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<strong>Wasserburg</strong>er Heimatnachrichten<br />

7 / 2012 mit <strong>am</strong>tsblatt der stadt wasserburg a. inn 5. April 2012<br />

stadtkämmerei<br />

Der städtische Haushalt 2012, Seite 11<br />

fast food kennt jeder<br />

Was aber ist Slow Food?,<br />

Seite 14<br />

wasserburger<br />

rathauskonzerte<br />

QUARTETTO DI ROMO<br />

und Klaus H<strong>am</strong>pl zu Gast, Seite 16<br />

aussergewöhnliche reisen<br />

Frühlingskonzert der Stadtkapelle,<br />

Seite 16<br />

wasserburger lauf<br />

Laufend helfen <strong>am</strong> 22. April, Seite 19


seite 2 7/2012<br />

abfallwirtschaft<br />

Altpapiers<strong>am</strong>mlung <strong>am</strong> 28. April<br />

Bitte stellen Sie ihre Druckerzeugnisse (Zeitungen, Zeitschriften,<br />

Prospekte, Broschüren, Kataloge) gebündelt bereit. Die S<strong>am</strong>mlung<br />

findet <strong>am</strong> S<strong>am</strong>stag, 28. April, im Auftrag der Stadt <strong>Wasserburg</strong> a.<br />

<strong>Inn</strong> durch den TSV 1880 <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong> e.V., Abteilung Tennis,<br />

statt. Für die Abholung ist zu beachten, dass die fest verschnürten<br />

und nicht in Plastiktüten verpackten Papierbündel vor 8 Uhr deutlich<br />

sichtbar <strong>am</strong> Straßenrand bereitgestellt werden. Machen Sie die<br />

einzelnen Bündel bitte nicht schwerer als 5 Kilo. Sollten die Bündel<br />

<strong>am</strong> S<strong>am</strong>meltag nicht bis 13 Uhr abgeholt worden sein, benachrichtigen<br />

Sie bitte den eins<strong>am</strong>melnden Verein unter 080<strong>71</strong>-50194.<br />

Bürgersprechstunden des Ersten Bürgermeisters<br />

Der Erste Bürgermeister Michael Kölbl bietet jeweils an zwei Tagen<br />

eines Monats Sprechstunden für Bürger im Rathaus an. Die<br />

nächsten Bürgersprechstunden:<br />

> Dienstag, 24. April, von 14 bis 17 Uhr<br />

> Montag, 14. Mai, von 14 bis 17 Uhr<br />

Eine telefonische Voranmeldung mit Angabe des Besprechungsthemas<br />

ist erforderlich. Anmeldung bitte bis spätestens 12 Uhr des<br />

vorhergehenden Freitags bei Maria Scharlach oder Petra Hofmeister<br />

unter 080<strong>71</strong> 105-11.<br />

Impressum<br />

Die <strong>Wasserburg</strong>er Heimatnachrichten sind<br />

das Amtsblatt der Stadt <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong>.<br />

Herausgeber, Anzeigen, Druck und Verlag:<br />

Druckerei Weigand, W<strong>am</strong>bach und Peiker GmbH<br />

Verantwortlich für den redaktionellen Teil:<br />

Stadt <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong>, Redaktion: Andreas Hiebl<br />

Anschrift der Redaktion:<br />

<strong>Wasserburg</strong>er Heimatnachrichten<br />

Marienplatz 2, 83512 <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong><br />

Tel.: (0 80 <strong>71</strong>) 1 05-19, Fax: (0 80 <strong>71</strong>) 1 05 70<br />

E-Mail: whn@stadt.wasserburg.de, Internet: www.wasserburg.de<br />

Verantwortlich für den Anzeigenteil:<br />

Druckerei Weigand, W<strong>am</strong>bach und Peiker GmbH<br />

Leitung: Herbert W<strong>am</strong>bach und Franz Peiker<br />

Anschrift des Verlages:<br />

Druckerei Weigand, W<strong>am</strong>bach und Peiker GmbH<br />

Dr.-Fritz-Huber-Str. 12, 83512 <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong><br />

Tel.: (0 80 <strong>71</strong>) 39 04, Fax: (0 80 <strong>71</strong>) 63 99<br />

E-Mail: info@weigand-druck.de,<br />

Internet: www.weigand-druck.de<br />

Auflage: 6.000 Stück<br />

Verteilung an alle Haushalte der Stadt <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong><br />

Erscheinung: Freitags, 14tägig<br />

Gestaltung und Konzept: ATNIC GmbH - Agentur für vernetzte<br />

Kommunikation, www.atnic.de<br />

Druck: Offsetdruck auf umweltfreundlichem Papier<br />

Die <strong>Wasserburg</strong>er Heimatnachrichten werden in Ausschnitten unter<br />

www.wasserburg.de auch im Internet veröffentlicht.<br />

Erscheinungstermine:<br />

Die nächsten Ausgaben der <strong>Wasserburg</strong>er Heimatnachrichten erscheinen<br />

<strong>am</strong>:<br />

> Freitag, 20. 4. 2012, Redaktionsschluss 11. 4. 2012<br />

> Freitag, 4. 5. 2012, Redaktionsschluss 25. 4. 2012<br />

(Änderungen vorbehalten)<br />

energiedialog wasserburg 2050<br />

Kostenlose Bürgersprechstunde<br />

der <strong>Wasserburg</strong>er Energieberater<br />

Im Rahmen des Energiedialogs <strong>Wasserburg</strong> 2050, einer Initiative,<br />

die das Erreichen der Klimaschutzziele in <strong>Wasserburg</strong> verfolgt,<br />

wird jeden letzten Freitag im Monat eine kostenlose Kurzberatung<br />

zum Thema Energiesparen angeboten. Der nächste Termin:<br />

> Freitag, 27. April<br />

Die Beratungen werden in der Ratsstube im 1. Obergeschoss des<br />

Rathauses in der Zeit von 16 bis 18 Uhr angeboten. Die Kurzberatung<br />

dauert 30 Minuten, richtet sich an Eigentümer und Nutzer<br />

von Immobilien im Stadtgebiet und wird abwechselnd von den<br />

Energieberatern Kai Mandel, Heinz Matzke, Jörg Plottke, Tobias<br />

Rieder und Horst Weinmann durchgeführt. Anmeldung hierzu<br />

ist erforderlich und wird von der Energieberatung der Stadtwerke<br />

<strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong>, Heinz Matzke, unter 080<strong>71</strong>/9088-22 oder per<br />

E-Mail energieberatung@stadwerke-wasserburg.de entgegengenommen.<br />

<strong>am</strong>tliche bekanntmachungen<br />

stadtkämmerei<br />

Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 26.01.2012 den Haushalt 2012<br />

beschlossen. Das Landrats<strong>am</strong>t Rosenheim als Rechtsaufsichtsbehörde<br />

hat die erforderliche Genehmigung mit Schreiben vom<br />

15.03.2012 erteilt. Die Haushaltssatzung wird nachstehend zur Erlangung<br />

der Rechtswirks<strong>am</strong>keit bekannt gemacht:<br />

Haushaltssatzung der Stadt <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong><br />

für das Haushaltsjahr 2012<br />

Aufgrund von Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt<br />

<strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong> folgende Haushaltssatzung:<br />

§ 1<br />

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr<br />

2012 wird hiermit festgesetzt;<br />

er schließt im Verwaltungshaushalt<br />

in den Einnahmen und Ausgaben mit 28.881.000,00 EUR<br />

und im Vermögenshaushalt<br />

in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.943.900,00 EUR<br />

ab.<br />

§ 2<br />

(1) Der Ges<strong>am</strong>tbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

wird auf 500.000,00 EUR festgesetzt.<br />

(2) Der Ges<strong>am</strong>tbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

des Eigenbetriebes wird auf<br />

1.690.000,00 EUR festgesetzt.<br />

§ 3<br />

(1) Der Ges<strong>am</strong>tbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im<br />

Vermögenshaushalt wird auf 8.500.000,00 EUR festgesetzt.<br />

(2) Der Ges<strong>am</strong>tbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im<br />

Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes wird auf 1.110.000,00<br />

