Erläuterungen zur Antragstellung
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Wfa<br />
Bock<br />
allg.<br />
Wobau<br />
AAM<br />
Erläu<br />
2001<br />
pm6.5<br />
05.02.2000<br />
Hinweis zum Euro<br />
Elf Staaten der Europäischen Union haben den Anfang gemacht und am 1. Januar 1999<br />
eine neue Währung eingeführt - den Euro (EUR) - .<br />
In den elf Ländern ist der Euro jetzt Zahlungsmittel im bargeldlosen Zahlungsverkehr.<br />
Der amtliche unwiderrufliche Umrechnungskurs wurde am 31.12.1998 mit 1,95583<br />
festgelegt. Mit diesem Kurs kann die nationale Währung in Euro bzw. Euro in DM<br />
umgerechnet werden.<br />
Die Förderbestimmungen einschließlich aller Berechnungsgrundlagen und der Förderbeträge sind bis<br />
Ende 2001 noch auf DM abgestellt. Das bedeutet, daß weiterhin auch alle Beträge im Förderantrag<br />
und in den sonstigen Vordrucken in DM ausgewiesen werden müssen, um eine einheitliche Berechnungsgrundlage<br />
zu erhalten.<br />
Sofern Sie schon heute Unterlagen, die auf Euro lauten, Ihrem Antrag beifügen wie z.B. Kapitalnachweise,<br />
Kostenvoranschläge oder bezahlte Rechnungen sollten Sie die Beträge mit dem amtlichen Umrechnungskurs<br />
von 1,95583 in DM umrechnen. Beträge, die in Vordrucke übernommen werden, müssen in<br />
jedem Falle umgerechnet werden.<br />
Die Wirtschaftlichkeitsberechnung endet mit einer Durchschnittsmiete in DM.<br />
Die Förderbeträge werden in den Bescheiden wie bisher in DM ausgewiesen. Ebenso lauten die<br />
Darlehnsverträge und Eintragungsunterlagen auf DM.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Wohnungsbauförderungsanstalt<br />
Nordrhein-Westfalen<br />
AAM<br />
2001<br />
Wfa Vordruckmuster AAM Fassung 2001 <strong>Erläuterungen</strong>, Seite 2