PDF-Datei, 1,71 MB - Wasserburg am Inn!
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<strong>Wasserburg</strong>er Heimatnachrichten<br />
7 / 2012 mit <strong>am</strong>tsblatt der stadt wasserburg a. inn 5. April 2012<br />
stadtkämmerei<br />
Der städtische Haushalt 2012, Seite 11<br />
fast food kennt jeder<br />
Was aber ist Slow Food?,<br />
Seite 14<br />
wasserburger<br />
rathauskonzerte<br />
QUARTETTO DI ROMO<br />
und Klaus H<strong>am</strong>pl zu Gast, Seite 16<br />
aussergewöhnliche reisen<br />
Frühlingskonzert der Stadtkapelle,<br />
Seite 16<br />
wasserburger lauf<br />
Laufend helfen <strong>am</strong> 22. April, Seite 19
seite 2 7/2012<br />
abfallwirtschaft<br />
Altpapiers<strong>am</strong>mlung <strong>am</strong> 28. April<br />
Bitte stellen Sie ihre Druckerzeugnisse (Zeitungen, Zeitschriften,<br />
Prospekte, Broschüren, Kataloge) gebündelt bereit. Die S<strong>am</strong>mlung<br />
findet <strong>am</strong> S<strong>am</strong>stag, 28. April, im Auftrag der Stadt <strong>Wasserburg</strong> a.<br />
<strong>Inn</strong> durch den TSV 1880 <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong> e.V., Abteilung Tennis,<br />
statt. Für die Abholung ist zu beachten, dass die fest verschnürten<br />
und nicht in Plastiktüten verpackten Papierbündel vor 8 Uhr deutlich<br />
sichtbar <strong>am</strong> Straßenrand bereitgestellt werden. Machen Sie die<br />
einzelnen Bündel bitte nicht schwerer als 5 Kilo. Sollten die Bündel<br />
<strong>am</strong> S<strong>am</strong>meltag nicht bis 13 Uhr abgeholt worden sein, benachrichtigen<br />
Sie bitte den eins<strong>am</strong>melnden Verein unter 080<strong>71</strong>-50194.<br />
Bürgersprechstunden des Ersten Bürgermeisters<br />
Der Erste Bürgermeister Michael Kölbl bietet jeweils an zwei Tagen<br />
eines Monats Sprechstunden für Bürger im Rathaus an. Die<br />
nächsten Bürgersprechstunden:<br />
> Dienstag, 24. April, von 14 bis 17 Uhr<br />
> Montag, 14. Mai, von 14 bis 17 Uhr<br />
Eine telefonische Voranmeldung mit Angabe des Besprechungsthemas<br />
ist erforderlich. Anmeldung bitte bis spätestens 12 Uhr des<br />
vorhergehenden Freitags bei Maria Scharlach oder Petra Hofmeister<br />
unter 080<strong>71</strong> 105-11.<br />
Impressum<br />
Die <strong>Wasserburg</strong>er Heimatnachrichten sind<br />
das Amtsblatt der Stadt <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong>.<br />
Herausgeber, Anzeigen, Druck und Verlag:<br />
Druckerei Weigand, W<strong>am</strong>bach und Peiker GmbH<br />
Verantwortlich für den redaktionellen Teil:<br />
Stadt <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong>, Redaktion: Andreas Hiebl<br />
Anschrift der Redaktion:<br />
<strong>Wasserburg</strong>er Heimatnachrichten<br />
Marienplatz 2, 83512 <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong><br />
Tel.: (0 80 <strong>71</strong>) 1 05-19, Fax: (0 80 <strong>71</strong>) 1 05 70<br />
E-Mail: whn@stadt.wasserburg.de, Internet: www.wasserburg.de<br />
Verantwortlich für den Anzeigenteil:<br />
Druckerei Weigand, W<strong>am</strong>bach und Peiker GmbH<br />
Leitung: Herbert W<strong>am</strong>bach und Franz Peiker<br />
Anschrift des Verlages:<br />
Druckerei Weigand, W<strong>am</strong>bach und Peiker GmbH<br />
Dr.-Fritz-Huber-Str. 12, 83512 <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong><br />
Tel.: (0 80 <strong>71</strong>) 39 04, Fax: (0 80 <strong>71</strong>) 63 99<br />
E-Mail: info@weigand-druck.de,<br />
Internet: www.weigand-druck.de<br />
Auflage: 6.000 Stück<br />
Verteilung an alle Haushalte der Stadt <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong><br />
Erscheinung: Freitags, 14tägig<br />
Gestaltung und Konzept: ATNIC GmbH - Agentur für vernetzte<br />
Kommunikation, www.atnic.de<br />
Druck: Offsetdruck auf umweltfreundlichem Papier<br />
Die <strong>Wasserburg</strong>er Heimatnachrichten werden in Ausschnitten unter<br />
www.wasserburg.de auch im Internet veröffentlicht.<br />
Erscheinungstermine:<br />
Die nächsten Ausgaben der <strong>Wasserburg</strong>er Heimatnachrichten erscheinen<br />
<strong>am</strong>:<br />
> Freitag, 20. 4. 2012, Redaktionsschluss 11. 4. 2012<br />
> Freitag, 4. 5. 2012, Redaktionsschluss 25. 4. 2012<br />
(Änderungen vorbehalten)<br />
energiedialog wasserburg 2050<br />
Kostenlose Bürgersprechstunde<br />
der <strong>Wasserburg</strong>er Energieberater<br />
Im Rahmen des Energiedialogs <strong>Wasserburg</strong> 2050, einer Initiative,<br />
die das Erreichen der Klimaschutzziele in <strong>Wasserburg</strong> verfolgt,<br />
wird jeden letzten Freitag im Monat eine kostenlose Kurzberatung<br />
zum Thema Energiesparen angeboten. Der nächste Termin:<br />
> Freitag, 27. April<br />
Die Beratungen werden in der Ratsstube im 1. Obergeschoss des<br />
Rathauses in der Zeit von 16 bis 18 Uhr angeboten. Die Kurzberatung<br />
dauert 30 Minuten, richtet sich an Eigentümer und Nutzer<br />
von Immobilien im Stadtgebiet und wird abwechselnd von den<br />
Energieberatern Kai Mandel, Heinz Matzke, Jörg Plottke, Tobias<br />
Rieder und Horst Weinmann durchgeführt. Anmeldung hierzu<br />
ist erforderlich und wird von der Energieberatung der Stadtwerke<br />
<strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong>, Heinz Matzke, unter 080<strong>71</strong>/9088-22 oder per<br />
E-Mail energieberatung@stadwerke-wasserburg.de entgegengenommen.<br />
<strong>am</strong>tliche bekanntmachungen<br />
stadtkämmerei<br />
Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 26.01.2012 den Haushalt 2012<br />
beschlossen. Das Landrats<strong>am</strong>t Rosenheim als Rechtsaufsichtsbehörde<br />
hat die erforderliche Genehmigung mit Schreiben vom<br />
15.03.2012 erteilt. Die Haushaltssatzung wird nachstehend zur Erlangung<br />
der Rechtswirks<strong>am</strong>keit bekannt gemacht:<br />
Haushaltssatzung der Stadt <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong><br />
für das Haushaltsjahr 2012<br />
Aufgrund von Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt<br />
<strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong> folgende Haushaltssatzung:<br />
§ 1<br />
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr<br />
2012 wird hiermit festgesetzt;<br />
er schließt im Verwaltungshaushalt<br />
in den Einnahmen und Ausgaben mit 28.881.000,00 EUR<br />
und im Vermögenshaushalt<br />
in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.943.900,00 EUR<br />
ab.<br />
§ 2<br />
(1) Der Ges<strong>am</strong>tbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />
wird auf 500.000,00 EUR festgesetzt.<br />
(2) Der Ges<strong>am</strong>tbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />
des Eigenbetriebes wird auf<br />
1.690.000,00 EUR festgesetzt.<br />
§ 3<br />
(1) Der Ges<strong>am</strong>tbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im<br />
Vermögenshaushalt wird auf 8.500.000,00 EUR festgesetzt.<br />
(2) Der Ges<strong>am</strong>tbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im<br />
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes wird auf 1.110.000,00<br />
EUR festgesetzt.<br />
§ 4<br />
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern<br />
werden wie folgt festgesetzt:<br />
1. Grundsteuer<br />
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 350 v.H.<br />
b) für die Grundstücke (B) 350 v.H.<br />
2. Gewerbesteuer 350 v.H.
7/2012 seite 3<br />
§ 5<br />
(1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung<br />
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf<br />
4.000.000,00 EUR festgesetzt.<br />
(2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung<br />
von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes<br />
wird auf 2.000.000,00 EUR festgesetzt.<br />
§ 6<br />
Diese Haushaltssatzung tritt <strong>am</strong> 1. Januar 2012 in Kraft.<br />
<strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong>, 21.03.2012<br />
STADT WASSERBURG A. INN<br />
Michael Kölbl, 1. Bürgermeister<br />
Haushaltssatzung und Haushaltsplan liegen gemäß Art. 65 Abs. 3<br />
und Art. 26 Abs. 2 der Gemeindeordnung während des ganzen<br />
Jahres im Rathaus, Zimmer Nr. 21, zu den allgemeinen Geschäftszeiten<br />
der Stadtverwaltung zur Einsichtnahme aus.<br />
Haushaltssatzung und Haushaltsplan stehen auch im Internet unter<br />
www.wasserburg.de zur Verfügung.<br />
stadtkämmerei<br />
Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 26.01.2012 den Haushalt 2012<br />
der Heiliggeist-Spitalstiftung beschlossen. Die Haushaltssatzung<br />
enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile und wird<br />
nachstehend zur Erlangung der Rechtswirks<strong>am</strong>keit bekannt gemacht:<br />
Haushaltssatzung der Heiliggeist-Spitalstiftung<br />
<strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong> für das Haushaltsjahr 2012<br />
Aufgrund von Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Heiliggeist-Spitalstiftung<br />
folgende Haushaltssatzung:<br />
§ 1<br />
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr<br />
2012 wird hiermit festgesetzt;<br />
er schließt im Verwaltungshaushalt<br />
in den Einnahmen und Ausgaben mit 802.200,00 EUR<br />
und im Vermögenshaushalt<br />
in den Einnahmen und Ausgaben mit 338.000,00 EUR<br />
ab.<br />
§ 2<br />
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />
sind nicht vorgesehen.<br />
§ 3<br />
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden<br />
nicht festgesetzt.<br />
§ 4<br />
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem<br />
Haushaltsplan werden nicht beansprucht.<br />
§ 5<br />
Diese Haushaltssatzung tritt <strong>am</strong> 1. Januar 2012 in Kraft.<br />
<strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong>, 21.03.2012<br />
STADT WASSERBURG A. INN<br />
Michael Kölbl, 1. Bürgermeister<br />
Haushaltssatzung und Haushaltsplan liegen gemäß Art. 65 Abs. 3<br />
und Art. 26 Abs. 2 der Gemeindeordnung während des ganzen<br />
Jahres im Rathaus, Zimmer Nr. 21, zu den allgemeinen Geschäftszeiten<br />
der Stadtverwaltung zur Einsichtnahme aus.<br />
Haushaltssatzung und Haushaltsplan stehen auch im Internet unter<br />
www.wasserburg.de zur Verfügung.<br />
stadtwerke wasserburg<br />
Hiermit geben die Stadtwerke <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong> bekannt, dass<br />
sich die „Ergänzenden Bedingungen NSp u. MSp“ mit Wirkung<br />
zum 01.06.2012 ändern. Die ab 01.06.2012 gültigen Bedingungen<br />
sind nachstehend abgedruckt.<br />
<strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong>, 05.04.2012<br />
Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss<br />
sowie dessen Nutzung in Mittelspannung (ABAAN-M)<br />
der Stadtwerke <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong> - Strom<br />
I. Begriffsbestimmungen<br />
II. Regelungen zum Netzanschluss<br />
1. Netzanschluss<br />
2. Netzanschlussvertrag<br />
3. Herstellung des Netzanschlusses<br />
4. Art des Netzanschlusses<br />
5. Betrieb des Netzanschlusses<br />
6. Kostenerstattung für die Herstellung oder<br />
Änderung des Netzanschlusses<br />
7. Transformatorenanlage<br />
8. Baukostenzuschuss<br />
9. Grundstücksbenutzung<br />
10. Elektrische Anlage<br />
11. Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage<br />
12. Überprüfung der Kundenanlage<br />
13. Eigentumswechsel und Anzeige an den Netzbetreiber<br />
14. Haftung bei Herstellung und Betrieb des Netzanschlusses<br />
15. Kündigung des Netzanschlussvertrages<br />
III. Regelungen zur Anschlussnutzung<br />
1. Nutzung des Netzanschlusses<br />
2. Unterbrechung der Anschlussnutzung<br />
3. Haftung bei Störung der Anschlussnutzung<br />
4. Kündigung des Anschlussnutzungsvertrages<br />
IV. Gemeins<strong>am</strong>e Vorschriften zum Netzanschluss<br />
und der Anschlussnutzung<br />
1. Betrieb von Kundenanlagen und Verbrauchsgeräten<br />
sowie Eigenerzeugung<br />
2. Technische Anschlussbedingungen<br />
3. Zutrittsrecht<br />
4. Mess- und Steuereinrichtungen<br />
5. Zahlung und Verzug<br />
6. Unterbrechung des Netzanschlusses und der<br />
Anschlussnutzung<br />
7. Vertragsstrafe<br />
8. Gerichtsstand<br />
9. Entgelte, Bestimmungsrecht, Anpassung von Preisen<br />
10. Veröffentlichung und Änderung der<br />
Allgemeinen Bedingungen<br />
I. Begriffsbestimmungen<br />
11. Anschlussnehmer ist jede Person im Sinne von § 17 Abs. 1<br />
Satz 1 EnWG, auf deren Auftrag ein Grundstück an das Verteilernetz<br />
angeschlossen wird, sowie im Übrigen jeder Eigentümer<br />
oder Erbbauberechtigte eines Grundstücks oder Gebäudes,<br />
das an das Verteilernetz angeschlossen ist.<br />
22. Anschlussnutzer ist jeder Letztverbraucher, der einen Anschluss<br />
an das Verteilernetz zur Entnahme von Elektrizität<br />
nutzt.<br />
23. Eigenanlagen sind Anlagen zur Deckung des Eigenbedarfes,<br />
die nicht vom Netzbetreiber oder Stromlieferanten betrieben<br />
werden.<br />
24. Entnahmestelle ist das Ende des Netzanschlusses und der<br />
Punkt, an dem von einem Anschlussnutzer Strom aus dem<br />
Verteilernetz entnommen wird.<br />
25. Kunde ist der Anschlussnehmer und der Anschlussnutzer.<br />
26. Kundenanlagen sind die elektrischen Anlagen hinter dem<br />
Netzanschluss, mit Ausnahme der Messeinrichtungen.
seite 4 7/2012<br />
27. Netzanschluss ist die Verbindung des Verteilernetzes mit der<br />
Kundenanlage.<br />
28. Netzbetreiber ist der Betreiber des Verteilernetzes.<br />
29. Strom ist elektrische Energie.<br />
10. Stromlieferant ist eine natürliche oder juristische Person, deren<br />
Geschäftstätigkeit ganz oder teilweise auf den Vertrieb von<br />
Strom zum Zwecke der Belieferung von Letztverbrauchern<br />
ausgerichtet ist.<br />
11. Verteilernetz ist das örtliche Netz des Netzbetreibers, das<br />
überwiegend zur Versorgung von Letztverbrauchern mit<br />
Strom dient.<br />
II. Netzanschluss<br />
1. Netzanschluss<br />
Der Netzanschluss beginnt an der Abzweigstelle des Verteilernetzes.<br />
Er endet bei Mittelspannungs-Kabelanschlüssen an den<br />
Klemmen der Endverschlüsse und bei Mittelspannungs-Freileitungsanschlüssen<br />
an den Abspannisolatoren der ankommenden<br />
Zuleitungen, soweit im Netzanschlussvertrag nichts anderes vereinbart<br />
ist. In jedem Fall sind auf die Endverschlüsse sowie die Abspannisolatoren<br />
die Bestimmungen über den Netzanschluss anzuwenden.<br />
Das Ende des Netzanschlusses ist die Entnahmestelle.<br />
2. Netzanschlussvertrag<br />
22.1 Der Netzanschlussvertrag umfasst den Anschluss der Kundenanlage<br />
über den Netzanschluss an das Verteilernetz<br />
und dessen weiteren Betrieb. Er besteht zwischen dem Anschlussnehmer<br />
und dem Netzbetreiber.<br />
22.2 Der Netzanschlussvertrag entsteht erstmalig mit dem Anschlussnehmer,<br />
der die Herstellung des Netzanschlusses<br />
beim Netzbetreiber in Auftrag gibt. Zur Herstellung eines<br />
Netzanschlusses ist der Netzanschlussvertrag vorher schriftlich<br />
abzuschließen.<br />
22.3 Anschlussnehmer, die nicht Grundstückseigentümer oder<br />
Erbbauberechtigte sind, haben die schriftliche Zustimmung<br />
des Grundstückseigentümers zur Herstellung des Netzanschlusses<br />
unter Anerkennung der für den Anschlussnehmer<br />
aus dem Netzanschlussvertrag und den Allgemeinen Bedingungen<br />
resultierenden Verpflichtungen vor Herstellung des<br />
Netzanschlusses beizubringen.<br />
3. Herstellung des Netzanschlusses<br />
23.1 Der Netzanschluss wird durch den Netzbetreiber hergestellt.<br />
Die Herstellung des Netzanschlusses ist vom Anschlussnehmer<br />
gegenüber dem Netzbetreiber schriftlich zu beauftragen.<br />
Der Netzbetreiber wird dem Anschlussnehmer den<br />
voraussichtlichen Zeitbedarf für die Herstellung des Netzanschlusses<br />
mitteilen.<br />
23.2 Art, Zahl und Lage des Netzanschlusses werden nach Anhörung<br />
des Anschlussnehmers und unter Wahrung seiner<br />
berechtigten Interessen vom Netzbetreiber nach den anerkannten<br />
Regeln der Technik bestimmt.<br />
23.3 Der Netzbetreiber kann sich auf Wunsch des Anschlussnehmers<br />
um eine gemeins<strong>am</strong>e Verlegung von Anschlussleitungen<br />
der verschiedenen Gewerke sowie der Telekommunikationslinien<br />
im Sinne von § 3 Nr. 26 des Telekommunikationsgesetzes<br />
bemühen. Er führt die Herstellung oder Änderung<br />
des Netzanschlusses entweder selbst oder mittels Nachunternehmer<br />
durch. Wünsche des Anschlussnehmers bei der<br />
Auswahl des durchführenden Nachunternehmers können<br />
vom Netzbetreiber angemessen berücksichtigt werden. Der<br />
Anschlussnehmer ist berechtigt, die für die Herstellung<br />
des Netzanschlusses erforderlichen Erdarbeiten auf seinem<br />
Grundstück im Rahmen des technisch Möglichen und<br />
nach den Vorgaben des Netzbetreibers durchzuführen oder<br />
durchführen zu lassen.<br />
23.4 Der Anschlussnehmer hat die baulichen Voraussetzungen<br />
für die sichere Errichtung des Netzanschlusses nach den anerkannten<br />
Regeln der Technik zu schaffen und entsprechende<br />
Räumlichkeiten für den Netzanschluss kostenfrei zur Ver-<br />
fügung stellen. Gleiches gilt für gegebenenfalls erforderliche<br />
Übergabeschalt- und/oder Transformatorenanlagen.<br />
4. Art des Netzanschlusses<br />
24.1 Welche Stromart und Spannung für das Vertragsverhältnis<br />
maßgebend ist, ergibt sich daraus, an welche Stromart und Spannung<br />
die Anlage des Anschlussnehmers angeschlossen ist oder angeschlossen<br />
wird.<br />
24.2 Bei der Wahl der Stromart werden vom Netzbetreiber die<br />
Belange des Anschlussnehmers im Rahmen der jeweiligen technischen<br />
Möglichkeiten berücksichtigt.<br />
24.3 Beantragt der Anschlussnehmer eine Erhöhung der Netzanschlusskapazität<br />
und ist der Netzbetreiber dazu technisch und<br />
wirtschaftlich in der Lage, so ist darüber in einem Nachtrag zum<br />
Netzanschlussvertrag eine entsprechende Vereinbarung zwischen<br />
dem Netzbetreiber und dem Anschlussnehmer zu treffen.<br />
5. Betrieb des Netzanschlusses<br />
25.1 Der Netzanschluss gehört zu den Betriebsanlagen des Netzbetreibers<br />
und steht in dessen Eigentum. Er wird ausschließlich<br />
von diesem betrieben, unterhalten, erneuert, geändert,<br />
abgetrennt und beseitigt. Er muss für den Netzbetreiber oder<br />
einem von ihm beauftragten Dritten jederzeit zugänglich<br />
und vor Beschädigungen geschützt sein.<br />
25.2 Der Anschlussnehmer hat jegliche Einwirkungen auf den<br />
Netzanschluss zu unterlassen und Einflussnahmen Dritter<br />
auf den Netzanschluss zu verhindern, soweit ihm dies möglich<br />
ist.<br />
25.3 Jede Beschädigung des Netzanschlusses, insbesondere ein<br />
Schaden an den Anschlusssicherungen, Netzkabeln, dem<br />
Lasttrennschalter der Netzkabel (Eingangsschalter), den<br />
Klemmen der Endverschlüsse oder den Abspannisolatoren<br />
sowie das Fehlen von Plomben, ist dem Netzbetreiber unverzüglich<br />
in Textform mitzuteilen.<br />
25.4 Änderungen des Netzanschlusses werden nach Anhörung<br />
des Anschlussnehmers und unter Wahrung seiner berechtigten<br />
Interessen vom Netzbetreiber bestimmt.<br />
6. Kostenerstattung für die Herstellung oder Änderung<br />
des Netzanschlusses<br />
26.1 Der Netzbetreiber ist berechtigt, vom Anschlussnehmer die<br />
Erstattung der notwendigen Kosten für<br />
a) die Herstellung des Netzanschlusses und<br />
b) die Änderung des Netzanschlusses, die durch eine Änderung<br />
oder Erweiterung der Kundenanlage erforderlich oder<br />
aus anderen Gründen vom Anschlussnehmer - insbesondere<br />
dann, wenn die in der Vergangenheit vereinbarte Netzanschlussleistung<br />
mehrfach überschritten wurde - veranlasst<br />
werden,<br />
zu verlangen.<br />
26.2 Der Netzbetreiber ist berechtigt, für die Herstellung oder<br />
Änderung des Netzanschlusses vom Anschlussnehmer eine<br />
Vorauszahlung in angemessener Höhe zu verlangen.<br />
26.3 Kommen innerhalb von 5 Jahren nach Herstellung des Netzanschlusses<br />
weitere Anschlüsse hinzu und wird der Netzanschluss<br />
dadurch teilweise zum Bestandteil des Verteilernetzes,<br />
so hat der Netzbetreiber die Kosten neu aufzuteilen<br />
und dem Anschlussnehmer einen zu viel gezahlten Betrag<br />
zu erstatten.<br />
7. Transformatorenanlage<br />
27.1 Muss zum Netzanschluss eines Grundstücks eine besondere<br />
Transformatorenanlage aufgestellt werden, so kann der<br />
Netzbetreiber verlangen, dass der Anschlussnehmer einen<br />
geeigneten Raum oder Platz unentgeltlich für die Dauer des<br />
Netzanschlussvertrages zur Verfügung stellt. Der Netzbetreiber<br />
darf die Transformatorenanlage auch für andere Zwecke<br />
benutzen, soweit dies für den Anschlussnehmer zumutbar<br />
ist.