EUR festgesetzt.<br />

§ 4<br />

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern<br />

werden wie folgt festgesetzt:<br />

1. Grundsteuer<br />

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 350 v.H.<br />

b) für die Grundstücke (B) 350 v.H.<br />

2. Gewerbesteuer 350 v.H.


7/2012 seite 3<br />

§ 5<br />

(1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung<br />

von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf<br />

4.000.000,00 EUR festgesetzt.<br />

(2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung<br />

von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes<br />

wird auf 2.000.000,00 EUR festgesetzt.<br />

§ 6<br />

Diese Haushaltssatzung tritt <strong>am</strong> 1. Januar 2012 in Kraft.<br />

<strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong>, 21.03.2012<br />

STADT WASSERBURG A. INN<br />

Michael Kölbl, 1. Bürgermeister<br />

Haushaltssatzung und Haushaltsplan liegen gemäß Art. 65 Abs. 3<br />

und Art. 26 Abs. 2 der Gemeindeordnung während des ganzen<br />

Jahres im Rathaus, Zimmer Nr. 21, zu den allgemeinen Geschäftszeiten<br />

der Stadtverwaltung zur Einsichtnahme aus.<br />

Haushaltssatzung und Haushaltsplan stehen auch im Internet unter<br />

www.wasserburg.de zur Verfügung.<br />

stadtkämmerei<br />

Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 26.01.2012 den Haushalt 2012<br />

der Heiliggeist-Spitalstiftung beschlossen. Die Haushaltssatzung<br />

enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile und wird<br />

nachstehend zur Erlangung der Rechtswirks<strong>am</strong>keit bekannt gemacht:<br />

Haushaltssatzung der Heiliggeist-Spitalstiftung<br />

<strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong> für das Haushaltsjahr 2012<br />

Aufgrund von Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Heiliggeist-Spitalstiftung<br />

folgende Haushaltssatzung:<br />

§ 1<br />

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr<br />

2012 wird hiermit festgesetzt;<br />

er schließt im Verwaltungshaushalt<br />

in den Einnahmen und Ausgaben mit 802.200,00 EUR<br />

und im Vermögenshaushalt<br />

in den Einnahmen und Ausgaben mit 338.000,00 EUR<br />

ab.<br />

§ 2<br />

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

sind nicht vorgesehen.<br />

§ 3<br />

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden<br />

nicht festgesetzt.<br />

§ 4<br />

Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem<br />

Haushaltsplan werden nicht beansprucht.<br />

§ 5<br />

Diese Haushaltssatzung tritt <strong>am</strong> 1. Januar 2012 in Kraft.<br />

<strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong>, 21.03.2012<br />

STADT WASSERBURG A. INN<br />

Michael Kölbl, 1. Bürgermeister<br />

Haushaltssatzung und Haushaltsplan liegen gemäß Art. 65 Abs. 3<br />

und Art. 26 Abs. 2 der Gemeindeordnung während des ganzen<br />

Jahres im Rathaus, Zimmer Nr. 21, zu den allgemeinen Geschäftszeiten<br />

der Stadtverwaltung zur Einsichtnahme aus.<br />

Haushaltssatzung und Haushaltsplan stehen auch im Internet unter<br />

www.wasserburg.de zur Verfügung.<br />

stadtwerke wasserburg<br />

Hiermit geben die Stadtwerke <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong> bekannt, dass<br />

sich die „Ergänzenden Bedingungen NSp u. MSp“ mit Wirkung<br />

zum 01.06.2012 ändern. Die ab 01.06.2012 gültigen Bedingungen<br />

sind nachstehend abgedruckt.<br />

<strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong>, 05.04.2012<br />

Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss<br />

sowie dessen Nutzung in Mittelspannung (ABAAN-M)<br />

der Stadtwerke <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong> - Strom<br />

I. Begriffsbestimmungen<br />

II. Regelungen zum Netzanschluss<br />

1. Netzanschluss<br />

2. Netzanschlussvertrag<br />

3. Herstellung des Netzanschlusses<br />

4. Art des Netzanschlusses<br />

5. Betrieb des Netzanschlusses<br />

6. Kostenerstattung für die Herstellung oder<br />

Änderung des Netzanschlusses<br />

7. Transformatorenanlage<br />

8. Baukostenzuschuss<br />

9. Grundstücksbenutzung<br />

10. Elektrische Anlage<br />

11. Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage<br />

12. Überprüfung der Kundenanlage<br />

13. Eigentumswechsel und Anzeige an den Netzbetreiber<br />

14. Haftung bei Herstellung und Betrieb des Netzanschlusses<br />

15. Kündigung des Netzanschlussvertrages<br />

III. Regelungen zur Anschlussnutzung<br />

1. Nutzung des Netzanschlusses<br />

2. Unterbrechung der Anschlussnutzung<br />

3. Haftung bei Störung der Anschlussnutzung<br />

4. Kündigung des Anschlussnutzungsvertrages<br />

IV. Gemeins<strong>am</strong>e Vorschriften zum Netzanschluss<br />

und der Anschlussnutzung<br />

1. Betrieb von Kundenanlagen und Verbrauchsgeräten<br />

sowie Eigenerzeugung<br />

2. Technische Anschlussbedingungen<br />

3. Zutrittsrecht<br />

4. Mess- und Steuereinrichtungen<br />

5. Zahlung und Verzug<br />

6. Unterbrechung des Netzanschlusses und der<br />

Anschlussnutzung<br />

7. Vertragsstrafe<br />

8. Gerichtsstand<br />

9. Entgelte, Bestimmungsrecht, Anpassung von Preisen<br />

10. Veröffentlichung und Änderung der<br />

Allgemeinen Bedingungen<br />

I. Begriffsbestimmungen<br />

11. Anschlussnehmer ist jede Person im Sinne von § 17 Abs. 1<br />

Satz 1 EnWG, auf deren Auftrag ein Grundstück an das Verteilernetz<br />

angeschlossen wird, sowie im Übrigen jeder Eigentümer<br />

oder Erbbauberechtigte eines Grundstücks oder Gebäudes,<br />

das an das Verteilernetz angeschlossen ist.<br />

22. Anschlussnutzer ist jeder Letztverbraucher, der einen Anschluss<br />

an das Verteilernetz zur Entnahme von Elektrizität<br />

nutzt.<br />

23. Eigenanlagen sind Anlagen zur Deckung des Eigenbedarfes,<br />

die nicht vom Netzbetreiber oder Stromlieferanten betrieben<br />

werden.<br />

24. Entnahmestelle ist das Ende des Netzanschlusses und der<br />

Punkt, an dem von einem Anschlussnutzer Strom aus dem<br />

Verteilernetz entnommen wird.<br />

25. Kunde ist der Anschlussnehmer und der Anschlussnutzer.<br />

26. Kundenanlagen sind die elektrischen Anlagen hinter dem<br />

Netzanschluss, mit Ausnahme der Messeinrichtungen.


