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Aus dem Gemeinderat Sitzung des Gemeinderats ... - in Westerheim

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<strong>Aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Geme<strong>in</strong>derat</strong><br />

<strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong> <strong>Geme<strong>in</strong>derat</strong>s vom 25.10.2011<br />

Dienstag, 25.10.2011, 19:30 Uhr im <strong>Sitzung</strong>ssaal <strong>des</strong> Rathaus<br />

1. Blutspenderehrung<br />

Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte der Vorsitzende Herrn Wiedmann vom DRK Ortsverband<br />

Laich<strong>in</strong>gen begrüßen. Im Auftrag <strong>des</strong> DRK zeichnete der Vorsitzende 13 E<strong>in</strong>wohner der Geme<strong>in</strong>de für<br />

mehrmaliges Blutspenden aus.<br />

Die Blutspenderehrennadel <strong>in</strong> Gold für 10-maliges Blutspenden erhielten: He<strong>in</strong>z Göser,<br />

Volkhard Hahne, Andre Nille, Peter Rehm, Eric Rehm, Patrick Rehm, Hildegund Semmler, Tobias<br />

Tritschler<br />

Die Blutspenderehrennadel <strong>in</strong> Gold mit goldenen Lorbeerkranz und e<strong>in</strong>gravierter Spendenzahl „25“<br />

erhielten: Günter Dautel, Rudolf Kneer, Kerst<strong>in</strong> Rehm.<br />

Die Blutspenderehrennadel <strong>in</strong> Gold mit goldenen Lorbeerkranz und e<strong>in</strong>gravierter Spendenzahl „50“<br />

erhielt: Gerhard Füller, Bernhard Me<strong>in</strong>dl.<br />

Der Vorsitzende sprach den Spendern den Dank der gesamten Geme<strong>in</strong>de aus und überreichte den 3<br />

anwesenden Blutspendern, Herrn Patrick Rehm und Hildegund Semmler für 10-mailiges Blutspenden<br />

die entsprechende Urkunde samt Ehrennadel sowie e<strong>in</strong>e Aufmerksamkeit der Geme<strong>in</strong>de, ebenso<br />

Herrn Bernhard Me<strong>in</strong>dl der für 50-mailiges Blutspenden geehrt wurde. Der Vorsitzende lobt das Engagement<br />

<strong>des</strong> DRK und dankt auch für die Unterstützung der Schwimmabteilung.<br />

1 Reihe v.l.n.r: Frau Hildegund Semmler, Herr Bernhard Me<strong>in</strong>dl<br />

2. Reihe v.l.n.r: Bürgermeister Hartmut Walz, Patrick Rehm<br />

3 Reihe: Herr Wiedmann vom DRK<br />

2. Bekanntgabe der <strong>in</strong> nicht öffentlicher <strong>Sitzung</strong> gefassten Beschlüsse<br />

Von der Verwaltung wurde bekannt gegeben, dass die Stelle im Vorzimmer <strong>des</strong> Bürgermeisters ab<br />

<strong>dem</strong> 01.01.2011 <strong>in</strong> Vollzeit mit Frau Susanne Bühl aus Römerste<strong>in</strong>-Za<strong>in</strong><strong>in</strong>gen besetzt wird.<br />

Des Weiteren wurde mitgeteilt, dass <strong>dem</strong> Bauplatzverkauf Flst. 670/4 im Baugebiet H<strong>in</strong>ter Sellen II<br />

voraussichtlich nicht zustande kommen wird.<br />

Ebenso wurde der Beschluss zur Zustimmung der Geme<strong>in</strong>de <strong>Westerheim</strong> zum bereits<br />

abgeschlossenen Kaufvertrag Fa. Süddekor im <strong>in</strong>terkommunalen Industrie- und Gewerbegebiet<br />

durch den Vorsitzenden bekannt gegeben.<br />

3. Bildung <strong>des</strong> Stimmbezirksvorstan<strong>des</strong> und <strong>des</strong> Stimmbezirkes zur Volksabstimmung von<br />

„Stuttgart 21“ am 27. November 2011<br />

Die Lan<strong>des</strong>regierung von Baden-Württemberg hat mit se<strong>in</strong>em Beschluss am 28.09.2011 die rechtlichen<br />

Grundlagen für e<strong>in</strong>e Volksabstimmung zum umstrittenen Bahnprojekt „Stuttgart 21“ geschaffen.<br />

Die für Baden-Württemberg erste Volksabstimmung f<strong>in</strong>det am 25. November 2011 statt; rund 7,6 Mio.<br />

Bürger s<strong>in</strong>d zur Stimmabgabe aufgerufen. Der Bürgermeister beruft folgende Mitglieder <strong>in</strong> den Stimmbezirksvorstand:<br />

Stimmbezirksvorsteher<strong>in</strong>: Josef<strong>in</strong>e Staudenmayer, Beisitzer: Pius Kneer und Achim<br />

Moser (stellvertretender Stimmbezirksvorsteher). Das Gremium nahm von der Bildung <strong>des</strong> Stimmbezirksvorstan<strong>des</strong><br />

Kenntnis und stimmte ohne <strong>Aus</strong>sprache e<strong>in</strong>stimmig zu.<br />

4. Abbruch von Geme<strong>in</strong>deeigenen Gebäuden im Sanierungsgebiet<br />

- Abbruch Anwesen Kirchenplatz 13<br />

- Abbruch Gebäude Schulstr. 6<br />

Seite 1 von 16


- Vergabe von Abbruchsleistungen<br />

Die Geme<strong>in</strong>de beabsichtigt die geme<strong>in</strong>deeigenen oben genannten<br />

Grundstücke abzubrechen.<br />

Die Abbrüche sollen ab 02. November 2011 durchgeführt werden und dauern ca. 3 Wochen.<br />

Die Abbruchsarbeiten wurden durch Herrn Architekt Ott beschränkt ausgeschrieben.<br />

Es wurden <strong>in</strong>sgesamt fünf Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert.<br />

E<strong>in</strong>gegangen s<strong>in</strong>d vier Angebote.<br />

Das günstigste Angebot liegt bei geme<strong>in</strong>samer Vergabe bei der Fa. Nille aus <strong>Westerheim</strong> zum<br />

Angebotspreis von 40.316,01 €.<br />

Das zweitgünstigste Angebot war 3 % teurer und das drittgünstigste Angebot + 30,5 %.<br />

Der Vorsitzende erläuterte an Hand der Beratungsunterlage den Sachverhalt und verwies auf den<br />

Zuschuss v. Lan<strong>des</strong>sanierungsprogramm von 60 % für die Abbrucharbeiten.<br />

Ohne <strong>Aus</strong>sprache wurde der Vergabe der Abbrucharbeiten an die Fa. Nille Erdbau aus <strong>Westerheim</strong><br />

zum Pauschalangebotspreis von 40.316,01 € e<strong>in</strong>stimmig zugestimmt.<br />

5. Bebauung Areal Wiesensteiger Str. 12/1 u.a.<br />

weitere Vorgehensweise seniorengerechtes Wohnen<br />

Bereits <strong>in</strong> der nicht-öffentlichen <strong>Sitzung</strong> am 20.09.2011 sprach sich der Vorsitzende über die momentane<br />

Situation zur Bebauung Areal Wiesensteiger Str. 12/1 aus.<br />

Der Vorsitzende <strong>in</strong>formierte über e<strong>in</strong>ige Investoren die <strong>in</strong> der Vergangenheit Interesse gezeigt haben,<br />

ebenso verweist er auf die Besichtigungsfahrt im Jahr 2009 mit <strong>dem</strong> <strong>Geme<strong>in</strong>derat</strong> zur Seniorenwohnanlage<br />

