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Öffentliche Ausschreibung

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Gemeinde Willingshausen<br />

Der Gemeindevorstand<br />

Am Rathaus 2<br />

34628 Willingshausen-Wasenberg<br />

<strong>Öffentliche</strong> <strong>Ausschreibung</strong>/Interessenbekundungsverfahren und Leistungsbeschreibung<br />

Gewährung einer Beihilfe zur Schaffung einer flächendeckenden Breitbandversorgung in der<br />

Gemeinde Willingshausen für die Ortsteile Loshausen, Wasenberg, Zella und Teilen von<br />

Steina/Steinatal.<br />

Hintergrund:<br />

Die Gemeinde Willingshausen sieht in der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der freiberuflich<br />

Tätigen mit ausreichend schnellen Breitband-Anschlüssen und Breitband-Diensten einen wichtigen<br />

Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge.<br />

Die Erkundung des örtlichen Breitbandmarktes hat ergeben, dass derzeit kein Anbieter in absehbarer<br />

Zeit ohne Gewährung einer Beihilfe eine flächendeckende Breitbandversorgung in den oben genannten<br />

Gemeindeteilen aufbauen und bereitstellen wird.<br />

Aus diesem Grund ist die Gemeinde Willingshausen auf Basis des GAK-Rahmenplans 2008-2011<br />

„Grundsätze für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung, Teil B: „Breitbandversorgung<br />

ländlicher Räume“ in Verbindung mit der landesspezifischen Regelung „Programm und Richtlinien zur<br />

Förderung der ländlichen Entwicklung in Hessen (StAnz. für das Land Hessen vom 21.04.2008, S.<br />

1152) und des hierzu veröffentlichten Leitfadens bereit, eine Beihilfe zum Aufbau einer leistungsstarken<br />

Breitbandversorgung zu gewähren.<br />

Die Förderung wird technologieneutral gewährt. Die Gemeinde behält sich vor, die Losweise Vergabe<br />

an den Anbieter, mit dem jeweils wirtschaftlichsten Angebot vorzunehmen. Anbieter müssen nicht für<br />

alle Lose bieten, allerdings werden Anbieter bevorzugt, die dies in allen Losgebieten anbieten.<br />

In den Losgebieten ergeben sich nach statistischen Analysen und den Ergebnissen einer Bürgerbefragung<br />

ein rechnerisches Kundenpotenzial von ca. 430 unterversorgten Haushalten. Etwaige Abweichungen<br />

der tatsächlichen Zahl der abgeschlossenen Kundenverträge über die Bereitstellung von<br />

Breitband-Teilnehmeranschlüssen von der prognostizierten Zahl der ermittelten Bedarfswerte (Anzahl<br />

der un- und unterversorgten Teilnehmer) oder diesbezügliche Schätzungen gehen zu Lasten der Anbieter<br />

und nicht zu Lasten der ausschreibenden Stelle. Bei der Ermittlung des benötigten Zuschusses<br />

ist dieser Umstand zu berücksichtigen. Auch bei der Zahl der un- und unterversorgten Haushalte handelt<br />

es sich um eine Schätzung aufgrund stichprobenartiger Erhebungen.<br />

Für die Umsetzung des kurzfristigen Ziels einer Verbesserung der Breitband-Situation in den Ortsteilen<br />

wird ein (oder mehrere) Anbieter gesucht, der/die den Netzausbau, die Realisierung und Vermarktung<br />

der Breitband-Dienste auf eigene Rechnung erbringt/erbringen.<br />

Aus diesen Gründen ist die Gemeinde Willingshausen - auf Basis der Förderrichtlinien des Hessischen<br />

Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL), welche unter anderem<br />

den Ausbau der flächendeckenden Versorgung des ländlichen Raums mit Breitbandanschlüssen in<br />

Hessen vorsehen- bereit, eine Förderung der Wirtschaftlichkeitslücke zum Aufbau einer leistungsstarken<br />

Breitbandversorgung zu gewähren. Richtlinien zum Download unter:<br />

http://www.hessen-it.de/mm/FoerderleitfadenBreitband.pdf


Art und Umfang des Auftragsgegenstandes :<br />

Auftragsgegenstand ist die Bereitstellung einer flächendeckenden Breitbandversorgung in den Gemarkungen<br />

Loshausen, Wasenberg und Zella der Gemeinde Willingshausen unter Gewährung einer<br />