seite 4 7/2012<br />

27. Netzanschluss ist die Verbindung des Verteilernetzes mit der<br />

Kundenanlage.<br />

28. Netzbetreiber ist der Betreiber des Verteilernetzes.<br />

29. Strom ist elektrische Energie.<br />

10. Stromlieferant ist eine natürliche oder juristische Person, deren<br />

Geschäftstätigkeit ganz oder teilweise auf den Vertrieb von<br />

Strom zum Zwecke der Belieferung von Letztverbrauchern<br />

ausgerichtet ist.<br />

11. Verteilernetz ist das örtliche Netz des Netzbetreibers, das<br />

überwiegend zur Versorgung von Letztverbrauchern mit<br />

Strom dient.<br />

II. Netzanschluss<br />

1. Netzanschluss<br />

Der Netzanschluss beginnt an der Abzweigstelle des Verteilernetzes.<br />

Er endet bei Mittelspannungs-Kabelanschlüssen an den<br />

Klemmen der Endverschlüsse und bei Mittelspannungs-Freileitungsanschlüssen<br />

an den Abspannisolatoren der ankommenden<br />

Zuleitungen, soweit im Netzanschlussvertrag nichts anderes vereinbart<br />

ist. In jedem Fall sind auf die Endverschlüsse sowie die Abspannisolatoren<br />

die Bestimmungen über den Netzanschluss anzuwenden.<br />

Das Ende des Netzanschlusses ist die Entnahmestelle.<br />

2. Netzanschlussvertrag<br />

22.1 Der Netzanschlussvertrag umfasst den Anschluss der Kundenanlage<br />

über den Netzanschluss an das Verteilernetz<br />

und dessen weiteren Betrieb. Er besteht zwischen dem Anschlussnehmer<br />

und dem Netzbetreiber.<br />

22.2 Der Netzanschlussvertrag entsteht erstmalig mit dem Anschlussnehmer,<br />

der die Herstellung des Netzanschlusses<br />

beim Netzbetreiber in Auftrag gibt. Zur Herstellung eines<br />

Netzanschlusses ist der Netzanschlussvertrag vorher schriftlich<br />

abzuschließen.<br />

22.3 Anschlussnehmer, die nicht Grundstückseigentümer oder<br />

Erbbauberechtigte sind, haben die schriftliche Zustimmung<br />

des Grundstückseigentümers zur Herstellung des Netzanschlusses<br />

unter Anerkennung der für den Anschlussnehmer<br />

aus dem Netzanschlussvertrag und den Allgemeinen Bedingungen<br />

resultierenden Verpflichtungen vor Herstellung des<br />

Netzanschlusses beizubringen.<br />

3. Herstellung des Netzanschlusses<br />

23.1 Der Netzanschluss wird durch den Netzbetreiber hergestellt.<br />

Die Herstellung des Netzanschlusses ist vom Anschlussnehmer<br />

gegenüber dem Netzbetreiber schriftlich zu beauftragen.<br />

Der Netzbetreiber wird dem Anschlussnehmer den<br />

voraussichtlichen Zeitbedarf für die Herstellung des Netzanschlusses<br />

mitteilen.<br />

23.2 Art, Zahl und Lage des Netzanschlusses werden nach Anhörung<br />

des Anschlussnehmers und unter Wahrung seiner<br />

berechtigten Interessen vom Netzbetreiber nach den anerkannten<br />

Regeln der Technik bestimmt.<br />

23.3 Der Netzbetreiber kann sich auf Wunsch des Anschlussnehmers<br />

um eine gemeins<strong>am</strong>e Verlegung von Anschlussleitungen<br />

der verschiedenen Gewerke sowie der Telekommunikationslinien<br />

im Sinne von § 3 Nr. 26 des Telekommunikationsgesetzes<br />

bemühen. Er führt die Herstellung oder Änderung<br />

des Netzanschlusses entweder selbst oder mittels Nachunternehmer<br />

durch. Wünsche des Anschlussnehmers bei der<br />

Auswahl des durchführenden Nachunternehmers können<br />

vom Netzbetreiber angemessen berücksichtigt werden. Der<br />

Anschlussnehmer ist berechtigt, die für die Herstellung<br />

des Netzanschlusses erforderlichen Erdarbeiten auf seinem<br />

Grundstück im Rahmen des technisch Möglichen und<br />

nach den Vorgaben des Netzbetreibers durchzuführen oder<br />

durchführen zu lassen.<br />

23.4 Der Anschlussnehmer hat die baulichen Voraussetzungen<br />

für die sichere Errichtung des Netzanschlusses nach den anerkannten<br />

Regeln der Technik zu schaffen und entsprechende<br />

Räumlichkeiten für den Netzanschluss kostenfrei zur Ver-<br />

fügung stellen. Gleiches gilt für gegebenenfalls erforderliche<br />

Übergabeschalt- und/oder Transformatorenanlagen.<br />

4. Art des Netzanschlusses<br />

24.1 Welche Stromart und Spannung für das Vertragsverhältnis<br />

maßgebend ist, ergibt sich daraus, an welche Stromart und Spannung<br />

die Anlage des Anschlussnehmers angeschlossen ist oder angeschlossen<br />

wird.<br />

24.2 Bei der Wahl der Stromart werden vom Netzbetreiber die<br />

Belange des Anschlussnehmers im Rahmen der jeweiligen technischen<br />

Möglichkeiten berücksichtigt.<br />

24.3 Beantragt der Anschlussnehmer eine Erhöhung der Netzanschlusskapazität<br />

und ist der Netzbetreiber dazu technisch und<br />

wirtschaftlich in der Lage, so ist darüber in einem Nachtrag zum<br />

Netzanschlussvertrag eine entsprechende Vereinbarung zwischen<br />

dem Netzbetreiber und dem Anschlussnehmer zu treffen.<br />

5. Betrieb des Netzanschlusses<br />

25.1 Der Netzanschluss gehört zu den Betriebsanlagen des Netzbetreibers<br />

und steht in dessen Eigentum. Er wird ausschließlich<br />

von diesem betrieben, unterhalten, erneuert, geändert,<br />

abgetrennt und beseitigt. Er muss für den Netzbetreiber oder<br />

einem von ihm beauftragten Dritten jederzeit zugänglich<br />

und vor Beschädigungen geschützt sein.<br />

25.2 Der Anschlussnehmer hat jegliche Einwirkungen auf den<br />

Netzanschluss zu unterlassen und Einflussnahmen Dritter<br />

auf den Netzanschluss zu verhindern, soweit ihm dies möglich<br />

ist.<br />

25.3 Jede Beschädigung des Netzanschlusses, insbesondere ein<br />

Schaden an den Anschlusssicherungen, Netzkabeln, dem<br />

Lasttrennschalter der Netzkabel (Eingangsschalter), den<br />

Klemmen der Endverschlüsse oder den Abspannisolatoren<br />

sowie das Fehlen von Plomben, ist dem Netzbetreiber unverzüglich<br />

in Textform mitzuteilen.<br />

25.4 Änderungen des Netzanschlusses werden nach Anhörung<br />

des Anschlussnehmers und unter Wahrung seiner berechtigten<br />

Interessen vom Netzbetreiber bestimmt.<br />

6. Kostenerstattung für die Herstellung oder Änderung<br />

des Netzanschlusses<br />

26.1 Der Netzbetreiber ist berechtigt, vom Anschlussnehmer die<br />

Erstattung der notwendigen Kosten für<br />

a) die Herstellung des Netzanschlusses und<br />

b) die Änderung des Netzanschlusses, die durch eine Änderung<br />

oder Erweiterung der Kundenanlage erforderlich oder<br />

aus anderen Gründen vom Anschlussnehmer - insbesondere<br />

dann, wenn die in der Vergangenheit vereinbarte Netzanschlussleistung<br />

mehrfach überschritten wurde - veranlasst<br />

werden,<br />

zu verlangen.<br />

26.2 Der Netzbetreiber ist berechtigt, für die Herstellung oder<br />

Änderung des Netzanschlusses vom Anschlussnehmer eine<br />

Vorauszahlung in angemessener Höhe zu verlangen.<br />

26.3 Kommen innerhalb von 5 Jahren nach Herstellung des Netzanschlusses<br />

weitere Anschlüsse hinzu und wird der Netzanschluss<br />

dadurch teilweise zum Bestandteil des Verteilernetzes,<br />

so hat der Netzbetreiber die Kosten neu aufzuteilen<br />

und dem Anschlussnehmer einen zu viel gezahlten Betrag<br />

zu erstatten.<br />

7. Transformatorenanlage<br />

27.1 Muss zum Netzanschluss eines Grundstücks eine besondere<br />

Transformatorenanlage aufgestellt werden, so kann der<br />

Netzbetreiber verlangen, dass der Anschlussnehmer einen<br />

geeigneten Raum oder Platz unentgeltlich für die Dauer des<br />

Netzanschlussvertrages zur Verfügung stellt. Der Netzbetreiber<br />

darf die Transformatorenanlage auch für andere Zwecke<br />

benutzen, soweit dies für den Anschlussnehmer zumutbar<br />

ist.


