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Heimaufsicht Bericht 2009-2010 - Kreis Paderborn

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Tätigkeitsbericht<br />

der zuständigen Behörde für die Aufsicht über<br />

Betreuungseinrichtungen (<strong>Heimaufsicht</strong>) des<br />

<strong>Kreis</strong>es <strong>Paderborn</strong><br />

für die Jahre <strong>2009</strong> und <strong>2010</strong><br />

I.<br />

Vorbemerkungen<br />

Rechtsgrundlage für das Handeln der <strong>Heimaufsicht</strong> ist das am 10.12.2008 in Kraft<br />

getretene Wohn- und Teilhabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (WTG NRW),<br />

welches das bis dahin bundesweit geltende Heimgesetz abgelöst hat. Gemäß § 16<br />

Abs. 3 WTG sind die zuständigen Behörden verpflichtet, alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht<br />

zu erstellen.<br />

Während die <strong>Heimaufsicht</strong> zu Zeiten des Heimgesetzes eine Selbstverwaltungsangelegenheit<br />

der <strong>Kreis</strong>e war, handelt es sich nach dem Inkrafttreten des WTG um eine<br />

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung. Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bezirksregierung<br />

in Detmold.<br />

Vorrangige Aufgabe der <strong>Heimaufsicht</strong> ist es, die Würde, die Interessen und Bedürfnisse<br />

der Bürgerinnen und Bürger in Betreuungseinrichtungen vor Beeinträchtigung<br />

zu schützen und die Einhaltung der dem Betreiber ihnen gegenüber obliegenden<br />

Pflichten und ihre Rechte zu sichern. Dies erfolgt in großem Umfang durch Beratung<br />

und Information, aber auch durch Ausübung der ordnungsbehördlichen Aufsicht. Dadurch<br />

soll sichergestellt werden, dass die Bürgerinnen und Bürger in Betreuungseinrichtungen<br />

• ein möglichst selbstbestimmtes und selbständiges Leben führen können,<br />

• vor Gefahren für Leib und Seele und<br />

• in ihrer Privat- und Intimsphäre geschützt werden,<br />

• eine am persönlichen Bedarf ausgerichtete, gesundheitsfördernde und qualifizierte<br />

Betreuung erhalten,<br />

• umfassend über Möglichkeiten und Angebote der Beratung, der Hilfe, der<br />

Pflege und der Behandlung informiert werden,<br />

• Wertschätzung erfahren, sich mit anderen Menschen austauschen und am<br />

gesellschaftlichen Leben teilhaben,<br />

• ihrer Kultur und Weltanschauung entsprechend leben und ihre Religion ausüben<br />

und<br />

• in Würde sterben können.<br />

1


Auch die durch das WTG gestärkte Mitwirkung und Mitbestimmung der Bewohnerinnen<br />

und Bewohner in Betreuungseinrichtungen unterliegt der Überwachung durch<br />

die <strong>Heimaufsicht</strong>.<br />

II.<br />

Personelle Ausstattung der <strong>Heimaufsicht</strong><br />

Die Aufgaben der <strong>Heimaufsicht</strong> werden beim <strong>Kreis</strong> <strong>Paderborn</strong> von zwei Verwaltungsmitarbeiterinnen/-mitarbeitern<br />

sowie einer Pflegefachkraft wahrgenommen. Dabei<br />

handelt es sich jeweils um Vollzeitstellen. Neben der eigentlichen <strong>Heimaufsicht</strong><br />

obliegen den Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern weitere Aufgaben, insbesondere die Pflegeplanung<br />

und die Begleitung von Neubau- und Umbaumaßnahmen von Betreuungseinrichtungen<br />

als örtlicher Sozialhilfeträger gemeinsam mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb<br />

