Stadt Wolfratshausen Bebauungsplan Nr.75
Stadt Wolfratshausen Bebauungsplan Nr.75 Stadt Wolfratshausen Bebauungsplan Nr.75
Stadt Wolfratshausen Bebauungsplan Nr.75 für die Grundstücke Alpenstraße 10 – 14 Festsetzungen Aufgestellt : 10.3.2009 Geändert : Aufgestellt durch : Stadt Wolfratshausen Bauamt, Marienplatz 1 82515 Wolfratshausen Tel. 08171 - 214 310 Fax. 08171 - 214 350 Planverfasser : Architekturbüro Adldinger Beuerberger Str. 8 82515 Wolfratshausen Tel. 08171 - 418 441 Fax. 08171 - 418 452 1
- Seite 2 und 3: Die Stadt Wolfratshausen erlässt a
- Seite 4 und 5: 5.4.3 Flächen für überdachte Ste
- Seite 6 und 7: 5. Die östlichen bestehenden Mehrf
<strong>Stadt</strong> <strong>Wolfratshausen</strong><br />
<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr.75</strong><br />
für die Grundstücke Alpenstraße 10 – 14 Festsetzungen<br />
Aufgestellt : 10.3.2009<br />
Geändert :<br />
Aufgestellt durch : <strong>Stadt</strong> <strong>Wolfratshausen</strong><br />
Bauamt, Marienplatz 1<br />
82515 <strong>Wolfratshausen</strong><br />
Tel. 08171 - 214 310<br />
Fax. 08171 - 214 350<br />
Planverfasser : Architekturbüro Adldinger<br />
Beuerberger Str. 8<br />
82515 <strong>Wolfratshausen</strong><br />
Tel. 08171 - 418 441<br />
Fax. 08171 - 418 452<br />
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Die<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Wolfratshausen</strong><br />
erlässt aufgrund der §§ 2 Abs.1, 9,10 und 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung<br />
mit der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der geltenden Fassung, mit Art.81<br />
Abs.2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO), und Art. 23 der Gemeindeordnung für den<br />
Freistaat Bayern (GO) diesen <strong>Bebauungsplan</strong> als<br />
S a t z u n g.<br />
A . Festsetzungen<br />
1. Grenze des räumlichen Geltungsbereiches<br />
2. Art der baulichen Nutzung<br />
2.1 WA Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO)<br />
Die in § 4 Abs. 2 Nr.2 und § 4 Abs. 3<br />
BauNVO genannten Anlagen und Betriebe<br />
sind nicht zulässig<br />
3. Maß der baulichen Nutzung<br />
3.1 GR 90 max. zulässige Grundfläche pro Bauraum<br />
(z. B. 90 m²)<br />
Für Anlagen nach §19 Abs. 4 Satz 1<br />
BauNVO ist eine Überschreitung der GR<br />
um 70% zulässig.<br />
3.2 II Max. 2 Vollgeschosse zulässig.<br />
3.3 1 WE Zulässige Anzahl der Wohneinheiten pro<br />
Wohngebäude<br />
4. Überbaubare Grundstücksflächen<br />
4.1 Baugrenze<br />
4.2 Maße in Metern, z.B. 10 Meter<br />
2
5. Bauliche Anlagen<br />
5.1 Höhenlage der Gebäude<br />
5.1.1 Die Wandhöhe für die Hauptgebäude der westlichen Einfamilienhäuser wird<br />
auf max. 6,2 m festgesetzt.<br />
Die Wandhöhe für die östlichen Bestandsgebäude wird auf die bestehenden<br />
max. 6,75 m festgesetzt.<br />
Ermittelt nach Art. 6 Abs. 4 Satz 2 BayBO<br />
5.1.2 Abgrabungen und Aufschüttungen sind nicht zulässig<br />
5.2 Dächer und bauliche Gestaltung<br />
5.2.1 Hauptfirstrichtung<br />
5.2.2 Die Hauptgebäude sind mit Satteldächern auszuführen, Dachneigung 24°<br />
5.2.3 Die Giebelbreite für die Hauptgebäude der westlichen Einfamilienhäuser wird<br />
auf max. 8,5 m festgesetzt.<br />
Die Giebelbreite für die östlichen bestehenden Mehrfamilienhäuser wird auf<br />
max. 10,0 m festgesetzt.<br />
5.2.4 Die Dachflächen sind mit naturroten Ton- oder Betonziegeln zu decken.<br />