7/2012 seite 5<br />
27.2 Wird der Netzanschlussvertrag für das Grundstück beendet,<br />
so hat der Grundstückseigentümer die Transformatorenanlage<br />
noch 3 Jahre unentgeltlich zu dulden, es sei denn, dass<br />
ihm dies nicht zugemutet werden kann.<br />
27.3 Der Anschlussnehmer kann die Verlegung der Einrichtungen<br />
an eine andere geeignete Stelle verlangen, wenn ihm ihr<br />
Verbleiben an der bisherigen Stelle nicht zugemutet werden<br />
kann. Die Kosten der Verlegung hat der Netzbetreiber zu tragen;<br />
dies gilt nicht, soweit die Anlage dem Netzanschluss des<br />
Grundstücks dient.<br />
8. Baukostenzuschuss<br />
28.1 Der Netzbetreiber kann von dem Anschlussnehmer - neben<br />
den eigentlichen Netzanschlusskosten - einen angemessenen<br />
Baukostenzuschuss zur teilweisen Deckung der bei wirtschaftlicher<br />
Betriebsführung notwendigen Kosten für die<br />
Erstellung oder Verstärkung der örtlichen Verteileranlage<br />
des Verteilernetzes einschließlich Transformatorenstationen<br />
verlangen, soweit sich diese Anlagen ganz oder teilweise dem<br />
Versorgungsbereich zuordnen lassen, in dem der Anschluss<br />
erfolgt.<br />
28.2 Der vom Anschlussnehmer als Baukostenzuschuss zu übernehmende<br />
Kostenanteil bemisst sich, soweit zwischen dem<br />
Netzbetreiber und dem Anschlussnehmer nichts anderes<br />
vereinbart ist, nach dem Verhältnis, in dem die an seinem<br />
Netzanschluss vorzuhaltende Leistung zu der Summe der<br />
Leistungen steht, die in den im betreffenden Versorgungsbereich<br />
erstellten Verteileranlagen oder aufgrund der Verstärkung<br />
insges<strong>am</strong>t vorgehalten werden können. Der Durchmischung<br />
der jeweiligen Leistungsanforderungen ist Rechnung<br />
zu tragen. Die Kosten können auf der Grundlage der durchschnittlich<br />
für vergleichbare Fälle entstehenden Kosten pauschal<br />
berechnet werden.<br />
28.3 Der Netzbetreiber ist berechtigt, vom Anschlussnehmer einen<br />
weiteren Baukostenzuschuss zu verlangen, wenn der<br />
Anschlussnehmer seine Leistungsanforderung über das der<br />
ursprünglichen Berechnung zugrunde liegende Maß hinaus<br />
erhöht. Der Baukostenzuschuss ist nach den Ziffern 8.1 und<br />
8.2 zu bemessen, soweit zwischen dem Netzbetreiber und<br />
dem Anschlussnehmer nichts anders vereinbart ist.<br />
28.4 Der Baukostenzuschuss und die in Ziffer 6 geregelten Netzanschlusskosten<br />
sind getrennt zu errechnen und dem Anschlussnehmer<br />
aufgegliedert auszuweisen.<br />
28.5 Ziffer 6.2 gilt entsprechend.<br />
9. Grundstücksbenutzung<br />
29.1 Anschlussnehmer, die Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigte<br />
sind, haben für Zwecke der örtlichen Versorgung<br />
(Niederspannungs- und Mittelspannungsnetz) das<br />
Anbringen und Verlegen von Leitungen zur Zu- und Fortleitung<br />
von Strom über ihre im gleichen Netzgebiet liegenden<br />
Grundstücke, ferner das Anbringen von Leitungsträgern<br />
und sonstigen Einrichtungen sowie erforderliche Schutzmaßnahmen<br />
unentgeltlich zuzulassen. Diese Pflicht betrifft<br />
nur Grundstücke,<br />
a) die an das Verteilernetz angeschlossen sind,<br />
b) die vom Eigentümer im wirtschaftlichen Zus<strong>am</strong>menhang<br />
mit einem an das Netz angeschlossenen Grundstück genutzt<br />
werden, oder<br />
c) für die die Möglichkeit des Netzanschlusses sonst wirtschaftlich<br />
vorteilhaft ist.<br />
Diese Pflicht besteht nicht, wenn die Inanspruchnahme des<br />
Grundstücks den Eigentümer mehr als notwendig oder in<br />
unzumutbarer Weise belasten würde.<br />
29.2 Der Anschlussnehmer ist rechtzeitig über Art und Umfang<br />
der beabsichtigten Inanspruchnahme des Grundstücks zu<br />
benachrichtigen.<br />
29.3 Der Grundstückseigentümer kann die Verlegung der Einrichtungen<br />
verlangen, wenn sie an der bisherigen Stelle für<br />
ihn nicht mehr zumutbar sind. Die Kosten der Verlegung hat<br />
der Netzbetreiber zu tragen. Dies gilt nicht, soweit die Einrichtungen<br />
ausschließlich dem Anschluss des Grundstücks<br />
dienen.<br />
29.4 Wird die Anschlussnutzung eingestellt, so hat der Eigentümer<br />
die auf seinem Grundstück befindlichen Einrichtungen<br />
noch 3 Jahre unentgeltlich zu dulden, es sei denn, dass ihm<br />
dies nicht zugemutet werden kann.<br />
29.5 Die Ziffern 9.1 bis 9.4. gelten nicht für öffentliche Verkehrswege<br />
und -flächen sowie für Grundstücke, die durch Planfeststellung<br />
für den Bau von öffentlichen Verkehrswegen und<br />
Verkehrsflächen bestimmt sind.<br />
29.6 Zur Sicherung der in Ziffer 9.1 und 9.4 dem Netzbetreiber<br />
eingeräumten Rechte ist dieser berechtigt, von Grundstückseigentümern<br />
nach Ziffer 9.1 Satz 2 die Bewilligung von beschränkt<br />
persönlichen Dienstbarkeiten zu verlangen. Dies<br />
gilt auch dann, wenn die auf dem Grundstück errichteten<br />
Versorgungsanlagen neben der Versorgung des Grundstücks<br />
des Kunden zugleich der Stromversorgung Dritter dienen.<br />
Der Netzbetreiber ist verpflichtet, für die Bewilligung von<br />
Dienstbarkeiten an den Kunden eine angemessene Entschädigung<br />
zu leisten. Die Auszahlung der Entschädigung erfolgt<br />
nach Eintragung der jeweiligen Dienstbarkeit in das Grundbuch.<br />
29.7 Anschlussnehmer, die nicht Grundstückseigentümer oder<br />
Erbbauberechtigte sind, haben die schriftliche Zustimmung<br />
des Grundstückseigentümers zur Herstellung und Änderung<br />
des Netzanschlusses unter Anerkennung der für den<br />
Anschlussnehmer geltenden Bestimmungen des Netzanschlussvertrages<br />
und dieser allgemeinen Bedingungen beizubringen.<br />
10. Elektrische Anlage<br />
10.1 Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung<br />
und Unterhaltung der elektrischen Anlagen hinter den<br />
Klemmen der Endverschlüsse bzw. den Abspannisolatoren,<br />
mit Ausnahme der Messeinrichtungen, die nicht in seinem<br />
Eigentum stehen, ist der Anschlussnehmer verantwortlich.<br />
10.2 Unzulässige Rückwirkungen der Kundenanlage jeglicher<br />
Art auf das Verteilernetz sind auszuschließen. Um dies zu<br />
gewährleisten, darf die Kundenanlage außer durch den Netzbetreiber<br />
nur durch ein<br />
a) in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes<br />
Installationsunternehmen, oder<br />
b) ein Unternehmen, das seine ausreichende fachliche Qualifikation<br />
für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten gegenüber<br />
dem Netzbetreiber in anderer Weise nachweist,<br />
nach den Vorschriften dieser Allgemeinen Bedingungen<br />
und nach anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften sowie<br />
nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik<br />
errichtet, erweitert, geändert und, soweit die Kundenanlage<br />
zwischen den Klemmen der Endverschlüsse oder den Abspannisolatoren<br />
und den Zählern betroffen ist, unterhalten<br />
werden. Es dürfen nur Materialien und Geräte verwendet<br />
werden, die entsprechend § 49 EnWG unter Beachtung der<br />
allgemein anerkannten Regeln der Technik hergestellt sind.<br />
Die Einhaltung der Voraussetzungen nach Satz 4 wird vermutet,<br />
wenn das Zeichen einer akkreditierten Stelle, insbesondere<br />
das VDE-Zeichen, GS-Zeichen oder CE-Zeichen<br />
vorhanden ist. Der Netzbetreiber ist berechtigt, die Ausführungen<br />
der Arbeiten zu überwachen.<br />
10.3 Anlagenteile, in denen nicht gemessene elektrische Energie<br />
fließt, können vom Netzbetreiber plombiert werden. Die<br />
dafür erforderliche Ausstattung der Kundenanlage ist nach<br />
den Angaben des Netzbetreibers vom Anschlussnehmer auf<br />
dessen Kosten zu veranlassen.<br />
11. Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage<br />
11.1 Der Netzbetreiber oder dessen Beauftragter wird die Kundenanlage<br />
über den Netzanschluss an das Verteilernetz
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anschließen und den Netzanschluss bis zur Übergabestelle<br />
in Betrieb nehmen. Die Kundenanlage darf nur von einem<br />
Installationsunternehmer nach Ziffer 10.2 Satz 2 in Betrieb<br />
gesetzt werden.<br />
11.2 Jede Inbetriebsetzung der Kundenanlage, die nach Maßgabe<br />
von Ziffer 11.1 vom Netzbetreiber vorgenommen werden<br />
soll, ist bei ihm von dem Installationsunternehmen, das nach<br />
Ziffer 10.2 die Arbeiten an der Kundenanlage ausgeführt hat,<br />
schriftlich in Auftrag zu geben. Dabei ist ein vom Netzbetreiber<br />
zur Verfügung gestellter Vordruck zu verwenden.<br />
11.3 Der Netzbetreiber kann für die Inbetriebsetzung vom Anschlussnehmer<br />
Kostenerstattung verlangen. Die Kosten können<br />
vom Netzbetreiber pauschal berechnet werden.<br />
11.4 Der Anschluss von Eigenerzeugungsanlagen bedarf der vorherigen<br />
Zustimmung des Netzbetreibers in Textform. Es gelten<br />
die Technischen Bedingungen des Netzbetreibers für den<br />
Anschluss von Eigenerzeugungsanlagen.<br />
12. Überprüfung der Kundenanlage<br />
12.1 Der Netzbetreiber ist berechtigt, die Kundenanlage vor und,<br />
um unzulässige Rückwirkungen auf das Verteilernetz auszuschließen,<br />
nach ihrer Inbetriebsetzung zu überprüfen. Er<br />
wird den Anschlussnehmer auf erkannte Sicherheitsmängel<br />
aufmerks<strong>am</strong> machen und kann deren Beseitigung durch den<br />
Anschlussnehmer auf dessen Kosten verlangen.<br />
12.2 Werden Mängel festgestellt, welche die Sicherheit gefährden<br />
oder erhebliche Störungen erwarten lassen, so ist der Netzbetreiber<br />
berechtigt, den Netzanschluss zu verweigern oder<br />
die Anschlussnutzung zu unterbrechen; bei Gefahr für Leib<br />
oder Leben ist er hierzu verpflichtet.<br />
12.3 Durch Vornahme oder Unterlassung der Überprüfung der<br />
Anlage sowie durch deren Anschluss an das Verteilernetz<br />
übernimmt der Netzbetreiber keine Haftung für die Mängelfreiheit<br />
der Anlage. Dies gilt nicht, wenn er bei einer Überprüfung<br />
Mängel festgestellt hat, die eine Gefahr für Leib oder<br />
Leben darstellen.<br />
13. Eigentumswechsel und Anzeige an den Netzbetreiber<br />
13.1 Bei einem Eigentumswechsel der Kundenanlage bleibt der<br />
Netzanschlussvertrag mit dem neuen Eigentümer bestehen,<br />
sofern der bisherige Eigentümer der Anschlussnehmer gewesen<br />
ist und der Netzbetreiber nicht vom neuen Eigentümer<br />
den Abschluss eines neuen Netzanschlussvertrages verlangt.<br />
Zu diesem Zeitpunkt erlischt der Netzanschlussvertrag mit<br />
dem bisherigen Anschlussnehmer. Hinsichtlich der bis dahin<br />
begründeten Zahlungsansprüche und Verbindlichkeiten<br />
bleibt der bisherige Anschlussnehmer berechtigt und verpflichtet.<br />
13.2 Der Eigentumsübergang und die Person sowie die Anschrift<br />
des neuen Anschlussnehmers hat der bisherige Anschlussnehmer<br />
dem Netzbetreiber unverzüglich in Textform anzuzeigen.<br />
13.3 Der bisherige Anschlussnehmer hat dem neuen Anschlussnehmer<br />
Angaben zu machen zur Firma, dem Registergericht,<br />
der Registernummer und der Adresse des Netzbetreibers.<br />
13.4 Der Netzbetreiber wird dem neuen Anschlussnehmer den<br />
Fortbestand des Netzanschlussvertrages entweder in Textform<br />
bestätigen oder ihn zum Abschluss eines neuen Netzanschlussvertrages<br />
auffordern.<br />
14. Haftung bei Herstellung und Betrieb des Netzanschlusses<br />
14.1 Für Schäden, die ein Kunde bei der Herstellung und dem<br />
Betrieb des Netzanschlusses oder einer Transformatorenanlage<br />
durch den Netzbetreiber oder bei Handlungen des<br />
Netzbetreibers nach den Ziffern 9, 11 und 12 erleidet, haftet<br />
der Netzbetreiber aus Vertrag oder unerlaubter Handlung im<br />
Falle<br />
a) der Tötung oder Verletzung des Körpers oder der Gesundheit<br />
des Kunden, es sei denn, dass der Schaden vom<br />
Netzbetreiber oder einem Erfüllungs- oder Verrichtungsge-<br />
hilfen weder vorsätzlich noch fahrlässig verursacht worden<br />
ist,<br />
b) der Beschädigung einer Sache oder eines Vermögensschadens,<br />
es sei denn, dass der Schaden vom Netzbetreiber<br />
oder einem Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen weder<br />
vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht worden ist,<br />
c) der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten<br />
(Kardinalspflichten). Wird eine Kardinalspflicht<br />
vom Netzbetreiber nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig<br />
verursacht, haftet er nur für Schäden, die er bei Abschluss<br />
des Netzanschlussvertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung<br />
vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung<br />
der Umstände, die er kannte oder hätte kennen müssen, hätte<br />
voraussehen müssen.<br />
14.2 Bei nicht vorsätzlich verursachten Sach- oder Vermögensschäden<br />
ist die Haftung des Netzbetreibers nach Ziffer 14.1<br />
auf 5.000 Euro begrenzt.<br />
14.3 Die Ersatzpflicht entfällt für Schäden unter 15 Euro, sofern<br />
der Schaden nicht vorsätzlich vom Netzbetreiber verursacht<br />
worden ist.<br />
14.4 Der Kunde hat den Schaden unverzüglich dem Netzbetreiber<br />
oder, wenn dieses feststeht, dem ersatzpflichtigen Unternehmen<br />
mitzuteilen.<br />
14.5 Eine Haftung des Netzbetreibers aus dem Netzanschlussvertrag<br />
lässt seine Haftung und die Haftung dritter Unternehmen<br />
nach dem Produkthaftungsgesetz und aus anderen<br />
gesetzlichen Vorschriften unberührt.<br />
14.6 Ansprüche nach den Ziffern 14.1 bis 14.3 und 14.5 verjähren<br />
innerhalb eines Jahres, beginnend mit dem Schluss des Jahres,<br />
in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von<br />
den anspruchsbegründenden Umständen und der Person<br />
des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit<br />
erlangen müsste.<br />
15. Kündigung des Netzanschlussvertrages<br />
15.1 Der Netzanschlussvertrag besteht, bis er von einer der beiden<br />
Seiten mit einer Frist von drei Monaten auf das Ende<br />
eines Kalendermonats gekündigt wird.<br />
15.2 Der Netzbetreiber ist in den Fällen von Abschnitt IV Ziffer<br />
6.1 berechtigt, den Netzanschlussvertrag fristlos zu kündigen,<br />
in den Fällen von Abschnitt IV Ziffer 6.1 lit. a) und c)<br />
jedoch nur, wenn die Voraussetzung zur Unterbrechung des<br />
Netzanschlusses wiederholt vorliegen. Bei wiederholten Zuwiderhandlungen<br />
nach Abschnitt IV Ziffer 6.2 ist der Netzbetreiber<br />
zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn sie zwei<br />
Wochen vorher angedroht wurde; Abschnitt IV Ziffer 6.2<br />
Satz 2 und Satz 3 gelten entsprechend.<br />
15.3 Tritt an die Stelle des bisherigen Netzbetreibers ein anderes<br />
Unternehmen in die sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />
Rechte und Pflichten ein, so bedarf es hierfür nicht<br />
der Zustimmung des Anschlussnehmers. Der Wechsel des<br />
Netzbetreibers wird öffentlich bekannt gemacht. Der Anschlussnehmer<br />
ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer<br />
Frist von drei Monaten auf das Ende des der Bekanntmachung<br />
folgenden Monats zu kündigen.<br />
15.4 Die Kündigung bedarf der Schriftform.<br />
III. Anschlussnutzung<br />
1. Nutzung des Netzanschlusses<br />
1.1 Die Nutzung des Netzanschlusses setzt das Bestehen eines<br />
wirks<strong>am</strong>en Anschlussnutzungsvertrages voraus. Ohne das Bestehen<br />
eines wirks<strong>am</strong>en Netzanschlussvertrages ist eine Anschlussnutzung<br />
nicht zulässig.<br />
1.2 Der Netzbetreiber wird bei Bestehen eines Anschlussnutzungsvertrages<br />
dem Anschlussnutzer in dem im Netzanschlussvertrag<br />
vorgesehenen Umfang die Nutzung des Netzanschlusses<br />
zur Entnahme von Strom aus dem Verteilernetz<br />
jederzeit ermöglichen. Dies gilt nicht, soweit und solange der<br />
Netzbetreiber hieran durch höhere Gewalt oder sonstige Um-
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stände, deren Beseitigung ihm im Sinne des § 18 Abs. 1 Satz 2<br />
EnWG aus wirtschaftlichen Gründen nicht zugemutet werden<br />
kann, gehindert ist.<br />
1.3 Der Netzbetreiber wird Spannung und Frequenz möglichst<br />
gleich bleibend halten. Die Frequenz beträgt ca. 50 Hertz.<br />
Stellt der Kunde Anforderungen an die Stromqualität, die<br />
über die Verpflichtung nach Satz 1 hinausgehen, so obliegt es<br />
ihm selbst, auf eigene Kosten Vorkehrungen zum störungsfreien<br />
Betrieb seiner Geräte und Anlagen zu treffen.<br />
1.4 Der Anschlussnutzer hat dem Netzbetreiber unverzüglich<br />
Störungen bei der Anschlussnutzung anzuzeigen.<br />
1.5 Der Netzbetreiber ist berechtigt, zusätzliche Blindleistung<br />
und den Verbrauch von zusätzlicher Blindleistung dem Anschlussnutzer<br />
nach dem Preisblatt des Netzbetreibers in Rechnung<br />
zu stellen.<br />
1.6 Zwischen Anschlussnutzer und Netzbetreiber gelten die Regelungen<br />
in Abschnitt II Ziffern 4, 5, 9, 10.1, 10.2, 11.1 Satz 1,<br />
11.2, 11.3 sowie 12 entsprechend.<br />
2. Unterbrechung der Anschlussnutzung<br />
2.1 Die Anschlussnutzung kann vom Netzbetreiber unterbrochen<br />
werden, soweit dies zur Vornahme betriebsnotwendiger<br />
Arbeiten oder zur Vermeidung eines drohenden Netzzus<strong>am</strong>menbruchs<br />
erforderlich ist. Der Netzbetreiber wird jede Unterbrechung<br />
oder Unregelmäßigkeit möglichst unverzüglich<br />
beheben.<br />
2.2 Der Netzbetreiber wird den Anschlussnutzer bei einer beabsichtigten<br />
Unterbrechung der Anschlussnutzung rechtzeitig in<br />
geeigneter Weise, z.B. durch die Bekanntgabe in der örtlichen<br />
Presse, unterrichten. Bei kurzen Unterbrechungen ist er zur<br />
Unterrichtung nur gegenüber Anschlussnutzern verpflichtet,<br />
die zur Vermeidung von Schäden auf eine ununterbrochene<br />
Stromzufuhr angewiesen sind und dies dem Netzbetreiber unter<br />
Angabe von Gründen schriftlich vorher mitgeteilt haben.<br />
Die Pflicht zur Benachrichtigung entfällt, wenn die Unterbrechung<br />
a) nach den Umständen nicht rechtzeitig möglich ist und der<br />
Netzbetreiber dies nicht zu vertreten hat, oder<br />
b) die Beseitigung von bereits eingetretenen Unterbrechungen<br />
verzögern würde.<br />
3. Haftung bei Störung der Anschlussnutzung<br />
3.1 Soweit der Netzbetreiber für Schäden, die ein Anschlussnutzer<br />
durch Unterbrechung oder durch Unregelmäßigkeiten in<br />
der Anschlussnutzung erleidet, aus Vertrag, Anschlussnutzungsverhältnis<br />
oder unerlaubter Handlung haftet und dabei<br />
Verschulden des Unternehmens oder eines Erfüllungs- oder<br />
Verrichtungsgehilfen vorausgesetzt wird, wird hinsichtlich<br />
a) eines Vermögensschadens widerleglich vermutet, dass Vorsatz<br />
oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt,<br />
b) der Beschädigung einer Sache widerleglich vermutet, dass<br />
Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegt.<br />
Bei Vermögensschäden nach Satz 1 lit. a) ist die Haftung für<br />
sonstige Fahrlässigkeit ausgeschlossen.<br />
3.2 Bei weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursachten Sachschäden<br />
ist die Haftung des Netzbetreibers gegenüber seinen<br />
Anschlussnutzern auf jeweils 5 000 Euro begrenzt. Die Haftung<br />
für nicht vorsätzlich verursachte Sachschäden ist je Schadensereignis<br />
insges<strong>am</strong>t begrenzt auf 2,5 Millionen Euro bei bis<br />
zu 25 000 an das eigene Netz angeschlossenen Anschlussnutzern.<br />
In diese Höchstgrenzen werden auch Schäden von Anschlussnutzern<br />
in vorgelagerten Spannungsebenen einbezogen, wenn<br />
die Haftung ihnen gegenüber im Einzelfall entsprechend Satz<br />
1 begrenzt ist.<br />
3.3 Die Ziffern 1 und 2 sind auch auf Ansprüche von Anschlussnutzern<br />
anzuwenden, die diese gegen einen dritten Netzbetreiber<br />
im Sinne des § 3 Nr. 27 des Energiewirtschaftsgesetzes<br />
aus unerlaubter Handlung geltend machen. Die Haftung<br />
dritter Netzbetreiber im Sinne des § 3 Nr. 27 des Energiewirtschaftsgesetzes<br />
ist je Schadensereignis insges<strong>am</strong>t begrenzt auf<br />
das Dreifache des Höchstbetrages, für den sie nach Ziffer 2<br />
Satz 2 eigenen Anschlussnutzern gegenüber haften. Hat der<br />
dritte Netzbetreiber im Sinne des § 3 Nr. 27 des Energiewirtschaftsgesetzes<br />
keine eigenen an das Netz angeschlossene Anschlussnutzer<br />
im Sinne dieser Verordnung, so ist die Haftung<br />
insges<strong>am</strong>t auf 200 Millionen Euro begrenzt. In den Höchstbetrag<br />
nach den Sätzen 2 und 3 können auch Schadensersatzansprüche<br />
von nicht unter diese Verordnung fallenden Kunden<br />
einbezogen werden, die diese gegen das dritte Unternehmen<br />
aus unerlaubter Handlung geltend machen, wenn deren Ansprüche<br />
im Einzelfall entsprechend Ziffer 2 Satz 1 begrenzt<br />
sind. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, seinen Anschlussnutzern<br />
auf Verlangen über die mit der Schadensverursachung<br />
durch einen dritten Netzbetreiber im Sinne des § 3 Nr. 27 des<br />
Energiewirtschaftsgesetzes zus<strong>am</strong>menhängenden Tatsachen<br />
insoweit Auskunft zu geben, als sie ihm bekannt sind oder von<br />
ihm in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können und ihre<br />
Kenntnis zur Geltendmachung des Schadensersatzes erforderlich<br />
ist.<br />
3.4 Bei grob fahrlässig verursachten Vermögensschäden ist die<br />
Haftung des Netzbetreibers, an dessen Netz der Anschlussnutzer<br />
angeschlossen ist, oder eines dritten Netzbetreibers, gegen<br />
den der Anschlussnutzer Ansprüche geltend macht, gegenüber<br />
seinen Anschlussnutzern auf jeweils 5 000 Euro sowie je<br />
Schadensereignis insges<strong>am</strong>t auf 20 vom Hundert der in Ziffer<br />
2 Satz 2 sowie Ziffer 3 Satz 2 und 3 genannten Höchstbeträge<br />
begrenzt. Ziffer 2 Satz 3 sowie Ziffer 3 Satz 1, 4 und 5 gelten<br />
entsprechend.<br />
3.5 Übersteigt die Summe der Einzelschäden die jeweilige<br />
Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis<br />
gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche<br />
zur Höchstgrenze steht. Sind nach Ziffer 2 Satz 3 oder nach<br />
Ziffer 3 Satz 4, jeweils auch in Verbindung mit Ziffer 4, Schäden<br />
von nicht unter diese Verordnung fallenden Kunden in<br />
die Höchstgrenze einbezogen worden, so sind sie auch bei der<br />
Kürzung nach Satz 1 entsprechend einzubeziehen. Bei Ansprüchen<br />
nach Ziffer 3 darf die Schadensersatzquote nicht höher<br />
sein als die Quote der Kunden des dritten Netzbetreibers.<br />
3.6 Die Ersatzpflicht entfällt für Schäden unter 30 Euro, die weder<br />
vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht worden sind.<br />
3.7 Der geschädigte Anschlussnutzer hat den Schaden unverzüglich<br />
dem Netzbetreiber oder, wenn dieses feststeht, dem ersatzpflichtigen<br />
Unternehmen, mitzuteilen.<br />
3.8 Die Haftungsbegrenzungen nach den Ziffern 3.1 bis 3.7 gelten<br />
auch für Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen des Netzbetreibers.<br />
3.9 Für Schäden des Anschlussnutzers, die nicht unter Ziffer 3.1<br />
fallen, gilt Abschnitt II Ziffer 14 entsprechend.<br />
4. Kündigung des Anschlussnutzungsvertrages<br />
4.1 Für die Kündigung des Anschlussnutzungsvertrages gilt Abschnitt<br />
II Ziffer 15 entsprechend.<br />
4.2 Im Falle einer Kündigung des Netzanschlussvertrages nach<br />
Abschnitt II Ziffer 15 endet der Anschlussnutzungsvertrag mit<br />
der Beendigung des Netzanschlussvertrages.<br />
IV. Gemeins<strong>am</strong>e Vorschriften<br />
1. Betrieb von Kundenanlagen und Verbrauchsgeräten<br />
1. sowie Eigenerzeugung<br />
1.1 Elektrische Anlagen und Verbrauchsgeräte sind so zu betreiben,<br />
dass Störungen anderer Kunden des Netzbetreibers,<br />
störende Rückwirkungen auf das Netz des Netzbetreibers<br />
ausgeschlossen sind und der Betrieb von Tonfrequenz-Rundsteuereinrichtungen<br />
nicht beeinträchtigt wird. Erfolgt der<br />
Gebrauch von Strom nicht innerhalb des vom Netzbetreiber<br />
vorgegebenen Verschiebungsfaktors, hat der Anschlussnutzer<br />
auf seine Kosten entsprechende Kompensationseinrichtungen<br />
zu installieren.