7/2012 seite 5<br />

27.2 Wird der Netzanschlussvertrag für das Grundstück beendet,<br />

so hat der Grundstückseigentümer die Transformatorenanlage<br />

noch 3 Jahre unentgeltlich zu dulden, es sei denn, dass<br />

ihm dies nicht zugemutet werden kann.<br />

27.3 Der Anschlussnehmer kann die Verlegung der Einrichtungen<br />

an eine andere geeignete Stelle verlangen, wenn ihm ihr<br />

Verbleiben an der bisherigen Stelle nicht zugemutet werden<br />

kann. Die Kosten der Verlegung hat der Netzbetreiber zu tragen;<br />

dies gilt nicht, soweit die Anlage dem Netzanschluss des<br />

Grundstücks dient.<br />

8. Baukostenzuschuss<br />

28.1 Der Netzbetreiber kann von dem Anschlussnehmer - neben<br />

den eigentlichen Netzanschlusskosten - einen angemessenen<br />

Baukostenzuschuss zur teilweisen Deckung der bei wirtschaftlicher<br />

Betriebsführung notwendigen Kosten für die<br />

Erstellung oder Verstärkung der örtlichen Verteileranlage<br />

des Verteilernetzes einschließlich Transformatorenstationen<br />

verlangen, soweit sich diese Anlagen ganz oder teilweise dem<br />

Versorgungsbereich zuordnen lassen, in dem der Anschluss<br />

erfolgt.<br />

28.2 Der vom Anschlussnehmer als Baukostenzuschuss zu übernehmende<br />

Kostenanteil bemisst sich, soweit zwischen dem<br />

Netzbetreiber und dem Anschlussnehmer nichts anderes<br />

vereinbart ist, nach dem Verhältnis, in dem die an seinem<br />

Netzanschluss vorzuhaltende Leistung zu der Summe der<br />

Leistungen steht, die in den im betreffenden Versorgungsbereich<br />

erstellten Verteileranlagen oder aufgrund der Verstärkung<br />

insges<strong>am</strong>t vorgehalten werden können. Der Durchmischung<br />

der jeweiligen Leistungsanforderungen ist Rechnung<br />

zu tragen. Die Kosten können auf der Grundlage der durchschnittlich<br />

für vergleichbare Fälle entstehenden Kosten pauschal<br />

berechnet werden.<br />

28.3 Der Netzbetreiber ist berechtigt, vom Anschlussnehmer einen<br />

weiteren Baukostenzuschuss zu verlangen, wenn der<br />

Anschlussnehmer seine Leistungsanforderung über das der<br />

ursprünglichen Berechnung zugrunde liegende Maß hinaus<br />

erhöht. Der Baukostenzuschuss ist nach den Ziffern 8.1 und<br />

8.2 zu bemessen, soweit zwischen dem Netzbetreiber und<br />

dem Anschlussnehmer nichts anders vereinbart ist.<br />

28.4 Der Baukostenzuschuss und die in Ziffer 6 geregelten Netzanschlusskosten<br />

sind getrennt zu errechnen und dem Anschlussnehmer<br />

aufgegliedert auszuweisen.<br />

28.5 Ziffer 6.2 gilt entsprechend.<br />

9. Grundstücksbenutzung<br />

29.1 Anschlussnehmer, die Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigte<br />

sind, haben für Zwecke der örtlichen Versorgung<br />

(Niederspannungs- und Mittelspannungsnetz) das<br />

Anbringen und Verlegen von Leitungen zur Zu- und Fortleitung<br />

von Strom über ihre im gleichen Netzgebiet liegenden<br />

Grundstücke, ferner das Anbringen von Leitungsträgern<br />

und sonstigen Einrichtungen sowie erforderliche Schutzmaßnahmen<br />

unentgeltlich zuzulassen. Diese Pflicht betrifft<br />

nur Grundstücke,<br />

a) die an das Verteilernetz angeschlossen sind,<br />

b) die vom Eigentümer im wirtschaftlichen Zus<strong>am</strong>menhang<br />

mit einem an das Netz angeschlossenen Grundstück genutzt<br />

werden, oder<br />

c) für die die Möglichkeit des Netzanschlusses sonst wirtschaftlich<br />

vorteilhaft ist.<br />

Diese Pflicht besteht nicht, wenn die Inanspruchnahme des<br />

Grundstücks den Eigentümer mehr als notwendig oder in<br />

unzumutbarer Weise belasten würde.<br />

29.2 Der Anschlussnehmer ist rechtzeitig über Art und Umfang<br />

der beabsichtigten Inanspruchnahme des Grundstücks zu<br />

benachrichtigen.<br />

29.3 Der Grundstückseigentümer kann die Verlegung der Einrichtungen<br />

verlangen, wenn sie an der bisherigen Stelle für<br />

ihn nicht mehr zumutbar sind. Die Kosten der Verlegung hat<br />

der Netzbetreiber zu tragen. Dies gilt nicht, soweit die Einrichtungen<br />

ausschließlich dem Anschluss des Grundstücks<br />

dienen.<br />

29.4 Wird die Anschlussnutzung eingestellt, so hat der Eigentümer<br />

die auf seinem Grundstück befindlichen Einrichtungen<br />

noch 3 Jahre unentgeltlich zu dulden, es sei denn, dass ihm<br />

dies nicht zugemutet werden kann.<br />

29.5 Die Ziffern 9.1 bis 9.4. gelten nicht für öffentliche Verkehrswege<br />

und -flächen sowie für Grundstücke, die durch Planfeststellung<br />

für den Bau von öffentlichen Verkehrswegen und<br />

Verkehrsflächen bestimmt sind.<br />

29.6 Zur Sicherung der in Ziffer 9.1 und 9.4 dem Netzbetreiber<br />

eingeräumten Rechte ist dieser berechtigt, von Grundstückseigentümern<br />

nach Ziffer 9.1 Satz 2 die Bewilligung von beschränkt<br />

persönlichen Dienstbarkeiten zu verlangen. Dies<br />

gilt auch dann, wenn die auf dem Grundstück errichteten<br />

Versorgungsanlagen neben der Versorgung des Grundstücks<br />

des Kunden zugleich der Stromversorgung Dritter dienen.<br />

Der Netzbetreiber ist verpflichtet, für die Bewilligung von<br />

Dienstbarkeiten an den Kunden eine angemessene Entschädigung<br />

zu leisten. Die Auszahlung der Entschädigung erfolgt<br />

nach Eintragung der jeweiligen Dienstbarkeit in das Grundbuch.<br />

29.7 Anschlussnehmer, die nicht Grundstückseigentümer oder<br />

Erbbauberechtigte sind, haben die schriftliche Zustimmung<br />

des Grundstückseigentümers zur Herstellung und Änderung<br />

des Netzanschlusses unter Anerkennung der für den<br />

Anschlussnehmer geltenden Bestimmungen des Netzanschlussvertrages<br />

und dieser allgemeinen Bedingungen beizubringen.<br />

10. Elektrische Anlage<br />

10.1 Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung<br />

und Unterhaltung der elektrischen Anlagen hinter den<br />

Klemmen der Endverschlüsse bzw. den Abspannisolatoren,<br />

mit Ausnahme der Messeinrichtungen, die nicht in seinem<br />

Eigentum stehen, ist der Anschlussnehmer verantwortlich.<br />

10.2 Unzulässige Rückwirkungen der Kundenanlage jeglicher<br />

Art auf das Verteilernetz sind auszuschließen. Um dies zu<br />

gewährleisten, darf die Kundenanlage außer durch den Netzbetreiber<br />

nur durch ein<br />

a) in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes<br />

Installationsunternehmen, oder<br />

b) ein Unternehmen, das seine ausreichende fachliche Qualifikation<br />

für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten gegenüber<br />

dem Netzbetreiber in anderer Weise nachweist,<br />

nach den Vorschriften dieser Allgemeinen Bedingungen<br />

und nach anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften sowie<br />

nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik<br />

errichtet, erweitert, geändert und, soweit die Kundenanlage<br />

zwischen den Klemmen der Endverschlüsse oder den Abspannisolatoren<br />

und den Zählern betroffen ist, unterhalten<br />

werden. Es dürfen nur Materialien und Geräte verwendet<br />

werden, die entsprechend § 49 EnWG unter Beachtung der<br />

allgemein anerkannten Regeln der Technik hergestellt sind.<br />

Die Einhaltung der Voraussetzungen nach Satz 4 wird vermutet,<br />

wenn das Zeichen einer akkreditierten Stelle, insbesondere<br />

das VDE-Zeichen, GS-Zeichen oder CE-Zeichen<br />

vorhanden ist. Der Netzbetreiber ist berechtigt, die Ausführungen<br />

der Arbeiten zu überwachen.<br />

10.3 Anlagenteile, in denen nicht gemessene elektrische Energie<br />

fließt, können vom Netzbetreiber plombiert werden. Die<br />

dafür erforderliche Ausstattung der Kundenanlage ist nach<br />

den Angaben des Netzbetreibers vom Anschlussnehmer auf<br />

dessen Kosten zu veranlassen.<br />

11. Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage<br />

11.1 Der Netzbetreiber oder dessen Beauftragter wird die Kundenanlage<br />

über den Netzanschluss an das Verteilernetz


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anschließen und den Netzanschluss bis zur Übergabestelle<br />

