Die CE-Kennzeichnung - Mosca
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Die CE-Kennzeichnung - Mosca
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Welche Verbesserungsmöglichkeiten<br />
sehen Sie im gegenwärtigen System?<br />
Eine intensivere Marktüberwachung wäre sicherlich<br />
wünschenswert, aber das verlangt auch mehr<br />
Personal. Etwas, was derzeit wohl nicht machbar<br />
ist. Dabei befürworten auch die Herstellerverbände<br />
eine intensivere Marktüberwachung, um<br />
die „Schwarzen Schafe“ herauszufiltern und einen<br />
fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Häufig kontrollieren<br />
die Kunden selbst, was sie erhalten, im<br />
Hinblick auf die „<strong>CE</strong>-Konformität“: Schwarze<br />
Schafe sprechen sich in der Branche schnell<br />
herum.<br />
<strong>Die</strong> europäische Kommission hat sich inzwischen<br />
auf die Fahnen geschrieben, die Marktaufsicht zu<br />
forcieren: Seit letztem Jahr ist dazu als erster<br />
Schritt eine EU-weit geltende neue Verordnung in<br />
Kraft. Mit abgestimmten, gemeinsamen Programmen<br />
sollen jetzt die Kräfte der Mitgliedstaaten<br />
gebündelt werden. Ein schneller Informationsaustausch<br />
zwischen den europäischen Behörden<br />
auch bei unsicheren B2B-Produkten ist schon<br />
heute Realität.<br />
Wie kann ich als Kunde bewerten, ob mein<br />
Hersteller seriös ist?<br />
Indem Sie mit ihm reden. Jeder Hersteller muss für<br />
seine Maschinen eine Risikobeurteilung durchführen<br />
und dabei mögliche Gefährdungen ermitteln. Er<br />
muss diese Gefährdungen nach dem gesetzlich<br />
vorgegebenen Prinzip der „Integration der Sicherheit“<br />
beseitigen bzw. minimieren und gegebenenfalls<br />
Schutzmaßnahmen treffen. Am Ende des<br />
Prozesses muss er abschätzen, welche Restrisiken<br />
verbleiben – und ob sie für das Bedienungspersonal<br />
akzeptabel sind oder nicht. Maßstab ist für ihn<br />
der Stand der Technik. Wenn Hersteller sich an<br />
diese Vorgehensweise halten, bekommen wir auch<br />
sichere Maschinen. Auskunftspflicht bezüglich der<br />
Risikobeurteilungen haben Hersteller allerdings nur<br />
gegenüber der Behörde.<br />
Können Kunden die Risikobeurteilung des<br />
Herstellers einsehen?<br />
<strong>Die</strong> Kunden haben hierzu keinen rechtlichen Anspruch.<br />
Allerdings kann man als Kunde ja mal<br />
nachfragen, bevor man den Kauf perfekt macht.<br />
Der Kunde sollte aber daran denken, dass es hier<br />
um internes Know-How des Herstellers geht. Seriöse<br />
Hersteller werden gerne mit Kunden ins Gespräch<br />
kommen und gegebenenfalls Auszüge zur<br />
Verfügung stellen, insbesondere, wenn Kunden<br />
aus dem Anlagenbau diese zur Absicherung ihrer<br />
eigenen Schnittstellen benötigen.<br />
Alternativ können Sie natürlich auch einmal die<br />
Produktion vor Ort ansehen. Das ist eine besonders<br />
gute Möglichkeit, sich selbst einen Eindruck<br />
zu verschaffen und mit dem Hersteller in Kontakt<br />
zu kommen. Ist der Hersteller im EG-Recht zu<br />
Hause, wird das schnell erkennbar<br />
sein. Denn das sind die<br />
rechtlichen Basics und damit<br />
eines der wichtigsten Instrumente<br />
überhaupt für den Maschinenhersteller.<br />
Porträt<br />
Dipl.-Ing. Hans J. Ostermann<br />
Hauptberuflich ist der studierte<br />
Diplomingenieur Ostermann<br />
Bundesbeamter. Privat beschäftigt<br />
er sich seit vielen<br />
Jahren intensiv mit Fragen zum<br />
Thema Binnenmarktrecht. Er<br />
beteiligt sich über die in Fachkreisen<br />
gut bekannte Website<br />
www.maschinenrichtlinie.de an<br />
der Diskussion über europäisches<br />
Maschinenrecht. Im<br />
Bereich des Binnenmarktrechts für Maschinen<br />
und Anlagen ist er als Autor und Referent bei<br />
Veranstaltungen tätig. Ostermann ist der Initiator<br />
der renommierten Maschinenbautage Köln.<br />
<strong>CE</strong>-<strong>Kennzeichnung</strong> auf<br />
einer Umreifungsmaschine<br />
von MOSCA<br />
www. mosca.com<br />
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