Degg<strong>in</strong>gen mit der Firma Elka.<br />

Die Firma Elka g<strong>in</strong>g <strong>in</strong> Insolvenz. Der <strong>Geme<strong>in</strong>derat</strong> hat sich <strong>in</strong> vielen <strong>Sitzung</strong>en (ab <strong>dem</strong> Jahr 2004)<br />

über die Möglichkeit zur Bebauung der Wiesensteiger Str. 12/1 beschäftigt.<br />

Die Verwaltung war auch bemüht Investoren aus der näheren Umgebung zu suchen, allerd<strong>in</strong>gs traten<br />

diese (e<strong>in</strong> Investor aus Laich<strong>in</strong>gen, e<strong>in</strong> <strong>Westerheim</strong>er Investor) ebenso zurück.<br />

Der Vorsitzende appellierte an das Gremium sich über dieses Thema Gedanken zu machen. E<strong>in</strong>e<br />

Beschlussfassung folgte nicht.<br />

6. Bekanntgaben und Anfragen<br />

Der Vorsitzende berichtete über den Besuch am 20.10.11 <strong>des</strong> Regierungspräsidenten Herrn<br />

Stampfer.<br />

Ebenso rief er das Gremium auf am 18.11.11 beim Bun<strong>des</strong>vorlesetag e<strong>in</strong>e Lesepatenschaft zu<br />

übernehmen.<br />

Der Vorsitzende <strong>in</strong>formierte über die Straßensperrung vom 2.11.11 – 04.11.11 zwischen Laich<strong>in</strong>gen-<br />

Feldstetten und <strong>Westerheim</strong> (K 7408) wegen Baumfällarbeiten.<br />

Der Vorsitzende verteilte an das Gremium die E<strong>in</strong>ladung zur Jahresfeier <strong>des</strong> Sportvere<strong>in</strong>s <strong>Westerheim</strong><br />

am 12.11.2011.<br />

Frau Strübel von der F<strong>in</strong>anzverwaltung <strong>in</strong>formierte über den 2 000.000. Badegast Chris André Fromm<br />

aus <strong>Westerheim</strong>, der am 12.10.2011 gegen 15:30 Uhr das Alb-Bad betrat.<br />

7. Bürgerfragestunde<br />

Im Rahmen der Bürgerfragestunde bedankte sich Herr Wolfgang Walter für die gute Organisation am<br />

20.10.11 beim Besuch <strong>des</strong> Regierungspräsidenten.<br />

8.Feststellung der Haushaltsrechnung 2010<br />

Kämmerer Herr Hofelich stellte die Jahresrechnung an Hand der anschaulichen Diagramme und Statistiken<br />

vor.<br />

Nach § 95 Abs. 1 der Geme<strong>in</strong>deordnung ist die aufgestellte Jahresrechnung durch e<strong>in</strong>en Rechenschaftsbericht<br />

zu erläutern.<br />

Maßgebend für die Haushaltswirtschaft <strong>des</strong> Jahres 2010 war die vom <strong>Geme<strong>in</strong>derat</strong> am 09.02.2010<br />

verabschiedete Haushaltssatzung mit Haushaltsplan. Mit Erlass vom 16.03.2010 hat die Rechtsaufsichtsbehörde<br />

die Gesetzmäßigkeit bestätigt.<br />

Die Jahresrechnung 2010 schließt mit 7.514.316,42 € ab und liegt damit um rd. 732.000 € unter der<br />

Planung. Auf den Verwaltungshaushalt entfallen 6.169.281,99 € (Haushaltsplan 6.315.715 €) und auf<br />

den Vermögenshaushalt 1.345.034,43 € (Haushaltsplan 1.930.690 €).<br />

Seite 2 von 16


<strong>in</strong> Millionen<br />

14<br />

12<br />

10<br />

8<br />

6<br />

4<br />

2<br />

0<br />

Entwicklung<br />

Haushaltsvolumen<br />

2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010<br />

Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt<br />

Das Ergebnis der Jahresrechnung 2010 hat sich gegenüber der Planung stark verbessert. Die negative<br />

Zuführungsrate von netto - 361.990 € hat sich nun noch <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e positive Zuführung von netto<br />

35.262,61 € verbessert. (Vorjahr 187.000 €).<br />

1600000<br />

1400000<br />

1200000<br />

1000000<br />

800000<br />

600000<br />

400000<br />

200000<br />

0<br />

Entwicklung der Zuführungsraten<br />

459.831<br />

20.765<br />

432.578<br />

687.037<br />

841.876<br />

1.287.145<br />

1.481.897<br />

187.442<br />

35.263<br />

2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010<br />

Seite 3 von 16


Zur Aufnahme von Darlehen stand aus <strong>dem</strong> Vorjahr e<strong>in</strong> Haushaltse<strong>in</strong>nahmerest (HER) von 790.000 €<br />

sowie e<strong>in</strong> Planansatz von 150.000 € zur Verfügung. Vollzogen wurde zur F<strong>in</strong>anzierung <strong>des</strong> Vermögenshaushaltes<br />

e<strong>in</strong>e Kreditaufnahme <strong>in</strong> Höhe von 750.000 €. Über den Rest von 190.000 € wurde<br />

wieder e<strong>in</strong> HER gebildet.<br />

Der allgeme<strong>in</strong>en Rücklage werden 169.000 € entnommen – geplant waren 331.000 €.<br />

II. Verwaltungshaushalt<br />

Der Überschuss <strong>des</strong> Verwaltungshaushaltes (Zuführungsrate) beträgt<br />

35.262,61 € und wird <strong>dem</strong> Vermögenshaushalt zugeführt (Hauhaltsplan - 361.990 €).<br />

Auf die Entwicklung der Zuführungsrate wirkte sich aus:<br />

positiv<br />

die höhere Gewerbesteuer (netto) 74.000 €<br />

e<strong>in</strong> höherer E<strong>in</strong>kommensteueranteil 95.000 €<br />

e<strong>in</strong>e höhere Investitionspauschale 18.000 €<br />

höhere Leistungen aus <strong>dem</strong> Fam.Leistungsausgleich 30.000 €<br />

höhere sonstige Verw. und Betriebse<strong>in</strong>nahmen 103.000 €<br />

ger<strong>in</strong>gere Personalausgaben 59.000 €<br />

ger<strong>in</strong>gerer sächl. Verwaltungs- und Betriebsaufwand 29.000 €<br />

negativ<br />

die niedrigeren Gebühren und Entgelte 54.000 €<br />

kalk. E<strong>in</strong>nahmen<br />

1.114.900 €<br />

18%<br />

Fam .<br />

Leistungsausgleich<br />

116.939 €<br />

2%<br />

Um satzsteuer<br />

127.115 €<br />

2%<br />

E<strong>in</strong>nahmen Verwaltungshaushalt<br />

Innere Verrechnung<br />

354.101 €<br />

6%<br />

E<strong>in</strong>kom mensteuer<br />

1.030.821 €<br />

17%<br />

Schlüsselzuweisung<br />

115.427 €<br />

2%<br />

sonst. E<strong>in</strong>nahmen<br />

872.434 €<br />

14%<br />

eigene Steuern<br />

1.579.880 €<br />

25%<br />

Gebühren/Entgelte<br />

857.666 €<br />

14%<br />

Seite 4 von 16


Zuführung<br />

Vermögenshaushalt<br />

78.269 €<br />

1%<br />

Z<strong>in</strong>sen<br />

26.704 €<br />

1%<br />

Verw. u. Betr.<br />

Aufwand<br />

1.060.310 €<br />

17%<br />

<strong>Aus</strong>gaben Verwaltungshaushalt<br />

Innere Verrechnung<br />

354.100 €<br />

6%<br />

Zuweisungen<br />

607.408 €<br />

10%<br />

kalk. Kosten<br />

1.114.900 €<br />

18%<br />

Personalausgaben<br />

1.006.722 €<br />

16%<br />

Umlagen<br />

1.920.869 €<br />

31%<br />

III. Vermögenshaushalt<br />

Zur Durchführung der geplanten Investitionen standen vom Vorjahr noch Haushaltsausgabereste<br />

