Mitglieder-Information 2 / 2012 laden - Wohnungsbau ...
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<strong>Wohnungsbau</strong>-Genossenschaft „Treptow Nord“ eG 2/<strong>2012</strong><br />
Bilanzielle Behandlung von öffentlich-rechtlichen<br />
Verpflichtungen aus der Trinkwasserverordnung<br />
Öffentlich-rechtliche Verpflichtungen gehen einher mit Kosten. Die Frage ist, sind diese Verpflichtungen<br />
ungewisse Verbindlichkeiten, die zu einer Rückstellungsbildung führen?<br />
Kriterien für die Bildung einer Rückstellung sind:<br />
• das Bestehen einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung<br />
• die wirtschaftliche Verursachung liegt vor dem Bilanzstichtag<br />
• die Verpflichtung ist noch nicht erfüllt und rückständig<br />
• Ausnahmeregelungen und Übergangsfristen sind zu beachten<br />
• keine aktivierungspflichtigen Aufwendungen<br />
Aus der seit dem 1. November 2011 in Kraft gesetzten Trinkwasserverordnung resultiert, dass die Großanlagen<br />
der Warmwasserinstallationen einmal jährlich auf Legionellen zu untersuchen sind. Die Untersuchung<br />
soll evtl. auf drei Jahre verlängert werden. Hierzu müssen Probeentnahmestellen vorhanden sein.<br />
Sofern diese nicht vorhanden sind, ergibt sich eine Nachrüstverpflichtung.<br />
In der Regel sind die Probeentnahmestellen nicht vorhanden, so dass die Nachrüstverpflichtung zu aktivierungsfähigem<br />
Aufwand führt. Es handelt sich um eine Erweiterung eines Vermögensgegenstandes nach<br />
§ 255 Abs. 2 HGB (Handelsgesetzbuch). Daraus folgt: Keine Rückstellung, sondern Aktivierung. Der Aktivierungsaufwand<br />
wird <strong>2012</strong> ca. 65 TE betragen.<br />
Die jährliche Legionellenprüfung wird als Aufwand mit ca. 50 TE unter „Aufwendungen der Hausbewirtschaftung“<br />
ausgewiesen und im Rahmen der Betriebskostenabrechnung umgelegt und zeitversetzt als<br />
Umsatzerlöse der Hausbewirtschaftung (als Umlagen) ausgewiesen.<br />
Steigende Müllkosten bei der BSR ab 01.01.2013<br />
Die Gebühren für Müllabfuhr und Straßenreinigung in Berlin werden auch im kommenden Jahr wieder<br />
steigen, so dass der Trend der zweijährigen Kostensteigerung bei der BSR anhält. Der Standardtarif für<br />
Hausmüll entwickelt sich zwischen +3,3 % und maximal +6,4 %. So steigt die Gebühr für einen 120-Liter-<br />
Behälter um 1,64 E pro Monat und für den 1100 Liter Behälter um 3,58 E pro Monat. Die Entgelte für<br />
die Straßenreinigung erhöhen sich um 3,7 %.<br />
Weiterhin steigen die Kosten für die<br />
Biogutentsorgung zwischen 2,6 %<br />
und 3,8 % für die Behältergrößen von<br />
60 Liter – 240 Liter. Trotz dieser<br />
Preiserhöhung bleibt die Biotonne<br />
deutlich preisgünstiger als die graue<br />
Restmülltonne.<br />
Mit dieser Gebührenerhöhung bleibt<br />
die BSR aber im Rahmen der von führenden<br />
Instituten für 2013 und 2014<br />
prognostizierten Teuerungsrate.<br />
Für einen Haushalt mit 50 m² Wohn-<br />
fläche, dem ca. 72,00 E an Müllkosten<br />
und 12,50 E an Straßenreinigungskosten<br />
mit der Betriebskostenabrechnung<br />
berechnet wurden, beutet diese<br />
Anhebung der BSR-Preise zum 1. Januar<br />
2013 eine Mehrbelastung von<br />
ca. 3,00 E im Jahr.<br />
Günstiger kann die Müllabfuhr werden,<br />
wenn die Wohnungsnutzer eine<br />
konsequente Mülltrennung durchführen.