Merkblatt zum Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)
Merkblatt zum Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)
Merkblatt zum Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Anspruchsübergang (§ 7 Abs. 1 <strong>UVG</strong>)<br />
Mit der Leistungsgewährung gehen die entsprechenden Unterhaltsansprüche des Kindes gegen<br />
den anderen Elternteil und die Ansprüche auf entsprechende Waisenbezüge in Höhe der<br />
Unterhaltsvorschussleistung auf das Land Nordrhein-Westfalen über.<br />
Dies bedeutet, dass das Kind in diesem Umfang nicht mehr Inhaber der Forderung gegen den<br />
anderen Elternteil ist und z. B. eine Klage auf Kindesunterhalt in Höhe dieses Anspruchs wegen<br />
fehlender Klagebefugnis abgewiesen werden müsste.<br />
Sofern Sie eine/n Rechtsanwältin/-anwalt mit der Verfolgung der Unterhaltsansprüche Ihres Kindes<br />
beauftragen, setzen Sie sich bitte bereits vorher mit der Unterhaltsvorschussstelle in Verbindung.<br />
Der Kreis Paderborn ist zuständig für die Kinder Alleinerziehender, die im Bereich des Kreises<br />
Paderborn, d. h. in Altenbeken, Bad Lippspringe, Bad Wünnenberg, Borchen, Büren, Delbrück,<br />
Hövelhof, Lichtenau und Salzkotten, wohnen.<br />
Mitteilungen sind unter Angabe des Aktenzeichens zu richten an:<br />
Kreis Paderborn Ansprechpartner/innen:<br />
Fachbereich Jugend, Familie und Sport<br />
<strong>UVG</strong>-Stelle Frau Hartmann Telefon: 05251/308-505<br />
Aldegreverstr. 10 – 14<br />
Frau Schlüting Telefon: 05251/308-525<br />
33102 Paderborn<br />
Frau March Telefon: 05251/308-506<br />
FAX: 05251/308-501<br />
E-Mail: fb51@kreis-paderborn.de Frau Wigge Telefon: 05251/308-528<br />
Abschließend ist noch darauf hinzuweisen, dass die anspruchsbegründenden Tatsachen<br />
bei Antragstellung nachzuweisen sind.<br />
Bitte beachten Sie die entsprechenden Anmerkungen im Antragsformular!<br />
Insbesondere sind dem Antrag folgende Unterlagen beizufügen:<br />
Fotokopie der Geburtsurkunde des/der Kindes/Kinder<br />
Fotokopie des Personalausweises/Passes mit Aufenthaltstitel (Vor- und Rückseite)<br />
aktuelle Haushaltsbescheinigung des Antragstellers (zuständiges Einwohnermeldeamt)<br />
Einkunftsnachweise (Kindergeld, Halbwaisenrente, Unterhaltszahlungen, oder ähnliches)<br />
Darüber hinaus je nach Sachlage:<br />
Vaterschaftsanerkenntnis oder -feststellung<br />
Unterhaltstitel (Urteil, Beschluss oder Vergleich des Gerichts, Urkunde des Jugendamtes<br />
oder Notars, eigene schriftliche Verpflichtungserklärung über die Zahlung von Unterhalt)<br />
Scheidungsurteil oder sonstigen Nachweis über das dauernde Getrenntleben<br />
Kopie der Bescheinigung gemäß § 15 BVFG<br />
(Aussiedler-/Spätaussiedler-/Vertriebenenbescheinigung)<br />
Fotokopie des Arbeitslosengeld II-Bescheides