Anlage 8 FFH-Verträglichkeit - Wasser- und Schifffahrtsdirektion ...
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BfG-1685<br />
Bericht<br />
<strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeit</strong>suntersuchung<br />
zum Bau der zweiten Schleuse Lehmen
Der Bericht darf nur ungekürzt vervielfältigt werden. Die Vervielfältigung<br />
<strong>und</strong> eine Veröffentlichung bedürfen der schriftlichen Genehmigung der BfG.
BfG-1685<br />
Bericht<br />
<strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeit</strong>suntersuchung<br />
zum Bau der zweiten Schleuse Lehmen<br />
Koblenz, August 2011<br />
Auftraggeber: <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Schifffahrtsamt Trier<br />
BfG-SAP-Nr.: A39630101068<br />
Anzahl der Seiten: 91<br />
Aufgestellt durch: Mailin Eberle
B<strong>und</strong>esanstalt für<br />
Gewässerk<strong>und</strong>e<br />
Referat U1<br />
<strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeit</strong>suntersuchung<br />
zum Bau der<br />
zweiten Schleuse<br />
Lehmen<br />
BfG-1685<br />
Seite 4<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
1 ANLASS UND AUFGABENSTELLUNG.............................................................8<br />
2 BESCHREIBUNG DES VORHABENS ................................................................9<br />
2.1 Technische Beschreibung des Vorhabens.................................................................... 9<br />
2.1.1 Beschreibung der Baumaßnahme ............................................................................. 9<br />
2.1.2 Baggergut................................................................................................................ 13<br />
2.2 Wirkfaktoren, Wirkprozesse ...................................................................................... 16<br />
2.3 Abgrenzung des Wirkraums....................................................................................... 18<br />
3 NATURA 2000-GEBIETE IM WIRKRAUM.....................................................19<br />
4 <strong>FFH</strong>-GEBIET „MOSELHÄNGE UND NEBENTÄLER DER<br />
UNTEREN MOSEL“ (DE 5809-301)...................................................................21<br />
4.1 Übersicht über das Schutzgebiet <strong>und</strong> die für seine Erhaltungsziele<br />
maßgeblichen Bestandteile......................................................................................... 21<br />
4.1.1 Verwendete Quellen ............................................................................................... 21<br />
4.1.2 Übersicht über das Schutzgebiet............................................................................. 21<br />
4.1.3 Erhaltungsziele des Schutzgebiets .......................................................................... 23<br />
4.1.3.1 Lebensräume des Anhangs I der <strong>FFH</strong>-RL .................................................... 23<br />
4.1.3.2 Arten des Anhangs II der <strong>FFH</strong>-RL................................................................ 26<br />
4.1.4 Sonstige im Standard-Datenbogen genannte Arten ................................................ 26<br />
4.1.5 Managementpläne / Pflege- <strong>und</strong> Entwicklungsmaßnahmen................................... 27<br />
4.1.6 Funktionale Beziehungen des Schutzgebiets im Netz Natura 2000........................ 27<br />
4.2 Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung der vorhabensbedingten Beeinträchtigungen des<br />
Schutzgebiets....................................................................................................................... 27<br />
4.2.1 Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung der Beeinträchtigungen von Lebensräumen des<br />
Anhangs I der <strong>FFH</strong>-RL ........................................................................................... 27<br />
4.2.1.1 Datengr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Einschränkung der weiteren Betrachtung.................. 27<br />
4.2.1.2 Auenwälder mit Alnus glutinosa <strong>und</strong> Fraxinus excelsior<br />
(Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) [LRT 91E0] ........................ 28<br />
4.2.2 Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung der Beeinträchtigungen von Arten des<br />
Anhangs II der <strong>FFH</strong>-RL.......................................................................................... 30<br />
4.2.2.1 Datengr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Einschränkung der weiteren Betrachtung.................. 30<br />
4.2.2.2 Euplagia quadripunctaria (Spanische Flagge, Russischer Bär) ................... 30<br />
4.2.2.3 Austropotamobius torrentium (Steinkrebs)................................................... 32<br />
4.2.2.4 Bombina variegata (Gelbbauchunke, Bergunke).......................................... 32<br />
4.2.2.5 Lucanus cervus (Hirschkäfer) ....................................................................... 33<br />
4.2.2.6 Cottus gobio (Groppe) .................................................................................. 34<br />
4.2.2.7 Lampetra planeri (Bachneunauge) ............................................................... 34<br />
4.2.2.8 Myotis bechsteini (Bechsteinfledermaus) ..................................................... 34<br />
4.2.2.9 Myotis myotis (Großes Mausohr).................................................................. 35<br />
4.2.2.10 Dicranum viride (Grünes Besenmoos).......................................................... 36<br />
4.2.2.11 Trichomanes speciosum (Prächtiger Dünnfarn)............................................ 36
4.2.3 Beeinträchtigungen der gebietsspezifischen Erhaltungsziele sowie<br />
von weiteren im Standard-Datenbogen genannten Arten ....................................... 37<br />
5 <strong>FFH</strong>-GEBIET „MOSEL“ (DE 5908-301)............................................................39<br />
5.1 Übersicht über das Schutzgebiet <strong>und</strong> die für seine Erhaltungsziele<br />
maßgeblichen Bestandteile......................................................................................... 39<br />
5.1.1 Verwendete Quellen ............................................................................................... 39<br />
5.1.2 Übersicht über das Schutzgebiet............................................................................. 39<br />
5.1.3 Erhaltungsziele des Schutzgebiets .......................................................................... 41<br />
5.1.3.1 Lebensräume des Anhangs I der <strong>FFH</strong>-RL .................................................... 42<br />
5.1.3.2 Arten des Anhangs II der <strong>FFH</strong>-RL................................................................ 43<br />
5.1.4 Sonstige im Standard-Datenbogen genannte Arten ................................................ 43<br />
5.1.5 Managementpläne / Pflege- <strong>und</strong> Entwicklungsmaßnahmen................................... 43<br />
5.1.6 Funktionale Beziehungen des Schutzgebiets im Netz Natura 2000........................ 44<br />
5.2 Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung der vorhabensbedingten Beeinträchtigungen<br />
des Schutzgebiets ....................................................................................................... 44<br />
5.2.1 Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung der Beeinträchtigungen von Lebensräumen des<br />
Anhangs I der <strong>FFH</strong>-RL ........................................................................................... 44<br />
5.2.1.1 Datengr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Einschränkung der weiteren Betrachtung.................. 44<br />
5.2.1.2 Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des<br />
Chenopodion rubri p.p. <strong>und</strong> des Bidention p.p. [LRT 3270] ........................ 44<br />
5.2.2 Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung der Beeinträchtigungen von Arten des Anhangs II der<br />
<strong>FFH</strong>-RL................................................................................................................... 45<br />
5.2.2.1 Datengr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Einschränkung der weiteren Betrachtung.................. 45<br />
5.2.2.2 Cobitis taenia (Steinbeißer) .......................................................................... 46<br />
5.2.2.3 Cottus gobio (Groppe) .................................................................................. 47<br />
5.2.2.4 Lampetra fluviatilis (Flußneunauge)............................................................. 48<br />
5.2.2.5 Lampetra planeri (Bachneunauge) ............................................................... 49<br />
5.2.2.6 Petromyzon marinus (Meerneunauge) .......................................................... 50<br />
5.2.2.7 Rhodeus sericeus amarus (Bitterling)........................................................... 51<br />
5.2.2.8 Salmo salar (Lachs) ...................................................................................... 52<br />
5.2.2.9 Unio crassus (Gemeine Flussmuschel, Bachmuschel) ................................. 54<br />
5.2.3 Beeinträchtigungen der gebietsspezifischen Erhaltungsziele ................................. 55<br />
6 EUROPÄISCHES VOGELSCHUTZGEBIET „MITTEL- UND<br />
UNTERMOSEL“ (DE 5809-401) .........................................................................56<br />
6.1 Übersicht über das Schutzgebiet <strong>und</strong> die für seine Erhaltungsziele<br />
maßgeblichen Bestandteile......................................................................................... 56<br />
6.1.1 Verwendete Quellen ............................................................................................... 56<br />
6.1.2 Übersicht über das Schutzgebiet............................................................................. 56<br />
6.1.3 Erhaltungsziele des Schutzgebiets .......................................................................... 57<br />
6.1.3.1 Vogelarten des Anhangs I der VSchRL ........................................................ 58<br />
6.1.3.2 Zugvögel nach Art. 4 Abs. 2 der VSchRL .................................................... 58<br />
6.1.3.3 Sonstige im Standard-Datenbogen genannte Arten ...................................... 59<br />
6.1.4 Managementpläne / Pflege- <strong>und</strong> Entwicklungsmaßnahmen................................... 59<br />
6.1.5 Funktionale Beziehungen des Schutzgebiets im Netz Natura 2000........................ 59<br />
B<strong>und</strong>esanstalt für<br />
Gewässerk<strong>und</strong>e<br />
Referat U1<br />
<strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeit</strong>suntersuchung<br />
zum Bau der<br />
zweiten Schleuse<br />
Lehmen<br />
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B<strong>und</strong>esanstalt für<br />
Gewässerk<strong>und</strong>e<br />
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zum Bau der<br />
zweiten Schleuse<br />
Lehmen<br />
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Seite 6<br />
6.2 Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung der vorhabensbedingten Beeinträchtigungen des<br />
Schutzgebiets....................................................................................................................... 59<br />
6.2.1 Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung der Beeinträchtigungen von Vogelarten<br />
des Anhangs I der VSchRL..................................................................................... 59<br />
6.2.1.1 Datengr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Einschränkung der weiteren Betrachtung.................. 59<br />
6.2.1.2 Alcedo atthis (Eisvogel) ................................................................................ 60<br />
6.2.1.3 Milvus migrans (Schwarzmilan) ................................................................... 61<br />
6.2.2 Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung der Beeinträchtigungen von Zugvögeln<br />
nach Art. 4 Abs. 2 der VSchRL .............................................................................. 62<br />
6.2.2.1 Datengr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Einschränkung der weiteren Betrachtung.................. 62<br />
6.2.2.2 Emberiza cia (Zippammer) ........................................................................... 62<br />
6.2.3 Beeinträchtigungen der gebietsspezifischen Erhaltungsziele<br />
sowie von weiteren im Standard-Datenbogen genannten Arten............................. 63<br />
7 VORHABENSBEZOGENE MAßNAHMEN ZUR<br />
SCHADENSBEGRENZUNG ...............................................................................65<br />
7.1 Bauzeitenbeschränkungen.......................................................................................... 65<br />
7.2 Allgemeine Vermeidungsmaßnahmen ....................................................................... 65<br />
8 BEURTEILUNG DER BEEINTRÄCHTIGUNGEN DER<br />
ERHALTUNGSZIELE DER SCHUTZGEBIETE DURCH ANDERE<br />
ZUSAMMENWIRKENDE PLÄNE UND PROJEKTE ....................................66<br />
8.1 Begründung für die Auswahl der berücksichtigten Pläne <strong>und</strong> Projekte..................... 66<br />
8.2 Beschreibung der Pläne <strong>und</strong> Projekte mit kumulativen Beeinträchtigungen ............. 66<br />
8.3 Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung der kumulativen Beeinträchtigungen.............................. 66<br />
8.4 Maßnahmen zur Schadensbegrenzung von kumulativen Beeinträchtigungen ........... 68<br />
9 ZUSAMMENFASSUNG .......................................................................................69<br />
10 LITERATUR UND QUELLEN ................................................................70<br />
11 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS ..............................................................73
Tabellenverzeichnis<br />
Tabelle 2-1: Auswirkungen des Vorhabens ............................................................................ 16<br />
Tabelle 4-1: Lebensraumtypen des Anhangs I der <strong>FFH</strong>-RL im <strong>FFH</strong>-Gebiet<br />
„Moselhänge <strong>und</strong> Nebentäler der unteren Mosel“<br />
(Quelle: Standard-Datenbogen).................................................................................. 24<br />
Tabelle 4-2: Arten des Anhangs II der <strong>FFH</strong>-RL im <strong>FFH</strong>-Gebiet<br />
„Moselhänge <strong>und</strong> Nebentäler der unteren Mosel“<br />
(Quelle: Standard-Datenbogen).................................................................................. 26<br />
Tabelle 5-1: Lebensraumtypen des Anhangs I der <strong>FFH</strong>-RL im <strong>FFH</strong>-Gebiet „Mosel“<br />
(Quelle: Standard-Datenbogen).................................................................................. 42<br />
Tabelle 5-2: Arten des Anhangs II der <strong>FFH</strong>-RL im <strong>FFH</strong>-Gebiet „Mosel“<br />
(Quelle: Standard-Datenbogen).................................................................................. 43<br />
Tabelle 6-1: Arten des Anhangs I der VSchRL im VSG „Mittel- <strong>und</strong> Untermosel“<br />
(Quelle: Standard-Datenbogen).................................................................................. 58<br />
Tabelle 6-2: Zugvögel nach Art. 4 Abs. 2 der VSchRL im VSG „Mittel- <strong>und</strong> Untermosel“<br />
(Quelle: Standard-Datenbogen).................................................................................. 59<br />
Abbildungsverzeichnis<br />
Abbildung 3-1: Natura 2000-Gebiete im Bereich der 2. Schleuse Lehmen............................ 20<br />
Abbildung 4-1: <strong>FFH</strong>-Gebiet „Moselhänge <strong>und</strong> Nebentäler der unteren Mosel“<br />
(DE-5809-301).................................................................................................... 22<br />
Abbildung 5-1: <strong>FFH</strong>-Gebiet „Mosel“ (DE-5908-301)............................................................ 40<br />
Abbildung 6-1: VSG „Mittel- <strong>und</strong> Untermosel“ (DE-5809-401) ........................................... 57<br />
B<strong>und</strong>esanstalt für<br />
Gewässerk<strong>und</strong>e<br />
Referat U1<br />
<strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeit</strong>suntersuchung<br />
zum Bau der<br />
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Lehmen<br />
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Gewässerk<strong>und</strong>e<br />
Referat U1<br />
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zum Bau der<br />
zweiten Schleuse<br />
Lehmen<br />
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1 Anlass <strong>und</strong> Aufgabenstellung<br />
Das <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Schifffahrtsamt Trier (WSA Trier) plant als Träger des Vorhabens landseitig<br />
der vorhandenen Schleuse Lehmen/Mosel den Neubau einer zweiten Schiffsschleuse<br />
einschließlich neuem Betriebsgebäude.<br />
Für dieses Vorhaben besteht eine Prüfpflicht nach § 34 BNatSchG bezüglich der <strong>Verträglichkeit</strong><br />
mit den Erhaltungszielen von Gebieten des europäischen Schutzgebietssystems Natura<br />
2000 im Einwirkungsbereich.<br />
Hierfür hat die B<strong>und</strong>esanstalt für Gewässerk<strong>und</strong>e (BfG) im Auftrag des WSA Trier die vorliegende<br />
<strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeit</strong>suntersuchung angefertigt.<br />
Betrachtet werden die folgenden drei Natura 2000-Gebiete, für welche nach der erfolgten<br />
<strong>FFH</strong>-Vorprüfung (BFG 2005) eine <strong>Verträglichkeit</strong>suntersuchung erforderlich ist:<br />
> DE 5809-301 <strong>FFH</strong>-Gebiet 1 „Moselhänge <strong>und</strong> Nebentäler der unteren Mosel“<br />
> DE 5908-301 <strong>FFH</strong>-Gebiet „Mosel“<br />
> DE 5809-401 Europäisches Vogelschutzgebiet „Mittel- <strong>und</strong> Untermosel“<br />
Die Vorgehensweise bei der Erstellung dieser <strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeit</strong>suntersuchung orientiert<br />
sich am „Leitfaden zur <strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeit</strong>sprüfung an B<strong>und</strong>eswasserstraßen“<br />
(BMVBS 2008).<br />
1 andere Bezeichnung für „<strong>FFH</strong>-Gebiet“ auch „Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung“ (GGB)
2 Beschreibung des Vorhabens<br />
2.1 Technische Beschreibung des Vorhabens<br />
Die folgende Vorhabensbeschreibung entspricht dem diesbezüglichen Kapitel der UVU (BFG<br />
2010, Kapitel 4). Die direkten Eingriffsbereiche sind auch in Abbildung 3-1 im Kapitel 3<br />
gekennzeichnet.<br />
2.1.1 Beschreibung der Baumaßnahme<br />
Allgemein<br />
Die Staustufe Lehmen liegt bei Mo-km 20,840 (Wehrachse) in einer leichten Linkskrümmung<br />
der Mosel. Der Schleusenbereich befindet sich am linken Ufer oberhalb der Ortslage<br />
Lehmen, in der Gemarkung Lehmen, gegenüber der Gemarkung Niederfell. Die Zufahrt zur<br />
Schleuse erfolgt über die B<strong>und</strong>esstraße B 416 <strong>und</strong> den Betriebsweg.<br />
Gegenstand der Baumaßnahme ist die Errichtung einer zweiten Schleuse landseitig der vorhandenen<br />
Schleuse sowie der Ausbau der für beide Schleusen erforderlichen oberen <strong>und</strong><br />
unteren Vorhäfen. Zur Verbesserung der Einfahrverhältnisse in den Oberen Vorhafen werden<br />
2 Leitmolen errichtet. Hinzu kommen die Maßnahmen der Erschließung <strong>und</strong> die Anbindung<br />
des Betriebsgeländes an das öffentliche Netz (Wegebau, Ver- <strong>und</strong> Entsorgungseinrichtungen).<br />
Das Baufeld erstreckt sich am linken Ufer von Mo-km 20,100 bis 21,900.<br />
Technische Angaben<br />
Schleuse<br />
Die Schleuse besteht aus dem Ein- <strong>und</strong> Auslaufbauwerk, dem Ober- <strong>und</strong> Unterhaupt sowie<br />
aus der Schleusenkammer, die sich aus 14 Regelblöcken von je 15 m Länge zusammensetzt,<br />
mit insgesamt 210 m Kammerlänge. Die nutzbare Kammerbreite beträgt 12,50 m, also<br />
0,50 m breiter gegenüber der vorhandenen Schleuse. Damit wird dem verstärkten Trend zum<br />
Containerverkehr <strong>und</strong> der geänderten Flottenstruktur Rechnung getragen.<br />
Die Schleuse wird als Stahlbeton-Bauwerk hergestellt.<br />
Die Schleusenplattform liegt entsprechend DIN 19703 1,50 m über dem hydrostatischen<br />
Stauspiegel.<br />
Das Füllen <strong>und</strong> Entleeren der Schleusenkammer erfolgt über seitliche, in den Wänden angeordnete<br />
Längskanäle <strong>und</strong> hiervon abzweigende Stichkanäle. Neben einer kurzen Schleusungsdauer<br />
wird durch die geringe <strong>Wasser</strong>bewegung in der Kammer eine ruhige Lage der<br />
Schiffe während des Schleusenvorganges gewährleistet.<br />
B<strong>und</strong>esanstalt für<br />
Gewässerk<strong>und</strong>e<br />
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zum Bau der<br />
zweiten Schleuse<br />
Lehmen<br />
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Seite 10<br />
Im Ober- <strong>und</strong> Unterhaupt werden die Tore <strong>und</strong> die Einrichtungen zum Füllen <strong>und</strong> Entleeren<br />
der Schleusenkammer angeordnet. Das Obertor wird als Drucksegment- <strong>und</strong> das Untertor als<br />
Stemmtor ausgebildet. Das Segmenttor kann auch gegen strömendes <strong>Wasser</strong> geschlossen<br />
werden. Dies ist insbesondere bei Störungen wichtig.<br />
Um das Ein- <strong>und</strong> Ausfahren der Schiffe zu erleichtern, werden zwischen den beiden Schleusen<br />
in Verlängerung der Kammerwände Trennmolen errichtet.<br />
In den Kammerwänden des Ober- <strong>und</strong> Unterhauptes werden die Betriebskavernen für die<br />
Antriebe <strong>und</strong> elektrotechnischen <strong>Anlage</strong>n der Verschlüsse untergebracht. Die Kammerwände<br />
werden in diesem Bereich mit 6 m Breite ausgeführt. Der Zugang zu den Kavernen erfolgt<br />
über Einstiegsbauwerke.<br />
Am Unterhaupt wird zur lokalen Steuerung landseitig ein Technikgebäude für die Staustufe<br />
(Wehr <strong>und</strong> Schleuse) errichtet. Nach Fertigstellung des zentralen Leitstandes Fankel wird die<br />
Staustufe dort angeb<strong>und</strong>en. Nach Inbetriebnahme der neuen Schleuse wird das vorhandene<br />
Betriebsgebäude abgerissen.<br />
Vorhäfen, Liegeplätze<br />
Im oberen Vorhafen beträgt die Gesamtlänge der Uferwand rd. 300 m, hiervon werden 225 m<br />
als Liegeplatz ausgewiesen. Die Oberkante der Uferwand liegt auf gleicher Höhe wie die<br />
Schleusenplattform (1,50 m über hydrostatischem Stauspiegel). Die Ausführung ist als verankerte<br />
Sp<strong>und</strong>wand vorgesehen. An das senkrechte Ufer schließt sich eine 1:3 geneigte<br />
Böschung an, die mit <strong>Wasser</strong>bausteinen befestigt wird <strong>und</strong> nach 120 m in die vorhandene<br />
Böschung übergeht.<br />
Im unteren Vorhafen beträgt die Gesamtlänge der Uferwand rd. 320 m, davon sind 225 m als<br />
Liegeplatz ausgewiesen. Die Höhe der Anlegewand ist auf den höchsten Schifffahrtswasserstand<br />
(HSW) zuzüglich 1,0 m ausgelegt. Die Ausführung ist als verankerte Bohrpfahlwand<br />
mit aufgesetzter Stahlbetonwand vorgesehen. Auch hier schließt an das senkrechte Ufer eine<br />
1:3 geneigte Böschung an, die mit <strong>Wasser</strong>bausteinen befestigt wird <strong>und</strong> nach 150 m in die<br />
vorhandene Böschung übergeht.<br />
Die Liegeplätze des oberen <strong>und</strong> unteren Vorhafens werden als senkrechte Uferwände mit<br />
einem Abstand von mindestens 17,0 m zur landseitigen Kammerwandflucht ausgebildet.<br />
Diese Bauweise stellt gegenüber einer geböschten Lösung mit Dalben <strong>und</strong> Stegen als Landverbindung<br />
den Stand der heutigen Technik dar <strong>und</strong> erhöht die Sicherheit <strong>und</strong> Leichtigkeit<br />
des Schiffsverkehrs. Die Einbindtiefe <strong>und</strong> das jeweilige Sp<strong>und</strong>wandprofil werden durch die<br />
statischen Berechnungen bestimmt. Durchlässige Sp<strong>und</strong>wände oder Sp<strong>und</strong>wände mit gestaffelter<br />
Einbindetiefe entsprechen nicht dieser Regelbauweise.<br />
Die Ausstattung der Liegeplätze mit Licht, Pollern <strong>und</strong> Steigleitern erfolgt nach den gültigen<br />
Vorschriften für die Binnenschifffahrt. Bei den Leuchtmitteln wird der neueste Stand der<br />
Technik zugr<strong>und</strong>e gelegt; diese schonen die Tierwelt insbesondere die nachtaktiven Insekten.<br />
Die Vorgaben erfolgen durch die Fachstelle für Verkehrstechnik.
Infrastruktur<br />
Die neue Schleusenzufahrt erfolgt von der B 416 in Höhe des neuen Technikgebäudes/Unterhauptes.<br />
Die Zufahrt <strong>und</strong> der unmittelbar landseitig der Schleusenkammer verlaufende<br />
Betriebsweg werden 5,5 m breit befestigt. Die Betriebswege entlang der Vorhäfen <strong>und</strong> die<br />
übrigen Betriebswege werden 3,50 m breit befestigt. Sie dienen dem Betrieb, der Unterhaltung,<br />
dem Einsatz von Rettungsfahrzeugen sowie der Nutzung durch die Schifffahrt oder<br />
Freizeitreisende. Aus den Anforderungen des Betriebs erfolgt die Befestigung der Wege mit<br />
Betonpflaster, wodurch eine Vollversiegelung der Flächen vermieden wird. Lediglich die<br />
Anschlüsse an das öffentliche Wegenetz werden mit einer Asphaltdecke befestigt. Im frei<br />
zugänglichen Bereich der senkrechten Ufer der Liegeplätze werden Absturzgeländer vorgesehen.<br />
Molen<br />
Zur Vermeidung der starken Querströmungen im Bereich der Reiherschussinsel <strong>und</strong> zur<br />
Verbesserung der Sicherheit <strong>und</strong> Leichtigkeit der Schifffahrt werden am oberstromigen Ende<br />
der Reiherschussinsel <strong>und</strong> am oberstromigen Ende des Trenndammes zwischen Wehr <strong>und</strong><br />
Schleuse Molen errichtet.<br />
Die Mole an der Reiherschussinsel hat eine Länge von 75 m <strong>und</strong> wird als geschlossene Wand<br />
ausgeführt. Die Oberkante liegt 0,8 m über dem hydrostatischen Stauspiegel. Die Mole an der<br />
Trennmole zum Wehr hat eine Länge von 66,5 m <strong>und</strong> wird als durchbrochene Trennmole<br />
ausgeführt. Die Oberkante liegt 0,8 m über dem hydrostatischen Stauspiegel.<br />
Alle Arbeiten an diesen Molen werden ausschließlich mit schwimmenden Geräten vom<br />
<strong>Wasser</strong> aus durchgeführt, hierdurch werden vor allem Beeinträchtigungen der Reiherschussinsel<br />
vermieden.<br />
Baudurchführung<br />
Folgender Bauablauf ist vorgesehen:<br />
Als Erstes wird das Baufeld geräumt <strong>und</strong> die erforderlichen Gehölzrodungen innerhalb der<br />
gesetzlich zulässigen Zeiten werden durchgeführt.<br />
Vor Beginn der Aushubarbeiten für die Schleuse wird entlang der vorhandenen Kammerwand<br />
eine Bohrpfahlwand errichtet. Diese dient einerseits der Gewährleistung der Standsicherheit<br />
der vorhandenen Schwergewichtswände <strong>und</strong> im Weiteren als wasserseitige Begrenzung für<br />
die neue Schleuse. An der gegenüberliegenden Seite wird in entsprechendem Abstand eine<br />
weitere verankerte Bohrpfahlwand errichtet. Der Raum zwischen den Bohrpfahlreihen wird<br />
mit Trägern ausgesteift. Die Baugrubenumschließung wird in ihrer Höhe für ein 25-jährliches<br />
Hochwasser ausgelegt.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der komplexen Betriebsabläufe, d. h. Durchführung der Maßnahmen unter<br />
Aufrechterhaltung des Betriebes <strong>und</strong> der Einflüsse der jährlichen Hochwässer, werden die<br />
eigentlichen Bauarbeiten auf die Sommerhalbjahre konzentriert <strong>und</strong> verstärkt. Die Bauarbeiten<br />
finden aber gleichzeitig an mehreren Orten statt.<br />
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Seite 12<br />
Im Bereich der Hauptbaugrube werden gleichzeitig die Kammerblöcke <strong>und</strong> die Häupter<br />
hergestellt. Unabhängig davon werden die Uferwände im unteren <strong>und</strong> oberen Vorhafen in<br />
Teilabschnitten errichtet.<br />
Nach Fertigstellung der Betonarbeiten für die Schleuse erfolgen die Bauwerkshinterfüllung<br />
<strong>und</strong> die Montage der Stahlwasserbauteile (Tore, Antriebe etc.). Außerdem werden die<br />
Baggerarbeiten zur Herstellung der Vorhafensohle durchgeführt <strong>und</strong> die Ver- <strong>und</strong> Entsorgungsleitungen<br />
sowie die Verkehrsflächen gebaut.<br />
Anschließend erfolgen die Errichtung des Technikgebäudes <strong>und</strong> der Einstiegshäuser, der<br />
Rückbau der Baugrubenumschließung <strong>und</strong> die landschaftspflegerischen Maßnahmen.<br />
Den Abschluss bilden die Errichtung der Molen an der Trennmole zum Wehr <strong>und</strong> am<br />
oberstromigen Ende der Reiherschussinsel.<br />
Nach Durchführung des Probebetriebes <strong>und</strong> Inbetriebnahme der neuen Schleuse wird das alte<br />
Betriebsgebäude abgerissen.<br />
Der Geräteeinsatz wird durch die jeweilige Eigenart der Bauphase bestimmt. Für das Lösen,<br />
Laden <strong>und</strong> Transportieren der Aushubmassen kommen u. a. folgende Geräte zum Einsatz:<br />
> Seil- <strong>und</strong> Hydraulikbagger (mit Zusatzgeräten zum Reißen, Meißeln <strong>und</strong> Rammen)<br />
> Schwimmende Geräte (Baggerpontons <strong>und</strong> Transportschiffe)<br />
> LKW <strong>und</strong> Muldenkipper<br />
> Planierraupen etc.<br />
Die Herstellung der Baugrubenumschließung mit Bohrpfählen <strong>und</strong> Sp<strong>und</strong>wänden, die<br />
Errichtung der Uferwände <strong>und</strong> Molen erfordern folgenden Geräteeinsatz:<br />
> Bohrgeräte für Bohrpfahl- <strong>und</strong> Ankerarbeiten<br />
> Seil- <strong>und</strong> Hydraulikbagger (mit Zusatzgeräten zum Meißeln <strong>und</strong> Rammen)<br />
> Geräte für Betonherstellung<br />
Für die Betonarbeiten der Hauptgewerke werden u. a. folgende Geräte benötigt:<br />
> Turmdrehkran<br />
> Betonmischanlage, Betonpumpe, Betonrüttler, Transportmischer<br />
> Bewehrungs- <strong>und</strong> Schalplatz mit Kreissägen <strong>und</strong> sonstigen Kleingeräten etc.