(HAR) von 2.180.017 € und nach <strong>dem</strong> Haushaltsplan 1.930.690 € zur Verfügung.<br />

Zur Fortführung der Vorhaben werden 386.483 € als HAR <strong>in</strong>s Jahr 2011 übertragen, <strong>dem</strong> stehen<br />

Haushaltse<strong>in</strong>nahmereste (HER) von 460.975 € gegenüber. Kassenmäßig abgeflossen ist im Jahr<br />

2010 e<strong>in</strong> Betrag von 2.845.000 €.<br />

Seite 5 von 16


Zuweisungen und<br />

Zuschüsse<br />

706.765 €<br />

52%<br />

Entnahme allg. Rücklage<br />

169.313 €<br />

13%<br />

E<strong>in</strong>nahmen Vermögenshaushalt<br />

<strong>Aus</strong>gaben Vermögenshaushalt<br />

Zuführung Verw. Haushalt<br />

78.269 €<br />

6%<br />

Kreditaufnahme<br />

150.000 €<br />

11%<br />

Baumassnahmen<br />

1.210.010 €<br />

89% Grunderwerb<br />

10.969 €<br />

1%<br />

Die wichtigsten Vorhaben im Jahr 2010 waren:<br />

Beiträge/Verkaufserlöse<br />

240.687 €<br />

18%<br />

Investitonszuschüsse<br />

-6.145 €<br />

0%<br />

Tilgung<br />

78.269 €<br />

6%<br />

Zuführung<br />

Verwaltungshaushalt<br />

43.006 €<br />

3%<br />

Bewegl. Vermögen<br />

8.925 €<br />

1%<br />

Seite 6 von 16


Grund- und Werkrealschule – Abschnitt 2150<br />

Für die Erneuerung der Heizungsanlage mussten 32.455 € außerplanmäßig ausgegeben werden.<br />

Dem hat der <strong>Geme<strong>in</strong>derat</strong> <strong>in</strong> der <strong>Sitzung</strong> vom 28.09.2010 zugestimmt.<br />

Tagese<strong>in</strong>richtungen für K<strong>in</strong>der – Abschnitt 4640<br />

Für den <strong>Aus</strong>bau der K<strong>in</strong>derbetreuung stand e<strong>in</strong> HAR von 26.659 € und 750.000 € als Haushaltsmittel<br />

zur Verfügung, <strong>in</strong> Anspruch genommen wurden hiervon 702.128 €, die restlichen Mittel (74.531 €)<br />

werden übertragen - bisherige Gesamtausgaben 730.469 €.<br />

Als Zuweisungen konnten im Jahr 2010 vere<strong>in</strong>nahmt werden:<br />

Bun<strong>des</strong>zuschuss - K<strong>in</strong>derbetreuung 145.750 €<br />

Bun<strong>des</strong>zuschuss - Bildungspauschale 80.000 €<br />

Lan<strong>des</strong>zuschuss – <strong>Aus</strong>gleichstock 225.000 €<br />

Alb-Halle – Abschnitt 5620<br />

Zur Sanierung der WC-Anlage standen 55.000 € zur Verfügung – ausgegeben werden mussten<br />

54.750 €. Zur F<strong>in</strong>anzierung konnte die Infrastrukturpauschale <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> von 29.511 € vere<strong>in</strong>nahmt<br />

werden.<br />

Sanierung Alb-Bad – Abschnitt 5710<br />

Für die Sanierung <strong>des</strong> Alb-Ba<strong>des</strong> stand e<strong>in</strong> HAR von 1.080.919 € sowie Haushaltsmittel von 151.000<br />

zur Verfügung. <strong>Aus</strong>gegeben wurden für diese Maßnahme noch 1.384.357 € - Gesamtaufwand damit<br />

1.463.438 €.<br />

In der überplanmäßige <strong>Aus</strong>gabe von 152.438 € ist zum e<strong>in</strong>en die ursprünglich nicht vorgesehene Sanierung<br />

<strong>des</strong> Norddaches (32.490 € - GR-Beschluss vom 10.08.2010) und Bauhofleistungen im Umfang<br />

von 58.131 € enthalten. Die restlichen Mehrkosten s<strong>in</strong>d u.a. auf den Bereich Beckenabdichtung<br />

und Fliesen (16.000 €), gelochte Deckenpaneele (3.000 €), Beleuchtung Schwimmhalle (3.000 €),<br />

Erneuerung der Umwälzpumpen 12.170 €, Regale Abstellraum, Möblierung, Absturzsicherung Foyer,<br />

Fliesenreparaturen im Bestand, Verlegung Netzwerkkabel, Erstellung Feuerwehrpläne, Kosten Wiedereröffnung<br />

usw. zurückzuführen.<br />

Zur F<strong>in</strong>anzierung konnte der Zuschuss aus <strong>dem</strong> <strong>Aus</strong>gleichstock von 330.000 € und die Förderung aus<br />

<strong>dem</strong> Programm „Nachhaltige Tourismus<strong>in</strong>frastruktur“ mit 314.353 €<br />

herangezogen werden.<br />

Als Spenden konnten nochmals 555 € vere<strong>in</strong>nahmt werden – gesamte Spenden damit 7.238 €.<br />

• Abbruch geme<strong>in</strong>dliche Gebäude – Planansatz 55.000 €<br />

Für den Abbruch <strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong> Wiesensteiger Str. 12/1 wurden 17.850 € ausgegeben. Zur<br />

Abrechnung wurde e<strong>in</strong> HAR von 10.000 € gebildet.<br />

• Umgestaltung Wiesensteiger Straße - 1. BA<br />

Für dieses Vorhaben s<strong>in</strong>d nochmals 32.359 € überplanmäßig abgeflossen – Gesamtausgaben<br />

damit 472.057 €.<br />

Friedhof – Abschnitt 7500<br />

Zur Herstellung der Grabzwischenwege standen 50.000 € (HAR) bereit, <strong>in</strong> Anspruch genommen wurden<br />

44.054 €.<br />

Für die Erneuerung der Friedhofsmauer wurden 29.602 € außerplanmäßig aufgebracht.<br />

Photovoltaikanlage Haus für K<strong>in</strong>der – Abschnitt 7940<br />

Für die Errichtung der Photovoltaikanlage standen Haushaltsmittel von 150.000 € bereit – ausgegeben<br />

wurden 134.018 € - über 1.683 € wurde e<strong>in</strong> HAR gebildet.<br />

Seite 7 von 16


WL Beurer Weg – <strong>Aus</strong>siedlerhöfe – Abschnitt 8150<br />

Von <strong>dem</strong> für diese Maßnahme zur Verfügung stehenden HAR von 67.783 € wurden 66.129 € abgerufen,<br />

die restlichen Mittel von 1.653 € werden übertragen.<br />

Die veranschlagten Zuweisungen Privater für die Mitverlegung e<strong>in</strong>er Abwasserdruckleitung <strong>in</strong> Höhe<br />

von 28.000 € konnte nicht realisiert werden.<br />

Schuldenstand 1.154.020,45 €<br />

Die Pro-Kopf-Verschuldung beträgt somit 403 € (Vorjahr 167 €) -<br />

Lan<strong>des</strong>durchschnitt 2010 654 €.<br />

Bei der Haushaltsstelle „E<strong>in</strong>nahme aus Krediten“ wurde HER <strong>in</strong> Höhe von 190.000 € gebildet.<br />