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1.2 Überlastungen an der Entnahmestelle sind unzulässig.<br />
1.3 Erweiterungen und Änderungen von Kundenanlagen sowie<br />
die Verwendung zusätzlicher Verbrauchsgeräte sind dem<br />
Netzbetreiber vorher schriftlich mitzuteilen, soweit sich dadurch<br />
die an der Entnahmestelle vorzuhaltende Leistung<br />
erhöht oder mit Netzrückwirkungen zu rechnen ist. Hat der<br />
Anschlussnehmer die Kundenanlage oder Teile der Kundenanlage<br />
an einen Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung<br />
überlassen, so ist er neben diesem verantwortlich. Nähere Einzelheiten<br />
über den Inhalt kann der Netzbetreiber regeln.<br />
1.4 Vor der Errichtung einer Eigenanlage hat der Kunde dem<br />
Netzbetreiber in Textform Mitteilung zu machen. Der Kunde<br />
hat durch geeignete Maßnahmen sicher zu stellen, dass von<br />
seiner Eigenanlage keine schädlichen Rückwirkungen in das<br />
Verteilernetz möglich sind. Der Anschluss von Eigenanlagen<br />
ist mit dem Netzbetreiber vorher abzustimmen. Dieser<br />
kann den Anschluss von der Einhaltung der Technischen Anschlussbedingungen<br />
zum Schutz vor Rückspannungen abhängig<br />
machen.<br />
2. Technische Anschlussbedingungen<br />
Der Netzbetreiber ist berechtigt, in Form von Technischen Anschlussbedingungen<br />
weitere technische Anforderungen an den<br />
Netzanschluss und andere Anlagenteile sowie an den Betrieb der<br />
Kundenanlage einschließlich der Eigenanlagen festzulegen, soweit<br />
dies aus Gründen der sicheren und störungsfreien Versorgung,<br />
insbesondere im Hinblick auf die Erfordernisse des Verteilernetzes<br />
notwendig ist. Diese Anforderungen müssen den allgemein<br />
anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Der Anschluss bestimmter<br />
Verbrauchsgeräte kann in den Technischen Anschlussbedingungen<br />
von der vorherigen Zustimmung des Netzbetreibers<br />
in Textform abhängig gemacht werden. Die Zustimmung darf nur<br />
dann verweigert werden, wenn der Anschluss eine sichere und<br />
störungsfreie Versorgung gefährden würde.<br />
3. Zutrittsrecht<br />
Der Kunde hat nach vorheriger Benachrichtigung dem mit einem<br />
Ausweis versehenen Beauftragten des Netzbetreibers oder des<br />
Messstellenbetreibers jederzeit während der üblichen Geschäftszeiten<br />
den Zutritt zu seinem Grundstück und zu seinen Räumen<br />
zu gestatten, soweit dies für die Prüfung und Ablesung der technischen<br />
Einrichtungen und Messeinrichtungen sowie zur Unterbrechung<br />
des Netzanschlusses und/oder der Anschlussnutzung erforderlich<br />
ist. Die vorherige Benachrichtigung ist in den Fällen der<br />
nachfolgenden Ziffer 6.1 lit. a) und lit. c) nicht erforderlich. Der<br />
Netzbetreiber ist berechtigt, in der Zugangstür zur Mittelspannungsschaltanlagen<br />
einschließlich des/der Traforaumes/-räume<br />
ein eigenes Schließsystem einzusetzen.<br />
4. Mess- und Steuereinrichtungen<br />
4.1 Für Mess- und Steuereinrichtungen hat der Kunde Zählerplätze<br />
nach den anerkannten Regeln der Technik und unter<br />
Beachtung der Technischen Anschlussbedingungen nach Abschnitt<br />
IV, Ziffer 2 kostenfrei zur Verfügung zu stellen, die jederzeit<br />
leicht zugänglich sein müssen.<br />
4.2 Der Netzbetreiber hat das Recht, wenn er nicht selbst Messstellenbetreiber<br />
ist, auf eigene Kosten eigene Messeinrichtungen<br />
einzubauen oder von Dritten einbauen zu lassen und<br />
eigene Messungen vorzunehmen, wenn dies für den Kunden<br />
oder den Messstellenbetreiber nicht unzumutbar ist. Das gleiche<br />
Recht steht dem Netzbetreiber zu, wenn der Messstellenbetreiber<br />
seinen vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen<br />
nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt.<br />
4.3 Der Kunde kann nach vorheriger Abstimmung mit dem Netzbetreiber<br />
auf eigene Kosten eigene Messgeräte durch ein Unternehmen<br />
nach Abschnitt II Ziffer 10.2 installieren lassen.<br />
4.4 Es sind die Messwerte des Messstellenbetreibers abrechnungsrelevant,<br />
es sei denn, es liegt ein offensichtlicher Fehler vor. Ist<br />
dies der Fall, gelten, soweit vorhanden, die durch die Messgeräte<br />
nach Ziffer 4.2 oder Ziffer 4.3 erfassten Werte, wenn diese<br />
den eichrechtlichen Vorschriften entsprechen.<br />
4.5 Der Netzbetreiber ist verpflichtet, auf Verlangen des Anschlussnehmers<br />
einer Verlegung der Mess- und Steuereinrichtungen<br />
zuzustimmen, wenn dies ohne Beeinträchtigung einer<br />
einwandfreien Messung möglich ist. Der Anschlussnehmer<br />
hat die Kosten einer Verlegung der Mess- und Steuereinrichtungen<br />
zu tragen.<br />
4.6 Der Kunde hat den Verlust, Beschädigungen und Störungen<br />
von Mess- und Steuereinrichtungen dem Netzbetreiber und<br />
dem Messstellenbetreiber unverzüglich mitzuteilen. Er haftet<br />
für das Abhandenkommen und die Beschädigung von Mess-<br />
und Steuereinrichtungen, soweit ihn hieran ein Verschulden<br />
trifft.<br />
5. Zahlung und Verzug<br />
5.1 Rechnungen werden zu dem vom Netzbetreiber in der Rechnung<br />
angegebenen Zeitpunkt, frühestens jedoch zwei Wochen<br />
nach Zugang der Zahlungsaufforderung, fällig. Einwände gegen<br />
Rechnungen des Netzbetreibers berechtigen den Kunden<br />
zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung nur,<br />
soweit offensichtliche Fehler vorliegen.<br />
5.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden, kann der Netzbetreiber,<br />
wenn er erneut zur Zahlung auffordert oder den Betrag durch<br />
einen von ihm beauftragten Dritten einziehen lässt, die dadurch<br />
entstandenen Kosten auch pauschal berechnen. Maßgebend<br />
ist der Zahlungseingang auf dem Konto des Netzbetreibers.<br />
5.3 Gegen Ansprüche des Netzbetreibers kann vom Kunden nur<br />
mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen<br />
aufgerechnet werden.<br />
6. Unterbrechung des Netzanschlusses und der<br />
6. Anschlussnutzung<br />
6.1 Der Netzbetreiber ist berechtigt, den Netzanschluss und/oder<br />
die Anschlussnutzung fristlos und entschädigungsfrei zu unterbrechen,<br />
wenn der Kunde diesen Allgemeinen Bedingungen<br />
zuwiderhandelt und die Unterbrechung erforderlich ist,<br />
um<br />
a) eine unmittelbare Gefahr für die Sicherheit von Personen<br />
oder Anlagen abzuwenden,<br />
b) die Anschlussnutzung unter Umgehung, Beeinflussung<br />
oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern,<br />
oder<br />
c) zu gewährleisten, dass Störungen anderer Kunden oder<br />
störende Rückwirkungen auf Einrichtungen des Netzbetreibers<br />
oder Dritter ausgeschlossen sind.<br />
6.2 Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung<br />
einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist<br />
der Netzbetreiber berechtigt, den Netzanschluss und die Anschlussnutzung<br />
zwei Wochen nach Androhung gegenüber<br />
dem Kunden zu unterbrechen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen<br />
der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung<br />
stehen und hinreichende Aussicht besteht, dass<br />
der Kunde zukünftig seinen Verpflichtungen nachkommt.<br />
Dies hat der Kunde gegenüber dem Netzbetreiber glaubhaft<br />
nach § 294 ZPO schriftlich nachzuweisen.<br />
6.3 Der Netzanschluss und die Anschlussnutzung können vom<br />
Ne tzer vertraglich vereinbart ist, der Stromlieferant die Voraussetzung<br />
der Unterbrechung der Anschlussnutzung gegenüber<br />
dem Netzbetreiber glaubhaft versichert und den<br />
Netzbetreiber auf erstes Anfordern von sämtlichen Schadensersatzansprüchen<br />
freistellt, die sich aus einer unberechtigten<br />
Unterbrechung ergeben oder ergeben können. Dabei ist vom<br />
Stromlieferanten auch glaubhaft gegenüber dem Netzbetreiber<br />
zu versichern, dass dem Kunden keine Einwendungen<br />
oder Einreden gegenüber dem Stromlieferanten zustehen, die<br />
die Voraussetzungen der Unterbrechung der Anschlussnutzung<br />
entfallen lassen.<br />
6.5 Der Netzbetreiber hat die Unterbrechung des Netzanschlusses<br />
und der Anschlussnutzung nach den Ziffern 6.1 bis 6.4
7/2012 seite 9<br />
unverzüglich wieder aufzuheben, sobald die Gründe für die<br />
Unterbrechung entfallen sind und der Kunde, oder im Falle<br />
von Ziffer 6.4 der Stromlieferant, die Kosten der Unterbrechung<br />
und Wiederherstellung des Netzanschlusses und der<br />
Anschlussnutzung dem Netzbetreiber in voller Höhe ersetzt<br />
hat. Die Kosten können vom Netzbetreiber pauschal berechnet<br />
werden.<br />
7. Vertragsstrafe<br />
7.1 Verbraucht der Kunde Strom unter Umgehung, Beeinflussung<br />
oder vor der Anbringung der Messeinrichtungen oder nach<br />
der Unterbrechung des Netzanschlusses oder der Anschlussnutzung,<br />
ist der Netzbetreiber berechtigt, vom Kunden für<br />
die Dauer des unbefugten Verbrauchs eine Vertragsstrafe zu<br />
verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Verbrauchs<br />
auf der Grundlage einer täglichen Nutzung von bis zu zehn<br />
Stunden nach den für vergleichbare Kunden geltenden Preisen<br />
zu berechnen.<br />
7.2 Ist die Dauer des unbefugten Verbrauchs nicht festzustellen,<br />
so kann die Vertragsstrafe für einen geschätzten Zeitraum, der<br />
ein Jahr nicht überschreiten darf, verlangt werden.<br />
8. Gerichtsstand<br />
Gerichtsstand ist der Ort des Netzanschlusses und der Anschlussnutzung.<br />
9. Entgelte, Bestimmungsrecht, Anpassung von Preisen<br />
9.1 Die Höhe der Entgelte für die Leistungen des Netzbetreibers<br />
ergibt sich aus dem jeweils gültigen Preisblatt des Netzbetreibers.<br />
Für dort nicht aufgeführte Leistungen, die im Auftrag<br />
des Kunden oder dessen mutmaßlichen Interesse vom Netzbetreiber<br />
erbracht werden und die, nach den Umständen zu<br />
urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, kann der<br />
Netzbetreiber die Höhe der Entgelte nach billigem Ermessen<br />
(§ 315 BGB) bestimmen.<br />
9.2 Die im Preisblatt angegebenen Preise können vom Netzbetreiber<br />
angepasst werden, wenn dies wegen der Änderung oder<br />
Einführung von Steuern, Abgaben oder anderen Ausgleichsleistungen<br />
veranlasst ist. Der Kunde wird vom Netzbetreiber<br />
rechtzeitig über etwaige Preisänderungen informiert. Er hat<br />
das Recht, den Vertrag binnen 4 Wochen nach Bekanntgabe<br />
des Zeitpunktes des Eintritts der Preisänderung zu kündigen,<br />
wenn eine Preiserhöhung deutlich höher ist, als die Steigerung<br />
der Lebenshaltungskosten seit Abschluss des Vertrages oder<br />
seit der letzten Preiserhöhung und mindestens 5 vom Hundert<br />
beträgt.<br />
9.3 Neben den in Ziffer 9.2 genannten Gründen ist der Netzbetreiber<br />
berechtigt, die im Preisblatt angegebenen Entgelte<br />
entsprechend allgemeiner Kosten- und Preiserhöhungen zu<br />
erhöhen oder zu verringern. Ziffer 9.2 Satz 2 und 3 gelten entsprechend.<br />
9.4 Änderungen der im Preisblatt angegebenen Preise gelten<br />
als vom Kunden genehmigt, wenn er nicht innerhalb von 4<br />
Wochen, gerechnet vom Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung<br />
oder der individuellen Bekanntgabe, der vom Netzbetreiber<br />
mitgeteilten Preisänderung widerspricht und der<br />
Netzbetreiber bei Veröffentlichung oder Mitteilung der Preisänderung<br />
darauf hinweist, dass bei nicht rechtzeitigem Widerspruch<br />
des Kunden gegen die Preisänderung diese zwischen<br />
dem Netzbetreiber und dem Kunden zu dem in der Veröffentlichung<br />
angegebenen Zeitpunkt gilt.<br />
9.5 Für alle Leistungen des Netzbetreibers gilt die jeweils geltende<br />
Umsatzsteuer, derzeit 19 %, soweit diese im Preisblatt nicht als<br />
umsatzsteuerfrei ausgewiesen sind.<br />
10. Veröffentlichung und Änderung der<br />
10. Allgemeinen Bedingungen<br />
10.1 Der Netzbetreiber wird jedem Neukunden bei Abschluss<br />
eines Netzanschluss- oder Anschlussnutzungsvertrages und<br />
den übrigen Kunden auf Verlangen die Allgemeinen Bedingungen<br />
zur Verfügung stellen und diese auf seiner Internetseite<br />
veröffentlichen.<br />
10.2 Änderungen der Allgemeinen Bedingungen werden erst<br />
nach öffentlicher Bekanntgabe wirks<strong>am</strong>. Der Netzbetreiber<br />
wird Änderungen unverzüglich nach der öffentlichen Bekanntgabe<br />
auf seiner Internetseite veröffentlichen.<br />
10.3 Ziffer 9.4 gilt entsprechend.<br />
10.4 Wird aufgrund des EnWG vom Gesetzgeber eine Rechtsverordnung<br />
zum Netzanschluss oder dessen Nutzung in Mittelspannung<br />
erlassen oder werden von der Regulierungsbehörde<br />
verbindliche Vorgaben zum Netzanschluss oder zur<br />
Anschlussnutzung in Mittelspannung gemacht, so bleibt dieser<br />
Vertrag bestehen, soweit dies von der Rechtsverordnung<br />
oder den Vorgaben zugelassen wird und die Regelungen dieses<br />
Vertrages mit der Rechtsverordnung oder den Vorgaben<br />
übereinstimmen oder diesen nicht widersprechen.<br />
Stand: Juni 2012<br />
stadtwerke wasserburg<br />
Hiermit geben die Stadtwerke <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong> bekannt, dass<br />
sich die „Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss sowie<br />
dessen Nutzung in Mittelspannung (ABAAN-M)“ mit Wirkung<br />
zum 01.06.2012 ändern. Die ab 01.06.2012 gültigen Bedingungen<br />
sind untenstehend abgedruckt.<br />
<strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong>, 05.04.2012<br />
Ergänzende Bedingungen<br />
der Stadtwerke <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong><br />
zur<br />
Verordnung über Allgemeine Bedingungen<br />
für den Netzanschluss und dessen Nutzung<br />
für die Elektrizitätsversorgung (EB-NSP und MSP)<br />
Vorbemerkung<br />
Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) gilt in Niederspannung<br />
für alle nach dem 12. Juli 2005 abgeschlossenen Netzanschlussverträge<br />
und ist auch auf alle Anschlussnutzungsverträge<br />
in Niederspannung anzuwenden, die vor Inkrafttreten der NAV<br />
bestanden. Sie gilt nicht für den Netzanschluss von Anlagen zur<br />
Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien und aus Grubengas<br />
sowie in Mittel- und Hochspannung.<br />
Die nachfolgenden Ergänzenden Bedingungen konkretisieren in<br />
Verbindung mit den „Technischen Anschlussbedingungen“ und<br />
den Preisblättern, abrufbar unter<br />
www.stadtwerke-wasserburg.de,<br />
die NAV, gelten aber auch, soweit nicht anderes vereinbart ist, für<br />
den Netzanschluss und die Anschlussnutzung in Mittelspannung.<br />
I. Netzanschluss<br />
1. Beauftragung des Netzanschlusses (§ 2 und § 4 NAV)<br />
1.1 Die Herstellung oder Änderung des Netzanschlusses sind vom<br />
Anschlussnehmer unter Verwendung des vom Netzbetreiber<br />
hierzu zur Verfügung gestellten Anschlussnutzungsvertrages<br />
schriftlich beim Netzbetreiber zu beauftragen.<br />
1.2 Der Netzanschlussvertrag einschließlich das Datenblatt sind<br />
vom Anschlussnehmer auszufüllen und der unterschriebene<br />
Netzanschlussvertrag – zus<strong>am</strong>men mit einer maßstabsgerechten<br />
Grundrisszeichnung sowie einem <strong>am</strong>tlichen Lageplan mit<br />
dem Maßstab 1:250, 1:500 oder 1:1000 – an den Netzbetreiber<br />
zurückzusenden.<br />
1.3 Die Übersendung des ausgefüllten Netzanschlussvertrages<br />
durch den Anschlussnehmer gilt als Auftrag an den Netzbetreiber<br />
zur Herstellung oder Änderung des Netzanschlusses.<br />
1.4 Der Netzbetreiber wird den Auftrag prüfen, insbesondere in<br />
technischer Hinsicht. Bei Annahme des Auftrages wird er den<br />
Anschlussnehmer hierüber durch die Übersendung eines vom
seite 10 7/2012<br />
Netzbetreiber unterzeichneten Exemplars des Netzanschlussvertrages<br />
unterrichten und ihn dabei über die Kosten für die<br />
Herstellung oder Änderung des Netzanschlusses, der Inbetriebnahme<br />
der Kundenanlage und die Höhe des Baukostenzuschusses<br />
informieren.<br />
1.5 Weiter teilt er dem Anschlussnehmer den voraussichtlichen<br />
Ausführungszeitraum und Zeitbedarf für die Herstellung<br />
oder Änderung des Netzanschlusses mit. Verzögerungen bei<br />
der Herstellung oder Änderung des Netzanschlusses, die vom<br />
Netzbetreiber nicht zu vertreten sind, führen zu einer entsprechenden<br />
Verlängerung der Ausführungsfristen.<br />
2. Netzanschluss (§§ 5 bis 8 NAV)<br />
2.1 Jedes Grundstück, das eine eigene wirtschaftliche Einheit bildet,<br />
was insbesondere dann der Fall ist, wenn diesem Grundstück<br />
eine eigene Hausnummer zugeordnet ist, wird über<br />
einen eigenen Netzanschluss an das Verteilernetz des Netzbetreiber<br />
angeschlossen. Ausnahmen gelten nur bei berechtigtem<br />
Interesse des Anschlussnehmers, die er dem Netzbetreiber<br />
in Textform nachzuweisen hat.<br />
2.2 Der Anschlussnehmer ist verpflichtet, die Trasse des Netzanschlusses<br />
auf seinem Grundstück dauerhaft zugänglich zu<br />
halten. Insbesondere sind Überbauungen und -pflanzungen<br />
der Trasse unzulässig, wenn hierdurch der Zugang zum Netzanschluss<br />
oder die Betriebssicherheit des Netzanschlusses beeinträchtigt<br />
werden könnte.<br />
2.3 Als Änderung eines Netzanschlusses gilt insbesondere der<br />
Austausch des Hausanschlusskastens gegen einen stärkeren<br />
sowie die Verstärkung des Leitungsquerschnitts sowie der<br />
Hausanschlusssicherung.<br />
2.4 Wird der Netzanschlussvertrag beendet, ist der Netzbetreiber<br />
berechtigt, den Netzanschluss von seinem Verteilernetz zu<br />
trennen.<br />
3. Kosten und Preise für den Netzanschluss (§ 9 NAV)<br />
3.1 Der Anschlussnehmer erstattet dem Netzbetreiber insbesondere<br />
die Kosten für die<br />
a) erstmalige Herstellung des Netzanschlusses (Hausanschluss),<br />
b) Herstellung eines provisorischen Netzanschlusses (z.B.<br />
Baustromanschluss oder Kurzzeitanschlüsse für Schausteller)<br />
an eine Entnahmestelle,<br />