Bei allen Geräten <strong>und</strong> Bauabläufen wird seitens des TdV darauf geachtet, dass die gültigen<br />
Vorschriften zum Schutz der Umwelt vor vermeidbaren Beeinträchtigungen durch Lärm,<br />
Staub, Trübungen <strong>und</strong> Verunreinigungen eingehalten werden.<br />
Die Gesamtbauzeit ist mit 5 Jahren veranschlagt. Davon sind für die reine Bauzeit 3,5 Jahre<br />
<strong>und</strong> für die Nacharbeiten 1,5 Jahre vorgesehen.<br />
1. Jahr<br />
> Baustelleneinrichtung, Erschließung des Baugeländes<br />
> Baugrubenumschließung, Bohrpfahlwand für Schleusenbaugrube<br />
> Beginn der Aushubarbeiten für Schleusenbaugrube<br />
> Massentransporte<br />
2. <strong>und</strong> 3. Jahr<br />
> Errichtung der Molen<br />
> sukzessive Fertigstellung der Hauptbaugrube<br />
> Tiefbauarbeiten für Schleuse <strong>und</strong> Vorhäfen (Stahlbeton- <strong>und</strong> Sp<strong>und</strong>wandarbeiten,<br />
Ausrüstungsteile etc.)<br />
> sukzessive Verfüllung der Hauptbaugrube<br />
> Beginn der Montagearbeiten für die Stahlwasserbauteile<br />
4. <strong>und</strong> 5. Jahr<br />
> Montage Stahlwasserbau, Hydraulikantriebe, elektrotechnische <strong>Anlage</strong>n<br />
> Neubau Technikgebäude, Zugangsgebäude<br />
> Herstellung der Verkehrswege, Ver- <strong>und</strong> Entsorgungsleitungen<br />
> Rückbau der Baugrubenumschließung<br />
> Abbruch des alten Schleusenbetriebsgebäudes<br />
> Errichtung Molen<br />
> landschaftspflegerischen Maßnahmen.<br />
Zeitplanung der Maßnahme<br />
Das Planfeststellungsverfahren wird im Jahre 2011 eingeleitet. Mit den Bauarbeiten kann<br />
voraussichtlich 2013 begonnen werden.<br />
2.1.2 Baggergut<br />
Beschaffenheit<br />
Im Zuge des Baus der 2. Schleuse Lehmen fallen nach den Ermittlungen des WSA Trier<br />
insgesamt 240.000 m³ Bodenmassen als Baggergut an. Davon werden etwa 110.000 m³ für<br />
die Bauwerkshinterfüllung benötigt. Bei 230.000 m³ Boden handelt es sich um Lockergesteinsmassen,<br />
während 10.000 m³ Felsaushub darstellen. Entsprechend den vorliegenden<br />
Aufschlussbohrungen sind aus geologischer Sicht folgende Schichten vom Aushub betroffen:<br />
> Oberboden<br />
> Auffüllungen<br />
B<strong>und</strong>esanstalt für<br />
Gewässerk<strong>und</strong>e<br />
Referat U1<br />
<strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeit</strong>suntersuchung<br />
zum Bau der<br />
zweiten Schleuse<br />
Lehmen<br />
BfG-1685<br />
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B<strong>und</strong>esanstalt für<br />
Gewässerk<strong>und</strong>e<br />
Referat U1<br />
<strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeit</strong>suntersuchung<br />
zum Bau der<br />
zweiten Schleuse<br />
Lehmen<br />
BfG-1685<br />
Seite 14<br />
> Hochflutsande<br />
> Kiese der Mosel-Niederterrasse<br />
> Felsgestein (Schiefer)<br />
Der vor Beginn der Arbeiten in einer Mächtigkeit bis zu 0,5 m abzuschiebende Oberboden<br />
spiegelt normalerweise hinsichtlich seines Schadstoffgehaltes den Einfluss der Mosel wieder<br />
- in anderen Moselabschnitten werden Erhöhungen der Blei-, Zink- sowie PAK-Gehalte<br />
gemessen. Trotzdem wird der Oberboden innerhalb der Moselniederung wieder angedeckt, da<br />
diese spezifischen Schadstoffbelastungen immer wieder vorkommen können.<br />
Das Baggergut wurde anhand von 12 Mischproben aus den Aufschlussbohrungen BKF003,<br />
004, 006, 007, 009.1, 011b, 013, 016, 027 <strong>und</strong> 028 aus einer Tiefe von 0 bis 6,4 m analysiert<br />
(siehe <strong>Anlage</strong>n zur UVU (BFG 2010)).<br />
Die Untersuchungsergebnisse belegen, dass mit Ausnahme eines durch eine Altlast geprägten<br />
Bereichs (um die Bohrungen BKF 003, 004, 009.1 <strong>und</strong> 0011b) das anfallende Baggergut<br />
entsprechend LAGA TR Boden verwertet werden kann. Ein großer Teil der Proben hält die<br />
Einstufung Z0 bzw. Z0* ein. Der isoliert auftretende PAK-Gehalt >Z2 in Bohrung 13<br />
(0,0 - 0,6 m Tiefe) ist vor oder während der Baumaßnahme noch zu überprüfen.<br />
Wird der erhöhte TOC-Gehalt der Oberbodenproben nicht berücksichtigt, ist der Oberboden<br />
aufgr<strong>und</strong> seines PAK-Gehaltes in die Klasse Z2 einzustufen. Gemäß BBodenSchV halten die<br />
Oberboden-Mischproben der Teilflächen TF1 <strong>und</strong> TF3 die Vorsorgewerte ein, die der Teilflächen<br />
TF2 <strong>und</strong> TF4 aufgr<strong>und</strong> von erhöhten PAK-Gehalten dagegen nicht.<br />
Erhöhte PAK-Gehalte treten in den Talauen von Saar <strong>und</strong> Mosel unterhalb der Saarmündung<br />
aufgr<strong>und</strong> des Vorkommens von Steinkohlepartikeln häufig auf (SGD NORD 2008). Im<br />
Rahmen des Forschungsprojektes „Abschätzung des Gefährdungspotentials in Rheinland-<br />
Pfalz durch PAK in kontaminierten Ufersedimenten am Beispiel der Mosel“ wurde nachgewiesen,<br />
dass eine Gefährdung des Gr<strong>und</strong>wassers durch die an Kohlepartikel fest geb<strong>und</strong>enen<br />
PAK nicht auftritt. Aus diesem Blickwinkel kann neben dem als Z0 <strong>und</strong> Z0* bewerteten<br />
Material auch das anfallende Baggergut (inklusive des Oberbodens) mit ausschließlichen<br />
PAK- Erhöhungen im Mosel- <strong>und</strong> Saartal bodenähnlich verwertet werden.<br />
Der durch die Altlast charakterisierte Teilbereich südlich der Staustufe sollte zusammen mit<br />
dem zum jetzigen Zeitpunkt unklaren Kupfergehalt der BKF 006 im Tiefenbereich von 1,00 -<br />
1,75 m (Z2) vor oder während der Bauphase eingegrenzt, verifiziert <strong>und</strong> separiert werden.<br />
Die Bewertung der leicht erhöhten Gehalte von Arsen im Feststoff (BKF 027), Kupfer im<br />
Eluat (BKF 016 <strong>und</strong> BKF 028) sowie Sulfat im Eluat (BKF 0013) deuten unter Zugr<strong>und</strong>elegung<br />
der Gesamtanalyse auf ein regional/ geogen bedingtes Backgro<strong>und</strong>-Szenario hin, was<br />
bei der Festlegung der Verwertungswege Berücksichtigung finden sollte.<br />
Auch ohne chemische Untersuchung kann festgestellt werden, dass aufgr<strong>und</strong> ihrer geogenen<br />
Bildung im Erdaltertum die Schadstoffgehalte der Festgesteine lediglich im Rahmen der
geochemischen Backgro<strong>und</strong>gehalte für solche Gesteine schwanken. Sie können somit ohne<br />
weiteres der LAG-Klasse Z0 zugeordnet werden.<br />
Verbringungskonzept<br />
Von Seiten des TdV wird ein unmittelbares Verwenden des Gesamtbaggergutes angestrebt.<br />
Es werden 110.000 m³ der insgesamt 240.000 m³ Baggermassen für die spätere Bauwerkshinterfüllung<br />
<strong>und</strong> Geländeangleichung benötigt. Bezüglich der restlichen 130.000 m³<br />
Bodenmassen wird im Vorfeld der Baumaßnahme erk<strong>und</strong>et, ob sich eine Möglichkeit der<br />
unmittelbaren Verwendung als Wirtschaftsgut in der näheren Umgebung ergibt. Sollte dies<br />
nicht möglich sein, werden die Bodenmassen auf Schiffe geladen <strong>und</strong> auf dem <strong>Wasser</strong>weg an<br />
die Saar, zur Umschlagstelle im Schleusenkanal Kanzem transportiert, dort auf LKW umgeschlagen<br />
<strong>und</strong> zur WSV-eigenen Aufhöhungsfläche „AF Biebelhausen“ transportiert <strong>und</strong> dort<br />
eingebaut.<br />
Dort ist Material bis zu den Z1.2-Gehalten im Feststoff zugelassen. Bei Überschreitung der<br />
Z1.2-Werte bis maximal zu den Z2-Werten sind die diesbezüglichen Eluatgehalte zu Rate zu<br />
ziehen. Für den Fall, dass diese nicht erhöht sind, kann dann auch Baggergut bis zu den<br />
Z2-Werten (Feststoff) zur Aufhöhung gelangen.<br />
Bei Überschreitung der Z2-Werte werden diesbezügliche Teilmengen auf einer abfallrechtlich<br />
zugelassenen Deponie beseitigt.<br />
B<strong>und</strong>esanstalt für<br />
Gewässerk<strong>und</strong>e<br />
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<strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeit</strong>suntersuchung<br />
zum Bau der<br />
zweiten Schleuse<br />
Lehmen<br />
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B<strong>und</strong>esanstalt für<br />
Gewässerk<strong>und</strong>e<br />
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zum Bau der<br />
zweiten Schleuse<br />
Lehmen<br />
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2.2 Wirkfaktoren, Wirkprozesse<br />
Tabelle 2-1 enthält eine Übersicht über anzunehmende bzw. mögliche Wirkungen des Vorhabens.<br />
In der Tabelle ist auch aufgeführt, welche Prozesse als möglicherweise relevant für die<br />
Erhaltungsziele der Schutzgebiete angesehen werden <strong>und</strong> welche im Folgenden nicht weiter<br />
betrachtet werden, weil entweder die Auswirkungen des Vorhabens zu geringfügig sind oder<br />
die Wirkung gr<strong>und</strong>sätzlich nicht für die betrachteten Erhaltungsziele relevant ist.<br />
Tabelle 2-1: Auswirkungen des Vorhabens<br />
Wirkung<br />
<strong>Anlage</strong>bedingte Auswirkungen<br />
Verlust von Vegetation (auch Gehölze)<br />
<strong>und</strong> Lebensräumen im Bereich der<br />
Schleusenerweiterung durch Umwandlung<br />
in versiegelte Verkehrs- <strong>und</strong><br />
Betriebsfläche sowie <strong>Wasser</strong>fläche<br />
Verlust von Vegetation <strong>und</strong> Lebensräumen<br />
durch Veränderung von Uferbereichen<br />
(Verlust von Steinschüttungen,<br />
z. T. mit Gebüschen <strong>und</strong> Hochstauden,<br />
sowie <strong>Wasser</strong>pflanzenbeständen;<br />
stattdessen senkrechte Uferwände)<br />
Verminderung der Fließgeschwindigkeit<br />
<strong>und</strong> damit Erhöhung der Aufenthaltszeit<br />
des <strong>Wasser</strong>s durch Querschnittsaufweitung;<br />
Änderung der Strömungsverhältnisse<br />
durch neue Molen<br />
Störung des <strong>Wasser</strong>austauschs<br />
zwischen Gr<strong>und</strong>-, Bodenwasser <strong>und</strong><br />
Mosel durch Bau von Uferwänden;<br />
mögliche Veränderung der Gr<strong>und</strong>wasseroberfläche<br />
<strong>und</strong> der Gr<strong>und</strong>wasserbeschaffenheit<br />
durch Änderung des<br />
Uferfiltratanteils im Gr<strong>und</strong>wasser<br />
<strong>FFH</strong>-VU<br />
relevant<br />
Ja<br />
Begründung für fehlende<br />
Relevanz<br />
Bisherige Vorhaltefläche ist wegen<br />
ihrer Biotopstrukturen nicht relevant<br />
für nach <strong>FFH</strong>-Richtlinie geschützte<br />
Arten.<br />
Zu erwartende Änderungen sind so<br />
gering, dass Beeinträchtigungen von<br />
Lebensraumtypen <strong>und</strong> Arten ausgeschlossen<br />
werden können.<br />
Zu erwartende Änderungen sind so<br />
gering, dass Beeinträchtigungen von<br />
Lebensraumtypen <strong>und</strong> Arten ausgeschlossen<br />
werden können.<br />
Veränderung des Landschaftsbildes Zu erwartende Änderungen sind<br />
nicht derart, dass Beeinträchtigungen<br />
geschützter Arten, insbesondere<br />
von Vögeln, bewirkt werden<br />
könnten.
Betriebsbedingte Auswirkungen<br />
Änderungen von Schiffsaufkommen,<br />
Anlegevorgängen <strong>und</strong> Schleusenbetrieb<br />
<strong>und</strong> damit evtl. Zunahme von Schädigungen<br />
durch Schiffswellen <strong>und</strong> Lärm<br />
(Änderungen werden nicht erwartet, sind<br />
aber denkbar)<br />
Baubedingte Auswirkungen<br />
Direkte Schädigung der anwesenden<br />
Fauna beim Entfernen der Uferböschungen<br />
Lärm Ja<br />
Stoffemissionen, Staubflug Zu erwartende Änderungen sind so<br />
gering, dass Beeinträchtigungen von<br />
Lebensraumtypen <strong>und</strong> Arten ausgeschlossen<br />
werden können.<br />
Störungen in Form von visuellen Sinneseindrücken<br />
(z. B. sich bewegende Menschen),<br />
Erschütterungen<br />
Gefahr der Verschmutzung <strong>und</strong> Bodenverdichtung<br />
durch Baustelleneinrichtungen,<br />
Überdeckung von Pflanzenstandorten<br />
durch Baustelleneinrichtungen,<br />
Trittschäden<br />
Erhöhte <strong>Wasser</strong>trübung,<br />
Sedimentverwirbelung, hierdurch ggf.<br />
auch Verringerung des Sauerstoffgehalts<br />
<strong>und</strong> Nährstoffanreicherung<br />
Temporär geänderte Strömungsverhältnisse<br />
<strong>und</strong> zeitweilige lokale Veränderung<br />
der Gr<strong>und</strong>wasseroberfläche <strong>und</strong> -<br />
strömung<br />
Ja<br />
Ja<br />
Ja<br />
Ja<br />
Ja<br />
Zu erwartende Änderungen sind so<br />
gering, dass Beeinträchtigungen von<br />
Lebensraumtypen <strong>und</strong> Arten ausgeschlossen<br />
werden können.<br />
Zusammenfassend erscheint also neben der Veränderung von Uferbereichen vor allem die<br />
Bauphase als kritisch bezüglich einer möglichen Beeinträchtigung von Erhaltungszielen der<br />
betrachteten Schutzgebiete. Auf mögliche betriebsbedingte Beeinträchtigungen wird bei der<br />
Behandlung kumulativer Wirkungen mit anderen Projekten in Kapitel 8 näher eingegangen.<br />
B<strong>und</strong>esanstalt für<br />
Gewässerk<strong>und</strong>e<br />
Referat U1<br />
<strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeit</strong>suntersuchung<br />
zum Bau der<br />
zweiten Schleuse<br />
Lehmen<br />
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Gewässerk<strong>und</strong>e<br />
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zum Bau der<br />
zweiten Schleuse<br />
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2.3 Abgrenzung des Wirkraums<br />
Für die UVU (BFG 2010) wurde der Bereich, in dem voraussichtlich Wirkungen durch das<br />
Vorhaben auftreten können, abgeschätzt <strong>und</strong> im Scoping-Termin nach § 5 UVPG abgestimmt.<br />
Diese Abgrenzung des Wirkraums bzw. des Untersuchungsgebiets wird für die vorliegende<br />
<strong>FFH</strong>-VU übernommen. Von einer Zerschneidungswirkung des Vorhabens, welche<br />
auch weiter entfernt liegende Natura 2000-Gebiete betreffen könnte, ist nicht auszugehen.<br />
Das UVU-Untersuchungsgebiet befindet sich im Bereich der Mosel zwischen Mo-km 19,00<br />
<strong>und</strong> Mo-km 22,25. Entsprechend der zu erwartenden Wirkungen ist es in ein äußeres <strong>und</strong> ein<br />
inneres Untersuchungsgebiet unterteilt. Das äußere Gebiet dient der Erfassung der Reichweite<br />
von Lärmwirkungen <strong>und</strong> anderen Emissionen sowie von Auswirkungen auf das Landschaftsbild.<br />
Es bezieht auf beiden Seiten der Mosel einen Teil der Talflanken sowie die nahe gelegenen<br />
Siedlungsbereiche mit ein. Das innere Untersuchungsgebiet umfasst die Mosel mit Uferbereichen<br />
sowie die direkten Eingriffsbereiche (außer Uferbereichen insbesondere die Vorhaltefläche<br />
für die 2. Schleuse). Hier wurden die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen <strong>und</strong><br />
Lebensräume sowie Boden <strong>und</strong> <strong>Wasser</strong> untersucht. Inneres <strong>und</strong> äußeres Untersuchungsgebiet<br />
sind in Abbildung 3-1 im folgenden Kapitel dargestellt.
3 Natura 2000-Gebiete im Wirkraum<br />
Im Wirkraum des Vorhabens liegen Teile folgender Natura 2000-Gebiete:<br />
> DE 5809-301 <strong>FFH</strong>-Gebiet „Moselhänge <strong>und</strong> Nebentäler der unteren Mosel“<br />
> DE 5908-301 <strong>FFH</strong>-Gebiet „Mosel“<br />
> DE 5809-401 Europäisches Vogelschutzgebiet „Mittel- <strong>und</strong> Untermosel“<br />
Für alle Gebiete ist nach der erfolgten <strong>FFH</strong>-Vorprüfung (BFG 2005) eine <strong>Verträglichkeit</strong>suntersuchung<br />
erforderlich.<br />
Abbildung 3-1 zeigt die Abgrenzung der Schutzgebiete im Bereich des Vorhabens sowie das<br />
innere <strong>und</strong> äußere UVU-Untersuchungsgebiet, außerdem sind hier die Eingriffsflächen markiert.<br />
Außerhalb des äußeren Untersuchungsgebiets ist nicht mit Wirkungen durch das Vorhaben<br />
zu rechnen.<br />
B<strong>und</strong>esanstalt für<br />
Gewässerk<strong>und</strong>e<br />
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<strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeit</strong>suntersuchung<br />
zum Bau der<br />
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zum Bau der<br />
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Abbildung 3-1: Natura 2000-Gebiete im Bereich der 2. Schleuse Lehmen
4 <strong>FFH</strong>-Gebiet „Moselhänge <strong>und</strong> Nebentäler der<br />
unteren Mosel“ (DE 5809-301)<br />
4.1 Übersicht über das Schutzgebiet <strong>und</strong> die für seine Erhaltungsziele<br />
maßgeblichen Bestandteile<br />
4.1.1 Verwendete Quellen<br />
Die Aussagen zum Schutzgebiet als Ganzes stützen sich auf folgende Quellen:<br />
> Standard-Datenbogen <strong>und</strong> Steckbrief des Schutzgebiets, abgerufen von<br />
www.natura2000.rlp.de am 08.09.2009<br />
> Landesverordnung über die Erhaltungsziele in den Natura 2000-Gebieten vom<br />
18.07.2005<br />
> Schutzgebietsgrenzen, abgerufen vom Kartendienst des Landschaftsinformationssystems<br />
der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz (www.naturschutz.rlp.de) am<br />
07.07.2009<br />
4.1.2 Übersicht über das Schutzgebiet<br />
Das <strong>FFH</strong>-Gebiet „Moselhänge <strong>und</strong> Nebentäler der unteren Mosel“ (DE-5809-301) wurde im<br />
Mai 2004 an die Europäische Union gemeldet. Es ist in der aktualisierten Liste der Gebiete<br />
von gemeinschaftlicher Bedeutung für die kontinentale Region enthalten, welche von der EU-<br />
Kommission am 13. November 2007 verabschiedet wurde, <strong>und</strong> somit anerkannt.<br />
Insgesamt deckt es eine Fläche von 15.059 ha ab, diese verteilt sich jedoch auf mehrere nicht<br />
verb<strong>und</strong>ene Teilgebiete (Abb. 4-1).<br />
Das Schutzgebiet umfasst von felsigen Hängen gekennzeichnete Bereiche des Moseltals<br />
sowie tief eingeschnittene Nebentäler mit naturnahen Bächen. Hier sind Fels- <strong>und</strong> Gesteinshaldenbiotope<br />
der Hangbereiche mit Magerrasen, Hang- <strong>und</strong> Schluchtwälder, naturnahe<br />
Buchenwälder, Blockschutt- <strong>und</strong> Eichen-Hainbuchen-Trockenwaldbestände sowie Wiesen-<br />
Biotopkomplexe ausgebildet. Weiterhin liegen im Schutzgebiet große Fledermausquartiere<br />
<strong>und</strong> Jagdhabitate. Große Teilbereiche besitzen auch eine kulturhistorische Bedeutung (traditionelle<br />
Weinbergslandschaft, Niederwaldnutzung) (Quelle: Standard-Datenbogen).<br />
B<strong>und</strong>esanstalt für<br />
Gewässerk<strong>und</strong>e<br />
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<strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeit</strong>suntersuchung<br />
zum Bau der<br />
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Abbildung 4-1: <strong>FFH</strong>-Gebiet „Moselhänge <strong>und</strong> Nebentäler der unteren Mosel“ (DE-5809-301)
4.1.3 Erhaltungsziele des Schutzgebiets<br />
Erhaltungsziele eines <strong>FFH</strong>-Gebiets sind gr<strong>und</strong>sätzlich die Erhaltung oder Wiederherstellung<br />
eines günstigen Erhaltungszustands der in Anhang I der <strong>FFH</strong>-Richtlinie aufgeführten natürlichen<br />
Lebensräume <strong>und</strong> der in Anhang II dieser Richtlinie aufgeführten Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten,<br />
die im Gebiet vorkommen. Die vorkommenden Lebensraumtypen <strong>und</strong> Arten sind in<br />
den folgenden Unterkapiteln genannt.<br />
Definition „Günstiger Erhaltungszustand“:<br />
Der Erhaltungszustand eines Lebensraums ist nach <strong>FFH</strong>-RL (Art. 1 Buchstabe e)<br />
günstig, wenn: Verbreitungsgebiet <strong>und</strong> Fläche konstant sind oder zunehmen, die für<br />
seinen langfristigen Fortbestand notwendigen Strukturen <strong>und</strong> Funktionen voraussichtlich<br />
weiterbestehen werden <strong>und</strong> der Erhaltungszustand der für ihn charakteristischen<br />
Arten günstig ist.<br />
Der Erhaltungszustand einer Art ist nach <strong>FFH</strong>-RL (Art. 1 Buchstabe i) günstig, wenn:<br />
die Art nach Daten über die Populationsdynamik auch zukünftig lebensfähig erscheint,<br />
das Verbreitungsgebiet konstant ist oder zunimmt sowie die aktuelle <strong>und</strong> zukünftig zu<br />
erwartende Größe des Lebensraums für das langfristige Überleben der Art ausreichend<br />
ist.<br />
In der Landesverordnung über die Erhaltungsziele in den Natura 2000-Gebieten vom<br />
18. Juli 2005 sind für das <strong>FFH</strong>-Gebiet „Moselhänge <strong>und</strong> Nebentäler der unteren Mosel“<br />
folgende Erhaltungsziele zur Erreichung eines günstigen Erhaltungszustandes der für dieses<br />
Gebiet genannten natürlichen Lebensraumtypen <strong>und</strong> Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten aufgeführt:<br />
> Erhaltung oder Wiederherstellung der natürlichen Gewässer- <strong>und</strong> Uferzonendynamik,<br />
der typischen Gewässerlebensräume <strong>und</strong> -gemeinschaften sowie der<br />
Gewässerqualität der Moselzuflüsse, auch als Lebensraum autochthoner Fischarten<br />
<strong>und</strong> des Steinkrebses,<br />
> Erhaltung oder Wiederherstellung von Laubwäldern,<br />
> Erhaltung oder Wiederherstellung von nicht intensiv genutztem Grünland, artenreichem<br />
Mager- <strong>und</strong> Pionierrasen <strong>und</strong> unbeeinträchtigten Felslebensräumen,<br />
> Erhaltung oder Wiederherstellung von großen Fledermauswochenstuben im Moseltal<br />
<strong>und</strong> ungestörten Quartieren in Höhlen <strong>und</strong> Stollen.<br />
4.1.3.1 Lebensräume des Anhangs I der <strong>FFH</strong>-RL<br />
Die im <strong>FFH</strong>-Gebiet „Moselhänge <strong>und</strong> Nebentäler der unteren Mosel“ vorkommenden<br />
Lebensraumtypen des Anhangs I der <strong>FFH</strong>-Richtlinie sind in Tabelle 4-1 aufgelistet. Zu einigen<br />
Lebensraumtypen ist auch der Subtyp nach SSYMANK ET AL. (1998) aufgeführt.<br />
B<strong>und</strong>esanstalt für<br />
Gewässerk<strong>und</strong>e<br />
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<strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeit</strong>suntersuchung<br />
zum Bau der<br />
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zweiten Schleuse<br />
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Tabelle 4-1: Lebensraumtypen des Anhangs I der <strong>FFH</strong>-RL im <strong>FFH</strong>-Gebiet „Moselhänge <strong>und</strong><br />
Nebentäler der unteren Mosel“ (Quelle: Standard-Datenbogen)<br />
Code Name des Lebensraumtyps (ggf. Subtyp)<br />
Prioritäte Lebensraumtypen<br />
6110<br />
6210<br />
6230<br />
9180<br />
91E0<br />
Lückige basophile oder Kalk-Pionierrasen<br />
(Alysso-Sedion albi)<br />
Naturnahe Kalk-Trockenrasen <strong>und</strong> deren<br />
Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia)<br />
(*besondere Bestände mit bemerkenswerten<br />
Orchideen)<br />
Artenreiche montane Borstgrasrasen (<strong>und</strong><br />
submontan auf dem europäischen Festland) auf<br />
Silikatböden<br />
Schlucht- <strong>und</strong> Hangmischwälder (Tilio-Acerion)<br />
- Subtyp: Ahorn-Linden-Hangschuttwald<br />
(wärmere Standorte)<br />
Auenwälder mit Alnus glutinosa <strong>und</strong> Fraxinus<br />
excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae,<br />
Salicion albae)<br />
- Subtyp: Weichholzauenwald mit weitgehend<br />
ungestörter Überflutungsdynamik<br />
Nicht prioritäte Lebensraumtypen<br />
3150<br />
3260<br />
4030<br />
5110<br />
6410<br />
6430<br />
Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation<br />
des Magnopotamions oder Hydrocharitions<br />
Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit<br />
Vegetation des Ranunculion fluitantis <strong>und</strong> des<br />
Callitricho-Batrachion<br />
Trockene europäische Heiden<br />
- Subtyp: Felsbandheide<br />
Stabile xerothermophile Formationen von<br />
Buxus sempervirens an Felsabhängen<br />
(Berberidion p.p.)<br />
- Subtyp: Gebüsch trockenwarmer Standorte<br />
Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden,<br />
torfigen <strong>und</strong> tonig-schluffigen Böden<br />
(Molinion caeruleae)<br />
Feuchte Hochstaudenfluren der planaren <strong>und</strong><br />
montanen bis alpinen Stufe<br />
- Subtyp: Krautige Ufersäume <strong>und</strong> -fluren an<br />
Gewässern<br />
Fläche<br />
[ha]<br />
Fläche<br />
[%]<br />
Repräsentativität <br />
Erhaltungszustand<br />
5 < 1 A A<br />
45 < 1 A A<br />
2 < 1 C B<br />
200 1,33 A A<br />
100 < 1 A B<br />
1 < 1 C C<br />
25 < 1 A B<br />
5 < 1 A B<br />
60 < 1 A A<br />
1 < 1 C C<br />
15 < 1 C B
Code Name des Lebensraumtyps (ggf. Subtyp)<br />
6510<br />
8150<br />
8220<br />
8230<br />
9110<br />
9130<br />
9160<br />
9170<br />
Magere Flachland-Mähwiesen<br />
(Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)<br />
- Subtyp: Artenreiches, frisches Grünland der<br />
planaren bis submontanen Stufe<br />
Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen<br />
Mitteleuropas<br />
- Subtyp: Natürliche Schutthalde aus<br />
Silikatgestein<br />
Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation<br />
- Subtyp: Natürlicher Silikatfels<br />
(ohne Serpentinit)<br />
Silikatfelsen mit Pioniervegetation des Sedo-<br />
Scleranthion oder des Sedo albi-Veronicion<br />
dillenii<br />
- Subtyp: Natürlicher Silikatfels<br />
(ohne Serpentinit)<br />
Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)<br />
- Subtyp: Bodensaurer Buchenwald der collinen<br />
bis submontanen Stufe<br />
Waldmeister-Buchenwald (Galio-Fagetum)<br />
- Subtyp: Buchenwald basenreicher Böden der<br />
collinen bis submontanen Stufe<br />
Subatlantischer oder mitteleuropäischer<br />
Stieleichenwald oder Hainbuchenwald<br />
(Carpinion betuli) [Stellario-Carpinetum]<br />
Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald<br />
(Galio-Carpinetum)<br />
- Subtyp: Traubeneichen-Hainbuchenwald<br />
[trocken-warme Standorte]<br />
Fläche<br />
[ha]<br />
Fläche<br />
[%]<br />
Repräsentativität <br />
Erhaltungszustand<br />
300 1,99 A B<br />
35 < 1 A A<br />
35 < 1 A A<br />
45 < 1 A A<br />
1.500 9,96 A B<br />
1.000 6,64 A B<br />
50 < 1 A C<br />
800 5,31 A A<br />
A = hervorragend, B = gut, C = durchschnittlicher oder beschränkter Erhaltungszustand, signifikante Repräsentativität,<br />
D = nichtsignifikante Präsenz<br />
Vorherrschend sind naturnahe Waldgesellschaften <strong>und</strong> verschiedene Trockenbiotope. Im<br />
Schutzgebiet sind fünf prioritäre Lebensraumtypen ausgebildet.<br />
Maßgeblich für die vorkommenden Lebensraumtypen sind besondere Standortverhältnisse,<br />
insbesondere warme Hanglagen, aber auch auetypische variable Feuchte <strong>und</strong> Strömungsbedingungen.<br />
B<strong>und</strong>esanstalt für<br />
Gewässerk<strong>und</strong>e<br />
Referat U1<br />
<strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeit</strong>suntersuchung<br />
zum Bau der<br />
zweiten Schleuse<br />
Lehmen<br />
BfG-1685<br />
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B<strong>und</strong>esanstalt für<br />
Gewässerk<strong>und</strong>e<br />
Referat U1<br />
<strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeit</strong>suntersuchung<br />
zum Bau der<br />
zweiten Schleuse<br />
Lehmen<br />
BfG-1685<br />
Seite 26<br />
4.1.3.2 Arten des Anhangs II der <strong>FFH</strong>-RL<br />
Die im <strong>FFH</strong>-Gebiet „Moselhänge <strong>und</strong> Nebentäler der unteren Mosel“ vorkommenden Arten<br />
des Anhangs II der <strong>FFH</strong>-Richtlinie sind in Tabelle 4-2 aufgelistet.<br />
Tabelle 4-2: Arten des Anhangs II der <strong>FFH</strong>-RL im <strong>FFH</strong>-Gebiet „Moselhänge <strong>und</strong> Nebentäler<br />
der unteren Mosel“ (Quelle: Standard-Datenbogen)<br />
Lateinischer Name Deutscher Name Status Populationsgröße<br />
Prioritäte Arten<br />
Euplagia quadripunctaria<br />
(=Callimorpha<br />
quadripunctaria)<br />
Spanische Flagge,<br />
Russischer Bär<br />
Erhaltungszustand<br />
r p A<br />
Austropotamobius torrentium Steinkrebs r p B<br />
Nicht prioritäte Arten<br />
Bombina variegata Gelbbauchunke, Bergunke r p B<br />
Lucanus cervus Hirschkäfer r p A<br />
Cottus gobio Groppe r p A<br />
Lampetra planeri Bachneunauge r p B<br />
Myotis bechsteini Bechsteinfledermaus w p B<br />
Myotis myotis Großes Mausohr b / w 1001-<br />
10.000 / p<br />
Dicranum viride Grünes Besenmoos r p B<br />
Trichomanes speciosum Prächtiger Dünnfarn r 11-50 A<br />
b = Wochenstuben / Übersommerung (Fledermäuse), r = resident, w = Überwinterungsgast, p = present (vorhanden)<br />
A = hervorragend, B = gut, C = durchschnittlich oder beschränkt<br />
B / B<br />
Es werden zwei prioritäre Arten aufgeführt, von denen jedoch nur die Spanische Flagge<br />
(Euplagia quadripunctaria), eine Nachtfalterart, im Bereich Lehmen geeignete Habitate vorfindet.<br />
Unter den nicht prioritären Arten sind insbesondere die Vorkommen der zwei Fledermausarten<br />
hervorzuheben, bei diesen vor allem die Wochenstuben vom Großen Mausohr<br />
(Myotis myotis).<br />
4.1.4 Sonstige im Standard-Datenbogen genannte Arten<br />
Neben den im Anhang II der <strong>FFH</strong>-RL enthaltenen Arten wird im Standard-Datenbogen des<br />
<strong>FFH</strong>-Gebiets „Moselhänge <strong>und</strong> Nebentäler der unteren Mosel“ auch der Apollofalter<br />
(Parnassius apollo viningensis) aufgeführt, der in diesem Bereich endemisch ist.