Förderung.<br />

In den genannten Ortsteilen muss ein Anbieter eine Breitband-Geschwindigkeit von mindestens 2.048<br />

kbit/s im Downstream und von mindestens 192 kbit/s im Upstream unter allen Lastbedingungen garantieren.<br />

Eine höhere Bandbreite wird ausdrücklich befürwortet wobei 16 MBit/s als für die nächsten<br />

Jahre ausreichend angesehen werden. Sollte die Versorgung von Einzelhaushalten mit den geforderten<br />

Mindestwerten aus technischen Gründen nicht möglich sein oder eine signifikante Kostensteigerung<br />

bedingen, so ist darzulegen, wie hoch die Kosten für eine flächendeckende Versorgung im jeweiligen<br />

Los sind und welche Kosten bei einer Aussparung dieser Haushalte entstehen. In keinem Fall<br />

dürfen mehr als 5% der Haushalte schlechter als mit den geforderten Mindestwerten versorgt werden.<br />

Der flächendeckende Ausbau (minimal 95% der Haushalte) soll spätestens innerhalb von 9 Monaten<br />

nach Vertragsabschluss abgeschlossen sein.<br />

Der Ortsteil Loshausen (965 Einwohner in 386 Haushalten) ist ein Ortsteil Der Gemeinde Willingshausen.<br />

Eine breitbandige Versorgung gibt es in fast allen Haushalten, aber mit geringer oder sehr<br />

geringer Bandbreite. Es besteht ein hoher Bedarf.<br />

Der Ortsteil Wasenberg (1.552 Einwohner in 739 Haushalten) ist ein Ortsteil Der Gemeinde Willingshausen.<br />

Eine breitbandige Versorgung gibt es in fast allen Haushalten, aber mit geringer oder sehr<br />

geringer Bandbreite. Es besteht ein hoher Bedarf.<br />

Der Ortsteil Zella (515 Einwohner in 245 Haushalten) ist ein Ortsteil Der Gemeinde Willingshausen.<br />

Eine breitbandige Versorgung gibt es in fast allen Haushalten, aber mit geringer oder sehr geringer<br />

Bandbreite. Es besteht ein hoher Bedarf.<br />

Der Ortsteil Steina mit dem im Aussenbereich liegenden Steinatal ist ein im östlichen Randbereich<br />

von Willingshausen liegender Ortsteil der Gemeinde Willingshausen. Eine breitbandige Versorgung<br />

gibt es in fast allen Haushalten, aber mit mittlerer bis geringer Bandbreite. Es besteht ein mittlerer<br />

Bedarf. Besonders hervorzuheben ist die unzureichende Versorgungssituation der Melanchthonschule<br />

(Gymnasium) mit ihrer EDV-Ausstattung für die Ausbildung.<br />

Die durchgeführte Bedarfsermittlung ergab folgende Werte:<br />

Los Stadtteil Einwohnerzahl Haushalte Anzahl Bedarf % Bedarf<br />

1 Loshausen 965 386 60 15,54%<br />

2 Wasenberg 1.552 739 67 9,07%<br />

3 Zella 515 245 96 39,15%<br />

4 Steina 277 111 1 0,90%<br />

5 Steinatal 23 13 12 92,31%<br />

Die Bedarfsermittlung mit ihren Ergebnissen befindet sich in der Anlage 1 zu dieser <strong>Ausschreibung</strong>.<br />

Weiterhin sind in der Anlage 2 Karten der Ortsteile mit Bedarfsdaten und ggf. nutzbaren Infrastrukturen<br />

beigefügt.<br />

Führen ortsübergreifende Lösungen zu wirtschaftlicheren Gesamtlösungen, so wird eine entsprechende<br />

Angebotsabgabe begrüßt. Hier wird ausdrücklich auf die gleich gelagerten Verfahren in der benachbarten<br />

Stadt Seligenstadt mit den Ortsteilen Froschhausen und Klein-Welzheim hingewiesen.<br />

Anbieter entsprechender Breitbandversorgungslösungen haben folgende Vorgaben zu beachten und<br />

diese entsprechend bei der Abgabe eines Angebotes darzustellen:


Leistungsbeschreibung:<br />

In allen Bereichen der oben genannten Gemarkungen muss eine Breitbandleistung, die mindestens<br />

einer DSL 2000-Rate entspricht (2.048 kbit/s Downstream, 192 kbit/s Upstream) - auch bei Spitzenbelastung<br />