in Betrieb nehmen. Die Kundenanlage darf nur von einem<br />

Installationsunternehmer nach Ziffer 10.2 Satz 2 in Betrieb<br />

gesetzt werden.<br />

11.2 Jede Inbetriebsetzung der Kundenanlage, die nach Maßgabe<br />

von Ziffer 11.1 vom Netzbetreiber vorgenommen werden<br />

soll, ist bei ihm von dem Installationsunternehmen, das nach<br />

Ziffer 10.2 die Arbeiten an der Kundenanlage ausgeführt hat,<br />

schriftlich in Auftrag zu geben. Dabei ist ein vom Netzbetreiber<br />

zur Verfügung gestellter Vordruck zu verwenden.<br />

11.3 Der Netzbetreiber kann für die Inbetriebsetzung vom Anschlussnehmer<br />

Kostenerstattung verlangen. Die Kosten können<br />

vom Netzbetreiber pauschal berechnet werden.<br />

11.4 Der Anschluss von Eigenerzeugungsanlagen bedarf der vorherigen<br />

Zustimmung des Netzbetreibers in Textform. Es gelten<br />

die Technischen Bedingungen des Netzbetreibers für den<br />

Anschluss von Eigenerzeugungsanlagen.<br />

12. Überprüfung der Kundenanlage<br />

12.1 Der Netzbetreiber ist berechtigt, die Kundenanlage vor und,<br />

um unzulässige Rückwirkungen auf das Verteilernetz auszuschließen,<br />

nach ihrer Inbetriebsetzung zu überprüfen. Er<br />

wird den Anschlussnehmer auf erkannte Sicherheitsmängel<br />

aufmerks<strong>am</strong> machen und kann deren Beseitigung durch den<br />

Anschlussnehmer auf dessen Kosten verlangen.<br />

12.2 Werden Mängel festgestellt, welche die Sicherheit gefährden<br />

oder erhebliche Störungen erwarten lassen, so ist der Netzbetreiber<br />

berechtigt, den Netzanschluss zu verweigern oder<br />

die Anschlussnutzung zu unterbrechen; bei Gefahr für Leib<br />

oder Leben ist er hierzu verpflichtet.<br />

12.3 Durch Vornahme oder Unterlassung der Überprüfung der<br />

Anlage sowie durch deren Anschluss an das Verteilernetz<br />

übernimmt der Netzbetreiber keine Haftung für die Mängelfreiheit<br />

der Anlage. Dies gilt nicht, wenn er bei einer Überprüfung<br />

Mängel festgestellt hat, die eine Gefahr für Leib oder<br />

Leben darstellen.<br />

13. Eigentumswechsel und Anzeige an den Netzbetreiber<br />

13.1 Bei einem Eigentumswechsel der Kundenanlage bleibt der<br />

Netzanschlussvertrag mit dem neuen Eigentümer bestehen,<br />

sofern der bisherige Eigentümer der Anschlussnehmer gewesen<br />

ist und der Netzbetreiber nicht vom neuen Eigentümer<br />

den Abschluss eines neuen Netzanschlussvertrages verlangt.<br />

Zu diesem Zeitpunkt erlischt der Netzanschlussvertrag mit<br />

dem bisherigen Anschlussnehmer. Hinsichtlich der bis dahin<br />

begründeten Zahlungsansprüche und Verbindlichkeiten<br />

bleibt der bisherige Anschlussnehmer berechtigt und verpflichtet.<br />

13.2 Der Eigentumsübergang und die Person sowie die Anschrift<br />

des neuen Anschlussnehmers hat der bisherige Anschlussnehmer<br />

dem Netzbetreiber unverzüglich in Textform anzuzeigen.<br />

13.3 Der bisherige Anschlussnehmer hat dem neuen Anschlussnehmer<br />

Angaben zu machen zur Firma, dem Registergericht,<br />

der Registernummer und der Adresse des Netzbetreibers.<br />

13.4 Der Netzbetreiber wird dem neuen Anschlussnehmer den<br />

Fortbestand des Netzanschlussvertrages entweder in Textform<br />

bestätigen oder ihn zum Abschluss eines neuen Netzanschlussvertrages<br />

auffordern.<br />

14. Haftung bei Herstellung und Betrieb des Netzanschlusses<br />

14.1 Für Schäden, die ein Kunde bei der Herstellung und dem<br />

Betrieb des Netzanschlusses oder einer Transformatorenanlage<br />

durch den Netzbetreiber oder bei Handlungen des<br />

Netzbetreibers nach den Ziffern 9, 11 und 12 erleidet, haftet<br />

der Netzbetreiber aus Vertrag oder unerlaubter Handlung im<br />

Falle<br />

a) der Tötung oder Verletzung des Körpers oder der Gesundheit<br />

des Kunden, es sei denn, dass der Schaden vom<br />

Netzbetreiber oder einem Erfüllungs- oder Verrichtungsge-<br />

hilfen weder vorsätzlich noch fahrlässig verursacht worden<br />

ist,<br />

b) der Beschädigung einer Sache oder eines Vermögensschadens,<br />

es sei denn, dass der Schaden vom Netzbetreiber<br />

oder einem Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen weder<br />

vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht worden ist,<br />

c) der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten<br />

(Kardinalspflichten). Wird eine Kardinalspflicht<br />

vom Netzbetreiber nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig<br />

verursacht, haftet er nur für Schäden, die er bei Abschluss<br />

des Netzanschlussvertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung<br />

vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung<br />

der Umstände, die er kannte oder hätte kennen müssen, hätte<br />

voraussehen müssen.<br />

14.2 Bei nicht vorsätzlich verursachten Sach- oder Vermögensschäden<br />

ist die Haftung des Netzbetreibers nach Ziffer 14.1<br />

auf 5.000 Euro begrenzt.<br />

14.3 Die Ersatzpflicht entfällt für Schäden unter 15 Euro, sofern<br />

der Schaden nicht vorsätzlich vom Netzbetreiber verursacht<br />

worden ist.<br />

14.4 Der Kunde hat den Schaden unverzüglich dem Netzbetreiber<br />

oder, wenn dieses feststeht, dem ersatzpflichtigen Unternehmen<br />

mitzuteilen.<br />

14.5 Eine Haftung des Netzbetreibers aus dem Netzanschlussvertrag<br />

lässt seine Haftung und die Haftung dritter Unternehmen<br />

nach dem Produkthaftungsgesetz und aus anderen<br />

gesetzlichen Vorschriften unberührt.<br />

14.6 Ansprüche nach den Ziffern 14.1 bis 14.3 und 14.5 verjähren<br />

innerhalb eines Jahres, beginnend mit dem Schluss des Jahres,<br />

in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von<br />

den anspruchsbegründenden Umständen und der Person<br />

des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit<br />

erlangen müsste.<br />

15. Kündigung des Netzanschlussvertrages<br />

15.1 Der Netzanschlussvertrag besteht, bis er von einer der beiden<br />

Seiten mit einer Frist von drei Monaten auf das Ende<br />

eines Kalendermonats gekündigt wird.<br />

15.2 Der Netzbetreiber ist in den Fällen von Abschnitt IV Ziffer<br />

6.1 berechtigt, den Netzanschlussvertrag fristlos zu kündigen,<br />

in den Fällen von Abschnitt IV Ziffer 6.1 lit. a) und c)<br />

jedoch nur, wenn die Voraussetzung zur Unterbrechung des<br />

Netzanschlusses wiederholt vorliegen. Bei wiederholten Zuwiderhandlungen<br />

nach Abschnitt IV Ziffer 6.2 ist der Netzbetreiber<br />

zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn sie zwei<br />

Wochen vorher angedroht wurde; Abschnitt IV Ziffer 6.2<br />

Satz 2 und Satz 3 gelten entsprechend.<br />

15.3 Tritt an die Stelle des bisherigen Netzbetreibers ein anderes<br />

Unternehmen in die sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />

Rechte und Pflichten ein, so bedarf es hierfür nicht<br />

der Zustimmung des Anschlussnehmers. Der Wechsel des<br />

Netzbetreibers wird öffentlich bekannt gemacht. Der Anschlussnehmer<br />

ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer<br />

Frist von drei Monaten auf das Ende des der Bekanntmachung<br />

folgenden Monats zu kündigen.<br />

15.4 Die Kündigung bedarf der Schriftform.<br />

III. Anschlussnutzung<br />

1. Nutzung des Netzanschlusses<br />

1.1 Die Nutzung des Netzanschlusses setzt das Bestehen eines<br />

wirks<strong>am</strong>en Anschlussnutzungsvertrages voraus. Ohne das Bestehen<br />

eines wirks<strong>am</strong>en Netzanschlussvertrages ist eine Anschlussnutzung<br />

nicht zulässig.<br />

1.2 Der Netzbetreiber wird bei Bestehen eines Anschlussnutzungsvertrages<br />

dem Anschlussnutzer in dem im Netzanschlussvertrag<br />

vorgesehenen Umfang die Nutzung des Netzanschlusses<br />

zur Entnahme von Strom aus dem Verteilernetz<br />

jederzeit ermöglichen. Dies gilt nicht, soweit und solange der<br />

Netzbetreiber hieran durch höhere Gewalt oder sonstige Um-


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stände, deren Beseitigung ihm im Sinne des § 18 Abs. 1 Satz 2<br />

