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PDF-Datei, 3,75 MB - Wasserburg am Inn!

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<strong>Wasserburg</strong>er Heimatnachrichten<br />

20 / 2009 <strong>am</strong>tsblatt der stadt wasserburg <strong>am</strong> inn 6. November 2009<br />

Hugo Jaeggi: Die andere Seite des Spiegels<br />

Schwarz-Weiß-<br />

Fotografien –<br />

zu sehen vom<br />

30. November bis<br />

24. Januar<br />

in der Fotogalerie<br />

Karin Schneider-Henn<br />

in der Schmidzeile 12<br />

einladung<br />

zu den Bürgervers<strong>am</strong>mlungen 2009,<br />

Seite 2<br />

blutspendeaktion<br />

<strong>am</strong> 4. und 5. November in <strong>Wasserburg</strong>,<br />

Seite 17<br />

rock pop<br />

Schüler-Benefizkonzert<br />

in der Badria-Halle, Seite 19<br />

wasserburger weihnacht<br />

Christkindl und Krippen im Museum,<br />

Seite 9<br />

zeit<br />

Themenausstellung der Fotogruppe<br />

<strong>Wasserburg</strong>, Seite 21


SEITE 2 wasserburger heimatnachrichten<br />

20/2009<br />

<strong>am</strong>tliche mitteilungen<br />

abfallwirtschaft<br />

Altpapier-S<strong>am</strong>mlung <strong>am</strong> 28. November<br />

Bitte stellen Sie ihre Druckerzeugnisse (Zeitungen, Zeitschriften,<br />

Prospekte, Broschüren, Kataloge) gebündelt bereit. Die S<strong>am</strong>mlung<br />

findet <strong>am</strong> S<strong>am</strong>stag, 28. November, im Auftrag der Stadt <strong>Wasserburg</strong><br />

a. <strong>Inn</strong> durch Feuerwehr-Oldtimerfreunde statt. Für die<br />

Abholung ist zu beachten, dass die fest verschnürten, nicht in<br />

Plastiktüten verpackten, Papierbündel vor 8 Uhr deutlich sichtbar<br />

<strong>am</strong> Straßenrand bereitgestellt werden müssen. Machen Sie die<br />

einzelnen Bündel bitte nicht schwerer als 5 kg. Sollten die Bündel<br />

<strong>am</strong> S<strong>am</strong>meltag nicht bis 13 Uhr abgeholt worden sein, benachrichtigen<br />

Sie bitte den eins<strong>am</strong>melnden Verein unter Telefon 0176-<br />

76206395.<br />

Impressum<br />

Die <strong>Wasserburg</strong>er Heimatnachrichten sind<br />

das Amtsblatt der Stadt <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong>.<br />

Herausgeber, Anzeigen, Druck und Verlag:<br />

Druckerei Weigand, W<strong>am</strong>bach und Peiker GmbH<br />

Verantwortlich für den <strong>am</strong>tlichen Teil:<br />

Stadt <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong><br />

Redaktion: Andreas Hiebl<br />

Anschrift der Redaktion:<br />

<strong>Wasserburg</strong>er Heimatnachrichten<br />

Marienplatz 2, 83512 <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong><br />

Tel.: (0 80 71) 1 05-19, Fax: (0 80 71) 1 05 70<br />

E-Mail: whn@stadt.wasserburg.de<br />

Internet: www.wasserburg.de<br />

Verantwortlich für den nicht<strong>am</strong>tlichen Teil:<br />

Druckerei Weigand, W<strong>am</strong>bach und Peiker GmbH<br />

Leitung: Herbert W<strong>am</strong>bach und Franz Peiker<br />

Anschrift des Verlages:<br />

Druckerei Weigand, W<strong>am</strong>bach und Peiker GmbH<br />

Dr.-Fritz-Huber-Str. 12, 83512 <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong><br />

Tel.: (0 80 71) 39 04, Fax: (0 80 71) 63 99<br />

E-Mail: info@weigand-druck.de<br />

Internet: www.weigand-druck.de<br />

Auflage: 6.000 Stück<br />

Verteilung an alle Haushalte der Stadt <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong><br />

Erscheinung: Freitags, 14tägig<br />

Gestaltung und Konzept:<br />

ATNIC GmbH - Agentur für vernetzte Kommunikation<br />

www.atnic.de<br />

Druck: Offsetdruck auf umweltfreundlichem Papier<br />

Die <strong>Wasserburg</strong>er Heimatnachrichten werden in Ausschnitten<br />

unter www.wasserburg.de auch im Internet veröffentlicht.<br />

Erscheinungstermine:<br />

Die nächsten Ausgaben der <strong>Wasserburg</strong>er Heimatnachrichten erscheinen<br />

<strong>am</strong>:<br />

> Freitag, 20. 11. 2009, Redaktionsschluss 11. 11. 2009<br />

> Freitag, 4. 12. 2009, Redaktionsschluss 25. 11. 2009<br />

(Änderungen vorbehalten)<br />

erster bürgermeister<br />

Bürgersprechstunden des Ersten Bürgermeisters<br />

Der Erste Bürgermeister Michael Kölbl bietet jeweils an zwei<br />

Tagen eines Monats Sprechstunden für Bürger im Rathaus an. Die<br />

nächsten Bürgersprechstunden:<br />

> Montag, 7. Dezember, von 14 bis 17 Uhr<br />

> Montag, 21. Dezember, von 14 bis 17 Uhr<br />

Im November finden wegen der vier Bürgervers<strong>am</strong>mlungen keine<br />

Bürgersprechstunden statt.<br />

Eine telefonische Voranmeldung mit Angabe des Besprechungsthemas<br />

ist erforderlich. Telefonische Anmeldung bitte bis spätestens<br />

12 Uhr des vorhergehenden Freitags bei Frau Scharlach oder<br />

Frau Hofmeister unter Telefon 08071/105-11.<br />

energiedialog wasserburg 2050<br />

Bürgersprechstunde<br />

der <strong>Wasserburg</strong>er Energieberater<br />

Im Rahmen des Energiedialog <strong>Wasserburg</strong> 2050, einer Initiative,<br />

die das Erreichen der Klimaschutzziele in <strong>Wasserburg</strong> verfolgt,<br />

wird jeden letzten Freitag im Monat eine kostenlose<br />

Kurzberatung zum Thema Energiesparen angeboten.<br />

Die nächsten Termine für 2009 sind:<br />

> 27. November und<br />

> 18. Dezember.<br />

Beratungstermine werden von 16 bis 18 Uhr vergeben, eine Kurzberatung<br />

dauert 30 Minuten. Anmeldungen zu den Kurzberatungen<br />

werden von der Energieberatung der Stadtwerke <strong>Wasserburg</strong><br />

a. <strong>Inn</strong> entgegengenommen. Sie erreichen die Energieberatung<br />

der Stadtwerke <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong>, Heinz Matzke, unter<br />

der Telefonnummer 08071/9088-22 bzw. per E-Mail energieberatung@stadtwerke-wasserburg.de.<br />

Einladung zu den Bürgervers<strong>am</strong>mlungen 2009<br />

Im November finden an den nachstehenden vier Abenden<br />

Bürgervers<strong>am</strong>mlungen der Stadt <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong> statt.<br />

Den Bürgerinnen und Bürgern wird Gelegenheit gegeben,<br />

ihre gemeindlichen Schwerpunktthemen speziell in den sie<br />

betreffenden Stadtteilen zu erörtern.<br />

> Montag, 09.11.2009, 18.30 Uhr<br />

Bürgervers<strong>am</strong>mlung Altstadt (Feuerwehrhaus)<br />

> Dienstag, 10.11.2009, 18.30 Uhr<br />

Bürgervers<strong>am</strong>mlung Burgau<br />

(Betreuungszentrum, BT-Raum 1 und 2)<br />

> Montag, 16.11.2009, 18.30 Uhr<br />

Bürgervers<strong>am</strong>mlung Reitmehring (Grundschule, Aula)<br />

> Dienstag, 17.11.2009, 18.30 Uhr<br />

Bürgervers<strong>am</strong>mlung Burgerfeld (Pfarrsaal St. Konrad)<br />

Die ges<strong>am</strong>te Bürgerschaft wird hierzu eingeladen und gebeten,<br />

zahlreich an den Bürgervers<strong>am</strong>mlungen teilzunehmen.<br />

personalverwaltung<br />

Stellenausschreibung<br />

Die Stadt <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong> bildet aus und kann ab 1. September<br />

2010 Plätze für folgende Ausbildungsberufe anbieten:<br />

> Verwaltungsfachangestellte/r<br />

> Praktikantinnen/Praktikanten<br />

für das Sozialpädagogische Seminar<br />

im ersten Ausbildungsjahr (Erzieher/in)<br />

in den Kindertagesstätten der Stadt.


20/2009 wasserburger heimatnachrichten<br />

SEITE 3<br />

Schriftliche Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind bis<br />

spätestens 13.11.2009 an die Stadtverwaltung 83506 <strong>Wasserburg</strong><br />

a. <strong>Inn</strong>, Postfach 16 80, zu richten.<br />

Darüber hinaus kann die Heiliggeist-Spitalstiftung unter der Verwaltung<br />

der Stadt <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong> als anerkannte Zivildienststelle<br />

ab 01.08.2010 einen<br />

> Zivildienstplatz<br />

zur Verfügung stellen.<br />

Auskünfte erteilt die Personalstelle (Herr Hundmaier) unter Telefon<br />

08071/105-13.<br />

wahl<strong>am</strong>t<br />

stadtbau<strong>am</strong>t<br />

Räum- und Streupflicht<br />

der Anlieger von Straßen und Gehwegen<br />

Nachdem der Winter vor der Tür steht, möchten wir Sie über die<br />

Räum- und Streupflichten im Stadtgebiet von <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong><br />

informieren.<br />

Dem Anlieger obliegt die Räum- und Streupflicht auf dem an sein<br />

Grundstück angrenzenden Gehsteig(en) innerhalb der geschlossenen<br />

Ortslage. Fehlt ein Gehsteig, so ist 1 Meter als Fußweg <strong>am</strong><br />

Fahrbahnrand zu räumen und zu streuen.<br />

Die Anlieger haben diese Flächen an Werktagen ab 7 Uhr und an<br />

Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr von Schnee zu räumen<br />

und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten<br />

abstumpfenden Stoffen (z.B. Sand, Splitt), nicht jedoch mit<br />

Tausalz oder ätzenden Mitteln zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen.<br />

Bei besonderer Glättegefahr (z.B. an Treppen oder starken<br />

Steigungen) ist das Streuen von Tausalz zulässig. Diese Sicherungsmaßnahmen<br />

sind bis 20 Uhr so oft zu wiederholen, wie es<br />

zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum<br />

oder Besitz erforderlich ist.<br />

Der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut) sind neben der<br />

Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert<br />

wird. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte<br />

und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten.<br />

Als Anlieger gilt im Wesentlichen der Grundstücks- oder Wohnungseigentümer<br />

oder der Erbbauberechtigte. In vielen Fällen hat<br />

der Eigentümer dem Mieter die Räum- und Streupflicht im<br />

Mietvertrag übertragen.<br />

Die Räum- und Streupflicht sollte wegen der d<strong>am</strong>it verbundenen<br />

Haftung bei Unfällen ernst genommen werden. Gleichgültigkeit<br />

kann bei Wegeunfällen teuer zu stehen kommen. Zwar kann eine<br />

Haftpflichtversicherung, die dieses Risiko einschließt, den finanziellen<br />

Schaden absichern, doch der Unfall und die Unfallfolgen<br />

bleiben. Ist man selbst verhindert, sollte eine andere Person mit<br />

dem Räumen und Streuen beauftragt werden. Bei Zweifelsfragen<br />

wird Ihnen im Rathaus, Zimmer 31, Telefon 08071/105-36 gerne<br />

Auskunft gegeben. Auf Wunsch wird auch die städtische „Verordnung<br />

über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen<br />

und die Sicherung der Gehbahnen im Winter“ zur Verfügung<br />

gestellt. Auch im Internet unter www.wasserburg.de kann die<br />

Satzung unter „Ortsrecht“ als <strong>PDF</strong>-<strong>Datei</strong> abgerufen werden.<br />

bürgerbüro<br />

Lohnsteuerkarten 2010<br />

Bis Ende Oktober wurden die Lohnsteuerkarten für das Kalenderjahr<br />

2010 zugestellt. Wir bitten alle Empfänger, die Eintragungen<br />

auf den jeweiligen Karten auf ihre Richtigkeit hin zu prüfen, ehe<br />

diese an den Arbeitgeber weitergegeben werden.<br />

Bei Änderungen bzw. falls Sie irrtümlicherweise keine Lohnsteuerkarte<br />

bekommen haben, wenden sie sich bitte an das Bürgerbüro<br />

der Stadt <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong>, Rathaus (Eingang Frauengasse),<br />

Zimmer Nr. 01 im Erdgeschoss.<br />

Öffnungszeiten des Bürgerbüros:<br />

> Montag und Dienstag 8 bis 16 Uhr<br />

> Mittwoch 8 bis 13 Uhr<br />

> Donnerstag 8 bis 18 Uhr<br />

> Freigag 8 bis 12 Uhr<br />

bürgerbüro<br />

Briefkasten richtig beschriftet<br />

und Hausnummer gut erkennbar?<br />

Bei der jüngst durchgeführten Zustellaktion der<br />

Lohnsteuerkarten wurde vielfach festgestellt, dass Briefkästen<br />

nicht beschriftet sind. Bitte bedenken Sie, dass Ihre Post nur dann<br />

zuverlässig zugestellt werden kann, wenn der Briefkasten eindeutig<br />

beschriftet ist.<br />

Gleiches gilt für die Hausnummer. Die ist für die Zustellung von<br />

Briefen und Paketen in der Regel zwar nicht ganz so wichtig, kann<br />

aber im Notfall (Brand, Rettungseinsatz) womöglich lebensrettend<br />

sein!<br />

abfallberatung<br />

S<strong>am</strong>meln Sie mit!<br />

Ab sofort ist das S<strong>am</strong>meln und Entsorgen von alten Batterien<br />

(Monozellen, Akkus, Knopfzellen usw.) noch einfacher.


SEITE 4 wasserburger heimatnachrichten<br />

20/2009<br />

Am Wertstoffhof erhalten Sie kleine, wieder verwendbare S<strong>am</strong>melboxen<br />

mit denen Sie die Batterien zu Hause getrennt s<strong>am</strong>meln<br />

und dann <strong>am</strong> Wertstoffhof oder an den Wertstoffinseln entsorgen<br />

können. Batterien dürfen schon sein längerer Zeit nicht<br />

mehr über die Mülltonne entsorgt werden, da sie Schadstoffe enthalten.<br />

Mittlerweile ist ein hervorragend organisiertes, kostenloses<br />

Rücknahmesystem (www.grs-batterien.de) aufgebaut, dass<br />

deutschlandweit Batterien s<strong>am</strong>melt und umweltgerecht recycelt.<br />

Machen Sie also mit!<br />

stadtbus<br />

weitere mitteilungen<br />

stadtwerke wasserburg a. inn<br />

Öffentliche Bekanntgabe<br />

Die Stadtwerke <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong> geben bekannt, dass sich die<br />

„Allgemeinen Grundversorgungsbedingungen (AGB) - Strom in<br />

der Niederspannung (eigenes Netz)“ mit Wirkung zum<br />

01.01.2010 ändern.<br />

Die ab 01.01.2010 gültigen AGB sind unten abgedruckt, stehen<br />

aber auch zum Download im Internetauftritt der Stadtwerke<br />

(www.stadtwerke-wasserburg.de) bereit bzw. liegen in den<br />

Geschäftsräumen der Stadtwerke (Max-Emanuel-Platz 6, 83512<br />

<strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong>) zur Einsicht aus.<br />

Die Stadtwerke <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong> weisen darauf hin, dass die<br />

unten abgedruckten AGB ab 01.01.2010 zwischen den Stadtwerken<br />

und den einzelnen, betroffenen Kunden als vereinbart gelten,<br />

sofern die einzelnen, betroffenen Kunden nicht jeweils bis spätestens<br />

07.12.2009 der Anwendung der unten abgedruckten AGB in<br />

Textform widersprechen.<br />

Stadtwerke <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong><br />

<strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong>, den 06.11.2009<br />

Allgemeine Grundversorgungsbedingungen (AGB) –<br />

Strom in Niederspannung (eigenes Netz)<br />

I. Begriffsbestimmungen<br />

II. Grundversorgung<br />

1. Grundversorgungsvertrag<br />

2. Bedarfsdeckung<br />

3. Art der Versorgung<br />

4. Voraussetzung der Grundversorgung<br />

5. Umfang der Grundversorgung<br />

6. Haftung bei Versorgungsstörungen<br />

7. Erweiterung und Änderung der Kundenanlagen sowie der Verbrauchsgeräte<br />

und Mitteilungspflichten<br />

III. Aufgaben und Rechte des Grundversorgers<br />

1. Messeinrichtungen<br />

2. Ablesung<br />

3. Zutrittsrecht<br />

4. Vertragsstrafe<br />

IV. Abrechnung der Stromlieferung<br />

1. Abrechnung<br />

2. Abschlagszahlungen<br />

3. Vorauszahlungen<br />

4. Sicherheitsleistungen<br />

5. Rechnungen und Abschläge<br />

6. Zahlung und Verzug<br />

7. Berechnungsfehler<br />

V. Lieferantenwechsel und Lieferantenkonkurrenz<br />

1. Lieferantenwechsel<br />

2. Lieferantenkonkurrenz<br />

VI. Unterbrechung und Beendigung des Grundversorgungsverhältnisses<br />

1. Unterbrechung der Versorgung<br />

2. Kündigung<br />

3. Fristlose Kündigung<br />

VII. Entgelte, Ersatzversorgung und Sonstiges<br />

1. Entgelte, Bestimmungsrecht, Änderungen von Entgelten<br />

2. Ersatzversorgung<br />

3. Gerichtsstand<br />

4. Veröffentlichung und Änderung der Entgelte sowie der Allgemeinen<br />

Grundversorgungsbedingungen<br />

5. Einwilligung des Kunden nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)<br />

Allgemeine Grundversorgungsbedingungen (AGB)<br />

I. Begriffsbestimmungen<br />

1. Eigenanlagen sind Anlagen zur Deckung des Eigenbedarfes, die nicht vom<br />

Netzbetreiber oder vom Versorger betrieben werden.<br />

2. Entnahmestelle ist das Ende des Netzanschlusses und der Punkt, an dem vom<br />

Kunden Strom aus dem Verteilernetz entnommen wird.<br />

3. Kunde ist der Haushaltskunde, der überwiegend Strom für den Eigenverbrauch<br />

kauft und in der Grundversorgung vom Grundversorger nach § 36<br />

EnWG mit Strom beliefert wird.


20/2009 wasserburger heimatnachrichten<br />

SEITE 5<br />

4. Kundenanlagen sind die elektrischen Anlagen hinter dem Netzanschluss, mit<br />

Ausnahme der Messeinrichtungen.<br />

5. Netzanschluss ist die Verbindung des Verteilernetzes mit der Kundenanlage.<br />

6. Netzbetreiber ist der Betreiber des Verteilernetzes.<br />

7. Strom ist elektrische Energie.<br />

8. Stromlieferant ist eine natürliche oder juristische Person, deren Geschäftstätigkeit<br />

ganz oder teilweise auf den Vertrieb von Strom zum Zwecke der<br />

Belieferung von Letztverbrauchern ausgerichtet ist.<br />

9. Grundversorgungsvertrag ist der Vertrag, aufgrund dessen der Kunde vom<br />

Versorger im Rahmen der Grundversorgung nach § 36 EnWG mit Strom<br />

beliefert wird.<br />

10. Grundversorger ist das örtliche Stromversorgungsunternehmen.<br />

11. Verteilernetz ist das örtliche Netz des Netzbetreibers, das überwiegend zur<br />

Versorgung von Letztverbrauchern mit Strom dient.<br />

II. Grundversorgung<br />

1. Grundversorgungsvertrag<br />

1.1 Der Grundversorgungsvertrag soll in Textform abgeschlossen werden. Ist der<br />

Grundversorgungsvertrag auf andere Weise zustande gekommen, so hat der<br />

Grundversorger den Vertragsschluss dem Kunden unverzüglich in Textform<br />

zu bestätigen.<br />

1.2 Kommt der Grundversorgungsvertrag dadurch zustande, dass Strom aus<br />

dem Verteilernetz entnommen wird, über das der Grundversorger die<br />

Grundversorgung durchführt, so ist der Kunde verpflichtet, dem Grundversorger<br />

die Entnahme von Strom unverzüglich mitzuteilen. Die Mitteilungspflicht<br />

gilt auch, wenn die Belieferung des Kunden durch einen Stromlieferanten<br />

endet und der Kunde kein anschließendes Lieferverhältnis mit einem<br />

anderen Stromlieferanten begründet hat.<br />

1.3 Im Grundversorgungsvertrag oder in der Vertragsbestätigung nach Ziffer 1.1<br />

Satz 2 wird der Grundversorger auf die Allgemeinen Grundversorgungsbedingungen<br />

hinweisen.<br />

2. Bedarfsdeckung<br />

Der Kunde ist für die Dauer des Grundversorgungsvertrages verpflichtet, seinen<br />

ges<strong>am</strong>ten leitungsgebundenen Strombedarf aus den Stromlieferungen<br />

des Grundversorgers zu decken. Ausgenommen ist die Bedarfsdeckung durch<br />

Eigenanlagen der Kraft-Wärme-Kopplung bis 50 Kilowatt elektrischer Leistung<br />

und aus erneuerbaren Energien; ferner durch Eigenanlagen, die ausschließlich<br />

der Sicherstellung des Strombedarfs bei Aussetzung der Stromlieferung<br />

dienen (Notstromaggregate). Notstromaggregate dürfen außerhalb<br />

ihrer eigentlichen Bestimmung nicht mehr als 15 Stunden monatlich zur<br />

Erprobung betrieben werden.<br />

3. Art der Versorgung<br />

3.1 Der Grundversorger kann im Interesse des Kunden die für die Durchführung<br />

der Stromlieferung erforderlichen Verträge mit dem Netzbetreiber abschließen.<br />

Er trifft die ihm möglichen Maßnahmen, um dem Kunden an der Entnahmestelle,<br />

zu dessen Nutzung der Kunde nach dem Anschlussnutzungsverhältnis<br />

zwischen ihm und dem Netzbetreiber berechtigt ist, zu den jeweiligen<br />

Allgemeinen Preisen und AGB zur Verfügung zu stellen.<br />

3.2 Der Strom wird im Rahmen der Grundversorgung für Zwecke des<br />

Letztverbrauchs geliefert.<br />

3.3 Welche Stromart (Drehstrom oder Wechselstrom) und Spannungsart für das<br />

Vertragsverhältnis maßgebend sein soll, ergibt sich aus der Stromart und<br />

Spannung des jeweiligen Elektrizitätsversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung,<br />

an das die Anlage, über die der Kunde Strom entnimmt, angeschlossen<br />

ist.<br />

4. Voraussetzung der Grundversorgung<br />

4.1 Voraussetzung für die Belieferung des Kunden mit Strom durch den Grundversorger<br />

auf der Grundlage des Grundversorgungsvertrages ist, dass zwischen<br />

dem Anschlussnehmer und dem Netzbetreiber ein Netzanschluss- und<br />

zwischen dem Anschlussnutzer und dem Netzbetreiber ein Anschlussnutzungsverhältnis<br />

besteht.<br />

4.2 Der Kunde kann hinsichtlich der Nutzung des Netzanschlusses keine weitergehenden<br />

Rechte geltend machen als der Anschlussinhaber nach dem<br />

Netzanschlussvertrag.<br />

5. Umfang der Grundversorgung<br />

Der Grundversorger wird den Strombedarf des Kunden im Rahmen von § 36<br />

EnWG befriedigen und für die Dauer des Grundversorgungsvertrages im<br />

vertraglich vorgesehenen Umfang nach Maßgabe der vorgenannten Ziffern<br />

jederzeit Strom zu den jeweils geltenden Allgemeinen Preisen und AGB an<br />

der Entnahmestelle zur Verfügung stellen. Dies gilt nicht, soweit<br />

a) die Allgemeinen Preise zeitliche Beschränkungen vorsehen,<br />

b) und solange der Netzbetreiber den Netzanschluss und die Anschlussnutzung<br />

nach § 17 NAV oder § 24 Abs. 1, 2 und 5 NAV unterbrochen hat,<br />

c) oder solange der Grundversorger an der Erzeugung, dem Bezug oder der<br />

vertragsgemäßen Lieferung von Strom durch höhere Gewalt, einer Störung<br />

des Netzbetriebes oder sonstiger Umstände, deren Beseitigung ihm nicht<br />

möglich ist, gehindert ist oder ihm dies im Sinne des § 36 Abs. 1 Satz 2 EnWG<br />

wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann.<br />

6. Haftung bei Versorgungsstörungen<br />

6.1 Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Stromversorgung<br />

ist, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich<br />

des Netzanschlusses handelt, der Grundversorger von der Leistungs-<br />

pflicht befreit. Satz 1 gilt nicht, soweit die Unterbrechung auf nichtberechtigten<br />

Maßnahmen des Grundversorgers nach Abschnitt VI Ziffer 1 beruht.<br />

6.2 Der Grundversorger ist verpflichtet, seinen Kunden auf Verlangen unverzüglich<br />

über die mit der Schadensverursachung durch den Netzbetreiber zus<strong>am</strong>menhängenden<br />

Tatsachen insoweit Auskunft zu geben, als sie ihm bekannt<br />

sind oder von ihm in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können.<br />