Weiterhin genannt sind folgende Arten des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie:<br />
> Alcedo atthis (Eisvogel)<br />
> Bonasa bonasia (Haselhuhn)<br />
> Bubo bubo (Uhu)<br />
> Lanius collurio (Neuntöter)<br />
> Pernis apivorus (Wespenbussard)<br />
4.1.5 Managementpläne / Pflege- <strong>und</strong> Entwicklungsmaßnahmen<br />
Nach Auskunft der zuständigen Naturschutzbehörde SGD Nord wurden bisher keine Planungen<br />
zum Management des Schutzgebiets bzw. bezüglich durchzuführender Pflege- <strong>und</strong> Entwicklungsmaßnahmen<br />
erarbeitet (SGD NORD, mündl. Mitteilung).<br />
4.1.6 Funktionale Beziehungen des Schutzgebiets im Netz Natura 2000<br />
Für das <strong>FFH</strong>-Gebiet „Moselhänge <strong>und</strong> Nebentäler der unteren Mosel“ kann aufgr<strong>und</strong> der<br />
großen Ausdehnung <strong>und</strong> des gewässerparallelen Verlaufs allgemein von einer ausgeprägten<br />
Vernetzungsfunktion ausgegangen werden.<br />
Bestände von Groppe (Cottus gobio) <strong>und</strong> Bachneunauge (Lampetra planeri) sind wohl<br />
zumindest teilweise identisch mit den im <strong>FFH</strong>-Gebiet „Mosel“ geschützten Vorkommen.<br />
Dasselbe gilt für die im Standard-Datenbogen aufgeführten Vogelarten bezüglich des<br />
EU-Vogelschutzgebiets „Mittel- <strong>und</strong> Untermosel“.<br />
Auch bei den Fledermausarten ist es aufgr<strong>und</strong> der großen Entfernungen zwischen Sommer-<br />
<strong>und</strong> Winterquartieren möglich, dass dieselben Bestände auch Schutzgegenstand anderer <strong>FFH</strong>-<br />
Gebiete sind.<br />
4.2 Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung der vorhabensbedingten Beeinträchtigungen<br />
des Schutzgebiets<br />
4.2.1 Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung der Beeinträchtigungen von Lebensräumen<br />
des Anhangs I der <strong>FFH</strong>-RL<br />
4.2.1.1 Datengr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Einschränkung der weiteren Betrachtung<br />
Die Lebensraumtypen nach Anhang I der <strong>FFH</strong>-RL wurden im für Pflanzen <strong>und</strong> Tiere abgegrenzten<br />
Untersuchungsgebiet flächendeckend kartiert (FROELICH & SPORBECK 2006). Ende<br />
Juli 2009 fand eine weitere Begehung des Gebiets durch die BfG statt, bei der sich keine<br />
Hinweise auf Änderungen des Vorkommens von Lebensraumtypen ergaben. Außerdem liegen<br />
für den Bereich Informationen aus dem Biotopkataster Rheinland-Pfalz im Landschaftsinformationssystem<br />
der Naturschutzverwaltung vor (LANIS, www.naturschutz.rlp.de); die<br />
hier zugr<strong>und</strong>e liegenden Kartierungen erfolgten überwiegend 2007.<br />
B<strong>und</strong>esanstalt für<br />
Gewässerk<strong>und</strong>e<br />
Referat U1<br />
<strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeit</strong>suntersuchung<br />
zum Bau der<br />
zweiten Schleuse<br />
Lehmen<br />
BfG-1685<br />
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B<strong>und</strong>esanstalt für<br />
Gewässerk<strong>und</strong>e<br />
Referat U1<br />
<strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeit</strong>suntersuchung<br />
zum Bau der<br />
zweiten Schleuse<br />
Lehmen<br />
BfG-1685<br />
Seite 28<br />
Der für die UVU kartierte Bereich umfasst die Reiherschussinsel, welche Teil des <strong>FFH</strong>-<br />
Gebiets „Moselhänge <strong>und</strong> Nebentäler der unteren Mosel“ ist. Auf diesen Bereich wird im<br />
folgenden Unterkapitel näher eingegangen. Im erweiterten Wirkraum, der von Lärmemissionen<br />
betroffen sein kann, liegen weitere Teilflächen des <strong>FFH</strong>-Gebiets. Nach Biotopkataster<br />
kommen hier geschützte Waldgesellschaften sowie Trockenbiotope vor. Eine Beeinträchtigung<br />
des Erhaltungszustands von Lebensraumtypen erscheint in diesem Bereich aufgr<strong>und</strong><br />
der doch begrenzten Intensität der Vorhabenswirkungen <strong>und</strong> der hohen Vorbelastung der<br />
Flächen bezüglich Lärm durch Bahn <strong>und</strong> B<strong>und</strong>esstraße allerdings ausgeschlossen; somit<br />
erfolgt keine weitere Betrachtung.<br />
4.2.1.2 Auenwälder mit Alnus glutinosa <strong>und</strong> Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion<br />
incanae, Salicion albae) [LRT 91E0]<br />
Beschreibung des Lebensraumtyps <strong>und</strong> Vorkommen im Wirkraum des Vorhabens<br />
(Beschreibung der Art zusammengefasst aus LANUV NRW <strong>und</strong> SSYMANK ET AL. 1998)<br />
Der Lebensraumtyp 91E0 umfasst fließgewässerbegleitende <strong>und</strong> quellige Erlen- <strong>und</strong> Eschenauwälder,<br />
durchsickerte Wälder in Tälern oder an Hangfüßen, sowie auch Wälder der Weichholzauen<br />
(Silberweiden-Wälder) an regelmäßig überfluteten Flussufern. Als Sonderfall sind<br />
auch Erlenwälder auf Durchströmungsmoor im Überflutungsbereich der Flüsse in diesen<br />
Lebensraumtyp eingeschlossen. Relevant im Wirkraum des Vorhabens könnte der Subtyp<br />
„Weichholzauenwald mit weitgehend ungestörter Überflutungsdynamik“ sein.<br />
Hauptgefährdungsfaktoren sind nach SSYMANK ET AL. (1998) u. a. Veränderungen der Überflutungsdynamik,<br />
Gewässerunterhaltung, Schifffahrt, Freizeitnutzung z. B. Trittbelastung)<br />
sowie die Aufforstung mit biotopfremden Gehölzen.<br />
Der Erhaltungszustand im <strong>FFH</strong>-Gebiet „Moselhänge <strong>und</strong> Nebentäler der unteren Mosel“ ist<br />
im Standard-Datenbogen mit B „gut“ angegeben. Die Fläche, die der Lebensraumtyp im<br />
<strong>FFH</strong>-Gebiet einnimmt, wird mit 100 ha angegeben.<br />
Nach den Untersuchungen für die UVU (BFG 2010 bzw. FROELICH & SPORBECK 2006)<br />
befindet sich auf der Reiherschussinsel ein relativ großflächiger Weiden-Mischwald-Bestand,<br />
der allerdings aufgr<strong>und</strong> der Stauregulierung nicht oder nur sehr sporadisch einer Überflutungsdynamik<br />
unterliegt <strong>und</strong> somit nicht zu den eigentlichen Auwäldern zählt (ausgeprägte<br />
sommerliche Niedrigwasserstände treten aufgr<strong>und</strong> der Stauregulierung nicht auf). Wegen der<br />
nur sehr begrenzten Überflutungsdynamik wurde die Insel in FROELICH & SPORBECK (2006)<br />
keinem <strong>FFH</strong>-Lebensraumtyp zugeordnet. Historische Aufnahmen (siehe Anhang) zeigen<br />
auch, dass die Reiherschussinsel kaum als Restbestand eines ursprünglichen Weichholzauenwalds<br />
einzuordnen ist. Dennoch wird der Bestand auf der Insel vorsorglich <strong>und</strong>, weil<br />
hier im Landschaftsinformationssystem LANIS der Lebensraumtyp 91E0 ausgewiesen ist, im<br />
Folgenden näher betrachtet.<br />
In der Baumschicht der Reiherschussinsel finden sich verschiedene Weidenarten (Salix<br />
fragilis, Salix alba, Salix x rubens, Salix viminalis, Salix triandra), Eschen (Fraxinus
excelsior) <strong>und</strong> Pappeln. Bei Letzteren handelt es sich neben der autochthonen, gefährdeten<br />
Schwarz-Pappel (Populus nigra) auch um schwer bestimmbare Pappel-Hybriden (u. a.<br />
Populus x canadensis). Außer den Pappel-Hybriden zählen die genannten Baumarten zu den<br />
typischen Arten des Lebensraumtyps 91E0. In der 2. Baumschicht <strong>und</strong> Strauchschicht treten<br />
z. B. Pfaffenhütchen (Eunonymus europaeus), Vogelkirsche (Prunus avium), Hol<strong>und</strong>er<br />
(Sambucus nigra) <strong>und</strong> Feldahorn (Acer campestris) auf.<br />
Der krautige Unterwuchs der Reiherschussinsel setzt sich hauptsächlich aus nitrophilen Arten<br />
<strong>und</strong> Stauden der Auenwälder (hier Arten der Hartholzaue aufgr<strong>und</strong> der fehlenden Überflutungsdynamik)<br />
wie z. B. Große Brennnessel (Urtica dioica), Gemeiner Beinwell (Symphytum<br />
officinale) <strong>und</strong> Knoblauchsrauke (Alliaria petiolata) zusammen. Typische Feuchtigkeitszeiger<br />
<strong>und</strong> Röhrichtpflanzen wie <strong>Wasser</strong>-Schwertlilie (Iris pseudacorus), Schlank- <strong>und</strong><br />
Sumpf-Segge (Carex gracilis, C. acutiformis), <strong>Wasser</strong>-Schwaden (Glyceria maxima) <strong>und</strong><br />
Sumpf-Vergißmeinnicht (Myosotis palustris) fehlen in den Beständen (Quelle: Aussage in<br />
FROELICH & SPORBECK (2006) bzgl. des Biotoptyps „Weichholz-Flussauenwälder, Weidenwälder“<br />
im gesamten inneren Untersuchungsgebiet; außer der Reiherschussinsel wurden diesem<br />
Biotoptyp allerdings nur noch fragmentarische Restbestände zugeordnet).<br />
An charakteristischen Vogelarten des Lebensraumtyps 91E0 wurden Gelbspötter, Nachtigall<br />
<strong>und</strong> Pirol beobachtet sowie der Eisvogel als Nahrungsgast (BÜRO FÜR VEGETATIONSKUNDE,<br />
TIERÖKOLOGIE, NATURSCHUTZ 2006). Zu erwähnen ist außerdem eine größere Graureiher-<br />
<strong>und</strong> eine kleinere Kormoran-Kolonie im südlichen Bereich der Insel sowie ein Brutplatz des<br />
Schwarzmilans.<br />
Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung der Beeinträchtigungen<br />
Flächen auf der Reiherschussinsel selbst werden durch das Vorhaben nicht in Anspruch<br />
genommen. Für die Errichtung der Mole am Südende der Insel wird allerdings ein kleiner<br />
Teil der Unterwasserböschung dauerhaft verändert werden, wodurch der Erhaltungszustand<br />
des Lebensraumtyps jedoch keinesfalls beeinträchtigt wird. Die Arbeiten zur Errichtung der<br />
Mole werden vom <strong>Wasser</strong> aus durchgeführt, so dass Beeinträchtigungen durch Trittschäden<br />
<strong>und</strong> mechanische Belastungen vermieden werden.<br />
Zwar wird die neue Mole geringfügig veränderte Strömungsverhältnisse an den Uferbereichen<br />
der Insel bewirken, die Standortbedingungen für den Lebensraumtyp, insbesondere<br />
die bereits stark eingeschränkte Überflutungsdynamik, bleiben jedoch unverändert.<br />
Zu den charakteristischen Arten des prioritären Lebensraumtyps „Auenwälder mit Alnus<br />
glutinosa <strong>und</strong> Fraxinus excelsior“ (91E0) zählen zahlreiche mobile Vogelarten. Während der<br />
Bauzeit werden Störungen dieser Arten durch Lärm, Erschütterungen <strong>und</strong> visuelle Reize auftreten.<br />
Beeinträchtigungen des Erhaltungszustands der für den Lebensraumtyp charakteristischen<br />
Vogelarten, die auf der Insel beobachtet wurden, sind jedoch nicht zu erwarten. Zum<br />
Schutz von Vogelarten (insbesondere von Graureiher, Kormoran <strong>und</strong> Schwarzmilan) werden<br />
im Rahmen des besonderen Artenschutzes bzw. bei der Betrachtung des VSG „Mittel- <strong>und</strong><br />
Untermosel“ (vgl. Kapitel 6.2.1.3) Bauzeitenbeschränkungen vorgesehen.<br />
B<strong>und</strong>esanstalt für<br />
Gewässerk<strong>und</strong>e<br />
Referat U1<br />
<strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeit</strong>suntersuchung<br />
zum Bau der<br />
zweiten Schleuse<br />
Lehmen<br />
BfG-1685<br />
Seite 29
B<strong>und</strong>esanstalt für<br />
Gewässerk<strong>und</strong>e<br />
Referat U1<br />
<strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeit</strong>suntersuchung<br />
zum Bau der<br />
zweiten Schleuse<br />
Lehmen<br />
BfG-1685<br />
Seite 30<br />
Somit wären auch bei Zuordnung der Reiherschussinsel zum Lebensraumtyp 91E0 keine<br />
negativen Auswirkungen auf den Erhaltungszustand des Lebensraumtyps bzw. seiner charakteristischen<br />
Arten <strong>und</strong> auch keine hieraus resultierenden erheblichen Beeinträchtigungen<br />
des <strong>FFH</strong>-Gebiets „Moselhänge <strong>und</strong> Nebentäler der unteren Mosel“ zu erwarten.<br />
4.2.2 Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung der Beeinträchtigungen von Arten des<br />
Anhangs II der <strong>FFH</strong>-RL<br />
4.2.2.1 Datengr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Einschränkung der weiteren Betrachtung<br />
Für die Umweltverträglichkeitsuntersuchung (BFG 2010) wurden Untersuchungen zu Fischen<br />
(VON LANDWÜST 2005) im für diese Arten relevanten Teil des Wirkraums des Vorhabens<br />
durchgeführt. Kartiert wurden außerdem die Biotoptypen, jeweils mit Artenlisten der Flora<br />
(FROELICH & SPORBECK 2006).<br />
Ein Großteil der Untersuchungen ist bereits 2005 erfolgt. Seitdem sind allerdings keine<br />
wesentlichen Veränderungen der Biotopstrukturen im Untersuchungsgebiet erfolgt. Dennoch<br />
sind im Einzelfall auch unabhängig hiervon Änderungen des Artenspektrums, z. B. durch<br />
Ausbreitung bestimmter Arten ins Untersuchungsgebiet hinein, denkbar.<br />
Zu den hier zu betrachtenden Arten, die nicht kartierten Tiergruppen angehören, sind Aussagen<br />
aufgr<strong>und</strong> ihrer Habitatansprüche möglich.<br />
Alle im Standard-Datenbogen genannten Arten des Anhangs II der <strong>FFH</strong>-RL werden im Folgenden<br />
behandelt.<br />
4.2.2.2 Euplagia quadripunctaria (Spanische Flagge, Russischer Bär)<br />
Beschreibung der Art <strong>und</strong> Vorkommen im Wirkraum des Vorhabens<br />
(Beschreibung der Art zusammengefasst aus LANUV NRW, NABU)<br />
Die Spanische Flagge ist eine nach <strong>FFH</strong>-RL prioritär geschützte Schmetterlingsart (allerdings<br />
war die Unterschutzstellung in dieser Form ursprünglich für eine nur auf Rhodos vorkommende<br />
Unterart gedacht). Sie gilt als „Verschiedenbiotopbewohner“, da sowohl trockene <strong>und</strong><br />
sonnige als auch feuchte <strong>und</strong> halbschattige Standorte besiedelt werden. So kommt die Art an<br />
warmen Hängen, felsigen Tälern, sonnigen Waldsäumen sowie in halbschattigen Laubmischwäldern,<br />
Lichtungen, <strong>und</strong> an Fluss- <strong>und</strong> Bachrändern vor. Darüber hinaus werden als<br />
sek<strong>und</strong>äre Lebensräume auch besonnte Felsböschungen entlang von Straßen <strong>und</strong> Schienenwegen,<br />
Schlagfluren <strong>und</strong> Steinbrüche genutzt. Gr<strong>und</strong>sätzlich scheint die Art aber nur in solchen<br />
Biotopkomplexen aufzutreten, die mit Felsformationen ausgestattet sind.<br />
Die Spanische Flagge gehört zur Familie der Bärenspinner (Arctiidae) <strong>und</strong> ist ein tagaktiver<br />
Nachtfalter. Im Gegensatz zu anderen Bärenspinnern besitzen die Falter einen gut ausgebildeten<br />
Saugrüssel, der es ihnen ermöglicht, Nektar von Blüten zu saugen. Als Nahrung<br />
dienen Blüten verschiedenster blütentragender Pflanzen. Dazu gehören unter anderem der
<strong>Wasser</strong>dost (Eupatorium cannabinum), der Gemeine Dost (Origanum vulgare), verschiedene<br />
Disteln der Gattung Cirsium <strong>und</strong> ähnliche Pflanzen.<br />
Die Falter fliegen zwischen Anfang Juli <strong>und</strong> Mitte September. Nach der Paarung legen die<br />
Weibchen ihre Eier zu Gruppen in einschichtigen Eispiegeln ab. Im September schlüpfen die<br />
Raupen. Die Raupen fressen unter anderem an den Blättern von Rosengewächsen der Gattung<br />
Rubus, an Brennnesseln der Gattung Urtica sowie an verschiedenen Laubgehölzen. Die jungen<br />
Raupen fressen vor allem Kräuter, erst später fressen sie die holzigen Gewächse. Im Juni<br />
verpuppen sie sich in einem weißgrauen Gespinst an der Erde, so dass ab Anfang Juli die<br />
neue Faltergeneration schlüpft.<br />
An ihrer nördlichen Verbreitungsgrenze, die sich durch Nordrhein-Westfalen zieht, zeigt die<br />
Spanische Flagge seit einigen Jahren eine deutliche Ausbreitungstendenz in Richtung Norden.<br />
An den Seitenhängen der Mosel tritt die Art recht häufig auf. Der Erhaltungszustand im<br />
<strong>FFH</strong>-Gebiet „Moselhänge <strong>und</strong> Nebentäler der unteren Mosel“ ist im Standard-Datenbogen<br />
mit A „hervorragend“ angegeben. Laut Biotoptypenkartierung für die UVU (FROELICH &<br />
SPORBECK 2006) ist die bevorzugte Nahrungspflanze <strong>Wasser</strong>dost im Wirkraum des Vorhabens<br />
in feuchten Hochstaudenfluren mittel oft bis häufig sowie in Laub-Mischwäldern selten<br />
anzutreffen.<br />
Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung der Beeinträchtigungen<br />
Durch das Vorhaben gehen mit feuchten Hochstauden bewachsene Böschungsbereiche verloren,<br />
in denen bevorzugte Nahrungspflanzen wie der <strong>Wasser</strong>dost erwartet werden können.<br />
Diese stellen für die Spanische Flagge potenziell geeignete Habitate dar. Es ist zum einen ein<br />
Verlust von Individuen im Puppen- oder Raupenstadium während der Bauphase denkbar,<br />
zum anderen geht potenziell geeigneter Lebensraum verloren. Der Lebensraumverlust betrifft<br />
allerdings nur eine sehr kleine Fläche im Verhältnis zu insgesamt geeigneten Habitaten im<br />
<strong>FFH</strong>-Gebiet. Lebensräume ähnlicher Ausprägung sind sowohl unter- als auch oberstrom der<br />
Schleuse über lange Strecken vorhanden. Angesichts des als „hervorragend“ bewerteten<br />
Erhaltungszustands kann daher davon ausgegangen werden, dass durch den Verlust der<br />
Böschungsbereiche mit feuchten Hochstauden keine negativen Auswirkungen auf den Erhaltungszustand<br />
der Art <strong>und</strong> somit auch keine hieraus resultierende erhebliche Beeinträchtigung<br />
des <strong>FFH</strong>-Gebiets „Moselhänge <strong>und</strong> Nebentäler der unteren Mosel“ zu erwarten sind. Ähnliches<br />
gilt auch für den Verlust von Individuen der Art während der Bauphase. Da die betroffenen<br />
Bereiche keine über die umliegenden Bereiche hinausgehende Eignung als Habitat<br />
aufweisen, ist nicht mit einer Konzentration von Individuen zu rechnen. Somit ist nicht davon<br />
auszugehen, dass der einmalige Individuenverlust für den Bestand der Art im <strong>FFH</strong>-Gebiet<br />
von Relevanz ist.<br />
B<strong>und</strong>esanstalt für<br />
Gewässerk<strong>und</strong>e<br />
Referat U1<br />
<strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeit</strong>suntersuchung<br />
zum Bau der<br />
zweiten Schleuse<br />
Lehmen<br />
BfG-1685<br />
Seite 31
B<strong>und</strong>esanstalt für<br />
Gewässerk<strong>und</strong>e<br />
Referat U1<br />
<strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeit</strong>suntersuchung<br />
zum Bau der<br />
zweiten Schleuse<br />
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BfG-1685<br />
Seite 32<br />
4.2.2.3 Austropotamobius torrentium (Steinkrebs)<br />
Beschreibung der Art <strong>und</strong> Vorkommen im Wirkraum des Vorhabens<br />
(Beschreibung der Art zusammengefasst aus LANUV NRW)<br />
Der Steinkrebs ist die kleinste einheimische Flusskrebsart (selten größer als 8 - 10 cm). Steinkrebse<br />
leben in schnell durchströmten, sauerstoffreichen, sommerkühlen Bachoberläufen. Die<br />
Krebse benötigen ein stabiles, kiesig-steiniges Substrat, in das sie sich unter Steinen, Wurzeln<br />
oder Totholz ihre Höhlen graben. Die dämmerungs- <strong>und</strong> nachtaktiven Allesfresser ernähren<br />
sich von kleinen <strong>Wasser</strong>insekten, Aas <strong>und</strong> <strong>Wasser</strong>pflanzen.<br />
Von Oktober bis November paaren sich die Krebse, wobei die Weibchen von den Männchen<br />
mit den Scheren auf den Rücken gedreht werden. Im Mai bis Juni des folgenden Jahres<br />
schlüpfen die Jungkrebse. Sie entwickeln sich noch drei bis vier Jahre bis zur Geschlechtsreife<br />
<strong>und</strong> können bis zu 12 Jahre alt werden.<br />
Der Erhaltungszustand im <strong>FFH</strong>-Gebiet „Moselhänge <strong>und</strong> Nebentäler der unteren Mosel“ ist<br />
im Standard-Datenbogen mit B „gut“ angegeben.<br />
Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung der Beeinträchtigungen<br />
Im Wirkraum des Vorhabens finden sich keine für den Steinkrebs geeigneten Habitate. Eine<br />
Beeinträchtigung ist daher ausgeschlossen.<br />
4.2.2.4 Bombina variegata (Gelbbauchunke, Bergunke)<br />
Beschreibung der Art <strong>und</strong> Vorkommen im Wirkraum des Vorhabens<br />
(Beschreibung der Art zusammengefasst aus LBM (2008) <strong>und</strong> LANUV NRW)<br />
Die Gelbbauchunke ist eine typische Pionierart in dynamischen Lebensräumen. Besiedelt<br />
werden naturnahe Bach- <strong>und</strong> Flussauen, Sand- <strong>und</strong> Kiesabgrabungen, Steinbrüche sowie<br />
Truppenübungsplätze. Als Laichgewässer werden sonnenexponierte Klein- <strong>und</strong> Kleinstgewässer<br />
genutzt, die oft nur temporär <strong>Wasser</strong> führen. Die Gewässer sind meist vegetationslos,<br />
fischfrei <strong>und</strong> von lehmigen Sedimenten getrübt (z. B. <strong>Wasser</strong>lachen, Pfützen oder mit <strong>Wasser</strong><br />
gefüllte Wagenspuren). Ursprüngliche Laichgewässer sind zeitweise durchflossene Bachkolke,<br />
