Anlage 8 FFH-Verträglichkeit - Wasser- und Schifffahrtsdirektion ...

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20.06.2013 Aufrufe

Bundesanstalt für Gewässerkunde Referat U1 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zum Bau der zweiten Schleuse Lehmen BfG-1685 Seite 10 Im Ober- und Unterhaupt werden die Tore und die Einrichtungen zum Füllen und Entleeren der Schleusenkammer angeordnet. Das Obertor wird als Drucksegment- und das Untertor als Stemmtor ausgebildet. Das Segmenttor kann auch gegen strömendes Wasser geschlossen werden. Dies ist insbesondere bei Störungen wichtig. Um das Ein- und Ausfahren der Schiffe zu erleichtern, werden zwischen den beiden Schleusen in Verlängerung der Kammerwände Trennmolen errichtet. In den Kammerwänden des Ober- und Unterhauptes werden die Betriebskavernen für die Antriebe und elektrotechnischen Anlagen der Verschlüsse untergebracht. Die Kammerwände werden in diesem Bereich mit 6 m Breite ausgeführt. Der Zugang zu den Kavernen erfolgt über Einstiegsbauwerke. Am Unterhaupt wird zur lokalen Steuerung landseitig ein Technikgebäude für die Staustufe (Wehr und Schleuse) errichtet. Nach Fertigstellung des zentralen Leitstandes Fankel wird die Staustufe dort angebunden. Nach Inbetriebnahme der neuen Schleuse wird das vorhandene Betriebsgebäude abgerissen. Vorhäfen, Liegeplätze Im oberen Vorhafen beträgt die Gesamtlänge der Uferwand rd. 300 m, hiervon werden 225 m als Liegeplatz ausgewiesen. Die Oberkante der Uferwand liegt auf gleicher Höhe wie die Schleusenplattform (1,50 m über hydrostatischem Stauspiegel). Die Ausführung ist als verankerte Spundwand vorgesehen. An das senkrechte Ufer schließt sich eine 1:3 geneigte Böschung an, die mit Wasserbausteinen befestigt wird und nach 120 m in die vorhandene Böschung übergeht. Im unteren Vorhafen beträgt die Gesamtlänge der Uferwand rd. 320 m, davon sind 225 m als Liegeplatz ausgewiesen. Die Höhe der Anlegewand ist auf den höchsten Schifffahrtswasserstand (HSW) zuzüglich 1,0 m ausgelegt. Die Ausführung ist als verankerte Bohrpfahlwand mit aufgesetzter Stahlbetonwand vorgesehen. Auch hier schließt an das senkrechte Ufer eine 1:3 geneigte Böschung an, die mit Wasserbausteinen befestigt wird und nach 150 m in die vorhandene Böschung übergeht. Die Liegeplätze des oberen und unteren Vorhafens werden als senkrechte Uferwände mit einem Abstand von mindestens 17,0 m zur landseitigen Kammerwandflucht ausgebildet. Diese Bauweise stellt gegenüber einer geböschten Lösung mit Dalben und Stegen als Landverbindung den Stand der heutigen Technik dar und erhöht die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs. Die Einbindtiefe und das jeweilige Spundwandprofil werden durch die statischen Berechnungen bestimmt. Durchlässige Spundwände oder Spundwände mit gestaffelter Einbindetiefe entsprechen nicht dieser Regelbauweise. Die Ausstattung der Liegeplätze mit Licht, Pollern und Steigleitern erfolgt nach den gültigen Vorschriften für die Binnenschifffahrt. Bei den Leuchtmitteln wird der neueste Stand der Technik zugrunde gelegt; diese schonen die Tierwelt insbesondere die nachtaktiven Insekten. Die Vorgaben erfolgen durch die Fachstelle für Verkehrstechnik.