7. Erweiterung und Änderung der Kundenanlagen sowie der<br />

Verbrauchsgeräte und Mitteilungspflichten<br />

7.1 Erweiterungen und Änderungen von Kundenanlagen sowie die Verwendung<br />

zusätzlicher Verbrauchsgeräte sind dem Grundversorger vom Kunden unverzüglich<br />

in Textform mitzuteilen, soweit sich dadurch preisliche Bemessungsgrößen<br />

ändern.<br />

7.2 Nähere Einzelheiten über den Inhalt der Mitteilung können vom Grundversorger<br />

in Ergänzenden Bedingungen geregelt werden. Der Grundversorger<br />

kann solche ergänzenden Allgemeinen Bedingungen auf seiner Internetseite<br />

veröffentlichen.<br />

III. Aufgaben und Rechte des Grundversorgers<br />

1. Messeinrichtungen<br />

1.1 Der vom Kunden an der Entnahmestelle entnommene Strom wird durch<br />

Messeinrichtungen festgestellt, die den eichrechtlichen Vorschriften entsprechen<br />

müssen und die nur unter Einhaltung der eichrechtlichen Vorschriften<br />

verwendet werden dürfen. Die Lieferung, Anbringung, Überwachung,<br />

Unterhaltung und Entfernung der Messeinrichtungen ist Aufgabe des<br />

Messstellenbetreibers im Sinne von § 21 b EnWG.<br />

1.2 Messstellenbetreiber im Sinne von Ziffer 1.1 ist der Netzbetreiber, wenn der<br />

Anschlussnehmer nicht eine hiervon abweichende Regelung gemäß § 21 b<br />

Abs. 2 EnWG trifft.<br />

1.3 Der Kunde haftet gegenüber dem Messstellenbetreiber für das Abhandenkommen<br />

und die Beschädigung von Mess- und Steuereinrichtung, soweit ihn<br />

daran ein Verschulden trifft. Er hat den Verlust, Beschädigungen oder Störungen<br />

dieser Einrichtungen dem Grundversorger und dem Messstellenbetreiber<br />

unverzüglich mitzuteilen.<br />

1.4 Der Grundversorger ist verpflichtet, auf Verlangen des Kunden jederzeit eine<br />

Nachprüfung der Messeinrichtungen durch eine Eichbehörde oder eine<br />

staatlich anerkannte Prüfstelle im Sinne des § 2 Abs. 4 des Eichgesetzes beim<br />

Messstellenbetreiber zu veranlassen. Stellt der Kunde den Antrag auf Prüfung<br />

nicht bei dem Grundversorger, so hat er diesen zugleich mit der Antragsstellung<br />

zu benachrichtigen. Die Kosten der Prüfung nach Satz 1 fallen dem<br />

Messstellenbetreiber zu Last, falls die Abweichung die gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen<br />

überschreiten, sonst dem Kunden.<br />

2. Ablesung<br />

2.1 Der Grundversorger ist berechtigt, für Zwecke der Abrechnung die Ablesedaten<br />

zu verwenden, die er vom Netzbetreiber erhalten hat.<br />

2.2 Der Grundversorger kann die Messeinrichtungen selbst ablesen oder verlangen,<br />

dass diese vom Kunden abgelesen werden, wenn dies<br />

a) zum Zwecke einer Abrechnung nach Abschnitt IV,<br />

b) anlässlich eines Lieferantenwechsels, oder<br />

c) bei einem berechtigten Interesse des Grundversorgers an einer Überprüfung<br />

der Ablesung<br />

erfolgt. Der Kunde kann einer Selbstablesung im Einzelfall widersprechen,<br />

wenn diese ihm nicht zumutbar ist. Der Grundversorger wird bei einem<br />

berechtigten Widerspruch nach Satz 2 bei einer eigenen Ablesung kein<br />

gesondertes Entgelt verlangen.<br />

2.3 Wenn der Messstellenbetreiber, der Messdienstleister oder der Grundversorger<br />

das Grundstück und die Räume des Kunden nicht zum Zwecke der<br />

Ablesung betreten kann, darf der Grundversorger den Verbrauch auf der<br />

Grundlage der letzten Ablesung oder bei einem Neukunden nach dem<br />

Verbrauch vergleichbarer Kunden unter angemessener Berücksichtigung der<br />

tatsächlichen Verhältnisse schätzen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde seiner<br />

Pflicht zur Selbstablesung nicht oder verspätet nachkommt.<br />

3. Zutrittsrecht<br />

Der Kunde hat nach vorheriger Benachrichtigung dem mit einem Ausweis<br />

versehenen Beauftragten des Messstellenbetreibers, des Messdienstleisters<br />

oder des Grundversorgers den Zutritt zu seinem Grundstück und zu seinen<br />

Räumen zu gestatten, soweit dies zur Ermittlung preislicher Bemessungsgrundlagen<br />

oder zur Ablesung der Messeinrichtungen nach Ziffer 2 erforderlich<br />

ist. Die Benachrichtigung kann durch Mitteilung an den jeweiligen<br />

Kunden oder durch Aushang an oder im jeweiligen Haus erfolgen. Sie wird<br />

mindestens eine Woche vor dem Betretungstermin erfolgen, wobei mindestens<br />

ein Ersatztermin angeboten wird. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen,<br />

dass die Messeinrichtungen uneingeschränkt zugänglich sind. Von<br />

Unternehmen im Sinne von § 14 BGB ist während der Geschäftszeiten jederzeit<br />

nach vorheriger Ankündigung von einem Tag Zutritt zu gewähren.<br />

4. Vertragsstrafe<br />

4.1 Verbraucht ein Kunde Strom unter Umgehung, Beeinflussung, vor Anbringung<br />

der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der Grundversorgung,<br />

so ist der Grundversorger berechtigt, vom Kunden eine Vertragsstrafe<br />

zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens<br />

aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täglichen Nutzung der unbefugt<br />

verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach den für<br />

den Kunden geltenden Allgemeinen Preis zu berechnen.<br />

4.2 Eine Vertragsstrafe kann vom Grundversorger auch dann verlangt werden,<br />

wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt,


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die zur Preisbildung erforderlichen Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe<br />

beträgt das Zweifache des Betrages, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung<br />

nach den für ihn geltenden Allgemeinen Preisen zusätzlich zu<br />

bezahlen gehabt hätte. Sie wird längstens für einen Zeitraum von sechs<br />

Monaten verlangt.<br />

4.3 Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht<br />

nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender<br />

Anwendung von Ziffer 4.1 und 4.2 für einen geschätzten Zeitraum, der längstens<br />

sechs Monate betragen darf, erhoben werden.<br />

IV. Abrechung der Stromlieferung<br />

1. Abrechnung<br />

1.1 Der Stromverbrauch wird - sofern nichts anderes vereinbart ist - nach Wahl<br />

des Grundversorgers monatlich oder in anderen Zeitabschnitten, die jedoch<br />

zwölf Monate nicht wesentlich überschreiten dürfen, abgerechnet.<br />

1.2 Ändern sich innerhalb eines Abrechnungszeitraums die verbrauchsabhängigen<br />

Preise, so wird der für die neuen Preise maßgebliche Verbrauch zeitanteilig<br />

berechnet. Jahreszeitliche Verbrauchsschwankungen können auf der<br />

Grundlage der für vergleichbare Kunden maßgeblichen Erfahrungswerte angemessen<br />

berücksichtigt werden. Entsprechendes gilt bei Änderungen des<br />

Umsatzsteuersatzes und erlösabhängiger Abgabensätze.<br />

1.3 Im Falle einer Grundversorgung nach Abschnitt II Ziffer 1.2 ist entsprechend<br />

Ziffer 1.2 Satz 1 eine pauschale zeitanteilige Berechnung des Verbrauchs<br />

zulässig, es sei denn, der Kunde kann einen geringeren als den vom Grundversorger<br />

angesetzten Verbrauch nachweisen.<br />

2. Abschlagszahlungen<br />

2.1 Wird der Verbrauch für mehrere Monate abgerechnet, so kann der Grundversorger<br />

auf der Grundlage des nach der letzten Abrechnung verbrauchten<br />

Stroms für die Zukunft Abschlagszahlungen verlangen. Diese sind anteilig<br />

für den Zeitraum der Abschlagszahlung entsprechend dem Verbrauch im<br />

zuletzt abgerechneten Zeitraum zu berechnen. Ist eine solche Berechnung<br />

nicht möglich, so bemisst sich die Abschlagszahlung nach dem durchschnittlichen<br />

Verbrauch vergleichbarer Kunden. Macht der Kunde in Textform<br />

glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies angemessen<br />

zu berücksichtigen.<br />

2.2 Ändern sich die Allgemeinen Preise, so können die nach der Preisänderung<br />

anfallenden Abschlagszahlungen mit dem Vomhundertsatz der Preisänderung<br />

entsprechend angepasst werden.<br />

2.3 Ergibt sich bei der Abrechnung, dass zu hohe Abschlagszahlungen verlangt<br />

wurden, so wird der übersteigende Betrag unverzüglich vom Grundversorger<br />

erstattet, spätestens wird er mit der nächsten Abschlagsforderung verrechnet.<br />

Nach Beendigung des Grundversorgungsvertrages werden vom Grundversorger<br />

zuviel gezahlte Abschläge unverzüglich erstattet.<br />

3. Vorauszahlungen<br />

3.1 Der Grundversorger ist berechtigt, für den Stromverbrauch eines Abrechnungszeitraums<br />

Vorauszahlungen zu verlangen, wenn nach den Umständen<br />

des Einzelfalles Grund zu der Annahme besteht, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen<br />

nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt. Bei Verlangen<br />

einer Vorauszahlung wird der Kunde hierüber ausdrücklich und in verständlicher<br />

Form unterrichtet. Hierbei werden der Beginn, die Höhe und die<br />

Gründe der Vorauszahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall angegeben.<br />

3.2 Die Vorauszahlung bemisst sich nach dem Verbrauch des vorhergehenden<br />

Abrechnungszeitraums oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer<br />

Kunden. Macht der Kunde in Textform glaubhaft, dass sein Verbrauch<br />

erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen. Erstreckt<br />

sich der Abrechnungszeitraum über mehrere Monate und erhebt der<br />

Grundversorger Abschlagszahlungen, so wird er die Vorauszahlung nur in<br />

ebenso vielen Teilbeträgen verlangen. Die Vorauszahlung ist bei der nächsten<br />

Rechnungserteilung zu verrechnen.<br />

3.3 Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Grundversorger beim<br />

Kunden einen Bargeld- oder Chipkartenzähler oder sonstige vergleichbare<br />

Vorkassensysteme errichten.<br />

4. Sicherheitsleistung<br />

4.1 Ist der Kunde zur Vorauszahlung nach Ziffer 3 nicht bereit oder in der Lage,<br />

kann der Grundversorger in angemessener Höhe Sicherheit verlangen, die<br />

mindestens das Zweifache des voraussichtlichen monatlichen Entgelts nach<br />

dem Grundversorgungsvertrag beträgt.<br />

4.2 Barsicherheiten werden zum jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen<br />

Gesetzbuches verzinst.<br />

4.3 Ist der Kunde in Verzug und kommt er nach erneuter Zahlungsaufforderung<br />

nicht unverzüglich seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem Grundversorgungsverhältnis<br />

nach, so kann der Grundversorger die Sicherheit verwerten.<br />

Hierauf ist in der Zahlungsaufforderung hinzuweisen. Kursverluste beim<br />

Verkauf von Wertpapieren gehen zu Lasten des Kunden.<br />

4.4 Die Sicherheit wird vom Grundversorger zurückgegeben, wenn die Voraussetzungen<br />

für das berechtigte Verlangen nach einer Vorauszahlung nicht<br />

mehr gegeben sind.<br />

5. Rechnungen und Abschläge<br />

5.1 Vordrucke für Rechnungen und Abschläge werden vom Grundversorger verständlich<br />

gestaltet. Die für die Forderung maßgeblichen Berechnungsfaktoren<br />

werden vom Grundversorger vollständig und in allgemein verständlicher<br />

Form ausgewiesen.<br />

5.2 Neben dem in Rechnung gestellten Verbrauch wird vom Grundversorger der<br />

Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums angegeben. Auf im<br />

Abrechnungszeitraum eingetretene Änderungen der Allgemeinen Preise und<br />

Bedingungen wird der Grundversorger hinweisen.<br />

6. Zahlung und Verzug<br />

6.1 Rechnungen und Abschläge werden zu dem vom Grundversorger in der<br />

Rechnung angegebenen Zeitpunkt, frühestens jedoch zwei Wochen nach<br />

Zugang der Zahlungsaufforderung fällig. Einwände gegen Rechnungen und<br />

Abschlagsberechnungen berechtigen den Kunden gegenüber dem Grundversorger<br />

zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung nur dann,<br />

wenn die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers vorliegt.<br />

Gleiches gilt, sofern der in einer Rechnung angegebene Verbrauch ohne ersichtlichen<br />

Grund mehr als doppelt so hoch ist wie der vergleichbare Verbrauch<br />

im vorherigen Abrechnungszeitraum, der Kunde eine Nachprüfung<br />

der Messeinrichtung vom Messstellenbetreiber verlangt und solange durch<br />

die Nachprüfung nicht die ordnungsgemäße Funktion des Messgeräts festgestellt<br />

ist.<br />

6.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden kann der Grundversorger, wenn er erneut<br />

zur Zahlung auffordert oder den Betrag durch einen Beauftragten einziehen<br />

lässt, die dadurch entstandenen Kosten auch pauschal berechnen; die pauschale<br />

Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf die<br />

nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen.<br />

Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuweisen.<br />

6.3 Gegen Ansprüche des Grundversorgers kann vom Kunden nur mit unbestrittenen<br />

oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden.<br />

7. Berechnungsfehler<br />

7.1 Ergibt eine Prüfung der Messeinrichtung eine Überschreitung der Verkehrsfehlergrenzen<br />

oder werden Fehler in der Ermittlung des Rechnungsbetrages<br />

festgestellt, so ist der Fehlbetrag auszugleichen. Ist die Größe des Fehlers<br />

nicht einwandfrei festzustellen oder zeigt eine Messeinrichtung nicht an, so<br />

ermittelt der Grundversorger den Verbrauch für die Zeit seit der letzten fehlerfreien<br />

Ablesung aus dem Durchschnittsverbrauch des ihr vorhergehenden<br />

und des der Feststellung des Fehlers nachfolgenden Zeitraums oder aufgrund<br />

des vorjährigen Verbrauchs durch Schätzung, wobei die tatsächlichen<br />

Verhältnisse angemessen zu berücksichtigen sind. Bei Berechnungsfehlern<br />

aufgrund einer nicht ordnungsgemäßen Funktion einer Messeinrichtung ist<br />

der vom Messstellenbetreiber ermittelte und dem Kunden mitgeteilte korrigierte<br />

Verbrauch der Nachberechnung zu Grunde zu legen.<br />

7.2 Ansprüche nach Ziffer 7.1 sind auf den der Feststellung des Fehlers vorhergehenden<br />

Ablesezeitraum beschränkt, es sei denn, die Auswirkung des Fehlers<br />

kann über einen größeren Zeitraum festgestellt werden; in diesem Fall ist<br />

der Anspruch auf längstens drei Jahre beschränkt.<br />

V. Lieferantenwechsel und Lieferantenkonkurrenz<br />

1. Lieferantenwechsel<br />

1.1 Der Wechsel des Kunden zu einem anderen Stromlieferanten ist - unter Beachtung<br />

der vereinbarten Vertragslaufzeit - nur zum Ende eines Kalendermonats<br />

möglich, wenn der Kunde den Grundversorgungsvertrag mit dem<br />

Grundversorger mit einer Frist von mindestens einem Monat zum Ablauf<br />

des Monats vor dem beabsichtigten Lieferbeginn durch den neuen Stromlieferanten<br />

kündigt. Dies gilt nicht im Rahmen der Ersatzversorgung.<br />

1.2 Für den Wechsel des Stromlieferanten wird der Grundversorger kein Entgelt<br />

erheben.<br />

1.3 Zu dem Termin, zu dem der Kunde seinen Stromlieferanten wechselt, erfolgt<br />

die Ermittlung des Zählerstandes. Auf Verlangen des Grundversorgers hat<br />

der Kunde den Zählerstand selbst abzulesen und dem Grundversorger spätestens<br />

einen Monat nach dem Wechsel des Stromlieferanten in Textform mitzuteilen.<br />

2. Lieferantenkonkurrenz<br />

2.1 Eine Lieferantenkonkurrenz liegt vor, wenn die Entnahmestelle des Kunden<br />

von mehreren Stromlieferanten für den gleichen Zeitraum oder Lieferbeginn<br />

in Anspruch genommen wird.<br />

2.2 Findet nicht rechtzeitig vor Lieferbeginn eine Einigung zwischen den betroffenen<br />

Stromlieferanten statt, erfolgt die Strombelieferung des Kunden durch<br />

den Stromlieferanten, der die Belieferung der Entnahmestelle des Kunden an<br />

den Netzbetreiber zuerst mitgeteilt hat.<br />

VI. Unterbrechung und Beendigung des Grundversorgungsverhältnisses<br />

1. Unterberechung der Versorgung<br />

1.1 Der Grundversorger ist berechtigt, die Grundversorgung fristlos durch den<br />

Netzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde diesen Allgemeinen<br />

Grundversorgungsbedingungen in nicht unerheblichem Maße schuldhaft<br />

zuwiderhandelt und die Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch<br />

von elektrischer Arbeit unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung<br />

der Messeinrichtungen zu verhindern.<br />

1.2 Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer<br />

Zahlungsverpflichtung oder Nichtleistung einer Sicherheit trotz Mahnung,<br />

ist der Grundversorger berechtigt, die Grundversorgung vier Wochen nach<br />

Androhung unterbrechen zu lassen und den zuständigen Netzbetreiber nach<br />

§ 24 Abs. 3 NAV mit der Unterbrechung der Grundversorgung zu beauftragen.<br />

Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur


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SEITE 7<br />

Schwere der Zuwiderhandlung stehen, oder der Kunde darlegt, dass hinreichende<br />

Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen zukünftig wieder<br />

uneingeschränkt nachkommt. Der Grundversorger kann mit der Mahnung<br />

zugleich die Unterbrechung der Grundversorgung androhen, sofern dies<br />

nicht außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung steht. Wegen<br />

Zahlungsverzuges wird der Grundversorger eine Unterbrechung unter den in<br />

den Sätzen 1 - 3 genannten Voraussetzungen nur durchführen lassen, wenn<br />

der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen<br />

von mindestens 100 EURO in Verzug ist. Bei der Berechnung der Höhe des<br />

Betrages nach Satz 4 bleiben diejenigen nicht titulierten Forderungen außer<br />

Betracht, die der Kunde form- und fristgerecht sowie schlüssig begründet<br />

beanstandet hat. Ferner bleiben diejenigen Rückstände außer Betracht, die<br />

wegen einer Vereinbarung zwischen dem Grundversorger und dem Kunden<br />

noch nicht fällig sind oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräftig<br />

entschiedenen Preiserhöhung des Grundversorgers resultieren.<br />

1.3 Der Beginn der Unterbrechung der Grundversorgung wird dem Kunden drei<br />

Werktage im Voraus angekündigt.<br />

1.4 Der Grundversorger hat die Grundversorgung unverzüglich wiederherzustellen,<br />

sobald die Gründe für ihre Unterbrechung entfallen sind und der<br />

Kunde die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung der<br />

Grundversorgung ersetzt hat. Die Kosten können für strukturell vergleichbare<br />

Fälle pauschal berechnet werden; die pauschale Berechnung muss einfach<br />

nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf<br />

der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen des<br />

Kunden wird der Grundversorger die Berechnungsgrundlagen nachweisen.<br />

Der Nachweis geringerer Kosten ist dem Kunden gestattet.<br />

2. Kündigung<br />

2.1 Der Grundversorgungsvertrag kann mit einer Frist von einem Monat auf das<br />

Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Bei einem Umzug ist der<br />

Kunde berechtigt, den Vertrag mit zweiwöchiger Frist auf das Ende eines<br />

Kalendermonats zu kündigen. Eine Kündigung durch den Grundversorger<br />

ist nur möglich, soweit eine Pflicht zur Grundversorgung nach § 36 Abs. 1<br />

Satz 2 EnWG nicht besteht.<br />

2.2 Die Kündigung bedarf der Textform. Der Grundversorger soll eine Kündigung<br />

des Kunden innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Eingang in<br />

Textform bestätigen.<br />

2.3 Der Grundversorger wird keine gesonderten Entgelte für den Fall einer Kündigung<br />

des Grundversorgungsvertrages, insbesondere wegen eines Wechsels<br />

des Lieferanten, verlangen.<br />

3. Fristlose Kündigung<br />

Der Grundversorger ist in den Fällen von Ziffer 1.1 berechtigt, das Vertragsverhältnis<br />

fristlos zu kündigen, wenn die Voraussetzungen zur Unterbrechung<br />

der Grundversorgung wiederholt vorliegen. Bei wiederholten Zuwiderhandlungen<br />

nach Ziffer 1.2 ist der Grundversorger zur fristlosen<br />

Kündigung berechtigt, wenn sie zwei Wochen vorher angedroht wurde. Ziffer<br />

1.2 Satz 2 und 3 gelten entsprechend.<br />

VII.Entgelte, Ersatzversorgung und Sonstiges<br />

1. Entgelte, Bestimmungsrecht, Änderungen von Entgelten<br />

1.1 Die Höhe der Entgelte für die Leistungen des Grundversorgers ergibt sich aus<br />

dem Preisblatt des Grundversorgers, das als vereinbart gilt. Für dort nicht<br />

aufgeführte Leistungen, die im Auftrag des Kunden oder dessen mutmaßlichen<br />

Interesse vom Grundversorger erbracht werden und die, nach den<br />

Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, kann der<br />

Grundversorger die Höhe der Entgelte nach billigem Ermessen (§ 315 BGB)<br />

bestimmen.<br />

1.2 Änderungen der Preise werden jeweils zum Monatsbeginn und erst nach<br />

öffentlicher Bekanntgabe wirks<strong>am</strong>, die mindestens sechs Wochen vor der<br />

beabsichtigten Änderung erfolgen muss. Der Kunde kann bei einer Preisänderung<br />

mit einer Frist von einem Monat auf das Ende des nächsten<br />

Kalendermonats den Versorgungsvertrag kündigen. Die Kündigung bedarf<br />

der Textform und soll vom Versorger innerhalb einer Frist von zwei Wochen<br />

nach Eingang in Textform bestätigt werden. Der Versorger wird kein<br />

gesondertes Entgelt für den Fall einer Kündigung des Vertrages, insbesondere<br />

wegen eines Wechsels des Lieferanten verlangen. Änderungen der Preise<br />

werden gegenüber demjenigen Kunden nicht wirks<strong>am</strong>, der bei einer fristgemäßen<br />

Kündigung des Vertrages dem Versorger die Einleitung eines<br />

Wechsels des Versorgers durch einen entsprechenden Vertragsschluss innerhalb<br />

eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist.<br />

1.3 Behördlich genehmigte Entgelte sind für den Kunden verbindlich, sofern<br />

nicht durch ein Gericht rechtskräftig andere Entgelte festgestellt werden.<br />

Dann gelten diese Entgelte.<br />

1.4 Änderungen der im Preisblatt angegebenen Preise gelten vom Kunden als<br />

genehmigt, wenn er nicht innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung<br />

der Preisänderung dieser in Textform widerspricht und der Grundversorger<br />

bei Veröffentlichung der Preisänderung darauf hinweist, dass bei nicht rechtzeitigem<br />

Widerspruch des Kunden gegen die Preisänderung diese zwischen<br />

dem Grundversorger und dem Kunden zu dem in der Veröffentlichung angegebenen<br />

Zeitpunkt gilt.<br />

1.5 Wird die Entscheidung einer Behörde zu einem vom Kunden dem<br />

Grundversorger geschuldeten Entgelt rechtskräftig wieder aufgehoben, so<br />

gelten zwischen dem Kunden und dem Grundversorger die rechtskräftig festgestellten<br />

Entgelte als vereinbart und zwar ab dem Zeitpunkt, zu dem die<br />

Entscheidung der Behörde, die später wieder aufgehoben wurde, ergangen<br />

ist, wenn dies eine Partei verlangt. Der Differenzbetrag zwischen der<br />

Entscheidung der Behörde und der späteren rechtskräftigen Entscheidung<br />

für zurückliegende Zeiträume ist dann zwischen dem Kunden und den SW<br />

auszugleichen, wobei § 247 BGB ab dem Zeitpunkt gilt, zu dem die<br />

ursprüngliche Entscheidung der Behörde ergangen ist.<br />

2. Ersatzversorgung<br />

2.1 Sofern der Kunde über das Energieversorgungsnetz Strom bezieht, ohne dass<br />

dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Stromliefervertrag<br />

zugeordnet werden kann, gilt der vom Kunden aus dem Energieversorgungsnetz<br />

entnommene Strom als von dem Energieversorgungsunternehmen<br />

geliefert, das nach § 36 Abs. 1 EnWG berechtigt und verpflichtet ist. Dabei<br />

gelten die hierzu vom Unternehmen veröffentlichten allgemeinen Preise. Das<br />

Unternehmen kann die Ersatzversorgung des Kunden verweigern, wenn<br />

diese für das Unternehmen aus wirtschaftlichen Gründen unzumutbar ist<br />

oder eine Ausnahme nach § 37 EnWG von der Ersatzversorgung vorliegt. Für<br />

die nach Satz 1 zustande gekommene Ersatzversorgung gelten zwischen dem<br />

Kunden und dem Unternehmen die vorliegenden AGB in ihrer jeweils gültigen<br />

Fassung.<br />

2.2 Das Unternehmen nach Ziffer 2.1 Satz 1 kann den Stromverbrauch, der auf<br />

die erfolgte Ersatzversorgung nach Ziffer 2.1 entfällt, aufgrund einer rechnerischen<br />