c) Änderung des Netzanschlusses, sowie<br />
d) Außerbetriebnahme und die Stilllegung eines Netzanschlusses.<br />
Die Kosten nach lit. a), b) c) und d) berechnet der Netzbetreiber<br />
gemäß Preisblatt nach tatsächlichem Aufwand, wenn<br />
keine andere Vereinbarung getroffen wurde.<br />
3.2 Die Ermittlung der Hausanschlusslänge ergibt sich aus der<br />
Lage des Anschlusspunktes, der vorhandenen Straßensituation<br />
und Leitungstrassen und dem gewünschten Leitungsverlauf<br />
im anzuschließenden Grundstück.<br />
4. Eigenleistungen des Anschlussnehmers (§ 9 NAV)<br />
4.1 Eigenleistungen des Anschlussnehmers im Zus<strong>am</strong>menhang<br />
mit der Herstellung des Netzanschlusses, insbesondere die<br />
Ausführung von Erdarbeiten oder Mauerdurchbrüchen durch<br />
den Anschlussnehmer selbst oder in dessen Auftrag durch<br />
Dritte, sind vorher mit dem Netzbetreiber abzustimmen und<br />
in Textform festzuhalten.<br />
4.2 Die Ausführung von Eigenleistungen muss fach- und sachgerecht<br />
nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik<br />
und unter Berücksichtung der Vorgaben des Netzbetreibers<br />
erfolgen. Dies gilt insbesondere für das Ausschachten, Verlegen<br />
des Warnbandes sowie die Wiederanfüllung inklusive<br />
Sandbeistellung und das Verdichten. Die Baustellenabsicherung<br />
während der Ausführung von Eigenleistungen hat der<br />
Anschlussnehmer auf eigenes Risiko zu gewährleisten.<br />
4.3 Entstehen dem Netzbetreiber durch nicht sach- und fachge-<br />
rechte Eigenleistungen des Anschlussnehmers Mehraufwendungen,<br />
hat diese der Anschlussnehmer dem Netzbetreiber zu<br />
erstatten.<br />
II. Baukostenzuschuss ( §§ 11, 29 NAV)<br />
1. Für den Anschluss an das Niederspannungsnetz ist vom Anschlussnehmer,<br />
soweit die Leistungsanforderung 30 kW übersteigt,<br />
ein Baukostenzuschuss zu zahlen. Der Baukostenzuschuss<br />
im Niederspannungsnetz beträgt 50% der ansetzbaren<br />
Kosten. Der Baukostenzuschuss wird auf der Grundlage der<br />
Leistungsanforderung bzw. auf Grundlage der gemessenen<br />
Leistung berechnet.<br />
Für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz ist vom Anschlussnehmer<br />
ein Baukostenzuschuss zu zahlen. Der Baukostenzuschuss<br />
im Mittelspannungsnetz beträgt 70% der ansetzbaren<br />
Kosten. Der Baukostenzuschuss wird auf der Grundlage<br />
der Leistungsanforderung bzw. auf Grundlage der gemessenen<br />
Leistung berechnet.<br />
2. Der Anschlussnehmer zahlt dem Netzbetreiber einen weiteren<br />
Baukostenzuschuss, wenn er seine Leistungsanforderung über<br />
das der ursprünglichen Berechnung zu Grunde liegende Maß<br />
hinaus erhöht. Der weitere Baukostenzuschuss wird nach Ziffer<br />
1 berechnet.<br />
III. Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage ( § 14 NAV)<br />
1. Voraussetzung der Inbetriebsetzung<br />
1.1 Die Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage (Kundenanlage)<br />
findet statt nach der Fertigstellung eines neuen oder geänderten<br />
Netzanschlusses und ist unter Verwendung des vom Netzbetreiber<br />
hierzu zur Verfügung gestellten Vordrucks beim<br />
Netzbetreiber zu beantragen.<br />
1.2 Voraussetzung für die Inbetriebsetzung der Kundenanlage ist<br />
die Einhaltung der technischen Anforderungen, die den anerkannten<br />
Regeln der Technik entsprechen müssen.<br />
1.3 Die Inbetriebsetzung der Kundenanlage erfolgt durch den<br />
Netzbetreiber oder durch ein in das Installateurverzeichnis<br />
eingetragenes Installationsunternehmen.<br />
1.4 Die Inbetriebsetzung der Kundenanlage ist in der Regel von<br />
der vollständigen Bezahlung der Netzanschlusskosten sowie<br />
des Baukostenzuschusses abhängig.<br />
2. Kosten<br />
2.1 Der Anschlussnehmer hat für die Inbetriebsetzung der Kundenanlage<br />
durch den Netzbetreiber (z.B. Einsetzen der Hausanschlusssicherung,<br />
Setzen des Zählers) an diesen die im<br />
Preisblatt des Netzbetreibers veröffentlichten Pauschalsätze zu<br />
bezahlen. Dies gilt auch für die nachträgliche Anbringung von<br />
zusätzlichen Mess- und Steuereinrichtungen, wenn dies durch<br />
das Verhalten des Anschlussnehmers veranlasst wurde.<br />
2.2 Ist eine vom Anschlussnehmer beantragte Inbetriebsetzung<br />
durch den Netzbetreiber aufgrund bestehender Mängel der<br />
Kundenanlage nicht möglich, so kann der Netzbetreiber die<br />
Kosten für seinen vergeblichen Inbetriebsetzungsaufwand<br />
dem Anschlussnehmer nach Pauschalsätzen berechnen.<br />
2.3 Die Kosten für die Auswechslung schadhafter Hausanschlusssicherungen<br />
und Sicherungen vor den Messeinrichtungen<br />
werden in der Regel nach Pauschalsätzen berechnet.<br />
2.4 Für die Einstellung der Versorgung wegen Zuwiderhandlungen<br />
des Anschlussnehmers gegen seine Verpflichtungen gegenüber<br />
dem Netzbetreiber kann der Netzbetreiber dem Anschlussnehmer<br />
Pauschalsätzen berechnen.<br />
IV. Sonstige Pauschalen und Kosten<br />
Neben den in den Abschnitten I. bis III. genannten Kosten und<br />
Pauschalen, kann der Netzbetreiber auch die sonstigen im Preisblatt<br />
angegebenen Kosten und Pauschalen vom Anschlussnehmer<br />
verlangen, wenn die jeweils zugrunde liegenden Sachverhalte vorliegen.<br />
Für im Preisblatt des Netzbetreibers nicht aufgeführte Leistungen,<br />
die im Auftrag des Kunden oder dessen mutmaßlichem
7/2012 seite 11<br />
Interesse vom Netzbetreiber erbracht werden und die, nach den<br />
Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten<br />
sind, kann der Netzbetreiber die Höhe der Entgelte nach billigem<br />
Ermessen (§ 315 BGB) bestimmen.<br />
V. Voraus- und Abschlagszahlungen<br />
V. (§§ 9 Abs. 2 und 11 Abs. 6 NAV)<br />
1. Der Netzbetreiber ist berechtigt, für die Herstellung und Änderung<br />
des Netzanschlusses, den Baukostenzuschuss und sonstige<br />
Leistungen des Netzbetreibers vom Anschlussnehmer angemessene<br />
Vorauszahlungen zu verlangen, wenn nach den Umständen<br />
des Einzelfalles Grund zu der Annahme besteht, dass der<br />
Anschlussnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber<br />
dem Netzbetreiber nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt.<br />
Dies gilt insbesondere dann, wenn der Anschlussnehmer mit<br />
anderen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Netzbetreiber<br />
in Rückstand ist oder eine vom Netzbetreiber über den<br />
Anschlussnehmer eingeholte Auskunft einer allgemein im Geschäftsleben<br />
anerkannten Auskunftei (z. B. Creditreform) über<br />
seine wirtschaftlichen Verhältnisse die berechtigte Besorgnis<br />
zulässt, dass er seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem Netzanschlussvertrag<br />
nicht oder nicht rechtzeitig nach kommt.<br />
2. Abschlagszahlungen auf die Netzanschlusskosten kann der<br />
Netzbetreiber vom Anschlussnehmer insbesondere dann fordern,<br />
wenn der Anschlussnehmer mehrere Netzanschlüsse<br />
beim Netzbetreiber beauftragt hat, oder auf den Baukostenzuschuss<br />
bei größeren Objekten entsprechend dem Baufortschritt<br />
der örtlichen Verteileranlagen.<br />
VI. Technische Anschlussbedingungen (§ 20 NAV)<br />
1. Die technischen Anforderungen an den Netzanschluss und andere<br />
Anlagenteile sowie an den Betrieb der Anlage einschließlich<br />
der Eigenanlage des Anschlussnehmers sind in den Technischen<br />
Anschlussbedingungen des Netzbetreibers festgelegt.<br />
2. Die Technischen Anschlussbedingungen sind für den Anschlussnehmer<br />
und -nutzer verbindlich und auf der Internetseite<br />
des Netzbetreibers abrufbar.<br />
VII. Fälligkeit, Zahlungen und Verzug (§ 23 NAV)<br />
1. Die vom Netzbetreiber nach seinem Preisblatt festgelegten<br />
Pauschalbeträge werden grundsätzlich mit dem Zeitpunkt des<br />
Endes der zugrunde liegenden Leistungserbringung fällig und<br />
sind spätestens zwei Wochen nach Zugang der Rechnung des<br />
Netzbetreibers zu bezahlen. Ist in der Rechnung ein Zahlungsdatum<br />
angegeben, ist dieses maßgebend, wenn es nicht vor dem<br />
Zahlungstermin nach Satz 1 liegt.<br />
2. Der Anschlussnehmer kommt in Verzug, wenn er nicht innerhalb<br />
von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung<br />
zahlt, worauf hiermit hingewiesen wird.<br />
3. Der Verzugszins richtet sich nach § 288 BGB. Die Geltendmachung<br />
eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt dem<br />
Netzbetreiber vorbehalten.<br />
4. Für Mahnungen kann der Netzbetreiber dem Anschlussnehmer<br />
- neben Verzugszinsen und weitere Schäden des Netzbetreibers<br />
- Pauschalbeträge nach dem Preisblatt des Netzbetreibers<br />
berechnen.<br />
VIII. Inkrafttreten<br />
1. Die Ergänzenden Bedingungen treten mit ihrer öffentlichen<br />
Bekanntgabe auf der Internetseite des Netzbetreibers in Kraft<br />
und gelten bis zu einer Änderung, die auf der Internetseite des<br />
Netzbetreibers veröffentlicht wird.<br />
2. Ziffer 1 gilt auch für die Technischen Anschlussbedingungen,<br />
die vom Netzbetreiber bereits an die zuständige Regulierungsbehörde<br />
mitgeteilt sind.<br />
Stand: Juni 2012<br />
Ende des <strong>am</strong>tlichen Teils<br />
informationen aus dem rathaus<br />
stadtkämmerei<br />
Der städtische Haushalt 2012<br />
Der Haushaltsplan der Stadt <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong> für das Jahr 2012<br />
hat ein Ges<strong>am</strong>tvolumen von 34.824.900 Euro. Durch den Beschluss<br />
der Haushaltssatzung wird der Haushaltsplan formell festgesetzt<br />
und bildet d<strong>am</strong>it die verbindliche Grundlage für die Wirtschaftsführung<br />
der Stadt <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong>. Im Haushaltsplan werden<br />
alle voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben der städtischen<br />
Einrichtungen (z.B. Stadtverwaltung, Schulen, Kindergärten, Museen,<br />
Bibliothek, Bauhof, Kläranlage) veranschlagt.<br />
Der Haushalt der Stadt <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong> wird nach dem k<strong>am</strong>eralen<br />
Prinzip aufgestellt. Die K<strong>am</strong>eralistik stellt zahlungswirks<strong>am</strong>e<br />
Vorgänge dar und unterscheidet sich dadurch von der kaufmännischen<br />
Buchführung, die durch Ermittlung von Aufwand und Ertrag<br />
auf ein Betriebsergebnis gerichtet ist. Soweit es zweckmäßig<br />
ist, enthält jedoch auch der K<strong>am</strong>eralhaushalt betriebswirtschaftliche<br />
Elemente (z. B. Darstellung des Werteverzehrs von Anlagegütern<br />
durch Abschreibungen, interne Leistungsverrechnung etc.).<br />
Mit Hilfe des Haushaltsplans werden die zur Verfügung stehenden<br />
Mittel den jeweiligen Aufgabenbereichen zugeteilt. Die Systematik<br />
des Haushalts ist für alle Kommunen durch Rechtsvorschriften<br />
verbindlich festgelegt.<br />
Der Haushaltsplan besteht aus dem Verwaltungs- und dem Vermögenshaushalt.<br />
Der Verwaltungshaushalt enthält die laufenden<br />
Einnahmen und Ausgaben, während im Vermögenshaushalt die<br />
Investitionen und deren Finanzierung dargestellt sind. Beide<br />
Haushaltsteile müssen jeweils ausgeglichen sein.<br />
Im Folgenden werden die Eckdaten des Haushalts 2012 dargestellt.<br />
Verwaltungshaushalt<br />
Der Verwaltungshaushalt 2012 umfasst Einnahmen und Ausgaben<br />
in Höhe von 28.881.000 Euro. Nach einem schwierigen Jahr<br />
2011, das von einer hohen Umlagelast bei gleichzeitig rückläufigen<br />
Steuereinnahmen geprägt war, haben sich die Voraussetzungen im<br />
laufenden Jahr wieder normalisiert.<br />
Wichtigste Einnahmequelle für die Stadt <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong> ist die<br />
Gewerbesteuer, deren Aufkommen jedoch starken Schwankungen<br />
unterliegt. Der Ansatz für 2012 liegt mit 8,8 Mio. Euro etwas über<br />
dem Durchschnitt der Ergebnisse der vergangenen 15 Jahre.<br />
Auch die zweite große Einnahmequelle der Stadt, die Beteiligung<br />
an der Einkommensteuer ist nicht frei von Schwankungen, die<br />
konjunkturell oder durch Änderungen in der Steuergesetzgebung<br />
bedingt sein können. Der Ansatz für das Jahr 2012 beträgt 5,07<br />
Mio. Euro.<br />
Die Kommunen erhalten gemäß Art. 106 Abs. 5 des Grundgesetzes<br />
15 % des Aufkommens an der Lohn- und Einkommensteuer,<br />
den Rest teilen sich Bund und Länder jeweils zur Hälfte. Der Ge-
seite 12 7/2012<br />
meindeanteil richtet sich nach dem Steueraufkommen im jeweiligen<br />
Bundesland. Die Verteilung auf die einzelne Gemeinde erfolgt<br />
über eine Schlüsselzahl. Diese Schlüsselzahl ist der in einer Dezimalzahl<br />
ausgedrückte Anteil der Gemeinde <strong>am</strong> Steueraufkommen<br />
aller Gemeinden eines Bundeslandes. Bei der Berechnung<br />
der Schlüsselzahl werden nur die Steuerbeträge berücksichtigt, die<br />
auf ein zu versteuerndes Einkommen bis zu 35.000/70.000 Euro<br />
jährlich (bis 2011: 30.000/60.000 Euro) entfallen. Grundlage der<br />
Berechnung ist die Bundesstatistik über die Lohnsteuer bzw. veranlagte<br />
Einkommensteuer. Diese Statistik wird in dreijährigem<br />
Rhythmus erhoben. Die Neuberechnung der Schlüsselzahlen für<br />
die Jahre 2012 – 2014 wirkt sich für die Stadt <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong><br />
nachteilig aus, weil sie bei gleichem Steueraufkommen eine niedrigere<br />
Beteiligung erhalten würde, als in den Jahren 2009 bis 2011.<br />
Durch die allgemeine Steigerung der Steuereinnahmen konnte jedoch<br />
zumindest im laufenden Jahr ein Rückgang vermieden werden.<br />
Insges<strong>am</strong>t betragen die Steuereinnahmen im Haushaltsplan 2012<br />
mit rund 17,2 Mio. Euro etwa 68 % des (um kalkulatorische Kosten<br />
und innere Verrechnungen) bereinigten Verwaltungshaushalts<br />
und leisten d<strong>am</strong>it einen entscheidenden Beitrag zur Finanzierung<br />
kommunaler Aufgaben.<br />
Größter Ausgabeposten im Verwaltungshaushalt 2012 sind die<br />
Sachausgaben für Verwaltung und Betrieb mit knapp 7 Mio. Euro.<br />
Hierunter fallen beispielsweise die Ausgaben für Unterhalt und<br />
Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen sowie<br />
der technischen Einrichtungen.<br />
Ein nicht unbeträchtlicher Teil der Steuereinnahmen muss über<br />
Umlagen wieder abgeführt werden. Der größte Ausgabeposten<br />
nach dem Sachaufwand für Verwaltung und Betrieb und den<br />
Personalausgaben ist im Haushaltsplan 2012 die Umlage an den<br />
Landkreis Rosenheim mit 5,89 Mio. Euro. Für die Ermittlung der<br />
Umlage sind die Steuereinnahmen des vorvergangenen Jahres<br />
maßgeblich.<br />
Über die Gewerbesteuerumlage werden rund 20 % Gewerbesteuereinnahmen<br />
an Bund und Land abgeführt.<br />
Der Verwaltungshaushalt 2012 schließt mit einem Überschuss von<br />
3.333.300,00 EUR ab. Nach Abzug der ordentlichen Tilgung in<br />
Höhe von 597.100,00 EUR verbleibt eine freie Finanzspanne von<br />
2.736.200,00 EUR zur Finanzierung von Maßnahmen im Vermögenshaushalt.<br />
Vermögenshaushalt<br />
Bei den Investitionen hat sich die Stadt <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong> in diesem<br />
Jahr Zurückhaltung auferlegt. Bedingt durch personelle Veränderungen<br />
im Stadtbau<strong>am</strong>t werden im Haushaltsjahr 2012 keine<br />
größeren Baumaßnahmen durchgeführt.<br />
Der Vermögenshaushalt 2012 ist somit gekennzeichnet durch<br />
Restkosten für bereits ausgeführte Maßnahmen und Planungskosten<br />
für zukünftige Maßnahmen. So soll in diesem Jahr die Planung<br />
für den Umbau und die Sanierung der Mittelschule abgeschlossen<br />
werden. Weiterhin wird mit der Planung einer Reihe von Maßnahmen<br />
für die Neuordnung der Abwasserbeseitigung im Ortsteil<br />
Reitmehring begonnen.<br />
Die Ausgaben des Vermögenshaushalts nach Arten:<br />
Tiefbaumaßnahmen 2.3<strong>71</strong>.500 EUR 39,90%<br />
Hochbaumaßnahmen 1.520.000 EUR 25,57%<br />
Tilgung 987.100 EUR 16,61%<br />
Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens 465.400 EUR 7,83%<br />
Erwerb von Grundstücken 215.000 EUR 3,62%<br />
Zuführung an Sonderrücklagen 153.900 EUR 2,59%<br />
Investitionskostenzuschüsse, Erstattungen 141.000 EUR 2,37%<br />
Betriebsanlagen, sonstige technische Anlagen 90.000 EUR 1,51%<br />
Finanzierung der Ausgaben:<br />
Zuführung vom Verwaltungshaushalt Stadt 3.333.300 EUR 56,08%<br />
Verkauf von Grundstücken 690.000 EUR 11,61%<br />
Zuschüsse und Zuweisungen für Investitionen 579.700 EUR 9,75%<br />
Kreditaufnahme 500.000 EUR 8,41%<br />
Umschuldung 390.000 EUR 6,56%<br />
Beiträge und ähnliche Entgelte 290.000 EUR 4,88%<br />
Zuführung vom Verwaltungshaushalt Sondervermögen 153.900 EUR 2,59%<br />
Entnahme aus der allgemeinen Rücklage 7.000 EUR 0,12%<br />
Wichtigste Einzelmaßnahmen:<br />
Sanierung Brucktorensemble (Restkosten) 150.000 EUR<br />
Ersatzbeschaffung Lkw Bauhof 155.000 EUR<br />
Erwerb von Grundstücken 175.000 EUR<br />
Umbau westliche Stadtzufahrt (Restkosten) 230.000 EUR<br />
Erneuerung Pumpstation Edling/Reitmehring 250.000 EUR<br />
Umbau BHKW Kläranlage (Restkosten) 295.000 EUR<br />
Umbau Bahnhofsvorplatz (Restkosten)<br />
Kanalisation Attel, Limburg, Kornberg, Au und Reisach<br />
320.000 EUR<br />
(Restkosten) 400.000 EUR<br />
Zentraler Busbahnhof Altstadt (Restkosten) 450.000 EUR<br />
Umbau und Sanierung Mittelschule 700.000 EUR<br />
Schulden und Rücklagen<br />
Aufgrund der guten Einnahmesituation der vergangenen Jahre<br />
konnte der Schuldenstand deutlich reduziert und gleichzeitig eine<br />
Rücklage zur Sicherung der Leistungsfähigkeit in den kommenden<br />
Jahren aufgebaut werden. Der Schuldenstand zum 01.01.2012<br />
beträgt 4.486.814,52 EUR.<br />
Die Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage wird mit rund 4,7<br />
Mio. EUR voraussichtlich etwas höher ausfallen als veranschlagt,<br />
so dass der Rücklagenbestand nach Abschluss des Haushaltsjahres<br />
2011 rund 5 Mio. EUR betragen wird.