5.3 Wintergärten<br />
5.3.1 An den Südseiten der westlichen Hauptgebäude sind innerhalb der Baugrenzen<br />
1-geschossige Wintergärten mit einer max. Tiefe von 3,0 m zulässig.<br />
5.3.3 Die maximal zulässige GR eines Wintergartens beträgt 18,0 qm und darf auf<br />
die zulässige GR aus Festsetzung 3.1. hinzugerechnet werden<br />
5.3.4 Die Wintergärten sind mit begrünten Flachdächern auszubilden. Die Nutzung<br />
des Flachdaches als Dachterrasse ist zulässig, wenn die öffentlichrechtlichen<br />
Vorschriften (z.B. Abstandsflächen) eingehalten werden.<br />
5.4 Nebengebäude, Garagen und Stellplätze<br />
5.4.1 Je Wohneinheit sind bis einschließlich 50 m² Wohnfläche 1,5 Stellplätze und<br />
über 50 m² Wohnfläche 2 Stellplätze zu errichten.<br />
5.4.2 Flächen für Garagen<br />
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5.4.3 Flächen für überdachte Stellplätze<br />
5.4.4 Nicht überdachte Stellplätze dürfen auch außerhalb der überbaubaren<br />
Grundstücksflächen errichtet werden.<br />
5.4.6 Nebengebäude sind nicht im Vorgartenbereich und nur bis zu einer Grundfläche<br />
von max. 10m² je Baugrundstück zulässig.<br />
5.4.7 Garagen und überdachte Stellplätze (Carports) sind mit einem begrünten<br />
Flachdach auszuführen.<br />
5.5 Abstandsflächen<br />
Die Abstandflächen nach Art. 6 BayBO sind einzuhalten.<br />
6. Verkehrsflächen<br />
6.1 Straßenbegrenzungslinie<br />
7. Naturschutz und Grünordnung<br />
7.1 Begrünung der Baugrundstücke<br />
7.1.1 Je 300 qm Grundstücksfläche ist mindestens ein Baum 2. oder 3. Ordnung<br />
zu pflanzen. Die Begrünung mit Bäumen und Sträuchern muss mit Verwendung<br />
standortgerechter und einheimischer Arten (entsprechend der in den<br />
Hinweisen aufgeführten Listen) erfolgen.<br />
7.1.2 Seitliche und rückwärtige Grundstücksabgrenzungen sind nur als freiwachsende<br />
Hecken oder lockere Einzelpflanzungen zulässig. Schnitthecken sind<br />
nicht zulässig.<br />
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B. Hinweise<br />
1. Bestehende Grundstücksgrenzen<br />
2. 854/37 Flurstücknummer, z.B. Flur Nr. 854/37<br />
3. Vorgeschlagener Hauptbaukörper<br />
4. Hinweise zu den wasserwirtschaftlichen Belangen<br />
4.1. Werden bei Aushubarbeiten Verunreinigungen des Untergrundes festgestellt,<br />
so ist dessen Ausmaß umgehend von einem einschlägigen Ing.-Büro durch horizontale<br />
und vertikale Abgrenzung zu bestimmen und dem Landratsamt mitzuteilen.<br />
Zur Auffüllung des Geländes darf nur nicht verunreinigter und natürlicher<br />
Bodenaushub ohne Humus verwendet werden, der nachweislich nicht aus Altlastenverdachtsflächen<br />
stammt.<br />
4.2 Für Bauwasserhaltungen und Bauten im Grundwasser ist eine wasserrechtliche<br />
Erlaubnis erforderlich. Diese ist rechtzeitig vor Baubeginn beim Landratsamt<br />
zu beantragen.<br />
4.3 Auf Grund der Nähe zum Gewässer ist davon auszugehen, dass in tieferen Gebieten<br />
Grundwasser vorzufinden ist. Von den einzelnen Bauwerbern ist eigenverantwortlich<br />
zu prüfen, ob Vorkehrungen gegen Grundwassereintritt in Kellerräume<br />
zu treffen sind.<br />
4.4 Unverschmutztes Niederschlagswasser von Dachflächen und sonstigen Flächen,<br />
auf denen nicht mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird, ist<br />
vorrangig über die belebte Bodenzone zu versickern. Ausreichende Flächen<br />
sind hierfür vorzusehen.<br />