Quelltümpel, Überschwemmungstümpel in Auen oder Wildschweinsuhlen. Als Landlebensraum<br />
dienen lichte Feuchtwälder, Röhrichte, Wiesen, Weiden <strong>und</strong> Felder. Während der<br />
trocken-warmen Sommermonate werden innerhalb des Landlebensraumes liegende Gewässer<br />
als Aufenthaltsgewässer genutzt.<br />
Aufgr<strong>und</strong> ihrer Biologie ist die Gelbbauchunke an schnell wechselnde Lebensbedingungen<br />
hervorragend angepasst. Die gesamte Fortpflanzungsphase der vor allem tagaktiven Tiere<br />
reicht von April bis August. In dieser Zeit können die Weibchen in Abhängigkeit von ergiebigen<br />
Regenfällen ein bis mehrere Male Eier ablegen. Innerhalb weniger Wochen verlassen<br />
die Jungtiere bis zum Spätsommer (August/September) das Gewässer. Auch die Alttiere<br />
suchen ab August die Landlebensräume zur Überwinterung auf. Die Besiedlung neuer
Gewässer erfolgt meist über die Jungtiere, die bis über 1.000 m weit wandern können. Ausgewachsene<br />
Tiere sind dagegen sehr standorttreu <strong>und</strong> weisen einen eingeschränkten Aktionsradius<br />
von nur 10-150 m (max. > 2 km) auf.<br />
In Rheinland-Pfalz liegt der Schwerpunkt der Verbreitung in den Mittelgebirgen. Der Erhaltungszustand<br />
im <strong>FFH</strong>-Gebiet „Moselhänge <strong>und</strong> Nebentäler der unteren Mosel“ ist im Standard-Datenbogen<br />
mit B „gut“ angegeben.<br />
Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung der Beeinträchtigungen<br />
Für die Gelbbauchunke geeignete Laichgewässer sind nach der für die UVU durchgeführten<br />
Biotoptypenkartierung (FROELICH & SPORBECK 2006) im inneren Untersuchungsgebiet nicht<br />
vorhanden. Aufgr<strong>und</strong> fehlender Kleingewässer stellt das zu betrachtende Gebiet weder<br />
Reproduktions- noch Aufenthaltsraum dar. Auch zur Überwinterung ist dieses Gebiet wegen<br />
fehlender Strukturen kaum geeignet. Somit sind keine negativen Auswirkungen auf den<br />
Erhaltungszustand der Art <strong>und</strong> auch keine hieraus resultierenden erheblichen Beeinträchtigungen<br />
des <strong>FFH</strong>-Gebiets „Moselhänge <strong>und</strong> Nebentäler der unteren Mosel“ zu erwarten.<br />
4.2.2.5 Lucanus cervus (Hirschkäfer)<br />
Beschreibung der Art <strong>und</strong> Vorkommen im Wirkraum des Vorhabens<br />
(Beschreibung der Art zusammengefasst aus LANUV NRW)<br />
Der Hirschkäfer ist der größte Käfer Europas (Körperlänge der Männchen 30 - 75 mm). Als<br />
Lebensraum nutzt der Hirschkäfer alte Eichen- <strong>und</strong> Eichenmischwälder sowie Buchenwälder<br />
mit einem entsprechenden Anteil an Totholz bzw. absterbenden Althölzern in südexponierter<br />
bzw. wärmebegünstigter Lage. Sek<strong>und</strong>är werden auch alte Parkanlagen, Gärten <strong>und</strong> Obstplantagen<br />
besiedelt. Der Hirschkäfer gilt als ausgesprochen ortstreu <strong>und</strong> zeigt trotz seiner<br />
Flugfähigkeit nur eine geringe Tendenz zur Ausbreitung. Die Ablage der Eier erfolgt in die<br />
Erde an der Außenseite morscher Baumstubben sowie an Wurzeln lebender Bäume (v. a. an<br />
Eichen <strong>und</strong> anderen Laubbaumarten). Entscheidend für die Wahl des Eiablageplatzes sind der<br />
Zersetzungsgrad <strong>und</strong> die Feuchtigkeit des Holzmulms sowie die Anwesenheit spezifischer<br />
Pilze. Die Larven entwickeln sich im modernden Holz <strong>und</strong> benötigen 5 - 6 selten bis 8 Jahre<br />
bis zur Verpuppung, zu der die Larve das Holz verlässt <strong>und</strong> im Erdboden eine „Puppenwiege“<br />
anlegt. Bereits im Herbst schlüpfen die Käfer, verbleiben aber bis zum kommenden<br />
Frühjahr noch im Boden.<br />
Der Erhaltungszustand im <strong>FFH</strong>-Gebiet „Moselhänge <strong>und</strong> Nebentäler der unteren Mosel“ ist<br />
im Standard-Datenbogen mit A „hervorragend“ angegeben.<br />
Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung der Beeinträchtigungen<br />
Für den Hirschkäfer geeignete Habitate finden sich im inneren Untersuchungsgebiet nicht.<br />
Möglich wäre ein Vorkommen in Waldgebieten an den Hängen, welche von Störungen durch<br />
Lärm betroffen sein können. Aufgr<strong>und</strong> der relativ großen Entfernung zum Vorhaben ist nicht<br />
mit einer Beeinträchtigung des Hirschkäfers zu rechnen. Somit gibt es keine negativen Auswirkungen<br />
auf den Erhaltungszustand der Art <strong>und</strong> daher auch keine hieraus resultierende<br />
B<strong>und</strong>esanstalt für<br />
Gewässerk<strong>und</strong>e<br />
Referat U1<br />
<strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeit</strong>suntersuchung<br />
zum Bau der<br />
zweiten Schleuse<br />
Lehmen<br />
BfG-1685<br />
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B<strong>und</strong>esanstalt für<br />
Gewässerk<strong>und</strong>e<br />
Referat U1<br />
<strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeit</strong>suntersuchung<br />
zum Bau der<br />
zweiten Schleuse<br />
Lehmen<br />
BfG-1685<br />
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erhebliche Beeinträchtigung des <strong>FFH</strong>-Gebiets „Moselhänge <strong>und</strong> Nebentäler der unteren<br />
Mosel“.<br />
4.2.2.6 Cottus gobio (Groppe)<br />
Wie im Kapitel „Funktionale Beziehungen des Schutzgebiets im Netz Natura 2000“ erwähnt,<br />
ist der hier zu betrachtende Bestand der Groppe identisch mit dem im <strong>FFH</strong>-Gebiet „Mosel“<br />
geschützten Vorkommen. Mögliche Beeinträchtigungen der Groppe werden in Kapitel 5<br />
beim <strong>FFH</strong>-Gebiet „Mosel“ betrachtet, dessen Schwerpunkt auf aquatischen Bereichen <strong>und</strong><br />
Uferstrukturen liegt.<br />
4.2.2.7 Lampetra planeri (Bachneunauge)<br />
Wie im Kapitel „Funktionale Beziehungen des Schutzgebiets im Netz Natura 2000“ erwähnt,<br />
ist der hier zu betrachtende Bestand des Bachneunauges identisch mit dem im <strong>FFH</strong>-Gebiet<br />
„Mosel“ geschützten Vorkommen. Mögliche Beeinträchtigungen des Bachneunauges werden<br />
in Kapitel 5 beim <strong>FFH</strong>-Gebiet „Mosel“ betrachtet, dessen Schwerpunkt auf aquatischen<br />
Bereichen <strong>und</strong> Uferstrukturen liegt.<br />
4.2.2.8 Myotis bechsteini (Bechsteinfledermaus)<br />
Beschreibung der Art <strong>und</strong> Vorkommen im Wirkraum des Vorhabens<br />
(Beschreibung der Art zusammengefasst aus LBM (2008) <strong>und</strong> LANUV NRW)<br />
Die Bechsteinfledermaus ist die am stärksten an den Lebensraum Wald geb<strong>und</strong>ene einheimische<br />
Fledermausart. Als typische Waldfledermaus bevorzugt sie große, mehrschichtige,<br />
teilweise feuchte Laub- <strong>und</strong> Mischwälder mit einem hohen Altholzanteil. Seltener werden<br />
Kiefern(-misch)wälder, parkartige Offenlandbereiche sowie Streuobstwiesen oder Gärten<br />
besiedelt. Unterwuchsfreie Hallenwälder werden gemieden. Die Jagdflüge erfolgen entlang<br />
der Vegetation vom Boden bis zum Kronenbereich oder von Hangplätzen aus. Die individuell<br />
genutzten Jagdreviere der extrem ortstreuen Tiere sind meist zwischen 3 <strong>und</strong> 100 ha groß <strong>und</strong><br />
liegen in der Regel innerhalb eines Radius von ca. 500 - 1.500 m um die Quartiere. Außerhalb<br />
von Wäldern gelegene Jagdgebiete werden über traditionell genutzte Flugrouten entlang<br />
linearer Landschaftselemente erreicht. Als Wochenstuben nutzen Bechsteinfledermäuse im<br />
Sommerhalbjahr vor allem Baumquartiere (z. B. Spechthöhlen) sowie Nistkästen. Ab Mitte<br />
Juni bringen die Weibchen in kleinen Wochenstuben mit meist 30 Tieren ihre Jungen zur<br />
Welt. Da die Quartiere häufig gewechselt werden, sind sie auf ein großes Quartierangebot<br />
angewiesen. Die Männchen schlafen einzeln oder in kleinen Gruppen, oftmals in Spalten<br />
hinter abstehender Baumrinde. Ab August lösen sich die Wochenstuben wieder auf.<br />
Einige Tiere überwintern von November bis März/April in unterirdischen Winterquartieren<br />
wie Höhlen, Stollen, Kellern, Brunnen etc. Bevorzugt werden eher feuchte Standorte mit<br />
einer Temperatur von 3 - 7 °C. Der Großteil überwintert in aktuell nicht bekannten Quartieren,<br />
vermutlich auch in Baumhöhlen. Als Kurzstreckenwanderer legen Bechsteinfledermäuse<br />
bei ihren Wanderungen maximal 39 km zwischen Sommer- <strong>und</strong> Winterlebensraum zurück.
In Rheinland-Pfalz ist die Bechsteinfledermaus vermutlich landesweit in Waldgebieten vertreten,<br />
mit Ausnahme Rheinhessens. Die Mittelgebirgsregionen bilden das Kerngebiet der<br />
mitteleuropäischen Population. Im <strong>FFH</strong>-Gebiet „Moselhänge <strong>und</strong> Nebentäler der unteren<br />
Mosel“ ist die Bechsteinfledermaus nach Standard-Datenbogen ein Überwinterungsgast, der<br />
Erhaltungszustand wird mit B „gut“ angegeben.<br />
Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung der Beeinträchtigungen<br />
Für die Bechsteinfledermaus geeignete Winterquartiere <strong>und</strong> Jagdgebiete sind im inneren<br />
Untersuchungsgebiet, welches den direkt betroffenen Eingriffsbereich voll einschließt, nicht<br />
vorhanden. Denkbar wären sie in den Hangbereichen. Beeinträchtigungen durch Lärm sind<br />
aufgr<strong>und</strong> der relativ großen Entfernung zum Vorhaben <strong>und</strong> der hohen Vorbelastung des<br />
Bereichs durch Bahn <strong>und</strong> B<strong>und</strong>esstraße nicht zu erwarten; zudem finden während der Nacht,<br />
wenn die Tiere aktiv sind, normalerweise keine Bauarbeiten statt. Somit gibt es keine negativen<br />
Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der Art <strong>und</strong> auch keine hieraus resultierende<br />
erhebliche Beeinträchtigung des <strong>FFH</strong>-Gebiets „Moselhänge <strong>und</strong> Nebentäler der unteren<br />
Mosel“.<br />
4.2.2.9 Myotis myotis (Großes Mausohr)<br />
Beschreibung der Art <strong>und</strong> Vorkommen im Wirkraum des Vorhabens<br />
(Beschreibung der Art zusammengefasst aus LBM (2008) <strong>und</strong> LANUV NRW)<br />
Das Große Mausohr ist die größte mitteleuropäische Fledermausart. Große Mausohren sind<br />
Gebäudefledermäuse, die in strukturreichen Landschaften mit einem hohen Wald- <strong>und</strong><br />
Gewässeranteil leben. Die Jagdgebiete liegen meist in geschlossenen Waldgebieten. Bevorzugt<br />
werden Altersklassen-Laubwälder mit geringer Kraut- <strong>und</strong> Strauchschicht <strong>und</strong> einem<br />
hindernisfreien Luftraum bis in 2 m Höhe (z. B. Buchenhallenwälder). Seltener werden auch<br />
andere Waldtypen oder kurzrasige Grünlandbereiche bejagt. Im langsamen Jagdflug werden<br />
Großinsekten (v. a. Laufkäfer) direkt am Boden oder in Bodennähe erbeutet. Die individuellen<br />
Jagdgebiete der sehr standorttreuen Weibchen sind 30 - 35 ha groß. Sie liegen innerhalb<br />
eines Radius von meist 10 (max. 25) km um die Quartiere <strong>und</strong> werden über feste Flugrouten<br />
(z. B. lineare Landschaftselemente) erreicht. Die traditionell genutzten Wochenstuben werden<br />
Anfang Mai bezogen <strong>und</strong> befinden sich auf warmen, geräumigen Dachböden von Kirchen,<br />
Schlössern <strong>und</strong> anderen großen Gebäuden. Die Standorte müssen frei von Zugluft <strong>und</strong> ohne<br />
Störungen sein. Ab Ende Mai/Anfang Juni kommen die Jungen zur Welt. Ab Anfang August<br />
lösen sich die Wochenstuben wieder auf.<br />
Als Winterquartiere werden unterirdische Verstecke in Höhlen, Stollen, Eiskellern etc. aufgesucht.<br />
Hier bevorzugen die Tiere wärmere Bereiche mit 2 - 10 °C <strong>und</strong> mit einer hohen Luftfeuchte.<br />
Die Winterquartiere werden ab Oktober bezogen <strong>und</strong> im April wieder verlassen. Bei<br />
ihren Wanderungen zwischen Sommer- <strong>und</strong> Winterquartier legen die Tiere meist geringe<br />
Entfernungen unter 50 (max. 390) km zurück.<br />
In Rheinland-Pfalz ist das Große Mausohr landesweit verbreitet. Der Schwerpunkt liegt am<br />
Mittelrhein (individuenstärkste Wochenstuben), in kühleren Lagen (z. B. Hoher Westerwald)<br />
B<strong>und</strong>esanstalt für<br />
Gewässerk<strong>und</strong>e<br />
Referat U1<br />
<strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeit</strong>suntersuchung<br />
zum Bau der<br />
zweiten Schleuse<br />
Lehmen<br />
BfG-1685<br />
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B<strong>und</strong>esanstalt für<br />
Gewässerk<strong>und</strong>e<br />
Referat U1<br />
<strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeit</strong>suntersuchung<br />
zum Bau der<br />
zweiten Schleuse<br />
Lehmen<br />
BfG-1685<br />
Seite 36<br />
ist die Art seltener anzutreffen. Im <strong>FFH</strong>-Gebiet „Moselhänge <strong>und</strong> Nebentäler der unteren<br />
Mosel“ ist das Große Mausohr nicht nur Überwinterungsgast, es gibt auch Wochenstuben.<br />
Die Populationsgröße wird im Standard-Datenbogen mit 1000 bis 10.000 Tieren angegeben,<br />
der Erhaltungszustand als B „gut“ bezeichnet.<br />
Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung der Beeinträchtigungen<br />
Für das Große Mausohr geeignete Wochenstuben, Winterquartiere <strong>und</strong> Jagdgebiete sind im<br />
inneren Untersuchungsgebiet, welches den direkt betroffenen Eingriffsbereich voll einschließt,<br />
nicht vorhanden. Denkbar wären sie in den Siedlungs- bzw. Hangbereichen. Beeinträchtigungen<br />
durch Lärm sind aufgr<strong>und</strong> der relativ großen Entfernung zum Vorhaben <strong>und</strong><br />
der hohen Vorbelastung des Bereichs durch Bahn <strong>und</strong> B<strong>und</strong>esstraße allerdings nicht zu<br />
erwarten; zudem finden während der Nacht, wenn die Tiere aktiv sind, normalerweise keine<br />
Bauarbeiten statt. Somit gibt es keine negativen Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der<br />
Art <strong>und</strong> daher auch keine hieraus resultierende erhebliche Beeinträchtigung des <strong>FFH</strong>-Gebiets<br />
„Moselhänge <strong>und</strong> Nebentäler der unteren Mosel“.<br />
4.2.2.10 Dicranum viride (Grünes Besenmoos)<br />
Beschreibung der Art <strong>und</strong> Vorkommen im Wirkraum des Vorhabens<br />
(Beschreibung der Art zusammengefasst aus BfN)<br />
Das Grüne Besenmoos wächst meist an Stammbasen von Laub- oder Nadelbäumen in luftfeuchten<br />
Laub- oder Mischwäldern mit relativ offenem Kronendach. Es handelt sich um eine<br />
langlebige zweihäusige Art, die sich durch eine geringe geschlechtliche Fortpflanzung, aber<br />
intensive vegetative Vermehrung auszeichnet.<br />
Eine Gefährdung für die Art besteht in der forstlichen Nutzung, die eine Veränderung der<br />
Wuchsorte (z. B.Verringerung der Luftfeuchte) mit sich bringt <strong>und</strong> insbesondere in der Luftverschmutzung.<br />
Der erhöhte Stickstoffeintrag über die Luft führt stellenweise dazu, dass die<br />
Art von anderen, wuchskräftigeren Arten verdrängt wird.<br />
Ein Schwerpunkt der Verbreitung ist Südwest-Deutschland. Der Erhaltungszustand im <strong>FFH</strong>-<br />
Gebiet „Moselhänge <strong>und</strong> Nebentäler der unteren Mosel“ ist im Standard-Datenbogen mit B<br />
„gut“ angegeben.<br />
Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung der Beeinträchtigungen<br />
Durch das Vorhaben wird es nicht zu einer Veränderung von Laub- oder Mischwäldern bzw.<br />
der dort vorherrschenden Standortverhältnisse kommen. Somit wird der Erhaltungszustand<br />
der Art nicht beeinflusst werden <strong>und</strong> es wird keine hieraus resultierende erhebliche Beeinträchtigung<br />
des <strong>FFH</strong>-Gebiets „Moselhänge <strong>und</strong> Nebentäler der unteren Mosel“ erfolgen.<br />
4.2.2.11 Trichomanes speciosum (Prächtiger Dünnfarn)<br />
Beschreibung der Art <strong>und</strong> Vorkommen im Wirkraum des Vorhabens
(Beschreibung der Art zusammengefasst aus LBM (2008) <strong>und</strong> LANUV NRW)<br />
Der Prächtige Dünnfarn wächst in tiefen, extrem lichtarmen, feuchten Felsspalten, die oft in<br />
der Nähe von Fließgewässern liegen. Er kommt auf silikatischem, mehr oder weniger saurem,<br />
stets wasserzügigem Gestein in Felsspalten <strong>und</strong> Höhlen vor.<br />
In Deutschland kommt die eigentlich streng atlantisch verbreitete Art nur als Keimzellen<br />
bildende Generation („Gametophyt“) vor. Es handelt sich um leicht zu übersehende, fädige<br />
Gewebe, die sich selbst nur ungeschlechtlich vermehren. Daher ist eine Verbreitung über<br />
längere Strecken kaum möglich.<br />
In Rheinland-Pfalz kommt der Prächtige Dünnfarn in der Westpfalz, dem Pfälzer Wald, der<br />
südwestlichen Eifel, den Seitentälern der Mittelmosel, dem Ahrtal mit Nebentälern sowie in<br />
den Nebentälern der Lahn vor. Die Untersuchung der Verbreitung der Art steht allerdings erst<br />
am Anfang. Der Erhaltungszustand im <strong>FFH</strong>-Gebiet „Moselhänge <strong>und</strong> Nebentäler der unteren<br />
Mosel“ ist im Standard-Datenbogen mit A „hervorragend“ angegeben.<br />
Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung der Beeinträchtigungen<br />
Im Wirkraum des Vorhabens sind keine für den Prächtigen Dünnfarn geeigneten Standorte<br />
vorhanden. Eine Beeinträchtigung ist daher ausgeschlossen.<br />
4.2.3 Beeinträchtigungen der gebietsspezifischen Erhaltungsziele sowie von<br />
weiteren im Standard-Datenbogen genannten Arten<br />
Erhaltung oder Wiederherstellung der natürlichen Gewässer- <strong>und</strong> Uferzonendynamik,<br />
der typischen Gewässerlebensräume <strong>und</strong> -gemeinschaften sowie der Gewässerqualität<br />
der Moselzuflüsse, auch als Lebensraum autochthoner Fischarten <strong>und</strong> des Steinkrebses<br />
Da die Mosel im Bereich des Vorhabens staugeregelt ist, ist die natürliche Gewässerdynamik<br />
in diesem Bereich stark eingeschränkt. Dieser Zustand bleibt durch das Vorhaben unverändert.<br />
Uferzonendynamik <strong>und</strong> Gewässerlebensräume werden sehr kleinräumig durch die<br />
Errichtung senkrechter Uferwände in den Vorhäfen betroffen sein. Für das <strong>FFH</strong>-Gebiet in<br />
seiner Gesamtheit sowie typische Gewässerlebensgemeinschaften dürfte diese Veränderung<br />
jedoch nicht relevant sein. Auf eine mögliche Zunahme der Belastung von Uferbereichen<br />
durch Schiffswellen wird bei der Behandlung kumulativer Wirkungen mit anderen Projekten<br />
in Kapitel 8 näher eingegangen. Moselzuflüsse liegen außerhalb des Wirkraums <strong>und</strong> sind in<br />
keiner Weise betroffen.<br />
B<strong>und</strong>esanstalt für<br />
Gewässerk<strong>und</strong>e<br />
Referat U1<br />
<strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeit</strong>suntersuchung<br />
zum Bau der<br />
zweiten Schleuse<br />
Lehmen<br />
BfG-1685<br />
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B<strong>und</strong>esanstalt für<br />
Gewässerk<strong>und</strong>e<br />
Referat U1<br />
<strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeit</strong>suntersuchung<br />
zum Bau der<br />
zweiten Schleuse<br />
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BfG-1685<br />
Seite 38<br />
Erhaltung oder Wiederherstellung von Laubwäldern, von nicht intensiv genutztem<br />
Grünland, artenreichem Mager- <strong>und</strong> Pionierrasen <strong>und</strong> unbeeinträchtigten Felslebensräumen<br />
sowie von großen Fledermauswochenstuben im Moseltal <strong>und</strong> ungestörten<br />
Quartieren in Höhlen <strong>und</strong> Stollen<br />
Laubwälder, nicht intensiv genutztes Grünland, artenreiche Mager- <strong>und</strong> Pionierrasen sowie<br />
unbeeinträchtigte Felslebensräume, deren Erhaltung oder Wiederherstellung ebenfalls<br />
schutzgebietsspezifische Erhaltungsziele sind, werden durch das Vorhaben lediglich temporär<br />
durch Lärmemissionen beeinträchtigt, welche angesichts der Vorbelastung des Bereichs vernachlässigbar<br />
sein dürften. Auch Fledermauswochenstuben im Moseltal <strong>und</strong> Quartiere in<br />
Höhlen <strong>und</strong> Stollen sind nicht durch das Vorhaben betroffen.<br />
Weitere im Standard-Datenbogen genannte Arten<br />
Ebenfalls nicht (bzw. allenfalls durch Lärmemissionen) betroffen sind für den endemischen<br />
Apollofalter (Parnassius apollo viningensis) geeignete Standorte, wie besonnte, felsige Hänge<br />
mit kurzer Vegetation. Die im Standard-Datenbogen genannten Vogelarten sind sämtlich<br />
auch Schutzgegenstand des VSG „Mittel- <strong>und</strong> Untermosel“. Mögliche Beeinträchtigungen<br />
werden also in Kapitel 6 behandelt <strong>und</strong> entsprechend berücksichtigt.
