Stadt Wolfratshausen Bebauungsplan Nr.75

Stadt Wolfratshausen Bebauungsplan Nr.75 Stadt Wolfratshausen Bebauungsplan Nr.75

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Stadt Wolfratshausen Bebauungsplan Nr.75 für die Grundstücke Alpenstraße 10 – 14 Festsetzungen Aufgestellt : 10.3.2009 Geändert : Aufgestellt durch : Stadt Wolfratshausen Bauamt, Marienplatz 1 82515 Wolfratshausen Tel. 08171 - 214 310 Fax. 08171 - 214 350 Planverfasser : Architekturbüro Adldinger Beuerberger Str. 8 82515 Wolfratshausen Tel. 08171 - 418 441 Fax. 08171 - 418 452 1

<strong>Stadt</strong> <strong>Wolfratshausen</strong><br />

<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr.75</strong><br />

für die Grundstücke Alpenstraße 10 – 14 Festsetzungen<br />

Aufgestellt : 10.3.2009<br />

Geändert :<br />

Aufgestellt durch : <strong>Stadt</strong> <strong>Wolfratshausen</strong><br />

Bauamt, Marienplatz 1<br />

82515 <strong>Wolfratshausen</strong><br />

Tel. 08171 - 214 310<br />

Fax. 08171 - 214 350<br />

Planverfasser : Architekturbüro Adldinger<br />

Beuerberger Str. 8<br />

82515 <strong>Wolfratshausen</strong><br />

Tel. 08171 - 418 441<br />

Fax. 08171 - 418 452<br />

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Die<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Wolfratshausen</strong><br />

erlässt aufgrund der §§ 2 Abs.1, 9,10 und 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung<br />

mit der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der geltenden Fassung, mit Art.81<br />

Abs.2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO), und Art. 23 der Gemeindeordnung für den<br />