600<br />

500<br />

400<br />

300<br />

200<br />

100<br />

0<br />

261<br />

441<br />

478<br />

Entwicklung Pro-Kopf-Verschuldung<br />

444<br />

426<br />

407<br />

382<br />

361<br />

333<br />

1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010<br />

Allgeme<strong>in</strong>e Rücklage 306.920,47 €<br />

309<br />

287<br />

268<br />

242<br />

219<br />

193<br />

168<br />

Seite 8 von 16<br />

403


1.000.000<br />

900.000<br />

800.000<br />

700.000<br />

600.000<br />

500.000<br />

400.000<br />

300.000<br />

200.000<br />

100.000<br />

0<br />

Entwicklung Rücklage<br />

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010<br />

Der Vorsitzende bedankte sich bei allen, die zu diesem Ergebnis beigetragen haben. Zu forderst allen<br />

Mitarbeiter<strong>in</strong>nen und Mitarbeitern der Geme<strong>in</strong>de <strong>Westerheim</strong> mit all ihren E<strong>in</strong>richtungen sowie bei den<br />

Gewerbetreibenden und se<strong>in</strong>em Gremium. Der <strong>Geme<strong>in</strong>derat</strong> sprach sich für die tolle Darstellung aus<br />

und bedankte sich bei Kämmerer Herrn Hofelich sowie bei der gesamten Verwaltung.<br />

Besonders hervorzuheben, so der <strong>Geme<strong>in</strong>derat</strong> sei die Tatsache, dass es der Geme<strong>in</strong>deverwaltung<br />

wieder e<strong>in</strong> Mal gelungen sei, Zuschüsse von über 700.000 € zu organisieren und dadurch <strong>in</strong> wichtige<br />

Infrastrukturen zu <strong>in</strong>vestieren. Sehr positiv auf die F<strong>in</strong>anzierung der Baumaßnahmen wirken sich die<br />

Zuschüsse aus <strong>dem</strong> Konjunkturpaket <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> aus.<br />

Nach kurzer <strong>Aus</strong>sprache stimmte das Gremium der Jahresrechnung zu.<br />

9. F<strong>in</strong>anzzwischenbericht 2011<br />

Zur Haushaltsentwicklung im Jahr 2011führte Kämmerer Wolfgang Hofelich aus:<br />

Im Verwaltungshaushalt ist nach <strong>dem</strong> derzeitigen Stand mit e<strong>in</strong>er deutlichen Verbesserung zu rechnen.<br />

Nach <strong>dem</strong> Haushaltsplan war im Verwaltungshaushalt mit e<strong>in</strong>em Überschuss von 149.500 € zu<br />

rechnen. Nun zeichnet sich e<strong>in</strong> Überschuss von ca. 900.000 € ab.<br />

Zurückzuführen ist diese höchst erfreuliche Entwicklung hauptsächlich auf Mehre<strong>in</strong>nahmen aus der<br />

Gewerbesteuer. Das derzeitige Soll der Gewerbesteuer liegt bei 1,83 Mio. €, bei e<strong>in</strong>em Planansatz<br />

von 1.060.000 € bedeutet dies e<strong>in</strong>e Mehre<strong>in</strong>nahme von 770.000 €. Hiervon s<strong>in</strong>d jedoch wiederum rd.<br />

150.000 € als Gewerbesteuerumlage abzuführen.<br />

Auch beim E<strong>in</strong>kommensteueranteil kann mit e<strong>in</strong>er Mehre<strong>in</strong>nahme von 62.000 € gerechnet werden.<br />

Das kassenmäßige Aufkommen <strong>in</strong> Baden-Württemberg liegt bei 4,196 Mrd. € - <strong>dem</strong> Haushaltsplan<br />

lagen 3,9 Mrd. € zugrunde.<br />

Ebenso s<strong>in</strong>d bei den Schlüsselzuweisungen und der Investitionspauschale Mehre<strong>in</strong>nahmen zu erwarten.<br />

Durch die Erhöhung <strong>des</strong> Grundkopfbetrages von 875 € auf 892 € s<strong>in</strong>d bei der Schlüsselzuweisung<br />

nach der mangelnden Steuerkraft rd. 34.000 € mehr zu erwarten. Bei der Investitionspauschale<br />

wird e<strong>in</strong> Kopfbetrag von 37 €<br />

(HHPlan 32 €) erwartet, dies führt zu 16.000 € höheren E<strong>in</strong>nahmen.<br />

Auch im Bereich der Schule ist mit e<strong>in</strong>er Verbesserung zu rechnen. Der Sachkostenbeitrag fällt ca.<br />

8.000 höher aus <strong>in</strong>folge der höheren Kopfbetrages (1.064 € - HHPlan 960 €) für die Werkrealschüler.<br />

Bei den Gaskosten können ca. 6.000 € e<strong>in</strong>gespart werden, bed<strong>in</strong>gt durch e<strong>in</strong>en niedrigeren Verbrauch<br />

und günstigere Gaspreise.<br />

Seite 9 von 16


Die Abmangelbeteiligung am K<strong>in</strong>derarten „Arche Noah“ fällt ca. 20.000 € höher aus wie geplant. Die<br />

Mehrkosten s<strong>in</strong>d auf höhere Personalausgaben zurückzuführen.<br />

Bei der Straßenunterhaltung hat der <strong>Geme<strong>in</strong>derat</strong> am 17.05. beschlossen, über den Planansatz h<strong>in</strong>aus<br />

Straßenunterhaltungsmaßnahmen durchzuführen - überplanmäßige <strong>Aus</strong>gabe 13.000 €.<br />

Beim Geme<strong>in</strong>dewald s<strong>in</strong>d bei den Holzerlösen Mehre<strong>in</strong>nahmen von 46.000 € zu verzeichnen, <strong>dem</strong><br />

stehen bei der Holzfällung und Aufbereitung Mehrausgaben von 12.000 € gegenüber.<br />

Durch die voraussichtlich nicht notwendig werdende weitere Kreditaufnahme können ca. 10.000 €<br />

Z<strong>in</strong>sen e<strong>in</strong>gespart werden.<br />

Im Vermögenshaushalt s<strong>in</strong>d folgende Veränderungen zu erwarten:<br />

Durch den erfolgreichen <strong>Aus</strong>tausch <strong>des</strong> Mischwasserthermostaten ist derzeit die weitere Nachrüstung<br />

der Duschen nicht erforderlich – hierdurch können ca. 45.000 € e<strong>in</strong>gespart werden.<br />

Bei der Ortskernsanierung werden <strong>in</strong> diesem Jahr beim Grunderwerb nicht alle Mittel benötigt – E<strong>in</strong>sparung<br />

136.000 €. Somit verr<strong>in</strong>gert sich auch die Lan<strong>des</strong>zuweisung um 81.600 €.<br />

<strong>Aus</strong> den Beiträgen und Verkaufserlösen können voraussichtlich ca. 55.000 € mehr vere<strong>in</strong>nahmt werden.<br />

Er wurden bisher 3 Wohnbauplätze veräußert sowie 23,5 ar Gewerbebaufläche.<br />

Der Planansatz von 40.000 € für den allgeme<strong>in</strong>en Grunderwerb wurde bisher noch nicht beansprucht.<br />

Nach der derzeitigen Lage ist die im Haushaltsplan veranschlagte Kreditaufnahme von 484.000 €<br />

nicht erforderlich. Auch der Haushaltse<strong>in</strong>nahmerest aus <strong>dem</strong> Vorjahr von 190.000 € muss nicht <strong>in</strong><br />