- durch den Bewerber bereitgestellt werden. Eine höhere Leistung wird ausdrücklich begrüßt.<br />

Vom Anbieter ist darzustellen, für welche Kapazität (Zahl der Anschlüsse) das Versorgungsnetz ausgelegt<br />

ist. Es ist sicherzustellen, dass es bei einem Anschluss von zusätzlichen Kunden zu keiner<br />

Verringerung der Bandbreite oder einem Verlust an Qualität kommen kann. Der Preis pro Anschluss<br />

darf sich durch zusätzliche Anschlüsse nicht erhöhen. Im Angebot ist detailliert zu erläutern, wie der<br />

Anbieter plant, diesen Vorgaben nachzukommen.<br />

Es wird angestrebt, alle Interessenten des Ortes mit einem Breitbandanschluss zu versorgen, auch<br />

jene die außerhalb der Bebauungsgrenze liegen. Ist dies aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen<br />

nicht möglich, sind diese explizit zu benennen. Die Breitbandversorgung soll den Kunden permanent<br />

zur Verfügung stehen.<br />

Im Hinblick auf eine Zukunftssicherheit erscheint ein Ausbau auf der Basis von Glasfaser-Strecken als<br />

wünschenswert, aber es wird grundsätzlich keine Technologie ausgeschlossen, die die Anforderungen<br />

erfüllt. Im Falle einer Konzeption über eine Funklösung sollten der Grad der Skalierbarkeit, die Verfügbarkeit<br />

bei unterschiedlicher Last im Sinne der geplanten Überbuchung und mögliche Witterungsbedingte<br />

Beeinträchtigungen detailliert dargestellt werden.<br />

Für einen Ausbau bzw. eine Weiterführung des vorhandenen Leitungsnetzes ist zu beachten, dass<br />

sich die vorhandenen Kabelverzweiger (KVz) und die Kabelwege im Eigentum der Deutschen Telekom<br />

befinden. Technische Details über die vorhandene Infrastruktur sind in diesem Fall direkt bei der<br />

Deutschen Telekom anzufragen. Im Falle einer Übernahme ab den KVz oder ab anderen Punkten im<br />

Netz der Deutschen Telekom sind seitens des Betreibers mit der Deutschen Telekom verbindliche<br />

Absprachen zu treffen und Verträge zu schließen, in denen die Modalitäten für die Übernahme der<br />

Datenverbindungen und die Weiterführung der Kabelstrecken mit eigenen Infrastruktur-Komponenten<br />

geregelt werden, z.B. auf dem Wege einer Kollokation.<br />

Bei der Konzeption für den Ausbau der Breitband-Infrastruktur sind auch Kombinationen von unterschiedlichen<br />

Übertragungstechnologien aus Sicht der Stadt kein Hindernis. Ein eingereichtes<br />

Konzept soll auf Vorleistungsebene eine Zusammenarbeit mit anderen Anbietern ermöglichen. In diesem<br />

Sinne ist die Netzinfrastruktur als offene Plattform auszulegen (Open-Access).<br />

Im Angebot ist die Supportstruktur (Wartung und Serviceleistungen) zu beschreiben. Der Auftragnehmer<br />

hat zu erläutern, wie und in welchem Umfang er den Anforderungen nachkommen wird.<br />

Ferner sind vom Anbieter alle garantierten Leistungen der Versorgungslösung zu benennen.<br />

Formale Vorgaben:<br />

Die Anforderungen an eine Breitbandversorgung sind gemäß den Förderrichtlinien des Hessischen<br />

Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung zu beachten und einzuhalten.<br />

Die Anforderungen an eine Breitbandversorgung sind gemäß der Förderrichtlinien des Landes Hessen,<br />

beschrieben im Förderleitfaden "Breitbandversorgung ländlicher Räume" des Hessisches Ministerium<br />

für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, Stand 26.05.2009, mit der o.g. Änderung zu beachten<br />

und einzuhalten.