EnWG aus wirtschaftlichen Gründen nicht zugemutet werden<br />

kann, gehindert ist.<br />

1.3 Der Netzbetreiber wird Spannung und Frequenz möglichst<br />

gleich bleibend halten. Die Frequenz beträgt ca. 50 Hertz.<br />

Stellt der Kunde Anforderungen an die Stromqualität, die<br />

über die Verpflichtung nach Satz 1 hinausgehen, so obliegt es<br />

ihm selbst, auf eigene Kosten Vorkehrungen zum störungsfreien<br />

Betrieb seiner Geräte und Anlagen zu treffen.<br />

1.4 Der Anschlussnutzer hat dem Netzbetreiber unverzüglich<br />

Störungen bei der Anschlussnutzung anzuzeigen.<br />

1.5 Der Netzbetreiber ist berechtigt, zusätzliche Blindleistung<br />

und den Verbrauch von zusätzlicher Blindleistung dem Anschlussnutzer<br />

nach dem Preisblatt des Netzbetreibers in Rechnung<br />

zu stellen.<br />

1.6 Zwischen Anschlussnutzer und Netzbetreiber gelten die Regelungen<br />

in Abschnitt II Ziffern 4, 5, 9, 10.1, 10.2, 11.1 Satz 1,<br />

11.2, 11.3 sowie 12 entsprechend.<br />

2. Unterbrechung der Anschlussnutzung<br />

2.1 Die Anschlussnutzung kann vom Netzbetreiber unterbrochen<br />

werden, soweit dies zur Vornahme betriebsnotwendiger<br />

Arbeiten oder zur Vermeidung eines drohenden Netzzus<strong>am</strong>menbruchs<br />

erforderlich ist. Der Netzbetreiber wird jede Unterbrechung<br />

oder Unregelmäßigkeit möglichst unverzüglich<br />

beheben.<br />

2.2 Der Netzbetreiber wird den Anschlussnutzer bei einer beabsichtigten<br />

Unterbrechung der Anschlussnutzung rechtzeitig in<br />

geeigneter Weise, z.B. durch die Bekanntgabe in der örtlichen<br />

Presse, unterrichten. Bei kurzen Unterbrechungen ist er zur<br />

Unterrichtung nur gegenüber Anschlussnutzern verpflichtet,<br />

die zur Vermeidung von Schäden auf eine ununterbrochene<br />

Stromzufuhr angewiesen sind und dies dem Netzbetreiber unter<br />

Angabe von Gründen schriftlich vorher mitgeteilt haben.<br />

Die Pflicht zur Benachrichtigung entfällt, wenn die Unterbrechung<br />

a) nach den Umständen nicht rechtzeitig möglich ist und der<br />

Netzbetreiber dies nicht zu vertreten hat, oder<br />

b) die Beseitigung von bereits eingetretenen Unterbrechungen<br />

verzögern würde.<br />

3. Haftung bei Störung der Anschlussnutzung<br />

3.1 Soweit der Netzbetreiber für Schäden, die ein Anschlussnutzer<br />

durch Unterbrechung oder durch Unregelmäßigkeiten in<br />

der Anschlussnutzung erleidet, aus Vertrag, Anschlussnutzungsverhältnis<br />

oder unerlaubter Handlung haftet und dabei<br />

Verschulden des Unternehmens oder eines Erfüllungs- oder<br />

Verrichtungsgehilfen vorausgesetzt wird, wird hinsichtlich<br />

a) eines Vermögensschadens widerleglich vermutet, dass Vorsatz<br />

oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt,<br />

b) der Beschädigung einer Sache widerleglich vermutet, dass<br />

Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegt.<br />

Bei Vermögensschäden nach Satz 1 lit. a) ist die Haftung für<br />

sonstige Fahrlässigkeit ausgeschlossen.<br />

3.2 Bei weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursachten Sachschäden<br />

ist die Haftung des Netzbetreibers gegenüber seinen<br />

Anschlussnutzern auf jeweils 5 000 Euro begrenzt. Die Haftung<br />

für nicht vorsätzlich verursachte Sachschäden ist je Schadensereignis<br />

insges<strong>am</strong>t begrenzt auf 2,5 Millionen Euro bei bis<br />

zu 25 000 an das eigene Netz angeschlossenen Anschlussnutzern.<br />

In diese Höchstgrenzen werden auch Schäden von Anschlussnutzern<br />

in vorgelagerten Spannungsebenen einbezogen, wenn<br />

die Haftung ihnen gegenüber im Einzelfall entsprechend Satz<br />

1 begrenzt ist.<br />

3.3 Die Ziffern 1 und 2 sind auch auf Ansprüche von Anschlussnutzern<br />

anzuwenden, die diese gegen einen dritten Netzbetreiber<br />

im Sinne des § 3 Nr. 27 des Energiewirtschaftsgesetzes<br />

aus unerlaubter Handlung geltend machen. Die Haftung<br />

dritter Netzbetreiber im Sinne des § 3 Nr. 27 des Energiewirtschaftsgesetzes<br />

ist je Schadensereignis insges<strong>am</strong>t begrenzt auf<br />

das Dreifache des Höchstbetrages, für den sie nach Ziffer 2<br />

Satz 2 eigenen Anschlussnutzern gegenüber haften. Hat der<br />

dritte Netzbetreiber im Sinne des § 3 Nr. 27 des Energiewirtschaftsgesetzes<br />

keine eigenen an das Netz angeschlossene Anschlussnutzer<br />

im Sinne dieser Verordnung, so ist die Haftung<br />

insges<strong>am</strong>t auf 200 Millionen Euro begrenzt. In den Höchstbetrag<br />

nach den Sätzen 2 und 3 können auch Schadensersatzansprüche<br />

von nicht unter diese Verordnung fallenden Kunden<br />

einbezogen werden, die diese gegen das dritte Unternehmen<br />

aus unerlaubter Handlung geltend machen, wenn deren Ansprüche<br />

im Einzelfall entsprechend Ziffer 2 Satz 1 begrenzt<br />

sind. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, seinen Anschlussnutzern<br />

auf Verlangen über die mit der Schadensverursachung<br />

durch einen dritten Netzbetreiber im Sinne des § 3 Nr. 27 des<br />

Energiewirtschaftsgesetzes zus<strong>am</strong>menhängenden Tatsachen<br />

insoweit Auskunft zu geben, als sie ihm bekannt sind oder von<br />

ihm in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können und ihre<br />

Kenntnis zur Geltendmachung des Schadensersatzes erforderlich<br />

ist.<br />

3.4 Bei grob fahrlässig verursachten Vermögensschäden ist die<br />

Haftung des Netzbetreibers, an dessen Netz der Anschlussnutzer<br />

angeschlossen ist, oder eines dritten Netzbetreibers, gegen<br />

den der Anschlussnutzer Ansprüche geltend macht, gegenüber<br />

seinen Anschlussnutzern auf jeweils 5 000 Euro sowie je<br />

Schadensereignis insges<strong>am</strong>t auf 20 vom Hundert der in Ziffer<br />

2 Satz 2 sowie Ziffer 3 Satz 2 und 3 genannten Höchstbeträge<br />

begrenzt. Ziffer 2 Satz 3 sowie Ziffer 3 Satz 1, 4 und 5 gelten<br />

entsprechend.<br />

3.5 Übersteigt die Summe der Einzelschäden die jeweilige<br />

Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis<br />

gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche<br />

zur Höchstgrenze steht. Sind nach Ziffer 2 Satz 3 oder nach<br />

Ziffer 3 Satz 4, jeweils auch in Verbindung mit Ziffer 4, Schäden<br />

von nicht unter diese Verordnung fallenden Kunden in<br />

die Höchstgrenze einbezogen worden, so sind sie auch bei der<br />

Kürzung nach Satz 1 entsprechend einzubeziehen. Bei Ansprüchen<br />

nach Ziffer 3 darf die Schadensersatzquote nicht höher<br />

sein als die Quote der Kunden des dritten Netzbetreibers.<br />

3.6 Die Ersatzpflicht entfällt für Schäden unter 30 Euro, die weder<br />

vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht worden sind.<br />

3.7 Der geschädigte Anschlussnutzer hat den Schaden unverzüglich<br />

dem Netzbetreiber oder, wenn dieses feststeht, dem ersatzpflichtigen<br />

Unternehmen, mitzuteilen.<br />

3.8 Die Haftungsbegrenzungen nach den Ziffern 3.1 bis 3.7 gelten<br />

auch für Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen des Netzbetreibers.<br />