5 <strong>FFH</strong>-Gebiet „Mosel“ (DE 5908-301)<br />
5.1 Übersicht über das Schutzgebiet <strong>und</strong> die für seine Erhaltungsziele<br />
maßgeblichen Bestandteile<br />
5.1.1 Verwendete Quellen<br />
Die Aussagen zum Schutzgebiet als Ganzes stützen sich auf folgende Quellen:<br />
> Standard-Datenbogen <strong>und</strong> Steckbrief des Schutzgebiets, abgerufen von<br />
www.natura2000.rlp.de am 08.09.2009<br />
> Landesverordnung über die Erhaltungsziele in den Natura 2000-Gebieten vom<br />
18.Juli 2005<br />
> Schutzgebietsgrenzen, abgerufen vom Kartendienst des Landschaftsinformationssystems<br />
der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz (www.naturschutz.rlp.de) am<br />
07.07.2009<br />
5.1.2 Übersicht über das Schutzgebiet<br />
Das Schutzgebiet „Mosel“ (DE-5908-301) wurde im Mai 2004 an die Europäische Union<br />
gemeldet. Es ist in der aktualisierten Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung für<br />
die kontinentale Region enthalten, welche von der EU-Kommission am 13. November 2007<br />
verabschiedet wurde, <strong>und</strong> somit anerkannt.<br />
Insgesamt deckt es eine Fläche von 579 ha ab, diese verteilt sich auf mehrere nicht verb<strong>und</strong>ene<br />
Teilgebiete (Abb. 5-1).<br />
Das Gebiet umfasst Teile der Mosel einschließlich angrenzender naturnaher Ufer- <strong>und</strong><br />
Auenlebensräume. Hier befinden sich Habitate für Wanderfische <strong>und</strong> Laichplätze autochthoner<br />
Fischarten (Quelle: Standard-Datenbogen).<br />
B<strong>und</strong>esanstalt für<br />
Gewässerk<strong>und</strong>e<br />
Referat U1<br />
<strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeit</strong>suntersuchung<br />
zum Bau der<br />
zweiten Schleuse<br />
Lehmen<br />
BfG-1685<br />
Seite 39
B<strong>und</strong>esanstalt für<br />
Gewässerk<strong>und</strong>e<br />
Referat U1<br />
<strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeit</strong>suntersuchung<br />
zum Bau der<br />
zweiten Schleuse<br />
Lehmen<br />
BfG-1685<br />
Seite 40<br />
Abbildung 5-1: <strong>FFH</strong>-Gebiet „Mosel“ (DE-5908-301)
5.1.3 Erhaltungsziele des Schutzgebiets<br />
Erhaltungsziele eines <strong>FFH</strong>-Gebiets sind gr<strong>und</strong>sätzlich die Erhaltung oder Wiederherstellung<br />
eines günstigen Erhaltungszustands der in Anhang I der <strong>FFH</strong>-Richtlinie aufgeführten natürlichen<br />
Lebensräume <strong>und</strong> der in Anhang II dieser Richtlinie aufgeführten Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten,<br />
die im Gebiet vorkommen. Die vorkommenden Lebensraumtypen <strong>und</strong> Arten sind in<br />
den folgenden Unterkapiteln genannt.<br />
Definition „Günstiger Erhaltungszustand“:<br />
Der Erhaltungszustand eines Lebensraums ist nach <strong>FFH</strong>-RL (Art. 1 Buchstabe e)<br />
günstig, wenn: Verbreitungsgebiet <strong>und</strong> Fläche konstant sind oder zunehmen, die für<br />
seinen langfristigen Fortbestand notwendigen Strukturen <strong>und</strong> Funktionen voraussichtlich<br />
weiterbestehen werden <strong>und</strong> der Erhaltungszustand der für ihn charakteristischen<br />
Arten günstig ist.<br />
Der Erhaltungszustand einer Art ist nach <strong>FFH</strong>-RL (Art. 1 Buchstabe i) günstig, wenn:<br />
die Art nach Daten über die Populationsdynamik auch zukünftig lebensfähig erscheint,<br />
das Verbreitungsgebiet konstant ist oder zunimmt sowie die aktuelle <strong>und</strong> zukünftig zu<br />
erwartende Größe des Lebensraums für das langfristige Überleben der Art ausreichend<br />
ist.<br />
In der Landesverordnung über die Erhaltungsziele in den Natura 2000-Gebieten vom 18.Juli<br />
2005 sind für das <strong>FFH</strong>-Gebiet „Mosel“ folgende Erhaltungsziele zur Erreichung eines günstigen<br />
Erhaltungszustandes der für dieses Gebiet genannten natürlichen Lebensraumtypen <strong>und</strong><br />
Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten aufgeführt:<br />
> Erhaltung oder Wiederherstellung von naturnahen Ufer- <strong>und</strong> Sohlstrukturen als<br />
Laich- <strong>und</strong> Rasthabitate für Fischarten,<br />
> Erhaltung oder Wiederherstellung der Durchgängigkeit des <strong>Wasser</strong>körpers für<br />
Wanderfische <strong>und</strong> einer guten <strong>Wasser</strong>qualität,<br />
> Erhaltung oder Wiederherstellung von Auwald <strong>und</strong> Mähwiesen (abschnittsweise).<br />
B<strong>und</strong>esanstalt für<br />
Gewässerk<strong>und</strong>e<br />
Referat U1<br />
<strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeit</strong>suntersuchung<br />
zum Bau der<br />
zweiten Schleuse<br />
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BfG-1685<br />
Seite 41
B<strong>und</strong>esanstalt für<br />
Gewässerk<strong>und</strong>e<br />
Referat U1<br />
<strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeit</strong>suntersuchung<br />
zum Bau der<br />
zweiten Schleuse<br />
Lehmen<br />
BfG-1685<br />
Seite 42<br />
5.1.3.1 Lebensräume des Anhangs I der <strong>FFH</strong>-RL<br />
Die im <strong>FFH</strong>-Gebiet „Mosel“ vorkommenden Lebensraumtypen des Anhangs I der <strong>FFH</strong>-<br />
Richtlinie sind in Tabelle 5-1 aufgelistet.<br />
Tabelle 5-1: Lebensraumtypen des Anhangs I der <strong>FFH</strong>-RL im <strong>FFH</strong>-Gebiet „Mosel“ (Quelle:<br />
Standard-Datenbogen)<br />
Code Name des Lebensraumtyps<br />
Prioritäte Lebensraumtypen<br />
91E0<br />
Auenwälder mit Alnus glutinosa <strong>und</strong> Fraxinus<br />
excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion<br />
albae)<br />
Nicht prioritäte Lebensraumtypen<br />
3150<br />
3270<br />
6430<br />
6510<br />
Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation<br />
des Magnopotamions oder Hydrocharitions<br />
Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des<br />
Chenopodion rubri p.p. <strong>und</strong> des Bidention p.p.<br />
Feuchte Hochstaudenfluren der planaren <strong>und</strong><br />
montanen bis alpinen Stufe<br />
Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus<br />
pratensis, Sanguisorba officinalis)<br />
Fläche<br />
[ha]<br />
Fläche<br />
[%]<br />
Repräsentati<br />
vität<br />
Erhaltungszustand<br />
10 1,73 C C<br />
1 < 1 C C<br />
5 < 1 C C<br />
5 < 1 C C<br />
2 < 1 C C<br />
A = hervorragend, B = gut, C = durchschnittlicher oder beschränkter Erhaltungszustand, signifikante Repräsentativität,<br />
D = nichtsignifikante Präsenz<br />
Es handelt sich durchweg um Lebensraumtypen der Gewässer <strong>und</strong> Uferbereiche. Einziger<br />
prioritärer Lebensraumtyp im Schutzgebiet sind „Auenwälder mit Alnus glutinosa <strong>und</strong><br />
Fraxinus excelsior“ (<strong>FFH</strong>-Code 91E0).<br />
Maßgeblich für die vorkommenden Lebensraumtypen sind die besonderen Standortverhältnisse<br />
von Gewässer <strong>und</strong> Aue mit variablen Strömungsbedingungen <strong>und</strong> Feuchteverhältnissen.
5.1.3.2 Arten des Anhangs II der <strong>FFH</strong>-RL<br />
Die im <strong>FFH</strong>-Gebiet „Mosel“ vorkommenden Arten des Anhangs II der <strong>FFH</strong>-Richtlinie sind<br />
in Tabelle 5-2 aufgelistet.<br />
Tabelle 5-2: Arten des Anhangs II der <strong>FFH</strong>-RL im <strong>FFH</strong>-Gebiet „Mosel“ (Quelle: Standard-<br />
Datenbogen)<br />
Lateinischer Name Deutscher Name Status<br />
Nicht prioritäte Arten<br />
Popu-<br />
lationsgröße <br />
Erhaltungszustand<br />
Cobitis taenia Steinbeißer r r B<br />
Cottus gobio Groppe r p C<br />
Lampetra fluviatilis Flußneunauge u p C<br />
Lampetra planeri Bachneunauge r p C<br />
Petromyzon marinus Meerneunauge u p C<br />
Rhodeus sericeus amarus<br />
(= Rhodeus amarus)<br />
Bitterling<br />
r r C<br />
Salmo salar (Süßwasser) Lachs u p C<br />
Unio crassus<br />
Gemeine Flussmuschel,<br />
Bachmuschel<br />
r (Status) = resident, u = unbekannt, r (Populationsgröße) = selten, p= present (vorhanden)<br />
A = hervorragend, B = gut, C = durchschnittlich oder beschränkt<br />
u p C<br />
Es handelt sich um vier Fisch- <strong>und</strong> drei Neunaugenarten sowie eine Muschelart. Prioritäre<br />
Arten sind nicht erfasst.<br />
Bei den Untersuchungen für die UVU (BFG 2010, VON LANDWÜST 2005) wurde außerdem<br />
der Rapfen (Aspius aspius) erfasst, der ebenfalls im Anhang II der <strong>FFH</strong>-RL gelistet ist. Nach<br />
BfN sind Vorkommen westlich der Weser allerdings nicht einheimischen Ursprungs. Der<br />
Rapfen wird im Folgenden nicht betrachtet.<br />
5.1.4 Sonstige im Standard-Datenbogen genannte Arten<br />
Weitere bedeutende Arten sind im Standard-Datenbogen nicht aufgeführt.<br />
5.1.5 Managementpläne / Pflege- <strong>und</strong> Entwicklungsmaßnahmen<br />
Nach Auskunft der zuständigen Naturschutzbehörde SGD Nord wurden bisher keine Planungen<br />
zum Management des Schutzgebiets bzw. bezüglich durchzuführender Pflege- <strong>und</strong> Entwicklungsmaßnahmen<br />
erarbeitet (SGD NORD, mündl. Mitteilung).<br />
B<strong>und</strong>esanstalt für<br />
Gewässerk<strong>und</strong>e<br />
Referat U1<br />
<strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeit</strong>suntersuchung<br />
zum Bau der<br />
zweiten Schleuse<br />
Lehmen<br />
BfG-1685<br />
Seite 43
B<strong>und</strong>esanstalt für<br />
Gewässerk<strong>und</strong>e<br />
Referat U1<br />
<strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeit</strong>suntersuchung<br />
zum Bau der<br />
zweiten Schleuse<br />
Lehmen<br />
BfG-1685<br />
Seite 44<br />
5.1.6 Funktionale Beziehungen des Schutzgebiets im Netz Natura 2000<br />
Für das <strong>FFH</strong>-Gebiet „Mosel“ kann aufgr<strong>und</strong> der großen Ausdehnung <strong>und</strong> des gewässerparallelen<br />
Verlaufs allgemein von einer ausgeprägten Vernetzungsfunktion ausgegangen<br />
werden.<br />
Einige der geschützten Arten besiedeln im Lebenszyklus wechselnde Habitate, so dass funktionale<br />
Beziehungen auch zu sehr weit entfernten Natura 2000-Gebieten bestehen. So leben<br />
erwachsene Fluss- <strong>und</strong> Meerneunaugen im Meer <strong>und</strong> kehren zum Ablaichen in die Flüsse<br />
zurück.<br />
Bestände von Groppe (Cottus gobio) <strong>und</strong> Bachneunauge (Lampetra planeri) sind wohl<br />
zumindest teilweise identisch mit den im <strong>FFH</strong>-Gebiet „Moselhänge <strong>und</strong> Nebentäler der unteren<br />
Mosel“ geschützten Vorkommen.<br />
5.2 Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung der vorhabensbedingten Beeinträchtigungen<br />
des Schutzgebiets<br />
Auf der Fläche des <strong>FFH</strong>-Gebiets „Mosel“ selbst finden keine Eingriffe statt. Insofern ist eine<br />
Beeinträchtigung nur über Veränderungen der <strong>Wasser</strong>qualität/Trübung, Lärm oder über eine<br />
Beeinträchtigung geschützter Tiere außerhalb des Schutzgebiets denkbar.<br />
5.2.1 Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung der Beeinträchtigungen von Lebensräumen<br />
des Anhangs I der <strong>FFH</strong>-RL<br />
5.2.1.1 Datengr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Einschränkung der weiteren Betrachtung<br />
Die Lebensraumtypen nach Anhang I der <strong>FFH</strong>-RL wurden im für Pflanzen <strong>und</strong> Tiere abgegrenzten<br />
Untersuchungsgebiet, welches die im Wirkraum liegende Teilfläche des <strong>FFH</strong>-<br />
Gebiets „Mosel“ voll umfasst, flächendeckend kartiert (FROELICH & SPORBECK 2006). Ende<br />
Juli 2009 fand eine weitere Begehung des Gebiets durch die BfG statt, bei der sich keine<br />
Hinweise auf Änderungen des Vorkommens von Lebensraumtypen ergaben.<br />
Bei der Kartierung für die UVU wurde lediglich ein Vorkommen des Lebensraumtyps 3270<br />
„Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodion rubri pp <strong>und</strong> des Bidention pp“<br />
erfasst.<br />
5.2.1.2 Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodion rubri p.p. <strong>und</strong><br />
des Bidention p.p. [LRT 3270]<br />
Beschreibung des Lebensraumtyps <strong>und</strong> Vorkommen im Wirkraum des Vorhabens<br />
(FROELICH & SPORBECK 2006, geringfügig verändert)<br />
Unter den Lebensraumtyp 3270 fasst man die einjährige nitrophytische Vegetation an Ufern<br />
naturnaher Fließgewässer <strong>und</strong> in den Zwischenbereichen von Buhnen, besonders in Abschnitten<br />
des Potamals. Während die Standorte im Frühjahr <strong>und</strong> Frühsommer meist noch vegetationsfrei<br />
bzw. überflutet sind, entwickelt sich die Vegetation erst nach dem Trockenfallen der<br />
Überflutungsstandorte im Spätsommer. Die Lage der Vorkommen verändert sich aufgr<strong>und</strong>
von <strong>Wasser</strong>schwankungen <strong>und</strong> wechselnden Strömungsverhältnissen in relativ kurzen<br />
Zeitabständen (KRUMBIEGEL ET AL. 2002). Wegen der räumlichen <strong>und</strong> zeitlichen Dynamik<br />
werden im Rahmen dieser Untersuchung neben den Schlammbänken mit der aufgeführten<br />
Syntaxa auch alle potenziell geeigneten Bereiche entlang des Moselufers hier zugeordnet.<br />
Hauptgefährdungsfaktoren dieses Lebensraumtyps sind u. a. Schadstoffeintrag, intensive Freizeitnutzung,<br />
Stauhaltung, Fließgewässerbegradigung <strong>und</strong> Uferverbauung (SSYMANK ET AL.<br />
1998). In der naturräumlichen Haupteinheit „Moseltal (D43)“, in der das <strong>FFH</strong>-Gebiet liegt,<br />
hat der Lebensraumtyp ein Nebenvorkommen in Deutschland <strong>und</strong> tritt hier in guter Ausprägung<br />
auf (SSYMANK ET AL. 1998). Der Erhaltungszustand im <strong>FFH</strong>-Gebiet „Mosel“ wird im<br />
Standard-Datenbogen mit C „durchschnittlich/beschränkt“ angegeben.<br />
Im Wirkraum des Vorhabens wurde ein Uferabschnitt bei Kühr dem Lebensraumtyp „Flüsse<br />
mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodion rubri p.p. <strong>und</strong> des Bidention p.p.“<br />
zugeordnet, obwohl aktuell keine entsprechende Vegetation festgestellt werden konnte. Aufgr<strong>und</strong><br />
des hohen <strong>Wasser</strong>stands in der Mosel während des Sommers <strong>und</strong> Spätsommers 2005<br />
hatten sich Schlammbänke nur sehr kleinflächig entwickelt <strong>und</strong> es wurden keine nennenswerten<br />
Schlammfluren nachgewiesen – durch die unterhalb der Staustufe jedoch noch vorhandene<br />
Gewässerdynamik wird mit ihren Vorkommen bei entsprechendem <strong>Wasser</strong>stand<br />
gerechnet. Diese Aussage kann auch nach der Begehung 2009 aufrechterhalten bleiben.<br />
Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung der Beeinträchtigungen<br />
Das kartierte Vorkommen des <strong>FFH</strong>-Lebensraumtyps am nördlichen rechten Moselufer wird<br />
nicht durch Flächeninanspruchnahme betroffen sein. Der Lebensraumtyp würde auch nicht<br />
durch temporäre, baubedingte <strong>Wasser</strong>standsschwankungen beeinträchtigt, falls diese baubedingt<br />
auftreten sollten, da er an solche angepasst ist bzw. das Vorkommen davon sogar<br />
abhängig ist. Dauerhafte Veränderungen der <strong>Wasser</strong>stände werden vom Vorhaben nicht ausgehen.<br />
Somit wird der Lebensraumtyp durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt.<br />
5.2.2 Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung der Beeinträchtigungen von Arten des<br />
Anhangs II der <strong>FFH</strong>-RL<br />
5.2.2.1 Datengr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Einschränkung der weiteren Betrachtung<br />
Für die Umweltverträglichkeitsuntersuchung (BFG 2010) wurden Untersuchungen zu Fischen<br />
(VON LANDWÜST 2005) <strong>und</strong> zum Makrozoobenthos (FABION 2006) im für diese Arten relevanten<br />
Teil des Wirkraums des Vorhabens durchgeführt. Somit liegen bezüglich aller im<br />
Standard-Datenbogen genannten Tiergruppen spezielle Erfassungen vor. Darüber hinaus<br />
wurden Angaben aus der Literatur zur Bewertung möglicher Vorkommen herangezogen, die<br />
bei den jeweiligen Arten genannt sind.<br />
Ein Großteil der Untersuchungen für die UVU ist bereits 2005 erfolgt. Seitdem sind allerdings<br />
keine wesentlichen Veränderungen der Biotopstrukturen im Untersuchungsgebiet<br />
erfolgt. Dennoch sind im Einzelfall auch unabhängig hiervon Änderungen des Arten-<br />
B<strong>und</strong>esanstalt für<br />
Gewässerk<strong>und</strong>e<br />
Referat U1<br />
<strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeit</strong>suntersuchung<br />
zum Bau der<br />
zweiten Schleuse<br />
Lehmen<br />
BfG-1685<br />
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B<strong>und</strong>esanstalt für<br />
Gewässerk<strong>und</strong>e<br />
Referat U1<br />
<strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeit</strong>suntersuchung<br />
zum Bau der<br />
zweiten Schleuse<br />
Lehmen<br />
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Seite 46<br />
spektrums, z. B. durch Ausbreitung bestimmter Arten ins Untersuchungsgebiet hinein, denkbar.<br />
Keine der im Standard-Datenbogen genannten Arten wurde aufgr<strong>und</strong> der Untersuchungsergebnisse<br />
aus der weiteren Betrachtung ausgeschlossen.<br />
5.2.2.2 Cobitis taenia (Steinbeißer)<br />
Beschreibung der Art <strong>und</strong> Vorkommen im Wirkraum des Vorhabens<br />
(Beschreibung der Art zusammengefasst aus LANUV NRW <strong>und</strong> VON LANDWÜST 2004)<br />
Steinbeißer sind kleine langgestreckte Bodenfische. Sie bevorzugen langsam fließende<br />
Bäche, Flüsse, Altarme <strong>und</strong> Stillgewässer. Die wichtigste Voraussetzung für das Vorkommen<br />
von Steinbeißern in einem Gewässer sind sogenannte „Pioniersande“. Diese Flächen entstehen,<br />
wenn sich sandiger Untergr<strong>und</strong> regelmäßig umlagert <strong>und</strong> dadurch frei von Bewuchs <strong>und</strong><br />
Schlammablagerungen bleibt.<br />
Steinbeißer graben sich tags im sandigen Gewässergr<strong>und</strong> ein, nachts gehen sie auf Nahrungssuche,<br />
wofür sie den Sand „durchkauen“ <strong>und</strong> dabei Kleintiere <strong>und</strong> organisches Material daraus<br />
aufnehmen. Ihre Laichzeit erstreckt sich von April bis Juli. Die Weibchen legen ihre Eier<br />
an Steinen, Wurzelwerk oder <strong>Wasser</strong>pflanzen ab, wo sie anschließend von den Männchen<br />
besamt werden. Nach 4 - 6 Tagen schlüpfen die Larven.<br />
PELZ & BRENNER (2000) nennen für Rheinland-Pfalz nur wenige verbleibende Vorkommen<br />
in Auengewässern des Oberrheins. Mittlerweile wurde der Steinbeißer auch mehrfach in der<br />
Mosel gefangen, wobei alle F<strong>und</strong>punkte hier flache Ufer in Stillwasserbereichen mit sandigschlammigen<br />
Sohlsubstraten <strong>und</strong> guter Abschirmung gegen Strömungen sowie gegenüber<br />
von Schiffen stammenden Wellen, Sunk <strong>und</strong> Schwall sind (VON LANDWÜST 2004). Der<br />
Erhaltungszustand im <strong>FFH</strong>-Gebiet „Mosel“ wird nach Standard-Datenbogen als B „gut“ eingeschätzt.<br />
Bei den Untersuchungen für die UVU 2005 (BFG 2010) konnte der Steinbeißer nicht nachgewiesen<br />
werden, ein gelegentliches Vorkommen wird jedoch für möglich gehalten.<br />
Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung der Beeinträchtigungen<br />
Da der Steinbeißer im Wirkraum des Vorhabens höchstens gelegentlich anzutreffen ist <strong>und</strong><br />
durch das Vorhaben keine speziell für den Steinbeißer geeigneten „Pioniersande“ betroffen<br />
sind (allgemein auch keine gut gegen Strömungen <strong>und</strong> Schiffswellen abgeschirmten Bereiche),<br />
ist nicht mit negativen Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der Art <strong>und</strong> somit auch<br />
nicht mit einer hieraus resultierenden erheblichen Beeinträchtigung des <strong>FFH</strong>-Gebiets „Mosel“<br />
zu rechnen.
5.2.2.3 Cottus gobio (Groppe)<br />
Beschreibung der Art <strong>und</strong> Vorkommen im Wirkraum des Vorhabens<br />
(Beschreibung der Art zusammengefasst aus LANUV NRW <strong>und</strong> VON LANDWÜST 2004)<br />
Die Groppe ist eine sich häufig unter <strong>und</strong> zwischen Steinen verbergende Kleinfischart, die in<br />
Rheinland-Pfalz als Begleitfisch der Bachforelle in Mittelgebirgsbächen weit verbreitet ist<br />
(PELZ & BRENNER 2000). Sie ist an Fließgewässer mit ausreichender Strömung, steinigem<br />
Boden <strong>und</strong> ausreichender <strong>Wasser</strong>qualität (insbesondere Sauerstoffgehalt) geb<strong>und</strong>en. Neben<br />
den Vorkommen in Bächen sind auch Vorkommen in größeren Flüssen wie dem Rhein<br />
bekannt. Dort werden ebenfalls strömende Bereiche mit steinigem Gr<strong>und</strong> besiedelt<br />
(SCHLEUTER 1991). Groppen leben dicht am Gewässerboden <strong>und</strong> ernähren sich von Kleintieren,<br />
wie Bachflohkrebsen, Insektenlarven oder Schnecken. Im Frühjahr, zur Laichzeit,<br />
bereitet das Männchen zwischen oder unter Steinen eine Laichgrube vor, in die das Weibchen<br />
dann die Eier ablegt. Bis zum Schlupf der Fischbrut bewacht das Männchen die Eier (etwa<br />
vier bis sieben Wochen lang).<br />
Groppen gehören zu den sogenannten Kurzdistanzwanderfischen. Sie benötigen im Laufe<br />
ihrer Individualentwicklung unterschiedliche Habitate, vor allem bezogen auf den Substrattyp.<br />
Zwischen diesen Strukturen werden Wanderungen durchgeführt, die teils passiv per<br />
Drift, teils aktiv als Stromaufwärtsbewegung durchgeführt werden. Junge Groppen werden<br />
nach dem Schlupf von der Strömung verdriftet <strong>und</strong> treiben in ruhige Gewässerabschnitte.<br />
Hier wachsen sie heran, bis sie kräftig genug sind, um wieder gegen die Strömung anzuschwimmen.<br />
Bei diesen Aufwärtswanderungen stellen Barrieren im Bach ein großes Problem<br />
dar, weil die Groppe, als bodengeb<strong>und</strong>ene Fischart ohne Schwimmblase, selbst geringe Sohlabstürze<br />
nicht überwinden kann.<br />
Aus der Mosel liegen für die 2. Hälfte des 20. Jahrh<strong>und</strong>erts, während der zeitweilig eine hohe<br />
<strong>Wasser</strong>verschmutzung mit geringen Sauerstoffkonzentrationen bestand, nur wenige Nachweise<br />
von Groppen vor (VON LANDWÜST 2004). Seit etwa 1998/99 hat der Bestand an Groppen<br />
in der Mosel sehr stark zugenommen (PELZ & BRENNER 2003). Berücksichtigt man, dass<br />
Groppen mittels Elektrofischerei nur schwer nachzuweisen sind (die Tiere verlassen oft nicht<br />
das Lückensystem der Steine <strong>und</strong> sind, wenn sie es tun, aufgr<strong>und</strong> ihres r<strong>und</strong>um dunkel<br />
gefärbten Körpers nur sehr schwer zu erkennen), dann muss man vermuten, dass die Groppe<br />
zur Zeit eine der häufigeren Fischarten der Mosel ist (VON LANDWÜST 2004). Der Erhaltungszustand<br />
im <strong>FFH</strong>-Gebiet „Mosel“ wird im Standard-Datenbogen allerdings mit C<br />
„beschränkt“ bewertet.<br />
Bei den Untersuchungen für die UVU (BFG 2010) wurde die Groppe oberhalb der Schleuse<br />
mit 3 Exemplaren vergleichsweise häufig nachgewiesen, stromab der Schleuse für die<br />
Berufsschifffahrt (Unterer Vorhafen) wurde ein Exemplar erfasst.<br />
Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung der Beeinträchtigungen<br />
Wie in der UVU (BFG 2010) ausgeführt, stellt die Umwandlung von Steinschüttungen in<br />
senkrechte Uferwände im Bereich des Unteren <strong>und</strong> des Oberen Vorhafens - oberstrom der<br />
B<strong>und</strong>esanstalt für<br />
Gewässerk<strong>und</strong>e<br />
Referat U1<br />
<strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeit</strong>suntersuchung<br />
zum Bau der<br />
zweiten Schleuse<br />
Lehmen<br />
BfG-1685<br />
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B<strong>und</strong>esanstalt für<br />
Gewässerk<strong>und</strong>e<br />
Referat U1<br />
<strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeit</strong>suntersuchung<br />
zum Bau der<br />
zweiten Schleuse<br />
Lehmen<br />
BfG-1685<br />
Seite 48<br />
Schleuse verb<strong>und</strong>en mit dem Verlust einer Flachwasserzone - eine dauerhafte <strong>und</strong> erheblich<br />
negative Beeinträchtigung der Fischfauna dar. Dies betrifft auch potenziell für die Groppe<br />
geeignete Lebensräume. Allerdings sind Steinschüttungen sowohl unter- als auch oberstrom<br />
der Schleuse über lange Strecken vorhanden, so dass hierdurch keine negativen Auswirkungen<br />
auf den Erhaltungszustand der Art <strong>und</strong> somit auch keine hieraus resultierende erhebliche<br />
Beeinträchtigung des <strong>FFH</strong>-Gebiets „Mosel“ zu erwarten sind.<br />
Kleinräumig <strong>und</strong> temporär kommt es zu negativen Auswirkungen während der Bauphase<br />
(Vertreibung von Groppen aus den Eingriffsbereichen, evtl. Schädigung von Fischlaich <strong>und</strong><br />
Fischbrut, vgl. BFG 2010). Auch hier sind jedoch keine nachteiligen Auswirkungen auf den<br />
Erhaltungszustand der Groppe zu erwarten, da nur ein sehr geringer Anteil der Population<br />
potenziell betroffen ist.<br />
5.2.2.4 Lampetra fluviatilis (Flußneunauge)<br />
Beschreibung der Art <strong>und</strong> Vorkommen im Wirkraum des Vorhabens<br />
(Beschreibung der Art zusammengefasst aus LANUV NRW <strong>und</strong> VON LANDWÜST 2004)<br />
Die aalförmigen Flussneunaugen gehören nicht zu den echten Fischen sondern zur Gruppe<br />
der R<strong>und</strong>mäuler. Sie können eine Länge von 30 bis 40 cm erreichen.<br />
Das Flussneunauge ist eine wandernde Tierart. Die Laichplätze <strong>und</strong> die Aufwuchsgebiete der<br />
Querderlarven befinden sich in mittleren <strong>und</strong> oberen Regionen von größeren Fließgewässern.<br />
Dort graben sich die Querder bei einer <strong>Wasser</strong>tiefe bis 50 cm in Feinsand ein <strong>und</strong> leben als<br />
Filtrierer von Detritus (= Schweb- <strong>und</strong> Sinkstoffe) <strong>und</strong> Algen. Nach drei bis vier Jahren verwandeln<br />
sich die Querder zu gut schwimmfähigen Tieren <strong>und</strong> verlassen die Flüsse in Richtung<br />
Meer. Dort ernähren sich die Flussneunaugen parasitisch von kleinen Meeresfischen,<br />
bevor sie nach ein bis drei Jahren zum Laichen in die Flüsse zurückwandern. Nach dem<br />
Laichgeschäft sterben die Flussneunaugen ab.<br />
Nach dem zweiten Weltkrieg war das Flussneunauge - wahrscheinlich als Folge zunehmender<br />
<strong>Wasser</strong>verschmutzung - fast völlig aus dem gesamten Rheinsystem verschw<strong>und</strong>en. Seit den<br />
80er Jahren werden wieder vermehrt F<strong>und</strong>e gemeldet. In der Mosel wurden im März 1995 bei<br />
Wartungsarbeiten an der Fischaufstiegsanlage Lehmen zwei aufwandernde Laichfische in den<br />
unteren Becken festgestellt (VON LANDWÜST 2004). Dieser Zufallsf<strong>und</strong> legt nahe, dass<br />
Flussneunaugen in geringer Zahl zumindest in die unteren Moselstauhaltungen sowie dort<br />
mündende Zuflüsse einwandern <strong>und</strong> sich dort möglicherweise auch vermehren. Die im Frühjahr<br />
meerwärts wandernden Jungtiere müssen dann allerdings die Turbinen der Moselkraftwerke<br />
durchschwimmen, wobei mit nicht unerheblichen Verlusten zu rechnen ist. Abschätzungen,<br />
ob in der Mosel ein sich selbst erhaltender Bestand an Flussneunaugen existieren<br />
kann, können derzeit nicht abgegeben werden (VON LANDWÜST 2004). Der Erhaltungszustand<br />
im <strong>FFH</strong>-Gebiet „Mosel“ ist im Standard-Datenbogen mit C „beschränkt“ angegeben.<br />
Bei den Untersuchungen für die UVU 2005 (BFG 2010) konnte das Flussneunauge nicht<br />
nachgewiesen werden.
Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung der Beeinträchtigungen<br />
Aktuell genutzte Laich- oder Aufwuchshabitate des Flussneunauges im Vorhabenswirkraum,<br />
welche während der Bauphase insbesondere durch eine erhöhte Trübung beeinträchtigt werden<br />
könnten, sind nach den Ergebnissen der durchgeführten Untersuchungen nicht zu erwarten.<br />
Das Vorkommen potenziell hierfür geeigneter Feinsedimentbereiche vor allem im Oberwasser<br />
wird durch das Vorhaben nicht relevant beeinflusst.<br />
Wahrscheinlich wird der Wirkraum des Vorhabens von Flussneunaugen durchwandert, nach<br />
derzeitigem Kenntnisstand allerdings nur in geringerem Umfang. Eine negative Beeinflussung<br />
der Funktion als Wanderhabitat wäre allenfalls durch eine Vertreibung während der<br />
Bauphase denkbar. Angesichts der außerhalb der direkten Eingriffsbereiche doch eher als<br />
geringfügig einzuschätzenden Störwirkung ist jedoch nicht damit zu rechnen, dass eine relevante<br />
Zahl an Individuen durch das Vorhaben an der Passage des Wirkraums gehindert wird.<br />
Daher ist nicht mit negativen Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der Art <strong>und</strong> somit<br />
auch nicht mit einer hieraus resultierenden erheblichen Beeinträchtigung des <strong>FFH</strong>-Gebiets<br />
„Mosel“ zu rechnen.<br />
Begrenzendes Element für eine positive Entwicklung der Bestandssituation des Flussneunauges<br />
in der Mosel ist nach VON LANDWÜST (2004) in erster Linie die Durchwanderbarkeit<br />
des Flusses, insbesondere auch eine gefahrlose Abführung an Kraftwerksturbinen vorbei.<br />
Dies wird durch das Vorhaben selbst nicht oder durch die Bereitstellung einer zweiten<br />
Schleusenkammer geringfügig positiv verändert. Allerdings wird die Realisierung der Kompensation<br />
in Form eines Beitrags zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit zu einer<br />
Verbesserung der Situation beitragen.<br />
5.2.2.5 Lampetra planeri (Bachneunauge)<br />
Beschreibung der Art <strong>und</strong> Vorkommen im Wirkraum des Vorhabens<br />
(Beschreibung der Art zusammengefasst aus LANUV NRW <strong>und</strong> VON LANDWÜST 2004)<br />
Das wurmförmige Bachneunauge kann 12 bis 17 cm lang werden. Anders als die Flussneunaugen<br />
bleiben Bachneunaugen Zeit ihres Lebens im Süßwasser. Sie besiedeln vorzugsweise<br />
kleine <strong>und</strong> strukturreiche Fließgewässer, kommen aber vereinzelt auch in größeren Fließgewässern<br />
wie der Mosel vor (PELZ & BRENNER 2000). Die Larven (Querder) leben in feinkörnigem<br />
Sediment, wobei Korngrößen um 1 mm <strong>und</strong> Bereiche mit geringer Schwebstoffauflage<br />
bevorzugt werden. Sie ernähren sich von Algen <strong>und</strong> organischen Partikeln. Nach drei bis<br />
sechs Jahren erfolgt die Umwandlung zum geschlechtsreifen Tier, das keine Nahrung mehr<br />
aufnimmt. Nach Überwinterung laichen die Tiere über steinigem Gr<strong>und</strong> (Korngrößen etwa 15<br />
bis 30 mm) <strong>und</strong> verenden anschließend.<br />
In der Mosel scheint die Art an geeigneten Stellen wieder etwas häufiger aufzutreten. So<br />
wurde die Art im Jahr 2003 in Sandablagerungen hinter den sogenannten Hakenbuhnen bei<br />
Trier sowie in feinkörnigen Sedimenten in der Flutmulde auf der Insel Hahnenwehr nachgewiesen<br />
(VON LANDWÜST 2004). Beide F<strong>und</strong>stellen liegen deutlich oberhalb von Lehmen in<br />
B<strong>und</strong>esanstalt für<br />
Gewässerk<strong>und</strong>e<br />
Referat U1<br />
<strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeit</strong>suntersuchung<br />
zum Bau der<br />
zweiten Schleuse<br />
Lehmen<br />
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B<strong>und</strong>esanstalt für<br />
Gewässerk<strong>und</strong>e<br />
Referat U1<br />
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zum Bau der<br />
zweiten Schleuse<br />
Lehmen<br />
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Seite 50<br />
der Stauhaltung Detzem (über 100 km Entfernung). Der Erhaltungszustand im <strong>FFH</strong>-Gebiet<br />
„Mosel“ ist im Standard-Datenbogen mit C „beschränkt“ angegeben.<br />
Bei den Untersuchungen für die UVU 2005 (BFG 2010) konnte das Bachneunauge nicht<br />
nachgewiesen werden, ein gelegentliches Vorkommen wird jedoch für möglich gehalten.<br />
Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung der Beeinträchtigungen<br />
Nach derzeitigem Kenntnisstand sind Vorkommen des Bachneunauges in der Mosel eher<br />
deutlich stromauf der Schleuse Lehmen zu erwarten. Auch die durchgeführten Untersuchungen<br />
ergaben keinerlei Hinweise auf aktuell genutzte Laich- oder Aufwuchshabitate im<br />
Wirkraum des Vorhabens. Insofern ist nicht damit zu rechnen, dass mögliche gelegentliche<br />
Vorkommen einzelner Individuen im Bereich des Vorhabens für den Erhaltungszustand im<br />
<strong>FFH</strong>-Gebiet „Mosel“ relevant sind. Somit ist auch nicht mit einer erheblichen Beeinträchtigung<br />
des <strong>FFH</strong>-Gebiets hierdurch zu rechnen.<br />
5.2.2.6 Petromyzon marinus (Meerneunauge)<br />
Beschreibung der Art <strong>und</strong> Vorkommen im Wirkraum des Vorhabens<br />
(Beschreibung der Art zusammengefasst aus LANUV NRW <strong>und</strong> VON LANDWÜST 2004)<br />
Das Meerneunauge kann bis zu einem Meter lang werden. Sein Lebenszyklus entspricht<br />
weitgehend demjenigen des Flussneunauges. Im Gegensatz zum Flussneunauge steigt das<br />
Meerneunauge aber nur selten weiter als in die Mittelläufe des Rheins <strong>und</strong> seiner größeren<br />
Zuflüsse auf (PELZ & BRENNER 2000). Die Laichzeit dauert von März bis Juni. Laichplätze<br />
befinden sich bevorzugt in kiesigen Bereichen mit <strong>Wasser</strong>tiefen von 40 bis 60 cm <strong>und</strong> stärkerer<br />
Strömung. Die Larven werden beim Verlassen der Laichplätze von der Strömung mitgerissen<br />
<strong>und</strong> siedeln sich in geeigneten Sohlabschnitten, meist in sandigen oder sandig-schlammigen<br />
Bereichen in Tiefen von mehr als 2 Metern, an. Nach etwa drei Jahren wandern die<br />
umgewandelten Tiere ins Meer ab, wo sie etwa sechs bis acht Jahre an größeren Meeresfischen<br />
parasitieren.<br />
Als Hauptverbreitungsgebiet des Meerneunauges galt früher der Niederrhein. Nachweise<br />
existieren aber auch aus dem Oberrhein <strong>und</strong> den größeren Rheinnebenflüssen. Nach dem<br />
zweiten Weltkrieg wurde das Meerneunauge - ebenso wie das Flussneunauge - kaum mehr<br />
gefangen. Seit den 1980er <strong>und</strong> insbesondere seit den 1990er Jahren mehren sich wieder<br />
F<strong>und</strong>meldungen aus dem Rhein. In der Mosel wurden Anfang der 1980er Jahre im Rahmen<br />
umfangreicher Fischaufstiegsuntersuchungen an den Fischpässen Koblenz, Lehmen <strong>und</strong><br />
Müden einzelne aufsteigende Meerneunaugen im Fischpass Koblenz festgestellt. Demzufolge<br />
ist nicht auszuschließen, dass kleinere Laichplätze an geeigneten Stellen, wie dem Unterwasser<br />
von Wehren, existieren <strong>und</strong> die Querder des Meerneunauges am Flussgr<strong>und</strong> der<br />
Mosel vorkommen. Der Erhaltungszustand im <strong>FFH</strong>-Gebiet „Mosel“ ist im Standard-Datenbogen<br />
mit C „beschränkt“ angegeben.<br />
Bei den Untersuchungen für die UVU 2005 (BFG 2010) konnte das Meerneunauge nicht<br />
nachgewiesen werden, ein gelegentliches Vorkommen wird jedoch für möglich gehalten.
Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung der Beeinträchtigungen<br />
Da die Stauhaltung Lehmen nach Koblenz bereits die zweite Stauhaltung vor der Mündung<br />
der Mosel in den Rhein ist, stellt der Bereich des Vorhabens durchaus potenziellen Lebensraum<br />
des Meerneunauges dar. Aktuell genutzte Laich- oder Aufwuchshabitate im Vorhabenswirkraum,<br />
welche während der Bauphase beeinträchtigt werden könnten, sind allerdings<br />
nach den Ergebnissen der durchgeführten Untersuchungen nicht zu erwarten.<br />
Die einzigen möglicherweise geeigneten Lebensräume, welche durch das Vorhaben dauerhaft<br />
verloren gehen, sind Steinschüttungen im Bereich des Unteren <strong>und</strong> des Oberen Vorhafens. Da<br />
Steinschüttungen sowohl unter- als auch oberstrom der Schleuse über lange Strecken vorhanden<br />
sind, sind (auch zukünftig) keine negativen Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der<br />
Art <strong>und</strong> somit auch keine hieraus resultierende erhebliche Beeinträchtigung des <strong>FFH</strong>-Gebiets<br />
„Mosel“ zu erwarten.<br />
5.2.2.7 Rhodeus sericeus amarus (Bitterling)<br />
Beschreibung der Art <strong>und</strong> Vorkommen im Wirkraum des Vorhabens<br />
(Beschreibung der Art zusammengefasst aus LANUV NRW <strong>und</strong> VON LANDWÜST 2004)<br />
Die Kleinfischart Bitterling besiedelt bevorzugt Stillgewässer oder sehr langsam fließende<br />
Gewässerabschnitte mit sandigem oder schlammigem Gr<strong>und</strong>. Die Fortpflanzung des Bitterlings<br />
ist an das Vorkommen von Großmuscheln (Unio, Anodonta oder Pseudoanadonta)<br />
geb<strong>und</strong>en. Das Weibchen legt die Eier mit Hilfe einer Legeröhre an den Kiemen der<br />
Muscheln ab (Laichzeit: April bis Juni). Eier <strong>und</strong> Brut entwickeln sich in den Kiemenhöhlen<br />
der Muscheln, die erst von den schwimmfähigen Jungfischen verlassen werden.<br />
Der Bitterling kam in früheren Zeiten wohl in allen größeren Fließgewässern in Rheinland-<br />
Pfalz vor. Für kleinere Gewässer ist die ehemalige Verbreitung der fischereilich uninteressanten<br />
Art nicht dokumentiert worden. Dennoch wird von einem Bestandsrückgang ausgegangen,<br />
der u. a. mit dem Rückgang von Stillwasserbereichen wie Altarmen <strong>und</strong> dem<br />
Rückgang von Großmuschelbeständen aufgr<strong>und</strong> von Verschlechterungen der <strong>Wasser</strong>qualität<br />
in Zusammenhang gebracht wird. Aus der Mosel liegen nach PELZ & BRENNER (2000) nur<br />
wenige Einzelnachweise vor. In den letzten Jahren wurden Bitterlinge wieder etwas häufiger<br />
in der Mosel festgestellt, meist wurden die Bitterlinge in Stillwasserbereichen wie an die<br />
Mosel angeb<strong>und</strong>enen Kiesseen, Flutmulden <strong>und</strong> Altarmen gefangen (VON LANDWÜST 2004).<br />
Der Erhaltungszustand im <strong>FFH</strong>-Gebiet „Mosel“ ist im Standard-Datenbogen mit C<br />
„beschränkt“ angegeben.<br />
Bei den Untersuchungen für die UVU 2005 (BFG 2010) konnte der Bitterling nicht nachgewiesen<br />
werden, ein gelegentliches Vorkommen wird jedoch für möglich gehalten. Die für<br />
die Eiablage potenziell geeignete Muschelart Unio pictorum wurde im Oberwasser am rechten<br />
Ufer erfasst, in einem Bereich mit Schlamm <strong>und</strong> <strong>Wasser</strong>pflanzen (FABION 2006). Eine<br />
ähnliche Benthosgemeinschaft wird auch am rechten Ufer der Reiherschussinsel erwartet, da<br />
hier ebenfalls <strong>Wasser</strong>pflanzen (Teichrose) vertreten sind <strong>und</strong> wahrscheinlich ähnliche Strömungsverhältnisse<br />
vorliegen wie am rechten Moselufer (BFG 2010).<br />
B<strong>und</strong>esanstalt für<br />
Gewässerk<strong>und</strong>e<br />
Referat U1<br />
<strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeit</strong>suntersuchung<br />
zum Bau der<br />
zweiten Schleuse<br />
Lehmen<br />
BfG-1685<br />
Seite 51
B<strong>und</strong>esanstalt für<br />
Gewässerk<strong>und</strong>e<br />
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zum Bau der<br />
zweiten Schleuse<br />
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BfG-1685<br />
Seite 52<br />
Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung der Beeinträchtigungen<br />
Die für den Bitterling potenziell als Lebensraum geeigneten schlammigen Bereiche mit <strong>Wasser</strong>pflanzen<br />
am rechten Ufer (bzw. am Ufer der Reiherschussinsel), in denen auch die für die<br />
Eiablage geeignete Muschelart Unio pictorum nachgewiesen wurde, werden durch das Vorhaben<br />
kaum betroffen sein, da sie von den direkten Eingriffsbereichen durch die Reiherschussinsel<br />
abgeschirmt sind. Eine relevante Erhöhung der Trübung durch die Errichtung der<br />
Mole am oberstromigen Ende der Insel selbst ist nicht zu erwarten. Somit sind keine negativen<br />
Auswirkungen auf den Erhaltungszustand des Bitterlings <strong>und</strong> dementsprechend auch<br />
keine erhebliche Beeinträchtigung des <strong>FFH</strong>-Gebiets „Mosel“ hierdurch zu erwarten.<br />
5.2.2.8 Salmo salar (Lachs)<br />
Beschreibung der Art <strong>und</strong> Vorkommen im Wirkraum des Vorhabens<br />
(Beschreibung der Art zusammengefasst aus LANUV NRW <strong>und</strong> VON LANDWÜST 2004)<br />
Der Lachs bewohnt den Nordatlantik, die Nord- <strong>und</strong> Ostsee sowie deren Zuflüsse. Er ist ein<br />
anadromer Wanderfisch, der seine Wachstumsperiode im Meer verbringt <strong>und</strong> zum Ablaichen<br />
in die Flüsse zieht. Zur Fortpflanzung (Oktober bis Januar) wandern die Lachse ab dem Frühsommer<br />
aus dem Meer bis in die Oberläufe der Fließgewässer. An die Laichplätze (lockerer<br />
Kies) <strong>und</strong> die Aufwuchsgewässer für die Jungfische (rasch überströmte Kies <strong>und</strong> Schotterbänke;<br />
kühles <strong>und</strong> sauberes <strong>Wasser</strong>) werden hohe Ansprüche gestellt. Nach dem Laichen<br />
verendet ein Teil der Tiere, ein anderer Teil kehrt ins Meer zurück <strong>und</strong> kann in Nachfolgejahren<br />
erneut zum Laichen aufsteigen. Die Jungfische verbleiben zwei bis drei Jahre in<br />
Bächen <strong>und</strong> kleinen Flüssen, bevor sie mit einer Länge von 10 bis 15 cm ins Meer abwandern.<br />
Nach weiteren ein bis drei Jahren kehren sie dann als laichreife Fische in ihre Geburtsgewässer<br />
zurück, um sich dort fortzupflanzen.<br />
Der Lachs war in früheren Zeiten eine der wirtschaftlich wichtigsten Fischarten im gesamten<br />
Rheinsystem einschließlich der Mosel. Die Anzahl im Rhein aufsteigender Lachse soll im<br />
19. Jahrh<strong>und</strong>ert mehrere h<strong>und</strong>erttausend betragen haben. Linksrheinisch befanden sich die<br />
wichtigsten Laichgebiete in der Mosel bzw. deren Zuflüssen. Dort wurden jährlich mehrere<br />
tausend Lachse gefangen.<br />
In der zweiten Hälfte des 19. Jahrh<strong>und</strong>erts starb der Stamm des Rheinlachses als Folge des<br />
Baus unüberwindbarer Wehre, zunehmender <strong>Wasser</strong>verschmutzung <strong>und</strong> Überfischung aus.<br />
Nach Verbesserungen der <strong>Wasser</strong>qualität werden seit 1987 in immer mehr Zuflüssen des<br />
Rheins Wiedereinbürgerungsprojekte mit Lachsstämmen aus anderen Gebieten Europas<br />
durchgeführt. Diese Programme haben zu einer stetig zunehmenden Zahl an ins Meer abwandernden<br />
<strong>und</strong> schließlich wieder in das Rheinsystem zurückkehrenden Fischen geführt. Bis<br />
Ende 2002 wurden mehr als 1.900 solcher Rückkehrer, z. B. in Kontrollreusen in Fischaufstiegsanlagen<br />
nachgewiesen (IKSR 2003). In einigen Gewässern findet bereits wieder eine<br />
natürliche Reproduktion statt (u. a. IKSR 2003). Dennoch ist man vom angestrebten Ziel sich<br />
selbst reproduzierender, ohne stützende Besatzmaßnahmen langfristig lebensfähiger Lachsbestände<br />
noch weit entfernt. Als wesentliche Probleme nennt die IKSR (2003) nach wie vor
Behinderungen der Fischwanderungen an Wehren, die von aufwandernden Laichfischen nicht<br />
oder nur mit Verzögerungen (insbesondere bei Ketten von Stauhaltungen) überw<strong>und</strong>en werden,<br />
so dass Laichplätze entweder gar nicht oder erst nach der Laichzeit erreicht werden.<br />
Ferner werden Verluste abwärts wandernder Junglachse in Kraftwerksturbinen <strong>und</strong> ein<br />
erhöhter Fraßdruck durch in Stauhaltungen häufige Raubfische, wie den vor etwa 100 Jahren<br />
in Rhein <strong>und</strong> Mosel eingebürgerten Zander, angeführt.<br />
Im Moseleinzugsgebiet werden von luxemburgischer Seite jährlich mehrere zehntausend<br />
Junglachse in Sauer <strong>und</strong> Our eingesetzt. In diesen Flüssen werden auch luxemburgisch-deutsche<br />
Projekte zur Verbesserung der Gewässerdurchgängigkeit realisiert (IKSR 2003). Dass<br />
zumindest ein Teil der Satzfische erfolgreich heranwachsen <strong>und</strong> in Richtung Rhein abwandern<br />
kann, belegt der Fang eines Junglachses in der Stauhaltung Müden am 1. Mai 1999<br />
(PELZ & BORCHARD 2001). Dieser, mit hoher Wahrscheinlichkeit aus Sauer oder Our stammende<br />
Fisch, hatte von der Sauermündung kommend bereits sieben Moselwehre abwärts<br />
wandernd passiert. Rückkehrende Laichfische aus den Besatzprogrammen an Sauer <strong>und</strong> Our<br />
(evtl. auch sogenannte „Streuner“ aus anderen Ursprungsgewässern) werden seit 1996 alljährlich<br />
in wenigen Exemplaren in einer Kontrollreuse des Fischpasses Koblenz gefangen<br />
(IKSR 2003). Ob diese Lachse die Mosel weiter hinauf bis in die Zuflüsse mit den (potenziellen)<br />
Laichgebieten aufsteigen können ist fraglich, da mehrfach markierte Lachse nach<br />
kurzer Zeit erneut im Fischpass Koblenz oder gar in anderen Rheinzufüssen wie der Sieg<br />
gefangen wurden, also zwischenzeitlich wieder über das Moselwehr Koblenz abgestiegen<br />
sein müssen. Der Erhaltungszustand im <strong>FFH</strong>-Gebiet „Mosel“ ist im Standard-Datenbogen mit<br />
C „beschränkt“ angegeben.<br />
Bei den Untersuchungen für die UVU 2005 (BFG 2010) konnte der Lachs nicht nachgewiesen<br />
werden.<br />
Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung der Beeinträchtigungen<br />
Der Bereich der Moselschleuse Lehmen wird von auf- oder abwärts wandernden Lachsen,<br />
wenn diese auftreten sollten, lediglich passiert. Das Gebiet hat ansonsten keine besondere<br />
ökologische Funktion für den Lachs. Eine negative Beeinflussung der Funktion als Wanderhabitat<br />
wäre allenfalls durch eine Vertreibung während der Bauphase denkbar. Angesichts<br />
der außerhalb der direkten Eingriffsbereiche doch eher als geringfügig einzuschätzenden<br />
Störwirkung ist jedoch nicht damit zu rechnen, dass eine relevante Zahl an Individuen durch<br />
das Vorhaben an der Passage des Wirkraums gehindert wird. Daher ist nicht mit negativen<br />
Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der Art <strong>und</strong> somit auch nicht mit einer hieraus<br />
resultierenden erheblichen Beeinträchtigung des <strong>FFH</strong>-Gebiets „Mosel“ zu rechnen.<br />
Ein wesentliches Problem für die Entwicklung von sich selbst reproduzierenden, ohne stützende<br />
Besatzmaßnahmen langfristig lebensfähigen Lachsbeständen ist wie oben beschrieben<br />
die Durchwanderbarkeit des Flusses. Dies wird durch das Vorhaben selbst nicht oder durch<br />
die Bereitstellung einer zweiten Schleusenkammer geringfügig positiv verändert. Allerdings<br />
wird die Realisierung der Kompensation in Form eines Beitrags zur Wiederherstellung der<br />
Durchgängigkeit (vgl. BFG 2010) zu einer Verbesserung der Situation beitragen.<br />
B<strong>und</strong>esanstalt für<br />
Gewässerk<strong>und</strong>e<br />
Referat U1<br />
<strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeit</strong>suntersuchung<br />
zum Bau der<br />
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Lehmen<br />
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Referat U1<br />
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5.2.2.9 Unio crassus (Gemeine Flussmuschel, Bachmuschel)<br />
Beschreibung der Art <strong>und</strong> Vorkommen im Wirkraum des Vorhabens<br />
(Beschreibung der Art zusammengefasst aus LANUV NRW, LBM 2008 <strong>und</strong> VON<br />
LANDWÜST 2004)<br />
Gemeine Flussmuscheln bewohnen oligotrophe Bäche <strong>und</strong> Flüsse mit reinem <strong>und</strong> schnell<br />
fließendem <strong>Wasser</strong> über sandigem <strong>und</strong> kiesigem Substrat. Die Gewässergüte sollte besser als<br />
2,0 sein.<br />
Die Art ist getrenntgeschlechtlich. Zur Fortpflanzungszeit von April bis Juli verlagern die<br />
Weibchen die Eier von der Keimdrüse in die Bruttaschen am äußeren Kiemenpaar. Nach<br />
erfolgter Besamung entwickeln sich die Glochidien (Muschellarven), die im Mai bis August<br />
an das bewohnte Gewässer abgegeben werden. Sie haben einen Durchmesser von etwa<br />
0,2 mm <strong>und</strong> sind mit einem kurzen Haftfaden versehen. Als Wirtsfischarten für die Glochidien<br />
kommen unter anderem die Elritze (Phoxinus phoxinus), der Dreistachlige Stichling<br />
(Gasterosteus aculeatus), der Döbel (Leuciscus cephallus) oder die Rotfeder (Scardinius<br />
erythrophthalmus) in Frage; ein geeigneter Wirtsfisch ist nach (LBM 2008) auch die Groppe<br />
(Cottus gobio). Nach etwa 4 bis 6 Wochen fallen die fertig entwickelten Jungmuscheln vom<br />
Fisch ab <strong>und</strong> graben sich für zwei bis drei Jahre im lückenreichen Sediment ein. Anschließend<br />
steigen sie an die Oberfläche des Bach- oder Flussgr<strong>und</strong>es <strong>und</strong> leben dort als Filtrierer.<br />
Die Art erreicht normalerweise ein Alter von 15 bis 35 Jahren, kann aber auch bis zu 50 Jahre<br />
alt werden.<br />
Die früher in ganz Rheinland-Pfalz verbreitete Art wird in den aktuellen Roten Listen der<br />
B<strong>und</strong>esrepublik sowie von Rheinland-Pfalz als vom Aussterben bedroht geführt. Aus der<br />
Mosel <strong>und</strong> der Rheinstrecke unterhalb der Moselmündung liegen noch einige Nachweise aus<br />
den Jahren nach 1980 vor (PELZ & BRENNER 2000). In der nicht gestauten Mündungsstrecke<br />
der Mosel wurden 1996 an mehreren Probestellen Schalen von Unio crassus gef<strong>und</strong>en – ein<br />
Hinweis auf ein mögliches Vorkommen in diesem Flussabschnitt (REMAGEN & JENDRAL<br />
1996). LBM (2008) listet die Art für das TK25-Blatt, in dem sich das Vorhaben befindet, als<br />
sicher nachgewiesen. Zentrale Gefährdungsfaktoren sind neben der Gewässerverschmutzung<br />
insbesondere Schwebstoffeinträge, die zu Verschlammungen der Gewässersohle führen <strong>und</strong><br />
damit das Aufwachsen der Jungmuscheln im Kieslückensystem verhindern. Der Erhaltungszustand<br />
im <strong>FFH</strong>-Gebiet „Mosel“ ist im Standard-Datenbogen mit C „beschränkt“ angegeben.<br />
Bei den Untersuchungen für die UVU (BFG 2010, FABION 2006) wurde die Gemeine<br />
Flussmuschel nicht nachgewiesen, aufgr<strong>und</strong> der Lebensraumansprüche ist die Art derzeit<br />
auch nicht zu erwarten. Geeignete Wirtsfische wurden erfasst (BFG 2010).<br />
Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung der Beeinträchtigungen<br />
Da die Gemeine Flussmuschel bei den Untersuchungen für die UVU (BFG 2010, FABION<br />
2006) nicht nachgewiesen wurde <strong>und</strong> aufgr<strong>und</strong> ihrer Lebensraumansprüche nicht zu erwarten<br />
ist, ist ein aktuelles Vorkommen im Wirkraum des Vorhabens (außer angehaftet an Wirtsfische)<br />
auszuschließen.