Auflistung der Inhalte des Angebotes:<br />

Inhaltliche Vorgaben:<br />

• Höhe der Kosten und Ausweisung der Wirtschaftlichkeitslücke für eine flächendeckende Versorgung<br />

(im Sinne einer Abdeckung von mindestens 95% aller Haushalte)<br />

• Angebotene Übertragungstechnologie(n)<br />

• Downloadrate > 2.048 kbit/s (Haushalte)<br />

• Uploadrate > 192 kbit/s (Haushalte)<br />

• Anzahl der 12 Monate nach Vertragsabschluss nicht mit einem Breitbandanschluss (nach der<br />

angebotenen Mindest-Bandbreite) jederzeit und ohne weiteren Infrastrukturausbau anschließbaren<br />

Haushalte („verbleibende Unterversorgung“)<br />

• Verfügbarkeitsgarantie > 95%/Tag<br />

• Ausfallsicherheit < 0,5%/Tag<br />

• Umsetzung einer für andere Anbieter für Vorprodukte offenen Netzplattform<br />

• Mindest-Vertragslaufzeit für den Kunden<br />

• Einmalige Kosten für den Kunden (Einrichtungskosten und Kosten für erforderliche<br />

• Anschlussgeräte)<br />

• Monatliche Kosten je Anschluss für den Teilnehmer<br />

• Höhe einer Flatrate für die Internet-Nutzung<br />

• Angebot von Telefonie und/oder Voice-over-IP (VoIP)<br />

• Kosten für Telefonie / Flatrate für nationale Gespräche<br />

• SDSL-Übertragung oder vergleichbare symmetrische Dienste mit definierten Service-Levels<br />

• (SLA) für gewerbliche Kunden und Unternehmen<br />

• Zeitplan für die Umsetzung des Netzausbaus<br />

Zusätzliche Angaben für Funkverbindungen:<br />

• Angabe zu Standorten für Funkmasten, Antennen oder Relaisstationen<br />

• Genutzter Frequenzbereich<br />

• Abgegebene Strahlenleistung<br />

• Schutzabstände nach BImSchV<br />

• Verfügbare Bandbreite bei gleichzeitiger Nutzung durch alle Kunden (Grad der Überbuchung<br />

der Funk-Kanäle)<br />

• Angaben zur Zukunftssicherheit bei Netzerweiterung durch steigende Teilnehmerzahlen oder<br />

größeres Versorgungsgebiet<br />

Angaben zum Anbieter:<br />

• Darstellung des Unternehmens und Nachweis der fachlichen Kompetenz<br />

• Servicekonzept für Behebung von Störungen und Ausfällen<br />

• Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (finanzielle Vorleistungen sind erforderlich)<br />

z.B. durch Angabe der Umsätze der letzten drei Jahre<br />

• Nachweise über die Leistungsfähigkeit des Unternehmens (z.B. das Vorhandensein der erforderlichen<br />

personellen und sachlichen Ressourcen um das Vorhaben in der geplanten Zeit<br />

durchzuführen, mit Angabe von Referenzprojekten)<br />

• Erklärung des Unternehmens, dass es sich nicht in einem Insolvenzverfahren befindet und<br />

keine Umstände vorliegen, welche seine Zuverlässigkeit in Frage stellen können<br />

• Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (auf Verlangen)


Wertungsmerkmale:<br />

Die Angebote werden in zwei Teilbereichen bewertet und gewichtet: "Angebotene Leistung" (40%)<br />

und "Wirtschaftliche Rahmenbedingungen" (60%). Die Auswahl erfolgt bei technisch und tariflich gleichen<br />

Lösungen nach dem Grundsatz der geringsten wirtschaftlichen Kostendeckungslücke. Bei verschieden<br />

gearteten Angeboten wird der Anbieter mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis ausgewählt.<br />

Um einen dauerhaften Wettbewerb im Infrastrukturbereich zu ermöglichen, muss der Netzbetreiber<br />

technische Möglichkeiten bereitstellen, damit auch potentielle Drittanbieter dessen Netzinfrastruktur<br />

nutzen können, um so Dienste für Endkunden anbieten zu können (offener und diskriminierungsfreier<br />

Netzzugang auf Vorleistungsebene). Vor dem Hintergrund der Nummern 27 und 51f) der Leitlinien der<br />

Gemeinschaft für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit<br />

dem schnellen Breitbandausbau (2009/C 235/04) [vgl. Amtsblatt der Europäischen Union am<br />

30.09.2009] weist das HMWVL darauf hin, dass der Passus im aktuellen Förderleitfaden "Breitbandversorgung<br />

ländlicher Räume", wonach auf den offenen Zugang auf Vorleistungsebene dann verzichtet<br />

werden kann, wenn Betreiber darlegen können, dass dies technisch nicht möglich ist bzw. in ihrer<br />