Abgrenzung schätzen und den ermittelten anteiligen Verbrauch dem<br />

Kunden in Rechnung stellen.<br />

2.3 Erlangt der Kunde von den Voraussetzungen für eine Ersatzversorgung nach<br />

Ziffer 2.1 Kenntnis, hat er das Unternehmen nach Ziffer 2.1 Satz 1 hierüber<br />

unverzüglich zu informieren.<br />

2.4 Der nach Ziffer 2.1 zu Stande gekommene Vertrag über die Ersatzversorgung<br />

des Kunden endet, sobald die Belieferung der Entnahmestelle des Kunden<br />

wieder auf der Grundlage eines wirks<strong>am</strong>en Stromliefervertrages erfolgt, spätestens<br />

aber drei Monate nach Beginn der Ersatzversorgung. Nach dem<br />

Ablauf von drei Monaten besteht für den Kunden kein Anspruch mehr gegen<br />

das Unternehmen auf eine Ersatzversorgung.<br />

2.5 Für die Ersatzversorgung gelten Abschnitt II Ziffer 2 bis 7, Abschnitt III Ziffer<br />

1, 2 und 4, Abschnitt IV und V, Abschnitt VI Ziffer 1 und 3 sowie für die<br />

Beendigung der Ersatzversorgung Abschnitt VI Ziffer 2.3 entsprechend.<br />

Abschnitt III Ziffer 2.2 gilt mit der Maßgabe, dass das Unternehmen den<br />

Energieverbrauch aufgrund einer rechnerischen Abgrenzung schätzen und<br />

den anteiligen Verbrauch in Rechnung stellen darf.<br />

2.6 Das Unternehmen nach Ziffer 2.1 Satz 1 wird dem Kunden unverzüglich<br />

nach Kenntnisnahme den Zeitpunkt des Beginns und des Endes der Ersatzversorgung<br />

mitteilen. Dabei wird es ebenfalls mitteilen, dass spätestens nach<br />

dem Ende der Ersatzversorgung für die Fortsetzung des Strombezuges der<br />

Abschluss eines neuen Stromliefervertrages durch den Kunden erforderlich<br />

ist.<br />

3. Gerichtsstand<br />

Gerichtsstand ist für die beiderseitigen Verpflichtungen aus dem Grundversorgungsvertrag<br />

der Ort der Stromentnahme durch den Kunden, bei Kunden,<br />

die Kaufleute sind, der Sitz des Grundversorgers.<br />

4. Veröffentlichung und Änderung der Entgelte sowie der Allgemeinen<br />

Grundversorgungsbedingungen<br />

4.1 Der Grundversorger wird jedem Neukunden rechtzeitig vor Abschluss eines<br />

Grundversorgungsvertrages und in den Fällen von Abschnitt II Ziffer 1.2 mit<br />

der Bestätigung des Vertragsabschlusses sowie auf Verlangen den übrigen<br />

Kunden in der Grundversorgung die Allgemeinen Grundversorgungsbedingungen<br />

kostenfrei zur Verfügung stellen und diese auf seiner Internetseite<br />

veröffentlichen.<br />

4.2 Änderungen der Allgemeinen Preise, der AGB und der Ergänzenden<br />

Bedingungen werden jeweils zum Monatsbeginn und erst nach öffentlicher<br />

Bekanntgabe wirks<strong>am</strong>, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigen<br />

Änderung erfolgen wird. Der Grundversorger wird zu den beabsichtigten<br />

Änderungen zeitgleich mit der öffentlichen Bekanntgabe eine briefliche<br />

Mitteilung an den Kunden versenden und die Änderungen auf seiner<br />

Internetseite veröffentlichen. Voraussetzung für eine wirks<strong>am</strong>e Änderung ist<br />

dies jedoch nicht. Ziffer 1.4 gilt entsprechend.<br />

5. Einwilligung des Kunden<br />

nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)<br />

5.1 Der Kunde willigt darin ein, dass der Grundversorger die sich aus den<br />

Vertragsunterlagen und der Durchführung des Vertrages ergebenen personenbezogenen<br />

Daten des Kunden erhebt, verarbeitet, nutzt und im erforderlichen<br />

Umfang diese Daten an Dritte weitergibt, sofern dies zur Durchführung<br />

des Grundversorgungsvertrages erforderlich ist. Ohne die Einwilligung<br />

des Kunden nach Satz 1 können die Leistungen des Grundversorgers<br />

gegenüber dem Kunden nicht oder nur unzureichend erbracht werden.<br />

5.2 Die Weitergabe von personenbezogenen Daten des Kunden an Dritte<br />

gemäß Ziffer 5.1 durch den Grundversorger erfolgt nur unter Beachtung<br />

der Bestimmungen des BDSG und im Rahmen der Einwilligung nach Ziffer<br />

5.1 sowie mit der Maßgabe, dass der Dritte die erhaltenen Daten vertraulich<br />

sowie unter Beachtung des BDSG verwendet und er ein berechtigtes<br />

Interesse an diesen Daten hat.<br />

5.3 Der Kunde ist berechtigt, vom Grundversorger Auskunft über die zu seiner<br />

Person beim Grundversorger gespeicherten Daten, den Zweck der Speicherung<br />

und die Personen und Stellen, an die seine Daten vom Grundversorger<br />

übermittelt wurden oder werden, zu verlangen.<br />

Stand: 01.01.2010


SEITE 8 wasserburger heimatnachrichten<br />

20/2009<br />

stadtwerke wasserburg a. inn<br />

Öffentliche Bekanntgabe<br />

Die Stadtwerke <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong> geben bekannt, dass die „Allgemeinen<br />

Stromlieferbedingungen (ASB) für Lastprofilkunden<br />

außerhalb der Grundversorgung und Kunden mit Leistungsmessung<br />

(eigenes Netz)“ mit Wirkung zum 01.01.2010 „Allgemeine<br />

Stromlieferbedingungen (ASB) für Lastprofilkunden außerhalb<br />

der Grundversorgung (eigenes und fremdes Netz)“ heißen und<br />

sich ändern.<br />

Außerdem geben die Stadtwerke <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong> bekannt, dass<br />

die betreffenden ASB mit Wirkung zum 01.01.2010 auch auf die<br />

Stromsonderpreisvereinbarung „1,2,3 - auch dabei!!!“ Anwendung<br />

finden.<br />

Die ab 01.01.2010 gültigen ASB sind unten abgedruckt, stehen<br />

aber auch zum Download im Internetauftritt der Stadtwerke<br />

(www.stadtwerke-wasserburg.de) bereit bzw. liegen in den<br />

Geschäftsräumen der Stadtwerke (Max-Emanuel-Platz 6, 83512<br />

<strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong>) zur Einsicht aus.<br />

Die Stadtwerke <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong> weisen darauf hin, dass die<br />

unten abgedruckten ASB ab 01.01.2010 zwischen den Stadtwerken<br />

und den einzelnen, betroffenen Kunden als vereinbart gelten,<br />

sofern die einzelnen, betroffenen Kunden nicht jeweils bis spätestens<br />

07.12.2009 der Anwendung der unten abgedruckten ASB in<br />

Textform widersprechen.<br />

Stadtwerke <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong><br />

<strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong>, den 06.11.2009<br />

Allgemeine Stromlieferbedingungen (ASB)<br />

für Lastprofilkunden außerhalb der Grundversorgung<br />

(eigenes und fremdes Netz)<br />

I. Begriffsbestimmungen<br />

II. Stromlieferung<br />

1. Stromliefervertrag<br />

2. Bedarfsdeckung<br />

3. Art der Stromlieferung<br />

4. Voraussetzung der Stromlieferung<br />

5. Haftung bei Versorgungsstörungen<br />

6. Erweiterung und Änderung der Kundenanlage sowie der Verbrauchsgeräte<br />

und Mitteilungspflichten<br />

III. Aufgaben und Rechte des Lieferanten<br />

1. Messeinrichtungen<br />

2. Ablesung<br />

3. Zutrittsrecht<br />

4. Vertragsstrafe<br />

IV. Abrechnung der Stromlieferung<br />

1. Abrechnung<br />

2. Abschlagszahlungen<br />

3. Vorauszahlungen<br />

4. Sicherheitsleistungen<br />

5. Rechnungen und Abschläge<br />

6. Zahlung und Verzug<br />

7. Berechnungsfehler<br />

V. Lieferantenwechsel und Lieferantenkonkurrenz<br />

1. Lieferantenwechsel<br />

2. Lieferantenkonkurrenz<br />

VI. Unterbrechung und Beendigung des Stromlieferungsverhältnisses<br />

1. Unterbrechung der Stromlieferung<br />

2. Kündigung<br />

3. Fristlose Kündigung<br />

VII. Entgelte, Ersatzversorgung und Sonstiges<br />

1. Entgelte, Bestimmungsrecht, Änderungen von Entgelten<br />

2. Ersatzversorgung<br />

3. Gerichtsstand<br />

4. Veröffentlichung der Änderung der Entgelte sowie der Allgemeinen<br />

Stromlieferbedingungen<br />

5. Einwilligung des Kunden nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)<br />

Allgemeine Stromlieferbedingungen (ASB)<br />

I. Begriffsbestimmungen<br />

1. Eigenanlagen sind Anlagen zur Deckung des Eigenbedarfes, die nicht vom<br />

Netzbetreiber oder vom Lieferanten betrieben werden.<br />

2. Entnahmestelle ist das Ende des Netzanschlusses und der Punkt, an dem vom<br />

Kunden Strom aus dem Verteilernetz entnommen wird.<br />

3. Kunde ist der Letztverbraucher gemäß § 3 Nr. 25 EnWG, der Strom für den<br />

Eigenverbrauch kauft.<br />

4. Kundenanlagen sind die elektrischen Anlagen hinter dem Netzanschluss, mit<br />

Ausnahme der Messeinrichtungen.<br />

5. Netzanschluss ist die Verbindung des Verteilernetzes mit der Kundenanlage.<br />

6. Netzbetreiber ist der Betreiber des Verteilernetzes.<br />

7. Strom ist elektrische Energie.<br />

8. Stromlieferant ist eine natürliche oder juristische Person, deren Geschäftstätigkeit<br />

ganz oder teilweise auf den Vertrieb von Strom zum Zwecke der<br />

Belieferung von Letztverbrauchern ausgerichtet ist.<br />

9. Stromliefervertrag ist der Vertrag, aufgrund dessen der Kunde vom Lieferanten<br />

mit Strom beliefert wird.<br />

10. Lieferant des Kunden sind die Stadtwerke <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong>.<br />

11. Verteilernetz ist das örtliche Netz des Netzbetreibers, das überwiegend zur<br />

Versorgung von Letztverbrauchern mit Strom dient.<br />

II. Stromlieferung<br />

1. Stromliefervertrag<br />

Der Stromliefervertrag ist vom Kunden in Textform abzuschließen.<br />

2. Bedarfsdeckung<br />

Der Kunde ist für die Dauer des Stromliefervertrages verpflichtet, seinen<br />

ges<strong>am</strong>ten leitungsgebundenen Strombedarf aus den Stromlieferungen des<br />

Lieferanten zu decken. Ausgenommen ist die Bedarfsdeckung durch Eigenanlagen<br />

der Kraft-Wärme-Kopplung bis 50 Kilowatt elektrischer Leistung<br />

und aus erneuerbaren Energien; ferner durch Eigenanlagen, die ausschließlich<br />

der Sicherstellung des Strombedarfs bei Aussetzung der Stromlieferung<br />

dienen (Notstromaggregate). Notstromaggregate dürfen außerhalb ihrer<br />

eigentlichen Bestimmung nicht mehr als 15 Stunden monatlich zur Erprobung<br />

betrieben werden.<br />

3. Art der Stromlieferung<br />

3.1 Der Lieferant kann im Interesse des Kunden die für die Durchführung der<br />

Stromlieferung erforderlichen Verträge mit dem Netzbetreiber abschließen.<br />

Er trifft die ihm möglichen Maßnahmen, um dem Kunden an der Entnahmestelle,<br />

zu dessen Nutzung der Kunde nach dem Anschlussnutzungsvertrag<br />

zwischen ihm und dem Netzbetreiber berechtigt ist, zu den vom Lieferanten<br />

veröffentlichten oder den zwischen dem Lieferanten und dem Kunden<br />

gesondert vereinbarten Preisen sowie diesen ASB Strom zur Verfügung zu<br />

stellen.<br />

3.2 Der Strom wird im Rahmen der Stromlieferung für Zwecke des Letztverbrauchs<br />

geliefert.<br />

3.3 Welche Stromart (Drehstrom oder Wechselstrom) und Spannungsart für das<br />

Vertragsverhältnis maßgebend sein soll, ergibt sich aus der Stromart und<br />

Spannung des jeweiligen Elektrizitätsversorgungsnetzes, an das die Anlage,<br />

über die der Kunde Strom entnimmt, angeschlossen ist.<br />

4. Voraussetzung der Stromlieferung<br />

4.1 Voraussetzung für die Belieferung des Kunden mit Strom durch den Lieferanten<br />

auf der Grundlage des Stromliefervertrages ist, dass zwischen dem<br />

Anschlussnehmer und dem Netzbetreiber ein Netzanschlussvertrag und zwischen<br />

dem Anschlussnutzer und dem Netzbetreiber ein Anschlussnutzungsverhältnis,<br />

bei Mittelspannung ein Anschlussnutzungsvertrag besteht.<br />

4.2 Der Kunde kann hinsichtlich der Nutzung des Netzanschlusses keine weitergehenden<br />

Rechte geltend machen als der Anschlussnehmer nach dem Netzanschlussvertrag.<br />

4.3 Der Lieferant ist von seiner Stromlieferverpflichtung befreit, soweit<br />

a) die Preisregelungen zeitliche Beschränkungen vorsehen,<br />

b) und solange der Netzbetreiber den Netzanschluss und die Anschlussnutzung<br />

nach § 17 NAV oder § 24 Abs. 1, 2 und 5 NAV unterbrochen hat,<br />

c) oder solange der Lieferant an der Erzeugung, dem Bezug oder der vertragsgemäßen<br />

Lieferung von Strom durch höhere Gewalt, einer Störung des<br />

Netzbetriebes oder sonstiger Umstände, deren Beseitigung ihm nicht möglich<br />

ist, gehindert ist oder ihm dies im Sinne von § 36 Abs. 1 Satz 2 EnWG<br />

wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann.<br />

5. Haftung bei Versorgungsstörungen<br />

5.1 Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Stromversorgung<br />

ist, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich<br />

des Netzanschlusses handelt, der Lieferant von der Leistungspflicht befreit.<br />

Satz 1 gilt nicht, soweit die Unterbrechung auf nichtberechtigten<br />

Maßnahmen des Lieferanten nach Abschnitt VI Ziffer 1 beruht.<br />

5.2 Der Lieferant ist verpflichtet, seinen Kunden auf Verlangen unverzüglich<br />

über die mit der Schadensverursachung durch den Netzbetreiber zus<strong>am</strong>menhängenden<br />

Tatsachen insoweit Auskunft zu geben, als sie ihm bekannt sind<br />

oder von ihm in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können.<br />

6. Erweiterung und Änderung der Kundenanlagen sowie der<br />

Verbrauchsgeräte und Mitteilungspflichten<br />

6.1 Erweiterungen und Änderungen von Kundenanlagen sowie die Verwendung<br />

zusätzlicher Verbrauchsgeräte sind dem Lieferanten vom Kunden unverzüg-


20/2009 wasserburger heimatnachrichten<br />

SEITE 9<br />

lich in Textform mitzuteilen, soweit sich dadurch preisliche Bemessungsgrößen<br />

ändern.<br />

6.2 Nähere Einzelheiten über den Inhalt der Mitteilung können vom Lieferanten<br />

in ergänzenden Bedingungen geregelt werden. Der Lieferant kann solche<br />

ergänzenden Bedingungen auf seiner Internetseite veröffentlichen.<br />

III. Aufgaben und Rechte des Lieferanten<br />

1. Messeinrichtungen<br />

1.1 Der vom Kunden an der Entnahmestelle entnommene Strom wird durch<br />

Messeinrichtungen festgestellt, die den eichrechtlichen Vorschriften entsprechen<br />

müssen und die nur unter Einhaltung der eichrechtlichen Vorschriften<br />

verwendet werden dürfen. Die Lieferung, Anbringung, Überwachung, Unterhaltung<br />

und Entfernung der Messeinrichtungen ist Aufgabe des Messstellenbetreibers<br />

im Sinne von § 21 b EnWG.<br />

1.2 Messstellenbetreiber im Sinne von Ziffer 1.1 ist der Netzbetreiber, wenn der<br />

Anschlussnehmer nicht eine hiervon abweichende Regelung gemäß § 21 b<br />

Abs. 2 EnWG trifft.<br />

1.3 Der Kunde haftet gegenüber dem Messstellenbetreiber für das Abhandenkommen<br />

und die Beschädigung von Mess- und Steuereinrichtungen, soweit<br />

ihn daran ein Verschulden trifft. Er hat den Verlust, Beschädigungen oder<br />

Störungen dieser Einrichtungen dem Lieferanten und dem Messstellenbetreiber<br />

unverzüglich mitzuteilen.<br />

1.4 Der Kunde kann jederzeit die Nachprüfung der Messeinrichtung durch eine<br />

Eichbehörde oder eine staatlich anerkannte Prüfstelle im Sinne von § 2 Abs.<br />

4 des Eichgesetzes verlangen. Stellt der Kunde den Antrag auf Prüfung nicht<br />

beim Lieferanten, so hat er diesen zugleich mit der Antragstellung zu benachrichtigen.<br />

Die Kosten der Prüfung nach Satz 1 fallen dem Messstellenbetreiber<br />

zur Last, falls die Abweichung die gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen<br />

überschreitet, sonst dem Kunden.<br />

2. Ablesung<br />

2.1 Der Lieferant ist berechtigt, für Zwecke der Abrechnung die Ablesedaten zu<br />

verwenden, die er vom Netzbetreiber erhalten hat.<br />

2.2 Der Lieferant kann die Messeinrichtungen selbst ablesen oder verlangen, dass<br />

diese vom Kunden abgelesen werden, wenn dies<br />

a) zum Zwecke einer Abrechnung nach Abschnitt IV,<br />

b) anlässlich eines Lieferantenwechsels, oder<br />

c) bei einem berechtigten Interesse des Lieferanten an einer Überprüfung<br />

der Ablesung<br />

erfolgt. Der Kunde kann einer Selbstablesung im Einzelfall widersprechen,<br />

wenn diese ihm nicht zumutbar ist. Der Lieferant wird bei einem berechtigten<br />

Widerspruch nach Satz 2 für eine eigene Ablesung kein gesondertes<br />

Entgelt verlangen.<br />

2.3 Wenn der Messstellenbetreiber, der Messdienstleister oder der Lieferant das<br />

Grundstück und die Räume des Kunden nicht zum Zwecke der Ablesung<br />

betreten kann, darf der Lieferant den Verbrauch auf der Grundlage der letzten<br />

Ablesung oder bei einem Neukunden nach dem Verbrauch vergleichbarer<br />

Kunden unter angemessener Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse<br />

schätzen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde seiner Pflicht zur Selbstablesung<br />

nicht oder verspätet nachkommt.<br />

3. Zutrittsrecht<br />

Der Kunde hat nach vorheriger Benachrichtigung dem mit einem Ausweis<br />

versehenen Beauftragten des Messstellenbetreibers, des Messdienstleisters<br />

oder des Lieferanten den Zutritt zu seinem Grundstück und zu seinen Räumen<br />

zu gestatten, soweit dies zur Ermittlung preislicher Bemessungsgrundlagen<br />

oder zur Ablesung der Messeinrichtungen nach Ziffer 2 erforderlich ist.<br />

Die Benachrichtigung kann durch Mitteilung an den jeweiligen Kunden oder<br />

durch Aushang an oder im jeweiligen Haus erfolgen. Sie wird bei Haushaltskunden<br />

mindestens eine Woche vor dem Betretungstermin erfolgen, wobei<br />

mindestens ein Ersatztermin angeboten wird. Der Kunde hat dafür Sorge zu<br />

tragen, dass die Messeinrichtungen ungehindert zugänglich sind. Von<br />

Unternehmern im Sinne von § 14 BGB ist während der Geschäftszeiten<br />

jederzeit nach vorheriger Ankündigung von einem Tag Zutritt zu gewähren.<br />

4. Vertragsstrafe<br />

4.1 Verbraucht ein Kunde Strom unter Umgehung, Beeinflussung, vor Anbringung<br />

der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der Stromlieferung,<br />

so ist der Lieferant berechtigt, vom Kunden eine Vertragsstrafe zu verlangen.<br />

Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs<br />

Monate, auf der Grundlage einer täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten<br />

Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach den für den Kunden geltenden<br />

Preisen des Lieferanten zu berechnen.<br />

4.2 Eine Vertragsstrafe kann vom Lieferanten auch dann verlangt werden, wenn<br />

der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur<br />

Preisbildung erforderlichen Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt<br />

das Zweifache des Betrages, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung<br />

nach den für ihn geltenden Preisen zusätzlich zu bezahlen gehabt hätte. Sie<br />

wird längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt.<br />

4.3 Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht<br />

nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender<br />

Anwendung von Ziffer 4.1 und 4.2 für einen geschätzten Zeitraum, der längstens<br />

sechs Monate betragen darf, erhoben werden.<br />

IV. Abrechung der Stromlieferung<br />

1. Abrechnung<br />

1.1 Der Stromverbrauch wird - sofern nichts anderes vereinbart ist - nach Wahl<br />

des Lieferanten monatlich oder in anderen Zeitabschnitten, die jedoch zwölf<br />

Monate nicht wesentlich überschreiten dürfen, auf der Grundlage der vereinbarten<br />

Preise abgerechnet.<br />

1.2 Ändern sich innerhalb eines Abrechnungszeitraums die verbrauchsabhängigen<br />

Preise, so wird der für die neuen Preise maßgebliche Verbrauch zeitanteilig<br />

berechnet. Jahreszeitliche Verbrauchsschwankungen können auf der<br />

Grundlage der für vergleichbare Kunden maßgeblichen Erfahrungswerte<br />

angemessen berücksichtigt werden. Entsprechendes gilt bei Änderungen des<br />

Umsatzsteuersatzes und erlösabhängiger Abgabensätze.<br />

2. Abschlagszahlungen<br />

2.1 Wird der Verbrauch für mehrere Monate abgerechnet, so kann der Lieferant<br />

auf der Grundlage des nach der letzten Abrechnung verbrauchten Stroms für<br />

die Zukunft Abschlagszahlungen verlangen. Diese sind anteilig für den<br />

Zeitraum der Abschlagszahlung entsprechend dem Verbrauch im zuletzt<br />

abgerechneten Zeitraum zu berechnen. Ist eine solche Berechnung nicht<br />

möglich, so bemisst sich die Abschlagszahlung nach dem durchschnittlichen<br />

Verbrauch vergleichbarer Kunden. Macht der Kunde in Textform glaubhaft,<br />

dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen.<br />

2.2 Ändern sich die Preise, so können die nach der Preisänderung anfallenden<br />

Abschlagszahlungen mit dem Vomhundertsatz der Preisänderung entsprechend<br />

angepasst werden.<br />

2.3 Ergibt sich bei der Abrechnung, dass zu hohe Abschlagszahlungen verlangt<br />

wurden, so wird der übersteigende Betrag unverzüglich vom Lieferanten<br />

erstattet, spätestens wird er mit der nächsten Abschlagsforderung verrechnet.<br />

Nach Beendigung des Stromliefervertrages werden vom Lieferanten zuviel<br />

gezahlte Abschläge unverzüglich erstattet.<br />

3. Vorauszahlungen<br />

3.1 Der Lieferant ist berechtigt, für den Stromverbrauch eines Abrechnungszeitraums<br />

Vorauszahlungen zu verlangen, wenn nach den Umständen des<br />

Einzelfalles Grund zu der Annahme besteht, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen<br />

nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt. Bei Verlangen<br />

einer Vorauszahlung wird der Kunde hierüber ausdrücklich und in verständlicher<br />

Form unterrichtet.<br />

3.2 Die Vorauszahlung bemisst sich nach dem Verbrauch des vorhergehenden<br />

Abrechnungszeitraums oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer<br />

Kunden. Macht der Kunde in Textform glaubhaft, dass sein Verbrauch<br />

erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen. Erstreckt<br />

sich der Abrechnungszeitraum über mehrere Monate und erhebt der<br />

Lieferant Abschlagszahlungen, so wird er die Vorauszahlung nur in ebenso<br />

vielen Teilbeträgen verlangen. Die Vorauszahlung ist bei der nächsten Rechnungserteilung<br />

zu verrechnen.<br />

3.3 Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden<br />

einen Bargeld- oder Chipkartenzähler oder sonstige vergleichbare Vorkassensysteme<br />

errichten.<br />

4. Sicherheitsleistung<br />

4.1 Ist der Kunde zur Vorauszahlung nach Ziffer 3 nicht bereit oder in der Lage,<br />

kann der Lieferant in angemessener Höhe Sicherheit verlangen, die mindestens<br />

das Zweifache des voraussichtlichen monatlichen Entgelts nach dem<br />

Stromliefervertrag für einen Monat beträgt.<br />

4.2 Barsicherheiten werden zum jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen<br />

Gesetzbuches verzinst.<br />

4.3 Ist der Kunde in Verzug und kommt er nach erneuter Zahlungsaufforderung<br />

nicht unverzüglich seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem Stromlieferungsverhältnis<br />

nach, so kann der Lieferant die Sicherheit verwerten. Hierauf<br />

ist in der Zahlungsaufforderung hinzuweisen. Kursverluste beim Verkauf von<br />

Wertpapieren gehen zu Lasten des Kunden.<br />

4.4 Die Sicherheit wird vom Lieferanten zurückgegeben, wenn keine Vorauszahlung<br />

mehr verlangt werden kann.<br />

5. Rechnungen und Abschläge<br />

5.1 Vordrucke für Rechnungen und Abschläge werden vom Lieferanten verständlich<br />

gestaltet. Die für die Forderung maßgeblichen Berechnungsfaktoren<br />

werden vom Lieferanten vollständig und in allgemein verständlicher<br />

Form ausgewiesen.<br />

5.2 Neben dem in Rechnung gestellten Verbrauch wird vom Lieferanten der<br />

Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums angegeben. Auf im Abrechnungszeitraum<br />

eingetretene Änderungen der vereinbarten Preise und<br />

Bedingungen wird der Lieferant hinweisen.<br />

6. Zahlung und Verzug<br />

6.1 Rechnungen und Abschläge werden zu dem vom Lieferanten in der<br />

Rechnung angegebenen Zeitpunkt, frühestens jedoch zwei Wochen nach<br />

Zugang der Zahlungsaufforderung, fällig. Einwände gegen Rechnungen und<br />

Abschlagsberechnungen berechtigen den Kunden gegenüber dem Lieferanten<br />

zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung nur, wenn die<br />

ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers besteht. Gleiches gilt,<br />

sofern der in einer Rechnung angegebene Verbrauch ohne ersichtlichen<br />

Grund mehr als doppelt so hoch ist wie der vergleichbare Verbrauch im vorherigen<br />

Abrechnungszeitraum, der Kunde eine Nachprüfung der Messeinrichtung<br />

vom Messstellenbetreiber verlangt und solange durch die Nachprüfung<br />

nicht die ordnungsgemäße Funktion des Messgeräts festgestellt ist.<br />

6.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden kann der Lieferant, wenn er erneut zur<br />

Zahlung auffordert oder den Betrag durch einen Beauftragten einziehen<br />

lässt, die dadurch entstandenen Kosten auch pauschal berechnen. Der Nachweis<br />

geringer Kosten ist dem Kunden vorbehalten.


