Ukiyo-e - Kunsthandel Klefisch

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06.10.2012 Aufrufe

VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN 1. Frau Trudel Klefisch versteigert im Auftrag der Kunsthandel Klefisch GmbH als Kommissionär in eigenem Namen und für Rechnung der Auftraggeber, die ungenannt bleiben. Die im Katalog nicht mit einer Einlieferer-Nummer versehenen Positionen sind Eigenware. 2. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Dabei haften die Interessenten für von ihnen verursachte Schäden an den ausgestellten Objekten. Die Sachen sind gebraucht. Katalogbeschreibungen sind nach sachverständiger und gewissenhafter Prüfung vorgenommen, sind jedoch keine zugesicherten Eigenschaften gemäß §§ 459 ff BGB. Kunsthandel Klefisch übernimmt keine Haftung für Mängel, soweit er die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten erfüllt hat. Hat der Erwerber die Auktionsrechnung bezahlt, verpflichtet sich der Kunsthandel Klefisch jedoch, wegen rechtzeitig vorgetragener, begründeter Mängelrügen innerhalb der Verjährungsfrist Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Einlieferer geltend zu machen; dabei beträgt bei Sachmängeln, die die Echtheit des Gegenstandes betreffen, die Verjährungsfrist zwölf Monate, bei sonstigen Mängeln sechs Monate vom Zeitpunkt des Zuschlags an. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet der Kunsthandel Klefisch dem Erwerber den Kaufpreis einschließlich Aufgeld zurück; ein darüber hinausgehender Anspruch ist ausgeschlossen. Der Kunsthandel Klefisch behält sich vor, Katalogangaben über das Versteigerungsgut zu berichtigen. Diese Berichtigung erfolgt entweder durch einen schriftlichen Aushang am Ort der Versteigerung oder mündlich durch den Versteigerer unmittelbar vor der Versteigerung des einzelnen Gegenstandes. Für diese Berichtigung haftet Kunsthandel Klefisch in demselben Umfang wie für die ursprüngliche Angabe. Wird zusätzlich ein Internet-Katalog erstellt, sind dennoch – unter Berücksichtigung der oben erwähnten Haftungsausschlüsse – die Angaben der gedruckten Fassung maßgeblich. 3. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen, in anderer Reihenfolge auszubieten oder zurückzuziehen. 4. Alle Gebote gelten als vom Bieter im eigenen Namen und auf eigene Rechnung abgegeben. a) Wer sich in der Auktion vertreten läßt, muß eine etwaige Beschränkung der Vertretungsmacht dem Versteigerer vor der Auktion bekanntgeben. Weist der Vertreter auf Verlangen des Versteigerers keine wirksame Vollmacht nach, so haftet er persönlich für alle Käuferverpflichtungen. b) Will ein Bieter Gebote im Namen eines Dritten abgeben, so hat er dies 24 Stunden vor Versteigerungsbeginn unter Nennung von Namen und Anschrift des Vertretenen und unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht mitzuteilen. Andernfalls kommt der Kaufvertrag bei Zuschlag mit dem Bieter zustande. c) Schriftliche Gebote (Vorgebote) müssen bis spätestens 1 Tag vor Beginn der Auktion unterschrieben bei Kunsthandel Klefisch eingegangen sein. Schriftliche Gebote (Vorgebote) in Form von Telefax oder E-Mail bedürfen der Bestätigung in schriftlicher Form. d) Telefonische Gebote sind nur nach vorherigem Antrag zum telefonischen Bieten zulässig. Mit dem Antrag zum telefonischen Bieten erklärt sich der Antragsteller zugleich mit der Aufzeichnung der Telefongespräche einverstanden. Der Antrag zum telefonischen und schriftlichen Bieten muss die Gegenstände unter Aufführung von Katalognummer und Katalogbezeichnung benennen. Im Zweifel ist die Katalognummer maßgeblich. Unklarheiten gehen zu Lasten des Bieters. Kunsthandel Klefisch übernimmt keine Haftung für das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung der Telefonverbindung e) Kunsthandel Klefisch entscheidet, ob und unter welchen Bedingungen Gebote über das Internet zugelassen werden. Gebote über das Internet sind nur zulässig, wenn der Bieter von Kunsthandel Klefisch zum Bieten über das Internet durch Zusendung eines Benutzernamens und eines Passwortes zugelassen worden ist. Sie stellen nur dann gültige Gebote dar, wenn sie durch den Benutzernamen und das Passwort zweifelsfrei dem Bieter zuzuordnen sind. Die über das Internet übertragenen Gebote werden elektronisch protokolliert. Die Richtigkeit der Protokolle wird vom Bieter/Käufer anerkannt, denen jedoch der Nachweis ihrer Unrichtigkeit offen steht. Uns unbekannte Bieter werden höflich um Angabe von Referenzen gebeten. 5. Die Versteigerung erfolgt in Euro. Der Versteigerer behält sich die jeweilige Gebotssteigerung vor. 6. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden, sofern das Mindest-Limit erreicht wurde. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Haben mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot, so entscheidet das Los über den Zuschlag. Der Versteigerer ist befugt, den erteilten Zuschlag zurückzunehmen und die Nummer erneut anzubieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen worden ist oder andere Zweifel über den Zuschlag bestehen. Bei Zuschlägen unter Vorbehalt der Zustimmung des Einlieferers bleibt der Bieter einen Monat an sein Gebot gebunden.

7. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme unmittelbar nach der Auktion. Mit dem Zuschlag gehen Besitz und Gefahr, insbesondere auch die Gefahr des zufälligen Unterganges auf den Ersteher über, das Eigentum jedoch erst bei Eingang der vollständigen Zahlung. Der Versand ersteigerter Gegenstände erfolgt auf Kosten und Gefahr des Erstehers. 8. Nach erteiltem Zuschlag ist der Zuschlagpreis zuzüglich eines Aufgeldes von 22 %, in dem die Umsatzsteuer, die nicht mehr ausgewiesen wird, enthalten ist (Differenzbesteuerung nach § 25a UstG ), sofort in bar zu zahlen. Unternehmer, die beim Erwerb von Kunstgegenständen und Antiquitäten zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, erhalten auf Wunsch die Rechnung nach der Regelbesteuerung ausgestellt; auf den Zuschlagpreis wird dann das Aufgeld von 12 % plus der gesetzlichen MWSt. berechnet. Die im Katalog aufgeführten Kunstgegenstände und Sammlungsstücke unterliegen dem ermäßigten Steuersatz (z.Zt. 7 %); die im Katalog mit einem (*) gekennzeichneten Gegenstände fallen unter den vollen Steuersatz. Katalogpositionen, die der Einfuhrumsatzsteuer oder der Vorsteuer unterliegen, sind mit einem (#) gekennzeichnet. Bei diesen Objekten wird die Regelbesteuerung angewendet. Von der MWSt. befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d. i. außerhalb der EU) und an Unternehmer in EU- Mitgliedstaaten bei Angabe der MWSt.-ID-Nr. Käufern, die ersteigerte Gegenstände selbst mit ins Ausland nehmen, wird die MWSt. erstattet, sobald Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. 9. Persönlich an der Kunstversteigerung teilnehmende Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld und Mehrwertsteuer) sofort nach erteiltem Zuschlag an den Versteigerer in bar oder durch bankbestätigten Scheck zu entrichten, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Alle Steuern, Kosten, Gebühren einer Überweisung oder der Scheckeinlösung incl. der in Abzug gebrachten Bankspesen gehen zu Lasten des Käufers. Die Zahlung von auswärtigen Erstehern, die schriftlich geboten haben oder durch Beauftragte vertreten gewesen sind, von Museen und anderen öffentlichen Instituten gilt unbeschadet der sofortigen Fälligkeit bei Eingang innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum als rechtzeitig. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von mindestens 1 % je angebrochenem Monat berechnet. 10. Bei Zahlungen in ausländischer Währung gehen etwaige Kursverluste und Einlösungsspesen zu Lasten des Ersteigerers. Bei verzögerter Zahlung oder Verweigerung der Abnahme des zugeschlagenen Gegenstandes haftet der Ersteher für jeglichen daraus entstehenden Schaden. Unbeschadet seines Rechts, wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, kann der Versteigerer den Gegenstand auf Kosten des Erstehers nochmals versteigern. In diesem Falle erlöschen die Rechte des Erstehers auf den Zuschlag; er haftet für den Ausfall, hat aber auf den Mehrerlös keinen Anspruch und wird zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen. 11. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle mit der Versteigerung zusammenhängenden Rechtsgeschäfte ist Köln. Der Versteigerer kann wahlweise an dem für den Wohnort des Käufers zuständigen Gericht klagen. 12. Die vorstehenden Bedingungen gelten sinngemäß auch für den freien Verkauf. 13. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine ihr im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst gleichkommende, gültige Bestimmung rückwirkend ersetzt. Trudel Klefisch, öffentlich bestellte Auktionatorin CONDITIONS OF SALE Kunsthandel Klefisch GmbH (Auctioneer: Mrs Trudel Klefisch) 1. Kunsthandel Klefisch GmbH acts only as agents for the vendor. The sales invoice will carry the name of Kunsthandel Klefisch GmbH. Vendors objects/lots will carry a property number entered at the end of each catalogue description, objects owned by Kunsthandel Klefisch will bear no number. 2. Kunsthandel Klefisch GmbH or any of its agents or employees will not be held responsible for catalogue descriptions although compiled with the utmost care and consideration. Lots purchased that are proved to be at fault through discrepancies from descriptions may be returned. The auctioneers must be informed in writing within two-weeks of purchase. 3. Each bidder will be deemed to be the principle. Buyers intending to use an agent or third party to bid on their behalf, should to avoid misrepresentation, inform the auctioneer prior to the auction. Any such representative whose responsibility may be limited and who cannot show entitlement to act as an agent, will be held fully responsible for any subsequent purchase or purchases. Intending bidders if unknown to Kunsthandel Klefisch GmbH will be requested to supply name, address and a bank or other reference. 4. The auctioneer may at their discretion, divide or combine any lot, change the order of sale or withdraw any lot that they deem necessary without providing a reason for so doing. 5. The sale and bidding is to be conducted in Euro.

7. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme unmittelbar nach der Auktion. Mit dem Zuschlag gehen Besitz und Gefahr,<br />

insbesondere auch die Gefahr des zufälligen Unterganges auf den Ersteher über, das Eigentum jedoch erst bei<br />

Eingang der vollständigen Zahlung. Der Versand ersteigerter Gegenstände erfolgt auf Kosten und Gefahr des Erstehers.<br />

8. Nach erteiltem Zuschlag ist der Zuschlagpreis zuzüglich eines Aufgeldes von 22 %, in dem die Umsatzsteuer, die<br />

nicht mehr ausgewiesen wird, enthalten ist (Differenzbesteuerung nach § 25a UstG ), sofort in bar zu zahlen. Unternehmer,<br />

die beim Erwerb von Kunstgegenständen und Antiquitäten zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, erhalten<br />

auf Wunsch die Rechnung nach der Regelbesteuerung ausgestellt; auf den Zuschlagpreis wird dann das Aufgeld<br />

von 12 % plus der gesetzlichen MWSt. berechnet. Die im Katalog aufgeführten Kunstgegenstände und Sammlungsstücke<br />

unterliegen dem ermäßigten Steuersatz (z.Zt. 7 %); die im Katalog mit einem (*) gekennzeichneten<br />

Gegenstände fallen unter den vollen Steuersatz.<br />

Katalogpositionen, die der Einfuhrumsatzsteuer oder der Vorsteuer unterliegen, sind mit einem (#) gekennzeichnet.<br />

Bei diesen Objekten wird die Regelbesteuerung angewendet.<br />

Von der MWSt. befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d. i. außerhalb der EU) und an Unternehmer in EU-<br />

