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FFHVU Weinberg - Planungsbüro Dipl.-Ing. Stefan Wirz

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Stadt Einbeck<br />

Bebauungsplan Nr. 60 „<strong>Weinberg</strong>“<br />

Unterlage zur Prüfung der Verträglichkeit<br />

mit Natura 2000<br />

Stand 09/03<br />

M. Roger und St. <strong>Wirz</strong><br />

Hannover 2003


PLANUNGSBÜRO<br />

DIPL.-ING. STEFAN WIRZ<br />

Beratender <strong>Ing</strong>enieur<br />

Landschaftsarchitekt B D L A<br />

Stadt Einbeck, Bebauungsplan Nr. 60 „<strong>Weinberg</strong>“<br />

Unterlage zur Prüfung der Verträglichkeit mit Natura 2000<br />

1. Prüfpflicht<br />

Braunstraße 6a<br />

30169 Hannover<br />

Tel.: (0511) 123 139 - 0<br />

Fax: (0511) 123 139 - 10<br />

info@wirz.de www.wirz.de<br />

Die Prüfung der Verträglichkeit mit Natura 2000 (BNatSchG § 34) ist für Bebauungspläne durchzuführen<br />

(§ 35 BNatSchG), wenn sie ein FFH-Gebiet einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Plänen oder<br />

Projekten erheblich beeinträchtigen könnten (FFH-Richtlinie Art.6 (3), BNatSchG §10 (1) Zf.12).<br />

2. Vorhaben<br />

Am Ostrand der Stadt Einbeck soll am Hang des Altendorfer Berges die Wohnsiedlungsfläche erweitert werden.<br />

Der Bebauungsplan Nr. 60 „<strong>Weinberg</strong>“, der ca. 70 Einfamilienhäuser umfasst, beschränkt sich auf den Unterhang.<br />

Der im Rahmenplan „Kühner Höhe“ vorgesehene zweite Bauabschnitt erschließt den oberen Teil des<br />

Hangs (STADT EINBECK 2003, siehe Abb. 1). Flächen für den Ausgleich der mit der Bebauung zu erwartenden<br />

Eingriffe in Natur und Landschaft liegen laut Rahmenplan am Ostrand des Bebauungsplangebiets.<br />

Abb. 1: Lage des FFH-Gebiets und der geplanten Baugebiete (M. ca. 1 : 16.000, Topografie: LGN 2000)<br />

B-Plan „<strong>Weinberg</strong>“ im Rahmenplan für spätere Bebauung vorgesehen<br />

Kleingartengelände Grünfläche (Ausgleich für Eingriffe)<br />

Grenze des NSG und FFH-Gebiets „Altendorfer Berg“


Unterlage zur Prüfung der FFH-Verträglichkeit des B-Plans „<strong>Weinberg</strong>“ mit Natura 2000 Seite 2<br />

3. Natura 2000<br />

Östlich angrenzend an das Plangebiet liegt das Naturschutzgebiet „Altendorfer Berg“ (siehe Abb. 1).<br />

Wegen der Vorkommen von Lebensräumen und Arten entsprechend den Anhängen der FFH-Richtlinie<br />

der EU wurde es als Nr. 129 der niedersächsischen Liste der Gebiete Gemeinschaftlicher Bedeutung der<br />

EU-Kommission zur Aufnahme in die Liste der Besonderen Schutzgebiete („Natura 2000“, BNatSchG<br />

§ 10 (1) Zf. 5) gemeldet. Auch wenn – wegen der verzögerten Gebietsmeldungen – das Gebiet noch nicht<br />

in diese Liste eingetragen worden ist, ist BNatSchG § 34 anzuwenden (GELLERMANN 1998, 2003).<br />

4. Erhaltungsziele<br />

Die gemeinschaftliche Bedeutung des Altendorfer Bergs beruht auf Vorkommen von<br />

– Wacholder-Beständen (Lebensraumtyp/LRT 5130),<br />

– besonders orchideenreichen Beständen von Kalk-Magerrasen (LRT *6210, von prioritärer Bedeutung)<br />

– und Kalkhaltigen Schutthalden (LRT *8160, ebenfalls von prioritärer Bedeutung)<br />

(BEZ.-REG. BRAUNSCHWEIG 2003). Die beiden erstgenannten Lebensräume sind in einem günstigen<br />

Erhaltungszustand, die Kalkschutthalden sind hier nur kleinflächig und nicht gut ausgeprägt. Außer den<br />

Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie hat mit dem Frauenschuh (Cypripedium calceolus)<br />

auch eine Art des Anhangs II der Richtlinie ein Vorkommen. Die Erhaltungsziele bestehen darin, diese<br />

Vorkommen zu erhalten, wiederherzustellen und zu entwickeln (vgl. NSG-VO 1996 § 3, Schutzzweck).<br />

5. Mögliche Beeinträchtigungen durch das Vorhaben<br />

Die Erhaltungsziele könnten durch die im Bebauungsplan „<strong>Weinberg</strong>“ vorgesehene Bebauung beeinträchtigt<br />

werden. Bereits jetzt wird der Altendorfer Berg von den Bewohnern der benachbarten Stadtviertel zur<br />

Erholung genutzt. Nach der Erweiterung der Wohnsiedlungsflächen und aufgrund ihres verringerten<br />

Abstands zum FFH-Gebiet wird sich die Erholungsnutzung intensivieren.<br />

– Der Frauenschuh und die anderen für Wacholderheiden charakteristischen Orchideenarten sind durch<br />

Spaziergänger gefährdet, die sie ausgraben und im heimischen Hausgarten anzusiedeln versuchen.<br />

– Denkbar sind Beeinträchtigungen durch Hunde, die mit Spaziergängern ins Gebiet kommen und es mit<br />