SEITE 10 wasserburger heimatnachrichten<br />

20/2009<br />

6.3 Gegen Ansprüche des Lieferanten kann vom Kunden nur mit unbestrittenen<br />

oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden.<br />

7. Berechnungsfehler<br />

7.1 Ergibt eine Prüfung der Messeinrichtung eine Überschreitung der Verkehrsfehlergrenzen<br />

oder werden Fehler in der Ermittlung des Rechnungsbetrages<br />

festgestellt, so ist eine Überzahlung vom Lieferanten zurückzuzahlen oder<br />

der Fehlbetrag vom Kunden nachzuentrichten. Ist die Größe des Fehlers<br />

nicht einwandfrei festzustellen oder zeigt eine Messeinrichtung nicht an, so<br />

ermittelt der Lieferant den Verbrauch für die Zeit seit der letzten fehlerfreien<br />

Ablesung aus dem Durchschnittsverbrauch des ihr vorhergehenden und des<br />

der Feststellung des Fehlers nachfolgenden Zeitraums oder aufgrund des vorjährigen<br />

Verbrauchs durch Schätzung, wobei die tatsächlichen Verhältnisse<br />

angemessen zu berücksichtigen sind. Bei Berechnungsfehlern aufgrund einer<br />

nicht ordnungsgemäßen Funktion einer Messeinrichtung ist der vom<br />

Messstellenbetreiber ermittelte und dem Kunden mitgeteilte korrigierte<br />

Verbrauch der Nachberechnung zu Grunde zu legen.<br />

7.2 Ansprüche nach Ziffer 7.1 sind auf den der Feststellung des Fehlers vorhergehenden<br />

Ablesezeitraum beschränkt, es sei denn, die Auswirkung des Fehlers<br />

kann über einen größeren Zeitraum festgestellt werden; in diesem Fall ist<br />

der Anspruch auf längstens drei Jahre beschränkt.<br />

V. Lieferantenwechsel und Lieferantenkonkurrenz<br />

1. Lieferantenwechsel<br />

1.1 Der Wechsel des Kunden zu einem anderen Stromlieferanten ist - unter Beachtung<br />

der vereinbarten Vertragslaufzeit - nur zum Ende eines Kalendermonats<br />

möglich, wenn der Kunde den Stromliefervertrag mit dem Lieferanten<br />

mit einer Frist von mindestens einem Monat zum Ablauf des Monats vor<br />

dem beabsichtigten Lieferbeginn durch den neuen Stromlieferanten kündigt.<br />

Dies gilt nicht im Rahmen der Ersatzversorgung.<br />

1.2 Für den Wechsel des Stromlieferanten wird der Lieferant kein Entgelt erheben.<br />

1.3 Zu dem Termin, zu dem der Kunde seinen Stromlieferanten wechselt, erfolgt<br />

die Ermittlung des Zählerstandes. Auf Verlangen des Lieferanten hat der<br />

Kunde den Zählerstand selbst abzulesen und dem Lieferanten spätestens<br />

einen Monat nach dem Wechsel des Stromlieferanten in Textform mitzuteilen.<br />

2. Lieferantenkonkurrenz<br />

2.1 Eine Lieferantenkonkurrenz liegt vor, wenn die Entnahmestelle des Kunden<br />

von mehreren Stromlieferanten für den gleichen Zeitraum oder Lieferbeginn<br />

in Anspruch genommen wird.<br />

2.2 Findet nicht rechtzeitig vor Lieferbeginn eine Einigung zwischen den betroffenen<br />

Stromlieferanten statt, erfolgt die Strombelieferung des Kunden durch<br />

den Stromlieferanten, der die Belieferung der Entnahmestelle des Kunden an<br />

den Netzbetreiber zuerst mitgeteilt hat.<br />

VI. Unterbrechung und Beendigung des Stromlieferungsverhältnisses<br />

1. Unterberechung der Stromlieferung<br />

1.1 Der Lieferant ist berechtigt, die Stromlieferung fristlos durch den Netzbetreiber<br />

unter-brechen zu lassen, wenn der Kunde diesen ASB schuldhaft<br />

zuwiderhandelt und die Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch<br />

von elektrischer Arbeit unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung<br />

der Messeinrichtungen zu verhindern.<br />

1.2 Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer<br />

Zahlungsverpflichtung oder Nichtleistung einer Sicherheit trotz Mahnung,<br />

ist der Lieferant berechtigt, die Versorgung vier Wochen nach Androhung<br />

unterbrechen zu lassen und den zuständigen Netzbetreiber nach § 24 Abs. 3<br />

NAV mit der Unterbrechung der Stromlieferung zu beauftragen. Dies gilt<br />

nicht, wenn der Kunde nachweist, dass die Folgen der Unterbrechung außer<br />

Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde glaubhaft<br />

nach § 294 ZPO in Textform darlegt, dass hinreichende Aussicht darauf<br />

besteht, dass er seinen Verpflichtungen zukünftig wieder uneingeschränkt<br />

nachkommt. Der Lieferant kann mit der Mahnung zugleich die Unterbrechung<br />

der Stromlieferung androhen, sofern diese nicht außer Verhältnis zur<br />

Schwere der Zuwiderhandlung steht.<br />

1.3 Der Lieferant hat die Stromlieferung unverzüglich wiederherstellen zu lassen,<br />

sobald die Gründe für ihre Unterbrechung entfallen sind und der Kunde<br />

die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung der Strombelieferung<br />

ersetzt hat. Die Kosten können für strukturell vergleichbare Fälle pauschal<br />

berechnet werden.<br />

2. Kündigung<br />

2.1 Sofern keine feste Vertragslaufzeit vereinbart ist, kann das Vertragsverhältnis<br />

mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt<br />

werden. Bei einem Umzug ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit zweiwöchiger<br />

Frist auf das Ende eines Kalendermonats zu kündigen. Für eine<br />

Kündigung im Rahmen einer Preisänderung gilt Abschnitt VII Ziffer 1.2.<br />

2.2 Die Kündigung bedarf der Textform.<br />

2.3 Der Lieferant wird keine gesonderten Entgelte für den Fall einer Kündigung<br />

des Stromliefervertrages, insbesondere wegen eines Wechsels des Lieferanten<br />

verlangen.<br />

3. Fristlose Kündigung<br />

Der Lieferant ist in den Fällen von Ziffer 1.1 berechtigt, das Vertragsverhältnis<br />

fristlos zu kündigen, wenn die Voraussetzungen zur Unterbrechung der<br />

Stromlieferung wiederholt vorliegen. Bei wiederholten Zuwiderhandlungen<br />

nach Ziffer 1.2 ist der Lieferant zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn sie<br />

zwei Wochen vorher angedroht wurde. Ziffer 1.2 Satz 2 und 3 gelten entsprechend.<br />

VII.Entgelte, Ersatzversorgung und Sonstiges<br />

1. Entgelte, Bestimmungsrecht, Änderungen von Entgelten<br />

1.1 Die Höhe der Entgelte für die Leistungen des Lieferanten ergibt sich aus dessen<br />

Preisblatt, das als vereinbart gilt, oder den anderweitig vereinbarten<br />

Preisen. Für dort nicht aufgeführte Leistungen, die im Auftrag des Kunden<br />

oder dessen mutmaßlichen Interesse vom Lieferanten erbracht werden und<br />

die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten<br />

sind, kann der Lieferant die Höhe der Entgelte nach billigem Ermessen<br />

(§ 315 BGB) bestimmen.<br />

1.2 Änderungen der Preise werden jeweils zum Monatsbeginn und erst nach<br />

öffentlicher Bekanntgabe wirks<strong>am</strong>, die mindestens sechs Wochen vor der<br />

beabsichtigten Änderung erfolgen muss. Der Kunde kann bei einer Preisänderung<br />

mit einer Frist von einem Monat auf das Ende des nächsten<br />

Kalendermonats den Versorgungsvertrag kündigen. Die Kündigung bedarf<br />

der Textform und soll vom Versorger innerhalb einer Frist von zwei Wochen<br />

nach Eingang in Textform bestätigt werden. Der Versorger wird kein<br />

gesondertes Entgelt für den Fall einer Kündigung des Vertrages, insbesondere<br />

wegen eines Wechsels des Lieferanten verlangen. Änderungen der Preise<br />

werden gegenüber demjenigen Kunden nicht wirks<strong>am</strong>, der bei einer fristgemäßen<br />

Kündigung des Vertrages dem Versorger die Einleitung eines<br />

Wechsels des Versorgers durch einen entsprechenden Vertragsschluss innerhalb<br />

eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist.<br />

1.3 Behördlich genehmigte Entgelte sind für den Kunden verbindlich, sofern<br />

nicht durch ein Gericht rechtskräftig andere Entgelte festgestellt werden.<br />

Dann gelten diese Entgelte.<br />

1.4 Änderungen der im Preisblatt angegebenen Preise gelten vom Kunden als<br />

genehmigt, wenn er nicht innerhalb von vier Wochen nach der Veröffentlichung<br />

(<strong>Wasserburg</strong>er Heimatnachrichten (WHN), Internet) der Preisänderung<br />

in Textform widerspricht und der Lieferant bei Veröffentlichung<br />

(<strong>Wasserburg</strong>er Heimatnachrichten (WHN), Internet) der Preisänderung<br />

darauf hinweist, dass bei nicht rechtzeitigem Widerspruch des Kunden gegen<br />

die Preisänderung diese zwischen dem Lieferanten und dem Kunden zu dem<br />

in der Veröffentlichung bzw. Mitteilung angegebenen Zeitpunkt gilt.<br />

1.5 Wird die Entscheidung einer Behörde zu einem vom Kunden dem Lieferanten<br />

geschuldeten Entgelt rechtskräftig wieder aufgehoben, so gelten zwischen<br />

dem Kunden und dem Lieferanten die rechtskräftig festgestellten Entgelte als<br />

vereinbart und zwar ab dem Zeitpunkt, zu dem die Entscheidung der<br />

Behörde, die später wieder aufgehoben wurde, ergangen ist, wenn dies eine<br />

Partei verlangt. Der Differenzbetrag zwischen der Entscheidung der Behörde<br />

und der späteren rechtskräftigen Entscheidung für zurückliegende Zeiträume<br />

ist dann zwischen dem Kunden und dem Lieferanten auszugleichen,<br />

wobei § 247 BGB ab dem Zeitpunkt gilt, zu dem die ursprüngliche Entscheidung<br />

der Behörde ergangen ist.<br />

2. Ersatzversorgung<br />

2.1 Sofern der Kunde über das Energieversorgungsnetz Strom bezieht, ohne dass<br />

dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Stromliefervertrag<br />

zugeordnet werden kann, gilt der vom Kunden aus dem Energieversorgungsnetz<br />

entnommene Strom als von dem Energieversorgungsunternehmen<br />

geliefert, das nach § 36 Abs. 1 EnWG berechtigt und verpflichtet ist.<br />

Dabei gelten in Niederspannung die hierzu vom Unternehmen veröffentlichten<br />

Allgemeinen Preise, bei Mittelspannung die Preise, die das Unternehmen<br />

nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB festlegt. Das Unternehmen kann<br />

die Ersatzversorgung des Kunden in Niederspannung verweigern, wenn diese<br />

für das Unternehmen aus wirtschaftlichen Gründen unzumutbar ist oder<br />

eine Ausnahme nach § 37 EnWG von der Ersatzversorgung vorliegt, in<br />

Mittelspannung, wenn der Kunde nicht bereit ist, angemessene und vom<br />

Unternehmen festzusetzende Vorauszahlungen zu leisten. Für die nach Satz<br />

1 zu Stande gekommene Ersatzversorgung gelten zwischen dem Kunden und<br />

dem Unternehmen die vorliegenden ASB in ihrer jeweils gültigen Fassung.<br />

2.2 Das Unternehmen nach Ziffer 2.1 Satz 1 kann den Stromverbrauch, der auf<br />

die erfolgte Ersatzversorgung nach Ziffer 2.1 entfällt, aufgrund einer rechnerischen<br />

Abgrenzung schätzen und den ermittelten anteiligen Verbrauch dem<br />

Kunden in Rechnung stellen.<br />

2.3 Erlangt der Kunde von den Voraussetzungen für eine Ersatzversorgung nach<br />

Ziffer 2.1 Kenntnis, hat er das Unternehmen nach Ziffer 2.1 Satz 1 hierüber<br />

unverzüglich in Textform zu informieren.<br />

2.4 Der nach Ziffer 2.1 zu Stande gekommene Vertrag über die Ersatzversorgung<br />

des Kunden endet in Niederspannung, sobald die Belieferung der<br />

Entnahmestelle des Kunden wieder auf der Grundlage eines wirks<strong>am</strong>en<br />

Stromliefervertrages erfolgt, spätestens aber drei Monate nach Beginn der<br />

Ersatzversorgung, in Mittelspannung darüber hinaus bei einer Kündigung<br />

durch das Unternehmen mit einer Frist von zwei Wochen. Nach dem Ablauf<br />

von drei Monaten besteht für den Kunden generell kein Anspruch mehr<br />

gegen das Unternehmen auf eine Ersatzversorgung.<br />

2.5 Für die Ersatzversorgung gelten Abschnitt II Ziffer 2 bis 6, Abschnitt III Ziffer<br />

1, 2 und 4, Abschnitt IV und V, Abschnitt VI Ziffer 1 und 3 sowie für die<br />

Beendigung der Ersatzversorgung Abschnitt VI Ziffer 2.3 entsprechend.<br />

Abschnitt III Ziffer 2.2 gilt mit der Maßgabe, dass das Unternehmen den<br />

Stromverbrauch aufgrund einer rechnerischen Abgrenzung schätzen und<br />

den anteiligen Verbrauch in Rechnung stellen darf.<br />

2.6 Das Unternehmen nach Ziffer 2.1 Satz 1 wird dem Kunden unverzüglich<br />

nach Kenntnisnahme den Zeitpunkt des Beginns und des Endes der<br />

Ersatzversorgung in Textform mitteilen. Dabei wird es ebenfalls mitteilen,


20/2009 wasserburger heimatnachrichten<br />

SEITE 11<br />

dass spätestens nach dem Ende der Ersatzversorgung für die Fortsetzung des<br />

Strombezuges der Abschluss eines neuen Stromliefervertrages durch den<br />

Kunden erforderlich ist.<br />

3. Gerichtsstand<br />

Gerichtsstand ist für die beiderseitigen Verpflichtungen aus dem Stromliefervertrag<br />

der Ort der Stromentnahme durch den Kunden, bei Kunden, die<br />

Kaufleute sind, der Sitz des Lieferanten.<br />

4. Veröffentlichung der Änderung der Entgelte sowie der Allgemeinen<br />

Stromlieferbedingungen<br />

4.1 Änderungen der Entgelte, der ASB und der Ergänzenden Bedingungen werden<br />

erst nach öffentlicher Bekanntgabe wirks<strong>am</strong>, die mindestens sechs<br />

Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgt. Der Lieferant wird die<br />

Änderungen <strong>am</strong> Tag der öffentlichen Bekanntgabe auf seiner Internetseite<br />

veröffentlichen. Voraussetzung für eine wirks<strong>am</strong>e Änderung ist dies jedoch<br />

nicht. Ziffer 1.4 gilt entsprechend.<br />

4.2 Werden behördlich Allgemeine Bedingungen für die Versorgung von Haushaltskunden<br />

mit Strom außerhalb der Grundversorgung festgesetzt, so gehen<br />

diese bezüglich der hiervon betroffenen Haushaltskunden diesen ASB vor,<br />

soweit sie hiervon abweichende Regelungen enthalten. Im Übrigen bleiben<br />

die ASB bestehen.<br />

5. Einwilligung des Kunden nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)<br />

5.1 Der Kunde willigt darin ein, dass der Lieferant die sich aus den<br />

Vertragsunterlagen und der Durchführung des Vertrages ergebenen personenbezogenen<br />

Daten des Kunden erhebt, verarbeitet, nutzt und im erforderlichen<br />

Umfang diese Daten an Dritte weitergibt, sofern dies zur<br />

Durchführung des Stromliefervertrages erforderlich ist. Ohne die Einwilligung<br />

des Kunden nach Satz 1 können die Leistungen des Lieferanten gegenüber<br />

dem Kunden nicht oder nur unzureichend erbracht werden.<br />

5.2 Die Weitergabe von personenbezogenen Daten des Kunden an Dritte<br />

gemäß Ziffer 5.1 durch den Lieferanten erfolgt nur unter Beachtung der<br />

Bestimmungen des BDSG und im Rahmen der Einwilligung nach Ziffer 5.1<br />

sowie mit der Maßgabe, dass der Dritte die erhaltenen Daten vertraulich<br />

sowie unter Beachtung des BDSG verwendet und er ein berechtigtes<br />

Interesse an diesen Daten hat.<br />

5.3 Der Kunde ist berechtigt, vom Lieferanten Auskunft über die zu seiner<br />

Person beim Lieferanten gespeicherten Daten, den Zweck der Speicherung<br />

und die Personen und Stellen, an die seine Daten vom Lieferanten übermittelt<br />

wurden oder werden, zu verlangen.<br />

Stand: 01.01.2010<br />

stadtwerke wasserburg a. inn<br />

Öffentliche Bekanntgabe:<br />

Allgemeine Preise<br />

für die Grundversorgung mit Strom ab 01.01.2010<br />

Die Stadtwerke <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong> geben hiermit gemäß § 5 Abs.<br />

2 StromGVV bekannt, dass die Allgemeinen Preise für die<br />

Grundversorgung mit Strom ab 01.01.2010 angepasst werden.<br />

Der Grund für die notwendige Preisanpassung bei den Arbeitspreisen<br />

liegt in der stetigen Aufwärtsbewegung bei den Bezugskosten,<br />

bei der Mehrbelastung aus dem Erneuerbare-Energien-<br />

Gesetz und bei anderen Kosten in den letzten Jahren bzw. im<br />

nächsten Jahr.<br />

Alle anderen Preisbestandteile (Leistungspreis, Verrechnungspreise<br />

usw.) der Grundversorgung bleiben im Vergleich zum<br />

Preisstand 01.01.2009 unverändert.<br />

Das für die Grundversorgung ab 01.01.2010 gültige Preisblatt ist<br />

untenstehend abgedruckt, steht aber auch zum Download im<br />

Internetauftritt der Stadtwerke (www.stadtwerke-wasserburg.de)<br />

bereit bzw. liegt in den Geschäftsräumen der Stadtwerke (Max-<br />

Emanuel-Platz 6, 83512 <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong>) zur Einsicht aus.<br />

Es wird gleichzeitig darauf hingewiesen, dass die untenstehend<br />

abgedruckten Preise zwischen den Stadtwerken und den jeweils<br />

betroffenen Kunden als vereinbart gelten, wenn die betroffenen<br />

Kunden den ab 01.01.2010 gültigen Preisänderungen nicht jeweils<br />

bis spätestens 07.12.2009 in Textform widersprochen haben.<br />

Stadtwerke <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong><br />

<strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong>, den 06.11.2009<br />

Allgemeine Preise für die Grundversorgung mit Strom<br />

gültig ab 01.01.2010<br />

Für Kunden ohne Leistungsmessung<br />

1. Grundversorgung Eintarif netto brutto<br />

Arbeitspreis Cent / kWh 17,58 20,92<br />

Leistungspreis pro Jahr Euro / Jahr 64,80 77,11<br />

Verrechnungspreise siehe Punkt 3.<br />

2. Grundversorgung Zweitarif netto brutto<br />

Arbeitspreis<br />

Hochtarif Cent / kWh 18,24 21,71<br />

Niedertarif Cent / kWh 12,88 15,33<br />

Leistungspreis pro Jahr Euro / Jahr 64,80 77,11<br />

Verrechnungspreise siehe Punkt 3.<br />

Niedertarifzeiten:<br />

täglich 22:00 - 06:00 Uhr, S<strong>am</strong>stag 13:00 - 22:00 Uhr, Sonntag 6:00 - 22:00 Uhr,<br />

sowie an den in München geltenden gesetzlichen Feiertagen 6:00 - 22:00 Uhr<br />

3. Verrechnungspreise netto brutto<br />

Wechselstromzähler Euro / Jahr 15,33 18,24<br />

Drehstromzähler Euro / Jahr 25,76 30,65<br />

Tarifschaltung Euro / Jahr 22,05 26,24<br />

Stromwandlersatz Euro / Jahr 36,00 42,84<br />

4. Verzugskosten netto brutto<br />

Mahngebühren* Euro 5,00 5,00<br />

Nachinkasso je Inkassogang Euro 20,00 23,80<br />

Gebühr für Ratenvereinbarung*<br />

Bis 300,00 Euro Euro 10,00 10,00<br />

Bis 600,00 Euro Euro 20,00 20,00<br />

Ab 600,00 Euro Euro 30,00 30,00<br />

Rücklastschriftgebühr* Euro 5,56 5,56<br />

* nicht umsatzsteuerbar<br />

5. Kosten für Einstellung und Wiederaufnahme der Versorgung<br />

netto brutto<br />

Einstellung<br />

der Versorgung Euro 20,00 23,80<br />

Wiederaufnahme<br />

der Versorgung Euro 20,00 23,80<br />

Wiederaufnahme der Versorgung<br />

außerhalb der Arbeitszeit Euro 40,00 47,60<br />

vergeblicher Versuch der Wiederaufnahme<br />

der Versorgung Euro 20,00 23,80<br />

Die Arbeitspreise enthalten bereits die Stromsteuer, die Konzessionsabgabe und<br />

die Belastungen aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz sowie aus dem Kraft-<br />

Wärme-Kopplungsgesetz. Die Umsatzsteuer ist in den Bruttopreisen in ihrer<br />

jeweiligen gesetzlichen Höhe enthalten (Umsatz-steuer ab 01.01.2007: 19 %). Alle<br />

Bruttopreise sind auf zwei Stellen hinter dem Komma gerundet.<br />

Sofern eine zusätzliche unterjährige Ablesung und Abrechnung vom Kunden<br />

gewünscht wird, werden hierfür zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt.<br />

Stromkennzeichnung - Energiemix<br />

Unser Energieträgermix setzt sich aus 33,1 % Kernkraft, 41,8 % fossilen und sonstigen<br />

Energieträgern sowie 25,1 % erneuerbaren Energien zus<strong>am</strong>men. D<strong>am</strong>it sind 334 g/kWh<br />

CO2-Emissionen und 0,0009 g/kWh radioaktiver Abfall verbunden. Das Stromsonderprodukt<br />

„<strong>Inn</strong>Strom“ setzt sich aus 100 % erneuerbaren Energien, 0 % Kernkraft sowie 0 % fossilen<br />

und sonstigen Energieträgern zus<strong>am</strong>men. Dabei entstehen weder CO2-Emissionen<br />

noch radioaktiver Abfall. Der Energiemix in Deutschland setzt sich im Durchschnitt aus<br />

24,3 % Kernkraft, 60,7 % fossilen und sonstigen Energieträgern sowie 15 % erneuerbaren<br />

Energien zus<strong>am</strong>men. D<strong>am</strong>it sind 541 g/kWh CO2-Emissionen und 0,0007 g/kWh radioaktiver<br />

Abfall verbunden. Diese Angaben entsprechen den Anforderungen nach § 42<br />

Energiewirtschaftsgesetz.<br />

Sonderprodukte für Haushalts- und Gewerbekunden<br />

Informationen zu unseren Sonderprodukten für Haushalts- und Gewerbekunden<br />

erhalten Sie gerne auf Anfrage in unserer Kundenberatung oder unter<br />

www.stadtwerke-wasserburg.de.