des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe.<br />

III.<br />

Betreuungseinrichtungen nach dem WTG und<br />

Zahl der Pflegeplätze (Stand: 31.12.<strong>2010</strong>)<br />

1. Anzahl der Betreuungseinrichtungen<br />

2<br />

Einrichtungen Pflegeplätze<br />

Einrichtungen für Pflegebedürftige _____ 37 ___ 2.510<br />

davon<br />

vollstationäre Pflegeeinrichtungen ______35 ___ 2.478<br />

Kurzzeitpflegeeinrichtungen _______1 ______25<br />

Hospize _______1 _______7<br />

Einrichtungen für Menschen mit<br />

Behinderungen _____ 10 _____325<br />

Einrichtungen/Pflegeplätze insgesamt ______47 ___ 2.835


2. Zahl der freien Plätze<br />

Von den vorhandenen 2.835 stationären Pflegeplätzen waren zum Stichtag<br />

31.12.<strong>2010</strong> insgesamt nur rd. 30 Plätze frei.<br />

3. Anzeigeprüfungen nach § 9 WTG<br />

3<br />

<strong>2009</strong> <strong>2010</strong><br />

Anzahl der Anzeigeprüfungen neuer Einrichtungen ______ 2 ______ 0<br />

Anzeigeprüfung nach Betreiberwechsel ______ 0 ______ 1<br />

Anzeigeprüfungen insgesamt ______ 2 ______ 1<br />

In den beiden neuen Betreuungseinrichtungen wurden insgesamt 120 Pflegeplätze<br />

geschaffen.<br />

4. Erweiterung der Zuständigkeit der <strong>Heimaufsicht</strong> auf die sog. „Neuen Wohnformen“<br />

Mit Inkrafttreten des WTG wurde der Geltungsbereich des Gesetzes über die bislang<br />

vom Heimgesetz erfassten Einrichtungen hinaus bei Vorliegen bestimmter<br />

Voraussetzungen auf ambulante Wohnformen erweitert. Das können Wohnanlagen<br />

des sog. Betreuten Wohnens sein, aber auch Senioren-Wohngemeinschaften<br />

oder ggf. weitere „Neue Wohnformen.“<br />

Die Betreiber der im <strong>Kreis</strong> <strong>Paderborn</strong> bekannten 20 Objekte wurden im Juli <strong>2010</strong><br />

angeschrieben und um Übersendung der für die Prüfung der Anwendbarkeit des<br />

WTG relevanten Unterlagen gebeten. Eine vollständige Auswertung ist noch nicht<br />

erfolgt. Es ist aber davon auszugehen, dass einige dieser Wohnformen künftig<br />

dem WTG und somit der Überwachung durch die <strong>Heimaufsicht</strong> unterliegen werden<br />

mit Auswirkungen auf den Umfang der Aufgaben der <strong>Heimaufsicht</strong>.<br />

IV.<br />

Beratungen, Prüfungen und Anordnungen<br />

<strong>2009</strong> <strong>2010</strong><br />

1. Beratungsgespräche gem. § 19 Abs. 1 WTG ______52 ______34<br />

davon in den Einrichtungen ______11 _______7<br />

im Büro oder telefonisch ______41 ______27


2 Überwachungsmaßnahmen nach § 18 WTG<br />

a) Regelprüfungen<br />

4<br />

<strong>2009</strong> <strong>2010</strong><br />

Regelprüfungen nach WTG ______ 2 ______ 4<br />

Gemeinsame Prüfungen mit dem MDK ______10 _______5<br />

b) Anlassbezogene Prüfungen nach dem WTG ______11 ______16<br />

Prüfungen insgesamt ______23 ______25<br />

3. Anordnungen gem. § 19 Abs. 2 WTG _______2 _______1<br />

4. Befreiungen gem. § 7 Abs. 5 oder § 11 Abs. 3 WTG<br />

Auf Antrag ausgesprochene Befreiungen<br />

- gem. § 7 Abs. 5 WTG _______1 _______0<br />

- gem. § 11 Abs. 3 WTG _______0 _______1<br />

Zu 1)<br />

Nach § 19 Abs. 1 WTG obliegt der <strong>Heimaufsicht</strong> der Auftrag, den Betreiber über die<br />

Möglichkeiten zur Abstellung festgestellter Mängel zu beraten.<br />

Darüber hinaus sind die Sachbearbeiterinnen/Sachbearbeiter der <strong>Heimaufsicht</strong> Ansprechpartner<br />

für Träger von Betreuungseinrichtungen, für die Führungskräfte der<br />

Einrichtungen, für die weiteren Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, für die Bewohnerinnen/Bewohner,<br />

für Angehörige, rechtliche Betreuer. Statistisch erfasst wurden im<br />

<strong>Bericht</strong>szeitraum nur zeitaufwändigere Beratungsgespräche, die in den Einrichtungen,<br />

in den Büroräumen der <strong>Heimaufsicht</strong> oder auch telefonisch durchgeführt wurden.<br />