3.9 Für Schäden des Anschlussnutzers, die nicht unter Ziffer 3.1<br />

fallen, gilt Abschnitt II Ziffer 14 entsprechend.<br />

4. Kündigung des Anschlussnutzungsvertrages<br />

4.1 Für die Kündigung des Anschlussnutzungsvertrages gilt Abschnitt<br />

II Ziffer 15 entsprechend.<br />

4.2 Im Falle einer Kündigung des Netzanschlussvertrages nach<br />

Abschnitt II Ziffer 15 endet der Anschlussnutzungsvertrag mit<br />

der Beendigung des Netzanschlussvertrages.<br />

IV. Gemeins<strong>am</strong>e Vorschriften<br />

1. Betrieb von Kundenanlagen und Verbrauchsgeräten<br />

1. sowie Eigenerzeugung<br />

1.1 Elektrische Anlagen und Verbrauchsgeräte sind so zu betreiben,<br />

dass Störungen anderer Kunden des Netzbetreibers,<br />

störende Rückwirkungen auf das Netz des Netzbetreibers<br />

ausgeschlossen sind und der Betrieb von Tonfrequenz-Rundsteuereinrichtungen<br />

nicht beeinträchtigt wird. Erfolgt der<br />

Gebrauch von Strom nicht innerhalb des vom Netzbetreiber<br />

vorgegebenen Verschiebungsfaktors, hat der Anschlussnutzer<br />

auf seine Kosten entsprechende Kompensationseinrichtungen<br />

zu installieren.


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1.2 Überlastungen an der Entnahmestelle sind unzulässig.<br />

1.3 Erweiterungen und Änderungen von Kundenanlagen sowie<br />

die Verwendung zusätzlicher Verbrauchsgeräte sind dem<br />

Netzbetreiber vorher schriftlich mitzuteilen, soweit sich dadurch<br />

die an der Entnahmestelle vorzuhaltende Leistung<br />

erhöht oder mit Netzrückwirkungen zu rechnen ist. Hat der<br />

Anschlussnehmer die Kundenanlage oder Teile der Kundenanlage<br />

an einen Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung<br />

überlassen, so ist er neben diesem verantwortlich. Nähere Einzelheiten<br />

über den Inhalt kann der Netzbetreiber regeln.<br />

1.4 Vor der Errichtung einer Eigenanlage hat der Kunde dem<br />

Netzbetreiber in Textform Mitteilung zu machen. Der Kunde<br />

hat durch geeignete Maßnahmen sicher zu stellen, dass von<br />

seiner Eigenanlage keine schädlichen Rückwirkungen in das<br />

Verteilernetz möglich sind. Der Anschluss von Eigenanlagen<br />

ist mit dem Netzbetreiber vorher abzustimmen. Dieser<br />

kann den Anschluss von der Einhaltung der Technischen Anschlussbedingungen<br />

zum Schutz vor Rückspannungen abhängig<br />

machen.<br />

2. Technische Anschlussbedingungen<br />

Der Netzbetreiber ist berechtigt, in Form von Technischen Anschlussbedingungen<br />

weitere technische Anforderungen an den<br />

Netzanschluss und andere Anlagenteile sowie an den Betrieb der<br />

Kundenanlage einschließlich der Eigenanlagen festzulegen, soweit<br />

dies aus Gründen der sicheren und störungsfreien Versorgung,<br />

insbesondere im Hinblick auf die Erfordernisse des Verteilernetzes<br />

notwendig ist. Diese Anforderungen müssen den allgemein<br />

anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Der Anschluss bestimmter<br />

Verbrauchsgeräte kann in den Technischen Anschlussbedingungen<br />

von der vorherigen Zustimmung des Netzbetreibers<br />

in Textform abhängig gemacht werden. Die Zustimmung darf nur<br />

dann verweigert werden, wenn der Anschluss eine sichere und<br />

störungsfreie Versorgung gefährden würde.<br />

3. Zutrittsrecht<br />

Der Kunde hat nach vorheriger Benachrichtigung dem mit einem<br />

Ausweis versehenen Beauftragten des Netzbetreibers oder des<br />

Messstellenbetreibers jederzeit während der üblichen Geschäftszeiten<br />

den Zutritt zu seinem Grundstück und zu seinen Räumen<br />

zu gestatten, soweit dies für die Prüfung und Ablesung der technischen<br />

Einrichtungen und Messeinrichtungen sowie zur Unterbrechung<br />

des Netzanschlusses und/oder der Anschlussnutzung erforderlich<br />

ist. Die vorherige Benachrichtigung ist in den Fällen der<br />

nachfolgenden Ziffer 6.1 lit. a) und lit. c) nicht erforderlich. Der<br />

Netzbetreiber ist berechtigt, in der Zugangstür zur Mittelspannungsschaltanlagen<br />

einschließlich des/der Traforaumes/-räume<br />

ein eigenes Schließsystem einzusetzen.<br />

4. Mess- und Steuereinrichtungen<br />

4.1 Für Mess- und Steuereinrichtungen hat der Kunde Zählerplätze<br />

nach den anerkannten Regeln der Technik und unter<br />

Beachtung der Technischen Anschlussbedingungen nach Abschnitt<br />

IV, Ziffer 2 kostenfrei zur Verfügung zu stellen, die jederzeit<br />

leicht zugänglich sein müssen.<br />

4.2 Der Netzbetreiber hat das Recht, wenn er nicht selbst Messstellenbetreiber<br />

ist, auf eigene Kosten eigene Messeinrichtungen<br />

einzubauen oder von Dritten einbauen zu lassen und<br />

eigene Messungen vorzunehmen, wenn dies für den Kunden<br />

oder den Messstellenbetreiber nicht unzumutbar ist. Das gleiche<br />

Recht steht dem Netzbetreiber zu, wenn der Messstellenbetreiber<br />

seinen vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen<br />

nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt.<br />

4.3 Der Kunde kann nach vorheriger Abstimmung mit dem Netzbetreiber<br />

auf eigene Kosten eigene Messgeräte durch ein Unternehmen<br />

nach Abschnitt II Ziffer 10.2 installieren lassen.<br />

4.4 Es sind die Messwerte des Messstellenbetreibers abrechnungsrelevant,<br />

es sei denn, es liegt ein offensichtlicher Fehler vor. Ist<br />

dies der Fall, gelten, soweit vorhanden, die durch die Messgeräte<br />

nach Ziffer 4.2 oder Ziffer 4.3 erfassten Werte, wenn diese<br />

den eichrechtlichen Vorschriften entsprechen.<br />

4.5 Der Netzbetreiber ist verpflichtet, auf Verlangen des Anschlussnehmers<br />

einer Verlegung der Mess- und Steuereinrichtungen<br />

zuzustimmen, wenn dies ohne Beeinträchtigung einer<br />

einwandfreien Messung möglich ist. Der Anschlussnehmer<br />

hat die Kosten einer Verlegung der Mess- und Steuereinrichtungen<br />

zu tragen.<br />

4.6 Der Kunde hat den Verlust, Beschädigungen und Störungen<br />

von Mess- und Steuereinrichtungen dem Netzbetreiber und<br />

dem Messstellenbetreiber unverzüglich mitzuteilen. Er haftet<br />

für das Abhandenkommen und die Beschädigung von Mess-<br />

und Steuereinrichtungen, soweit ihn hieran ein Verschulden<br />

trifft.<br />

5. Zahlung und Verzug<br />

5.1 Rechnungen werden zu dem vom Netzbetreiber in der Rechnung<br />

angegebenen Zeitpunkt, frühestens jedoch zwei Wochen<br />

nach Zugang der Zahlungsaufforderung, fällig. Einwände gegen<br />

Rechnungen des Netzbetreibers berechtigen den Kunden<br />

zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung nur,<br />

soweit offensichtliche Fehler vorliegen.<br />

5.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden, kann der Netzbetreiber,<br />