SEITE 12 wasserburger heimatnachrichten<br />

20/2009<br />

stadtwerke wasserburg a. inn<br />

Bekanntmachung der Stadtwerke <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong><br />

zur Stromsonderpreisvereinbarung „weiß-rot“<br />

ab 01.01.2010:<br />

Aufgrund der stetigen Aufwärtsbewegung bei unseren Bezugskosten,<br />

bei der Mehrbelastung aus dem Erneuerbare-Energien-<br />

Gesetz und bei anderen Kosten in den letzten Jahren bzw. im<br />

nächsten Jahr, sind wir leider dazu gezwungen, den Arbeitspreis<br />

der Stromsonderpreisvereinbarung „weiß-rot“ zum 01.01.2010<br />

an diese Situation anzupassen.<br />

Das ab 01.01.2010 gültige Preisblatt ist untenstehend abgedruckt,<br />

steht aber auch zum Download im Internetauftritt der Stadtwerke<br />

(www.stadtwerke-wasserburg.de) bereit bzw. liegt in den<br />

Geschäftsräumen der Stadtwerke (Max-Emanuel-Platz 6, 83512<br />

<strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong>) zur Einsicht aus.<br />

Es wird gleichzeitig darauf hingewiesen, dass die untenstehend<br />

abgedruckten Preise zwischen den Stadtwerken und den jeweils<br />

betroffenen Kunden als vereinbart gelten, wenn die betroffenen<br />

Kunden der ab 01.01.2010 gültigen Preisänderung nicht jeweils<br />

bis spätestens 07.12.2009 in Textform widersprochen haben.<br />

Stadtwerke <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong><br />

<strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong>, den 06.11.2009<br />

Preisblatt Stromsonderpreisvereinbarung „weiß-rot“<br />

gültig ab 01.01.2010<br />

Für Kunden ohne Leistungsmessung<br />

Versorgung Eintarif / Zweitarif<br />

netto brutto<br />

Arbeitspreis Cent / kWh 16,86 20,06<br />

Grundpreis pro Jahr Euro / Jahr 90,76 108,00<br />

Der Arbeitspreis enthält bereits die Stromsteuer, die Konzessionsabgabe<br />

und die Belastungen aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz sowie aus<br />

dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz. Die Umsatzsteuer ist in den<br />

Bruttopreisen in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe enthalten (Umsatzsteuer<br />

ab 01.01.2007: 19 %). Alle Bruttopreise sind auf zwei Stellen hinter<br />

dem Komma gerundet.<br />

Sofern eine zusätzliche unterjährige Ablesung und Abrechnung vom<br />

Kunden gewünscht wird, werden hierfür zusätzliche Kosten in Rechnung<br />

gestellt.<br />

Es ist darauf zu achten, dass das Angebot „weiß-rot“ sich nur an Kunden<br />

ohne Leistungsmessung und mit einem Jahresverbrauch von höchstens<br />

100.000 kWh pro Jahr (ausgenommen Bestandskunden) richtet.<br />

Stromkennzeichnung - Energiemix<br />

Unser Energieträgermix setzt sich aus 33,1 % Kernkraft, 41,8 % fossilen und sonstigen<br />

Energieträgern sowie 25,1 % erneuerbaren Energien zus<strong>am</strong>men. D<strong>am</strong>it<br />

sind 334 g/kWh CO2-Emissionen und 0,0009 g/kWh radioaktiver Abfall verbunden.<br />

Das Stromsonderprodukt „<strong>Inn</strong>Strom“ setzt sich aus 100 % erneuerbaren<br />

Energien, 0 % Kernkraft sowie 0 % fossilen und sonstigen Energieträgern zus<strong>am</strong>men.<br />

Dabei entstehen weder CO2-Emissionen noch radioaktiver Abfall. Der<br />

Energiemix in Deutschland setzt sich im Durchschnitt aus 24,3 % Kernkraft, 60,7<br />

% fossilen und sonstigen Energieträgern sowie 15 % erneuerbaren Energien zus<strong>am</strong>men.<br />

D<strong>am</strong>it sind 541 g/kWh CO2-Emissionen und 0,0007 g/kWh radioaktiver<br />

Abfall verbunden. Diese Angaben entsprechen den Anforderungen nach § 42<br />

Energiewirtschaftsgesetz.<br />

2. Verzugskosten netto brutto<br />

Mahngebühren* Euro 5,00 5,00<br />

Nachinkasso je Inkassogang Euro 20,00 23,80<br />

Gebühr für Ratenvereinbarung*<br />

Bis 300,00 Euro Euro 10,00 10,00<br />

Bis 600,00 Euro Euro 20,00 20,00<br />

Ab 600,00 Euro Euro 30,00 30,00<br />

Rücklastschriftgebühr*<br />

* nicht umsatzsteuerbar<br />

Euro 5,56 5,56<br />

3. Kosten für Einstellung und<br />

Wiederaufnahme der Versorgung netto brutto<br />

Einstellung<br />

der Versorgung Euro 20,00 23,80<br />

Wiederaufnahme<br />

der Versorgung Euro 20,00 23,80<br />

Wiederaufnahme der Versorgung<br />

außerhalb der Arbeitszeit Euro 40,00 47,60<br />

vergeblicher Versuch der Wiederaufnahme<br />

der Versorgung Euro 20,00 23,80<br />

stadtwerke wasserburg a. inn<br />

Bekanntmachung der Stadtwerke <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong><br />

zur Ökostromsonderpreisvereinbarung „<strong>Inn</strong>Strom“<br />

ab 01.01.2010:<br />

Aufgrund der stetigen Aufwärtsbewegung bei unseren Bezugskosten,<br />

bei der Mehrbelastung aus dem Erneuerbare-Energien-<br />

Gesetz und bei anderen Kosten in den letzten Jahren bzw. im<br />

nächsten Jahr, sind wir leider dazu gezwungen, den Arbeitspreis<br />

der Ökostromsonderpreisvereinbarung „<strong>Inn</strong>Strom“ zum<br />

01.01.2010 an diese Situation anzupassen.<br />

Das ab 01.01.2010 gültige Preisblatt ist untenstehend abgedruckt,<br />

steht aber auch zum Download im Internetauftritt der Stadtwerke<br />

(www.stadtwerke-wasserburg.de) bereit bzw. liegt in den<br />

Geschäftsräumen der Stadtwerke (Max-Emanuel-Platz 6, 83512<br />

<strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong>) zur Einsicht aus.<br />

Es wird gleichzeitig darauf hingewiesen, dass die untenstehend<br />

abgedruckten Preise zwischen den Stadtwerken und den jeweils<br />

betroffenen Kunden als vereinbart gelten, wenn die betroffenen<br />

Kunden der ab 01.01.2010 gültigen Preisänderung nicht jeweils<br />

bis spätestens 07.12.2009 in Textform widersprochen haben.<br />

Stadtwerke <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong><br />

<strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong>, den 06.11.2009<br />

Preisblatt Ökostromsonderpreisvereinbarung „<strong>Inn</strong>Strom“<br />

gültig ab 01.01.2010<br />

Für Kunden ohne Leistungsmessung<br />

Versorgung Eintarif / Zweitarif netto brutto<br />

Arbeitspreis Cent / kWh 19,24 22,90<br />

Grundpreis pro Jahr Euro / Jahr 59,50 70,80<br />

Der Arbeitspreis enthält bereits die Stromsteuer, die Konzessionsabgabe<br />

und die Belastungen aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz sowie aus<br />

dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz. Die Umsatzsteuer ist in den Bruttopreisen<br />

in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe enthalten (Umsatzsteuer ab<br />

01.01.2007: 19 %). Alle Bruttopreise sind auf zwei Stellen hinter dem<br />

Komma gerundet.<br />

Sofern eine zusätzliche unterjährige Ablesung und Abrechnung vom<br />

Kunden gewünscht wird, werden hierfür zusätzliche Kosten in Rechnung<br />

gestellt.<br />

Stromkennzeichnung - Energiemix<br />

Das Stromsonderprodukt „<strong>Inn</strong>Strom“ setzt sich aus 100 % erneuerbaren<br />

Energien, 0 % Kernkraft sowie 0 % fossilen und sonstigen Energieträgern zus<strong>am</strong>men.<br />

Dabei entstehen weder CO2-Emissionen noch radioaktiver Abfall. Der<br />

Energiemix in Deutschland setzt sich im Durchschnitt aus 24,3 % Kernkraft, 60,7<br />

% fossilen und sonstigen Energieträgern sowie 15 % erneuerbaren Energien<br />

zus<strong>am</strong>men. D<strong>am</strong>it sind 541 g/kWh CO2-Emissionen und 0,0007 g/kWh radioaktiver<br />

Abfall verbunden. Diese Angaben entsprechen den Anforderungen nach § 42<br />

Energiewirtschaftsgesetz.


20/2009 wasserburger heimatnachrichten<br />

SEITE 13<br />

2. Verzugskosten netto brutto<br />

Mahngebühren* Euro 5,00 5,00<br />

Nachinkasso je Inkassogang Euro 20,00 23,80<br />

Gebühr für Ratenvereinbarung*<br />

Bis 300,00 Euro Euro 10,00 10,00<br />

Bis 600,00 Euro Euro 20,00 20,00<br />

Ab 600,00 Euro Euro 30,00 30,00<br />

Rücklastschriftgebühr*<br />

* nicht umsatzsteuerbar<br />

Euro 5,56 5,56<br />

3. Kosten für Einstellung und Wiederaufnahme<br />

der Versorgung netto brutto<br />

Einstellung<br />

der Versorgung Euro 20,00 23,80<br />

Wiederaufnahme<br />

der Versorgung Euro 20,00 23,80<br />

Wiederaufnahme der Versorgung<br />

außerhalb der Arbeitszeit Euro 40,00 47,60<br />

vergeblicher Versuch der Wiederaufnahme<br />

der Versorgung Euro 20,00 23,80<br />

stadtwerke wasserburg a. inn<br />

Bekanntmachung der Stadtwerke <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong><br />

zur Stromsonder-preisvereinbarung „Wärme“<br />

ab 01.01.2010<br />

Aufgrund der stetigen Aufwärtsbewegung bei unseren Bezugskosten,<br />

bei der Mehrbelastung aus dem Erneuerbare-Energien-<br />

Gesetz und bei anderen Kosten in den letzten Jahren bzw. im<br />

nächsten Jahr, sind wir leider dazu gezwungen, die Arbeitspreise<br />

der „Stromsonderpreisvereinbarung Wärme“ an diese Situation<br />

anzupassen.<br />

Das ab 01.01.2010 gültige Preisblatt ist untenstehend abgedruckt,<br />

steht aber auch zum Download im Internetauftritt der Stadtwerke<br />

(www.stadtwerke-wasserburg.de) bereit bzw. liegt in den<br />

Geschäftsräumen der Stadtwerke (Max-Emanuel-Platz 6, 83512<br />

<strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong>) zur Einsicht aus.<br />

Es wird gleichzeitig darauf hingewiesen, dass die untenstehend<br />

abgedruckten Preise zwischen den Stadtwerken und den jeweils<br />

betroffenen Kunden als vereinbart gelten, wenn die betroffenen<br />

Kunden der ab 01.01.2010 gültigen Preisänderung nicht jeweils<br />

bis spätestens 07.12.2009 in Textform widersprochen haben.<br />

Stadtwerke <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong><br />

<strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong>, den 06.11.2009<br />

Preisblatt Stromsonderpreisvereinbarung „Wärme“<br />

gültig ab 01.01.2010<br />

1. Anlagen mit gemeins<strong>am</strong>er Messung<br />

netto brutto<br />

Arbeitspreis<br />

Hochtarif Cent / kWh 18,24 21,71<br />

Niedertarif Cent / kWh 11,88 14,14<br />

Leistungspreis pro Jahr Euro / Jahr 64,80 77,11<br />

Verrechnungspreise<br />

Zuschlag für die allgemeine<br />

siehe Punkt 3.<br />

Haushaltsversorgung Euro / Jahr 42,55 50,63<br />

2. Anlagen mit getrennter Messung netto brutto<br />

Arbeitspreis<br />

Hochtarif Cent / kWh 14,51 17,27<br />

Niedertarif Cent / kWh 11,88 14,14<br />

Verrechnungspreise siehe Punkt 3.<br />

Niedertarifzeiten:<br />

täglich 22:00 - 06:00 Uhr, S<strong>am</strong>stag 13:00 - 22:00 Uhr, Sonntag 6:00 -<br />

22:00 Uhr, sowie an den in München geltenden gesetzlichen Feiertagen<br />

6:00 - 22:00 Uhr<br />

Die Arbeitspreise enthalten bereits die Stromsteuer, die Konzessionsabgabe<br />

und die Belastungen aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz sowie<br />

aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz. Die Umsatzsteuer ist in den<br />

Bruttopreisen in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe enthalten (Umsatzsteuer<br />

ab 01.01.2007: 19 %). Alle Bruttopreise sind auf zwei Stellen hinter<br />

dem Komma gerundet.<br />

Sofern eine zusätzliche unterjährige Ablesung und Abrechnung vom<br />

Kunden gewünscht wird, werden hierfür zusätzliche Kosten in Rechnung<br />

gestellt. Neuanlagen werden nur mit getrennter Messung ausgestattet!<br />

Die vorgenannten Strompreise gelten für Anlagen für Raumheizungen /<br />

Raumklimatisierung (Speicherheizung, Wärmepumpe für Raumheizung,<br />

Klimaanlage zur Klimatisierung von Räumen) und für Anlagen zur<br />

elektrischen Warmwasseraufbereitung (z. B. Warmwasserspeicher (Boiler)).<br />

Die vorgenannten Preise ersetzen die bisherigen Preise des „Sonderabkommens<br />

für elektrische Raumheizung und Warmwasserversorgung“.<br />

3. Verrechnungspreise<br />

netto brutto<br />

Wechselstromzähler Euro / Jahr 15,33 18,24<br />

Drehstromzähler Euro / Jahr 25,76 30,65<br />

Tarifschaltung Euro / Jahr 22,05 26,24<br />

4. Verzugskosten<br />

netto brutto<br />

Mahngebühren* Euro 5,00 5,00<br />

Nachinkasso je Inkassogang Euro 20,00 23,80<br />

Gebühr für Ratenvereinbarung*<br />

Bis 300,00 Euro Euro 10,00 10,00<br />

Bis 600,00 Euro Euro 20,00 20,00<br />

Ab 600,00 Euro Euro 30,00 30,00<br />

Rücklastschriftgebühr*<br />

* nicht umsatzsteuerbar<br />

Euro 5,56 5,56<br />

5. Kosten für Einstellung und Wiederaufnahme<br />

der Versorgung<br />

netto brutto<br />

Einstellung<br />

der Versorgung Euro 20,00 23,80<br />

Wiederaufnahme<br />

der Versorgung Euro 20,00 23,80<br />

Wiederaufnahme der Versorgung<br />

außerhalb der Arbeitszeit Euro 40,00 47,60<br />

vergeblicher Versuch der Wiederaufnahme<br />

der Versorgung Euro 20,00 23,80<br />

Stromkennzeichnung - Energiemix<br />

Unser Energieträgermix setzt sich aus 33,1 % Kernkraft, 41,8 % fossilen und sonstigen<br />

Energieträgern sowie 25,1 % erneuerbaren Energien zus<strong>am</strong>men. D<strong>am</strong>it<br />

sind 334 g/kWh CO2-Emissionen und 0,0009 g/kWh radioaktiver Abfall verbunden.<br />

Das Stromsonderprodukt „<strong>Inn</strong>Strom“ setzt sich aus 100 % erneuerbaren<br />

Energien, 0 % Kernkraft sowie 0 % fossilen und sonstigen Energieträgern zus<strong>am</strong>men.<br />

Dabei entstehen weder CO2-Emissionen noch radioaktiver Abfall. Der<br />

Energiemix in Deutschland setzt sich im Durchschnitt aus 24,3 % Kernkraft, 60,7<br />

% fossilen und sonstigen Energieträgern sowie 15 % erneuerbaren Energien<br />

zus<strong>am</strong>men. D<strong>am</strong>it sind 541 g/kWh CO2-Emissionen und 0,0007 g/kWh radioaktiver<br />

Abfall verbunden. Diese Angaben entsprechen den Anforderungen nach § 42<br />

Energiewirtschaftsgesetz.


SEITE 14 wasserburger heimatnachrichten<br />

20/2009<br />

stadtwerke wasserburg a. inn<br />

Bekanntmachung der Stadtwerke <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong><br />

zur Stromsonderpreisvereinbarung<br />

„1,2,3 - auch dabei!!!“ ab 01.01.2010:<br />

Aufgrund der stetigen Aufwärtsbewegung bei unseren Bezugskosten,<br />

bei der Mehrbelastung aus dem Erneuerbare-Energien-<br />

Gesetz und bei anderen Kosten in den letzten Jahren bzw. im<br />

nächsten Jahr, sind wir leider dazu gezwungen, den Arbeitspreis<br />

der Stromsonderpreisvereinbarung „1,2,3 - auch dabei!!!“ zum<br />

01.01.2010 an diese Situation anzupassen.<br />

Das ab 01.01.2010 gültige Preisblatt ist untenstehend abgedruckt,<br />

steht aber auch zum Download im Internetauftritt der Stadtwerke<br />

(www.stadtwerke-wasserburg.de) bereit bzw. liegt in den<br />

Geschäftsräumen der Stadtwerke (Max-Emanuel-Platz 6, 83512<br />

<strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong>) zur Einsicht aus.<br />

Es wird gleichzeitig darauf hingewiesen, dass die untenstehend<br />

abgedruckten Preise zwischen den Stadtwerken und den jeweils<br />

betroffenen Kunden als vereinbart gelten, wenn die betroffenen<br />

Kunden der ab 01.01.2010 gültigen Preisänderung nicht jeweils<br />

bis spätestens 07.12.2009 in Textform widersprochen haben.<br />

Stadtwerke <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong><br />

<strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong>, den 06.11.2009<br />

Preisblatt Sonderpreisvereinbarung „1, 2, 3 - auch dabei!!!“<br />

gültig ab 01.01.2010<br />

Für Haushaltskunden ohne Leistungsmessung außerhalb<br />

des Netzgebietes der Stadtwerke <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong> aber<br />

im Stadtgebiet <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong><br />

(Stromverbrauch von bis zu 10.000 kWh/Jahr - kein<br />

Heizstrom, Zweitarifzähler, Prepaid- und/oder<br />

Münzzähler)<br />

Versorgung Eintarif / Zweitarif netto brutto<br />

Arbeitspreis Cent / kWh 17,64 20,99<br />

Grundpreis pro Jahr Euro / Jahr 90,76 108,00<br />

Der Arbeitspreis enthält bereits die Stromsteuer, die Konzessionsabgabe<br />

und die Belastungen aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz sowie aus<br />

dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz. Die Umsatzsteuer ist in den Bruttopreisen<br />

in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe enthalten (Umsatzsteuer ab<br />

01.01.2007: 19 %). Alle Bruttopreise sind auf zwei Stellen hinter dem<br />

Komma gerundet.<br />

Sofern eine zusätzliche unterjährige Ablesung und Abrechnung vom<br />

Kunden gewünscht wird, werden hierfür zusätzliche Kosten in Rechnung<br />

gestellt.<br />

Stromkennzeichnung - Energiemix<br />

Unser Energieträgermix setzt sich aus 33,1 % Kernkraft, 41,8 % fossilen und sonstigen<br />

Energieträgern sowie 25,1 % erneuerbaren Energien zus<strong>am</strong>men. D<strong>am</strong>it<br />

sind 334 g/kWh CO2-Emissionen und 0,0009 g/kWh radioaktiver Abfall verbunden.<br />

Das Stromsonderprodukt „<strong>Inn</strong>Strom“ setzt sich aus 100 % erneuerbaren<br />

Energien, 0 % Kernkraft sowie 0 % fossilen und sonstigen Energieträgern zus<strong>am</strong>men.<br />

Dabei entstehen weder CO2-Emissionen noch radioaktiver Abfall. Der<br />

Energiemix in Deutschland setzt sich im Durchschnitt aus 24,3 % Kernkraft, 60,7<br />

% fossilen und sonstigen Energieträgern sowie 15,0 % erneuerbaren Energien<br />

zus<strong>am</strong>men. D<strong>am</strong>it sind 541 g/kWh CO2-Emissionen und 0,0007 g/kWh radioaktiver<br />

Abfall verbunden. Diese Angaben entsprechen den Anforderungen nach § 42<br />

Energiewirtschaftsgesetz.<br />

2. Verzugskosten netto brutto<br />

Mahngebühren* Euro 5,00 5,00<br />

Nachinkasso je Inkassogang Euro 20,00 23,80<br />

Gebühr für Ratenvereinbarung*<br />

Bis 300,00 Euro Euro 10,00 10,00<br />

Bis 600,00 Euro Euro 20,00 20,00<br />

Ab 600,00 Euro Euro 30,00 30,00<br />

Rücklastschriftgebühr*<br />

* nicht umsatzsteuerbar<br />

Euro 5,56 5,56<br />

3. Kosten für Einstellung und Wiederaufnahme der<br />

Versorgung<br />

netto brutto<br />

Einstellung<br />

der Versorgung Euro 30,00 35,70<br />

Wiederaufnahme<br />

der Versorgung Euro 30,00 35,70<br />

Anschrift:<br />

Max-Emanuel-Platz 6 , 83512 <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong><br />

Tel.: 08071/9088-0, Fax: 08071/9088-33<br />

E-Mail: info@stadtwerke-wasserburg.de<br />

Öffnungszeiten:<br />

Montag 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:30 Uhr<br />

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:30 Uhr<br />

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:30 Uhr<br />

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:30 Uhr<br />

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr<br />

kindergarten altstadt<br />

Der neue Elternbeirat im Altstadtkindergarten<br />

steht nun fest<br />

Kindergartenleiterin Reli Bachmaier und ihr Te<strong>am</strong> konnten vergangene<br />

Woche zwölf hoch motivierte Mütter begrüßen, die sich<br />

für das neue Kindergartenjahr als Elternbeiräte zur Verfügung<br />

gestellt haben. Mitglieder des neues Elternbeirats sind:<br />

Andrea Falk, Petra Schenk, Sandy Dietl, Michaela Halt,<br />

Peri Baumgartner, Antonia Tahari, Katharina Kneissl, Birgit Herz,<br />

Steffi Glasl-Menges, Melita Marx, Dorothee Widmann<br />

und Andrea Kaltenhauser.<br />

Erneut wurde nach jahrelanger bewährter Arbeit Frau Andrea<br />

Falk zur Elternbeiratsvorsitzenden bestimmt. Die typischen Aufgaben<br />

wie Festorganisation, Kasse, Dekoration und vieles mehr<br />

teilten sich die Elternbeiräte untereinander auf. Das Kindergartente<strong>am</strong><br />

trug zusätzlich neue Ideen an den Elternbeirat heran: so<br />

soll im neuen Kindergartenjahr unter anderem eine Kindergartenzeitung<br />

entstehen. Viele Elternbeirätinnen sprühten vor<br />

Einfällen und entwarfen im Kopf bereits einige Artikel, die sich<br />

für eine erste Ausgabe zu Weihnachten eignen würden.<br />

Weitere Vorhaben wurden von Müttern genannt: Ein monatlicher<br />

Elternst<strong>am</strong>mtisch soll ins Leben gerufen werden. Auch an<br />

Informationsveranstaltungen wie einen Erste-Hilfe-Kurs für<br />

Kleinkinder oder eine ADAC-Schulung zur korrekten Sicherung<br />

der Kinder im Auto wird gedacht.<br />

Bei all diesen Plänen wird es sicherlich ein ereignisreiches Kindergartenjahr<br />

werden - die Kindergartenleitung und ihr Te<strong>am</strong> freuen<br />

sich auf eine gute Zus<strong>am</strong>menarbeit!


20/2009 wasserburger heimatnachrichten<br />

SEITE 15<br />

kindertagesstätte reitmehring<br />

Neuer Elternbeirat der KiTa Reitmehring<br />

Der neue Elternbeirat der KiTa Reitmehring hat seine Arbeit aufgenommen.<br />

Als Vorsitzender wurde das dritte Jahr in Folge Markus<br />

Gruber ohne Gegenstimmen wiedergewählt. Die weiteren<br />

Mitglieder sind Karl Berndl (Stellvertretender Vorsitzender), Anja<br />

Heimbuchner (Schriftführer), Ruth Mayer (Kasse), Nicole Bauer,<br />

Anna Eder, Christoph Klein, Margit Mayerhofer, Rosi Niedermayr,<br />

Oliver Thaler, Silvia Tuschy und Theresia Wurzer.<br />

Das erste Projekt des Elternbeirats ist in Zus<strong>am</strong>menarbeit mit<br />

dem Te<strong>am</strong> der KiTa Reitmehring die Planung und Durchführung<br />

des St.-Martins-Zuges <strong>am</strong> Mittwoch, den 11. November 2009.<br />

Treffpunkt ist um 17.00 Uhr <strong>am</strong> Kindergarten, Bgm.-Schmidt-<br />

Straße 3 in Reitmehring.<br />

Elternbeirat und KiTa-Te<strong>am</strong> freuen sich auf eine gute Zus<strong>am</strong>menarbeit<br />

für das KiTa-Jahr 2009/2010.<br />

Reihe hinten von links: Markus Gruber, Nicole Bauer, Anna Eder,<br />

Ruth Mayer, Oliver Thaler, Anja Heimbuchner, Reihe vorne von<br />

links: Christoph Klein, Theresia Wurzer, Rosi Niedermayr, Karl<br />

Berndl, abwesend: Margit Mayerhofer, Silvia Tuschy<br />

südostbayernbahn<br />

Bahnsteigerneuerung in Reitmehring erst 2010<br />

Bahnsteigdach wird aber noch heuer saniert<br />

Leider hat sich die ursprünglich noch für dieses Jahr geplante<br />

Bahnsteigsanierung in <strong>Wasserburg</strong> Bahnhof (Reitmehring) verzögert,<br />

wie die SüdostBayernBahn jetzt mitteilt. Der Grund ist der<br />

sehr schwierige Untergrund in einem Teil des Baufeldes. Dadurch<br />

war eine Umplanung der Baumaßnahme erforderlich. Der<br />

ursprüngliche Plan, den Bahnsteig aus Fertigteilen zu errichten,<br />

kann leider nicht umgesetzt werden. Stattdessen wird der Bahnsteig<br />

in konventioneller Technik gebaut. Leider treiben diese Umplanungen<br />

und die erforderliche Sicherung des Untergrundes die<br />

Kosten in die Höhe, sodass auch die Finanzierung neu geklärt<br />

werden muss.<br />

Dennoch beginnt die SüdostBayernBahn in diesen Tagen mit der<br />

Sanierung des Bahnsteigdaches auf dem Mittelbahnsteig. Hierbei<br />

kann es auch zu kurzzeitigen Einschränkungen <strong>am</strong> Bahnsteig<br />

kommen. Die hierfür veranschlagten Kosten betragen rund<br />

80.000 Euro. Ursprünglich war aus Kostengründen auch eine<br />

komplette Erneuerung des Daches vorgesehen. Wegen des Untergrundes<br />

ist noch doch eine Sanierung des bestehenden Daches<br />

wirtschaftlicher.<br />

Mit der eigentlichen Bahnsteigsanierung (Herstellung der Barrierefreiheit)<br />

soll nun nach dem Ende der Frostperiode im Frühjahr<br />

2010 begonnen werden.<br />

kindergarten burgau nord<br />

Ausflug auf die Doagl Alm<br />

Viele kleine Bergsteiger erklommen <strong>am</strong> 26. September mit den<br />

Eltern und dem ges<strong>am</strong>ten Kindergartente<strong>am</strong> die Doagl Alm.<br />

Nach dem beschwerlichen Aufstieg konnten sich die kleinen und<br />

großen Bergsteiger auf der Alm erfrischen und den auf der Alm<br />

gelegenen Spielplatz erobern. Vor dem Abstieg wurden an die<br />

kleinen Bergsteiger Medaillen verliehen.<br />

Neuer Elternbeirat<br />

des Kindergartens Nördliche Burgau<br />

Am 21. Oktober vers<strong>am</strong>melten sich zahlreiche Eltern beim ersten<br />

Elternabend. Nach einer kurzen Vorstellungsrunde folgte ein<br />

Jahresrückblick auf die Aktivitäten des abgelaufenen Kindergartenjahres<br />

durch die Vorsitzende des Elternbeirates, Birgit Lutz.<br />

Anschließend wurde der neue Elternbeirat vorgestellt: Katrin Binsteiner,<br />

Tatjana Gorte, Birgit Lutz (Vorsitzende), Elisabeth<br />

Rottenwalter, Irmgard Salvio.<br />

Martinsumzug<br />

Am 11. November findet um 17 Uhr der traditionelle Martinsumzug<br />

statt. Treffpunkt ist der Kindergarten Nördliche Burgau.<br />

mehrgenerationenhaus wasserburg<br />

Neues Spielzeug für den Kids-Club<br />

Geschäftsführer Christoph Rosenzweig von der VR- Bank<br />

<strong>Wasserburg</strong> übergab 500 Euro an Andreas Bauer vom Verein<br />

Begegnungen mit Menschen e.V. Die Spende kommt dem<br />

Mehrgenerationenhaus <strong>Wasserburg</strong> zu und wird für die<br />

Anschaffung neuer Spiel- und Werkmaterialien im offenen<br />

Kindertreff verwendet. Bei der Scheckübergabe konnten sich die<br />

Beteiligten persönlich einen Eindruck von der wichtigen und<br />

gewinnbringenden Arbeit im Kids- Club verschaffen.<br />

Von links nach recht: Christoph Rosenzweig (GF VR Bank <strong>Wasserburg</strong>),<br />