Anspruch genommen werden.<br />

Der Vermögenshaushalt würde dann mit e<strong>in</strong>em Überschuss von ca. 270.000 € abschließen, dieser<br />

könnte dann der allgeme<strong>in</strong>en Rücklage zugeführt werden.<br />

Der Erlass e<strong>in</strong>er Nachtragssatzung ist nicht erforderlich, da ke<strong>in</strong> erheblicher Fehlbetrag entsteht (ger<strong>in</strong>ger<br />

als 3 % der Gesamtausgaben) und ke<strong>in</strong>e erheblichen Mehrausgaben im Verhältnis zu den Gesamtausgaben<br />

anfallen (kle<strong>in</strong>er als 5 % der Gesamtausgaben).<br />

Bürgermeister Walz und das Gremium bedankten sich bei Herrn Hofelich für die Mühe und die gute<br />

<strong>Aus</strong>arbeitung. Der F<strong>in</strong>anzzwischenbericht 2011 wird vom Gremium äußerst erfreut zur Kenntnis genommen.<br />

10. E<strong>in</strong>führung der gesplitteten Abwassergebühr<br />

-Festelegung der Grundlagen<br />

Kämmerer Herrn Hofelich führt aus, dass nach e<strong>in</strong>em Urteil <strong>des</strong> VGH vom 11. März 2010 die Geme<strong>in</strong>den<br />

zukünftig statt der bisher üblichen e<strong>in</strong>heitlichen Abwassergebühr e<strong>in</strong>e getrennte Abwassergebühr<br />

für Schmutzwasser und Niederschlagswasser mit unterschiedlichen Gebührenmaßstäben erheben<br />

müssen.<br />

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Der <strong>Geme<strong>in</strong>derat</strong> wurde erstmals über den Inhalt und die Konsequenzen der neuen Erhebungsmethode<br />

für die Abwassergebühr am 21.12.2010 öffentlich <strong>in</strong>formiert. In dieser <strong>Geme<strong>in</strong>derat</strong>ssitzung<br />

wurde festgelegt, dass die Ermittlung der überbauten und befestigten Flächen mit den Verfahren<br />

„Selbstauskunft auf der Basis der ALK-Daten samt Befliegung“ durchgeführt wird. In der gleichen <strong>Sitzung</strong><br />

wurde das Büro Wassermüller Ulm mit der Ermittlung der versiegelten Flächen aus <strong>dem</strong> Luftbild<br />

und <strong>Aus</strong>gabe e<strong>in</strong>es Veranlagungsbogens pro Grundstück beauftragt. Dem Büro Heyder + Partner aus<br />

Tüb<strong>in</strong>gen wurde die rechtliche Beratung und Begleitung (Gebührenkalkulation und Satzungsanpassung)<br />

übertragen.<br />

Für die weiteren Vorbereitungsarbeiten zur E<strong>in</strong>führung der gesplitteten Abwassergebühr s<strong>in</strong>d nun vom<br />

<strong>Geme<strong>in</strong>derat</strong> die Eckdaten für e<strong>in</strong>e neue Abwassersatzung festzulegen. Die neue Abwassersatzung<br />

soll dann im Anfang 2012 <strong>dem</strong> <strong>Geme<strong>in</strong>derat</strong> zum Beschluss vorgelegt werden und rückwirkend zum 1.<br />

Januar 2010 <strong>in</strong> Kraft treten<br />

Der Geme<strong>in</strong>detag Baden-Württemberg hat aufgrund der gesplitteten Abwassergebühr den Gebührenteil<br />

<strong>des</strong> Musters der Abwassersatzung überarbeitet. Die Neufassung <strong>des</strong> Gebührenteils der Abwassersatzung<br />

orientiert sich an <strong>dem</strong> <strong>in</strong> der Praxis überwiegenden Gebührenmaßstab, welcher bei der<br />

Ermittlung der versiegelten Flächen nach unterschiedlichen Befestigungsarten differenziert.<br />

Von der E<strong>in</strong>führung der gesplitteten Abwassergebühr s<strong>in</strong>d im Wesentlichen die folgenden Paragraphen<br />

betroffen:<br />

§ 37 Gebührenmaßstab<br />

(1) Die Abwassergebühren werden getrennt für die auf den Grundstücken anfallende Schmutzwassermenge<br />

(Schmutzwassergebühr, § 39) und für die anfallende Niederschlagswassermenge (Niederschlagswassergebühr,<br />

§ 39 a) erhoben.<br />

(2) Bei sonstigen E<strong>in</strong>leitungen (§ 8 Abs. 3) bemisst sich die Abwassergebühr nach der e<strong>in</strong>geleiteten<br />

Abwasser- bzw. Wassermenge.<br />

(3) Wird Abwasser zu e<strong>in</strong>er öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht, bemisst sich die Abwassergebühr<br />

nach der Menge <strong>des</strong> angelieferten Abwassers.<br />

§ 39 Bemessung der Schmutzwassergebühr<br />

(1) Bemessungsgrundlage für die Schmutzwassergebühr im S<strong>in</strong>ne von § 37 Abs. 1 ist:<br />

a) die <strong>dem</strong> Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgung zugeführte Wassermenge;<br />

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) bei nichtöffentlicher Tr<strong>in</strong>k- oder Brauchwasserversorgung die dieser entnommene Wassermenge;<br />

c) im Übrigen das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser, soweit es als Brauchwasser<br />

im Haushalt oder im Betrieb genutzt wird.<br />

(2) Auf Verlangen der Geme<strong>in</strong>de hat der Gebührenschuldner bei sonstigen E<strong>in</strong>leitungen (§ 8<br />

Abs. 3) sowie bei nichtöffentlicher Wasserversorgung (Abs. 1 Nr. b) und bei der Nutzung von Niederschlagswasser<br />

als Brauchwasser (Abs. 1 Nr. c) geeignete Messe<strong>in</strong>richtungen auf se<strong>in</strong>e Kosten anzubr<strong>in</strong>gen<br />

und zu unterhalten.<br />

(3) Bei der Nutzung von Niederschlagswasser als Brauchwasser im Haushalt (Abs. 1 Nr. 3) wird, solange<br />

der Gebührenschuldner ke<strong>in</strong>e geeigneten Messe<strong>in</strong>richtungen anbr<strong>in</strong>gt, als angefallene Abwassermenge<br />

e<strong>in</strong>e Pauschalmenge von 10 m³/Jahr und Person zugrunde gelegt. Dabei werden alle polizeilich<br />

gemeldeten Personen berücksichtigt, die sich während <strong>des</strong> Veranlagungszeitraumes nicht nur<br />

vorübergehend auf <strong>dem</strong> Grundstück aufhalten.<br />

S<strong>in</strong>d auf Grundstücken zum Zeitpunkt <strong>des</strong> Inkrafttretens dieser Satzung Zwischenzähler gemäß<br />

§ 40 Abs. 2 vorhanden, s<strong>in</strong>d diese bei der Geme<strong>in</strong>de unter Angabe <strong>des</strong> Zählerstan<strong>des</strong> und e<strong>in</strong>es<br />

Nachweises über die Eichung <strong>des</strong> Zählers <strong>in</strong>nerhalb von zwei Wochen anzuzeigen.<br />