7/2012 seite 13<br />
Der ges<strong>am</strong>te Haushaltsplan steht im Internet unter www.wasserburg.de<br />
zur Verfügung.<br />
stellenangebot<br />
Wir sind eine dreigruppige Kindertagesstätte der Stadt <strong>Wasserburg</strong><br />
a. <strong>Inn</strong> in der Burgau-Nord und suchen zum nächstmöglichen<br />
Zeitpunkt<br />
eine (n) Erzieher(in)<br />
für eine Kindergartengruppe in Vollzeit oder Teilzeit mit mindestens<br />
30 Wochenstunden als Krankheitsvertretung (zunächst für<br />
die Dauer von drei Monaten).<br />
Wir erwarten gerne Ihre aussagekräftige Bewerbung, die Sie bitte<br />
bis spätestens 16.04.2012 an das Personal<strong>am</strong>t der Stadt 83512<br />
<strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong>, Marienplatz 2, senden. Nähere Auskünfte erteilt<br />
Ines Wiesenthal, Telefon 080<strong>71</strong>-1427.<br />
stellenangebot<br />
Die Stadt <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong> stellt ab 1. September 2012 für die<br />
Kindertagesstätte in der Altstadt, Landwehrstraße 23,<br />
eine/n Praktikantin/Praktikanten<br />
für das Sozialpädagogische Seminar im ersten Ausbildungsjahr<br />
(Erzieher/in) ein.<br />
Schriftliche Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind bis<br />
spätestens 27. April 2012 an die Stadtverwaltung 83506 <strong>Wasserburg</strong><br />
a. <strong>Inn</strong>, Postfach 16 80, zu richten. Auskunft erteilt die Leiterin<br />
der Kindertagesstätte, Aurelia Bachmaier, unter 080<strong>71</strong>-1255.<br />
friedhofsverwaltung<br />
Anonyme Bestattung von Fehlgeburten<br />
Am Donnerstag, 26. April, um 14 Uhr findet auf dem Friedhof Am<br />
Herder im Burgerfeld wieder die von der RoMed Klinik <strong>Wasserburg</strong><br />
initiierte gemeins<strong>am</strong>e Bestattung von Fehlgeburten statt. Es<br />
besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen einer kleinen Trauerfeier<br />
zu verabschieden. Die Grabstätte ist durch einen Stein gekennzeichnet,<br />
so dass auch später jederzeit die Möglichkeit gegeben ist,<br />
ein paar Minuten zu gedenken.<br />
weitere mitteilungen<br />
stadtwerke wasserburg<br />
<strong>Inn</strong>.Strom natur<br />
Der Ökostrom der Stadtwerke <strong>Wasserburg</strong><br />
Bereits seit dem Jahr 2006 bieten die Stadtwerke <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong><br />
ein Ökostromprodukt an. Der Anteil der Ökostromkunden steigt<br />
von Jahr zu Jahr. Besonders stark war der Zuwachs im letzten Jahr.<br />
Die Anzahl der Ökostromkunden hat sich 2011 im Vergleich zum<br />
Vorjahr von ca. 400 auf ca. 1.100 beinahe verdreifacht.<br />
Insges<strong>am</strong>t haben die Stadtwerke <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong> im Jahr 2011<br />
rund 37,3 Millionen Kilowattstunden (kWh) Strom an ca. 6.000<br />
Haushalte und Gewerbetreibende in <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong> geliefert.<br />
Die darin enthaltenen, rund 1.100 Ökostromkunden haben ca. 2,4<br />
Millionen kWh Strom verbraucht.<br />
Ökostromprodukt auch außerhalb von <strong>Wasserburg</strong><br />
Seit 1. April letzten Jahres können<br />
auch Kunden außerhalb von <strong>Wasserburg</strong><br />
a. <strong>Inn</strong> in den Gemeinden<br />
Albaching, Amerang, Babensh<strong>am</strong>,<br />
Edling, Eiselfing, Griesstätt, Pfaffing,<br />
Prutting, Rott <strong>am</strong> <strong>Inn</strong>, Schechen und<br />
Schnaitsee Ökostrom von den Stadtwerken<br />
beziehen. Fast 300 Bürger/<br />
innen der umliegenden Gemeinden<br />
nutzten dieses Angebot bereits.<br />
Wie wird der <strong>Inn</strong>.Strom natur zum<br />
Ökostrom?<br />
Im Jahr 2011 haben die Stadtwerke 6,2 Millionen kWh „TÜVzertifizierten“<br />
Strom aus erneuerbaren Energien (Wasserkraft) erworben.<br />
Das TÜV-Süd-Zertifikat garantiert<br />
eine Stromerzeugung aus erneuerbaren<br />
bzw. aus umweltfreundlichen<br />
Energien; dabei wird ein strenger<br />
Kriterienkatalog angewendet. Somit<br />
ist nicht nur sichergestellt, dass die<br />
genannten 1.100 Ökostromkunden<br />
mit einem Ges<strong>am</strong>tverbrauch von<br />
rund 2,4 Millionen kWh garantiert<br />
erneuerbare Energie bezogen haben,<br />
sondern auch für den Eigenverbrauch<br />
diverser Betriebe der Stadtwerke (z.B.<br />
Badria) reicht der eingekaufte Ökostrom.<br />
Höherer Ökostromanteil<br />
im ges<strong>am</strong>ten Strommix der Stadtwerke<br />
Obwohl die Nachfrage nach Ökostrom auch in <strong>Wasserburg</strong> a.<br />
<strong>Inn</strong> ansteigt, werden die Stadtwerke voraussichtlich auch in den<br />
kommenden Jahren mehr Ökostrom einkaufen als verkaufen bzw.<br />
selbst verbrauchen. Somit wird der Anteil der Erneuerbaren Energien<br />
im sogenannten Strommix auch für die Nicht-Ökostromkunden<br />
der Stadtwerke <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong> voraussichtlich höher liegen<br />
als der im bundesweiten Mix.
seite 14 7/2012<br />
Klimaschutz leisten und gleichzeitig Stromkosten reduzieren<br />
Das Ökostromprodukt <strong>Inn</strong>.Strom natur ist übrigens nicht für<br />
jeden Kunden teurer als ein sogenanntes „Graustromprodukt“.<br />
Stromkunden mit niedrigem Verbrauch - bis ca. 2.000 kWh pro<br />
Jahr - profitieren von der niedrigen Grundgebühr des <strong>Inn</strong>.Strom<br />
natur und können mit dem Ökoprodukt nicht nur einen Beitrag<br />
zum Klimaschutz leisten, sondern auch noch Geld sparen.<br />
Mehr Informationen zu unseren einzelnen Stromprodukten erhalten<br />
Sie unter www.stadtwerke-wasserburg.de oder persönlich bei<br />
unserer Kundenberatung, Telefon 080<strong>71</strong>/ 9088-0.<br />
projektgruppe lebensmittel / lebensstile<br />
Fast Food kennt jeder – was aber ist Slow Food?<br />
Slow Food, genau übersetzt: slow = langs<strong>am</strong>; food = Essen. Dieser<br />
ist Begriff der gleichn<strong>am</strong>igen Organisation wurde zum Ausdruck<br />
für genussvolles, bewusstes und regionales Essen und ist eine Gegenbewegung<br />
zum überall auf der Welt anzutreffenden Fast Food.<br />
Mit Fast Food verbindet man Burger-Ketten, Straßen-Pizza-Stände,<br />
Döner-Buden - kurz alles, was meist warm und „schnell“ über<br />
die Theke gereicht wird, aber wenig Transparenz in Hinblick auf<br />
die Qualität der verarbeiteten Lebensmittel bietet.<br />
Der Gründer und internationale Vorsitzende der Bewegung ist<br />
der italienische Soziologe Carlo Petrini und er definierte 2006 die<br />
Grundbegriffe dieser „Neuen Gastronomie“: Buono, pulito e giusto<br />
– gut, sauber und gerecht. Das bedeutet:<br />
1. Verwertet werden nur Produkte mit authentischem Charakter<br />
(regional, saisonal), die auf traditionelle oder ursprüngliche<br />
Weise hergestellt werden.<br />
2. Lebensmittel, die nach Slow-Food-Kriterien angebaut, produziert,<br />
verkauft oder verzehrt werden, stärken regionale Wirtschaftskreisläufe<br />
und binden Menschen wieder mit Auge, Ohr,<br />
Mund und Händen an ihre Region.<br />
Die Idee für die Slow Food Organisation entstand im Juli 1986.<br />
Stein des Anstoßes war der Protest gegen die Eröffnung einer Filiale<br />
von McDonald’s direkt an der Spanischen Treppe in Rom.<br />
1989 wurde aus bei einem Treffen von Anhängern aus aller Welt<br />
in der Komischen Oper von Paris „Slow Food“ aus der Taufe gehoben.<br />
Seither ist Slow Food eine internationale Vereinigung mit<br />
über 100.000 Mitgliedern in über 150 Ländern. Das Logo von Slow<br />
Food ist die Weinbergschnecke – ein Symbol der Langs<strong>am</strong>keit.<br />
Die Orientierungen der Bewegung:<br />
> Der Genuss steht im Mittelpunkt,<br />
weil jeder Mensch ein Recht darauf<br />
hat.<br />
> Qualität braucht Zeit.<br />
> Die ökologische, regionale, sinnliche<br />
und ästhetische Qualität ist<br />
Voraussetzung für Genuss.<br />
> Geschmack ist keine Geschmackssache,<br />
sondern eine historische,<br />
kulturelle, individuelle, soziale und ökonomische Dimension,<br />
über die durchaus gestritten werden soll.<br />
Intensiv von Slow Food betrieben wird die Aufklärungsarbeit zu<br />
den Themen:<br />
> Sensibilisierung für regionale Spezialitäten und die regionale<br />
Küche<br />
> Risiken des Fast Foods und industriell erzeugter oder veränderter<br />
Lebensmittel<br />
> Massentierhaltung, Agrarfabriken und Gefahren der monokulturisierten<br />
Agrarwirtschaft mit vermehrtem Chemikalieneinsatz<br />
und erhöhtem technologischem Aufwand.<br />
Slow Food leistet außerdem politische Lobbyarbeit und stärkt den<br />
Verbraucherschutz im Lebensmittelbereich:<br />
> Gegen gentechnisch veränderte Nahrungsmittel<br />
> Gegen die Anwendung von Pestiziden<br />
> Für den Umweltschutz und in der S<strong>am</strong>mlung und Erhaltung<br />
des Wissens um lokale Anbau- und Verarbeitungsmethoden.<br />
In regionalen Convivien, den Basiszellen von Slow Food, werden<br />
gemeins<strong>am</strong>es Genießen und auch das Engagement für die Themen<br />
gepflegt, denen sich die Bewegung als Ziele gesetzt hat.<br />
Für <strong>Wasserburg</strong>er gut erreichbar und offen für weitere Fragen ist<br />
das Convivium Chiemgau-Rosenheimer Land. Als Kontaktpersonen<br />
stehen Dieter Jung (Telefon 0179 9294677, E-Mail: dieterjung@gmx.de)<br />
und Werner List (Telefon: 01<strong>71</strong> 2615196, E-Mail:<br />
werner@list-net.eu) zur Verfügung.<br />
Ein interessantes Schwesterprojekt ist die 1999 gegründete Vereinigung<br />
Cittàslow als Erweiterung der Slow Food-Philosophie auf<br />
städtische Lebensqualitätsmerkmale. In der „langs<strong>am</strong>en Stadt“<br />
soll die Lebensqualität verbessert und die kulturelle Diversität der<br />
eigenen und speziellen Werte der Stadt und ihres Umlandes herausgearbeitet<br />
und gepflegt werden.<br />
Interessanterweise ist eine Mitgliedschaft bei Cittàslow nur für<br />
Städte mit einer Einwohnerzahl von unter 50.000 möglich. Die<br />
Kriterien zur Bewerbung setzen sich aus den sieben Themenbereichen<br />
Umweltpolitik, Infrastrukturpolitik, urbane Qualität,<br />
Aufwertung der regionalen Erzeugnisse, Gastfreundschaft, Bewusstsein<br />
und landschaftliche Qualität zus<strong>am</strong>men. Da hätte doch<br />
<strong>Wasserburg</strong> durchaus gute Chancen dabei zu sein.<br />
Buchtipp zum Thema: Carlo Petrini, Terra Madre - Graefe und<br />
Unzer, 2011<br />
Weitere Informationen gibt´s auch im Internet: www.slowfood.de<br />
ist die deutsche Slowfood-Seite, www.slowfood.com die internationale<br />
Präsenz im Web.<br />
badria<br />
Partnersaunatage<br />
Ein Paar – ein Eintritt!<br />
Noch dreimal gibt es die<br />
Möglichkeit, dienstags<br />
das Angebot eines vergünstigten<br />
Saunabesuches<br />
wahrzunehmen. Es kann<br />
jeder, der den regulären<br />
Eintrittspreis für die<br />
Sauna entrichtet, seine/n<br />
Partner/in kostenlos mit<br />
in die Sauna nehmen. Das<br />
ist die ideale Möglichkeit,<br />
das Saunieren gemeins<strong>am</strong><br />
kennen zu lernen und die<br />
wohltuende Entspannung<br />
<strong>am</strong> eigenen Leib zu erfahren.<br />
Dabei können die Besucher<br />
die Vielfalt des Badrias voll ausschöpfen, das reichhaltige Angebot<br />
und die angenehme Atmosphäre in vollen Zügen genießen<br />
Änderung der Zeiten für die D<strong>am</strong>ensauna<br />
Wegen geringer Beteiligung wurden die Zeiten für die D<strong>am</strong>ensauna<br />
<strong>am</strong> Donnerstag und Freitag von 17 Uhr auf 15 Uhr verkürzt.<br />
D<strong>am</strong>ensauna <strong>am</strong> Montag bleibt nach wie vor von 12 bis 21 Uhr.<br />
Bitte beachten Sie, dass die D<strong>am</strong>ensauna immer zusätzlich zur gemischten<br />
Sauna angeboten wird.<br />
Saunanacht „international“<br />
Unter dem Motto „Sauna-International“ findet <strong>am</strong> Freitag, 20. April,<br />
von 19 bis 23:30 Uhr wieder eine Bade- und Saunanacht statt.<br />
Bei Aufgüssen aus verschiedenen Ländern und Live-Musik können<br />
Sie einen interessanten und erhols<strong>am</strong>en Abend erleben.<br />
Der Badebereich steht ebenfalls für alle Gäste zur Verfügung. An<br />
diesem Tag sind die Abendtarife nicht gültig.
7/2012 seite 15<br />
Vorankündigung:<br />
Badria Lauf-, Walking- und Wandertag<br />
Am 17. Mai (Christi Himmelfahrt) veranstaltet die Abteilung Breitensport<br />
des TSV 1880 <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong> in Zus<strong>am</strong>menarbeit mit<br />
dem Badria und der AOK Bayern wieder den allseits beliebten Badria<br />
Lauf-, Walking- und Wandertag.<br />
Erst sich in einer landschaftlich wunderbaren Gegend bewegen,<br />
dann ab in den Badria-Biergarten und bei Steckerlfisch und einem<br />
kühlen Bier (oder auch zwei) den Abend ausklingen lassen.<br />
Angebote im Badria-Shop<br />
Im gut sortierten Badria-Shop findet jeder das Passende. Es gibt<br />
10 Prozent Rabatt<br />
vom 2. bis 8. April auf Tauchringe,<br />
vom 9. bis 15. April auf Schwimmbrillen und<br />
vom 16. bis 22. April 2012 auf D<strong>am</strong>enbadebekleidung.<br />
kindertagesstätte nördliche burgau<br />
Spanende Nachtwanderung<br />
Am 16. März lud der Elternbeirat der Kindertagesstätte Nördliche<br />
Burgau zu einer Nachtwanderung ein. Ausgerüstet mit Taschenl<strong>am</strong>pe<br />
und Proviant machten sich die kleinen Abenteurer mit ihren<br />
Eltern auf den Weg zum Abenteuerspielplatz. Am Lagerfeuer<br />
wurden dort bei bestem Wetter Würste und Stockbrot gegrillt. Die<br />
Kinder spielten noch ausgelassen, bevor sie sich in der Dunkelheit<br />
wieder auf den Nachhauseweg machten.<br />
Kuchenverkauf bei Autohaus Huber<br />
Wie bereits in den vergangenen Jahren hatte die Kindertagesstätte<br />
Nördliche Burgau anlässlich des Marktsonntages <strong>am</strong> 18. März die<br />
Möglichkeit, auf dem Gelände des Autohauses Huber Kaffee und<br />
Kuchen zu verkaufen. Von dem Erlös wird heuer Sandspielzeug<br />
für die Kinder gekauft. In diesem Zus<strong>am</strong>menhang möchten sich<br />
die Erzieherinnen und der Elternbeirat ganz herzlich beim Te<strong>am</strong><br />
des Autohauses Huber für die gute Zus<strong>am</strong>menarbeit bedanken!<br />
Schuleinschreibung in der<br />
Makarius-Wiedemann-Schule<br />
Die Schuleinschreibung an der Makarius-Wiedemann-Schule,<br />
privates Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung<br />
der Stiftung Attl, findet für das Schuljahr 2012/13 vom<br />
Montag, 16. April, bis Freitag, 20. April, in der Zeit von jeweils 8<br />
bis 11.30 Uhr und von 13 bis 16 Uhr statt.<br />
Für das neue Schuljahr können auch Vorschulkinder gemeldet<br />
werden, die in die SVE (schulvorbereitende Einrichtung) aufgenommen<br />
werden sollen. Die Schule bietet Förderung für alle geistig<br />
und mehrfach behinderten Kinder an, die aus den Gemeinden<br />
Amerang, Babensh<strong>am</strong>, Eiselfing, Edling, Griesstätt, R<strong>am</strong>erberg,<br />
Rott a. <strong>Inn</strong>, Schonstett und Soyen sowie aus dem Gebiet der Stadt<br />
<strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong> kommen.<br />
Die Mitarbeiter der Schule stehen den Eltern auch bei der Beratung<br />
von Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Um telefonische<br />
Voranmeldung unter 080<strong>71</strong>-102770 (ab Montag, 16. April, je von<br />
8 bis 12 Uhr) wird gebeten.<br />
RoMed Kliniken<br />
schaffen zusätzliche Ausbildungsplätze<br />
Im Gesundheitswesen ist kompetentes Fachpersonal unerlässlich.<br />
Um diesen Bedürfnissen gerecht zu werden, gründen die RoMed<br />
Kliniken jetzt eine Schule für Medizinisch-Technische Radiologieassistenten<br />
(MTRA) und bieten ab dem 1. August dieses Jahres 19<br />
Ausbildungsplätze an.<br />
Die MTRA-Schule ist <strong>am</strong> Akademischen Institut für Gesundheitsund<br />
Sozialberufe <strong>am</strong> RoMed Klinikum Rosenheim angesiedelt,<br />
das aufgrund der langjährigen Erfahrung in den Bereichen Aus-,<br />
Fort- und Weiterbildung wie auch Studium über eine enorme<br />
Kompetenz verfügt und Garant für eine moderne und aktuelle<br />
Ausbildung ist. Der theoretische Unterricht erfolgt <strong>am</strong> Schulstandort<br />
Rosenheim. Die praktische Ausbildung in den Bereichen<br />
Radiologie, Nuklearmedizin, Strahlentherapie wie auch im stationären<br />
Pflegebereich findet in den RoMed Kliniken Bad Aibling,<br />
Prien <strong>am</strong> Chiemsee, Rosenheim und <strong>Wasserburg</strong> statt.<br />
Das Berufsbild des Medizinisch-Technischen Radiologieassistenten<br />
ist bestimmt vom Einsatz von Strahlen zur Erkennung und<br />
Heilung von Krankheiten. Von jeher ist der Beruf vom unmittelbaren<br />
Umgang mit den Patienten geprägt. Neben dem sozialen<br />
Aspekt kommen die modernsten Geräte zum Einsatz und werden<br />
von MTRAs bedient. Der Umgang mit dem Computer ist somit<br />
für die MTRA zur Selbstverständlichkeit geworden.<br />
Interessierte können sich ab sofort bewerben. Die Ausbildungsvergütung<br />
wird nach dem Tarif des öffentlichen Dienstes bezahlt<br />
und auf die Erhebung von Schulgeld wurde bewusst verzichtet.<br />
Weitere Informationen sind unter www.romed-kliniken.de, Rubrik:<br />
Beruf und Karriere, abrufbar.<br />
Mitgliedervers<strong>am</strong>mlung mit Vorstandsneuwahl<br />
beim <strong>Wasserburg</strong>er Weltladen<br />
Am 16. März waren die Mitglieder des Vereins Initiative Eine<br />
Welt, dem Trägerverein des Wasserburer Weltladens, zur Jahreshauptvers<strong>am</strong>mlung<br />
ins Evangelische Gemeindehaus geladen.<br />
Krankheitsbedingt hatte die geplante Mitgliedervers<strong>am</strong>mlung<br />
2011 nicht termingerecht stattfinden können, so dass die aktuelle<br />
Mitgliedervers<strong>am</strong>mlung die Geschäftsjahre 2010 und 2011 um-<br />
Der alte und gleichzeitig neue Vorstand<br />
des <strong>Wasserburg</strong>er Weltladens<br />
von links: Peter K<strong>am</strong>merl, Erster Vorsitzender, Jochen Schreiber,<br />
Stellvertreter, Katharina Pichler, Stellvertreterin
seite 16 7/2012<br />
fasste. Wichtigster Punkt war die Neuwahl des Vorstands, dessen<br />
Amtszeit nach zwei Jahren endete.<br />
Zuerst aber gab der Vorsitzende Peter K<strong>am</strong>merl einen Überblick<br />
über die Arbeit des Vorstands, über Mitglieder und Mitgliedschaften<br />
des Vereins, über eingenommene Spenden und Spendenausgaben.<br />
Er berichtete über die in regelmäßigen Abständen statt<br />
findenden Koordinationstreffen - dem Beschluss fassenden Gremium<br />
des Weltladens, zu dem die Verantwortlichen der einzelnen<br />
Arbeitskreise zus<strong>am</strong>men kommen, das aber auch jedem Mitarbeiter<br />
offen steht. Dann folgten die Berichte aus den Arbeitskreisen<br />
Einkauf, Basare, Laden- und Schaufenstergestaltung, Ladenbetrieb<br />
und Warenannahme, Finanzen und Öffentlichkeitsarbeit.<br />
Bei der anschließenden Neuwahl des Vorstandes stellten sich<br />
alle drei Vorstandsmitglieder wieder zur Verfügung und wurden<br />
mit jeweils einer Stimme Enthaltung gewählt. Den Ausklang des<br />
Abends bildeten Fotos von Ereignissen aus dem vergangen Jahr.<br />
Vor allem die Renovierung des Ladens im August 2011 hatte in<br />
ihren verschiedenen Stadien eine Vielzahl von Fotos hervorgebracht.<br />
Mit der Aussicht auf eine Modenschau im Herbst mit Präsentation<br />
ökologischer Kleidung aus Fairem Handel schloss die<br />
Veranstaltung.<br />
veranstaltungen<br />
wasserburger rathauskonzerte 2012<br />
Musik mit einer berührenden Herzlichkeit<br />
Das italienische Streichquartett QUARTETTO DI ROMA<br />
und der Klarinettist Klaus H<strong>am</strong>pl<br />
beim nächsten <strong>Wasserburg</strong>er Rathauskonzert<br />
> S<strong>am</strong>stag, 21. April, 20 Uhr<br />
Klaus H<strong>am</strong>pl, einer der führenden deutschen Klarinettenvirtuosen,<br />
wird <strong>am</strong> S<strong>am</strong>stag, 21. April, 20 Uhr, im <strong>Wasserburg</strong>er Rathaussaal<br />
auftreten und zus<strong>am</strong>men mit dem italienischen Streichquartett<br />
QUARTETTO DI ROMA das Klarinettenquintett op. 13<br />
des französischen Komponisten Henri Marteau (1874 – 1934) zur<br />
Aufführung bringen. Dieses Werk spielte das Ensemble 2008 in<br />
Co-Produktion mit dem Bayerischen Rundfunk – zus<strong>am</strong>men mit<br />
einem weiteren Klarinettenquintett des Marteau-Freundes Max<br />
Reger - auf CD ein. Die Aufnahme ist mittlerweile eine der erfolgreichsten<br />
beim Label Naxos.<br />
Das Marteau Quintett entstand 1906 und wurde <strong>am</strong> 11. Februar<br />
1908 in Stockholm uraufgeführt. Dieses Werk des französischen,<br />
primär als Geigenvirtuose bekannten Komponisten, ist nur wenig<br />
bekannt, erweist sich aber durchaus als ein lohnender Beitrag seiner<br />
Gattung. Das Quintett lebt von einem spätromantischen Geist,<br />
mit dem „H<strong>am</strong>pl und die vier Streicher“ – so die Kritikerbesprechung<br />
der CD – „eine berührende, jedoch nie kitschige Herzlichkeit<br />
zum Ausdruck bringen“.<br />
Im ersten Progr<strong>am</strong>mteil wird das QUARTETTO DI ROMA das<br />
Streichquartett op. 51 Nr. 1 von Johannes Brahms intonieren.<br />
Brahms wollte sein eigentlich erstes Streichquartett bereit 1853 als<br />
op. 1 veröffentlichen, allerdings hielt ihn seine sehr ausgeprägte<br />
Selbstkritik dann doch davon ab. Er soll zahlreiche weitere Quartette<br />
entworfen haben, veröffentlichte aber insges<strong>am</strong>t nur drei, von<br />
denen das Streichquartett op. 51/1 – Brahms war bereits 40 Jahre<br />
alt – das erste zus<strong>am</strong>men mit op. 51/2 war. Hinweise auf die Entstehung<br />
dieses Quartetts finden sich u. a. im Tagebuch von Clara<br />
Schumann. Der Komponist widmete das Werk dem berühmten<br />
Wiener Chirurgen Dr. Joseph Billroth.<br />
Eintrittskarten für dieses Konzert sind über den Ticket-Service<br />
der Sparkasse <strong>Wasserburg</strong> erhältlich (Telefon 080<strong>71</strong>/101-129, E-<br />
Mail: ticketservice@sparkasse-wasserburg.de oder bei allen Geschäftsstellen<br />
der Sparkasse <strong>Wasserburg</strong>). Der Restkartenverkauf<br />
<strong>am</strong> Konzertabend erfolgt ab 19 Uhr.<br />