Freistaat Bayern (GO) diesen <strong>Bebauungsplan</strong> als<br />

S a t z u n g.<br />

A . Festsetzungen<br />

1. Grenze des räumlichen Geltungsbereiches<br />

2. Art der baulichen Nutzung<br />

2.1 WA Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO)<br />

Die in § 4 Abs. 2 Nr.2 und § 4 Abs. 3<br />

BauNVO genannten Anlagen und Betriebe<br />

sind nicht zulässig<br />

3. Maß der baulichen Nutzung<br />

3.1 GR 90 max. zulässige Grundfläche pro Bauraum<br />

(z. B. 90 m²)<br />

Für Anlagen nach §19 Abs. 4 Satz 1<br />

BauNVO ist eine Überschreitung der GR<br />

um 70% zulässig.<br />

3.2 II Max. 2 Vollgeschosse zulässig.<br />

3.3 1 WE Zulässige Anzahl der Wohneinheiten pro<br />

Wohngebäude<br />

4. Überbaubare Grundstücksflächen<br />

4.1 Baugrenze<br />

4.2 Maße in Metern, z.B. 10 Meter<br />

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5. Bauliche Anlagen<br />

5.1 Höhenlage der Gebäude<br />

5.1.1 Die Wandhöhe für die Hauptgebäude der westlichen Einfamilienhäuser wird<br />

auf max. 6,2 m festgesetzt.<br />

Die Wandhöhe für die östlichen Bestandsgebäude wird auf die bestehenden<br />

max. 6,75 m festgesetzt.<br />

Ermittelt nach Art. 6 Abs. 4 Satz 2 BayBO<br />

5.1.2 Abgrabungen und Aufschüttungen sind nicht zulässig<br />

5.2 Dächer und bauliche Gestaltung<br />

5.2.1 Hauptfirstrichtung<br />

5.2.2 Die Hauptgebäude sind mit Satteldächern auszuführen, Dachneigung 24°<br />

5.2.3 Die Giebelbreite für die Hauptgebäude der westlichen Einfamilienhäuser wird<br />

auf max. 8,5 m festgesetzt.<br />

Die Giebelbreite für die östlichen bestehenden Mehrfamilienhäuser wird auf<br />

max. 10,0 m festgesetzt.<br />

5.2.4 Die Dachflächen sind mit naturroten Ton- oder Betonziegeln zu decken.<br />

5.3 Wintergärten<br />

5.3.1 An den Südseiten der westlichen Hauptgebäude sind innerhalb der Baugrenzen<br />

1-geschossige Wintergärten mit einer max. Tiefe von 3,0 m zulässig.<br />

5.3.3 Die maximal zulässige GR eines Wintergartens beträgt 18,0 qm und darf auf<br />

die zulässige GR aus Festsetzung 3.1. hinzugerechnet werden<br />

5.3.4 Die Wintergärten sind mit begrünten Flachdächern auszubilden. Die Nutzung<br />

des Flachdaches als Dachterrasse ist zulässig, wenn die öffentlichrechtlichen<br />

Vorschriften (z.B. Abstandsflächen) eingehalten werden.<br />

5.4 Nebengebäude, Garagen und Stellplätze<br />

5.4.1 Je Wohneinheit sind bis einschließlich 50 m² Wohnfläche 1,5 Stellplätze und<br />

über 50 m² Wohnfläche 2 Stellplätze zu errichten.<br />

5.4.2 Flächen für Garagen<br />

3


5.4.3 Flächen für überdachte Stellplätze<br />

5.4.4 Nicht überdachte Stellplätze dürfen auch außerhalb der überbaubaren<br />

Grundstücksflächen errichtet werden.<br />

5.4.6 Nebengebäude sind nicht im Vorgartenbereich und nur bis zu einer Grundfläche<br />

von max. 10m² je Baugrundstück zulässig.<br />

5.4.7 Garagen und überdachte Stellplätze (Carports) sind mit einem begrünten<br />

Flachdach auszuführen.<br />

5.5 Abstandsflächen<br />

Die Abstandflächen nach Art. 6 BayBO sind einzuhalten.<br />

6. Verkehrsflächen<br />

6.1 Straßenbegrenzungslinie<br />

7. Naturschutz und Grünordnung<br />

7.1 Begrünung der Baugrundstücke<br />

7.1.1 Je 300 qm Grundstücksfläche ist mindestens ein Baum 2. oder 3. Ordnung<br />

zu pflanzen. Die Begrünung mit Bäumen und Sträuchern muss mit Verwendung<br />

standortgerechter und einheimischer Arten (entsprechend der in den<br />

Hinweisen aufgeführten Listen) erfolgen.<br />

7.1.2 Seitliche und rückwärtige Grundstücksabgrenzungen sind nur als freiwachsende<br />

Hecken oder lockere Einzelpflanzungen zulässig. Schnitthecken sind<br />

nicht zulässig.<br />

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B. Hinweise<br />

1. Bestehende Grundstücksgrenzen<br />

2. 854/37 Flurstücknummer, z.B. Flur Nr. 854/37<br />

3. Vorgeschlagener Hauptbaukörper<br />

4. Hinweise zu den wasserwirtschaftlichen Belangen<br />

4.1. Werden bei Aushubarbeiten Verunreinigungen des Untergrundes festgestellt,<br />

so ist dessen Ausmaß umgehend von einem einschlägigen Ing.-Büro durch horizontale<br />

und vertikale Abgrenzung zu bestimmen und dem Landratsamt mitzuteilen.<br />

Zur Auffüllung des Geländes darf nur nicht verunreinigter und natürlicher<br />

Bodenaushub ohne Humus verwendet werden, der nachweislich nicht aus Altlastenverdachtsflächen<br />

stammt.<br />

4.2 Für Bauwasserhaltungen und Bauten im Grundwasser ist eine wasserrechtliche<br />

Erlaubnis erforderlich. Diese ist rechtzeitig vor Baubeginn beim Landratsamt<br />

zu beantragen.<br />

4.3 Auf Grund der Nähe zum Gewässer ist davon auszugehen, dass in tieferen Gebieten<br />

Grundwasser vorzufinden ist. Von den einzelnen Bauwerbern ist eigenverantwortlich<br />

zu prüfen, ob Vorkehrungen gegen Grundwassereintritt in Kellerräume<br />

zu treffen sind.<br />

4.4 Unverschmutztes Niederschlagswasser von Dachflächen und sonstigen Flächen,<br />

auf denen nicht mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird, ist<br />