Zu 2)<br />

Überwachungsmaßnahmen der <strong>Heimaufsicht</strong> sind gemäß § 18 Abs. 1 WTG wiederkehrende<br />

oder anlassbezogene Prüfungen. Die wiederkehrenden Prüfungen, auch<br />

Regelprüfungen genannt, erfolgen immer unangemeldet. Das gilt überwiegend auch<br />

für die anlassbezogenen Prüfungen aufgrund von Beschwerden.<br />

Anlässlich der Regelprüfungen nach dem WTG wurden alle 8 Kategorien des vorgegebenen<br />

Rahmenprüfkataloges bearbeitet. Darüber hinaus fanden in den Jahren<br />

<strong>2009</strong> und <strong>2010</strong> in den Einrichtungen 25 Prüfungen des Medizinischen Dienstes der<br />

Krankenversicherung (MDK) statt. An 15 dieser Prüfungen haben Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter<br />

der <strong>Heimaufsicht</strong> teilgenommen und dabei eigene Erkenntnisse gewonnen<br />

und ausgewertet sowie nach Möglichkeit auch Gespräche mit Bewohnern,<br />

Angehörigen oder Mitarbeitern der Einrichtungen geführt.


Ursächlich für die anlassbezogenen Prüfungen waren in der Regel Beschwerden von<br />

Angehörigen der Bewohnerinnen/Bewohner, von Betreuern oder auch von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern<br />

der Einrichtungen. Häufig wurden dabei Mängel in der Pflege,<br />

in der sozialen Betreuung, gelegentlich auch in der Versorgung mit Medikamenten,<br />

mit Speisen und Getränken oder hinsichtlich der Wäscheversorgung vorgetragen. Bei<br />

diesen Prüfungen wurde zunächst jeweils der konkrete Beschwerdetatbestand bearbeitet.<br />

Dies erfolgte bei pflegerischen Mängeln durch Begutachtung von Bewohnerinnen/Bewohnern<br />

und Prüfung von Dokumentationsunterlagen sowie in anderen<br />

Fällen durch Gespräche mit den Verantwortungsträgern der Einrichtungen. Die Besuche<br />

wurden in der Regel aber auch dazu genutzt, sich einen Gesamteindruck über<br />

die Versorgung der Bewohnerinnen/Bewohner in der Einrichtung zu verschaffen.<br />

Zu 3)<br />

Werden Defizite nicht abgestellt, können gem. § 19 Abs. 2 WTG Anordnungen zur<br />

Mängelbeseitigung erlassen werden. Die geringe Zahl im <strong>Bericht</strong>szeitraum ist insbesondere<br />

darauf zurückzuführen, dass vorhandene Mängel in der Regel bereits durch<br />

Beratungsgespräche zwischen den Mitarbeitern der <strong>Heimaufsicht</strong> und den verantwortlichen<br />

Mitarbeitern der Einrichtungen abgestellt wurden. Bei den Anordnungen<br />

handelte es sich in zwei Fällen um konkrete schriftliche Aufforderungen zur Mängelbeseitigung<br />

mit Fristsetzung sowie in einem Fall um die Untersagung des weiteren<br />

Betriebes der Betreuungseinrichtung. Darüber hinaus wurde im Jahr <strong>2009</strong> ein im Juli<br />

2008 verhängter Aufnahmestopp im Vergleichswege aufgehoben.<br />

Zu 4)<br />

Gemäß § 7 Abs. 5 WTG kann die zuständige Behörde den Betreiber einer Betreuungseinrichtung<br />

von den Anforderungen nach diesem Gesetz befreien, wenn ansonsten<br />

ein besonderes Betreuungskonzept nicht umgesetzt werden kann und durch<br />

die Befreiung der Zweck des Gesetzes nicht gefährdet wird. Gemäß § 11 Abs. 3<br />

WTG sind auch bei den Anforderungen an die Wohnqualität Befreiungen möglich.<br />