stadtkapelle wasserburg<br />
Frühlings-Konzert<br />
Außergewöhnliche Reisen<br />
> S<strong>am</strong>stag 5. Mai, 20 Uhr, BADRIA-Halle <strong>Wasserburg</strong><br />
Im diesjährigen Frühlings-Konzert bringt die Stadtkapelle <strong>Wasserburg</strong><br />
<strong>am</strong> <strong>Inn</strong> seine Zuhörer unter dem Motto Außergewöhnliche<br />
Reisen schlaglichtartig an verschiedenste fantastische Orte der<br />
ganzen Welt.<br />
Die erste Station führt mit A Highland Rhapsody von Jan Van der<br />
Roost in Schottlands raue aber wunderschöne Landschaft. Weiter<br />
geht es mit Lawrence von Arabien in den Orient. Die oscarprämierte<br />
Filmmusik von Maurice Jarre wird beim Zuhörer sicher Wüstenimpressionen<br />
hervorzaubern. Eine Stippvisite in Los Angeles<br />
mit dem Potpourri Hooray for Hollywood steht als nächstes auf<br />
dem Fahrplan. Ganz außergewöhnlich ist der nächste Haltepunkt<br />
der Reise. At the Break of Gondwana versetzt in die erdgeschichtliche<br />
Frühzeit als der Superkontinent Gondwana, bestehend aus<br />
Süd<strong>am</strong>erika, Afrika, Antarktis, Australien, Madagaskar und Indien,<br />
noch existierte und dann auseinanderbricht. Der Höhepunkt<br />
des instrumentierten Reiseabends sind Drei außergewöhnliche<br />
Reisen die Philip Sparke als Hommage an Jules Verne für Blasorchester<br />
komponiert hat. Es geht 20.000 Meilen unters Meer, dann<br />
5 Wochen in einem Ballon durch die Lüfte und zum Schluss noch<br />
in 80 Tagen um die Welt. Über Mexico geht die Reise zurück in<br />
die Gegenwart zu den Children of Sanchez. Diese Titelmusik zum<br />
gleichn<strong>am</strong>igen Film komponierte der <strong>am</strong>erikanische Jazz-Flügelhornist<br />
Chuck Mangione.<br />
Die Jugendkapelle geht im ersten Konzert-Teil mit Norway Impressions<br />
auf Reise. Das Pflichtstück für Mittelstufenorchester<br />
von Alfred Bösendorfer stellt markante Regionen und kulturelle
7/2012 seite 17<br />
Besonderheiten Norwegens vor. Mit Rikudim, einer Suite aus vier<br />
israelischen Volkstänzen komponiert von Jan van der Roost, geht<br />
der Flug direkt nach Israel. Nicht ganz ohne Hintergedanken hat<br />
Stadtkapellmeister Michael Kummer dieses Stück ins Progr<strong>am</strong>m<br />
genommen. Die Jugendkapelle reist heuer in den Pfingstferien tatsächlich<br />
auf Gegenbesuch nach Israel zum Akkordeonorchester<br />
des S. Rubin Konservatorium in Beer Sheva.<br />
Bereits vor dem Konzert um ca. 19.20 Uhr begrüßt das Anfängerorchester<br />
Bläserjugend unter der Leitung von Georg Auer die<br />
Konzertbesucher und spielt Ausschnitte aus seinem reichhaltigen<br />
Repertoire.<br />
Karten zu 10 oder 8,50 Euro sind bei allen Geschäftsstellen der<br />
Sparkasse <strong>Wasserburg</strong> erhältlich, über www.sparkasse-wasserburg.<br />
de oder an der Ticket-Hotline 080<strong>71</strong>/101-129. Restkarten können<br />
ab 19 Uhr vor dem Konzert an der Abendkasse erworben werden.<br />
Auch bei diesem Konzert wird wieder ein kostenloser Busservice<br />
der Firma Hilger-Reisen angeboten. Abfahrt ist um 19.10 Uhr in<br />
Reitmehring <strong>am</strong> Bahnhof. Der Bus fährt dann entlang der Stadtbuslinie<br />
zum Badria und nach dem Konzert dieselbe Strecke wieder<br />
zurück.<br />
theater belacqua<br />
8. <strong>Wasserburg</strong>er Theatertage<br />
Treffen der bayerischen Privattheater<br />
Im Theater Belacqua treffen sich zwischen 23. April und 1. Mai<br />
zum achten Mal Privattheater aus ganz Bayern, um ausgewählte<br />
Produktionen bei den <strong>Wasserburg</strong>er Theatertagen zu zeigen.<br />
Erstmals wird 2012 ein mit 4.000 Euro dotierter Preis für die beste<br />
Inszenierung vergeben, wobei die Eröffnungsveranstaltung sowie<br />
der Beitrag des Gastgebers außer Konkurrenz laufen. Die Jury setzt<br />
sich aus je einem Vertreter aus den Bereichen Presse, Dr<strong>am</strong>aturgie,<br />
Regie/Schauspiel, Politik, Veranstalter und Wirtschaft zus<strong>am</strong>men.<br />
Auch das Publikum wird in Form einer Umfrage beteiligt. Das Siegerstück<br />
erhält zusätzlich die Möglichkeit, sich noch dreimal in<br />
<strong>Wasserburg</strong> dem Publikum zu zeigen.<br />
Für fleißige Theatertage-Besucher gibt es auch in diesem Jahr wieder<br />
einen Festivalrabatt: Wer vier Aufführungen während der Theatertage<br />
besucht, wird zu einem fünften eingeladen. Einfach die<br />
Eintrittskarten aufheben und an der Abendkasse vorzeigen. Solange<br />
die Plätze reichen. Kartenreservierung unter 080<strong>71</strong> 103261<br />
oder www.belacqua.de. Vorverkauf bei allen Filialen der Sparkasse<br />
<strong>Wasserburg</strong> und in der Buchhandlung Fabula in <strong>Wasserburg</strong>.<br />
Vorstellungsbeginn bei den Theatertagen ist jeweils um 20 Uhr,<br />
auch sonntags!<br />
23. April: Eröffnung<br />
Im Anschluss an die Eröffnung der 8.<br />
<strong>Wasserburg</strong>er Theatertage mit Staatsminister<br />
Dr. Wolfgang Heubisch liest der<br />
Burgschauspieler Udo S<strong>am</strong>el Heinrich von<br />
Kleists Novelle Das Erdbeben in Chili und<br />
Ausgewähltes aus Kleine Prosa von Heinrich<br />
von Kleist.<br />
24. April: studiobühne Bayreuth – Die Hose<br />
Ein Skandal im Jahre 1900: Luise, Frau des<br />
Be<strong>am</strong>ten Theobald Maske, hat ihre „Unaussprechliche“<br />
verloren – ihre Unterhose,<br />
als sie mit ihrem Mann einer königlichen<br />
Parade beiwohnte. Der Ehemann, zunächst<br />
empört über den Fauxpass seiner Frau –<br />
allerdings mehr aus Angst, Ansehen und<br />
seine Stellung zu verlieren, als aus moralischen Gründen – wittert<br />
allerdings recht schnell ein lukratives Geschäft.<br />
25. April: Neue Bühne Nürnberg – PERFECT HAPPINESS<br />
Ellen und Tom und Mara sind erfolgreich, haben Geld und sind<br />
glücklich? Mara fehlt noch ein Stück vom Kuchen, sie will jetzt<br />
ein Kind. Ohne Mann, aber mit Tom, der<br />
der Mann ihrer Freundin Ellen ist. Diese<br />
Konstellation geht nicht reibungslos über<br />
die Bühne... Ein Sezierspiel über den Menschen,<br />
sein Wunsch und Wille zur Macht.<br />
26. April: Theaterlust –<br />
Kaspar Häuser Meer<br />
Ja, sind sie noch zu retten? Die Zeit schlägt<br />
über ihnen zus<strong>am</strong>men! Die Zeit, gegen die<br />
sie eigentlich anschwimmen wollen: Anika,<br />
Barbara und Silvia, drei Sozialarbeiterinnen<br />
vom Jugend<strong>am</strong>t, unrettbar überforderte<br />
Retterinnen von meist rettungslosen<br />
Kindern. Vernachlässigt, misshandelt, herumgeschoben<br />
vom Heim nach Haus und wieder zurück, man will<br />
ja ihr Bestes, und wenn man mal dazu käme, sich mit einem Fall<br />
genauer zu befassen, dann könnte man auch…<br />
27. April: BELACQUA.theater wasserburg – Alice<br />
Das Musiktheater „Alice“ von Regisseur<br />
Robert Wilson, Musiker Tom Waits und<br />
Autor Paul Schmidt bewegt sich in einem<br />
bewegten Kopf – Lewis Carrolls Kopf,<br />
dem Autor von Alice im Wunderland,<br />
Mathematik-Professor und Fotografie-Pionier<br />
mit einem bewegenden Motiv: Alice<br />
Liddell, für die er die Geschichte von Alice im Wunderland aufschrieb.<br />
Getrieben war er dabei von einer Idee: die Welt mit all<br />
ihren realen und fiktiven Möglichkeiten in Ordnung zu bringen<br />
– mit Hilfe von: Alice.<br />
28. April: Theater EigenArt – KOHLHA$$<br />
Hans Koller sitzt im Gefängnis und entdeckt<br />
in der Anstaltsbücherei Heinrich<br />
von Kleists Michael Kohlhaas. Jene Novelle<br />
über einen braven, aber sturen Rosshändler,<br />
der ein erlittenes Unrecht rächen will<br />
und dabei jegliches Maß verliert und zum<br />
Amokläufer und Massenmörder wird. Er<br />
entdeckt mehr und mehr Parallelen zu seiner eigenen Geschichte.<br />
29. April: Metropoltheater München – Tannöd<br />
Hat die „Wilde Jagd“ auf dem Tannödhof<br />
gewütet? War sie es, die alles Menschenleben<br />
auf dem abgelegenen Hof ausgelöscht<br />
hat - in einer einzigen Nacht, die so kalt<br />
und furchterregend war wie eine Rauhnacht?<br />
Wer waren diese sechs Menschen,<br />
deren Leben ein so plötzliches wie graus<strong>am</strong>es<br />
Ende gefunden hat? Die ganze Wucht des Verbrechens entfaltet<br />
sich in der Erzählkunst der Autorin Andrea Maria Schenkel,<br />
die den historischen Kriminalfall Hinterkaifeck aus dem Jahr 1922<br />
zur Vorlage genommen hat um von der Verstörung der Menschen<br />
durch die Abwesenheit Gottes zu berichten.<br />
30. April: S´ensemble Theater Augsburg – Barbie, schieß doch!<br />
Barbie ist der Star ihrer Mädchen-<br />
“mann“schaft. Ja, Barbie ist so gut, dass sie<br />
auch oft die Jungenmannschaft verstärkt<br />
hat. Dann gab es Ärger… Heute aber, beim<br />
letzten Spiel der Saison, soll Barbie den<br />
Jungs noch einmal helfen, den Aufstieg zu<br />
sichern...<br />
1. Mai: theater ... und so sort – Der letzte der feurigen Liebhaber<br />
Barney Cashman, seit 23 Jahren verheiratet<br />
ist Monog<strong>am</strong>ie überdrüssig und träumt er<br />
von einem Seitensprung. Auch Gelegenheiten<br />
würden sich bieten, doch der feurige<br />
Liebhaber erweist sich als eher zaghafter<br />
Held in <strong>am</strong>ourösen Angelegenheiten.
7/2012 seite 19<br />
Laufend helfen <strong>am</strong> 22. April<br />
Sport, Spaß und soziales Engagement<br />
beim 3. <strong>Wasserburg</strong>er Lauf<br />
Unter diesem Motto steht der dritte Benefizlauf für das <strong>Wasserburg</strong>er<br />
Mehrgenerationenhaus <strong>am</strong> 22. April mit den Walkern um<br />
14 Uhr, dem Zwergerllauf um 14:15 Uhr und dem Hauptlauf um<br />
15 Uhr. Der Lauf endet um 16.15 mit anschließender Siegerehrung<br />
<strong>am</strong> Marienplatz. Initiiert wird der Lauf von engagierten <strong>Wasserburg</strong>er<br />
Bürgern und getragen von der Stadt <strong>Wasserburg</strong> und vielen<br />
Betrieben. Die Schirmherrschaft übernimmt wie in den letzten<br />
Jahren Erster Bürgermeister Michael Kölbl.<br />
Alle die mitmachen wollen sind herzlich willkommen: Sei es aktiv<br />
als Läufer, Geher, Walker, Zwergerl, Rollstuhlfahrer, als Sponsoren<br />
oder als begeisterte Zuschauer. Neben der Möglichkeit als Firma,<br />
Verein, Organisation, Schule oder Kindergarten ges<strong>am</strong>melt aufzutreten<br />
und zu laufen sind natürlich auch Einzelläufer herzlich<br />
willkommen.<br />
Prämiert werden der der älteste und der jüngste Teilnehmer sowie<br />
die kreativste Erwachsenen- als auch Zwergerlgruppe über zehn<br />
Personen. Die prozentual <strong>am</strong> stärksten vertretene Gruppe gemessen<br />
an den Ges<strong>am</strong>tmitarbeitern/Mitgliedern erhält zudem einen<br />
Wanderpokal. Jeder Teilnehmer erhält eine Tageskarte für das<br />
Bade-, Sport- und Freizeitzentrum Badria im Wert von 8,50 Euro<br />
und die Zwergerl bekommen eine Medaille.<br />
Das Rahmenprogr<strong>am</strong>m lockt mit Informationsmöglichkeiten und<br />
einem Quiz, Zumba zum Aufwärmen; Verpflegung rund um das<br />
Rathaus, Kinderprogr<strong>am</strong>m und Live-Musik. Neben der <strong>Wasserburg</strong>er<br />
Stadtkapelle unterstützen auch die S<strong>am</strong>ba-Trommler von<br />
Via-Jante rund um Laslo Rivera die Veranstaltung. Außerdem<br />
spielt die elfköpfige Ska-Band Max Hurricane and the Eskalators,<br />
die sich hauptsächlich aus <strong>Wasserburg</strong>er Musikern zus<strong>am</strong>mensetzt.<br />
Für einen stimmungsvollen Tag für die ganze F<strong>am</strong>ilie ist also<br />
gesorgt.<br />
Die Startgelder sind zugleich eine Spende, die zu 100 Prozent an<br />
das Mehrgenerationenhaus gehen. Durch den Erlös des jährlich<br />
stattfindenden Laufes wird ein wesentlicher Beitrag zur Weiterführung<br />
des Mehrgenerationenhauses geleistet. Kinder bis sechs<br />
Jahre beim Zwergerllauf spenden mindestens 1 Euro, alle weiteren<br />
Teilnehmer spenden mindestens 10 Euro. Anmelden kann man<br />
sich unter www.wasserburgerlauf.de bis zum 17. April. Für Anmeldungen<br />
vor Ort und nicht bezahlte Online-Anmeldungen gibt<br />
es eine Nachmeldegebühr in Höhe von 2 Euro.<br />
Jede Hilfe zählt, auch Nichtläufer können spenden! In den letzten<br />
beiden Jahren haben sich bereits viele für diese Idee begeistern lassen.<br />
So haben neben den Einzelläufern auch zahlreiche Firmen,<br />
Vereine, Schulen, Kindergärten und Organisationen an diesem für<br />
Jung und Alt ausgelegten Volkslauf durch die Altstadt teilgenommen.<br />
Te<strong>am</strong>geist beweisen, Spaß und Kreativität demonstrieren, zur körperlichen<br />
Fitness beitragen, eine attraktive Laufstrecke haben, F<strong>am</strong>ilien<br />
in der Region unterstützen, soziale Verantwortung tragen<br />
und nicht zuletzt jede Menge Spaß haben - alles gute Gründe, um<br />
dabei zu sein. Der erste Lauf war mit knapp 1.000 Teilnehmern<br />
ein großer Erfolg - das Organisationste<strong>am</strong> rund um Christoph Rosenzweig,<br />
das sich mit viel Engagement für die Entwicklung des<br />
Mehrgenerationenhauses einsetzt - hofft diese Rekordzahl dieses<br />
Jahr noch zu toppen.<br />
Genaueres erfahren Sie unter www.wasserburgerlauf.de oder im<br />
Mehrgenerationenhaus unter 080<strong>71</strong>-5243050.<br />
Zeitplan<br />
(kleinere Abweichungen möglich)<br />
13 Uhr: Beginn der Anmeldungen und Nachmeldungen<br />
13:30 Uhr: Beginn der Moderation <strong>am</strong> Marienplatz<br />
Begrüßungs- und Eröffnungsworte<br />
ab 13 Uhr: Max Hurricane and the eSKAlators <strong>am</strong> Marienplatz<br />
13:45 Uhr: Warm up und Startaufstellung Walker,<br />
VIA-Jante Trommler zum Start-Countdown<br />
14 Uhr: Start Walker<br />
und im Anschluss Startaufstellung Zwergerllauf<br />
14:15 Uhr: Start Zwergerllauf<br />
14:35 Uhr: Warm up für Hauptlauf, Zumba- Angebot<br />
14:50 Uhr: Startaufstellung Hauptlauf,<br />
VIA-Jante Trommler zum Start-Countdown<br />
15 Uhr: Start Hauptlauf<br />
15:20 Uhr: Beginn Zieleinlauf<br />
16:15 Uhr: offizielles Laufende auf der Strecke mit<br />
anschließender Siegerehrung <strong>am</strong> Marienplatz<br />
17 Uhr: Ende der Veranstaltung<br />
F<strong>am</strong>ilienmusical im Rathaussaal<br />
Anlässlich des zehnjährigen Bestehens der Außenstelle der<br />
Schwangerenberatungsstelle Donum Vitae e.V. in <strong>Wasserburg</strong> gastiert<br />
Sternschnuppe mit dem F<strong>am</strong>ilienmusical Ein Kühlschrank<br />
ging spazieren im <strong>Wasserburg</strong>er Rathaussaal.<br />
Die Veranstaltung findet <strong>am</strong> S<strong>am</strong>stag, 5. Mai, um 15 Uhr statt.<br />
Karten gibt es ab sofort in der Buchhandlung Herzog in der Salzsenderzeile<br />
10 und bei Donum Vitae, Schustergasse 6, Telefon<br />
921111. Inhaber des <strong>Wasserburg</strong>er F<strong>am</strong>ilienpasses erhalten übrigens<br />
50 Prozent Ermäßigung.<br />
Martina Eisenreich im Brauhaus Attel:<br />
Violin Tales<br />
> S<strong>am</strong>stag, 14. April, 20 Uhr<br />
Ihre Musik trifft einen tief und unvermittelt. Wie ein Film, den<br />
man durch seine Ohren sieht und mit dem Herzen hört. Barfuß<br />
und feuerrot fl<strong>am</strong>mendes Haar: das sind zumindest äußerlich die<br />
Markenzeichen von Martina Eisenreich. Musikalisch ist sie nicht<br />
nur mit ihrer Geige zum Inbegriff emotionaler Weltmusik geworden.<br />
Auch als Filmkomponistin hat sich die Dozentin der Hochschule<br />
für Film und Fernsehen München (HFF) international einen<br />
N<strong>am</strong>en gemacht.<br />
Orchestrale Filmmusik und New Classics zwischen Gipsy, Jazz<br />
und World Music, rockigen Arrangements und anrührenden Folkloreklängen:<br />
das ist Kino im Ohr und bedient beim Publikum
7/2012 seite 21<br />
gleichermaßen eine emotionale Palette von ungeheurer Bandbreite.<br />
Mit ihrer Geige erweckt sie ihre eigenen musikalischen Geschichten<br />
virtuos zum Leben und bringt sie zus<strong>am</strong>men mit ihrem<br />
Quartett auf die Bühne.<br />
Seite an Seite mit dem Meister der kreativen Klangwelten, dem<br />
Lauschgold-Percussionisten Wolfgang Lohmeier an einem verspielt<br />
fulminanten Schlagwerk-Aufbau, mit Christoph Müller an<br />
einer flinken, unglaublich vielfältigen Akustikgitarre oder energiegeladenen<br />
E-Gitarre, und dem mit seiner Klezmer-Band Zwetschgndatschi<br />
weit gereisten Kontrabassisten Stephan Glaubitz, der<br />
sich kraftvoll und erdig in allen Bandbreiten seines Instruments<br />
bewegt, sprengt die Komponistin stets die Grenzen der traditionellen<br />
Musik und demonstriert, wie man sich bruchlos durch<br />
die Klangsphären dimmt und dabei immer neue überraschende<br />
Leuchtfeuer entfacht.<br />
Karten können telefonisch unter 080<strong>71</strong>/102-104 reserviert werden.<br />
stiftung attl<br />
Neuauflage der Tour de Rolli<br />
Mitradler und freiwillige Helfer gesucht<br />
Gerade jetzt, wenn die Jahreszeit wieder wärmeres Wetter und<br />
hoffentlich ausreichend Sonnenschein verspricht, liegt nichts näher<br />
als ein Radlausflug ins Blaue, Grüne oder einfach in ein nahe<br />
gelegenes Café. Ein wunderbares und für viele selbstverständliches<br />
Vergnügen. Doch gerade für Menschen mit einer Behinderung ist<br />
das oftmals ein unerreichbarer Traum, wenn man aufgrund eines<br />
Handicaps einfach nicht in der Lage ist, Rad zu fahren. „Das muss<br />
nicht sein“, dachten sich Lena Niggl und Uli Huber, zwei Mitarbeiter<br />
aus der Stiftung Attl. Dort veranstalten sie seit geraumer Zeit<br />
mit einer Bewegungs- und-Sport-Gruppe (BuS) für die Betreuten<br />
der Einrichtung sportliche Angebote.<br />
Vor einem Jahr hatten sie die Idee zur Tour de Rolli. Mit sogenannten<br />
Rollfiets, einer Mischung aus Fahrrad und Rollstuhl, der<br />
Unterstützung der Triathleten vom TSV <strong>Wasserburg</strong> und weiteren<br />
dreißig Radlern ging es von Attel hinein in die Altstadt von<br />
<strong>Wasserburg</strong>, wo die Radler d<strong>am</strong>als auf dem Marienplatz von <strong>Wasserburg</strong>s<br />
zweiter Bürgermeisterin Marlene Hof-Hippke begrüßt<br />
wurden. Die Muskelkraft der Triathleten war vor allem beim<br />
Rückweg über den berüchtigten Köbingerberg von Nöten. Für die<br />
teilnehmenden Menschen mit Behinderung ein unvergleichliches<br />
Erlebnis.<br />
Aufgrund des großen Erfolgs wird diese Veranstaltung heuer <strong>am</strong><br />
12. Mai wiederholt. Diesmal sollen noch mehr Radler an den Start<br />
gehen. Dafür sucht das BuS-Te<strong>am</strong> nicht nur viele Radbegeisterte<br />
die mitfahren, sondern auch noch freiwillige Helfer, die die Veranstaltung<br />
unterstützen möchten. Hierbei gilt es vor allem leichtere<br />
Aufgaben an Start- und Zielpunkt zu übernehmen. Des Weiteren<br />
sucht man noch dringend einen starken Radler, der seine Muskelkraft<br />
auf einem der Rollfiets zur Verfügung stellt. Interessierte<br />
können sich in der Stiftung Attl bei Martin Weidinger unter<br />
080<strong>71</strong>/ 102-599 informieren.<br />
museum wasserburg<br />
F<strong>am</strong>ilienführung durch die Sonderausstellung<br />
<strong>Wasserburg</strong>er Handelsgeschichte(n). Das Stadtarchiv packt aus<br />
> Mittwoch, 11. April 2012, 15 Uhr<br />
Die aktuelle Sonderausstellung im Museum <strong>Wasserburg</strong> zeigt einzelne<br />
Episoden aus der reichen Handelsgesichte der Metropole <strong>am</strong><br />
<strong>Inn</strong>. Hierbei werden die älteste schriftliche Erwähnung <strong>Wasserburg</strong>s,<br />
alte Stadtansichten und private Briefe aus dem Spätmittelalter<br />
einer Patrizierf<strong>am</strong>ilie aufgegriffen, die den Reichtum einer<br />
vergangenen Epoche aufscheinen lassen. Fotografien, alte Akten<br />
und die Inszenierung einer alten Gewerbeschau geben aber auch<br />
Einblick in den K<strong>am</strong>pf gegen den wirtschaftlichen Niedergang,<br />
den die Stadt im 19. und frühen 20. Jahrhundert zu führen hatte.<br />
Erwachsene und Kinder gehen bei der F<strong>am</strong>ilienführung gemeins<strong>am</strong><br />
auf Spurensuche durch die Ausstellung und entdecken die<br />
reiche Vergangenheit der Handelsstadt <strong>Wasserburg</strong>. Von steinzeitlichen<br />
Pfeilspitzen, bronzezeitlichen Ringbarren und römischen<br />
Münzen führt uns der Weg auf den mittelalterlichen Marktplatz.<br />
Von dort folgen wir einem jungen Handelsherrn auf seiner Reise<br />
durch Europa und erfahren, wie die <strong>Wasserburg</strong>er die Pest besiegten.<br />
Die Führung richtet sich an F<strong>am</strong>ilien mit Kindern von acht bis<br />
zwölf Jahren, bei denen Erwachsene und Kinder gemeins<strong>am</strong> die<br />
Ausstellung erkunden möchten. Die Teilnahme an der Führung ist<br />
kostenlos. Der Eintritt ist zu entrichten.<br />
awo<br />
Kindererholung der AWO<br />
in Cesenatico<br />
Mädchen und Jungen im Alter von acht bis 14 Jahren können sich<br />
auch in diesem Jahr wieder zwei Wochen in den Sommerferien<br />
<strong>am</strong> sonnigen Strand der Adria erho-len. Der AWO Kreisverband<br />
Rosenheim bietet die beliebte Kindererholung in Cesenatico vom<br />
5. bis 19. August an.<br />
Das von der AWO für die Kindererholung angemietete Ferienheim<br />
steht nur wenige Meter vom hauseigenen Strand entfernt.<br />
Der Garten ist mit Olivenbäumen bepflanzt und bietet ausreichend<br />
Schatten. Er lädt zu vielfältigen Sport- und Spielmöglichkeiten<br />
ein. Das bewährte Betreuerte<strong>am</strong> legt großen Wert darauf, den<br />
jungen Menschen ein unterhalts<strong>am</strong>es und lehrreiches Progr<strong>am</strong>m<br />
anzubieten. Dazu gehören Ausflüge, Schifffahrten und die Stadterkundung<br />
mit der Gruppe. Sie sorgen insges<strong>am</strong>t dafür, dass der<br />
Erholungsaufenthalt zu einem unvergessenen Erlebnis wird.<br />
Die Vollverpflegung wird durch eigenes Personal gewährleistet.<br />
Die Reise wird zudem von einem Arzt vor Ort betreut. Sie ist als<br />
Erholungsmaßnahme anerkannt und kann deshalb von der Krankenkasse<br />
bzw. dem Sozial<strong>am</strong>t bezuschusst werden. Weitere Informationen<br />
erhalten Interessenten im Mehrgenerationenhaus der<br />
AWO, Ebersberger Straße 8, oder unter Telefon 08031/9413730.