Regina Semmler (Leitung Mehrgenerationenhaus), Anna-Maria Ehrlicher<br />

(1. VS Kinderschutzbund), Andreas Bauer (1. VS Begegnungen mit<br />

Menschen e.V.), einige Besucher/innen des Kids-Clubs


20/2009 wasserburger heimatnachrichten<br />

SEITE 17<br />

bibliothek<br />

Pooh’s Höhle<br />

Pooh und seine Freunde haben ein<br />

neues Zuhause. In „Pooh’s Höhle“,<br />

einem grünen Stoffzelt im Bilderbuchbereich,<br />

können die Kinder<br />

zus<strong>am</strong>men mit Pooh und den<br />

anderen Kuscheltieren gemütlich<br />

Bücher anschauen.<br />

bibliothek<br />

Heinz Erhardt im Aufzug<br />

> Ausstellung vom<br />

16. Oktober bis 25. November<br />

Die Schüler der Klasse 8cM der<br />

Hauptschule <strong>Wasserburg</strong> trafen<br />

sich zu einem besonderen Projekt<br />

in der Bibliothek. Es galt den<br />

Inhalt von Heinz-Erhardt-Gedichten<br />

gestalterisch umzusetzen.<br />

Die Schüler durften malen, zeichnen<br />

und Collagen erstellen. Das<br />

Ergebnis ist im Aufzug der Bibliothek<br />

ausgestellt. Steigen Sie ein<br />

und lachen Sie mit!<br />

bibliothek<br />

Klangraum Bibliothek<br />

Für Kinder und Erwachsene<br />

Gemeins<strong>am</strong> mit Ihnen trommeln, klopfen, st<strong>am</strong>pfen und klatschen<br />

wir verschiedene Rhythmen. Neben Rhythmusinstrumenten<br />

wie Trommeln, Rasseln Schellen, etc. kommen auch alltägliche<br />

Gegenstände (Plastikeimer, Besen, Papier, Hölzer...) und Abfall<br />

(Folien, Kartonrollen...) zum Einsatz. Kennen Sie Stomp? Was<br />

die Rhythmusgruppe macht, das können wir auch und wir haben<br />

viel Freude dabei. Kommen Sie vorbei und machen Sie mit.<br />

> jeden Dienstag von 19 bis 20.30 Uhr in der Bibliothek<br />

<strong>Wasserburg</strong>, Salzburger Str. 17.<br />

johanniter<br />

30 Jahre und kein bisschen leise<br />

Johanniter-Jugend feiert Jubiläum -<br />

starke Jugendgruppen in <strong>Wasserburg</strong><br />

„Anderen helfen, Freunde finden, mitbestimmen, gemeins<strong>am</strong><br />

etwas unternehmen und dabei Spaß haben“, das ist das Motto der<br />

Johanniter-Jugend, die 2009 ihr 30-jähriges Bestehen feiert.<br />

In den Kindergruppen wird vor allem gebastelt und gespielt. Im<br />

Mittelpunkt steht das gemeins<strong>am</strong>e Erleben - nicht nur in den<br />

Gruppenstunden. Das Angebot umfasst auch Ausflüge zum<br />

Schwimmen, zelten oder ein Wochenende in einer Jugendherberge.<br />

Und zwischendurch wird spielerisch Erste Hilfe geübt. In<br />

den Johanniter-Jugendgruppen sind eigene Ideen gefragt. Die reichen<br />

von der Patenschaft einer rumänischen Schule bis zu<br />

Projekten im Seniorenheim vor Ort. Menschen in Notsituationen<br />

zu helfen steht im Mittelpunkt.<br />

Die Jugendlichen genießen nicht nur das Zus<strong>am</strong>mensein, sondern<br />

üben nebenbei auch demokratische Tugenden ein. Denn sie<br />

selbst entscheiden letztlich über ihre Progr<strong>am</strong>mschwerpunkte,<br />

wählen ihre Gruppenleiter und übernehmen so Verantwortung<br />

für sich und andere.<br />

Für begeisterte Ersthelfer gibt es den Schulsanitätsdienst: denn<br />

daneben zu stehen, wenn sich jemand verletzt hat und nichts<br />

machen zu können, ist ein dummes Gefühl. Die Ausbildung zum<br />

Schulsani wird von den Johannitern übernommen. Schulsanitätsdienste<br />

gibt es an allen Schularten - von der Grundschule bis zum<br />

Gymnasium.<br />

Bayernweit engagieren sich über 1200 Jugendliche in der Jugendorganisation<br />

der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Genau 60 aktive<br />

Mitglieder zählt die Johanniter Jugend aus <strong>Wasserburg</strong>, dazu<br />

kommen noch einmal 63 Jugendliche, die sich für den Schulsanitätsdienst<br />

der Johanniter engagieren.<br />

Wer sich über die Johanniter Jugend informieren will, findet weitere<br />

Informationen unter www.jj-bayern.de oder kann sich telefonisch<br />

unter 08071/59<strong>75</strong>285 direkt bei den Johannitern in <strong>Wasserburg</strong><br />

melden.<br />

veranstaltungen<br />

fotogalerie<br />

Hugo Jaeggi: Die andere<br />

Seite des Spiegels<br />

Schwarz-Weiß-Fotografien<br />

1936 in Solothurn geboren und<br />

dort aufgewachsen, wollte Hugo<br />

Jaeggi zunächst Kunstmaler<br />

werden, entschied sich dann<br />

jedoch für eine klassische<br />

Fotografenlehre bei Ernst Räss<br />

in Solothurn. 1957 Studium bei<br />

Gertrud Fehr und Yvan Dalain


20/2009 wasserburger heimatnachrichten<br />

SEITE 19<br />

an der Fotoschule Vevey; 1958/59 K<strong>am</strong>er<strong>am</strong>ann beim Schweizer<br />

Fernsehen; 1960 Meisterprüfung in Luzern. Seit 1961 arbeitet<br />

Hugo Jaeggi als freischaffender Fotograf für Zeitschriften, Ausstellungen<br />

und gemeinnützige Organisationen. Er unterrichtet<br />

seit einigen Jahren junge Menschen in Fotografie.<br />

Jaeggi gehört zu jener Schweizer Fotografengeneration, die sich<br />

von der herkömmlichen dokumentarischen Sichtweise löste, um<br />

mit künstlerischem Bewusstsein hinter die sichtbare Wirklichkeit<br />

zu schauen, wie Peter Pfrander schreibt (Fotostiftung Schweiz,<br />

2005). Jaeggis Motive st<strong>am</strong>men aus seinem persönlichen Erleben:<br />

„Es sind Menschen, Begegnungen, Kindheitserinnerungen,<br />

Bruchstücke der eigenen Biografie, Träume, Met<strong>am</strong>orphosen,<br />

vielleicht Suchbilder oder Rätsel. Mein Interesse gilt auch gesellschaftlichen<br />

Randgruppen.“<br />

Jaeggis Blick richtet sich mehr nach dem <strong>Inn</strong>en als nach dem<br />

Außen, ihn fasziniert die Vielschichtigkeit einer Szene, das in der<br />

Narrative Verborgene. Mit ungewöhnlichen fotografischen Mitteln<br />

gelingt es Jaeggi, in seiner Bildsprache die Psychologie des<br />

Erlebten zu visualisieren, auch wenn der Betrachter das Bild vielleicht<br />

ganz anders deutet als der Fotograf selbst. Die dem Fotografen<br />

bewusst gewordenen inneren Bilder korrespondieren mit<br />

dem Unbewussten des Betrachters, dessen Interpretationen<br />

wiederum abhängig sind vom subjektiven eigenen Erleben.<br />

Die <strong>Wasserburg</strong>er Fotogalerie zeigt „Die andere Seite des Spiegels“<br />

- Schwarz-Weiß-Fotografien von Hugo Jaeggi vom 30. November<br />

2009 bis 24. Januar 2010<br />

Vernissage <strong>am</strong> 29. November um 17.00 Uhr<br />

Finissage <strong>am</strong> 24. Januar um 17.00 Uhr<br />

Öffnungszeiten: S<strong>am</strong>stag und Sonntag von 14 Uhr bis 18 Uhr und<br />

nach telefonischer Vereinbarung unter 0172-8044810. Infos auch<br />

im Internet unter www.fotogalerie-ksh.de.<br />

ROCK POP<br />

Schülerbenefizkonzert<br />

zu Gunsten des <strong>Wasserburg</strong>er Ferienprogr<strong>am</strong>ms<br />

> Freitag, 13. November, 18 Uhr (Einlass 17 Uhr), Badria-Halle<br />

<strong>Wasserburg</strong><br />

Jeder, der für einen guten<br />

Zweck feiern möchte, ist bei<br />

diesem Event genau richtig!<br />

Acht Schülerbands aus<br />

<strong>Wasserburg</strong> und dem weiteren<br />

Umkreis treten in der<br />

<strong>Wasserburg</strong>er Badria-Halle<br />

zu Gunsten des Ferienprogr<strong>am</strong>ms<br />

der Stadt auf und<br />

sorgen für reichlich Stimmung<br />

und Unterhaltung.<br />

Das <strong>Wasserburg</strong>er Ferienprogr<strong>am</strong>m<br />

ist seit Jahrzehnten<br />

eine feste Institution,<br />

die in den Sommerund<br />

Weihnachtsferien nicht<br />

mehr wegzudenken ist. Ein<br />

großes Te<strong>am</strong> ehren<strong>am</strong>tlich<br />

Engagierter setzt sich Jahr<br />

für Jahr dafür ein, den<br />

Kindern- und Jungendlichen<br />

ein buntes und vielfältiges<br />

Progr<strong>am</strong>m zu bieten.<br />

Durch die Unterstützung<br />

vieler Freiwilliger konnte<br />

stets ein qualitativ hochwertiges<br />

Angebot ermöglicht<br />

werden. Trotz finanzieller<br />

Unterstützung durch die<br />

Stadt und vieler Wasser-<br />

burger Unternehmen gibt es aufwändigere Angebote, die aus<br />

Kostengründen bisher im Ferienprogr<strong>am</strong>m nicht angeboten wurden.<br />

Dadurch entstand die Idee, ein Benefizkonzert zu Gunsten<br />

des Ferienprogr<strong>am</strong>ms auszurichten. Zahlreiche Bands erklärten<br />

sich spontan bereit, an einem solchen Konzert mitzuwirken. Es<br />

war sogar erforderlich, die Teilnehmer auf acht Bands zu<br />

beschränken.<br />

Die Besucher können sich <strong>am</strong> 13. November auf einen heißen<br />

Rockabend freuen mit The Schmucks, Rockwave, Duty free,<br />

Factory of Goodness, Supanova, Yellow morello, Große Luft ist<br />

für mich und The Duce. Viele Songtexte dieser kreativen<br />

Newcomer sind einfallsreiche Eigenkompositionen.<br />

Ein großer Dank geht an dieser Stelle an die vielen Helfer, die das<br />

Konzert finanziell oder durch tatkräftige Mithilfe unterstützen.<br />

Besonderer Dank geht hierbei an die Jugend- und F<strong>am</strong>ilienreferentin<br />

Irene Langer, den Ersten Bürgermeister und Schirmherrn<br />

Michael Kölbl, die Kreis- und Stadtsparkasse <strong>Wasserburg</strong>, die<br />

Stadt <strong>Wasserburg</strong> und Richard Wiatrak, der die Veranstaltung<br />

großteils organisiert.<br />

Die Hälfte des Eintrittspreises von nur 6, - Euro für Erwachsene und<br />

4,- Euro für Jugendliche (Mitglieder im Knax-Club der Sparkasse<br />

sogar nur 3,- Euro) kommt dabei den Bands zugute, die andere<br />

Hälfte dem Schülerferienprogr<strong>am</strong>m. Die Karten für die Veranstaltung<br />

gibt es an der Abendkasse, das Konzert dauert bis ca. 2 Uhr.<br />

Mit dem Besuch des Benefizkonzerts ist nicht nur ein schöner<br />

Abend garantiert - gleichzeitig unterstützen Sie heimische<br />

Schülerbands und das <strong>Wasserburg</strong>er Ferienprogr<strong>am</strong>m.<br />

Rückfragen: Richard Wiatrak, Tel. 08071-5735 oder 0171- 9949408


20/2009 wasserburger heimatnachrichten<br />

SEITE 21<br />

fotogruppe wasserburg<br />

Themenausstellung der Fotogruppe <strong>Wasserburg</strong><br />

„Zeit“ ist das Thema der<br />

diesjährigen Fotoausstellung<br />

der Fotogruppe <strong>Wasserburg</strong>.<br />

Ein schwieriges Thema und<br />

auch ein sehr vielfältiges -<br />

Zeit verändert, lässt Dinge<br />

entstehen und wieder vergehen.<br />

Sie hinterlässt Spuren,<br />

die vom Fotografen gesehen<br />

und als Momentaufnahmen<br />

in einer Zeitreihe interpre- Franz Xaver Kaiser:<br />

tiert werden können.<br />

„what time is it“<br />

Darüber hinaus geht es in der Ausstellung aber auch um das ganz<br />

subjektive Empfinden und den persönlichen Umgang mit der<br />

Zeit. Obwohl sie kontinuierlich vergeht, erleben wir sie ganz<br />

unterschiedlich: von Hektik über mußevolle Momente bis hin zur<br />

Langeweile. All das versuchten die Mitglieder der Fotogruppe<br />

<strong>Wasserburg</strong> umzusetzen. Zu sehen sind die Exponate im<br />

Amtsgericht (Kernhaus, Marienplatz 7).<br />

Die Vernissage findet <strong>am</strong> Sonntag, den 15. November, um 14.30<br />

Uhr statt. Führungen durch die Mitglieder der Fotogruppe <strong>Wasserburg</strong><br />

sind möglich.<br />

> Die Ausstellung ist vom 16. Nov. bis zum 18. Dez., Montag bis<br />

Freitag von 8 bis 16 Uhr, geöffnet. Der Eintritt ist frei.<br />

Weitere Infos unter www.fotogruppe-wasserburg.de<br />

theater belacqua<br />

Salzburger Str. 15, 83512 <strong>Wasserburg</strong> <strong>am</strong> <strong>Inn</strong><br />

Kartentelefon 08071 103261<br />

Telefon 08071 597345, Telefax 08071 103262<br />

www.belacqua.de<br />

Shakespeares Hexenfluchmagiesprachzauberkessel<br />

Ein irrwitziger Abend mit Übersetzer Frank Günther<br />

Frank Günther hat alle Werke Shakespeares ins Deutsche übersetzt.<br />

Alle. Das ist aber nicht der Witz. Der liegt darin, wie er das<br />

tut. „Derb, direkt und elegant. Frank Günther übersetzt<br />

Shakespeare neu - und übertrifft alle bisherigen Übersetzungen“,<br />

befindet Die Zeit. Und wenn sich Günther dann vor Leute begibt,<br />

um mit dem Entertainmentfeuer eines Papyrotechnikers grob<br />

Elegantes, kalauernd Lyrisches, obszön Geschliffenes und wortspielerisch<br />

Konkretes aufzudecken, wird philologische Bildung<br />

zum heißen Erlebnis einer Liebe zum Wort.<br />

„Seine Version, in ihrer Lebendigkeit des Ausdrucks, ihrer philologischen<br />

Kompetenz und nicht zuletzt in ihrer Risikofreude, ist<br />

eine bewundernswerte Leistung.“ Neue Züricher Zeitung<br />

„Eine kulturelle Großtat.“ Der Spiegel<br />

„So frisch, frei und entschlackt von allen altertümelnden Umständlichkeiten<br />

gab es Shakespeare in Deutschland noch nie:<br />

Günthers Werk ist eine Jahrhundert-Tat.“ Frankfurter Neue<br />

Presse<br />

> Freitag, 6. November<br />

> S<strong>am</strong>stag, 7. November, jeweils um 20 Uhr<br />

tanztheater BELACQUA.<br />

MACHT.LIEBE.TOD.<br />

Ja, ich will! König Heinrich VIII. hat das sechsmal gesagt. Zu<br />

Katharina von Aragon, Anne Boleyn, Jane Seymour, Anna von<br />

Kleve, Katherine Howard und Katherine Parr. Die Frauen wollten<br />

auch. Aber wollten sie ihn oder was wollten sie? Dem König einen<br />

Sohn zeugen, ein üppiges Leben führen, seine Machtposition für<br />

sich benutzen. Und ihn natürlich lieben und ehren, bis dass der<br />

Tod ... Oder nicht? Manchmal trat der Tod künstlich verfrüht ein.<br />

Anne Boleyn und Katherine Howard verloren ihre Köpfe, nachdem<br />

Heinrich VIII. sich ausgerechnet hatte, was er alles in sie hineininvestiert<br />

und was er als Gegenleistung zurückbekommen hat:<br />

Verrat. Eine simple Kosten-Nutzen-Rechnung aus Enttäuschung?<br />

Morde und Abschiebungen als lösungsorientieres Verhaltensmuster<br />

eines in Liebesdingen ohnmächtigen Mächtigen? Über die<br />

Liebe als kreuzgefährliche Geschäftsbeziehung zwischen politischer<br />

Notwendigkeit und privater Leidenschaft.<br />

Choreografie Regina Semmler. Es tanzen Zoé Alibert und<br />

Marijana Savovska.<br />

> Freitag, 13. November<br />

> S<strong>am</strong>stag, 14. November<br />

> Sonntag, 15. November, jeweils 20 Uhr<br />

mit reden. - das Publikumsgespräch<br />

Jeweils <strong>am</strong> zweiten S<strong>am</strong>stag findet im Anschluss an die Vorstellung<br />

mit reden. statt: Zuschauer, Schauspieler, Regisseure kommen<br />

ins Gespräch: Warum? Und warum nicht? Fragen,<br />

Ansichten, Kritik, Lob oder einfach nur so. Neugierige wilkommen!<br />

Nächstes mit reden.: 14. November nach MACHT.LIEBE.TOD.<br />

Viel Lärm um Nichts<br />

Komödie von Willi<strong>am</strong> Shakespeare in der Übersetzung von Frank<br />

Günther<br />

Benedikt und Beatrice tun was sie so gar nicht wollen. Hero und<br />

Claudio wollen lieber früher als später. Das aber will Don Juan<br />

s<strong>am</strong>t seinen Kumpanen Borrachio und Conrad unter allen<br />

Umständen verhindern. Don Pedro würde auch ganz gern aber in<br />

Ermangelung eines geeigneten Gegenstücks stiftet er lieber andere<br />

dazu an. Und Leonato? Der ist sogar noch froh darüber! Und<br />

d<strong>am</strong>it <strong>am</strong> Ende zus<strong>am</strong>menfindet was zus<strong>am</strong>mengehört müssen<br />

von Holzapfel und Schlehwein nur noch ein paar Missverständnisse<br />

aus dem Weg geräumt werden. Und dann - endlich - wird<br />

geheiratet!<br />

Es spielen Beba Ebner, Franziska Fischer, Thomas Hinrich,<br />

Sebastian Huber, Nik Mayr und Alexander Wagner. Regie Annett<br />

Segerer.<br />

> Freitag, 20. November<br />

> S<strong>am</strong>stag, 21. November<br />

> Sonntag, 22. November, jeweils um 20 Uhr<br />

Premiere:<br />

Shakespeares sämtliche Werke (leicht gekürzt)<br />

Komödie<br />

Wie wäre es denn, mal wieder bei Shakespeare nachzuschlagen?<br />

Das wäre doch eine Idee, vor allem, wenn dem englischen Dr<strong>am</strong>atiker<br />

sowieso eine ganze Spielzeit gewidmet ist. Gut, diese Spielzeit<br />

steht unter dem Motto „Elisabethanisches Theater“. Aber was<br />

war dieser Abschnitt im 16. Jahrhundert anderes als die Schaffensphase<br />

von Willi<strong>am</strong> Shakespeare? Christopher Marlowe oder<br />

Ben Jonson haben zwar auch ein paar Beiträge geleistet, aber wie<br />

entscheidend sind die beiden und wie relevant sind andere überhaupt,<br />

wenn man es hält wie Cole Porter, der 1948 in seinem<br />

Musical „Kiss me, Kate“ Shakespeare als DAS Nonplusultra empfahl.<br />

Jedenfalls für den Mann von Welt, der die Frauen reihenweise<br />

... beeindrucken möchte. Na, dann folgen wir doch mal<br />

Porters Aufruf - „Brush up your Shakespeare!“ - und lesen nach,<br />

was „bei dem“ so drin steht. Natürlich werden sämtliche Werke zu<br />

Rate gezogen, so viel Zeit muss sein...<br />

Regie: Uwe Bertr<strong>am</strong>.Es spielen: Thomas Hinrich, Nik Mayr,<br />

Markus Menzel, Annett Segerer.<br />

> Freitag, 27. November (Premiere)<br />

> S<strong>am</strong>stag, 28. November<br />

> 11., 12., 13. Dezember<br />

> 18., 19., 20. Dezember<br />

> 25., 26., 27. und 31. Dezember<br />

jeweils um 20 Uhr


20/2009 wasserburger heimatnachrichten<br />

SEITE 23<br />

theater das narrenschiff<br />

Büro: Bahnhofsplatz 10<br />

Narrenkeller: Marienplatz 25<br />

Info + Kartenreservierungen:08071 922570,<br />

www.das-narrenschiff.de<br />

Vorverkauf:<br />

Bücher Herzog, Salzsenderzeile und Unifoto, Schustergasse<br />

Narrenkeller<br />

„Herwegh und Blunser auf dem Höllenbankerl“ oder<br />

„Zwei Lästermäuler auf Höllenfahrt“<br />

In der fiktiven Kleinstadt Rosenbrück <strong>am</strong> <strong>Inn</strong>: Saubermann Dozreiter<br />

wacht strengen Auges über Ordnung und Sittlichkeit. Sein<br />

Doppelhausnachbar und Intimfeind Steindl plant eine orgiastische<br />

Wikinger-Säufer-Party: Ragnaroek! Zus<strong>am</strong>men mit seiner<br />

Komplizin Constanze Zweckmannstetter von der Lavendula WC<br />

Mobile-GmbH will er die Schande verhindern. Getreu seinem<br />

Motto: „Lieber der totale Kleinkrieg mit dem Nachbarn als überhaupt<br />

keine Kommunikation!“ Ein Engerl und ein Teuferl<br />

erscheinen und lösen das totale Chaos aus.<br />

Der neue Kabarett-Comedy-Hit von und mit Chris Blunser und<br />

Jörg Herwegh. Das Publikum lacht Tränen. Spätestens dann,<br />

wenn Gundi Ganslgruber in ihrer Männergier sogar den Boandlkr<strong>am</strong>er<br />

verführen will.<br />

> Freitag, 6. November, 20 Uhr<br />

Gretels verhängnisvolle Affäre<br />

Ein groteskes, fast erotisches Kasperldr<strong>am</strong>a für Erwachsene -<br />

URAUFFÜHRUNG!<br />

Puppen werden Menschen, Menschen werden Puppen. Ob Holzköpfe<br />

oder Menschen - keinem bleiben die Untiefen der zwischenmenschlichen<br />

Beziehungen erspart. In immer rasanteren<br />

Rollenwechseln rast Gretel den Abgründen ihres Glücks entgegen.<br />

Ein groteskes, fast erotisches Kasperldr<strong>am</strong>a (für labile Seelen<br />

nicht geeignet!)<br />

Mit Katrin Stepp, Helmut Maimer und Peter Behrend.<br />

> S<strong>am</strong>stag, 7. November, 20 Uhr<br />

Liebe, Lust und andere Dummheiten<br />

Ihr erster Auftritt im Narrenkeller im April dieses Jahres unterhielt<br />

das Publikum auf’s Beste. Nun kommt der Zuschlag:<br />

Mit einer temper<strong>am</strong>entvollen Mischung aus Kabarett, Komedy,<br />

Klownerie und Kisum - Entschuldigung - Musik toben Karli und<br />

Anneliese Gschwendtperger über die Bühne. Ihre umwerfenden<br />

bis überraschenden Erkenntnisse über Mann und Frau werden<br />

jedoch immer wieder durch lebensentscheidende Alltagsfragen<br />

durchkreuzt, wie<br />

• sind die Macken von Mann und Frau gleicher als man denkt?<br />

• welches sind die herzzerreißensten Liebeslieder?<br />

• was hat Apfelsaft mit Erotik zu tun?<br />

• und warum in aller Welt wollen Sie das alles wissen?<br />

Liebe, Lust und andere Dummheiten mit Karli & Anneliese alias<br />

Doris Dressel und Helmut Zeiler-Dressel, ein himmlisches<br />

Entertainment, das das Publikum so schnell nicht vergessen wird.<br />

> Mittwoch, 11. November, 20 Uhr<br />

<strong>Wasserburg</strong> - mon <strong>am</strong>our<br />

Nach der großen Premiere im Rathaussaal nun in der intimen<br />

Atmosphäre des Narrenkellers! Musikliebhaber schätzen Peter<br />

Ludwig als exzellenten Komponisten und Musiker. Hinzu kommt<br />

nun ein weiterer Aspekt. Der Pianist hat einen Film gedreht, der<br />

von Klavierimprovisationen, Geschichten und Chansons begleitet<br />

wird. Musik, Bilder und Poesie vereinen sich zu einer Liebeserklärung<br />

an <strong>Wasserburg</strong>.<br />

> Freitag, 13. November /<br />

> S<strong>am</strong>stag, 14. November /<br />

> Sonntag, 15. November, jeweils um 20 Uhr<br />

Die Herbstzeitrosen<br />

Revue- und Chansonabend voll Witz und Melancholie.<br />

Aus der Kritik im OVB:<br />

«Unser ausgefallener N<strong>am</strong>e Herbstzeitrosen symbolisiert die ausgereifte<br />

Blüte eines lang gelebten Traums», schwärmte Sängerin<br />

Stefanie Irene Meier.<br />

In der Tat merkte man ihrem Gesang, der künstlerisch ausgereiften<br />

Interpretation und überhaupt ihrem ganzen Auftreten an, wie<br />

viel Herzblut sie in den Revue- und Chansonabend mit ihrem<br />

drei Musikerkollegen gesteckt hat.Gemeins<strong>am</strong> mit Hedwig Hanus<br />

(Cello), Curt Wiebel (Geige) und Jürgen Gieck (Klavier) entlokkte<br />

die sensible, einfühls<strong>am</strong>e Sängerin den mannigfaltigen deutschen<br />

Chansons ihren jeweiligen individuellen Charme und<br />

knüpfte aus den einzelnen Liedern und verbindenden Texten ein<br />

unterhalts<strong>am</strong>es, formvollendetes Band. Besonderen Reiz verlieh<br />

sie bekannten Stücken wie «In der Nacht ist der Mensch nicht<br />

gern alleine» oder «Benj<strong>am</strong>in ich hab nichts anzuziehen» zum<br />

einen durch ihr schauspielerisches Talent: Freches Kokettieren<br />

und liebevolle Schwärmerei bis hin zu wahrhaft empfundener<br />

Schwermut gehören zu Meiers authentischer darstellerischer<br />

Bandbreite. Andererseits unterstrich sie den Charakter der einzelnen<br />

Lieder durch eine stets verschiedenartige, in Nuancen differierende<br />

Stimmfärbung.<br />

> Freitag, 20. November, 20 Uhr<br />

Theatersaal Staudh<strong>am</strong><br />

(über Ristorante „Da Roberto“)<br />

Charleys Tante<br />

Die Mutter aller Komödien als vergnügliche Vorweihnachtszeit-<br />

Unterhaltung:<br />

> Premiere: S<strong>am</strong>stag, 14. November, 20 Uhr<br />

Weitere Aufführungen:<br />

> Freitag, 20. November, 20 Uhr<br />

> S<strong>am</strong>stag, 21. November, 20 Uhr<br />

> Freitag, 27. November, 20 Uhr<br />

> S<strong>am</strong>stag, 28. November, 20 Uhr<br />

> Sonntag, 29. November, 19 Uhr<br />

sowie Aufführungen im Dezember. S<strong>am</strong>stags mit Möglichkeit<br />

eines Vier-Gänge-Menüs im Saal.<br />

Michael Lerchenberg & crème duett<br />

„Ludwig Thoma - ein schwieriger Bayer“ - eine Lesung mit Musik<br />

Der bekannte Schauspieler Michael Lerchenberg präsentiert den<br />

wohl größten Literaten Bayerns zwischen Königreich und Weimarer<br />

Republik: Ludwig Thoma.<br />

In Hochsprache und Dialekt hat der brillante Satiriker den<br />

Mächtigen seiner Zeit „heimgeleuchtet“. Sein zuweilen derbes<br />

Bajuwarentum hat er bewusst<br />

als Waffe eingesetzt,<br />

um gegen Spießertum,<br />

bürgerliche Doppelmoral,<br />

preußischen Militarismus,<br />

Zentrumspartei und Sozialdemokratie,<br />

Pfarrer - ja<br />

gegen fast alle und alles ins<br />

Feld zu ziehen. Ausschnitte<br />

seiner Prosa, Lyrik und<br />

Satiren, seiner Komödien<br />

wie Tragödien und nicht<br />

zuletzt seiner Briefwechsel<br />

dokumentieren sein Leben,<br />

seine immer wieder veränderte<br />

Gemütslage und<br />

seine wechselnden Einstellungen<br />

zum politischen<br />

Leben seiner Zeit.