Ergänzend zu der Leitfassung <strong>des</strong> Geme<strong>in</strong>detages wird von der Verwaltung vorgeschlagen den oben<br />

aufgeführten § 39 Abs. 3 aufzunehmen. Dadurch soll vermieden werden, dass alle Grundstückseigentümer,<br />

die Niederschlagswasser als Brauchwasser im Haushalt nutzen, zur Nachrüstung von Wasserzählern<br />

gezwungen wären. In vielen Fällen (Frischwassernachspeisung <strong>in</strong> Zisterne, Gartenleitung)<br />

könnte die Nachrüstung mit bis zu 3 Zählern notwendig und somit sehr kostspielig werden. Die Eigentümer<br />

von Zisternen werden somit erstmals (bisher ke<strong>in</strong>e Reglung <strong>in</strong> der Abwassergebührensatzung)<br />

mit e<strong>in</strong>er Gebühr für die E<strong>in</strong>leitung <strong>des</strong> Brauchwassers <strong>in</strong> die öffentliche Abwasserbeseitigung belastet<br />

(Schmutzwassergebühr), erfahren aber auch e<strong>in</strong>e Entlastung bei der Berechnung <strong>des</strong> Niederschlagswassers<br />

durch die Reduzierung der Flächen.<br />

§ 39 a Bemessung der Niederschlagswassergebühr<br />

(1) Bemessungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr (§ 37 Abs. 1) s<strong>in</strong>d die überbauten und<br />

darüber h<strong>in</strong>aus befestigten (versiegelten) Flächen <strong>des</strong> an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossenen<br />

Grundstücks, von denen Niederschlagswasser unmittelbar oder mittelbar den öffentlichen<br />

Abwasseranlagen zugeführt wird. Maßgebend für die Flächenberechnung ist der Zustand zu<br />

Beg<strong>in</strong>n <strong>des</strong> Veranlagungszeitraumes; bei erstmaliger Entstehung der Gebührenpflicht, der Zustand<br />

zum Zeitpunkt <strong>des</strong> Beg<strong>in</strong>ns <strong>des</strong> Benutzungsverhältnisses.<br />

(2) Die versiegelten Flächen werden mit e<strong>in</strong>em Faktor multipliziert, der unter Berücksichtigung <strong>des</strong><br />

Gra<strong>des</strong> der Wasserdurchlässigkeit und der Verdunstung für die e<strong>in</strong>zelnen Versiegelungsarten wie folgt<br />

festgesetzt wird:<br />

a) Vollständig versiegelte Flächen, z.B. Dachflächen, Asphalt,<br />

Beton, Bitumen 0,9<br />

b) Stark versiegelte Flächen, z.B. Pflaster, Platten, Verbundste<strong>in</strong>e,<br />

Rasenfugenpflaster 0,6<br />

c) Wenig versiegelte Flächen, z.B. Kies, Schotter, Schotterrasen,<br />

Rasengitterste<strong>in</strong>e, Porenpflaster, Gründächer 0,3<br />

Für versiegelte Flächen anderer Art gilt der Faktor derjenigen Versiegelungsart nach Buchstaben a)<br />

bis c), die der vorliegenden Versiegelung <strong>in</strong> Abhängigkeit vom Wasserdurchlässigkeitsgrad am nächsten<br />

kommt.<br />

(3) Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser über e<strong>in</strong>e Sickermulde, e<strong>in</strong>em Mulden-<br />

Rigolensystem oder e<strong>in</strong>er vergleichbaren Anlage mit gedrosseltem Ablauf oder mit Notüberlauf den<br />

öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird, werden mit <strong>dem</strong> Faktor 0,1 berücksichtigt.<br />

(4) Flächen, die an Zisternen ohne Überlauf angeschlossen s<strong>in</strong>d, bleiben im Rahmen der Gebührenbemessung<br />

unberücksichtigt. Für Flächen, die an Zisternen mit Überlauf angeschlossen s<strong>in</strong>d gilt folgen<strong>des</strong>:<br />

a) bei Regenwassernutzung ausschließlich zur Gartenbewässerung werden die Flächen um 8 m² je<br />

m³ Fassungsvolumen reduziert;<br />

b) bei Regenwassernutzung im Haushalt oder Betrieb (e<strong>in</strong>schließlich Gartenbewässerung) werden die<br />

Flächen um 15 m² je m³ Fassungsvolumen reduziert.<br />

Sätze 1 und 2 gelten nur für Zisternen, die fest <strong>in</strong>stalliert und mit <strong>dem</strong> Boden verbunden s<strong>in</strong>d sowie e<strong>in</strong><br />

M<strong>in</strong><strong>des</strong>tfassungsvolumen von 2 m³ aufweisen.<br />

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zu § 39 a Abs. 2 Gewichtungsfaktoren<br />

Maßstab für die Niederschlagswassergebühr ist die anfallende Niederschlagswassermenge. Da deren<br />

exakte Messung aus Kostengründen ausscheidet, kommt nur e<strong>in</strong> Wahrsche<strong>in</strong>lichkeitsmaßstab <strong>in</strong> Betracht,<br />

der an die überbauten und befestigten Flächen anknüpft, welche an die öffentliche Abwasserbeseitigung<br />

angeschlossenen s<strong>in</strong>d. In der Praxis ist es üblich, unterschiedliche Versiegelungsgrade<br />

durch Gewichtungsfaktoren zu berücksichtigen. Bei den Gewichtungsfaktoren handelt es sich um<br />

grobe Schätzwerte, da weder der exakte Versiegelungsfaktor im E<strong>in</strong>zelfall noch das genaue Niederschlagswasseraufkommen<br />

im Erhebungszeitraum berücksichtigt werden kann. Da die Art der Versiegelung<br />

im Rahmen e<strong>in</strong>es Selbstauskunftsverfahrens mittels Fragebogen an die Gebäudeeigentümer<br />

erfolgen soll, ist aus Praktikabilitätsgründen und zur Verr<strong>in</strong>gerung der Fehlerquote beim <strong>Aus</strong>füllen der<br />

Fragebögen auf e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>fache <strong>Aus</strong>gestaltung <strong>des</strong> Gebührenmaßstabs Wert zu legen. Daher wird angeregt,<br />

das vom Geme<strong>in</strong>detag vorgeschlagene 3-Stufen-Modell mit den Versickerungsfaktoren 0,9 –<br />

0,6 – 0,3 anzuwenden.<br />

zu § 39 a Abs. 4 Berücksichtigung von Zisternen bei der Niederschlagswassergebühr<br />

Absatz 4 enthält Regelungen für Flächen, die an Zisternen angeschlossen s<strong>in</strong>d.<br />

Die Dachflächen von Zisternen ohne Überlauf werden dabei nicht <strong>in</strong> die Berechnung der Regenwassergebühr<br />

e<strong>in</strong>bezogen, da von diesen ke<strong>in</strong>erlei Regenwasser <strong>in</strong> die Kanalisation e<strong>in</strong>geleitet wird.<br />

Bei Zisternen mit Überlauf wird unterschieden zwischen der re<strong>in</strong>en Gartenbewässerungszisterne und<br />

Zisternen mit Regenwassernutzung im Haushalt. Das im Haushalt genutzte Niederschlagswasser wird<br />

im Rahmen von § 39 Abs. 1 Nr. c) bei der Bemessung der Schmutzwassergebühr berücksichtigt. Um<br />

e<strong>in</strong>e Doppelbelastung zu vermeiden, werden Flächen, die an Zisternen mit Regenwassernutzung im<br />

Haushalt oder Betrieb angeschlossen s<strong>in</strong>d, entsprechend <strong>dem</strong> Fassungsvolumen der Zisternen berücksichtigt.<br />