Relevante Substrate <strong>und</strong> das Vorkommen von Wirtsfischen werden durch das Vorhaben<br />
nahezu nicht beeinflusst werden. Beeinträchtigungen wären durch eine erhöhte Trübung während<br />
der Bauphase denkbar. Da diese jedoch zeitlich begrenzt ist <strong>und</strong> nur sehr kleinräumig, in<br />
einem Bereich, in dem die Art aktuell nicht vorkommt, auftreten wird, sind keine negativen<br />
Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der Gemeinen Flussmuschel <strong>und</strong> dementsprechend<br />
auch keine erhebliche Beeinträchtigung des <strong>FFH</strong>-Gebiets „Mosel“ hierdurch zu erwarten.<br />
5.2.3 Beeinträchtigungen der gebietsspezifischen Erhaltungsziele<br />
Erhaltung oder Wiederherstellung von naturnahen Ufer- <strong>und</strong> Sohlstrukturen als Laich-<br />
<strong>und</strong> Rasthabitate für Fischarten<br />
Uferstrukturen werden sehr kleinräumig durch die Errichtung senkrechter Uferwände in den<br />
Vorhäfen betroffen sein. Dies betrifft Abschnitte, die schon jetzt nicht als naturnah zu<br />
bezeichnen sind <strong>und</strong> die sich aufgr<strong>und</strong> der Nutzungsintensität auch nicht zur Entwicklung<br />
naturnaher Strukturen eignen. Für das <strong>FFH</strong>-Gebiet in seiner Gesamtheit sowie für die<br />
geschützten Fischarten dürfte diese Veränderung in jedem Fall nicht relevant sein. Auf eine<br />
mögliche Zunahme der Belastung von Uferbereichen durch Schiffswellen wird bei der<br />
Behandlung kumulativer Wirkungen mit anderen Projekten in Kapitel 8 näher eingegangen.<br />
Erhaltung oder Wiederherstellung der Durchgängigkeit des <strong>Wasser</strong>körpers für Wanderfische<br />
<strong>und</strong> einer guten <strong>Wasser</strong>qualität<br />
Temporär ist eine vernachlässigbar geringfügige negative Beeinflussung der Funktion als<br />
Wanderhabitat durch eine Vertreibung von Fischen während der Bauphase denkbar. Langfristig<br />
wird die Durchwanderbarkeit des Flusses durch das Vorhaben selbst nicht oder durch<br />
die Bereitstellung einer zweiten Schleusenkammer geringfügig positiv verändert. Allerdings<br />
wird die Realisierung der Kompensation in Form eines Beitrags zur Wiederherstellung der<br />
Durchgängigkeit zu einer Verbesserung der Situation beitragen.<br />
Die <strong>Wasser</strong>qualität wird durch das Vorhaben nicht relevant beeinflusst. Zwar werden durch<br />
die Querschnittsaufweitung die Aufenthaltszeiten geringfügig erhöht, wodurch das Wachstum<br />
von Algen <strong>und</strong> Zooplankton gr<strong>und</strong>sätzlich erhöht wird (BfG 2010), die <strong>Wasser</strong>qualität<br />
der Mosel wird hierdurch aber nicht beeinträchtigt werden. Auch die sehr kleinräumigen<br />
temporären Aufwirbelungen von Sediment <strong>und</strong> Bodenmaterial (ggf. Nährstofffreisetzung<br />
u. ä.) während der Bauphase werden keinen relevanten Einfluss auf die <strong>Wasser</strong>qualität der<br />
Mosel haben.<br />
Erhaltung oder Wiederherstellung von Auwald <strong>und</strong> Mähwiesen (abschnittsweise)<br />
Auwälder <strong>und</strong> Mähwiesen sind durch das Vorhaben nicht betroffen (allenfalls temporär der<br />
Bereich der Reiherschussinsel vgl. Kapitel 4.2.1.2).<br />
B<strong>und</strong>esanstalt für<br />
Gewässerk<strong>und</strong>e<br />
Referat U1<br />
<strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeit</strong>suntersuchung<br />
zum Bau der<br />
zweiten Schleuse<br />
Lehmen<br />
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B<strong>und</strong>esanstalt für<br />
Gewässerk<strong>und</strong>e<br />
Referat U1<br />
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6 Europäisches Vogelschutzgebiet „Mittel- <strong>und</strong><br />
Untermosel“ (DE 5809-401)<br />
6.1 Übersicht über das Schutzgebiet <strong>und</strong> die für seine Erhaltungsziele<br />
maßgeblichen Bestandteile<br />
6.1.1 Verwendete Quellen<br />
Die Aussagen zum Schutzgebiet als Ganzes stützen sich auf folgende Quellen:<br />
> Standard-Datenbogen <strong>und</strong> Steckbrief des Schutzgebiets, abgerufen von<br />
www.natura2000.rlp.de am 08.09.2009<br />
> Landesverordnung über die Erhaltungsziele in den Natura 2000-Gebieten vom<br />
18.Juli 2005<br />
> Schutzgebietsgrenzen, abgerufen vom Kartendienst des Landschaftsinformationssystems<br />
der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz (www.naturschutz.rlp.de) am<br />
07.07.2009<br />
6.1.2 Übersicht über das Schutzgebiet<br />
Das Europäische Vogelschutzgebiet „Mittel- <strong>und</strong> Untermosel“ (DE-5809-401) deckt eine<br />
Fläche von 15.431 ha ab, die sich, wie bei den betrachteten <strong>FFH</strong>-Gebieten, auf mehrere nicht<br />
verb<strong>und</strong>ene Teilgebiete verteilt (Abbildung 6-1). Im Folgenden wird der Einfachheit halber<br />
statt Europäisches Vogelschutzgebiet die Kurzform VSG verwendet.<br />
Zu den geschützten Flächen zählen Abschnitte des Kerbtals der Mosel mit warmtrockenen<br />
Steilhängen sowie einer Reihe tief eingeschnittener, bewaldeter Seitentäler. Die wesentlichen<br />
Lebensräume sind Felsen, Brachen <strong>und</strong> diverse laubholzdominierte Waldtypen. Die Anzahl<br />
<strong>und</strong> flächenmäßige Ausdehnung artenreicher Lebensraumtypen machen das Gebiet für eine<br />
Vielzahl bedrohter Arten des Anhangs I der VSchRL attraktiv <strong>und</strong> schützenswert. Mehrere<br />
Arten (z. B. Haselhuhn) weisen hier mit ihre größten Brutvorkommen auf (Quelle: Standard-<br />
Datenbogen).
Abbildung 6-1: VSG „Mittel- <strong>und</strong> Untermosel“ (DE-5809-401)<br />
6.1.3 Erhaltungsziele des Schutzgebiets<br />
Erhaltungsziele eines Europäischen Vogelschutzgebiets sind gr<strong>und</strong>sätzlich die Erhaltung oder<br />
Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands der in Anhang I der VSchRL aufgeführten<br />
<strong>und</strong> der in Artikel 4 Abs. 2 dieser Richtlinie genannten Vogelarten sowie ihrer<br />
Lebensräume, die im Gebiet vorkommen. Die vorkommenden Vogelarten sind im folgenden<br />
Unterkapitel genannt.<br />
Definition „Günstiger Erhaltungszustand“:<br />
Der Erhaltungszustand eines Lebensraums ist nach <strong>FFH</strong>-RL (Art. 1 Buchstabe e)<br />
günstig, wenn: Verbreitungsgebiet <strong>und</strong> Fläche konstant sind oder zunehmen, die für<br />
seinen langfristigen Fortbestand notwendigen Strukturen <strong>und</strong> Funktionen voraussichtlich<br />
weiterbestehen werden <strong>und</strong> der Erhaltungszustand der für ihn charakteristischen<br />
Arten günstig ist.<br />
Der Erhaltungszustand einer Art ist nach <strong>FFH</strong>-RL (Art. 1 Buchstabe i) günstig, wenn:<br />
die Art nach Daten über die Populationsdynamik auch zukünftig lebensfähig erscheint,<br />
das Verbreitungsgebiet konstant ist oder zunimmt sowie die aktuelle <strong>und</strong> zukünftig zu<br />
erwartende Größe des Lebensraums für das langfristige Überleben der Art ausreichend<br />
ist.<br />
In der Landesverordnung über die Erhaltungsziele in den Natura 2000-Gebieten vom<br />
18. Juli 2005 sind für das VSG „Mittel- <strong>und</strong> Untermosel“ folgende Erhaltungsziele zur Erreichung<br />
eines günstigen Erhaltungszustands der für diese Gebiete genannten Vogelarten sowie<br />
ihrer Lebensräume aufgeführt:<br />
B<strong>und</strong>esanstalt für<br />
Gewässerk<strong>und</strong>e<br />
Referat U1<br />
<strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeit</strong>suntersuchung<br />
zum Bau der<br />
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Lehmen<br />
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B<strong>und</strong>esanstalt für<br />
Gewässerk<strong>und</strong>e<br />
Referat U1<br />
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zum Bau der<br />
zweiten Schleuse<br />
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Seite 58<br />
> Erhaltung oder Wiederherstellung strukturreicher Laub- <strong>und</strong> Mischwälder sowie<br />
von Magerrasen mit Brachen <strong>und</strong> Felsbiotopen,<br />
> Erhaltung oder Wiederherstellung der natürlichen Gewässer- <strong>und</strong> Uferzonendynamik,<br />
ihrer typischen Lebensräume <strong>und</strong> -gemeinschaften sowie der Gewässerqualität.<br />
6.1.3.1 Vogelarten des Anhangs I der VSchRL<br />
Die im VSG „Mittel- <strong>und</strong> Untermosel“ vorkommenden Arten des Anhangs I der VSchRL<br />
sind in Tabelle 6-1 aufgelistet.<br />
Tabelle 6-1: Arten des Anhangs I der VSchRL im VSG „Mittel- <strong>und</strong> Untermosel“<br />
(Quelle: Standard-Datenbogen)<br />
Lateinischer Name Deutscher Name Status<br />
Populationsgröße <br />
Erhaltungszustand<br />
Alcedo atthis Eisvogel n < 12 B<br />
Bonasa bonasia Haselhuhn n < 50 B<br />
Bubo bubo Uhu n < 5 A<br />
Ciconia nigra Schwarzstorch n < 2 C<br />
Dryocopus martius Schwarzspecht n p<br />
Falco peregrinus Wanderfalke n < 4 A<br />
Lanius collurio Neuntöter n p<br />
Milvus migrans Schwarzmilan n < 10 A<br />
Milvus milvus Rotmilan n p B<br />
Pernis apivorus Wespenbussard n < 8 A<br />
Dendrocopos medius<br />
(=Picoides medius)<br />
Mittelspecht n p B<br />
Picus canus Grauspecht n p<br />
n = Brutnachweis, p= present (vorhanden)<br />
A = hervorragend, B = gut, C = durchschnittlich oder beschränkt<br />
6.1.3.2 Zugvögel nach Art. 4 Abs. 2 der VSchRL<br />
Tabelle 6-2 zeigt im Standard-Datenbogen des VSG „Mittel- <strong>und</strong> Untermosel“ genannte<br />
Zugvogelarten, welche zu den Zielarten der Vogelschutzrichtlinie in Rheinland-Pfalz zählen.
Tabelle 6-2: Zugvögel nach Art. 4 Abs. 2 der VSchRL im VSG „Mittel- <strong>und</strong> Untermosel“<br />
(Quelle: Standard-Datenbogen)<br />
Lateinischer Name Deutscher Name Status<br />
Populationsgröße<br />
Emberiza cia Zippammer n p<br />
Jynx torquilla Wendehals n p<br />
n = Brutnachweis, p= present (vorhanden)<br />
6.1.3.3 Sonstige im Standard-Datenbogen genannte Arten<br />
Erhaltungszustand<br />
Eine weitere Vogelart, die im Standard-Datenbogen als vorkommend aufgeführt ist, ist der<br />
Gelbspötter (Hippolais icterina).<br />
6.1.4 Managementpläne / Pflege- <strong>und</strong> Entwicklungsmaßnahmen<br />
Nach Auskunft der zuständigen Naturschutzbehörde SGD Nord wurden bisher keine Planungen<br />
zum Management des Schutzgebiets bzw. bezüglich durchzuführender Pflege- <strong>und</strong> Entwicklungsmaßnahmen<br />
erarbeitet (SGD NORD, mündl. Mitteilung).<br />
6.1.5 Funktionale Beziehungen des Schutzgebiets im Netz Natura 2000<br />
Da das VSG „Mittel- <strong>und</strong> Untermosel“ dem Schutz von mobilen (Zug-)Vogelarten dient,<br />
bestehen auch zu sehr weit entfernten Natura 2000-Gebieten funktionale Beziehungen. Auch<br />
bei diesem Schutzgebiet ist wegen der großen Ausdehnung <strong>und</strong> dem gewässerparallelen<br />
Verlauf von einer ausgeprägten Vernetzungsfunktion auszugehen.<br />
6.2 Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung der vorhabensbedingten Beeinträchtigungen<br />
des Schutzgebiets<br />
Auf der Fläche des VSG „Mittel- <strong>und</strong> Untermosel“ selbst finden keine Eingriffe statt. Insofern<br />
ist eine Beeinträchtigung nur über Lärm oder über eine Beeinträchtigung geschützter<br />
Vogelbestände oder wichtiger Teillebensräume außerhalb des Schutzgebiets, z. B. auf der<br />
Reiherschussinsel, denkbar.<br />
6.2.1 Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung der Beeinträchtigungen von Vogelarten des<br />
Anhangs I der VSchRL<br />
6.2.1.1 Datengr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Einschränkung der weiteren Betrachtung<br />
Für die Umweltverträglichkeitsuntersuchung (BFG 2010) wurde die Avifauna nicht im<br />
gesamten Wirkraum erfasst, aber im inneren Untersuchungsgebiet, welches insbesondere die<br />
Uferbereiche <strong>und</strong> die Reiherschussinsel beinhaltet (BÜRO FÜR VEGETATIONSKUNDE,<br />
TIERÖKOLOGIE, NATURSCHUTZ 2006). Für den erweiterten Wirkraum, welcher von vorha-<br />
B<strong>und</strong>esanstalt für<br />
Gewässerk<strong>und</strong>e<br />
Referat U1<br />
<strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeit</strong>suntersuchung<br />
zum Bau der<br />
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Gewässerk<strong>und</strong>e<br />
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zum Bau der<br />
zweiten Schleuse<br />
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bensbedingtem Lärm betroffen sein kann, liegen Verbreitungskarten der SGD Nord für Arten<br />
des Anhangs I der VSchRL im VSG „Mittel- <strong>und</strong> Untermosel“ vor (www.naturschutz.rlp.de).<br />
Die Erfassungen für die UVU wurden 2005 <strong>und</strong> 2006 durchgeführt. Seit dem sind keine<br />
wesentlichen Veränderungen der Biotopstrukturen im Untersuchungsgebiet erfolgt. Dennoch<br />
sind im Einzelfall auch unabhängig hiervon Änderungen des Artenspektrums, z. B. durch<br />
Ausbreitung bestimmter Arten ins Untersuchungsgebiet hinein, denkbar.<br />
Im Folgenden werden nur die im Standard-Datenbogen genannten Arten weiter betrachtet,<br />
welche entweder bei den Untersuchungen für die UVU erfasst wurden oder nach den<br />
Verbreitungskarten im erweiterten Wirkraum, der von vorhabensbedingtem Lärm betroffen<br />
sein kann, brüten. Bezüglich der anderen Arten sind Beeinträchtigungen des Erhaltungszustands<br />
in Anbetracht von Art <strong>und</strong> Umfang der Vorhabenswirkungen sowie der Vorbelastung<br />
des Bereichs bzgl. Lärmemissionen auszuschließen.<br />
6.2.1.2 Alcedo atthis (Eisvogel)<br />
Beschreibung der Art <strong>und</strong> Vorkommen im Wirkraum des Vorhabens<br />
(Beschreibung der Art zusammengefasst aus LBM (2008) <strong>und</strong> LANUV NRW)<br />
Der Eisvogel besiedelt möglichst klare Fließ- <strong>und</strong> Stillgewässer mit Abbruchkanten <strong>und</strong><br />
Steilufern. Dort brütet er bevorzugt an vegetationsfreien Steilwänden aus Lehm oder Sand in<br />
selbst gegrabenen Brutröhren. Die Brutplätze liegen oftmals am <strong>Wasser</strong>, können aber bis zu<br />
mehrere h<strong>und</strong>ert Meter vom nächsten Gewässer entfernt sein. Zur Nahrungssuche benötigt<br />
der Eisvogel kleinfischreiche Gewässer mit guten Sichtverhältnissen <strong>und</strong> überhängenden<br />
Ästen als Ansitzwarten. Außerhalb der Brutzeit tritt er auch an Gewässern fernab der Brutgebiete,<br />
bisweilen auch in Siedlungsbereichen auf. Die Größe eines Brutreviers wird auf<br />
1 - 2,5 km (kleine Fließgewässer) bzw. auf 4 - 7 km (größere Flüsse) geschätzt. Frühestens ab<br />
März beginnt das Brutgeschäft. Unter günstigen Bedingungen sind Zweit- <strong>und</strong> Drittbruten bis<br />
zum September möglich.<br />
In Rheinland-Pfalz ist der Eisvogel landesweit an größeren Bächen <strong>und</strong> Flüssen verbreitet mit<br />
Schwerpunkt in der pfälzischen Rheinaue, aber auch an Kiesseen der Oberrheinebene. Nach<br />
Kältewintern bricht der Bestand oft ein. Der Erhaltungszustand im VSG „Mittel- <strong>und</strong> Untermosel“<br />
ist im Standard-Datenbogen mit B „gut“ angegeben.<br />
Im Untersuchungsgebiet wurde der Eisvogel als Nahrungsgast bei der Ansitzjagd am Ufer der<br />
Reiherschussinsel beobachtet (BÜRO FÜR VEGETATIONSKUNDE, TIERÖKOLOGIE,<br />
NATURSCHUTZ 2006). Da als Brutplatz geeignete Steilufer oder ähnliche Strukturen im<br />
Untersuchungsgebiet fehlen, besitzt der Eisvogel hier nicht den Status eines Brutvogels.<br />
Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung der Beeinträchtigungen<br />
Wie beschrieben stellt der Wirkraum des Vorhabens für den Eisvogel lediglich ein Nahrungshabitat<br />
dar. Für die Nahrungssuche ähnlich geeignete Bereiche sind im näheren<br />
Umkreis ausreichend vorhanden. Zudem gehen keine für den Eisvogel geeigneten Strukturen
dauerhaft verloren, bestimmte Bereiche werden lediglich temporär aufgr<strong>und</strong> von vermehrten<br />
Störungen durch Lärm, Erschütterungen oder visuelle Reize (Bewegungen) weniger nutzbar<br />
sein. Somit ist nicht mit negativen Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der Art <strong>und</strong><br />
einer hieraus resultierenden erheblichen Beeinträchtigung des VSG „Mittel- <strong>und</strong> Untermosel“<br />
zu rechnen.<br />
6.2.1.3 Milvus migrans (Schwarzmilan)<br />
Beschreibung der Art <strong>und</strong> Vorkommen im Wirkraum des Vorhabens<br />
(Beschreibung der Art zusammengefasst aus LBM (2008) <strong>und</strong> LANUV NRW)<br />
Der Schwarzmilan ist ein Zugvogel, der als Langstreckenzieher in Afrika, südlich der Sahara<br />
vom Senegal bis nach Südafrika überwintert. Sein Lebensraum sind alte Laubwälder in<br />
Gewässernähe. Als Nahrungsgebiet werden große Flussläufe <strong>und</strong> Stauseen aufgesucht. Der<br />
Horst wird auf Laub- oder Nadelbäumen in über 7 m Höhe errichtet, oftmals werden alte<br />
Horste von anderen Vogelarten genutzt. Nach Ankunft aus den Überwinterungsgebieten<br />
erfolgt ab April die Eiablage, bis Ende Juli sind alle Jungvögel flügge. Die Nahrung des<br />
Schwarzmilans besteht vor allem aus toten oder kranken Fischen, die von der <strong>Wasser</strong>oberfläche<br />
aufgelesen werden. Daneben werden Kleinsäuger <strong>und</strong> Vögel (meist Jungtiere) erbeutet.<br />
Gerne nutzt er Aas <strong>und</strong> schmarotzt bisweilen auch bei anderen Vogelarten.<br />
In Rheinland-Pfalz ist der Schwarzmilan zur Brutzeit an Gewässern landesweit stetig vertreten.<br />
Konzentrationen finden sich in den Flusstälern, z. B. an Mittel- <strong>und</strong> Oberrhein sowie an<br />
der Mosel. Der Erhaltungszustand im VSG „Mittel- <strong>und</strong> Untermosel“ ist im Standard-Datenbogen<br />
mit A „hervorragend“ angegeben, der Bestand im VSG umfasst nach genannter Quelle<br />
weniger als zehn Brutpaare.<br />
Nach den Untersuchungen für die UVU (BFG 2010 bzw. BÜRO FÜR VEGETATIONSKUNDE,<br />
TIERÖKOLOGIE, NATURSCHUTZ 2006) befindet sich auf der Reiherschussinsel ein schon seit<br />
längerer Zeit bekannter Brutplatz. Außerdem ist je ein Brutpaar links <strong>und</strong> rechts der Mosel im<br />
Bereich des VSG „Mittel- <strong>und</strong> Untermosel“ dokumentiert (Verbreitungskarte Milane der<br />
SGD Nord für das VSG „Mittel- <strong>und</strong> Untermosel“, www.naturschutz.rlp.de).<br />
Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung der Beeinträchtigungen<br />
Der Bereich der Staustufe stellt für den Schwarzmilan ein geeignetes, aufgr<strong>und</strong> des erhöhten<br />
Aufkommens toter Fische evtl. sogar bevorzugtes Nahrungshabitat dar. Auf der Reiherschussinsel<br />
finden sich zudem Strukturen, die erwiesenermaßen als Bruthabitat geeignet sind.<br />
Obwohl <strong>Wasser</strong>fläche <strong>und</strong> Insel nicht Bestandteil des VSG „Mittel- <strong>und</strong> Untermosel“ sind, ist<br />
daher vorsorglich (sowie ohnehin aus Gründen des besonderen Artenschutzes) durch Bauzeitenbeschränkungen<br />
<strong>und</strong> eine geeignete Bauausführung sicherzustellen, dass während der<br />
Brutzeit Störungen der Schwarzmilane durch Lärm, Erschütterungen, visuelle Reize u. ä.<br />
vermieden werden. Zwischen April <strong>und</strong> Ende Juli dürfen keine Arbeiten an der neuen Mole<br />
an der Reiherschussinsel durchgeführt werden <strong>und</strong> auch ansonsten keine Bauarbeiten oberstrom<br />
der Schleuse die in besonderem Maße mit intensivem Lärm, Erschütterungen oder<br />
visuellen Reizen verb<strong>und</strong>en sind. Nicht besonders störungsintensive Arbeiten sind im Uferbereich<br />
oberstrom der Schleuse jedoch ganzjährig möglich. Angesichts der Vorbelastung des<br />
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zum Bau der<br />
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Bereichs durch Schiffsverkehr sowie menschliche Aktivitäten am Ufer (Bodenlagerplatz,<br />
Kleingartenanlage) kann davon ausgegangen werden, dass Störungen in gewissem Maße<br />
toleriert werden. Die Bauarbeiten an der Mole werden ausschließlich vom <strong>Wasser</strong> aus<br />
durchgeführt.<br />
Dauerhaft wird sich die Eignung des Bereichs als Lebensraum für den Schwarzmilan nicht<br />
verändern.<br />
Bei Einhaltung der genannten Vermeidungsmaßnahmen sind keine negativen Auswirkungen<br />
auf den Erhaltungszustand des Schwarzmilans <strong>und</strong> daher auch keine erhebliche Beeinträchtigung<br />
des VSG „Mittel- <strong>und</strong> Untermosel“ hierdurch zu erwarten.<br />
6.2.2 Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung der Beeinträchtigungen von Zugvögeln nach<br />
Art. 4 Abs. 2 der VSchRL<br />
6.2.2.1 Datengr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Einschränkung der weiteren Betrachtung<br />
Die Datengr<strong>und</strong>lagen bezüglich der geschützten Zugvögel entsprechen denen bezüglich der<br />
Arten des Anhangs I VSchRL (Kapitel 6.2.1.1). Zunächst einmal liegt die für die UVU<br />
durchgeführte Erfassung der Avifauna im inneren Untersuchungsgebiet, welches insbesondere<br />
die Uferbereiche <strong>und</strong> die Reiherschussinsel beinhaltet, vor (BÜRO FÜR VEGETATI-<br />
ONSKUNDE, TIERÖKOLOGIE, NATURSCHUTZ 2006). Für den erweiterten Wirkraum, welcher<br />
von vorhabensbedingtem Lärm betroffen sein kann, liegen Verbreitungskarten der SGD Nord<br />
für Arten des Anhangs I der VSchRL im VSG „Mittel- <strong>und</strong> Untermosel“ vor<br />
(www.naturschutz.rlp.de).<br />
Die Erfassungen für die UVU wurden 2005 <strong>und</strong> 2006 durchgeführt. Seitdem sind keine<br />
wesentlichen Veränderungen der Biotopstrukturen im Untersuchungsgebiet erfolgt. Dennoch<br />
sind im Einzelfall auch unabhängig hiervon Änderungen des Artenspektrums, z. B.durch<br />
Ausbreitung bestimmter Arten ins Untersuchungsgebiet hinein, denkbar.<br />
Wie bei den Vogelarten des Anhangs I der VSchRL werden auch hier im Folgenden nur die<br />
Arten weiter betrachtet, welche entweder bei den Untersuchungen für die UVU erfasst wurden<br />
oder nach den Verbreitungskarten im erweiterten Wirkraum brüten; dies ist lediglich die<br />
Zippammer. Bezüglich des Wendehalses, für den die genannten Kriterien nicht zutreffen,<br />
sind Beeinträchtigungen des Erhaltungszustands in Anbetracht von Art <strong>und</strong> Umfang der Vorhabenswirkungen<br />
sowie der Vorbelastung des Bereichs bzgl. Lärmemissionen auszuschließen.<br />
6.2.2.2 Emberiza cia (Zippammer)<br />
Beschreibung der Art <strong>und</strong> Vorkommen im Wirkraum des Vorhabens<br />
(Beschreibung der Art zusammengefasst aus LBM (2008) <strong>und</strong> LANUV NRW)<br />
Das Hauptverbreitungsgebiet der Zippammer ist Südeuropa (vor allem Spanien, Südfrankreich,<br />
Italien, Balkan). Die wärmeliebende Art besiedelt trockenwarme, offene bis licht<br />
bewaldete oder mit Büschen bestandene, teilweise steile Hanglagen mit offenen Felspartien,
Geröll, Steinhaufen, alten Trockenmauern. Sie bewohnt strukturreiche Bergweiden, regional<br />
auch extensiv bewirtschaftete steile Weinhänge, Geröllhalden in verlassenen Steinbrüchen<br />
oder Felsrasen bzw. nicht landwirtschaftlich nutzbare Hanglagen. Sie kommt auch vor in<br />
sonnenexponierten Kahlschlag- bzw. jungen Aufforstungsflächen mit vegetationsarmer,<br />
grasdominierter Krautschicht sowie anstehendem Fels.<br />
In Rheinland-Pfalz brütet die Zippammer an Mittelrhein, Ahr, Mosel <strong>und</strong> Nahe, evtl. auch an<br />
der Weinstraße <strong>und</strong> im Pfälzerwald. Der landesweite Bestandstrend ist derzeit abnehmend.<br />
Die Zippammer wurde bei den Untersuchungen für die UVU (BFG 2010) nicht nachgewiesen,<br />
nach der Verbreitungskarte der SGD Nord finden sich drei Brutstandorte im oder<br />
direkt angrenzend an den erweiterten Wirkraum des Vorhabens (entspricht dem äußeren<br />
UVU-Untersuchungsgebiet) unterstrom der Schleuse auf der rechten Moselseite. Weitere<br />
Brutstandorte liegen südlich des Wirkraums auf der linken Moselseite.<br />
Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung der Beeinträchtigungen<br />
Im Bereich der Staustufe sind keine für die Zippammer relevanten Habitate vorhanden.<br />
Beeinträchtigungen sind lediglich durch Lärm während der Bauphase denkbar. Aufgr<strong>und</strong> der<br />
relativ großen Entfernung der Brutplätze zu den direkten Eingriffsbereichen <strong>und</strong> der hohen<br />
Vorbelastung des Bereichs bzgl. Lärm durch Bahn <strong>und</strong> B<strong>und</strong>esstraße ist nicht mit einer<br />
Beeinträchtigung zu rechnen. Somit ergeben sich auch keine negativen Auswirkungen auf<br />
den Erhaltungszustand der Art <strong>und</strong> keine hieraus resultierende erhebliche Beeinträchtigung<br />
des VSG „Mittel- <strong>und</strong> Untermosel“.<br />
6.2.3 Beeinträchtigungen der gebietsspezifischen Erhaltungsziele sowie von<br />
weiteren im Standard-Datenbogen genannten Arten<br />
Erhaltung oder Wiederherstellung strukturreicher Laub- <strong>und</strong> Mischwälder sowie von<br />
Magerrasen mit Brachen <strong>und</strong> Felsbiotopen<br />
Laub- <strong>und</strong> Mischwälder sowie Magerrasen mit Brachen <strong>und</strong> Felsbiotopen werden durch das<br />
Vorhaben lediglich temporär durch Lärmemissionen beeinträchtigt, welche angesichts der<br />
Vorbelastung des Bereichs vernachlässigbar sein dürften.<br />
Erhaltung oder Wiederherstellung der natürlichen Gewässer- <strong>und</strong> Uferzonendynamik,<br />
ihrer typischen Lebensräume <strong>und</strong> -gemeinschaften sowie der Gewässerqualität<br />
Da die Mosel im Bereich des Vorhabens staugeregelt ist, ist die natürliche Gewässerdynamik<br />
in diesem Bereich stark eingeschränkt. Dieser Zustand bleibt durch das Vorhaben unverändert.<br />
Uferzonendynamik <strong>und</strong> Gewässerlebensräume werden sehr kleinräumig durch die<br />
Errichtung senkrechter Uferwände in den Vorhäfen betroffen sein. Für das VSG-Gebiet in<br />
seiner Gesamtheit sowie typische Gewässerlebensgemeinschaften dürfte diese Veränderung<br />
jedoch nicht relevant sein. Auf eine mögliche Zunahme der Belastung von Uferbereichen<br />
durch Schiffswellen wird bei der Behandlung kumulativer Wirkungen mit anderen Projekten<br />
in Kapitel 8 näher eingegangen.<br />
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Weitere im Standard-Datenbogen genannte Arten<br />
Der Gelbspötter wurde im inneren UVU-Untersuchungsgebiet auf der Reiherschussinsel<br />
erfasst, es gibt jedoch keine Hinweise auf eine besondere Bedeutung des Bereichs für die Art.<br />
Beeinträchtigungen sind durch vermehrten Lärm während der Bauphase denkbar. Es ist<br />
jedoch anzunehmen, dass der Gelbspötter auf ähnlich geeignete Habitate im nahen Umkreis<br />
ausweichen kann. Zusätzlich werden Bauzeitenbeschränkungen, beispielsweise zum Schutz<br />
des Schwarzmilans, zu beachten sein, wodurch auch Störungen des Gelbspötters minimiert<br />
werden. Somit ist nicht mit einer Beeinträchtigung der Art zu rechnen.
