Anlage 8 FFH-Verträglichkeit - Wasser- und Schifffahrtsdirektion ...
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Infrastruktur<br />
Die neue Schleusenzufahrt erfolgt von der B 416 in Höhe des neuen Technikgebäudes/Unterhauptes.<br />
Die Zufahrt <strong>und</strong> der unmittelbar landseitig der Schleusenkammer verlaufende<br />
Betriebsweg werden 5,5 m breit befestigt. Die Betriebswege entlang der Vorhäfen <strong>und</strong> die<br />
übrigen Betriebswege werden 3,50 m breit befestigt. Sie dienen dem Betrieb, der Unterhaltung,<br />
dem Einsatz von Rettungsfahrzeugen sowie der Nutzung durch die Schifffahrt oder<br />
Freizeitreisende. Aus den Anforderungen des Betriebs erfolgt die Befestigung der Wege mit<br />
Betonpflaster, wodurch eine Vollversiegelung der Flächen vermieden wird. Lediglich die<br />
Anschlüsse an das öffentliche Wegenetz werden mit einer Asphaltdecke befestigt. Im frei<br />
zugänglichen Bereich der senkrechten Ufer der Liegeplätze werden Absturzgeländer vorgesehen.<br />
Molen<br />
Zur Vermeidung der starken Querströmungen im Bereich der Reiherschussinsel <strong>und</strong> zur<br />
Verbesserung der Sicherheit <strong>und</strong> Leichtigkeit der Schifffahrt werden am oberstromigen Ende<br />
der Reiherschussinsel <strong>und</strong> am oberstromigen Ende des Trenndammes zwischen Wehr <strong>und</strong><br />
Schleuse Molen errichtet.<br />
Die Mole an der Reiherschussinsel hat eine Länge von 75 m <strong>und</strong> wird als geschlossene Wand<br />
ausgeführt. Die Oberkante liegt 0,8 m über dem hydrostatischen Stauspiegel. Die Mole an der<br />
Trennmole zum Wehr hat eine Länge von 66,5 m <strong>und</strong> wird als durchbrochene Trennmole<br />
ausgeführt. Die Oberkante liegt 0,8 m über dem hydrostatischen Stauspiegel.<br />
Alle Arbeiten an diesen Molen werden ausschließlich mit schwimmenden Geräten vom<br />
<strong>Wasser</strong> aus durchgeführt, hierdurch werden vor allem Beeinträchtigungen der Reiherschussinsel<br />
vermieden.<br />
Baudurchführung<br />
Folgender Bauablauf ist vorgesehen:<br />
Als Erstes wird das Baufeld geräumt <strong>und</strong> die erforderlichen Gehölzrodungen innerhalb der<br />
gesetzlich zulässigen Zeiten werden durchgeführt.<br />
Vor Beginn der Aushubarbeiten für die Schleuse wird entlang der vorhandenen Kammerwand<br />
eine Bohrpfahlwand errichtet. Diese dient einerseits der Gewährleistung der Standsicherheit<br />
der vorhandenen Schwergewichtswände <strong>und</strong> im Weiteren als wasserseitige Begrenzung für<br />
die neue Schleuse. An der gegenüberliegenden Seite wird in entsprechendem Abstand eine<br />
weitere verankerte Bohrpfahlwand errichtet. Der Raum zwischen den Bohrpfahlreihen wird<br />
mit Trägern ausgesteift. Die Baugrubenumschließung wird in ihrer Höhe für ein 25-jährliches<br />
Hochwasser ausgelegt.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der komplexen Betriebsabläufe, d. h. Durchführung der Maßnahmen unter<br />
Aufrechterhaltung des Betriebes <strong>und</strong> der Einflüsse der jährlichen Hochwässer, werden die<br />
eigentlichen Bauarbeiten auf die Sommerhalbjahre konzentriert <strong>und</strong> verstärkt. Die Bauarbeiten<br />
finden aber gleichzeitig an mehreren Orten statt.<br />
B<strong>und</strong>esanstalt für<br />
Gewässerk<strong>und</strong>e<br />
Referat U1<br />
<strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeit</strong>suntersuchung<br />
zum Bau der<br />
zweiten Schleuse<br />
Lehmen<br />
BfG-1685<br />
Seite 11