Beispiel: Dachfläche 180 m²<br />

angeschlossen an Zisterne (Überlauf) mit 5 m³ Fassungsvermö<br />

gen Verwendung zur Gartenbewässerung und Brauchwasser im<br />

Haushalt<br />

Berechnung: Dachfläche 180 m²<br />

Versiegelungsfaktor 0,9<br />

zu berücksichtigende Fläche 162 m²<br />

Reduzierung um<br />

5 x 15 m² - 75 m²<br />

----------<br />

Restfläche 87 m²<br />

Diese wird dann bei der Niederschlagswassergebühr berücksichtigt.<br />

§ 46 Anzeigepflichten<br />

(1) B<strong>in</strong>nen e<strong>in</strong>es Monats s<strong>in</strong>d der Geme<strong>in</strong>de der Erwerb oder die Veräußerung e<strong>in</strong>es an die öffentlichen Abwasseranlagen<br />

angeschlossenen Grundstücks anzuzeigen. Entsprechen<strong>des</strong> gilt beim Erbbaurecht oder e<strong>in</strong>em sonstigen<br />

d<strong>in</strong>glichen baulichen Nutzungsrecht. Anzeigepflichtig s<strong>in</strong>d der Veräußerer und der Erwerber.<br />

(2) B<strong>in</strong>nen e<strong>in</strong>es Monats nach Ablauf <strong>des</strong> Veranlagungszeitraumes hat der Gebührenschuldner der Geme<strong>in</strong>de<br />

anzuzeigen<br />

a) die Menge <strong>des</strong> Wasserverbrauchs aus e<strong>in</strong>er nichtöffentlichen Wasserversorgungsanlage;<br />

b) das auf <strong>dem</strong> Grundstück gesammelte und als Brauchwasser genutzte Niederschlagswasser (§ 39 Abs. 1 Nr.<br />

c);<br />

c) die Menge der E<strong>in</strong>leitungen aufgrund besonderer Genehmigung (§ 8 Abs. 3).<br />

(3) B<strong>in</strong>nen e<strong>in</strong>es Monats nach <strong>dem</strong> tatsächlichen Anschluss <strong>des</strong> Grundstücks an die Abwasserbeseitigung, hat<br />

der Gebührenschuldner die Lage und Größe der Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser den öffentlichen<br />

Abwasseranlagen zugeführt wird (§ 39a Abs. 1) der Geme<strong>in</strong>de <strong>in</strong> prüffähiger Form mitzuteilen.<br />

Kommt der Gebührenschuldner se<strong>in</strong>en Mitteilungspflichten nicht fristgerecht nach, werden die Berechnungsgrundlagen<br />

für die Niederschlagswassergebühr von der Geme<strong>in</strong>de geschätzt.<br />

(4) Prüffähige Unterlagen s<strong>in</strong>d Lagepläne im Maßstab 1:500 oder 1:1000 mit E<strong>in</strong>trag der Flurstücks-Nummer.<br />

Die an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossenen Grundstücksflächen s<strong>in</strong>d unter Angabe der <strong>in</strong> § 39a<br />

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Abs. 2 aufgeführten Versiegelungsarten und der für die Berechnung der Flächen notwendigen Maße rot zu<br />

kennzeichnen. Die Geme<strong>in</strong>de stellt auf Anforderung e<strong>in</strong>en Anzeigevordruck zur Verfügung.<br />

(5) Ändert sich die Größe oder der Versiegelungsgrad <strong>des</strong> Grundstücks um mehr als 10 m², ist die Änderung<br />

<strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Monats der Geme<strong>in</strong>de anzuzeigen.<br />

(6) Unverzüglich haben der Grundstückseigentümer und die sonst zur Nutzung e<strong>in</strong>es Grundstücks oder e<strong>in</strong>er<br />

Wohnung berechtigten Personen der Geme<strong>in</strong>de mitzuteilen:<br />

a) Änderungen der Beschaffenheit, der Menge und <strong>des</strong> zeitlichen Anfalls <strong>des</strong> Abwassers;<br />

b) wenn gefährliche oder schädliche Stoffe <strong>in</strong> die öffentlichen Abwasseranlagen gelangen oder damit zu rechnen<br />

ist.<br />

(7) Wird e<strong>in</strong>e Grundstücksentwässerungsanlage, auch nur vorübergehend, außer Betrieb gesetzt, hat der<br />

Grundstückeigentümer diese Absicht so frühzeitig mitzuteilen, dass der Grundstücksanschluss rechtzeitig verschlossen<br />

oder beseitigt werden kann.<br />

(8) Wird die rechtzeitige Anzeige schuldhaft versäumt, so haftet im Falle <strong>des</strong> Absatzes 1 der bisherige Gebührenschuldner<br />

für die Benutzungsgebühren, die auf den Zeitpunkt bis zum E<strong>in</strong>gang der Anzeige bei der Geme<strong>in</strong>de<br />

entfallen.<br />

Die weitere Term<strong>in</strong>planung zur E<strong>in</strong>führung der gesplitteten Abwassergebühr sieht folgendermaßen<br />

aus:<br />

26.10. - 10.11.11 Fertigstellung der Verlagungsbögen für jeder Grundstück<br />

mit Erläuterung durch Büro Wassermüller<br />

11.11.2011 Versand der Fragebögen per Post durch Büro Wassermüller<br />

17.11.2011 Infoveranstaltung <strong>in</strong> der Alb-Halle unter Mitwirkung der<br />

Büros Heyder + Partner und Wassermüller<br />

02.12.2011 Rückgabe Fragebögen<br />

09.12.2011 evtl. Nachfrist - <strong>in</strong> E<strong>in</strong>zelfällen Begehung<br />

02.12. - 23.12.11 E<strong>in</strong>arbeitung der Rückmeldungen durch Büro Wassermüller<br />

09.01. - 13.01.12 Fertigstellung der Kalkulation und Satzung durch<br />

Büro Heyder + Partner<br />

17.01.2012 Fertigstellung der Beratungsunterlage<br />

Ende Jan./Anfang<br />

Febr. 2012<br />

Satzungsbeschluss<br />

Herr Hofelich führte an Hand der ausführlichen Beratungsunterlage <strong>in</strong>s Thema gesplittete Abwassergebühr<br />

e<strong>in</strong> und erteilte hierzu Herrn Lula von (Heyder + Partner), sowie Herrn Reichenberger vom<br />

Büro Wassermüller das Wort.<br />

Nach e<strong>in</strong>er kurzen <strong>Aus</strong>sprache stimmte das Gremium der o.g. Regelungen e<strong>in</strong>stimmig zu.<br />

11. Errichtung e<strong>in</strong>er Schulwegeverb<strong>in</strong>dung zwischen <strong>dem</strong> Rathaus und der Schule<br />

am Sellenberg und Neubau von Parkplätzen auf <strong>dem</strong> Grundstück <strong>des</strong><br />

ehemaligen Anwesens Kirchenplatz 13<br />

- Neubau von Parkplätzen auf <strong>dem</strong> Grundstück Schulstr. 6<br />

- Vorstellung und Beratung über Planungsvarianten<br />

Der Vorsitzende gab bekannt, dass nach <strong>dem</strong> erfolgten Abbruch <strong>des</strong> Anwesens Kirchenplatz 13 und<br />

Schulstr. 6 im Jahr 2012 im Rahmen der Fördermöglichkeiten <strong>des</strong> Sanierungsgebiets ,,Ortskern‘‘ auf<br />

<strong>dem</strong> Grundstück <strong>des</strong> ehemaligen Anwesens Kirchenplatz 13 e<strong>in</strong>e Fußwegeverb<strong>in</strong>dung und Parkplätze<br />

geschaffen werden sollen.<br />

Ebenso sollen auf <strong>dem</strong> Grundstück <strong>des</strong> ehemaligen Anwesens Schulstr. 6 Parkplätze errichtet werden.<br />