20/2009 wasserburger heimatnachrichten<br />

SEITE 25<br />

Michael Lerchenberg ist als Schauspieler auf der Bühne wie vor<br />

der K<strong>am</strong>era erfolgreich. Auch ist er seit Jahren als Autor und<br />

Regisseur tätig und zudem Intendant der Luisenburg-Festspiele,<br />

mithin ein Künstler und Kunstbesessener. Für viele war er der<br />

beste Stoiber, den es je gab - alljährlich beim Nockherberg-Singspiel,<br />

wobei er bereits im letzten Jahr die Rolle des Landesvaters<br />

gegen die Rolle des Fastenpredigers Bruder Barnabas eingetauscht<br />

hat.<br />

Begleitet wird Lerchenberg von „crème duett“. Das sind Marlene<br />

Eberwein (Konzertharfe) und Richard Köll (Klarinette, Saxophon),<br />

deren Musik den Bogen von Volksmusik und Folk über<br />

Klassik und Jazz bis Klezmer und Swing spannt. Richard Köll<br />

st<strong>am</strong>mt übrigens aus <strong>Wasserburg</strong> und kommt somit an diesem<br />

Abend zu einem Heimspiel!<br />

> Freitag, 13. November, 20 Uhr (Einlass 19:30 Uhr), Rathaussaal<br />

Karten sind im Vorverkauf zu 18,- Euro (Kategorie 1) und 15,-<br />

Euro (Kategorie 2) erhältlich bei der <strong>Wasserburg</strong>er Bücherstube<br />

in der Schustergasse 5 (Telefon 08071-7401) und direkt beim Veranstalter<br />

unter www.mta-online.de und 08091 563 805 (Ticketversand).<br />

Restkarten (falls verfügbar) mit je 1,50 Euro Aufpreis an<br />

der Abendkasse.<br />

Benefizkonzert<br />

unter dem Motto<br />

...liebt mich<br />

... liebt mich nicht<br />

Der <strong>Wasserburg</strong>er Chor<br />

singt bekannte und eigene<br />

heitere, ironische und<br />

melancholische Lieder zu einem ewig jungen Thema<br />

Leitung und Arrangements: Ernst Hofmann<br />

Texte: Max Dietrich<br />

> Freitag, 13. November, 20 Uhr<br />

im Theatersaal des Förderzentrum <strong>Wasserburg</strong>, Kaspar-Aiblinger-Platz<br />

4<br />

Der Eintritt ist frei. Über Spenden freut sich der Förderverein<br />

des Förderzentrums.<br />

heimatverein wasserburg<br />

Armenfürsorge im Kurfürstentum Bayern<br />

im späten 18. Jahrhundert<br />

Vortrag von Prof. Dr. Alois Schmid, München<br />

Klöster, Bruderschaften und Stiftungen gewährten im Altertum<br />

und im Mittelalter Hilfe für Arme, Alte und Kranke, die nicht in<br />

der Lage waren, für sich zu sorgen. Am Übergang zwischen Mittelalter<br />

und früher Neuzeit setzten dann zwei ineinander verwobene<br />

Prozesse ein, die Wesen und Ziele der Armenfürsorge veränderten.<br />

Zum einen fand eine Neubewertung der Armut statt - an<br />

die Stelle des positiven Armutsbildes des Mittelalters trat zunehmend<br />

das Stereotyp des lästigen und unwürdigen Armen; auch<br />

wandelte sich Armut in der gesellschaftlichen Wahrnehmung von<br />

einem individuellen zu einem sozialen Problem, welches ein erzieherisches<br />

Vorgehen der Gemeinschaft erfordert. In neuerer<br />

Zeit erst ist die Armenfürsorge Aufgabe des Staates und der Gemeinden<br />

geworden - neben karitativer Tätigkeit. Im Vortrag wird<br />

es hauptsächlich um die spannende Zeit des Wandels der<br />

Armenfürsorge im Kurfürstentum Bayern im späten 18. Jahrhundert<br />

gehen.<br />

Der historische Verein ist besonders stolz, für diesen Vortrag den<br />

Lehrstuhlinhaber für Bayerische Geschichte, Herrn Prof. Dr. Alois<br />

Schmid, gewonnen zu haben. Forschungsschwerpunkte unseres<br />

Referenten sind Politische, Kirchen- und Kulturgeschichte<br />

Bayerns mit Schwerpunkten im Mittelalter und in der Frühen<br />

Neuzeit; Prof. Schmid ist zudem Herausgeber des „Handbuches<br />

der Bayerischen Geschichte“ und Schriftleiter der „Zeitschrift für<br />

bayerische Landesgeschichte“.<br />

Alle Interessierten - auch Nichtmitglieder - sind zu dieser öffentlichen<br />

Vortragsveranstaltung herzlich eingeladen. Weitere Termine<br />

und Informationen finden Sie auf unserer Internetseite unter<br />

www.heimatverein.wasserburg.de<br />

> Montag, 9. November, 19.30 Uhr, Hotel Fletzinger<br />

betreuungszentrum wasserburg<br />

<strong>Wasserburg</strong>er Kunsthandwerker- und Hobby-Künstler-Markt<br />

Geschenke zur rechten Zeit<br />

Am Sonntag, den 15. November, ist es wieder soweit. In der Zeit<br />

von 10 bis 17 Uhr erwarten Sie in der <strong>Wasserburg</strong>er Badria-Halle<br />

über 80 Stände zum großen Herbst- und Vorweihnachtsmarkt<br />

der Hobbykünstler und Kunsthandwerker.<br />

Die Aussteller präsentieren und verkaufen ihre ausschließlich<br />

handgefertigten Werke. Jedes Stück ist somit, durch die individuelle<br />

Gestaltung in seiner Art einmalig. Die Angebotspalette<br />

umfasst insbesondere Ker<strong>am</strong>ik und Ton, Malerei von Aquarell bis<br />

Öl und von Seide bis Hinterglas, Natur- und Kunstgestecke,<br />

Arbeiten aus Holz, Zinn, Wachs und Wolle, sowie Puppen und<br />

Puppenkleidung der verschiedensten Stilrichtungen. Natürlich<br />

gibt es auch Stände mit außergewöhnlichem Schmuck, Tiffany,<br />

Salzteig, Serviettentechnik, Patchwork und Stick- und Strickwaren,<br />

sowie vieles mehr. Diese „Einmaligkeiten“ können Sie zu<br />

vergleichsweise günstigen Preisen erwerben. Auch für eigene Basteleien<br />

kann man sich so manche gute Anregung holen.<br />

Wer also frühzeitig individuelle (Weihnachts-)Geschenke sucht,<br />

sein Heim und Haus stilvoll schmücken möchte oder nur in angenehmer<br />

Atmosphäre bummeln will, sollte den Kunsthandwerkerund<br />

Hobbykünstler-Markt nicht versäumen.<br />

betreuungszentrum wasserburg<br />

Einladung zum<br />

Hobbykünstlermarkt und Adventsbasar<br />

> Sonntag, 22. November, von 13 bis 17 Uhr<br />

Betreuungszentrum <strong>Wasserburg</strong>, Anton-Woger-Straße 1<br />

Hobbykünstler aus dem Raum <strong>Wasserburg</strong> und Umgebung bieten<br />

eine reichhaltige Auswahl an originellen und vielfältigen<br />

Bastel- und Handarbeiten zum Verkauf an.<br />

Ein großes Buffet an hausgemachten<br />

Kuchen und Torten sowie eine vielfältige<br />

Auswahl an heißen und kalten<br />

Getränken laden zur gemütlichen<br />

Einkehr ins Café ein.<br />

Interessant für unsere „kleinen Besucher“<br />

ist sicherlich die Weihnachtsbäckerei.Kekse<br />

selbst gestalten und<br />

backen bereitet nicht nur den Kindern, sondern auch den Erwachsenen<br />

viel Freude.<br />

Auf viele Besucher sich das Te<strong>am</strong> vom Betreuungszentrum<br />

<strong>Wasserburg</strong>.<br />

stiftung attl<br />

Budenzauber im November<br />

„Budenzauber“ heißt die kleine, aber feine Veranstaltungsreihe<br />

für die Bewohner der Stiftung Attl im Foyer der Kantine. Neben<br />

internen Veranstaltungen wie etwa Discos finden dort auch regel-


20/2009 wasserburger heimatnachrichten<br />

SEITE 27<br />

mäßig öffentliche Konzerte und Theaterveranstaltungen statt.<br />

Der Budenzauber ist in der Regel jeden zweiten Dienstag von<br />

18.30 bis 20 Uhr.<br />

Ben Leinenbach und das Budenzauberte<strong>am</strong> organisieren die Veranstaltungen,<br />

der Eintritt kostet einen Euro und geht zu hundert<br />

Prozent an die Künstler.<br />

> Dienstag, 3. November: „Dan McCoy“ (Country and more)<br />

> Dienstag, 10. November: Rubber Soul Connection (Acoustic<br />

Rock & Pop)<br />

> Dienstag, 24. November: Pete Gavin (Blues)<br />

stiftung attl<br />

Keltische Nacht mit Matching Ties Quintett<br />

Matching Ties spielt „acoustic music“, handgemachte Musik auf<br />

einer Vielzahl von akustischen Saiteninstrumenten wie Gitarre,<br />

Steelgitarre, Mandoline, Mandola, irische Bouzouki, Fiddle<br />

(Geige), Bass und 5-Saiten Banjo sowie zwei- bis vierstimmigen<br />

Gesang. Mit dieser teils <strong>am</strong>erikanischen Instrumentation und<br />

Spieltechnik (Flat-picking oder Plektrumstil) spielen sie einen<br />

breiten Mix aus irischem, britischem und <strong>am</strong>erikanischem Folk,<br />

Bluegrass*, Country, Blues, Folk-Rock und Swing. Standard und<br />

eigene Songs aus Irland, England und Schottland, modern interpretiert,<br />

stehen immer mehr im Mittelpunkt des Matching Ties<br />

Repertoires. Die Musik Amerikas ist aber immer noch großer<br />

Bestandteil des Progr<strong>am</strong>ms, Bluegrass Standards sowie im<br />

Bluegrass-Stil arrangierte Folk-Rock Songs der 60er und 70er<br />

Jahre. Dazu kommen viele Blues- und Swingnummern aus den<br />

20er und 30er Jahren mit soloreichen Saitenarrangements.<br />

> S<strong>am</strong>stag, 14. November, 20 Uhr, Einlass 19 Uhr,<br />

Mehrzweckhalle Attel<br />

Einritt 10,- Euro, ermäßigt 5 Euro.<br />

donum vitae<br />

Altstadt-Frühstückstreff<br />

Ab Herbst diesen Jahres gibt es ein neues Angebot für Mütter mit<br />

Kindern bis zu 3 Jahren in der Altstadt in <strong>Wasserburg</strong>. Donum<br />

Vitae - die staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen<br />

- bietet jeden Freitagvormittag ab 10 Uhr ein gemütliches<br />

Frühstückstreffen in den Räumen in der Schustergasse<br />

6 an. Neben dem Austausch steht an jedem 1. Freitag im Monat<br />

ein bestimmtes Thema im Vordergrund, zum Beispiel im<br />

November „Einschlafrituale“ für Babies und Kleindkinder, im<br />

Dezember „´Weihnachten feiern mit Kindern“. Frau Andrea<br />

Gattinger Dipl.-Sozialpäd. (FH) und Leiterin dieser Gruppe wird<br />

zum jeweiligen Thema einige Ausführungen machen und Anregungen<br />

geben. Genaueres ist an der Beratungsstelle unter der<br />

Telefonnummer 08071/921111 zu erfragen. Im November finder<br />

der Themenvormittag ausnahmsweise nicht <strong>am</strong> 6. November<br />

sondern <strong>am</strong> 13. November statt.<br />

romed klinik wasserburg<br />

Erfahrungsaustausch für krebskranke Frauen<br />

Am Dienstag, den 10. November, findet um 18.30 Uhr im Fortbildungsraum<br />

der alten Krankenpflegeschule ein Erfahrungsaustausch<br />

für an gynäkologischen Krebs erkrankte Frauen mit dem<br />

Thema „Psychoonkologie“ statt.<br />

Die Psychoonkologie bezieht sich auf das Themengebiet der seelischen<br />

Faktoren und ihrer Folgen, die mit einer Krebserkrankung<br />

zus<strong>am</strong>menhängen können. Es wird auch berücksichtigt, dass eine<br />

Tumorerkrankung nicht nur Auswirkungen auf die betroffene<br />

Patientin hat, sondern auch auf das soziale Umfeld. Man befasst<br />

sich mit dem Ausmaß der seelischen Belastungen, der Beschwer-<br />

den und der Aspekte der Lebensqualität insges<strong>am</strong>t. Im Vordergrund<br />

steht die Unterstützung bei der Krankheitsverarbeitung.<br />

Zu diesem Thema haben wir Frau Imogen von Gillern aus Rosenheim<br />

eingeladen, die über ihre Arbeit und das Gesundheitstraining<br />

berichten wird. Geleitet wird das Treffen wieder von der<br />

Oberärztin Dr. Stopik und Frau Claudia Licht-Fleischmann vom<br />

Sozialdienst. Alle von gynäkologischen Krebserkrankungen<br />

betroffenen Frauen sind herzlich eingeladen. Anmeldungen bei<br />

Frau Niederlechner im gynäkologischen Sekretariat unter Telefon<br />

08071/77-305.<br />

naturfreunde wasserburg<br />

Preisschafkopfen<br />

mit den Naturfreunden<br />

der OG. <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong> e.V.<br />

Am S<strong>am</strong>stag, den 7. November 2009 im Gasthaus Höhensteiger<br />

in Eiselfing.<br />

Beginn: 14 Uhr – Einsatz 7,– Euro – Es gibt wieder viele Sachpreise<br />

zu gewinnen.<br />

Anzeige<br />

ABACUS NACHHILFEINSTITUT:<br />

Individuelle Einzelnachhilfe zu Hause . . .<br />

. . . kann sich doppelt lohnen!<br />

Das Nachhilfekonzept von ABACUS erfreut sich zunehmender<br />

Beliebtheit, weil der einzelne Schüler bei der Nachhilfe im Mittelpunkt<br />

steht. Lernen ist eine sehr persönliche und individuelle<br />

Angelegenheit: jede Schülerin/jeder Schüler hat individuelle<br />

Lernprobleme, ein eigenes Lerntempo, eigene Ziele in der Schule<br />

(z.B. Versetzung, Übertritt, Abschlussprüfung, Notenstabilisierung<br />

usw.). Immer mehr Eltern und auch Schülern wird bewusst,<br />

dass genau deswegen eine individuelle, intensive Einzelbetreuung<br />

den größten Erfolg verspricht. Bei ABACUS werden alle Fächer<br />

unterrichtet (Mathe, Deutsch, Englisch, Franz., Latein . . .)<br />

„Mit unseren Nachhilfelehrern können die Eltern und deren Kinder<br />

Termine bequem und flexibel bei sich zu Hause vereinbaren,<br />

d<strong>am</strong>it diese dann in den Tagesablauf passen, keiner braucht deswegen<br />

auf andere Veranstaltungen, wie etwa Training oder Musikunterricht<br />

zu verzichten - das kommt sehr gut an bei Schülern<br />

und Eltern!“ berichtet erfreut Institutsleiter André Mol. Eventuell<br />

ausgefallener Unterricht (wegen Krankheit, Feiertage, Terminüberschneidungen)<br />

wird bei ABACUS nachgeholt - Anruf reicht!<br />

Genau genommen lohnt sich die Einzelnachhilfe von ABACUS<br />

doppelt: Bei Preisvergleichen sollten Eltern nämlich zum einen<br />

berücksichtigen, dass der Erfolg beim Einzelunterricht in der Regel<br />

schneller eintritt. Das bewirkt zum anderen, dass die Ges<strong>am</strong>tkosten<br />

bei ABACUS niedrig sind. Zusätzlicher Bonus: Bei ABA-<br />

CUS gibt es keine Anmeldegebühren, keine Pauschalzahlungen<br />

und auch keine Anfahrtskosten. „Verzeichnet der Schüler einen<br />

vorzeitigen Erfolg, so kann man selbstverständlich den Unterricht<br />

vorzeitig beenden, das ist wie beim Arzt: Ist der Patient gesund,<br />

dann hat die Medizin funktioniert, dann braucht er sie nicht<br />

mehr!“ versichert André Mol.<br />

Institutsleiter André Mol:<br />

„ABACUS erteilt ausschließlich<br />

individuelle Einzelnachhilfe, weil<br />

uns wichtig ist, dass sich Erfolg<br />

beim Schüler so schnell wie möglich<br />

einstellt!“<br />

Positiver Nebeneffekt: Geringere<br />

Ges<strong>am</strong>tkosten für die Nachhilfe!<br />

ABACUS erreichen Sie unter der<br />

Rufnummer 08071-92 20 94


20/2009 wasserburger heimatnachrichten<br />

SEITE 29<br />

Solarstrom mit Photovoltaik<br />

Einladung zum Informationsabend<br />

Am 9. November um 20 Uhr findet im Hotel Paulaner <strong>am</strong> Marienplatz<br />

9 in <strong>Wasserburg</strong> ein Informationsabend zum Thema<br />

Solarstrom statt. Es sind alle Haus-, Hof-, und Hallenbesitzer der<br />

Gemeinde <strong>Wasserburg</strong> recht herzlich eingeladen. Sie erfahren<br />

alles Wichtige zum Thema Solarstrom mittels Photovoltaik. Unter<br />

anderem wird auf folgende Themenbereiche näher eingegangen:<br />

Machbarkeit auf verschiedenen Dächern, finanzielle Förderungen,<br />

Preise / Kosten, Rentabilität, Technik, Finanzierungsmöglichkeiten<br />

und Absicherungsmöglichkeiten. Die Teilnahme ist natürlich<br />

kostenlos.<br />

adventgemeinde<br />

Mit dem Wohnmobil an das schönste Ende der Welt<br />

Zwei Diavorträge über Chile und Argentinien<br />

Über ein Jahr waren der auch durchs Fernsehen bekannte Journalist<br />

Gerhard Grau und seine Frau in Süd<strong>am</strong>erika unterwegs,<br />

besuchten dort neun Länder und legten im Wohnmobil über<br />

52.000 Kilometer zurück.<br />

Der erste Vortrag schildert die erlebnisreiche Fahrt von Buenos<br />

Aires an die bolivianische Grenze, weiter über einige Andenpässe<br />

von fünftausend Metern Höhe in den Norden Chiles. Eis- und<br />

schneebedeckte Vulkankegel von über sechstausend Metern Höhe,<br />

groteske Felsformationen in leuchtenden Farben, D<strong>am</strong>pf<br />

speiende Geysire und die Atac<strong>am</strong>a Wüste bilden eindrucksvolle<br />

Kontraste. Nach Feuerland und Ushuaia - der südlichsten Stadt<br />

der Erde - führt sie die Pan<strong>am</strong>ericana, die Traumstraße der Welt.<br />

Trotz mancher Abenteuer, großer Hitze und eisiger Kälte, erleben<br />

sie eine faszinierende Reise. Sie haben viele Begegnungen - mit<br />

Banditen wie mit überaus liebenswerten Menschen, vor allem<br />

aber mit der oft großartigen Natur. 20 Nationalparks lernen sie<br />

kennen, als beeindruckendsten davon den Torres del Paine im<br />

Süden Chiles.<br />

Der zweite Vortrag führt zu dem weltgrößten Gletscher außerhalb<br />

der Polarzone, dem Perito Moreno - zu dem legendären Fitz Roy<br />

Massiv, den Seen und Gletschern bei Bariloche und den hunderdtausenden<br />

Pinguinen in Punta Tombo. Als weitere Sehenswürdigkeiten<br />

sind der Lanin Nationalpark, die Iguazu Wasserfälle, das<br />

Tal des Mondes sowie Chiles Osterinsel im Pazifik mit seinen über<br />

tausend Monumentalskulpturen, die den Archäologen immer<br />

noch Rätsel aufgeben. An Hand hervorragender Bilder berichtet<br />

Gerhard Grau in seinen Vorträgen aber auch über Kultur und<br />

Geschichte, zeigt Städte und Dörfer und gibt außerdem noch<br />

wertvolle Reisetipps.<br />

> Mittwoch, 18. November<br />

> Donnerstag, 19. November, jeweils 19.30 Uhr.<br />

Haus der Adventgemeinde, Am Burgtall 9, Telefon 08071 914735.<br />

Eintritt frei, Spenden erbeten.<br />

kirchen<br />

offener seniorentreff<br />

der Pfarrgemeinden St. Jakob und St. Konrad<br />

Dienstag, 17. November 2009, 14.30 Uhr<br />

Tanzen im Sitzen<br />

mit Frau Siegrid Graßl<br />

Ort: Pfarrsaal St. Konrad<br />

Auf Ihr Kommen freut sich<br />

das Te<strong>am</strong> vom Seniorentreff<br />

gottesdienstordnungen<br />

Stadtpfarrei St. Jakob<br />

08.11. - 22.11.2009<br />

> Sonntag, 08.11., 32. Sonntag im Jahreskreis, 7.30 Burgkirche:<br />

Frühmesse, 10.15 Pfarrkirche: Pfarrgottesdienst für alle Verstorbenen<br />

der Pfarrei, Hl. Amt f. + Konrad Bauer, Hl. Amt f. +<br />

Siegfried Wimmer von den Töchtern<br />

> Montag, 09.11., Weihe der Lateranbasilika, 19.45 PZ St. Jakob:<br />

Meditation der Kolpingf<strong>am</strong>ilie<br />

> Dienstag, 10.11., Hl. Leo der Große, Kirchenlehrer, 16.00 Burgkirche:<br />

Krankengottesdienst<br />

> Mittwoch, 11.11., Hl. Martin, Bischof, 9.00 Frauenkirche: Hl.<br />

M. f. + Eltern und + Tante v. Frau Petri<br />

> Donnerstag, 12.11., Hl.Josaphat, Bischof, 8.00 Burgkirche: Hl.<br />

Messe, 19.00 Frauenkirche: Hl. Amt f. + Eltern Anna u. Franz<br />

Huber<br />

> Freitag, 13.11., 9.00 Frauenkirche: Hl. M. f. + Brüder Georg und<br />

Jakob Benstetter, 17.30 St. Konrad: Martinsfeier des Pfarrkindergartens<br />

St. Jakob / St. Konrad<br />

> S<strong>am</strong>stag, 14.11., 18.15 Pfarrkirche: Rosenkranz, 18.30 Pfarrkirche:<br />

Beichtgelegenheit, 19.00 Pfarrkirche: Hl. Amt f. + Gatten<br />

und + Freundin Maria v. Hedwig Irlbeck-Lechner, Hl. Amt f. +<br />

Schwägerin Viktoria Reich v. Maria Reich, Hl. Amt f. + Gattin u.<br />

Mutter Georgine Häuslmann<br />

> Sonntag, 15.11., 33. Sonntag i. Jahreskreis - Volkstrauertag –<br />

Kollekte f. Diaspora – 7.30 Burgkirche: Frühmesse, 10.15 Pfarrkirche:<br />

Gedenkgottesdienst zum Volkstrauertag, anschl. Trauerakt<br />

<strong>am</strong> Kriegerdenkmal, Hl. Jahr<strong>am</strong>t f.+ Gatten Georg Kleiner<br />

> Dienstag, 17.11., Hl. Gertrud von Helfta, Mystikerin, 14.30<br />

Pfarrsaal St. Konrad: Seniorentreff (Tanzen im Sitzen mit Frau<br />

Siegrid Graßl) 16.00 Burgkirche: Hl. Messe<br />

> Mittwoch, 18.11., Weihetag der Basiliken St. Peter und St. Paul<br />

zu Rom, 9.00 Frauenkirche: Hl. M. f. arme Seelen<br />

> Donnerstag, 19.11., Hl. Elisabeth von Thüringen, 16.00 Burgkirche:<br />

Hl. Messe, 19.00 Frauenkirche: Hl. Amt f. + Tochter Elisabeth<br />

Dressel,<br />

> Freitag, 20.11., Hl. Korbinian, Patron der Erzdiözese, 8.00<br />

Burgkirche: Hl. Messe, 19.15 Pfarrkirche: Gedenkgottesdienst der<br />

Gebirgsschützen<br />

> S<strong>am</strong>stag, 21.11., Gedenktag Unserer Lieben Frau in Jerusalem,<br />