7 Vorhabensbezogene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung<br />
7.1 Bauzeitenbeschränkungen<br />
Zum Schutz des Schwarzmilans dürfen vorsorglich (sowie ohnehin aus Gründen des besonderen<br />
Artenschutzes) während der Brutzeit (April bis Ende Juli) keine Arbeiten zur Erstellung<br />
der neuen Mole an der Reiherschussinsel durchgeführt werden. Auch im Uferbereich<br />
oberstrom der Schleuse sind Bauarbeiten, die in besonderem Maße mit intensivem Lärm,<br />
Erschütterungen oder visuellen Reizen (vor allem sich bewegende Menschen) verb<strong>und</strong>en<br />
sind, in diesem Zeitraum zu unterlassen. Nicht besonders störungsintensive Arbeiten sind hier<br />
jedoch ganzjährig möglich. Im Zweifelsfall sollte die Entscheidung, ob Arbeiten als<br />
„besonders störungsintensiv“ zu betrachten sind, in Absprache mit den zuständigen Naturschutzbehörden<br />
erfolgen. Hierbei ist die Vorbelastung des Bereichs durch Schiffsverkehr<br />
sowie menschliche Aktivitäten am Ufer (Bodenlagerplatz, Kleingartenanlage) zu berücksichtigen,<br />
welche zeigt, dass Störungen in gewissem Maße toleriert werden.<br />
Aus Gründen des besonderen Artenschutzes betrifft die empfohlene Einschränkung der Bautätigkeiten<br />
insgesamt den Zeitraum Mitte Februar bis Mitte August (vgl. Fachbeitrag Artenschutz).<br />
7.2 Allgemeine Vermeidungsmaßnahmen<br />
Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen der hier betrachteten Natura2000-Gebiete sind folgende<br />
Aspekte der vorgesehenen Baudurchführung hervorzuheben.<br />
Die Arbeiten zur Errichtung der Mole an der Reiherschussinsel werden sämtlich vom <strong>Wasser</strong><br />
aus durchgeführt. So können Beeinträchtigungen durch Trittschäden <strong>und</strong> mechanische<br />
Belastungen vermieden werden.<br />
Die Baudurchführung im Bereich der zweiten Schleusenkammer ist derart geplant<br />
(umschlossene Baugrube), dass nicht mit der Bildung von Schwebstoffwolken größeren<br />
Ausmaßes zu rechnen ist, welche eine Gefährdung der aquatischen Umwelt darstellen.<br />
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8 Beurteilung der Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele<br />
der Schutzgebiete durch andere<br />
zusammenwirkende Pläne <strong>und</strong> Projekte<br />
8.1 Begründung für die Auswahl der berücksichtigten Pläne <strong>und</strong><br />
Projekte<br />
Andere Pläne bzw. Projekte an der Mosel, die in ihren Wirkungen ähnlich dem hier betrachteten<br />
Vorhaben sind <strong>und</strong> daher in Kumulation zu einer Beeinträchtigung von Erhaltungszielen<br />
der Natura 2000-Gebiete führen könnten, sind die übrigen geplanten zweiten Moselschleusen<br />
(Trier, Detzem, Wintrich, Enkirch, St. Aldeg<strong>und</strong>, Müden). Für die zweite Schleuse<br />
Trier liegt ein Planfeststellungsbeschluss vor (Baubeginn wird vor dem hier betrachteten<br />
Vorhaben sein). Die übrigen Projekte haben strenggenommen noch keinen ausreichend verfestigten<br />
Planungsstand erreicht, um an dieser Stelle zwingend betrachtet werden zu müssen.<br />
Insbesondere der Aspekt einer möglichen Zunahme von schiffserzeugten Belastungen soll<br />
hier aber behandelt werden, da er sich keiner einzelnen Schleuse zuordnen lässt.<br />
Beeinträchtigungen durch bereits realisierte bzw. in Realisierung befindliche Schleusenerweiterungen<br />
sind eher als Vorbelastung zu betrachten. Dies betrifft die bereits fertiggestellte<br />
zweite Schleuse Zeltingen <strong>und</strong> die im Bau befindliche Schleuse Fankel.<br />
Andere größere Vorhaben am Gewässer oder im Bereich Lehmen sind nicht bekannt.<br />
8.2 Beschreibung der Pläne <strong>und</strong> Projekte mit kumulativen Beeinträchtigungen<br />
Detaillierte Informationen zu den genannten Projekten liegen - außer zur zweiten Moselschleuse<br />
Trier - bisher nicht vor. Es ist jedoch zu erwarten, dass gr<strong>und</strong>sätzlich ähnliche Wirkprozesse<br />
vorliegen wie bei dem hier betrachteten Vorhaben. Auch die Intensität der Beeinträchtigungen<br />
dürfte in der Regel ähnlich sein (sollten im Einzelfall bestimmte Schutzziele<br />
stärker betroffen sein, wird dies in der <strong>FFH</strong>-VU des jeweiligen Projekts entsprechend berücksichtigt<br />
werden).<br />
8.3 Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung der kumulativen Beeinträchtigungen<br />
Umwandlung von Uferbereichen, Störungen während der Bauphase<br />
Unter der Annahme, dass von der Umwandlung von Uferbereichen bei den übrigen geplanten<br />
zweiten Moselschleusen jeweils vergleichbare Flächen (Größe <strong>und</strong> ökologische Wertigkeit)<br />
betroffen sein werden wie im vorliegenden Verfahren, ist auch kumulativ nicht von einer<br />
erheblichen Beeinträchtigung der drei hier zu betrachtenden Natura 2000-Gebiete auszugehen<br />
(sollten im Einzelfall bestimmte Schutzziele stärker betroffen sein, wird dies in der <strong>FFH</strong>-VU
des jeweiligen Projekts entsprechend berücksichtigt werden). Auch kumulativ ist der Anteil<br />
der betroffenen Uferbereiche an vergleichbaren Bereichen in den Schutzgebieten sehr gering.<br />
Ähnliches gilt für Störungen während der Bauzeit. Da der Abstand zwischen den Schleusen<br />
minimal 16 km beträgt, ist kaum mit kumulativen Betroffenheiten von Tieren zu rechnen.<br />
Zusätzlich kommt hier zum Tragen, dass sich in der Regel nur maximal zwei (im Ausnahmefall<br />
drei) Schleusenkammern gleichzeitig im Bau befinden werden.<br />
Schiffserzeugte Belastungen<br />
Der Ausbau der Moselschleusen dient der Beseitigung von Kapazitätsengpässen, der Sicherung<br />
eines störungsfreien ganzjährigen Schleusenbetriebes sowie der Verbesserung der<br />
Leistungsfähigkeit der <strong>Wasser</strong>straße. Eine Zunahme des Schiffsverkehrs ist kein eigentliches<br />
Ziel des Ausbaus. Als Folge der verbesserten Bedingungen für die Schifffahrt ist jedoch<br />
durchaus vermehrter Schiffsverkehr denkbar sowie gr<strong>und</strong>sätzlich auch eine Zunahme von<br />
Schiffsgrößen <strong>und</strong> -geschwindigkeiten.<br />
Falls der Bau der zweiten Schleusenkammern dies zur Folge haben sollte, würden auch die<br />
Belastungen durch Schiffswellen, Sunk <strong>und</strong> Schwall in der ganzen schiffbaren Mosel zunehmen.<br />
Dies würde zusätzliche Beeinträchtigungen von <strong>Wasser</strong>pflanzen <strong>und</strong> Ufervegetation<br />
sowie von Makrozoobenthos <strong>und</strong> Fischen mit sich bringen.<br />
Im hiervon möglicherweise betroffenen <strong>FFH</strong>-Gebiet „Mosel“ sind insbesondere Fischarten<br />
aus Anhang II der <strong>FFH</strong>-RL geschützt (vgl. Kapitel 5.1.3.2); die darüber hinaus dokumentierte<br />
Gemeine Flussmuschel Unio crassus ist aufgr<strong>und</strong> ihrer Lebensraumansprüche ohnehin eher<br />
in Nebengewässern der Mosel oder deutlich stromauf zu erwarten (vgl. Kapitel 5.2.2.9). In<br />
der UVU (BFG 2010) werden die Auswirkungen von möglichen Änderungen des zukünftigen<br />
Schiffsaufkommens auf Fischarten gegenüber dem bereits heute durch intensiven Schiffsverkehr<br />
geprägten Ist-Zustand als unerheblich nachteilig eingeschätzt. Zur Begründung heißt<br />
es hier: „Im Jungfischbestand an den Ufern dominieren diejenigen Arten, die am besten<br />
schiffsbedingten Belastungen standhalten, z. B. der Hasel. Gegenüber diesen Bedingungen<br />
empfindlicher reagierende Arten […] wachsen fast ausschließlich in vor schiffsbedingten<br />
Belastungen geschützten Flachwasserzonen auf, die in den vergangenen Jahrzehnten von der<br />
WSV häufig als Kompensationsmaßnahmen angelegt worden sind. An diesem Zustand wird<br />
sich im Gr<strong>und</strong>satz nichts ändern“ (BFG 2010). Dieser Einschätzung folgend ist auch nicht mit<br />
negativen Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der im <strong>FFH</strong>-Gebiet geschützten Fischarten<br />
<strong>und</strong> somit auch nicht mit einer hieraus resultierenden erheblichen Beeinträchtigung des<br />
<strong>FFH</strong>-Gebiets „Mosel“ zu rechnen. Darüber hinaus ist wie in Kapitel 5.2.2 beschrieben für<br />
einige der im <strong>FFH</strong>-Gebiet geschützten Fischarten durch die Realisierung der Kompensation<br />
in Form eines Beitrags zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit eine Verbesserung der<br />
Situation wahrscheinlich.<br />
Bezüglich der im Standard-Datenbogen genannten Lebensraumtypen aus Anhang I der <strong>FFH</strong>-<br />
Richtlinie <strong>und</strong> des für das <strong>FFH</strong>-Gebiet „Mosel“ festgelegten Erhaltungsziels „Erhaltung oder<br />
Wiederherstellung von naturnahen Ufer- <strong>und</strong> Sohlstrukturen als Laich- <strong>und</strong> Rasthabitate für<br />
Fischarten“ (vgl. Kapitel 5.1.3) gilt analog, dass gegenüber Schiffswellen empfindliche<br />
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Bestände an der Mosel schon jetzt (<strong>und</strong> auch schon bei Verabschiedung der <strong>FFH</strong>-Richtlinie)<br />
im wesentlichen auf Abschnitte begrenzt sind, welche vor schiffsbedingten Belastungen<br />
geschützt sind. Somit ist auch bezüglich der Lebensraumtypen <strong>und</strong> der gebietsspezifischen<br />
Erhaltungsziele nicht mit einer erheblichen Beeinträchtigung des <strong>FFH</strong>-Gebiets „Mosel“ zu<br />
rechnen.<br />
8.4 Maßnahmen zur Schadensbegrenzung von kumulativen<br />
Beeinträchtigungen<br />
Maßnahmen zur Schadensbegrenzung von kumulativen Beeinträchtigungen sind nicht<br />
erforderlich.
9 Zusammenfassung<br />
Unter Berücksichtigung der beschriebenen Bauzeitenbeschränkungen zum Schutz des<br />
Schwarzmilans sind durch den Neubau einer zweiten Schleuse bei Lehmen keine negativen<br />
Auswirkungen auf den Erhaltungszustand von Arten oder Lebensraumtypen zu erwarten,<br />
deren Schutz die hier betrachteten drei Natura 2000-Gebiete dienen.<br />
Auch die gebietsspezifischen Erhaltungsziele werden nicht beeinträchtigt, so dass insgesamt<br />
keine erhebliche Beeinträchtigung von Natura 2000 Gebieten durch das Vorhaben ausgeht.<br />
Die Datengr<strong>und</strong>lage wird für diese Aussage als ausreichend betrachtet, auch wenn nicht zu<br />
allen zu betrachtenden Arten Untersuchungen vorliegen <strong>und</strong> ein Großteil der Erfassungen<br />
bereits 2005 erfolgt ist.<br />
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10 Literatur <strong>und</strong> Quellen<br />
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zum Bau der zweiten Schleuse Lehmen. Koblenz.<br />
BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, BAU UND STADTENTWICKLUNG (BMVBS) (2008):<br />
Leitfaden zur <strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeit</strong>sprüfung an B<strong>und</strong>eswasserstraßen. Bonn.<br />
BÜRO FÜR VEGETATIONSKUNDE, TIERÖKOLOGIE, NATURSCHUTZ - DR. O. LENZ (2006):<br />
Avifaunistische Untersuchungen für die Umweltverträglichkeitsuntersuchung zum Bau<br />
der zweiten Schleuse Lehmen für das Planfeststellungsverfahren. Gutachten im<br />
Auftrag des WSA Koblenz. Wachtberg.<br />
FABION GBR (2006): Umweltverträglichkeitsuntersuchung an der Mosel zum Ausbau der<br />
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im Auftrag des WSA Koblenz. Würzburg.<br />
FROELICH & SPORBECK (2006): Kartierung der Biotoptypen zum Ausbau der Schleuse Lehmen.<br />
Gutachten im Auftrag des WSA Koblenz. Bochum.<br />
INTERNATIONALE KOMMISSION ZUM SCHUTZ DES RHEINS (IKSR) (2003): Aktueller Stand<br />
der Umsetzung des Programms zur Wiedereinführung von Wanderfischen in den Rhein.<br />
KRUMBIEGEL, A., MEYER, F., SCHRÖDER, U., SUNDERMEIER, A., WAHL, D. (2002): Dynamik<br />
<strong>und</strong> Naturschutzwert annueller Uferfluren der Buhnenfelder im brandenburgischen<br />
Elbtal. In: Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege in Brandenburg, 11(4) 2002, S. 235-242.<br />
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http://ffh-arten.naturschutz-fachinformationen-nrw.de.<br />
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Gutachten im Auftrag des WSA Trier. Koblenz.<br />
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Untersuchungen. Zwischenbericht für die Jahre 1998 bis 2000. Gutachten<br />
im Auftrag des WSA Koblenz <strong>und</strong> der B<strong>und</strong>esanstalt für Gewässerk<strong>und</strong>e.<br />
PELZ, G. UND BRENNER, T. (2000): Fische <strong>und</strong> Fischerei in Rheinland-Pfalz: Bestandsaufnahme,<br />
fischereiliche Nutzung, Fischartenschutz. Hrsg.: Ministerium für Umwelt<br />
<strong>und</strong> Forsten Rheinland-Pfalz. Mainz.<br />
B<strong>und</strong>esanstalt für<br />
Gewässerk<strong>und</strong>e<br />
Referat U1<br />
<strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeit</strong>suntersuchung<br />
zum Bau der<br />
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Gewässerk<strong>und</strong>e<br />
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<strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeit</strong>suntersuchung<br />
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BfG-1685<br />
Seite 72<br />
PELZ, G. UND BRENNER, T. (2003): Fische <strong>und</strong> Fischerei in Rheinland-Pfalz: Bestandsaufnahme,<br />
fischereiliche Nutzung, Fischartenschutz. Ergänzungsheft. Hrsg.: Ministerium<br />
für Umwelt <strong>und</strong> Forsten Rheinland-Pfalz. Mainz.<br />
REMAGEN, A. UND JENDRAL, B. (1996): Faunistischer Fachbeitrag zur UVU „Vertiefung des<br />
Rheins von Köln bis Koblenz - Moselmündungsbereich“ (Mosel-km 0,00-1,94) -<br />
aquatische Makrozoen. Gutachten im Auftrag des WSA Koblenz.<br />
Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2.4.1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten<br />
(EG-Vogelschutzrichtlinie).<br />
Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.5.1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume<br />
sowie der wildlebenden Tiere <strong>und</strong> Pflanzen (<strong>FFH</strong>-Richtlinie).<br />
SCHLEUTER, M. (1991): Nachweis der Groppe (Cottus gobio) im Niederrhein.<br />
Fischökologie 4.<br />
SGD NORD (mündl. Mitteilung): telefonische Auskünfte seitens Herrn Dr. Schmidt zum<br />
Sachstand der Managementplanung für die behandelten <strong>FFH</strong>-Gebiete (15.12.2009)<br />
sowie seitens Herrn Braun zum Sachstand der Managementplanung für das behandelte<br />
VSG (11.12.2009).<br />
SGD NORD (2008): Struktur- <strong>und</strong> Genehmigungsdirektion Nord, Zeichen 34-15/2/10/4 vom<br />
15.09.2009.<br />
SSYMANK, A., HAUKE, U., RÜCKRIEM, C. UND SCHRÖDER, E. (1998): Das europäische<br />
Schutzgebietssystem NATURA 2000. BfN-Handbuch zur Umsetzung der Fauna-Flora-<br />
Habitat-Richtlinie <strong>und</strong> der Vogelschutz-Richtlinie. B<strong>und</strong>esamt für Naturschutz (BfN).<br />
Schriftenreihe Landschaftspflege <strong>und</strong> Naturschutz, Heft 53. Bonn-Bad Godesberg.<br />
WASSER- UND SCHIFFFAHRTSAMT KOBLENZ (WSA KOBLENZ, November 2004): Maßnahmen<br />
an der Mosel, Bau der 2. Schleuse Lehmen. Unterlage zum Termin nach<br />
§ 5 UVPG (Scoping-Termin).
11 Abkürzungsverzeichnis<br />
BfG B<strong>und</strong>esanstalt für Gewässerk<strong>und</strong>e<br />
BfN B<strong>und</strong>esamt für Naturschutz<br />
BNatSchG B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetz<br />
EU Europäische Union<br />
<strong>FFH</strong> Fauna-Flora-Habitat<br />
<strong>FFH</strong>-RL Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie<br />
<strong>FFH</strong>-VP Fauna-Flora-Habitat-<strong>Verträglichkeit</strong>sprüfung<br />
<strong>FFH</strong>-VU Fauna-Flora-Habitat-<strong>Verträglichkeit</strong>suntersuchung<br />
LRT Lebensraumtyp<br />
SGD Nord Struktur- <strong>und</strong> Genehmigungsdirektion Nord<br />
UVP Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
UVU<br />
Umweltverträglichkeitsuntersuchung,<br />
hier UVU zur 2.Schleuse Lehmen<br />
WSA <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Schifffahrtsamt<br />
WSV <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Schifffahrtsverwaltung<br />
VSchRL EU-Vogelschutzrichtlinie<br />
VSG EU-Vogelschutzgebiet<br />
B<strong>und</strong>esanstalt für<br />
Gewässerk<strong>und</strong>e<br />
Referat U1<br />
<strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeit</strong>suntersuchung<br />
zum Bau der<br />
zweiten Schleuse<br />
Lehmen<br />
BfG-1685<br />
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B<strong>und</strong>esanstalt für<br />
Gewässerk<strong>und</strong>e<br />
Referat U1<br />
<strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeit</strong>suntersuchung<br />
zum Bau der<br />
zweiten Schleuse<br />
Lehmen<br />
BfG-1685<br />
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12 Anhang<br />
A) Standard-Datenbögen<br />
1. DE 5809-301 <strong>FFH</strong>-Gebiet „Moselhänge <strong>und</strong> Nebentäler der unteren Mosel“<br />
2. DE 5908-301 <strong>FFH</strong>-Gebiet „Mosel“<br />
3. DE 5809-401 Europäisches Vogelschutzgebiet „Mittel- <strong>und</strong> Untermosel“<br />
B) Historische Aufnahmen zur Entstehung der Reiherschussinsel
B<strong>und</strong>esanstalt für<br />
Gewässerk<strong>und</strong>e<br />
Referat U1<br />
<strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeit</strong>suntersuchung<br />
zum Bau der<br />
zweiten Schleuse<br />
Lehmen<br />
BfG-1685<br />
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B<strong>und</strong>esanstalt für<br />
Gewässerk<strong>und</strong>e<br />
Referat U1<br />
<strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeit</strong>suntersuchung<br />
zum Bau der<br />
zweiten Schleuse<br />
Lehmen<br />
BfG-1685<br />
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B<strong>und</strong>esanstalt für<br />
Gewässerk<strong>und</strong>e<br />
Referat U1<br />
<strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeit</strong>suntersuchung<br />
zum Bau der<br />
zweiten Schleuse<br />
Lehmen<br />
BfG-1685<br />
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B<strong>und</strong>esanstalt für<br />
Gewässerk<strong>und</strong>e<br />
Referat U1<br />
<strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeit</strong>suntersuchung<br />
zum Bau der<br />
zweiten Schleuse<br />
Lehmen<br />
BfG-1685<br />
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B<strong>und</strong>esanstalt für<br />
Gewässerk<strong>und</strong>e<br />
Referat U1<br />
<strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeit</strong>suntersuchung<br />
zum Bau der<br />
zweiten Schleuse<br />
Lehmen<br />
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B<strong>und</strong>esanstalt für<br />
Gewässerk<strong>und</strong>e<br />
Referat U1<br />
<strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeit</strong>suntersuchung<br />
zum Bau der<br />
zweiten Schleuse<br />
Lehmen<br />
BfG-1685<br />
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B<strong>und</strong>esanstalt für<br />
Gewässerk<strong>und</strong>e<br />
Referat U1<br />
<strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeit</strong>suntersuchung<br />
zum Bau der<br />
zweiten Schleuse<br />
Lehmen<br />
BfG-1685<br />
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B<strong>und</strong>esanstalt für<br />
Gewässerk<strong>und</strong>e<br />
Referat U1<br />
<strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeit</strong>suntersuchung<br />
zum Bau der<br />
zweiten Schleuse<br />
Lehmen<br />
BfG-1685<br />
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B<strong>und</strong>esanstalt für<br />
Gewässerk<strong>und</strong>e<br />
Referat U1<br />
<strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeit</strong>suntersuchung<br />
zum Bau der<br />
zweiten Schleuse<br />
Lehmen<br />
BfG-1685<br />
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B<strong>und</strong>esanstalt für<br />
Gewässerk<strong>und</strong>e<br />
Referat U1<br />
<strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeit</strong>suntersuchung<br />
zum Bau der<br />
zweiten Schleuse<br />
Lehmen<br />
BfG-1685<br />
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B<strong>und</strong>esanstalt für<br />
Gewässerk<strong>und</strong>e<br />
Referat U1<br />
<strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeit</strong>suntersuchung<br />
zum Bau der<br />
zweiten Schleuse<br />
Lehmen<br />
BfG-1685<br />
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B<strong>und</strong>esanstalt für<br />
Gewässerk<strong>und</strong>e<br />
Referat U1<br />
<strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeit</strong>suntersuchung<br />
zum Bau der<br />
zweiten Schleuse<br />
Lehmen<br />
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B<strong>und</strong>esanstalt für<br />
Gewässerk<strong>und</strong>e<br />
Referat U1<br />
<strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeit</strong>suntersuchung<br />
zum Bau der<br />
zweiten Schleuse<br />
Lehmen<br />
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B<strong>und</strong>esanstalt für<br />
Gewässerk<strong>und</strong>e<br />
Referat U1<br />
<strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeit</strong>suntersuchung<br />
zum Bau der<br />
zweiten Schleuse<br />
Lehmen<br />
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B<strong>und</strong>esanstalt für<br />
Gewässerk<strong>und</strong>e<br />
Referat U1<br />
<strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeit</strong>suntersuchung<br />
zum Bau der<br />
zweiten Schleuse<br />
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B<strong>und</strong>esanstalt für<br />
Gewässerk<strong>und</strong>e<br />
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zum Bau der<br />
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Historische Aufnahmen zur Entstehung der Reiherschussinsel<br />
Abb. A-1: Das Gebiet der heutigen Reiherschussinsel 1957 vor dem Einstau<br />
- wenige Bäume auf einer höher gelegenen Fläche (Quelle: WSA Koblenz)<br />
Abb. A-2: Die Reiherschussinsel 1959 kurz nach dem Einstau<br />
- Baumbestand nur im vorderen Abschnitt der Insel (Quelle: WSA Koblenz)
Abb. A-3: Die Reiherschussinsel 1976<br />
- Gehölze säumen die Randbereiche, wohl größtenteils angepflanzt<br />
(Quelle: WSA Koblenz)<br />
Abb. A-4: Aktuelle Aufnahme der Reiherschussinsel (2006)<br />
(Quelle: WSA Koblenz)<br />
B<strong>und</strong>esanstalt für<br />
Gewässerk<strong>und</strong>e<br />
Referat U1<br />
<strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeit</strong>suntersuchung<br />
zum Bau der<br />
zweiten Schleuse<br />
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BfG-1685<br />
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