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<strong>Wohnungsbau</strong>-Genossenschaft „Treptow Nord“ eG 2/<strong>2012</strong><br />

Bilanzielle Behandlung von öffentlich-rechtlichen<br />

Verpflichtungen aus der Trinkwasserverordnung<br />

Öffentlich-rechtliche Verpflichtungen gehen einher mit Kosten. Die Frage ist, sind diese Verpflichtungen<br />

ungewisse Verbindlichkeiten, die zu einer Rückstellungsbildung führen?<br />

Kriterien für die Bildung einer Rückstellung sind:<br />

• das Bestehen einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung<br />

• die wirtschaftliche Verursachung liegt vor dem Bilanzstichtag<br />

• die Verpflichtung ist noch nicht erfüllt und rückständig<br />

• Ausnahmeregelungen und Übergangsfristen sind zu beachten<br />

• keine aktivierungspflichtigen Aufwendungen<br />

Aus der seit dem 1. November 2011 in Kraft gesetzten Trinkwasserverordnung resultiert, dass die Großanlagen<br />

der Warmwasserinstallationen einmal jährlich auf Legionellen zu untersuchen sind. Die Untersuchung<br />

soll evtl. auf drei Jahre verlängert werden. Hierzu müssen Probeentnahmestellen vorhanden sein.<br />

Sofern diese nicht vorhanden sind, ergibt sich eine Nachrüstverpflichtung.<br />

In der Regel sind die Probeentnahmestellen nicht vorhanden, so dass die Nachrüstverpflichtung zu aktivierungsfähigem<br />

Aufwand führt. Es handelt sich um eine Erweiterung eines Vermögensgegenstandes nach<br />

§ 255 Abs. 2 HGB (Handelsgesetzbuch). Daraus folgt: Keine Rückstellung, sondern Aktivierung. Der Aktivierungsaufwand<br />

wird <strong>2012</strong> ca. 65 TE betragen.<br />

Die jährliche Legionellenprüfung wird als Aufwand mit ca. 50 TE unter „Aufwendungen der Hausbewirtschaftung“<br />

ausgewiesen und im Rahmen der Betriebskostenabrechnung umgelegt und zeitversetzt als<br />

Umsatzerlöse der Hausbewirtschaftung (als Umlagen) ausgewiesen.<br />

Steigende Müllkosten bei der BSR ab 01.01.2013<br />

Die Gebühren für Müllabfuhr und Straßenreinigung in Berlin werden auch im kommenden Jahr wieder<br />

steigen, so dass der Trend der zweijährigen Kostensteigerung bei der BSR anhält. Der Standardtarif für<br />

Hausmüll entwickelt sich zwischen +3,3 % und maximal +6,4 %. So steigt die Gebühr für einen 120-Liter-<br />

Behälter um 1,64 E pro Monat und für den 1100 Liter Behälter um 3,58 E pro Monat. Die Entgelte für<br />

die Straßenreinigung erhöhen sich um 3,7 %.<br />

Weiterhin steigen die Kosten für die<br />

Biogutentsorgung zwischen 2,6 %<br />

und 3,8 % für die Behältergrößen von<br />

60 Liter – 240 Liter. Trotz dieser<br />

Preiserhöhung bleibt die Biotonne<br />

deutlich preisgünstiger als die graue<br />

Restmülltonne.<br />

Mit dieser Gebührenerhöhung bleibt<br />

die BSR aber im Rahmen der von führenden<br />

Instituten für 2013 und 2014<br />

prognostizierten Teuerungsrate.<br />

Für einen Haushalt mit 50 m² Wohn-<br />

fläche, dem ca. 72,00 E an Müllkosten<br />

und 12,50 E an Straßenreinigungskosten<br />

mit der Betriebskostenabrechnung<br />

berechnet wurden, beutet diese<br />

Anhebung der BSR-Preise zum 1. Januar<br />

2013 eine Mehrbelastung von<br />

ca. 3,00 E im Jahr.<br />

Günstiger kann die Müllabfuhr werden,<br />

wenn die Wohnungsnutzer eine<br />

konsequente Mülltrennung durchführen.

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