Nährstoffen anreichern. Da alle genannten Lebensraumtypen und auch der Frauenschuh auf relative<br />

Nährstoffarmut angewiesen sind, führt dies zur Verschlechterung des Erhaltungszustands der Lebensräume<br />

und Arten.<br />

– Spaziergänger mit Hunden können zu einer Beeinträchtigung des Erhaltungszustands beitragen, weil<br />

die Schafe, die zur Erhaltung der maßgeblichen Lebensraumtypen erforderlich sind, durch häufiges<br />

Erscheinen von Hunden stark gestört werden.<br />

– Die nächtliche Beleuchtung des Wohngebiets kann Insekten aus dem FFH-Gebiet anlocken und<br />

dadurch ihre Populationen dort beeinträchtigen.<br />

<strong>Planungsbüro</strong> <strong>Dipl</strong>.-<strong>Ing</strong>. <strong>Stefan</strong> <strong>Wirz</strong> Landschaftsarchitekt BDLA


Unterlage zur Prüfung der FFH-Verträglichkeit des B-Plans „<strong>Weinberg</strong>“ mit Natura 2000 Seite 3<br />

6. Optimierung des Vorhabens<br />

Die Erschließung von Westen her schränkt bereits die Beeinträchtigung durch Spaziergänger ein. Solange<br />

nur der Bebauungsplan „<strong>Weinberg</strong>“ verwirklicht ist, ist auch für die benachbarten Siedlungsgebiete noch<br />

Raum für Spaziergänge und das Ausführen von Hunden außerhalb des Schutzgebiets.<br />

Eine weitere Optimierung ist durch Maßnahmen möglich, die im Rahmenplan angesprochen sind:<br />

– Die Konzentrierung der Grünflächen im Osten kann eine Pufferzone schaffen, die einen gewissen<br />

Schutz des FFH-Gebiets bewirkt.<br />

– Die Verwendung insektenfreundlicher Beleuchtung schränkt die Lockwirkung gegenüber Insekten aus<br />

der Umgebung deutlich ein.<br />

Bei der weiteren Konkretisierung der Planung ist darauf zu achten, dass die Anlage von Wegen und die<br />

Entstehung von Trampelpfaden ins Schutzgebiet durch wirksame Maßnahmen verhindert werden.<br />

Die Beeinträchtigungen durch Spaziergänger und Hunde lassen sich bei konsequenter Durchsetzung und<br />

Kontrolle der Naturschutzgebiets-Verordnung (NSG-VO 1996), die das Verlassen der Wege und das<br />

Laufenlassen der Hunde untersagt, deutlich vermindern.<br />

7. Erheblichkeit der Beeinträchtigung<br />

Durch die mit dem B-Plan „<strong>Weinberg</strong>“ geplante Siedlungserweiterung wird sich der Erholungsverkehr<br />

voraussichtlich nicht so stark erhöhen, dass die möglichen Auswirkungen des Vorhabens (Ziffer 5) zu<br />

erheblichen Beeinträchtigungen des Erhaltungszustands der genannten maßgeblichen Bestandteile des<br />

FFH-Gebiets (Ziffer 4) führen, wenn die Optimierungsmaßnahmen (Ziffer 6) umgesetzt werden (vgl.<br />

GELLERMANN 2003).<br />

8. Ergebnis<br />

Im Hinblick auf Natura 2000 ist das Vorhaben in optimierter Form zulässig, da es nicht zu erheblichen<br />

Beeinträchtigungen des Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen führen kann<br />

(Artikel 6 (3) der FFH-Richtlinie, § 34 (2) BNatSchG, § 34c (2) NNatG).<br />

Quellen:<br />

BEZIRKSREGIERUNG BRAUNSCHWEIG: Schreiben des Dez. 503 vom 12.2.03 an die Stadt Einbeck<br />

BNatSchG: Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) vom 25.3.2002,<br />

BGBl I S.1193<br />

FFH-Richtlinie: Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.5.1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume<br />

sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie), Abl EG Nr.L 103 S.1<br />

GELLERMANN, M.: Natura 2000, Europäisches Habitatschutzrecht und seine Durchführung in der Bundes-<br />

republik Deutschland. Schriftenreihe Natur und Recht, Band 4. Blackwell-Verlag Berlin - Wien 1998<br />

<strong>Planungsbüro</strong> <strong>Dipl</strong>.-<strong>Ing</strong>. <strong>Stefan</strong> <strong>Wirz</strong> Landschaftsarchitekt BDLA


Unterlage zur Prüfung der FFH-Verträglichkeit des B-Plans „<strong>Weinberg</strong>“ mit Natura 2000 Seite 4<br />

GELLERMANN, M., & M. SCHREIBER: Zur „Erheblichkeit“ der Beeinträchtigung von Natura-2000-Gebieten<br />

und solchen, die es werden wollen. Natur und Recht, H.4, S. 205, 2003<br />

LGN (Landesvermessung + Geobasisinformation Niedersachsen): Topographische Karten 1:50.000 für<br />

Niedersachsen und Bremen (Top50) 3.0. Hannover 2000<br />

NNatG: Niedersächsisches Naturschutzgesetz, zuletzt geändert durch Gesetz v. 27.1.2003, NdsGVBl S.39<br />

NSG-VO: Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Altendorfer Berg“,<br />

Stadt Einbeck, Landkreis Northeim vom 2.5.1996. Abl Reg.-Bez. Braunschweig S.135<br />

STADT EINBECK: Rahmenplan zum Bebauungsplan Nr. 60 „Kühner Höhe“. Einbeck 2003<br />

<strong>Planungsbüro</strong> <strong>Dipl</strong>.-<strong>Ing</strong>. <strong>Stefan</strong> <strong>Wirz</strong> Landschaftsarchitekt BDLA

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