7/2012 seite 23<br />
verein zur förderung<br />
des betreuungshofes rottmoos e.v.<br />
Kapellenführung in Rottmoos<br />
Im vergangenen Jahr wurde beim Betreuungshof Rottmoos eine<br />
neue Kapelle errichtet, die dem Schutzheiligen der Gehörlosen, Filippo<br />
Smaldone, geweiht ist. Der Verein zur Förderung des Betreuungshofes<br />
Rottmoos bietet nun Kapellenführungen an: Die erste<br />
Führung findet <strong>am</strong> Freitag, 13. April, um 15 Uhr vor Ort statt.<br />
Anmeldungen hierzu werden von Doris Müller, der Ersten Vorsitzende<br />
des Fördervereins Rottmoos e.V., unter 080<strong>71</strong> 5880 oder<br />
per E-Mail an mueller-edling@t-online.de entgegengenommen.<br />
Die kommenden Führungen finden jeweils <strong>am</strong> ersten Freitag des<br />
Monats ebenfalls um 15 Uhr statt.<br />
kolpingsf<strong>am</strong>ilie<br />
Wanderung <strong>am</strong> Lechner-Kreuzweg im Isental<br />
Der Künstler Ernst Lechner hat 14 ausdrucksstarke Stelen aus<br />
Jura-Marmor geschaffen, die den knapp 2 Kilometer langen Andachtspfad<br />
von Ampfing zum barocken Kirchlein Palmberg durch<br />
schönes Moorgebiet prägen. Die einzigartige Landschaft des Isentals<br />
bildet zu jeder Station einen individuellen Hintergrund. Die<br />
Kolpingsf<strong>am</strong>ilie lädt zu dieser Fahrt alle Interessierten ein.<br />
Termin ist Sonntag, 15. April; Treffpunkt ist um 13 Uhr <strong>am</strong> Parkplatz<br />
an der Mittelschule <strong>am</strong> Klosterweg. Die Fahrt erfolgt mit privaten<br />
Autos. Anmeldung bitte bis 12. April bei Haberl unter 080<strong>71</strong><br />
3501 oder bei Ehrler unter 7500. Eine Einkehr rundet diesen Ausflug<br />
natürlich ab.<br />
Mit Ausdruckmitteln unserer Zeit für die Menschen unserer Zeit,<br />
so formulierte übrigens Lechner seinen künstlerischen Ansatz.<br />
Ausschnitte - Einblicke<br />
Die Werkstatt-Galerie in der Hofstatt 3 freut sich <strong>am</strong> Donnerstag,<br />
5. April, ihre diesjährige Ausstellungsreihe Alle 7 Wochen<br />
starten zu können. Den Auftakt bilden Ölgemälde von Rosmarie<br />
Freiberger. Unter dem Motto Ausschnitte – Einblicke wird ein repräsentativer<br />
Querschnitt ihres umfangreichen Schaffens geboten.<br />
Ein spezielles Highlight ist hierbei die Bilderserie Helden, in welcher<br />
Intention und Inspiration der vordergründig gegenständlichen<br />
realistisch arbeitenden Künstlerin besonders zum Ausdruck<br />
kommen. Die geplante Ausstellungsdauer ist bis Mittwoch, 23.<br />
Mai, also sieben Wochen. Diesem Rhythmus folgend werden im<br />
Laufe des Jahres unterschiedlichste aussagekräftige Künstler in der<br />
Werkstatt-Galerie zu sehen sein.<br />
tsv 1880 wasserburg – abt. fußball<br />
Mädchenfußball beim TSV 1880 <strong>Wasserburg</strong> –<br />
TSV-Löwinnen starten durch<br />
Seit einigen Jahren trainieren die Mädchen der Jahrgänge 2000<br />
bis 1993 nun beim TSV 1880 <strong>Wasserburg</strong> schon zus<strong>am</strong>men. Mit<br />
sehr viel Engagement und Spaß <strong>am</strong> Fußball vers<strong>am</strong>meln sich die<br />
Spielerinnen jeden Montag und Mittwoch ab 18:30 Uhr auf dem<br />
Sportplatz an der Landwehrstraße, um an Technik und Fitness zu<br />
arbeiten und gemeins<strong>am</strong> etwas zu erleben. Unter anderem werden<br />
regelmäßig die Heimspiele der FC Bayern D<strong>am</strong>en besucht und<br />
Trainingslager durchgeführt.<br />
Umso wichtiger ist es, den Mädels beim TSV 1880 <strong>Wasserburg</strong><br />
eine sportliche Zukunft zu bieten. Daher plant der TSV 1880<br />
<strong>Wasserburg</strong> zum ersten Mal in der Geschichte des Vereins eine<br />
D<strong>am</strong>enmannschaft zu gründen, die neben den B-Juniorinnen mit<br />
viel Spaß an der Freud um Punkte und Tore auf dem Fußballfeld<br />
kämpft. Um Sepp Herbergers Zitat „das Runde muss ins Eckige“<br />
umzusetzen bedarf es eurer Unterstützung, eurem Einsatz und<br />
eurer Hingabe zum Fußball. Interessierte Mädchen/D<strong>am</strong>en der<br />
Jahrgänge 1994 bis 2001 sind zum Schnuppertraining immer herzlich<br />
willkommen. Gerne würden wir für die Hinrunde der Saison<br />
2012/2013 im Herbst bereits eine D<strong>am</strong>enmannschaft melden…<br />
Also Mädels… schaut vorbei, wir freuen uns auf euch. Weitere Informtionen<br />
unter www.fussball-wasserburg.de und juniorinnentsv-1880-wasserburg.de<br />
tsv 1880 wasserburg – abt. breitensport<br />
Beginn der Sportabzeichenabnahme<br />
Neben den wöchentlichen Sportstunden in den verschiedenen<br />
Turnhallen, den Nordic-Walkingstunden im Freien, gilt nun künftig<br />
die Konzentration der Breitensportabteilungs-Leitung dem<br />
Sportabzeichen-Wesen und dem 4. „Badria-Lauf-, Walking- und<br />
Wandertag. Mit dem Sportabzeichentraining und der Abnahme<br />
wird <strong>am</strong> Montag, den 07. Mai 2012 um 17.30 Uhr im „Badria-<br />
Stadion“ begonnen. Das Sportabzeichen-Te<strong>am</strong> weist darauf hin,<br />
dass dieser sportliche Wettbewerb für „Jedermann“ gedacht und<br />
machbar ist. Bereits ab dem Alter von 6 Jahren können Kinder,<br />
vorausgesetzt sie bringen schon die körperlichen Voraussetzungen<br />
mit und können 50 Meter schwimmen (ohne Zeitnahme), teilnehmen.<br />
Nach oben gibt es keine Altersgrenze. Für die verschiedenen<br />
Disziplinen kann bis Oktober jeden Montag (auch in den<br />
Ferien) kostenlos trainiert werden. Änderungen werden immer<br />
rechtzeitig im Internet und in der Presse veröffentlicht. Auskunft<br />
auch unter Tel.-Nr. 08076/8743 oder E-mail: els<strong>am</strong>@t-online.de.<br />
Die Vorbereitungen laufen auch bereits wieder für den „Badria-<br />
Lauf- und Wandertag“ der bereits zum 4. Mal abgehalten wird.<br />
Dieser „F<strong>am</strong>iliensporttag“ erfreute sich in den letzten Jahren<br />
immer größerer Beliebtheit, da hier immer für jede sportliche<br />
Betätigung Lauf-,Walking- und Wanderstrecken ausgesucht sind.<br />
Für einen Euro Startgebühr kann man hier ohne Zeitnahme auf<br />
verschiedene Art und Weise seine körperliche Fitness testen. Als<br />
Belohnung gibt es zum Schluss sogar noch kleine Geschenke von<br />
der AOK (auch anrechenbare Bonuspunkte) sowie eine „Badria-<br />
Tageskarte“. Der Lauftag findet wieder wie gewohnt <strong>am</strong> Donnerstag,<br />
den 17. Mai 2012 (Christi-Himmelfahrt) statt. Startzeit<br />
ist von 09.00 bis 12.00 Uhr im Hof des Badria. Rückfragen sind<br />
möglich bei der Badriabetriebsleitung und unter Tel. 08076/8743<br />
und E-mail: els<strong>am</strong>@t-online.de<br />
motorsport-club wasserburg<br />
Kart-Nachwuchs gesucht!<br />
Infoveranstaltung in Fürholzen<br />
Der erfolgreiche Motorsportclub <strong>Wasserburg</strong> e.V. sucht Nachwuchs<br />
für die Sparte Kartslalom. Bist Du zwischen sieben und<br />
acht Jahre alt? Interessierst Du Dich für Motorsport? Dann bist<br />
Du bei uns richtig! Vorkenntnisse sind hierzu nicht nötig. Weitere<br />
Infos erhältst Du auf unserer Veranstaltung <strong>am</strong> S<strong>am</strong>stag, 14. April,<br />
von 10 Uhr bis 12 Uhr auf unserem Kartplatz in Fürholzen bei<br />
Edling (nähe Am Stoa). Anmeldung bitte bei Karl Hille unter 0172<br />
8246638 oder bei Klaus Traunsteiner unter 0174-2190360. Infos<br />
gibt´s natürlich auch im Internet unter www.mc-wasserburg.de.<br />
tc reitmehring<br />
Tennisschnuppertag beim TC Reitmehring<br />
Für Anfänger, alternde Fußballer, Ex–Profis, frustrierte Golfer…<br />
> Donnerstag, 26. April, von 16 bis 19 Uhr auf der Tennisanlage<br />
in Reitmehring.<br />
Ausprobieren, Leute treffen, Spaß <strong>am</strong> Tennissport haben! Tennisschläger<br />
und Bälle sind vorhanden.<br />
Mehr Infos gibt es bei Wolfgang Baumann unter 080<strong>71</strong>-104523<br />
oder auf www.tc-reitmehring.de.
7/2012 seite 25<br />
vdk wasserburg a. inn<br />
Einladung zur Jahreshauptvers<strong>am</strong>mlung<br />
<strong>am</strong> 21. April 2012 im Gasthaus Paulanerstuben, Nebenzimmer<br />
Beginn: 14 Uhr<br />
Tagesordnung:<br />
1. Begrüßung<br />
2. Totengedenken<br />
3. Jahresbericht, Vorsitzender<br />
4. Kassenbericht<br />
5. Referat<br />
6. Ehrungen<br />
7. Ausflug<br />
8. Wünsche und Anträge<br />
Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen<br />
Für die Vorstandschaft Hans Dirmeier, Vorsitzender.<br />
volkshochschule wasserburg<br />
In den kommenden Tagen starten die folgenden Kurse<br />
Bitte für alle Kurse, Vorträge oder Seminare vorher bei der Volkshochschule<br />
unter 080<strong>71</strong>-4873 anmelden.<br />
Gesellschaft und Leben<br />
> Fr, 20.04., 18.00 Uhr, Eigene Fähigkeiten und Talente entdecken<br />
- Seminar (Fr+Sa)<br />
Berufliche Bildung<br />
> Mo, 16.04., 09.00 Uhr, Internet und E-Mail für Einsteiger<br />
> Mo, 16.04., 18.00 Uhr, Computerkurs für Anfänger<br />
> Di, 17.04., 10.00 Uhr, Computer-Aufbaukurs für Einsteiger<br />
> Di, 17.04., 18.15 Uhr, „Fit <strong>am</strong> PC“ –<br />
Computertraining für Büro & Co.<br />
> Do, 19.04., 18.30 Uhr, Computer-Training für den Alltag<br />
> Fr, 20.04., 09.00 Uhr, Digitalk<strong>am</strong>era – wie mache ich was?<br />
> Sa, 21.04., 09.00 Uhr, Telefontraining –<br />
Überzeugend telefonieren (Fr+Sa)<br />
Sprachen<br />
> Fr, 20.04., 18.00 Uhr, Spanisch Grundlagen Kompaktkurs für<br />
Anfänger mit geringen Vorkenntnissen in einer Woche<br />
> Fr, 20.04.,18.00 Uhr, Italienisch Grundlagen – Kompaktkurs für<br />
leicht Fortgeschrittene in einer Woche<br />
> Fr, 20.04., 18.00 Uhr, Englisch Grundlagen – Kompaktkurs –<br />
schnelle Auffrischung für Lerner mit geringen Vorkenntnissen<br />
in einer Woche<br />
> Fr, 20.04., 18.00 Uhr, Französisch Grundlagen – Kompaktkurs<br />
in einer Woche<br />
Gesundheit<br />
> Di, 17.04., 19.00 Uhr, „Unsere Verdauung in Naturheilkunde<br />
und TCM“ – Vortrag<br />
> Sa, 21.04., 09.00 Uhr, SFB Segel/Motorboot Führerschein – Theorie<br />
(Sa+So)<br />
> Sa, 21.04., 10.00 Uhr, Hormon-Yoga für Frauen – 1-Tages-<br />
Workshop<br />
> Sa, 21.04., 17.00 Uhr, „Let’s dance again!“ Gesellschaftstänze<br />
> Sa, 21.04., 18.45 Uhr, „Let’s swing“ Let’s rock!“ Boogie Woogie<br />
Kultur und Gestalten<br />
> Di, 17.04., 19.00 Uhr, Einführung in die Portraitmalerei (4x di)<br />
Spezial<br />
> Di, 17.04., 14.30 Uhr, Französisch kennen lernen - sanfter Einstieg<br />
in die französische Sprache für Kinder ab ca. 7 Jahren<br />
(5x di)<br />
kirchen<br />
offener seniorentreff<br />
der Pfarrgemeinden St. Jakob und St. Konrad<br />
Dienstag, 17. April 2012, Beginn 14.30 Uhr<br />
Themennachmittag:<br />
Auferstehung mitten in‘s Leben<br />
mit Herrn Uwe Schröder<br />
Bitte Schere mirbringen!<br />
Ort: Pfarrsaal St. Konrad<br />
Auf Ihr Kommen freut sich<br />
das Te<strong>am</strong> vom Seniorentreff<br />
adventgemeinde<br />
Frauenfrühstück der Adventgemeinde<br />
Alle Frauen, die ein gutes Gespräch bei einem guten Frühstück<br />
schätzen, sind für Dienstag, 17. April, ab 9 Uhr in die Räume der<br />
Adventgemeinde, Am Burgstall 9, herzlich eingeladen. Geboten<br />
werden ein leckerer Brunch an liebevoll gedeckten Tischen und<br />
ein intensiver Dialog, diesmal zum Thema „Auf den Wegen des<br />
Lebens gesegnet“. Ende der Veranstaltung ist gegen 11 Uhr. Es<br />
wird eine Kinderbetreuung angeboten. Infos unter 08074-917603.<br />
gottesdienstordnungen<br />
Stadtpfarrei St. Jakob<br />
07.04. – 08.05.2011<br />
> S<strong>am</strong>stag, 07.04., Kars<strong>am</strong>stag – Tag der Grabesruhe des Herrn,<br />
8.00 – 10.00 Pfarrkirche: Gebetswache <strong>am</strong> Hl. Grab, 21.00 Pfarrkirche:<br />
Feier der Osternacht mit Tauffeier und Speisensegnung<br />
(mit dem Kirchenchor und Bläserquintett: Chormusik, festliche<br />
Bläsermusik),<br />
> 08.04., Ostersonntag – Hochfest der Auferstehung des Herrn –<br />
bei allen Gottesdiensten: Speisensegnung - 9.00 Burgkirche: Ostergottesdienst,<br />
10.15 Pfarrkirche: Festgottesdienst -<br />
mit Solisten, Chor und Orchester: A. Diabelli „Missa in C“ – C.<br />
Ett: Haec Dies;<br />
Hl.Amt f.+ Hans Niedermeier, Hl. Amt f.+ Gatten v. Frau Irlbeck-<br />
Lechner,<br />
> Montag, 09.04., Ostermontag, 9.00 Burgkirche: Hl. Messe, 10.15<br />
Pfarrkirche: Ostergottesdienst, Hl. Amt nach Meinung, 13.30<br />
Parkhaus / Post: Emmausgang nach Kirchreit (mit Ostereiersuchen<br />
für Kinder),<br />
> 10.04., Dienstag der Osteroktav, 16.00 Burgkirche: Hl. Messe,<br />
> 11.04., Mittwoch der Osteroktav, 9.00 Michaelskapelle: Hl. M. f.<br />
+ Anna Schäfer,<br />
> 12.04., Donnerstag der Osteroktav, 19.00 Pfarrkirche: Hl. Amt f.<br />
+ Anna Schäfer,<br />
> 13.04., Freitag der Osteroktav, 9.00 Michaelskapelle: Hl. M. f. +<br />
Eltern Tanzmeier von Franz,<br />
> 14.04., S<strong>am</strong>stag der Osteroktav, 16.30 Pfarrkirche: Gedenkgottesdienst<br />
der Albachinger „Oldtimerfreunde“ anschließend<br />
Kranzniederlegung <strong>am</strong> Ehrengrab zum 70. Todestag von Dr. Fritz<br />
Huber, 18.15 Pfarrkirche: Rosenkranz, 18.30 Pfarrkirche: Beichtgelegenheit,<br />
19.00 Pfarrkirche: Hl. Amt f.+ Gattin Maria Huber,<br />
Hl. Amt f. + Irmgard Baumann v. den Schwestern,<br />
> 15.04., 2. Sonntag der Osterzeit – Weißer Sonntag, 9.00 Burgkirche:<br />
Hl. Messe, 10.15 Pfarrkirche: Pfarrgottesdienst für alle<br />
Verstorbenen d. Pfarrei, Hl. Amt f. + Konrad Bauer, Hl. Amt f. +<br />
Emilie Ritsch v. den Kindern und Enkeln, Hl. Amt f. + Tante u.<br />
Onkel v. F<strong>am</strong>ilie Wiesbeck,<br />
> Dienstag, 17.04., 14.30 Pfarrsaal St. Konrad: Seniorentreff („Auf-
7/2012 seite 27<br />
erstehung mitten ins Leben“) mit Herrn Uwe Schröder, 16.00<br />
Burgkirche: Hl. Messe,<br />
> Mittwoch, 18.04., 9.00 Michaelskapelle: Hl. M. f. arme Seelen,<br />
> Donnerstag, 19.04., 19.00 Pfarrkirche: Hl. Jahr<strong>am</strong>t f. + Bruder<br />
H.H. Prof. Georg Warmedinger, Hl. Amt f. + Josef Irlacher v. Josef<br />
Antl,<br />
> Freitag, 20.04., 9.00 Michaelskapelle: Hl. Messe f. + Großmutter<br />
und + Ludwig Barth v. Frau Beck,<br />
> S<strong>am</strong>stag, 21.04., Hl. Konrad von Parzh<strong>am</strong>, Ordensbruder,<br />
18.15 Pfarrkirche: Rosenkranz,18.30 Pfarrkirche: Beichtgelegenheit,19.00<br />
Pfarrkirche: Hl. Amt f. + Georg Hiller v. F<strong>am</strong>ilie, Hl.<br />
Amt f. + Tochter Renate Bacher, Hl. Amt f. + Hans Hofer v. Baumann,<br />
>Sonntag, 22.04., 3. Sonntag der Osterzeit, 9.00 Burgkirche: Hl.<br />
Messe, 10.15 Pfarrkirche: Pfarrgottesdienst für alle Verstorbenen<br />
d. Pfarrei, Hl. Amt f. + Bruder H.H. Prof. Georg Warmedinger,<br />
Hl. Amt f. + Eltern Leonhard und Annelies Gerstmayer und +<br />
Schwester Annemarie Reiner.<br />
Stadtpfarrei St. Konrad<br />
08.04.-22.04.2012<br />
> Sonntag, 08.04., Hochfest der Auferstehung des Herrn – Ostersonntag,<br />
Speisensegnung bei allen Gottesdiensten, 5.00 Feier der<br />
Osternacht, 19.00 Festgottesdienst, Hl. Amt f. + Dr. Hans Pieper<br />
von der F<strong>am</strong>ilie<br />
> Montag, 09.04., Ostermontag, 9.00 Hl. Amt f. + Bruder Walter<br />
Weber, 10.00 Gottesdienst im Caritas-Altenheim St. Konrad, 13.30<br />
Weggang <strong>am</strong> Parkhaus bei der Post zum Emmausgang nach Kirchreit<br />
mit Ostereiersuchen f. Kinder<br />
> Dienstag, 10.04., Dienstag der Osteroktav, 19.00 Hl. Amt zu Ehren<br />
der Muttergottes von Fatima, anschl. Betstunde, Hl. Amt f. +<br />
Vater Johann Friedl von F<strong>am</strong>.<br />
Johann Friedl, Hl. Jahr<strong>am</strong>t f. + Vater Franz Steidle<br />
> Mittwoch, 11.04., Mittwoch der Osteroktav, 9.00 Gottesdienst<br />
im Caritas-Altenheim St. Konrad<br />
> Donnerstag, 12.04., Donnerstag der Osteroktav, 19.00 St. Jakob:<br />
Hl. Messe<br />
> Freitag, 13.04., Freitag der Osteroktav, 9.00 Hl. Messe f. + Eltern<br />
u. Geschwister von F<strong>am</strong>. Heller<br />
> S<strong>am</strong>stag, 14.04., S<strong>am</strong>stag der Osteroktav, 16.30 St. Jakob: Gedenkgottesdienst<br />
der Oldtimer-Freunde Albaching, anschl.<br />
Kranzniederlegung <strong>am</strong> Ehrengrab z. 70. Todestag von Dr. Fritz<br />
Huber, 17.00 Rosenkranz, 18.00 Vorabendgottesdienst im Caritas-<br />
Altenheim St. Konrad<br />
> Sonntag, 15.04., 2. Sonntag der Osterzeit – Weißer Sonntag, 9.00<br />
Pfarrgottesdienst für alle Verstorbenen der Pfarrei, Hl. Amt f. d.<br />
armen Seelen, 11.15 Tauffeier, 19.00 Hl. Amt f. beiders. + Eltern<br />
sowie Schwester und Schwager von F<strong>am</strong>. Obkirchner<br />
> Montag, 16.04., Jahrestag der Weihe der Metropolitankirche,<br />
8.30 Gottesdienst im Caritas-Altenheim St. Konrad<br />
> Dienstag, 17.04., 14.30 Seniorentreff (mit Herrn Uwe Schröder<br />
„Auferstehung mitten ins Leben“), 19.00 Hl. Amt f. + Schwester<br />
Rosa Zwittlinger von F<strong>am</strong>. Friedl<br />
> Mittwoch, 18.04., 9.00 Gottesdienst im Caritas-Altenheim St.<br />
Konrad<br />
> Donnerstag, 19.04., 19.00 St. Jakob: Hl. Messe<br />
> Freitag, 20.04., 9.00 Hl. Messe nach Meinung<br />
> S<strong>am</strong>stag, 21.04., Hl. Konrad von Parzh<strong>am</strong>, Ordensbruder, 17.00<br />