Wirtschaftlichkeitsberechnung nachweisen, dass eine solche Maßnahme die Erschließung um mehr<br />

als 50% verteuern würde, nicht mehr anzuwenden ist. Die durch das Telekommunikationsgesetz vorgegebenen<br />

Rahmenbedingungen für marktbeherrschende Unternehmen bleiben unberührt.<br />

Die angebotene Lösung soll zuverlässig, hochwertig, langlebig und upgrade-fähig sein.<br />

Das Angebot muss einen Zeitplan zur Realisierung der Versorgungslösung nach Auftragsvergabe<br />

enthalten.<br />

Das Angebot soll konkrete Aussagen über etwaige Hoch- und Tiefbaumaßnahmen in den Gemarkungen<br />

sowie die Möglichkeit der (Mit-) Nutzung der vorhandenen Teilnehmeranschlussleitungen (TAL)<br />

auf Kupferbasis enthalten.<br />

Der Endabnehmerpreis darf marktübliche Werte nicht übersteigen und wird in die Vergabeentscheidung<br />

mit einbezogen. Der Endabnehmerpreis wird gegen einen aus marktüblichen Angeboten ermittelten<br />

Referenzpreis gespiegelt und wird in die Vergabeentscheidung mit einbezogen. Bei der Berechnung<br />

wird eine Endabnehmer-Vertragslaufzeit (Privathaushalt) von 24 Monaten zugrunde gelegt. Neben<br />

monatlichen Kosten werden Bereitstellungspreis sowie Hardware- oder sonstige einmaligen Kosten<br />

mitgerechnet.<br />

Bei der Auswahlentscheidung wird sowohl der für den Ausbau benötigte Zeitrahmen als auch die perspektivische<br />

Ausbaufähigkeit berücksichtigt.


Allgemeine Bedingungen:<br />

Die Fördermittelvergabe ist abhängig von der Bereitstellung entsprechender Haushalts- und Fördermittel<br />

der des Landes Hessen und der Kommune. Die Auswahl erfolgt bei technisch und tariflich gleichen<br />

Lösungen nach dem Grundsatz der geringsten Kostendeckungslücke. Bei verschiedenen gearteten<br />

Angeboten wird der Anbieter mit dem besten Preis-/Leistungsverhältnis ausgewählt. Hierbei wird<br />

die Gestaltung der Endkundenpreise (Tarife), die technische Leistungsfähigkeit, die perspektivische<br />

Ausbaufähigkeit und der für den Ausbau benötigte Zeitrahmen berücksichtigt.<br />

Die Gewährung der Beihilfe steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung entsprechender Haushalts-<br />

und Fördermittel. Mit der Befragung und Veröffentlichung des Vorhabens ist keine Verpflichtung zur<br />

Vergabe verbunden. Sollten die geforderten und in einem Vertrag vereinbarten Anforderungen und<br />

Zeitpläne beim Netzausbau nicht eingehalten werden, behält sich Die Gemeinde eine vollständige<br />

oder teilweise Rückforderung der gewährten Beihilfen vor.<br />

Die Bindefrist für die Angebote beträgt 3 Monate. Bieter sind bei der Öffnung der Unterlagen nicht<br />

zugelassen. Vertragsgrundlage für die zu treffende Vereinbarung ist VOL. Der flächendeckende Netzausbau<br />

soll bis spätestens Ende 2011 abgeschlossen sein.<br />

Angebote interessierter Betreiber sind bis spätestens 22.11.2010 schriftlich unter Angabe des Umfangs<br />

und des Wertes der benötigten Beihilfe im verschlossenen Umschlag zu senden an:<br />

Gemeinde Willingshausen<br />

Am Rathaus 2<br />

34628 Willingshausen-Wasenberg<br />

Ansprechpartner:<br />

Bauamtsleiter Peter Wahl<br />

Tel.: 06691-9630-31<br />

Fax: 06691-9630-32<br />

E-Mail: bauamtsleiter@willingshausen.de<br />

Dort können auch die Angebotsunterlagen angefordert werden.<br />

Gemeinde Willingshausen<br />

Am Rathaus 2<br />

34628 Willingshausen-Wasenberg<br />

Willingshausen, den 22.10.2010<br />

Der Bürgermeister

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