Infrastruktur Die neue Schleusenzufahrt erfolgt von der B 416 in Höhe des neuen Technikgebäudes/Unterhauptes. Die Zufahrt und der unmittelbar landseitig der Schleusenkammer verlaufende Betriebsweg werden 5,5 m breit befestigt. Die Betriebswege entlang der Vorhäfen und die übrigen Betriebswege werden 3,50 m breit befestigt. Sie dienen dem Betrieb, der Unterhaltung, dem Einsatz von Rettungsfahrzeugen sowie der Nutzung durch die Schifffahrt oder Freizeitreisende. Aus den Anforderungen des Betriebs erfolgt die Befestigung der Wege mit Betonpflaster, wodurch eine Vollversiegelung der Flächen vermieden wird. Lediglich die Anschlüsse an das öffentliche Wegenetz werden mit einer Asphaltdecke befestigt. Im frei zugänglichen Bereich der senkrechten Ufer der Liegeplätze werden Absturzgeländer vorgesehen. Molen Zur Vermeidung der starken Querströmungen im Bereich der Reiherschussinsel und zur Verbesserung der Sicherheit und Leichtigkeit der Schifffahrt werden am oberstromigen Ende der Reiherschussinsel und am oberstromigen Ende des Trenndammes zwischen Wehr und Schleuse Molen errichtet. Die Mole an der Reiherschussinsel hat eine Länge von 75 m und wird als geschlossene Wand ausgeführt. Die Oberkante liegt 0,8 m über dem hydrostatischen Stauspiegel. Die Mole an der Trennmole zum Wehr hat eine Länge von 66,5 m und wird als durchbrochene Trennmole ausgeführt. Die Oberkante liegt 0,8 m über dem hydrostatischen Stauspiegel. Alle Arbeiten an diesen Molen werden ausschließlich mit schwimmenden Geräten vom Wasser aus durchgeführt, hierdurch werden vor allem Beeinträchtigungen der Reiherschussinsel vermieden. Baudurchführung Folgender Bauablauf ist vorgesehen: Als Erstes wird das Baufeld geräumt und die erforderlichen Gehölzrodungen innerhalb der gesetzlich zulässigen Zeiten werden durchgeführt. Vor Beginn der Aushubarbeiten für die Schleuse wird entlang der vorhandenen Kammerwand eine Bohrpfahlwand errichtet. Diese dient einerseits der Gewährleistung der Standsicherheit der vorhandenen Schwergewichtswände und im Weiteren als wasserseitige Begrenzung für die neue Schleuse. An der gegenüberliegenden Seite wird in entsprechendem Abstand eine weitere verankerte Bohrpfahlwand errichtet. Der Raum zwischen den Bohrpfahlreihen wird mit Trägern ausgesteift. Die Baugrubenumschließung wird in ihrer Höhe für ein 25-jährliches Hochwasser ausgelegt. Aufgrund der komplexen Betriebsabläufe, d. h. Durchführung der Maßnahmen unter Aufrechterhaltung des Betriebes und der Einflüsse der jährlichen Hochwässer, werden die eigentlichen Bauarbeiten auf die Sommerhalbjahre konzentriert und verstärkt. Die Bauarbeiten finden aber gleichzeitig an mehreren Orten statt. Bundesanstalt für Gewässerkunde Referat U1 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zum Bau der zweiten Schleuse Lehmen BfG-1685 Seite 11

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Referat U1<br />

<strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeit</strong>suntersuchung<br />

zum Bau der<br />

zweiten Schleuse<br />

Lehmen<br />

BfG-1685<br />

Seite 10<br />

Im Ober- <strong>und</strong> Unterhaupt werden die Tore <strong>und</strong> die Einrichtungen zum Füllen <strong>und</strong> Entleeren<br />

der Schleusenkammer angeordnet. Das Obertor wird als Drucksegment- <strong>und</strong> das Untertor als<br />

