18.06.2013 Aufrufe

Einklagen eines WKA Bauvorbescheides ... - Wkaweg.de

Einklagen eines WKA Bauvorbescheides ... - Wkaweg.de

Einklagen eines WKA Bauvorbescheides ... - Wkaweg.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

26. 2. Das Vorhaben <strong>de</strong>r Klägerin ist bauplanungsrechtlich nicht genehmigungsfähig. Es<br />

wi<strong>de</strong>rspricht <strong>de</strong>n Festsetzungen <strong>de</strong>s Bebauungsplans Nr. 100 in <strong>de</strong>r Fassung <strong>de</strong>r 1.<br />

vereinfachten Än<strong>de</strong>rung (§ 30 Abs. 1 BauGB). Die Windkraftanlage soll außerhalb <strong>de</strong>r<br />

im Bebauungsplan festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen errichtet wer<strong>de</strong>n.<br />

27. Die Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Bebauungsplans ist im Revisionsverfahren zu beachten. Das<br />

Revisionsgericht hat Rechtsän<strong>de</strong>rungen, die während <strong>de</strong>s Revisionsverfahrens<br />

eintreten, in gleichem Umfang zu berücksichtigen, wie sie die Vorinstanz zu<br />

berücksichtigen hätte, wenn sie jetzt entschie<strong>de</strong> (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Urteile<br />

vom 1. Dezember 1972 BVerwG 4 C 6.71 BVerwGE 41, 227 und vom 13. März 2003<br />

BVerwG 4 C 3.02 Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 356). Da eine Klage auf<br />

Erteilung <strong>eines</strong> Bauvorbescheids nur begrün<strong>de</strong>t ist, wenn im Zeitpunkt <strong>de</strong>r<br />

Entscheidung ein Anspruch auf Erteilung <strong>de</strong>s Vorbescheids besteht, müsste auch das<br />

Berufungsgericht die Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Bebauungsplans berücksichtigen.<br />

28. Der Bebauungsplan Nr. 100 in <strong>de</strong>r Fassung <strong>de</strong>r 1. vereinfachten Än<strong>de</strong>rung ist mit<br />

Ausnahme <strong>de</strong>r Festsetzung einer zulässigen Grundfläche für <strong>de</strong>n Rotor wirksam.<br />

29. 2.1 In <strong>de</strong>r geän<strong>de</strong>rten Fassung <strong>de</strong>s Bebauungsplans ist textlich neben <strong>de</strong>r zulässigen<br />

Grundfläche für <strong>de</strong>n Turm eine zusätzliche zulässige Grundfläche für <strong>de</strong>n Rotor je<br />

Baufeld auf 2 000 m2 festgesetzt. Grundfläche für <strong>de</strong>n Rotor soll die Fläche sein, die<br />

von <strong>de</strong>m Rotor überstrichen wer<strong>de</strong>n kann (vgl. Seite 4 <strong>de</strong>r Begründung zur 1.<br />

vereinfachten Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Bebauungsplans Nr. 100 "Windpark O.").<br />

30. Eine solche Festsetzung ist mit § 16 Abs. 2 Nr. 1, § 19 Abs. 2 BauNVO nicht<br />

vereinbar. Die Fläche, die vom Rotor einer Windkraftanlage überstrichen wer<strong>de</strong>n kann,<br />

ist bei <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>r Grundfläche <strong>de</strong>r Anlage nicht mitzurechnen.<br />

31. Gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO kann im Bebauungsplan das Maß <strong>de</strong>r baulichen<br />

Nutzung durch Festsetzung <strong>de</strong>r Grundflächenzahl o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Größe <strong>de</strong>r Grundflächen<br />

<strong>de</strong>r baulichen Anlagen bestimmt wer<strong>de</strong>n. Für <strong>de</strong>n Fall, dass nicht die Größe <strong>de</strong>r<br />

Grundfläche, son<strong>de</strong>rn die Grundflächenzahl festgesetzt ist, bestimmt § 19 Abs. 2<br />

BauNVO, dass zulässige Grundfläche <strong>de</strong>r nach Absatz 1 errechnete Anteil <strong>de</strong>s<br />

Baugrundstücks ist, <strong>de</strong>r von baulichen Anlagen über<strong>de</strong>ckt wer<strong>de</strong>n darf. Daraus ergibt<br />

sich, dass Grundfläche von <strong>de</strong>n Son<strong>de</strong>rfällen <strong>de</strong>s § 19 Abs. 4 BauNVO abgesehen die<br />

von einer baulichen Anlage über<strong>de</strong>ckte Fläche ist.<br />

32. Der Begriff <strong>de</strong>r Über<strong>de</strong>ckung setzt nicht voraus, dass alle in Betracht kommen<strong>de</strong>n<br />

Teile <strong>de</strong>r baulichen Anlage eine unmittelbare Verbindung mit Grund und Bo<strong>de</strong>n haben<br />

müssen. Auch in <strong>de</strong>n Luftraum hineinragen<strong>de</strong> Teile können die Grundstücksfläche im<br />

Sinne von § 19 Abs. 2 BauNVO über<strong>de</strong>cken. Dabei muss es sich aber um<br />

"wesentliche" Teile han<strong>de</strong>ln. Wesentlich muss <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n Luftraum hineinragen<strong>de</strong><br />

Anlagenteil für die Berechnung <strong>de</strong>r Grundfläche sein. Die Mitrechnung <strong>de</strong>r Fläche<br />

muss nach Sinn und Zweck <strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>r BauNVO zulässigen Festsetzungen über die<br />

Grundfläche gerechtfertigt sein (vgl. König, in: König/Roeser/Stock, BauNVO, 2.<br />

Aufl. 2003, § 19 Rn. 8). Nach diesen Grundsätzen sollen z.B. Erker und auskragen<strong>de</strong><br />

Obergeschosse mitzurechnen sein, untergeordnete Bauteile wie Dachüberstän<strong>de</strong>,<br />

Gesimse o<strong>de</strong>r Fensterbänke hingegen nicht (vgl. Bielenberg, in: Ernst/<br />

33. Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 19 BauNVO Rn. 16; Ziegler, in: Brügelmann, BauGB,<br />

§ 19 BauNVO Rn. 5; Fickert/Fieseler, BauNVO, 10. Aufl. 2002, § 19 Rn. 4.2; König,<br />

a.a.O., § 19 Rn. 8).<br />

34. Die Festsetzung einer Grundflächenzahl o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Größe einer Grundfläche regelt nicht,<br />

an welcher Stelle <strong>de</strong>s Baugrundstücks die bauliche Nutzung zugelassen wer<strong>de</strong>n soll.<br />

Maßgebend ist vielmehr <strong>de</strong>r Gesichtspunkt, eine übermäßige Nutzung zugunsten <strong>de</strong>s

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!