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Anfechtung einer WKA Genehmigung gegen den ... - Wkaweg.de

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181; OVG NRW, Beschluss vom 03. September 1992 -14 B 684/92, NVwZ-RR 1993,<br />

269 -.<br />

Der Antrag ist auch begrün<strong>de</strong>t.<br />

Der Wi<strong>de</strong>rspruch <strong>de</strong>r Antragsteller vom 26. August 2002 <strong>gegen</strong> die <strong>de</strong>m<br />

Rechtsvorgänger <strong>de</strong>r Beigela<strong><strong>de</strong>n</strong>en vom Antragsgegner erteilte Baugenehmigung<br />

vom 17. Dezember 2001 in <strong>de</strong>r Fassung <strong>de</strong>r Nachtrags-Baugenehmigung vom 03.<br />

Dezember 2003 und <strong>de</strong>s Än<strong>de</strong>rungsbeschei<strong>de</strong>s vom 20. Januar 2004 hat<br />

aufschieben<strong>de</strong> Wirkung.<br />

Die gemäß § 212 a Abs. BauGB kraft Gesetzt zunächst nicht bestehen<strong>de</strong><br />

aufschieben<strong>de</strong> Wirkung <strong>de</strong>s Wi<strong>de</strong>rspruchs vom 26. August 2002 <strong>gegen</strong> die<br />

Baugenehmigung vom 17. Dezember 2001 ist mit Beschluss <strong>de</strong>s<br />

Oberverwaltungsgerichts <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Nordrhein-Westfalen vom 04. August 2003 - 10<br />

B 700/03 - angeordnet wor<strong><strong>de</strong>n</strong>. Die Anordnung <strong>de</strong>r aufschieben<strong><strong>de</strong>n</strong> Wirkung erfasst<br />

dabei nicht nur die Baugenehmigung in ihrer ursprünglichen, son<strong>de</strong>rn auch in ihrer<br />

durch die Nachtragsbaugenehmigung vom 03. Dezember 2003 und <strong><strong>de</strong>n</strong><br />

Än<strong>de</strong>rungsbescheid vom 20. Januar 2004 geän<strong>de</strong>rten Fassung. Die Modifikation <strong>de</strong>r<br />

Baugenehmigung kann allenfalls Anlass für eine Abän<strong>de</strong>rungsentscheidung nach §<br />

80 Abs. 7 VwGO sein.<br />

Der Antragsgegner bzw. die Beigela<strong><strong>de</strong>n</strong>e können <strong>de</strong>m nicht mit Erfolg<br />

ent<strong>gegen</strong>halten, dass mit <strong>de</strong>r Nachtragsbaugenehmigung und <strong>de</strong>m<br />

Än<strong>de</strong>rungsbescheid <strong><strong>de</strong>n</strong> seitens <strong>de</strong>s Oberverwaltungsgerichts für das Land<br />

Nordrhein-Westfalen in seinem Beschluss vom 04. August 2003 geäußerten<br />

Be<strong><strong>de</strong>n</strong>ken Rechnung getragen wur<strong>de</strong> und damit eine erneute Baufreigabe erfolgt ist,<br />

die allenfalls zum Gegenstand eines neuen Rechtsmittelverfahrens gemacht wer<strong><strong>de</strong>n</strong><br />

kann.<br />

Zwar ist im Falle <strong>de</strong>r durch Nachtragsbaugenehmigungen zugelassenen<br />

rechtserheblichen Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Bauvorhabens, durch die die<br />

Nachbarrechtsverletzungen ausgeräumt wer<strong><strong>de</strong>n</strong> bzw. ausgeräumt wer<strong><strong>de</strong>n</strong> sollen,<br />

über die Nachbarrechtswidrigkeit <strong>de</strong>s geän<strong>de</strong>rten Bauvorhabens nicht im<br />

Abän<strong>de</strong>rungsverfahren zu entschei<strong><strong>de</strong>n</strong>. Dies gilt jedoch nur, wenn zwischen <strong>de</strong>m<br />

ursprünglichen und <strong>de</strong>m geän<strong>de</strong>rten Bauvorhaben nach <strong>de</strong>r Verkehrsanschauung<br />

keine I<strong><strong>de</strong>n</strong>tität mehr besteht und somit ein an<strong>de</strong>rer Streit<strong>gegen</strong>stand gegeben ist<br />

- vgl. OVG NRW, Beschluss vom 03. Juni 1996 -11 B 1276/96, NVwZ-RR 1997, 447<br />

(448) -.<br />

Die nachträgliche Än<strong>de</strong>rung von Nebenbestimmungen <strong>einer</strong> Baugenehmigung,<br />

nach<strong>de</strong>m im verwaltungsgerichtlichen Verfahren eine Entscheidung nach § 80 Abs. 5<br />

VwGO erfolgt ist, die die Baugenehmigung lediglich modifiziert, lässt hin<strong>gegen</strong> <strong><strong>de</strong>n</strong><br />

Streit<strong>gegen</strong>stand unberührt und kann daher nur Anlass für eine<br />

Abän<strong>de</strong>rungsentscheidung nach § 80 Abs. 7 VwGO sein<br />

- vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19. Dezember 2002 -10 B 435/02, NWVBI. 2004,<br />

307 (308); OVG Bautzen, Beschluss vom 15. Juli 1999 - 1 S 308/99, NVwZ-RR 2000,<br />

582 (583) -.<br />

Letzteres ist hier <strong>de</strong>r Fall. Die mit Baugenehmigung vom 17. Dezember 2001

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