4.5 Sofern Niederschlagswasser als Brauchwasser zur Gartenbewässerung, Toilettenspülung<br />
etc. verwendet wird, ist dies bei der Gemeinde anzuzeigen<br />
4.6 Sämtliche Bauvorhaben müssen vor Fertigstellung an die zentrale Wasserversorgungsanlage<br />
und an die zentrale Abwasserbeseitigungsanlage im Trennsystem<br />
angeschlossen sein.<br />
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5. Die östlichen bestehenden Mehrfamilienhäuser sind Teil des Ensemble –<br />
geschützten Bereiches Alpenstraße <strong>Wolfratshausen</strong>. Die Auflagen der Denkmalschutzbehörde<br />
sind zu beachten.<br />
6. Hinweise zur Grünordnung<br />
6.1 Empfohlene Baumarten<br />
Bäume 2. Ordnung (Mittelgroße Bäume)<br />
Birke Betula pendula<br />
Erle Alnus glutinosa<br />
Feld-Ahorn Acer campestre<br />
Hainbuche Carpinus betulus<br />
Vogelkirsche Prunus avium<br />
Bäume 3. Ordnung (Kleinbäume)<br />
Eberesche Sorbus aucuparia<br />
Mehlbeere Sorbus aria<br />
Obstbäume als Hoch- oder Halbstämme<br />
Empfohlene Straucharten<br />
Alpen-Johannisbeere Ribes alpinum<br />
Faulbaum Rhamnus frangula<br />
Gewöhnliche<br />
Heckenkirsche Lonicera xylosteum<br />
Hasel Corylus avellana<br />
Hundsrose Rosa canina<br />
Kornelkirsche Cornus mas<br />
Liguster Ligustrum vulgare<br />
Pfaffenhütchen Euonymus europaeus<br />
Roter Hartriegel Cornus sanguinea<br />
Schwarzer Holunder Sambucus nigra<br />
Weißdorn Crataegus monogyna, laevigata<br />
Wolliger Schneeball Viburnum lantana<br />
Wasser-Schneeball Viburnum opulus<br />
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C. Verfahrensvermerke<br />
1. Aufstellung<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat hat am 10.3.09 die Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>es beschlossen.<br />
2. Auslegung<br />
Der Entwurf des <strong>Bebauungsplan</strong>es bestehend aus Planzeichnung und<br />
Textteil, wurde mit der Begründung gemäß § 13a Abs.2 in Verbindung<br />
mit § 3 Abs.2 BauGB in der Zeit vom……………….. mit …………………<br />
öffentlich ausgelegt.<br />
3. Satzungsbeschluss<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Wolfratshausen</strong> hat mit Beschluss des <strong>Stadt</strong>rates vom ………<br />
den <strong>Bebauungsplan</strong>, bestehend aus Planzeichnung und Textteil, gemäß<br />
§ 10 BauGB als Satzung und die Begründung des <strong>Bebauungsplan</strong>es beschlossen.<br />
<strong>Wolfratshausen</strong>, den ………………………………<br />
…………………………………………………………<br />
4. Inkrafttreten<br />
Der Beschluss des <strong>Bebauungsplan</strong>es wird gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1<br />
BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Der <strong>Bebauungsplan</strong> mit Begründung<br />
wird ab diesem Tag zu den üblichen Dienststunden im Rathaus der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Wolfratshausen</strong> zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und über seinen<br />
Inhalt auf Verlangen Auskunft gegeben. Der <strong>Bebauungsplan</strong> tritt mit der<br />
Bekanntmachung in Kraft. Auf die Rechtsfolgen der §§ 44 sowie § 215<br />
BauGB ist hingewiesen worden.<br />
5. Bekanntmachung<br />
Die Bekanntmachung erfolgte ortsüblich durch Aushang in der Rathauspassage<br />
am………………………………….<br />
<strong>Wolfratshausen</strong>, den …………………………………..<br />
…………………………………………………………….<br />
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