Besonderheit im <strong>Bericht</strong>szeitraum<br />

Die Tätigkeit der <strong>Heimaufsicht</strong> <strong>Paderborn</strong> im <strong>Bericht</strong>szeitraum <strong>2009</strong>/<strong>2010</strong> war insgesamt<br />

geprägt von der intensiven Begleitung einer Betreuungseinrichtung. Nach einem<br />

bereits 2008 ausgesprochenen Aufnahmestopp wurde dieser im August <strong>2009</strong><br />

im Vergleichswege aufgehoben. Eine Prüfung dieser Einrichtung im Januar <strong>2010</strong><br />

offenbarte erneut so gravierende Defizite, dass eine Untersagung des weiteren Betriebes<br />

ausgesprochen werden musste. In dieser Zeit wurde die Einrichtung mehrfach<br />

aufgesucht und es gab vielfältige persönliche und telefonische Gespräche mit<br />

Mitarbeitern, mit Angehörigen von Bewohnern bzw. deren Betreuern, mit anderen<br />

Kostenträgern. Durch den dadurch bedingten hohen Zeitaufwand mussten andere<br />

Maßnahmen zurückstehen.<br />

V.<br />

Überblick über Probleme in der Praxis<br />

Nicht alle Betreuungseinrichtungen sind schon auf das neue Prüfverfahren der<br />

<strong>Heimaufsicht</strong> unter Berücksichtigung des Rahmenprüfkataloges eingestellt. Hier lässt<br />

sich bei entsprechender Vorbereitung durch die Einrichtungen zukünftig möglicherweise<br />

eine Reduzierung des Zeitaufwandes für eine Regelprüfung erreichen. Insge-<br />

5


samt sind Prüfungen nach dem WTG wesentlich zeitaufwändiger, als dies früher der<br />

Fall war. Das liegt vornehmlich daran, dass der umfangreiche Rahmenprüfkatalog<br />

von der Nutzung am Prüfungstag in der Einrichtung bis hin zum Erstellen des Prüfberichtes<br />

einen hohen Zeitaufwand erfordert und auch in der Handhabung noch Verbesserungspotenzial<br />

besteht. Eine Evaluation und Überarbeitung des Rahmenprüfkataloges<br />

durch das zuständige Ministerium ist vorgesehen.<br />

VI.<br />

Einrichtung einer EDV-Datenbank für die <strong>Heimaufsicht</strong><br />

In den zurückliegenden Jahren wurde von einigen <strong>Heimaufsicht</strong>sbehörden in Nordrhein-Westfalen<br />

gemeinsam mit der GKD <strong>Paderborn</strong> eine EDV-Datenbank aufgebaut.<br />

In diesem System können alle für die <strong>Heimaufsicht</strong> relevanten Daten der<br />

Betreuungseinrichtungen erfasst und verwaltet werden. Bei regelmäßiger Eingabe<br />

aller Maßnahmen, Prüfungen und Beschwerden können künftig Auswertungen über<br />

die Tätigkeiten der <strong>Heimaufsicht</strong> auch anhand dieser Datenbank vorgenommen werden.<br />

VII.<br />

Gebühren nach dem WTG<br />

Seit Inkrafttreten der 14. Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung<br />

NRW zum 01.12.<strong>2009</strong> sind Amtshandlungen nach dem Wohn- und<br />

Teilhabegesetz gebührenpflichtig. Die <strong>Heimaufsicht</strong> des <strong>Kreis</strong>es <strong>Paderborn</strong> erhebt<br />

seit dem 01.06.<strong>2010</strong> Gebühren für entsprechende Amtshandlungen.<br />

Anhang<br />

<strong>Kreis</strong> <strong>Paderborn</strong>, Sozialamt - <strong>Heimaufsicht</strong> -, Zimmer 408 und 409<br />

Aldegreverstr. 10 – 14, 33102 <strong>Paderborn</strong><br />

www.kreis-paderborn.de<br />

Ansprechpartner:<br />

Herr Jochen Spork<br />

Tel. 05251/308 428<br />

Fax 05251/308 89 428 1<br />

sporkj@kreis-paderborn.de<br />

Frau Claudia Schäfer<br />

Tel. 05251/308 408<br />

Fax 05251/308 89 408 2<br />

schaeferc@kreis-paderborn.de<br />

Frau Kerstin Buchheldt (Altenpflegerin)<br />

Tel. 05251/308 409<br />

Fax 05251/308 89 409 1<br />

buchheldtk@kreis-paderborn.de<br />

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