11.00 Frauenkirche: Goldene Hochzeit (Hilger), 14.00 - 17.00<br />

Ökumenischer Kinderbibeltag im Pfarrsaal von St. Konrad, 18.15<br />

Pfarrkirche: Rosenkranz, 19.00 Pfarrkirche: Hl. Amt f. +<br />

Angehörige d. F<strong>am</strong>ilien Geyer / Rudolph<br />

> Sonntag, 22.11., Christkönigssonntag, - Kollekte für den St.<br />

Korbiniansverein - Zählung der Gottesdienstbesucher - 7.30<br />

Burgkirche: Frühmesse, 10.15 Pfarrkirche: Festgottesdienst mit<br />

dem Stadtpfarrchor (Ch. Gounod: Messe brève in C), Hl. Amt f.<br />

+ Gatten Georg Dinkel, Hl. Amt f. + Eltern und Schwiegereltern<br />

v. Georg Schmaderer, 11.15 Pfarrkirche: Tauffeier.<br />

Stadtpfarrei St. Konrad<br />

08.11. - 22.11.2009<br />

> Sonntag, 08.11., 32. Sonntag im Jahreskreis, 9.00 Pfarrgottesdienst<br />

für alle Verstorbenen der Pfarrei, Hl. Amt f. + Elisabeth<br />

Scheibel u. Eltern Gawlitta v. A. S., Hl. Amt f. + Herrn Janorschke<br />

v. d. F<strong>am</strong>ilie, Hl. Amt f. + Vater u. Opa Adalbert Brandl, 19.00 Hl.<br />

Amt f. + Anton u. Maria Lauber<br />

> Montag, 09.11., Weihe der Lateranbasilika, 8.30 Gottesdienst im<br />

Caritas-Altenheim St. Konrad, 19.45 PZ St. Jakob: Meditation der<br />

Kolpingf<strong>am</strong>ilie<br />

> Dienstag, 10.11., Hl. Leo der Große, Kirchenlehrer, 19.00 Hl.<br />

Amt zu Ehren der Muttergottes von Fatima, anschl. Betstunde,<br />

Hl. Amt f. + Helmut Nowak v. F<strong>am</strong>. Josef Unterhuber, Weikertsh<strong>am</strong>,<br />

Hl. Amt f. + Otto Schwaiger v. d. F<strong>am</strong>ilie<br />

> Mittwoch, 11.11., Hl. Martin, Bischof, 9.00 Krankengottesdienst<br />

im Caritas-Altenheim St. Konrad<br />

> Donnerstag, 12.11., Hl. Josaphat, Bischof, 9.00 Hl. Messe nach<br />

Meinung v. M.<br />

> Freitag, 13.11., 9.00 Hl. Messe f. + Gatten u. Vater Alfred


SEITE 30 wasserburger heimatnachrichten<br />

20/2009<br />

Fromm, 17.30 Martinsfeier des Pfarrkindergartens St. Jakob/St.<br />

Konrad<br />

> S<strong>am</strong>stag, 14.11., 17.00 Rosenkranz, 18.00 Vorabendmesse im<br />

Caritas-Altenheim St. Konrad<br />

> Sonntag, 15.11., 33. Sonntag im Jahreskreis - Volkstrauertag,<br />

Kollekte für DIASPORA, 9.00 Pfarrgottesdienst für alle Verstorbenen<br />

der Pfarrei, Hl. Amt f. + Eltern Scheibel/Gawlitta, Hl. Amt f.<br />

beiders. + Eltern Wiecha/Janik und Geschwister, 19.00 Hl. Amt f.<br />

+ Eltern u. Großeltern Schegerer/Mayer, Hl. Amt f. + Gatten u.<br />

Vater Martin Wildgruber<br />

> Montag, 16.11., Hl. Margareta von Schottland, Königin, 8.30<br />

Gottesdienst im Caritas-Altenheim St. Konrad<br />

> Dienstag, 17.11., Hl. Gertrud von Helfta, Mystikerin, 14.30<br />

Seniorentreff (Thema: Tanzen im Sitzen), 19.00 Hl. Amt nach<br />

Meinung von Sch.<br />

> Mittwoch, 18.11., Weihetag der Basiliken St. Peter und St. Paul<br />

zu Rom, 9.00 Gottesdienst im Caritas-Altenheim St. Konrad<br />

> Donnerstag, 19.11., Hl. Elisabeth von Thüringen, 9.00 Hl.<br />

Messe nach Meinung v. M.<br />

> Freitag, 20.11., Hl. Korbinian, Patron der Erzdiözese, 9.00 Hl.<br />

Messe nach Meinung v. H.<br />

> S<strong>am</strong>stag, 21.11., Gedenktag Unserer Lieben Frau in Jerusalem,<br />

14.00 - 17.00 Ökumenischer Kinderbibeltag im Pfarrsaal von St.<br />

Konrad, 17.00 Rosenkranz, 18.00 Vorabendmesse im Caritas-<br />

Altenheim St. Konrad<br />

> Sonntag, 22.11., Christkönigssonntag - Zählung der Gottesdienstbesucher,<br />

Kollekte f. d. St. Korbiniansverein, 9.00<br />

Pfarrgottesdienst für alle Verstorbenen der Pfarrei, Hl. Amt f. +<br />

Elisabeth Scheibel v. J., Hl. Amt f. + Ehegatten Rupert Oberhuber,<br />

Josef Stöckner und + Tochter Anneliese Niedermeier v. Frau<br />

Stöckner, 19.00 Hl. Amt f. + Gatten u. Vater Hans Thürstein, Hl.<br />

Amt f. + Mutter Hermine Haberl v. d. Kindern<br />

Kreiskrankenhaus<br />

24. Okt. bis 07. Nov. 2009 immer um 18.30 Uhr in der Kapelle<br />

> 07.11., S<strong>am</strong>stag, hl. Messe für die verst. Maria, Hans und<br />

Mutter Berthold (von Frau Reischl)<br />

> 11.11., Mittwoch, Wort-Gottes-Feier<br />

> 14.11., S<strong>am</strong>stag, hl. Messe für verst. Frau Solka<br />

(von F<strong>am</strong>. Mair)<br />

> 18.11., Mittwoch, Wort-Gottes-Feier<br />

> 21.11., S<strong>am</strong>stag, hl. Messe für verst. Frau Maria Gruber<br />

(von Sophie Stürzlh<strong>am</strong>er)<br />

Evangelische Kirchengemeinde <strong>Wasserburg</strong><br />

Surauerstr. 1, 83512 <strong>Wasserburg</strong>, Tel.: 08071-8690<br />

> So, 08.11., Christuskirche 10:00 Uhr, Pfarrerin Zellfelder<br />

> So, 15.11., Christuskirche 10:00 Uhr, Pfarrer Reisberg<br />

> Gabersee, St.-Raphaelkirche, 18:00 Uhr, Pfarrer Möller<br />

> Mi, 18.11., Buß- und Bettag Christuskirche 19:00 Uhr mit<br />

Abendmahl, Pfarrer Möller<br />

Kath. Pfarrverband Edling<br />

08.11. - 22.11.2009<br />

> Sonntag, 08.11., 32. Sonntag im Jahreskreis, Reitmehring: 8:30<br />

Uhr hl. Messe mit besonderem Gedenken an + Ehefrau Anna<br />

zum 1. Jahrtag / H. Roman Denkschmid, + H. Sebastian Köbinger<br />

/ F<strong>am</strong>. Marlene Ott, Edlwagen, + Fr. Anni Helminger / F<strong>am</strong>.<br />

Marlene Ott, Edlwagen, bds. + Eltern u. Bruder Ernst / F<strong>am</strong>.<br />

Schneider, + Ehefrau u. Mutter Ottilie u. + Eltern / F<strong>am</strong>. Alfred<br />

Klitzner, + Konrad Westner u. Alois Schmidmaier / F<strong>am</strong>. Niedermayr,<br />

+ Angehörige / F<strong>am</strong>. Niedermayr – Edling: 10:00 Uhr<br />

Wort-Gottes-Feier, Vorstellung der neuen Lektoren mit besonderem<br />

Gedenken zu Ehren d. hl. Bruder Konrad / F<strong>am</strong>. Katzer, +<br />

Eltern Paula u. Alfred Matzner / Tochter Helga, + Fr. Hilda Matzner<br />

/ Tochter Helga – Soyen Pfarrz: 10:00 Uhr Kindergottesdienst<br />

hl. Messe, mit besonderem Gedenken an + Eltern Johann und<br />

Elise Grill, Tochter Elisabeth und Verwandtschaft / JM, F<strong>am</strong>.<br />

Elisabeth Schwabl, + Mutter Auguste Kasper / JM, F<strong>am</strong>. Werner<br />

Kasper, Soyen, + Mutter, Schwiegermutter und Oma Hilde Fei /<br />

F<strong>am</strong>. Sieglinde Lorenczyk musikalische Gestaltung: Jugendchor<br />

> Dienstag, 10.11., Hl. Leo der Große, Papst, Kirchenlehrer,<br />

Reitmehring: 19:00 Uhr hl. Messe<br />

> Mittwoch: 11.11., Hl. Martin, Bischof, Kirchreit: 8:00 Uhr hl.<br />

Messe – Soyen Pfarrz.: 17:00 Uhr Andacht und Martinszug<br />

> Donnerstag, 12.11., Hl. Josaphat, Bischof, Märtyrer u. Hl. Arsacius<br />

– Edling: 19:00 Uhr hl. Messe mit besonderem Gedenken an<br />

+ Verwandtschaft / F<strong>am</strong> Rada, + H. Georg Pfab / Anni Hartl, +<br />

H. Georg Pfab / Amalie Kronast, + Mutter Frieda Bacher / von<br />

den Töchtern, + Cilly Bodmeier / F<strong>am</strong>. Wieser – Rieden: 19:00<br />

Uhr hl. Messe, mit besonderem Gedenken an + Ehefrau und Mutter<br />

Helene Wagensonner / JM, Josef Wagensonner, + Eltern,<br />

Großeltern und Verwandtschaft / JM, F<strong>am</strong>. Gütter, Rieden<br />

> Freitag, 13.11., Rieden: 19:00 Uhr hl. Messe, mit besonderem<br />

Gedenken an + Ehefrau und Mutter Helene Wagensonner / JM,<br />

Josef Wagensonner, + Eltern, Großeltern und Verwandtschaft /<br />

JM, F<strong>am</strong>. Gütter, Rieden<br />

> S<strong>am</strong>stag, 14.11., Rieden: 19:00 Uhr hl. Messe, mit besonderem<br />

Gedenken an + Mutter und Oma Agnes Stangl und beiderseits<br />

verstorbene Großeltern / JM, F<strong>am</strong>. Stangl, Hohenburg, + Eltern<br />

Amalie und Peter und Bruder Lorenz Maier / JM, F<strong>am</strong>. Peter<br />

Maier, Hörgen, Kollekte zum Diaspora-Sonntag<br />

> Sonntag, 15.11., 33. Sonntag im Jahreskreis, Kollekte zum<br />

Allgemeinen Diaspora-Sonntag – Freising: Korbinianswallfahrt d.<br />

Jugend nach Freising – Reitmehring: 8:30 Uhr hl. Messe mit<br />

besonderem Gedenken an + Ehefrau Elfriede u. + Schwiegereltern<br />

/ H. Pinggera, bds. + Eltern / F<strong>am</strong>. Klement Grandl, bds. +<br />

Geschwister / F<strong>am</strong>. Klement Grandl – Rieden: 8:30 Uhr Wort-<br />

Gottes-Feier / hl. Messe, mit besonderem Gedenken an + Eltern<br />

Elisabeth und Simon Huber / JM, F<strong>am</strong>. Josef Huber, Buchsee, -<br />

die gefallenen und vermissten K<strong>am</strong>eraden / SKK Rieden-Soyen,<br />

anschl. Gedenken <strong>am</strong> Kriegerdenkmal, musikalische Gestaltung:<br />

Kirchenchor – Edling: 10:00 Uhr hl. Messe mit besonderem Gedenken<br />

an + Tante Hedwig z. 4. Todestag / Brigitte Kosian, +<br />

Eltern Irmer, Onkel u. Tante Gradl / Elisabeth Irmer, + Ehemann<br />

u. Vater Sebastian / Fr. Elisabeth Baumann m. Kindern, + Eltern<br />

u. Geschwister / Fr. Elisabeth Baumann, + Ehemann u. Vater Peter<br />

/ Fr Maria Baumann, + H. Horst Weiß / v. d. Nachbarschaft, beiderseits<br />

+ Eltern / F<strong>am</strong> Schrank, + Ehemann u. Vater Alois / F<strong>am</strong>.<br />

Schrank, alle Verstorbenen des Hauses / F<strong>am</strong>. Schrank, + Fr. Anna<br />

Kutscherauer / F<strong>am</strong>. Schrank<br />

> Montag, 16.11., Hl. Margareta von Schottland, Königin – Soyen<br />

Pfarrz.: 14:00 Uhr Gebetskreis<br />

> Dienstag, 17.11., Hl. Gertrud von Helfta, Ordensfrau, Mystikerin<br />

– Reitmehring: 19:00 Uhr hl. Messe<br />

> Mittwoch, 18.11., Weihetag der Basiliken St. Peter und St. Paul<br />

zu Rom – Soyen Kirche: 8:00 Uhr hl. Messe, mit besonderem Gedenken<br />

an + Ehemann und Vater Josef Albrecht, Schwägerinnen<br />

und Schwager / Liesl Albrecht, - nach Meinung – Soyen Pfarrz.:<br />

14:00 Uhr Bibelnachmittag mit Fr. Federkiel<br />

> Donnerstag, 19.11., Hl. Elisabeth, Landgräfin v. Thüringen –<br />

Edling: 19:00 Uhr hl. Messe mit besonderem Gedenken an nach<br />

Meinung / N.N., + H. u. Fr. Meyer u. deren Tochter / N.N., +<br />

Angehörige / N.N., + Maria Huber / Fr. Maria Storfinger, + Fr.<br />

Maria Huber u. Christoph Bodmeier sen. u. jun. / F<strong>am</strong>. Storfinger,<br />

+ Ehemann u. Vater Korbinian / F<strong>am</strong>. Spötzl, nach Meinung /<br />

F<strong>am</strong>. Spötzl – Edling: 20:00 Uhr Bibelgespräch im Pfarrheim Joh.<br />

18, 33 B - 37<br />

> Freitag, 20.11., Hl. Korbinian, Bischof, Glaubensbote, Patron<br />

der Erzdiözese – Rieden: 19:00 Uhr hl. Messe, mit besonderem<br />

Gedenken an + Lorenz Probst / Rosa Breu, Oberweidach, + Simon<br />

Oswald / F<strong>am</strong>. Friesinger, Pfaffing<br />

> S<strong>am</strong>stag, 21.11., Gedenktag Unserer Lieben Frau in Jerusalem,<br />

Kollekte für den St. Korbiniansverein – Edling: 19:00 Uhr hl.<br />

Messe zum Volkstrauertag mit besonderem Gedenken an + Mitglieder<br />

Veteranen- Verein, + Mitglieder Gartenbauverein, + Mitglieder<br />

Radfahrer-Verein, + Mitglieder Sportverein, + Mutter<br />

Marie Rücker / F<strong>am</strong>. Rücker, + Anna Huber / Nachbarn Brandstätt,<br />

+ Maria u. Josef Obergehrer / F<strong>am</strong>. Albrecht, + Eltern u.<br />

Großeltern Elisabeth u. Josef Hauder / F<strong>am</strong>. Gruber, + Ehemann<br />

u. Vater Ad<strong>am</strong> / F<strong>am</strong>. Gruber, + Tochter u. Schwester Evi / F<strong>am</strong>.<br />

Gruber, + Vater Anton Mittermaier / Anna Gruber, + Cosin u.<br />

Cousine Hans u. Fanni Mitterpleininger / Fr. Huber, zu Ehren d.<br />

Muttergottes von der immerwährenden Hilfe / Fr. Huber, +<br />

Ehemänner / Fr. Jehle-Drescher anschl. Gedenken <strong>am</strong> Ehrenmal,<br />

musikalische Gestaltung: Stadtkapelle <strong>Wasserburg</strong>


SEITE 32 wasserburger heimatnachrichten<br />

20/2009<br />

> Sonntag, 22.11., Christkönigssonntag, Feier des Cäcilienfestes,<br />

Kollekte für den St. Korbiniansverein – Reitmehring: 8:30 Uhr hl.<br />

Messe mit besonderem Gedenken an + Ehemann Max Maier /<br />

F<strong>am</strong>. Maier, Weigl – Kirchreit 10:00 Uhr Festgottesdienst zur<br />

Altarweihe mit H. H. Weihbischof Dr. Franz Dietl, musikalische<br />

Gestaltung: Chöre des Pfarrverbandes – Edling: 10:00 Uhr kein<br />

Gottesdienst!<br />

Firmung - Anmeldung bis 15.11.2009<br />

Im Jahr 2010 ist wieder Firmung in unserem Pfarrverband. Die<br />

Firmlinge (7. u. 8. Klassen aller Schulen und ältere noch nicht<br />

gefirmte Jugendliche) können die Unterlagen zur Anmeldung ab<br />

sofort im Pfarrbüro Edling zu den Öffnungszeiten täglich von<br />

8.00 - 11.00 Uhr und Montag u. Donnerstag nachmittags von<br />

15.00 - 18.00 Uhr (in den Ferien ist nachmittags geschlossen),<br />

Pfarrbüro Soyen Dienstag bis Donnerstag 9:00 - 1100 Uhr oder<br />

nach den Gottesdiensten in den Sakristeien abholen.<br />

Die Firmung erteilt <strong>am</strong> Mittwoch 28.04.2010 um 9.00 Uhr in der<br />

Pfarrkirche Edling H.H. Dr. Reinhard Marx und <strong>am</strong> Donnerstag,<br />

den 29.04.2010 um 9.30 Uhr in der Antoniuskirche in Reitmehring<br />

H.H. Weihbischof Dr. Franz Dietl (f. Reitmehring u. Rieden).<br />

Pfarrei St. Michael - Attel<br />

07.11. - 22.11.2009<br />

> S<strong>am</strong>stag, 07.11., 18.30 Vorabendgottesdienst im P. Rupert<br />

Mayer-Haus<br />

> Sonntag, 08.11. - 32. Sonntag im Jahreskres, 09.00 hl. M. für die<br />

Gefallenen, Verstorbenen u. Vermissten der Pfarrei (Soldaten- u.<br />

Kriegerk<strong>am</strong>eradschaft Attel) mit anschl. Gedenken <strong>am</strong> Kriegerdenkmal,<br />

Jahr<strong>am</strong>t f. Frau Therese Lipp (Josef Lipp), 10.30<br />

Pfarrgottesdienst in der Hauskapelle der Stiftung Attl<br />

> Dienstag, 10.11., 19.30 hl. M. f. Michael Scheidegger mit Einschluss<br />

der verst. Schulk<strong>am</strong>eraden u. der Verstorbenen von<br />

Sendling<br />

> Mittwoch, 11.11., 17.30 Martinszug in der Stiftung Attl<br />

> Donnerstag, 12.11., 19.00 Rosenkranzgebet, 19.30 gestiftetes<br />

Jahr<strong>am</strong>t f. Otto u. Monika Kurz<br />

> Freitag, 13.11., 19.00 Pfarrvers<strong>am</strong>mlung in der Kantine der<br />

Stiftung Attl<br />

> S<strong>am</strong>stag, 14.11., 18.30 Vorabendgottesdienst im P. Rupert<br />

Mayer-Haus<br />

> Sonntag, 15.11. - 33. Sonntag im Jahreskreis, Kollekte für die<br />

Diaspora, 09.00 hl. M. für die + von Daburg u. Hart (Drazdil),<br />

Jahr<strong>am</strong>t f. + Eltern Michael u. Katharina Steinbeiß (Wagner),<br />

Jahr<strong>am</strong>t f. + Mutter u. Großmutter Anna Wilhelm m.E: der +<br />

Verwandtschaft, 10.30 Pfarrgottesdienst in der Pfarrkirche<br />

> Dienstag, 17.11., 19.30 Jahr<strong>am</strong>t f. Josef Huber u. Simon<br />

Mühlhuber, Jahr<strong>am</strong>t f. + Ehemann u. Vater Johann H<strong>am</strong>pl<br />

> Donnerstag, 19.11., 19.00 Rosenkranzgebet, 19.30 hl. M. f. +<br />

Mutter Maria Schreier (Fritz Schreier), Jahr<strong>am</strong>t f. Josef Rothmiller<br />

u. Sabine Schachner<br />

> S<strong>am</strong>stag, 21.11., 18.30 Vorabendgottesdienst im P. Rupert<br />

Mayer-Haus<br />

> Sonntag, 22.11. - Christkönigsfest, Kollekte für den St. Korbiniansverein,<br />

09.00 hl. M. zu Ehren der hl. Cäcilia als Patronin der<br />

Kirchenmusik m.E. aller + Mitglieder des Kirchenchores und<br />

deren + Angehörigen, hl. M. f. + Schwester Maria Schreier (Bruder<br />

Sylvester), hl. M. f. + Onkel Max Bernhard (Geschw. Lohr), 1.<br />

Jahr<strong>am</strong>t f. Frau Cilly Bodmaier, 10.30 Pfarrgottesdienst in der<br />

Hauskapelle der Stiftung Attl<br />

Baptisten<br />

Koinonia - Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde <strong>Wasserburg</strong>,<br />

Gemeindezentrum: Kaspar-Aiblinger-Platz 7 (ehemals Arbeits<strong>am</strong>t)<br />

Gottesdienste<br />

> Sonntag, 8. November, 9.45 Uhr<br />

> Sonntag, 15. November, 9.45 Uhr<br />

Zur gleichen Zeit Betreuung für Kinder bis sechs Jahre. Nach dem<br />

Gottesdienst gemütlicher Ausklang bei Snacks und Getränken.<br />

Kontakt: Pastor Reinhard Schmittlein, Telefon 08071 94658, koinonia@t-online.de.<br />

Hauskreis bei F<strong>am</strong>. Leicht in Grafengars (Jettenbach)<br />

Kennenlernen, Beten, Singen, Bibelarbeit und gemeins<strong>am</strong>e<br />

Aktivitäten. Kontakt: Bodo Leicht, Telefon 08638 886677.<br />

> Donnerstag, 12. November, 19.30 Uhr<br />

> Donnerstag, 19. November, 19.30 Uhr<br />

Hauskreis bei F<strong>am</strong>. Schmittlein (Senior)<br />

Gemütliches Beis<strong>am</strong>mensein bei Snacks, Bibelarbeit und Gebet.<br />

Bei Interesse, Kontakt über Christine Schmittlein, Telefon 08071-<br />

94656. Zur Zeit gemeins<strong>am</strong>er Besuch des Alpha-Kurses der geistlichen<br />

Erneuerung im Pfarrsaal Eiselfing, mittwochs um 19 Uhr.<br />

Hauskreis für Jugendliche und junge Erwachsene<br />

In der Koinonia - Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde <strong>Wasserburg</strong>,<br />

Gemeindezentrum: Kaspar-Aiblinger-Platz 7 (ehemals<br />

Arbeits<strong>am</strong>t). Kontakt: Mirj<strong>am</strong> Leicht, Telefon 08638 86677.<br />

> Freitag, 20. November, 19.30 Uhr<br />

Hauskreis mit F<strong>am</strong>. Schmittlein (Junior)<br />

Austausch, Gebet, Nacharbeit von Predigten in gemütlicher Runde.<br />

Kontakt: Benj<strong>am</strong>in Schmittlein, Telefon 0176-24635273<br />

> S<strong>am</strong>stag, 14. November, 20 Uhr<br />

Weitere Veranstaltungen<br />

> Freitag, 6.November, 20 Uhr, Israel: Impressionen einer Reise<br />

> Freitag, 11.Dezember, 20 Uhr, Singen im Advent<br />

Evangelische Freikirche <strong>Wasserburg</strong>er Land<br />

Gottesdienste im Seniorenheim St. Jakobus<br />

Hermann- Schlittgen- Str. 1, Nördliche Burgau, <strong>Wasserburg</strong> <strong>am</strong> <strong>Inn</strong><br />

> Sonntag, 08.11.2009, 9:30 Uhr<br />

Gottesdienst, parallel dazu Kindergottesdienst<br />

> Sonntag, 15.11.2009, 9:30 Uhr<br />

Gottesdienst mit Abendmahlsfeier, parallel dazu<br />

Kindergottesdienst<br />

> Sonntag, 22.11.2009, 9:30 Uhr<br />

Gottesdienst, parallel dazu Kindergottesdienst<br />

Gäste sind immer willkommen!<br />

Weitere Infos unter: www.freikirche-wasserburg.de<br />

Adventgemeinde<br />

Die Gemeinschaft der Siebenten-Tags-Adventisten lädt ein:<br />

in die Gemeinde Am Burgtall 9 zum<br />

> Gottesdienst <strong>am</strong> S<strong>am</strong>stag, 24. Oktober, um 9.30 Uhr<br />

> Gottesdienst <strong>am</strong> S<strong>am</strong>stag, 31. Oktober, um 9.30 Uhr<br />

sowie zum<br />

> Frauenfrühstück <strong>am</strong> Mittwoch, 11. November, um 9 Uhr<br />

Jehovas Zeugen<br />

Königreichssaal <strong>Wasserburg</strong>, Schopperstattweg 4, Tel. 08071-94512<br />

> Sonntag, 8.11., 9.30 Uhr<br />

Biblischer Vortrag: Ist mit dem jetzigen Leben alles vorbei?<br />

Anschließend Wachtturm-Studium<br />

> Sonntag, 15.11., 9.30 Uhr<br />

Biblischer Vortrag: Jehova - der große Schöpfer. Anschließend<br />

Wachtturm-Studium<br />

> Jeden Freitag, 19 Uhr<br />

Vers<strong>am</strong>mlungsbibelstudium, Theokratische Predigtdienstschule<br />

und Dienstzus<strong>am</strong>menkunft<br />

Alle Zus<strong>am</strong>menkünfte sind öffentlich.<br />

Interessierte Personen sind jederzeit willkommen.


20/2009 wasserburger heimatnachrichten<br />

SEITE 33<br />

abfallwirtschaft<br />

Bekanntgabe der Restmüllgewichte für die Teilnehmer <strong>am</strong> Bekanntgabeverfahren – Oktober<br />

1) finden Sie auf Ihrem Abfallgebührenbescheid 2) letzte 4 Stellen der Deckelnummer

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