Stemmtor ausgebildet. Das Segmenttor kann auch gegen strömendes <strong>Wasser</strong> geschlossen<br />

werden. Dies ist insbesondere bei Störungen wichtig.<br />

Um das Ein- <strong>und</strong> Ausfahren der Schiffe zu erleichtern, werden zwischen den beiden Schleusen<br />

in Verlängerung der Kammerwände Trennmolen errichtet.<br />

In den Kammerwänden des Ober- <strong>und</strong> Unterhauptes werden die Betriebskavernen für die<br />

Antriebe <strong>und</strong> elektrotechnischen <strong>Anlage</strong>n der Verschlüsse untergebracht. Die Kammerwände<br />

werden in diesem Bereich mit 6 m Breite ausgeführt. Der Zugang zu den Kavernen erfolgt<br />

über Einstiegsbauwerke.<br />

Am Unterhaupt wird zur lokalen Steuerung landseitig ein Technikgebäude für die Staustufe<br />

(Wehr <strong>und</strong> Schleuse) errichtet. Nach Fertigstellung des zentralen Leitstandes Fankel wird die<br />

Staustufe dort angeb<strong>und</strong>en. Nach Inbetriebnahme der neuen Schleuse wird das vorhandene<br />

Betriebsgebäude abgerissen.<br />

Vorhäfen, Liegeplätze<br />

Im oberen Vorhafen beträgt die Gesamtlänge der Uferwand rd. 300 m, hiervon werden 225 m<br />

als Liegeplatz ausgewiesen. Die Oberkante der Uferwand liegt auf gleicher Höhe wie die<br />

Schleusenplattform (1,50 m über hydrostatischem Stauspiegel). Die Ausführung ist als verankerte<br />

Sp<strong>und</strong>wand vorgesehen. An das senkrechte Ufer schließt sich eine 1:3 geneigte<br />

Böschung an, die mit <strong>Wasser</strong>bausteinen befestigt wird <strong>und</strong> nach 120 m in die vorhandene<br />

Böschung übergeht.<br />

Im unteren Vorhafen beträgt die Gesamtlänge der Uferwand rd. 320 m, davon sind 225 m als<br />

Liegeplatz ausgewiesen. Die Höhe der Anlegewand ist auf den höchsten Schifffahrtswasserstand<br />

(HSW) zuzüglich 1,0 m ausgelegt. Die Ausführung ist als verankerte Bohrpfahlwand<br />

mit aufgesetzter Stahlbetonwand vorgesehen. Auch hier schließt an das senkrechte Ufer eine<br />

1:3 geneigte Böschung an, die mit <strong>Wasser</strong>bausteinen befestigt wird <strong>und</strong> nach 150 m in die<br />

vorhandene Böschung übergeht.<br />

Die Liegeplätze des oberen <strong>und</strong> unteren Vorhafens werden als senkrechte Uferwände mit<br />

einem Abstand von mindestens 17,0 m zur landseitigen Kammerwandflucht ausgebildet.<br />

Diese Bauweise stellt gegenüber einer geböschten Lösung mit Dalben <strong>und</strong> Stegen als Landverbindung<br />

den Stand der heutigen Technik dar <strong>und</strong> erhöht die Sicherheit <strong>und</strong> Leichtigkeit<br />

des Schiffsverkehrs. Die Einbindtiefe <strong>und</strong> das jeweilige Sp<strong>und</strong>wandprofil werden durch die<br />

statischen Berechnungen bestimmt. Durchlässige Sp<strong>und</strong>wände oder Sp<strong>und</strong>wände mit gestaffelter<br />

Einbindetiefe entsprechen nicht dieser Regelbauweise.<br />

Die Ausstattung der Liegeplätze mit Licht, Pollern <strong>und</strong> Steigleitern erfolgt nach den gültigen<br />

Vorschriften für die Binnenschifffahrt. Bei den Leuchtmitteln wird der neueste Stand der<br />

Technik zugr<strong>und</strong>e gelegt; diese schonen die Tierwelt insbesondere die nachtaktiven Insekten.<br />

Die Vorgaben erfolgen durch die Fachstelle für Verkehrstechnik.

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