vorrangig über die belebte Bodenzone zu versickern. Ausreichende Flächen<br />

sind hierfür vorzusehen.<br />

4.5 Sofern Niederschlagswasser als Brauchwasser zur Gartenbewässerung, Toilettenspülung<br />

etc. verwendet wird, ist dies bei der Gemeinde anzuzeigen<br />

4.6 Sämtliche Bauvorhaben müssen vor Fertigstellung an die zentrale Wasserversorgungsanlage<br />

und an die zentrale Abwasserbeseitigungsanlage im Trennsystem<br />

angeschlossen sein.<br />

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5. Die östlichen bestehenden Mehrfamilienhäuser sind Teil des Ensemble –<br />

geschützten Bereiches Alpenstraße <strong>Wolfratshausen</strong>. Die Auflagen der Denkmalschutzbehörde<br />

sind zu beachten.<br />

6. Hinweise zur Grünordnung<br />

6.1 Empfohlene Baumarten<br />

Bäume 2. Ordnung (Mittelgroße Bäume)<br />

Birke Betula pendula<br />

Erle Alnus glutinosa<br />

Feld-Ahorn Acer campestre<br />

Hainbuche Carpinus betulus<br />

Vogelkirsche Prunus avium<br />

Bäume 3. Ordnung (Kleinbäume)<br />

Eberesche Sorbus aucuparia<br />

Mehlbeere Sorbus aria<br />

Obstbäume als Hoch- oder Halbstämme<br />

Empfohlene Straucharten<br />

Alpen-Johannisbeere Ribes alpinum<br />

Faulbaum Rhamnus frangula<br />

Gewöhnliche<br />

Heckenkirsche Lonicera xylosteum<br />

Hasel Corylus avellana<br />

Hundsrose Rosa canina<br />

Kornelkirsche Cornus mas<br />

Liguster Ligustrum vulgare<br />

Pfaffenhütchen Euonymus europaeus<br />

Roter Hartriegel Cornus sanguinea<br />

Schwarzer Holunder Sambucus nigra<br />

Weißdorn Crataegus monogyna, laevigata<br />

Wolliger Schneeball Viburnum lantana<br />

Wasser-Schneeball Viburnum opulus<br />

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C. Verfahrensvermerke<br />

1. Aufstellung<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat hat am 10.3.09 die Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>es beschlossen.<br />

2. Auslegung<br />

Der Entwurf des <strong>Bebauungsplan</strong>es bestehend aus Planzeichnung und<br />

Textteil, wurde mit der Begründung gemäß § 13a Abs.2 in Verbindung<br />

mit § 3 Abs.2 BauGB in der Zeit vom……………….. mit …………………<br />

öffentlich ausgelegt.<br />

3. Satzungsbeschluss<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Wolfratshausen</strong> hat mit Beschluss des <strong>Stadt</strong>rates vom ………<br />

den <strong>Bebauungsplan</strong>, bestehend aus Planzeichnung und Textteil, gemäß<br />

§ 10 BauGB als Satzung und die Begründung des <strong>Bebauungsplan</strong>es beschlossen.<br />

<strong>Wolfratshausen</strong>, den ………………………………<br />

…………………………………………………………<br />

4. Inkrafttreten<br />

Der Beschluss des <strong>Bebauungsplan</strong>es wird gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1<br />

BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Der <strong>Bebauungsplan</strong> mit Begründung<br />

wird ab diesem Tag zu den üblichen Dienststunden im Rathaus der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Wolfratshausen</strong> zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und über seinen<br />

Inhalt auf Verlangen Auskunft gegeben. Der <strong>Bebauungsplan</strong> tritt mit der<br />

Bekanntmachung in Kraft. Auf die Rechtsfolgen der §§ 44 sowie § 215<br />

BauGB ist hingewiesen worden.<br />

5. Bekanntmachung<br />

Die Bekanntmachung erfolgte ortsüblich durch Aushang in der Rathauspassage<br />

am………………………………….<br />

<strong>Wolfratshausen</strong>, den …………………………………..<br />

…………………………………………………………….<br />

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