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Die CE-Kennzeichnung - Mosca

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Welche Verbesserungsmöglichkeiten<br />

sehen Sie im gegenwärtigen System?<br />

Eine intensivere Marktüberwachung wäre sicherlich<br />

wünschenswert, aber das verlangt auch mehr<br />

Personal. Etwas, was derzeit wohl nicht machbar<br />

ist. Dabei befürworten auch die Herstellerverbände<br />

eine intensivere Marktüberwachung, um<br />

die „Schwarzen Schafe“ herauszufiltern und einen<br />

fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Häufig kontrollieren<br />

die Kunden selbst, was sie erhalten, im<br />

Hinblick auf die „<strong>CE</strong>-Konformität“: Schwarze<br />

Schafe sprechen sich in der Branche schnell<br />

herum.<br />

<strong>Die</strong> europäische Kommission hat sich inzwischen<br />

auf die Fahnen geschrieben, die Marktaufsicht zu<br />

forcieren: Seit letztem Jahr ist dazu als erster<br />

Schritt eine EU-weit geltende neue Verordnung in<br />

Kraft. Mit abgestimmten, gemeinsamen Programmen<br />

sollen jetzt die Kräfte der Mitgliedstaaten<br />

gebündelt werden. Ein schneller Informationsaustausch<br />

zwischen den europäischen Behörden<br />

auch bei unsicheren B2B-Produkten ist schon<br />

heute Realität.<br />

Wie kann ich als Kunde bewerten, ob mein<br />

Hersteller seriös ist?<br />

Indem Sie mit ihm reden. Jeder Hersteller muss für<br />

seine Maschinen eine Risikobeurteilung durchführen<br />

und dabei mögliche Gefährdungen ermitteln. Er<br />

muss diese Gefährdungen nach dem gesetzlich<br />

vorgegebenen Prinzip der „Integration der Sicherheit“<br />

beseitigen bzw. minimieren und gegebenenfalls<br />

Schutzmaßnahmen treffen. Am Ende des<br />

Prozesses muss er abschätzen, welche Restrisiken<br />

verbleiben – und ob sie für das Bedienungspersonal<br />

akzeptabel sind oder nicht. Maßstab ist für ihn<br />

der Stand der Technik. Wenn Hersteller sich an<br />

diese Vorgehensweise halten, bekommen wir auch<br />

sichere Maschinen. Auskunftspflicht bezüglich der<br />

Risikobeurteilungen haben Hersteller allerdings nur<br />

gegenüber der Behörde.<br />

Können Kunden die Risikobeurteilung des<br />

Herstellers einsehen?<br />

<strong>Die</strong> Kunden haben hierzu keinen rechtlichen Anspruch.<br />

Allerdings kann man als Kunde ja mal<br />

nachfragen, bevor man den Kauf perfekt macht.<br />

Der Kunde sollte aber daran denken, dass es hier<br />

um internes Know-How des Herstellers geht. Seriöse<br />

Hersteller werden gerne mit Kunden ins Gespräch<br />

kommen und gegebenenfalls Auszüge zur<br />

Verfügung stellen, insbesondere, wenn Kunden<br />

aus dem Anlagenbau diese zur Absicherung ihrer<br />

eigenen Schnittstellen benötigen.<br />

Alternativ können Sie natürlich auch einmal die<br />

Produktion vor Ort ansehen. Das ist eine besonders<br />

gute Möglichkeit, sich selbst einen Eindruck<br />

zu verschaffen und mit dem Hersteller in Kontakt<br />

zu kommen. Ist der Hersteller im EG-Recht zu<br />

Hause, wird das schnell erkennbar<br />

sein. Denn das sind die<br />

rechtlichen Basics und damit<br />

eines der wichtigsten Instrumente<br />

überhaupt für den Maschinenhersteller.<br />

Porträt<br />

Dipl.-Ing. Hans J. Ostermann<br />

Hauptberuflich ist der studierte<br />

Diplomingenieur Ostermann<br />

Bundesbeamter. Privat beschäftigt<br />

er sich seit vielen<br />

Jahren intensiv mit Fragen zum<br />

Thema Binnenmarktrecht. Er<br />

beteiligt sich über die in Fachkreisen<br />

gut bekannte Website<br />

www.maschinenrichtlinie.de an<br />

der Diskussion über europäisches<br />

Maschinenrecht. Im<br />

Bereich des Binnenmarktrechts für Maschinen<br />

und Anlagen ist er als Autor und Referent bei<br />

Veranstaltungen tätig. Ostermann ist der Initiator<br />

der renommierten Maschinenbautage Köln.<br />

<strong>CE</strong>-<strong>Kennzeichnung</strong> auf<br />

einer Umreifungsmaschine<br />

von MOSCA<br />

www. mosca.com<br />

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