenüberliegenden Seite wird in entsprechendem Abstand eine<br />

weitere verankerte Bohrpfahlwand errichtet. Der Raum zwischen den Bohrpfahlreihen wird<br />

mit Trägern ausgesteift. Die Baugrubenumschließung wird in ihrer Höhe für ein 25-jährliches<br />

Hochwasser ausgelegt.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der komplexen Betriebsabläufe, d. h. Durchführung der Maßnahmen unter<br />

Aufrechterhaltung des Betriebes <strong>und</strong> der Einflüsse der jährlichen Hochwässer, werden die<br />

eigentlichen Bauarbeiten auf die Sommerhalbjahre konzentriert <strong>und</strong> verstärkt. Die Bauarbeiten<br />

finden aber gleichzeitig an mehreren Orten statt.<br />

B<strong>und</strong>esanstalt für<br />

Gewässerk<strong>und</strong>e<br />

Referat U1<br />

<strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeit</strong>suntersuchung<br />

zum Bau der<br />

zweiten Schleuse<br />

Lehmen<br />

BfG-1685<br />

Seite 11

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