Mitgliedstaaten bei Angabe der MWSt.-ID-Nr. Käufern, die ersteigerte Gegenstände selbst mit ins Ausland nehmen,<br />

wird die MWSt. erstattet, sobald Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen.<br />

9. Persönlich an der Kunstversteigerung teilnehmende Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld<br />

und Mehrwertsteuer) sofort nach erteiltem Zuschlag an den Versteigerer in bar oder durch bankbestätigten<br />

Scheck zu entrichten, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Alle Steuern, Kosten, Gebühren<br />

einer Überweisung oder der Scheckeinlösung incl. der in Abzug gebrachten Bankspesen gehen zu Lasten des<br />

Käufers. Die Zahlung von auswärtigen Erstehern, die schriftlich geboten haben oder durch Beauftragte vertreten gewesen<br />

sind, von Museen und anderen öffentlichen Instituten gilt unbeschadet der sofortigen Fälligkeit bei Eingang<br />

innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum als rechtzeitig. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von<br />

mindestens 1 % je angebrochenem Monat berechnet.<br />

10. Bei Zahlungen in ausländischer Währung gehen etwaige Kursverluste und Einlösungsspesen zu Lasten des Ersteigerers.<br />

Bei verzögerter Zahlung oder Verweigerung der Abnahme des zugeschlagenen Gegenstandes haftet der<br />

Ersteher für jeglichen daraus entstehenden Schaden. Unbeschadet seines Rechts, wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages<br />

oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, kann der Versteigerer den Gegenstand auf<br />

Kosten des Erstehers nochmals versteigern. In diesem Falle erlöschen die Rechte des Erstehers auf den Zuschlag;<br />

er haftet für den Ausfall, hat aber auf den Mehrerlös keinen Anspruch und wird zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen.<br />

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle mit der Versteigerung zusammenhängenden Rechtsgeschäfte ist Köln.<br />

Der Versteigerer kann wahlweise an dem für den Wohnort des Käufers zuständigen Gericht klagen.<br />

12. Die vorstehenden Bedingungen gelten sinngemäß auch für den freien Verkauf.<br />

13. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen dadurch nicht berührt.<br />

Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine ihr im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst gleichkommende, gültige<br />

Bestimmung rückwirkend ersetzt.<br />

Trudel <strong>Klefisch</strong>, öffentlich bestellte Auktionatorin<br />

CONDITIONS OF SALE<br />

<strong>Kunsthandel</strong> <strong>Klefisch</strong> GmbH (Auctioneer: Mrs Trudel <strong>Klefisch</strong>)<br />

1. <strong>Kunsthandel</strong> <strong>Klefisch</strong> GmbH acts only as agents for the vendor. The sales invoice will carry the name of <strong>Kunsthandel</strong><br />

<strong>Klefisch</strong> GmbH. Vendors objects/lots will carry a property number entered at the end of each catalogue description,<br />

objects owned by <strong>Kunsthandel</strong> <strong>Klefisch</strong> will bear no number.<br />

2. <strong>Kunsthandel</strong> <strong>Klefisch</strong> GmbH or any of its agents or employees will not be held responsible for catalogue descriptions<br />

although compiled with the utmost care and consideration. Lots purchased that are proved to be at fault through<br />

discrepancies from descriptions may be returned. The auctioneers must be informed in writing within two-weeks of<br />

purchase.<br />

3. Each bidder will be deemed to be the principle. Buyers intending to use an agent or third party to bid on their behalf,<br />

should to avoid misrepresentation, inform the auctioneer prior to the auction. Any such representative whose<br />

responsibility may be limited and who cannot show entitlement to act as an agent, will be held fully responsible for<br />

any subsequent purchase or purchases.<br />

Intending bidders if unknown to <strong>Kunsthandel</strong> <strong>Klefisch</strong> GmbH will be requested to supply name, address and a bank<br />

or other reference.<br />

4. The auctioneer may at their discretion, divide or combine any lot, change the order of sale or withdraw any lot that<br />

they deem necessary without providing a reason for so doing.<br />

5. The sale and bidding is to be conducted in Euro.

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