Rosenkranz, 18.00 Vorabendgottesdienst im Caritas-Altenheim<br />
St. Konrad<br />
> Sonntag, 22.04., 3. Sonntag der Osterzeit, 9.00 Festgottesdienst<br />
zum Patrozinium St. Konrad, anschl. Frühschoppen, Hl. Amt f. +<br />
Eltern Elisabeth und Norbert Scheibel, 19.00 Hl. Amt f. + Eltern<br />
Skrobocz mit Verwandtschaft<br />
Pfarrei St. Michael – Attel<br />
07.04. – 22.04.2012<br />
> S<strong>am</strong>stag, 07.04., 16.00 Beichtgelegenheit, 20.30 Pater Rupert<br />
Mayer-Haus (Mehrzweckraum) Osternachtfeier in der Stiftung<br />
Attl<br />
> Sonntag, 08.04. – Hochfest der Auferstehung des Herrn, Ostersonntag,<br />
05.00 Feier der Auferstehung, Osterfeuer, Wortgottesdienst,<br />
Taufgedächtnis, österliche Eucharistie, 10.00 Oster<strong>am</strong>t in<br />
der Pfarrkirche, bei allen Gottesdiensten Speisenweihe!<br />
> Montag, 09.04. – Ostermontag, 10.00 hl. M. f. + Eltern Maria<br />
und Viktor Wagner und + Angehörige, hl. M. f. + Angehörige d.<br />
F<strong>am</strong>. Diedering<br />
> Dienstag, 10.04., 19.30 hl. M. f. + Eltern Englbert u. Therese<br />
Zollner<br />
> Donnerstag, 12.04., 19.00 Rosenkranzgebet, 19.30 Jahr<strong>am</strong>t f.<br />
Mutter Franziska Mader<br />
> Sonntag, 15.04. – Tag der Barmherzigkeit Gottes, 09.00 Jahr<strong>am</strong>t<br />
f. + Mutter Barbara Rothmiller, hl. M. f. + Opa Alfons Litzlfelder,<br />
Jahr<strong>am</strong>t f. + Mutter Anna Litzlfelder, 10.30 Pfarrgottesdienst in der<br />
Pfarrkirche<br />
> Dienstag, 17.04., 19.30 Jahr<strong>am</strong>t f. + Eltern Maria u. Franz Lipp u.<br />
+ Tante Therese Lipp<br />
> Donnerstag, 19.04., 19.00 Rosenkranzgebet, 19.30 hl. M. f. +<br />
Fritz Neuner (Maria Hintermayer, Weiglh<strong>am</strong>)<br />
> Freitag, 20.04., 19.00 Empfang der Wallfahrer<br />
> S<strong>am</strong>stag, 21.04., 07.30 gemeins<strong>am</strong>er Gottesdienst mit den Wallfahrern,<br />
11.00 Gottesd. z. Schülertreffen der Jahrgänge 1939-1946,<br />
hl. M. für + Lehrkräfte und Mitschüler<br />
> Sonntag, 22.04. – 3. Sonntag der Osterzeit, 09.00 hl. M. f. +<br />
Nachbarin Maria Seeleitner, Jahr<strong>am</strong>t f. + Benedikt u. Berta Eisner,<br />
Jahr<strong>am</strong>t f. + Ehefrau Christa Asböck, 10.30 Pfarrgottesdienst in<br />
der Hauskapelle<br />
Evangelische Kirchengemeinde <strong>Wasserburg</strong><br />
Surauerstr. 1, 83512 <strong>Wasserburg</strong>, Tel.: 080<strong>71</strong>-8690<br />
> Fr. 06.04. Karfreitag Christuskirche 10:00 Uhr mit Abendmahl,<br />
Pfarrerin Zellfelder<br />
> So., 08.04., Ostersonntag Christuskirche 6:00 Uhr Osternacht<br />
mit Abendmahl, Pfarrerin Zellfelder<br />
Christuskirche 10:00 Uhr mit Abendmahl, Pfarrer Möller<br />
Gabersee, St. Raphael 19:00 Uhr, Pfarrer Möller<br />
> Mo., 09.04., Ostermontag, Christuskirche 10:00 Uhr F<strong>am</strong>iliengottesdienst,<br />
Pfarrerin Zellfelder und Te<strong>am</strong><br />
> So., 15.04., Quasimodogeniti, 10:00 Uhr Christuskirche, Pfarrer<br />
Seifert<br />
Kreisklinik <strong>Wasserburg</strong><br />
06. bis 21. April 2012 immer um 18.30 Uhr in der Kapelle<br />
> 06.04., Freitag, Karfreitagsliturgie mit Wortgottesdienst, Kreuzverehrung<br />
und Kommunionfeier<br />
> 08.04., Sonntag, Ostergottesdienst, hl. Messe für verst. Ehemann<br />
und Angehörige (von Frau Emmerer)<br />
> 11.04., Mittwoch, Wort-Gotts-Feier<br />
> 14.04., S<strong>am</strong>stag, hl. Messe f. die verst. Eltern (v. Maria Lechner)<br />
> 18.04., Mittwoch, Wort-Gottes-Feier<br />
> 21.04., S<strong>am</strong>stag, hl. Messe um Hilfe (von Elfriede Oberloher)<br />
Kath. Pfarrverband Edling<br />
08. – 22.04.2012<br />
> Sonntag, 08.04., Hochfest der Auferstehung des Herrn – Ostersonntag<br />
– Edling: 5:00 Uhr Feier der Osternacht, Lichtfeier –<br />
Wortgottesdienst –Wasserweihe – Erneuerung des Taufversprechens<br />
– Eucharistiefeier – Reitmehring: 08:30 Uhr hl. Messe mit<br />
besonderem Gedenken an + Angehörige / F<strong>am</strong>. Hans Bosch, + Fr.<br />
Maria Hartl / v. d. Kolleginnen – Edling: 10:00 Uhr hl. Messe mit<br />
besonderem Gedenken an + Barbara Schweitzer / F<strong>am</strong>. Schweitzer,<br />
musikalische Gestaltung: Albachinger Bläserensemble, 11:00 Uhr<br />
Taufe Hanna Fertl – Soyen Pfarrz., 10:00 Uhr hl. Messe, mit besonderem<br />
Gedenken an + Anni Geidobler / Anna R<strong>am</strong>pfl, Hub,<br />
- nach Meinung, + Schwager Wenzel Frab- schka / Hilde Feuerer,<br />
+ Eltern und Schwiegereltern / Hilde Feuerer, + Verwandtschaft /
7/2012 seite 29<br />
F<strong>am</strong>. Schupp, Soyen, musikalische Gestaltung: Circle of Friends<br />
> Montag, 09.04., Ostermontag – Reitmehring: 8:30 hl. Messe mit<br />
besonderem Gedenken an + Ehemann u. Vater Walter Obwexer /<br />
F<strong>am</strong>. Obwexer – Edling: 10:00 Uhr hl. Messe mit besonderem Gedenken<br />
an bds. + Eltern u. Ehemann Peter K<strong>am</strong>merl / Rosa K<strong>am</strong>merl<br />
m. F<strong>am</strong>., + Ehemann Georg / Erna Dürnecker, + Ehemann<br />
Georg / Anita Stöttner, + Angehörige / F<strong>am</strong>. Schmid, Wolfrain, +<br />
Verwandtschaft / Fr. Schmucker, bds. + Eltern u. Verwandtschaft /<br />
F<strong>am</strong>. Alois Obermaier, + Anna Garth<strong>am</strong>mer / Geschwister Wieser,<br />
+ Geschwister, Schwägerinnen u. Schwägern / F<strong>am</strong>. F. Reich,<br />
+ bds. + Eltern / F<strong>am</strong>. Franz u. Hilde Reich – Rieden: 10:00 Uhr<br />
hl. Messe, mit besonderem Gedenken an + Eltern und Großeltern<br />
Sebastian und Hedwig Thaller und Angehörige / JM, F<strong>am</strong>. Peter<br />
Thaller, Teufelsbruck, + Vater und Opa Jakob Machl / F<strong>am</strong>. Jakob<br />
Machl, musikalische Gestaltung: Kirchenchor<br />
> Dienstag, 10.04., Dienstag der Osteroktav – Reitmehring: 19:00<br />
hl. Messe mit besonderem Gedenken an, + Johann Steiner / N.N.,<br />
+ Ernst Riedel / FN.MN.<br />
> Mittwoch 11.04. Mittwoch der Osteroktav – Kirchreit: 8:00 Uhr<br />
hl. Messe, mit besonderem Gedenken an + Ida und Hans Meltl<br />
und Nachbarschaft / Maria und Alois Berger, Seeburg, - nach Meinung<br />
> Donnerstag, 12.04., Donnerstag der Osteroktav – Edling: 19:00<br />
Uhr hl. Messe mit besonderem Gedenken an + Eltern u. Geschwister<br />
/ Fr. Axmann, + Brüder u. Eltern / F<strong>am</strong>. Maierbacher, Edling,<br />
+Eltern u. Geschwister / Michael Fichtl<br />
> Freitag, 13.04., Freitag der Osteroktav – Rieden: 19:00 Uhr hl.<br />
Messe, mit besonderem Gedenken an + Eltern und Großeltern<br />
Matthäus und Therese Grill / JM, F<strong>am</strong>. Grill, Grub, + Nachbarin<br />
Susanne Zenz / F<strong>am</strong>. Grill, Grub, + Großonkel Willi Otypka /<br />
Cornelia Spath, Hohenburg<br />
> S<strong>am</strong>stag, 14.04., S<strong>am</strong>stag der Osteroktav – Rieden: 19:00 Uhr hl.<br />
Messe, mit besonderem Gedenken an + Eltern, Schwestern und<br />
Tanten / JM, Peter Machl, Strohreit, + Schwester und Tante Kathrin<br />
/ JM, F<strong>am</strong>. Kebinger, Seeburg, + Nachbarn Florian Grill /<br />
Barth. Lohmaier jun., + Florian Grill, Kobel / F<strong>am</strong>. Heinrich, Thal,<br />
+ Tante und Taufpatin Rosina H<strong>am</strong>berger / Johann Riedl, Sonnenholzen,<br />
+ Onkel und Tante Josef und Helene Wagensonner /<br />
Johann Riedl, Sonnenholzen, + Eltern Franz und Anna Strasser,<br />
Schwager Franz und Neffen Franz / Anni Freundl, Oedsberg<br />
> Sonntag, 15.04., 2. Sonntag der Osterzeit –Weißer Sonntag –<br />
Sonntag der göttl. Barmherzigkeit – Reitmehring: 08:30 Uhr hl.<br />
Messe mit besonderem Gedenken an + Mutter Katharian Schiller /<br />
F<strong>am</strong>. Rücker, + Siegfried Holderied / Fr. Gerda Zinsmeister – Edling:<br />
10:00 Uhr hl. Messe mit besonderem Gedenken an + Mutter<br />
Christine Huber / Sylvia Glitza m. F<strong>am</strong>ilie, + Vater Georg Dürnecker<br />
/ Sohn Alois, + Schwager Ludwig Mittermeier / F<strong>am</strong>. Josef<br />
Fürholzner, + Bruder Ludwig Mittermeier / F<strong>am</strong>. Anni Ecklmeier,<br />
+ Ehemann Georg / Helga Sonnenhuber, + Eltern Bachschneider<br />
/ F<strong>am</strong>. Lihl, + Ehemann u. Vater Lorenz Ganslmeier / Barbara,<br />
Ganslmeier m. Kindern, beiders. + Eltern u. Geschwister / Barbara<br />
Ganslmeier, + Vater, Schwiegervater u. Opa Franz Fordermeyer<br />
/ Irmi u. Klement Ganslmeier m. Söhnen, + Schwager u. Paten<br />
Rudi R<strong>am</strong>sl / Irmi u. Klement Ganslmeier m. Söhnen, + Gertraud<br />
Pfeiffer /F<strong>am</strong>. Hörmann – Soyen Pfarrz.: 10:00 Uhr hl. Messe, mit<br />
besonderem Gedenken an - 40 Jahre Soyener Saitenmusik / Dankgottesdienst,<br />
Georg Blabsreiter, + Elisabeth Jelkmann / hM der<br />
Träger, + Andreas Kohwagner / hM der Träger, + Ehemann und<br />
Vater Hermann Federkiel / JM, Thekla Federkiel, + Ehemann und<br />
Vater Andreas Kohwagner / Maria Kohwagner und Inge Federkiel,<br />
+ Mitglied Englbert Hartmann / Seniorenclub Rieden-Soyen, +<br />
Mitglied Therese Hartmann / Seniorenclub Soyen, + Mitglied Susanne<br />
Mayr / Seniorenclub Soyen, + Mitglied Nikolaus Kern / Seniorenclub<br />
Rieden-Soyen, + Agnes Weber / von der Frauenrunde,<br />
musikalische Gestaltung: Soyener Saitenmusik<br />
> Montag, 16.04., Jahrestag der Weihe der Metropolitankirche –<br />
Soyen Pfarrz.: 14:00 Uhr Gebetskreis<br />
> Dienstag, 17.04. , Reitmehring: 19:00 Uhr hl. Messe<br />
> Mittwoch, 18.04., Soyen Kirche: 8:00 Uhr hl. Messe, mit besonderem<br />
Gedenken an + Eltern Anna und Rudolf Hanel / Gertrud<br />
Keiluweit, Soyen – Soyen Pfarrz.: 14:00 Uhr Bibelnachmittag mit<br />
Fr. Federkiel – Soyen Pfarrz.: 19:00 Uhr Weltgebetstag der Frauen,<br />
Wort-Gottes-Feier, besonderes Gedenken an + Mitglieder des<br />
Frauenbundes, anschl. Jahreshauptvers<strong>am</strong>mlung des KDFB mit<br />
Neuwahlen<br />
> Donnerstag, 19.04., Hl. Leo IX., Papst – Edling: 19:00 Uhr hl.<br />
Messe mit besonderem Gedenken an + Emmi H. u. Hermi F /<br />
N.N., + Andreas Kohwagner / Christiane F., + Anna Hermann /<br />
F<strong>am</strong>. Freund, + Vater Georg Glas / F<strong>am</strong>. Freund, + Ehemann u.<br />
Vater Eduard u. + Verwandtschaft / F<strong>am</strong>. Kaiser<br />
> Freitag, 20.04., Rieden: 19:00 Uhr hl. Messe, mit besonderem<br />
Gedenken an + Nachbarn Florian Grill / F<strong>am</strong>. Warmedinger und<br />
Unterburger, + Onkel Florian Grill / F<strong>am</strong>. Wolfgang Grill, Frauenholzen<br />
> S<strong>am</strong>stag, 21.04., Hl. Konrad von Parzh<strong>am</strong>, Ordensbruder Hl.<br />
Anselm, Bischof, Kirchenlehrer – Edling: 19:00 Uhr hl. Messe mit<br />
besonderem Gedenken an + Wiltrud Kayser / Dirnharter Frauenchor<br />
+ Nachbarschaft / Dirnharter Frauenchor, + Sohn Johannes<br />
u.. Verwandtschaft / F<strong>am</strong>. Martin Wagner, + Ehemann u. Vater<br />
Günther / Fr. Bilz mit Harald u. Edgar, + Horst Weiß u. dessen Eltern<br />
/ Berta Bilz, + Peter Bollinger / Berta Bilz, + Sohn u. Bruder<br />
Andreas / F<strong>am</strong>. Bräustetter, alle Verstorbenen des Hauses / F<strong>am</strong>.<br />
Bräustsetter, + Eltern Alois u. Franziska Gugg u. Sohn Georg /<br />
Erna Dürnecker, + Karl Katzer / F<strong>am</strong>. Katzer, + Ehemann u. Verwandtschaft<br />
/ Fr. Stehr, + Mathilde Gütter / von der Nachbarschaft<br />
musikalische Gestaltung: Dirnharter Frauer-Chor – Soyen<br />
Pfarrz.: 15:00 Uhr Erstbeichte der Kommunionkinder<br />
> Sonntag, 22.04., 3. Sonntag der Osterzeit – Reitmehring: 08:30<br />
Uhr hl. Messe mit besonderem Gedenken an + Ehemann u. Vater<br />
Jakob Denk- schmid / Fr. Denkschmid m.Kindern – Edling:<br />
10:00 Uhr Wort-Gottes-Feier mit besonderem Gedenken an +<br />
Gertraud Pfeiffer / F<strong>am</strong>. Hörmann – Edling: 12:00 Uhr Taufe Ben<br />
Bachmann – Soyen Pfarrz.: 10:00 Uhr hl. Messe, mit besonderem<br />
Gedenken an + Ehemann und Vater und Sohn Andreas / JM, F<strong>am</strong>.<br />
Schmiddunser, + Ehemann und Vater und Sohn Michael / JM,<br />
F<strong>am</strong>. Fischberger, Reiching, + Frau Oliva Fükert / JM, Liesl Albrecht<br />
– Hinterberger – Tegler, + Mutter und Oma Notburga Holzmaier<br />
/ F<strong>am</strong>. Burgi Holzmaier, + Josef Hundschell / Adolf Linner,<br />
Aschau, + Therese und Engelbert Hartmann / Anna Frank, Babensh<strong>am</strong>,<br />
+ Eltern, Geschwister und Neffen / Rudolf Herrmann,<br />
Dingolfing<br />
Evangelische Freikirche <strong>Wasserburg</strong>er Land<br />
Gottesdienste im Betreuungszentrum <strong>Wasserburg</strong><br />
Hermann-Schlittgen-Str. 1. Nördliche Burgau, <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong><br />
> Sonntag, 08.04.2012<br />
Kein Gottesdienst (Gemeindefreizeit)<br />
> Sonntag, 15.04.2012, 9:30 Uhr<br />
Gottesdienst mit Abendmahl<br />
parallel dazu Kindergottesdienst<br />
> S<strong>am</strong>stag, 21.04.2012, 18:00 Uhr<br />
Übergemeindlicher Lobpreisabend<br />
In der Adventgemeinde <strong>Wasserburg</strong><br />
> Sonntag, 22.04.2012, 9:30 Uhr<br />
F<strong>am</strong>iliengottesdienst<br />
Gäste sind uns immer herzlich willkommen.<br />
Die aktuellen Termine und weitere Informationen finden Sie wie<br />
immer auch im Internet unter www.freikirche-wasserburg.de<br />
Adventgemeinde<br />
Die Gemeinschaft der Siebenten-Tags-Adventisten lädt ein:<br />
in die Gemeinde Am Burgtall 9 zum<br />
> Gottesdienst <strong>am</strong> S<strong>am</strong>stag, 7. April, um 9.30 Uhr<br />
> Gottesdienst <strong>am</strong> S<strong>am</strong>stag, 14. April, um 9.30 Uhr<br />
Jeweils mit Bibelgespräch und Predigtteil, gleichzeitig Kindergottesdienst.<br />
Wir freuen uns sehr über Gäste.
7/2012 seite 31<br />
Baptisten<br />
Koinonia – Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde <strong>Wasserburg</strong>,<br />
Gemeindezentrum: Kaspar-Aiblinger-Platz 7,<br />
www.koinonia-wasserburg.de<br />
Gottesdienste<br />
> Sonntag, 08. April, 10.00 Uhr, Predigt: Reinhard Schmittlein,<br />
„Ostern 2012-Johannes 20, 1-22“<br />
> Sonntag, 15. April, 10.00 Uhr, Predigt: Benj<strong>am</strong>in Schmittlein,<br />
„Gott erleben- Gott will mit Dir sprechen!<br />
Zur gleichen Zeit Kindergottesdienst für Kinder im Alter von drei<br />
bis zehn; für Kinder unter drei Jahren gibt es ein Spielzimmer mit<br />
Wickelplatz. Im Anschluss gemeins<strong>am</strong>es Kaffeetrinken. Kontakt:<br />
Pastor Reinhard Schmittlein, Telefon 080<strong>71</strong> 94658, koinonia@tonline.de.<br />
Veranstaltungen<br />
> 14-tägig mittwochs, 19.30 Uhr, Gemeinschaftsabende mit Katholiken<br />
und Baptisten; abwechselnd bei Lebendiges Wasser<br />
e.V. in Halfing und Gemeindezentrum <strong>Wasserburg</strong> (18. April<br />
in Halfing)<br />
Jehovas Zeugen<br />
Königreichssaal <strong>Wasserburg</strong>, Schopperstattweg 4,<br />
Tel. 080<strong>71</strong> 1434<br />
> Donnerstag, 05.04.,<br />
19.45 Uhr: Gedächtnismahl<br />
> Sonntag, 08.04.,<br />
9.30 Uhr, Sondervortrag: Ist es später, als wir denken?<br />
> Sonntag, 15.04.,<br />
9.30 Uhr, biblischer Vortrag: Was verbirgt sich hinter dem Geist<br />
der Welt?<br />
> Jeweils Freitag, 19 bis 20.45 Uhr:<br />
Vers<strong>am</strong>mlungsbibelstudium, Theokratische Predigtdienstschule<br />
und Dienstzus<strong>am</strong>menkunft.<br />
Alle Zus<strong>am</strong>menkünfte sind öffentlich. Interessierte Personen sind<br />
jederzeit willkommen.<br />
Flohmarkt für Spätaufsteher<br />
Mit dem schönen Start in den Frühling verbindet man gerne auch die<br />
ein oder andere Räumaktion um Platz zu schaffen für ‚Neues’. Doch<br />
wohin mit dem ‚Alten’? Klare Sache - auf den Flohmarkt! Am 28.April<br />
verwandelt sich das Sportgelände der Mittelschule <strong>Wasserburg</strong> wieder<br />
in eine bunte Verkaufsstraße. Eine wunderbare Gelegenheit für alle aus<br />
Nah und Fern durch den Speicher zu stöbern und ihre Keller zu durchforsten.<br />
Um gemütlich die angebotenen kleinen und großen Schätze<br />
entdecken zu können, wird es wieder für die kleineren Besucher in der<br />
Mittagszeit <strong>am</strong> Fördervereinsstand kostenloses Kinderschminken geben.<br />
Für das leibliche Wohl von Klein und Groß ist natürlich auch gesorgt.<br />
Nach dem Regenflohmarkt im letzten Jahr hoffen die Veranstalter<br />
auf traumhaftes Frühlingswetter und regen Besucherstrom, denn<br />
die erhobene Standgebühr fließt komplett zurück in die gemeinnützige Arbeit der „ Freunde und Förderer<br />
der Mittelschule <strong>am</strong> Klosterweg e.V.“<br />
Kurzinfo: 28. April, Aufbau ab 9.30 Uhr, Verkauf ab 10.00 Uhr, Ende 17.00 Uhr<br />
Standgebühr 3,33 € pro laufenden Meter, Auto kann <strong>am</strong> Stand bleiben<br />
Kinderstände frei, keine gewerblichen Anbieter<br />
Anmeldung und Auskünfte unter 080<strong>71</strong>-51864 oder sylsonnenholzner @aol.com<br />
Platzadresse: Klosterweg 2, 83512 <strong>Wasserburg</strong><br />
Günstig werben<br />
in den<br />
<strong>Wasserburg</strong>er Heimatnachrichten!<br />
Preisliste anfordern – Tel. 080<strong>71</strong>-3904