Da die Möglichkeit besteht aus <strong>dem</strong> Lan<strong>des</strong>sanierungsprogramm e<strong>in</strong>en 60 %igen Zuschuss zu bekommen<br />

ist es notwendig, dass die Maßnahme 2012 umgesetzt wird.<br />

Herr Mezger vom Büro m-quadrat aus Bad Boll stellte sechs verschiedene Varianten vor. Das Gremium<br />

befürwortet das Projekt und forderte, dass der Fußweg losgelöst von den Parkbuchten se<strong>in</strong> soll,<br />

damit die Nutzer, hauptsächlich Schüler, so gefahrlos wie möglich auf dieser Wegeverb<strong>in</strong>dung zur<br />

Schule gelangen. Die Zufahr zu den <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Reihe anzulegenden Stellplätzen soll entlang der Tank-<br />

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stelle geführt werden und der Fußweg auf der gegenüberliegenden Seite der Parkbuchten, um e<strong>in</strong>e<br />

Kollision zwischen Auto und Fußgänger zu vermeiden.<br />

Das Gremium, Rektor Knaupp, sowie die Anlieger die anwesend waren sprachen sich für die Variante<br />

sechs bezüglich der Parkierung Kirchenplatz 13 aus.<br />

Im Bereich der vorgesehenen Parkierung Schulstraße 6, das für Lehrerparkplätze vorgesehen werden<br />

soll ist e<strong>in</strong> Gefahrenpotential für die Schüler zu befürchten. Zum e<strong>in</strong>en im H<strong>in</strong>blick auf das <strong>Aus</strong>- und<br />

E<strong>in</strong>parken der PKW´s über den Gehweg, sowie durch das Halten der Schulbusse. Herr Mezger schlug<br />

vor e<strong>in</strong>e Variante auszuarbeiten bei der er e<strong>in</strong> “Parktaschenpr<strong>in</strong>zip“ vorsehen würde, so dass die<br />

PKW´s vorwärts ausparken müssten und somit e<strong>in</strong>e bessere Übersicht über diesen Gefahrenbereich<br />

hätten.<br />

Der Vorsitzende schlug vor, die Variante 6 zu favorisieren, dabei wird das Büro m-quadrat die Änderungsvorschläge<br />

e<strong>in</strong>arbeiten und im Nachgang <strong>dem</strong> <strong>Geme<strong>in</strong>derat</strong> zum Baubeschluss noch 2011 vorzulegen.<br />

Diesem Beschlussvorschlag wurde e<strong>in</strong>stimmig zugestimmt.<br />

12. Spendenbericht<br />

Nach § 78 Abs. 4 der Geme<strong>in</strong>deordnung hat der <strong>Geme<strong>in</strong>derat</strong> über die Annahme von Spenden und<br />

Schenkungen zu entscheiden. Bis zu diesem Zeitpunkt s<strong>in</strong>d die Spenden unter Vorbehalt entgegenzunehmen.<br />

Bei der Geme<strong>in</strong>deverwaltung s<strong>in</strong>d seit <strong>dem</strong> letzten Spendenbericht 05-2011 folgende Spenden e<strong>in</strong>gegangen.<br />

Spender Anschrift Datum Betrag Verwendungszweck<br />

Baumeister Jörg Wiesensteiger Str. 14<br />

Ihr Kaufmann i.K. 72589 <strong>Westerheim</strong><br />

REGIO-Eis<br />

Bergweg 12<br />

Monika Mayer<br />

89188 Merkl<strong>in</strong>gen<br />

Härle Hoch-und Tiefbau Gartenstr.5<br />

88437 Maselheim<br />

Schwäbischer Verlag<br />

KG<br />

Schwäbische Zeitung<br />

<strong>Aus</strong>gabe Laich<strong>in</strong>gen<br />

Postfach 1326<br />

89150 Laich<strong>in</strong>gen<br />

20.09.2011 500,00<br />

Spende für Freilicht-Theater<br />

1150 Jahre <strong>Westerheim</strong><br />

23.09.2011 150,00 Spende für Haus für K<strong>in</strong>der<br />

11.10.2011 500,00 Spende für Haus für K<strong>in</strong>der<br />

19.10.2011 7.745,75<br />

Für Renovierung der Kirche<br />

St. Stephanus – Erlös aus<br />

<strong>dem</strong> Benefizkonzert der<br />

Schürzenjäger anlässlich<br />

1150 Jahre <strong>Westerheim</strong><br />

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Ohne <strong>Aus</strong>sprache stimmte das Gremium der Annahme der Spenden, sowie den Spendenbericht an<br />

das Landratsamt Alb-Donau-Kreis zu übersenden e<strong>in</strong>stimmig zu.<br />

13.Feldwegesanierung 2012 ff<br />

- Information über den anstehenden Unterhaltungsaufwand und über die geplante Vorgehensweise<br />

Der Vorsitzende <strong>in</strong>formierte, dass die Geme<strong>in</strong>de <strong>Westerheim</strong> <strong>in</strong> den vergangenen zehn Jahren durchschnittlich<br />

viele Haushaltsmittel im Bereich der Feldwegeunterhaltung <strong>in</strong>vestiert hat.<br />

Dennoch ist es erforderlich, den zukünftig anstehenden Unterhaltungsaufwand nicht aus den Augen<br />

zu verlieren.<br />

Der Bauhof, die Verwaltung hat <strong>in</strong> Zusammenarbeit mit <strong>dem</strong> Ingenieurbüro Wassermüller verschiedene<br />

Feldwegeabschnitte betrachtet.<br />

Anschließend wurde vom Büro Wassermüller folgende Feldwege vorgeschlagen:<br />

Bitum<strong>in</strong>öse Feldwege<br />

- Beurer Weg<br />

- Römersträßle<br />

- Riedwald<br />

- E<strong>in</strong>mündung Hungerberg<br />

- Zufahrt Dornenbuch<br />

- Zufahrt Klosterhof<br />

- Zimmerhlade West / Ost<br />

- Feldweg Ramsloh bis Beurer Weg<br />

-<br />

Die Gesamtkosten für die bitum<strong>in</strong>öse Feldwegsanierung betragen<br />

ca. 354.000,- €.<br />

Nichtbitum<strong>in</strong>öse Feldwege<br />

- Egelsee<br />

- Dornenbuch<br />

- Unterhalb Feriendorf<br />

- Veitel-Talweg Instandhaltung<br />

- Wege am Camp<strong>in</strong>gplatz<br />

- Veitel-Bergweg Instandhaltung<br />

- Veitel-Bergweg Endausbau<br />

- Veitel-Talweg Endausbau<br />

Die Gesamtkosten für die nichtbitum<strong>in</strong>öse Feldwegesanierung betragen<br />

ca. 287.664,43 €.<br />

Der Vorsitzende konnte hierzu Herrn Georg Baumeister (Vorsitzender <strong>des</strong> Ortsbauernverband) und<br />

Herrn Wolfgang Walter (stellv. Vorsitzender <strong>des</strong> Ortsbauernverband) begrüßen. Er bat die Stellvertreter<br />

<strong>des</strong> Ortsbauernverban<strong>des</strong> die vorgemerkten Feldwege vom Büro Wassermüller zu prüfen und<br />

gegebenenfalls Verbesserungsvorschläge bis zum 14.11.2011 zur Festlegung der Priorisierung oder<br />

Neuerung anderer zu sanierenden Feldwege mitzuteilen. Dies soll <strong>dem</strong> <strong>Geme<strong>in</strong>derat</strong> bei der Entscheidung<br />

für den Beschluss über Umfang und Reihenfolge der Feldwegesanierung im bitum<strong>in</strong>ösen<br />

und nichtbitum<strong>in</strong>ösen Bereich dienen.<br />

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