wenn er erneut zur Zahlung auffordert oder den Betrag durch<br />

einen von ihm beauftragten Dritten einziehen lässt, die dadurch<br />

entstandenen Kosten auch pauschal berechnen. Maßgebend<br />

ist der Zahlungseingang auf dem Konto des Netzbetreibers.<br />

5.3 Gegen Ansprüche des Netzbetreibers kann vom Kunden nur<br />

mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen<br />

aufgerechnet werden.<br />

6. Unterbrechung des Netzanschlusses und der<br />

6. Anschlussnutzung<br />

6.1 Der Netzbetreiber ist berechtigt, den Netzanschluss und/oder<br />

die Anschlussnutzung fristlos und entschädigungsfrei zu unterbrechen,<br />

wenn der Kunde diesen Allgemeinen Bedingungen<br />

zuwiderhandelt und die Unterbrechung erforderlich ist,<br />

um<br />

a) eine unmittelbare Gefahr für die Sicherheit von Personen<br />

oder Anlagen abzuwenden,<br />

b) die Anschlussnutzung unter Umgehung, Beeinflussung<br />

oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern,<br />

oder<br />

c) zu gewährleisten, dass Störungen anderer Kunden oder<br />

störende Rückwirkungen auf Einrichtungen des Netzbetreibers<br />

oder Dritter ausgeschlossen sind.<br />

6.2 Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung<br />

einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist<br />

der Netzbetreiber berechtigt, den Netzanschluss und die Anschlussnutzung<br />

zwei Wochen nach Androhung gegenüber<br />

dem Kunden zu unterbrechen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen<br />

der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung<br />

stehen und hinreichende Aussicht besteht, dass<br />

der Kunde zukünftig seinen Verpflichtungen nachkommt.<br />

Dies hat der Kunde gegenüber dem Netzbetreiber glaubhaft<br />

nach § 294 ZPO schriftlich nachzuweisen.<br />

6.3 Der Netzanschluss und die Anschlussnutzung können vom<br />

Ne tzer vertraglich vereinbart ist, der Stromlieferant die Voraussetzung<br />

der Unterbrechung der Anschlussnutzung gegenüber<br />

dem Netzbetreiber glaubhaft versichert und den<br />

Netzbetreiber auf erstes Anfordern von sämtlichen Schadensersatzansprüchen<br />

freistellt, die sich aus einer unberechtigten<br />

Unterbrechung ergeben oder ergeben können. Dabei ist vom<br />

Stromlieferanten auch glaubhaft gegenüber dem Netzbetreiber<br />

zu versichern, dass dem Kunden keine Einwendungen<br />

oder Einreden gegenüber dem Stromlieferanten zustehen, die<br />

die Voraussetzungen der Unterbrechung der Anschlussnutzung<br />

entfallen lassen.<br />

6.5 Der Netzbetreiber hat die Unterbrechung des Netzanschlusses<br />

und der Anschlussnutzung nach den Ziffern 6.1 bis 6.4


7/2012 seite 9<br />

unverzüglich wieder aufzuheben, sobald die Gründe für die<br />

Unterbrechung entfallen sind und der Kunde, oder im Falle<br />

von Ziffer 6.4 der Stromlieferant, die Kosten der Unterbrechung<br />

und Wiederherstellung des Netzanschlusses und der<br />

Anschlussnutzung dem Netzbetreiber in voller Höhe ersetzt<br />

hat. Die Kosten können vom Netzbetreiber pauschal berechnet<br />

werden.<br />

7. Vertragsstrafe<br />

7.1 Verbraucht der Kunde Strom unter Umgehung, Beeinflussung<br />

oder vor der Anbringung der Messeinrichtungen oder nach<br />

der Unterbrechung des Netzanschlusses oder der Anschlussnutzung,<br />

ist der Netzbetreiber berechtigt, vom Kunden für<br />

die Dauer des unbefugten Verbrauchs eine Vertragsstrafe zu<br />

verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Verbrauchs<br />

auf der Grundlage einer täglichen Nutzung von bis zu zehn<br />

Stunden nach den für vergleichbare Kunden geltenden Preisen<br />

zu berechnen.<br />

7.2 Ist die Dauer des unbefugten Verbrauchs nicht festzustellen,<br />

so kann die Vertragsstrafe für einen geschätzten Zeitraum, der<br />

ein Jahr nicht überschreiten darf, verlangt werden.<br />

8. Gerichtsstand<br />

Gerichtsstand ist der Ort des Netzanschlusses und der Anschlussnutzung.<br />

9. Entgelte, Bestimmungsrecht, Anpassung von Preisen<br />

9.1 Die Höhe der Entgelte für die Leistungen des Netzbetreibers<br />

ergibt sich aus dem jeweils gültigen Preisblatt des Netzbetreibers.<br />

Für dort nicht aufgeführte Leistungen, die im Auftrag<br />

des Kunden oder dessen mutmaßlichen Interesse vom Netzbetreiber<br />

erbracht werden und die, nach den Umständen zu<br />

urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, kann der<br />

Netzbetreiber die Höhe der Entgelte nach billigem Ermessen<br />

(§ 315 BGB) bestimmen.<br />

9.2 Die im Preisblatt angegebenen Preise können vom Netzbetreiber<br />

angepasst werden, wenn dies wegen der Änderung oder<br />

Einführung von Steuern, Abgaben oder anderen Ausgleichsleistungen<br />

veranlasst ist. Der Kunde wird vom Netzbetreiber<br />

rechtzeitig über etwaige Preisänderungen informiert. Er hat<br />

das Recht, den Vertrag binnen 4 Wochen nach Bekanntgabe<br />

des Zeitpunktes des Eintritts der Preisänderung zu kündigen,<br />

wenn eine Preiserhöhung deutlich höher ist, als die Steigerung<br />

der Lebenshaltungskosten seit Abschluss des Vertrages oder<br />

seit der letzten Preiserhöhung und mindestens 5 vom Hundert<br />

beträgt.<br />

9.3 Neben den in Ziffer 9.2 genannten Gründen ist der Netzbetreiber<br />

berechtigt, die im Preisblatt angegebenen Entgelte<br />

entsprechend allgemeiner Kosten- und Preiserhöhungen zu<br />

erhöhen oder zu verringern. Ziffer 9.2 Satz 2 und 3 gelten entsprechend.<br />

9.4 Änderungen der im Preisblatt angegebenen Preise gelten<br />

als vom Kunden genehmigt, wenn er nicht innerhalb von 4<br />

Wochen, gerechnet vom Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung<br />

oder der individuellen Bekanntgabe, der vom Netzbetreiber<br />

mitgeteilten Preisänderung widerspricht und der<br />

Netzbetreiber bei Veröffentlichung oder Mitteilung der Preisänderung<br />

darauf hinweist, dass bei nicht rechtzeitigem Widerspruch<br />

des Kunden gegen die Preisänderung diese zwischen<br />

dem Netzbetreiber und dem Kunden zu dem in der Veröffentlichung<br />

angegebenen Zeitpunkt gilt.<br />

9.5 Für alle Leistungen des Netzbetreibers gilt die jeweils geltende<br />

Umsatzsteuer, derzeit 19 %, soweit diese im Preisblatt nicht als<br />

umsatzsteuerfrei ausgewiesen sind.<br />

10. Veröffentlichung und Änderung der<br />

10. Allgemeinen Bedingungen<br />

10.1 Der Netzbetreiber wird jedem Neukunden bei Abschluss<br />

eines Netzanschluss- oder Anschlussnutzungsvertrages und<br />

den übrigen Kunden auf Verlangen die Allgemeinen Bedingungen<br />

zur Verfügung stellen und diese auf seiner Internetseite<br />

veröffentlichen.<br />

10.2 Änderungen der Allgemeinen Bedingungen werden erst<br />

nach öffentlicher Bekanntgabe wirks<strong>am</strong>. Der Netzbetreiber<br />

wird Änderungen unverzüglich nach der öffentlichen Bekanntgabe<br />

auf seiner Internetseite veröffentlichen.<br />

10.3 Ziffer 9.4 gilt entsprechend.<br />

10.4 Wird aufgrund des EnWG vom Gesetzgeber eine Rechtsverordnung<br />

zum Netzanschluss oder dessen Nutzung in Mittelspannung<br />

erlassen oder werden von der Regulierungsbehörde<br />

verbindliche Vorgaben zum Netzanschluss oder zur<br />

Anschlussnutzung in Mittelspannung gemacht, so bleibt dieser<br />

Vertrag bestehen, soweit dies von der Rechtsverordnung<br />

oder den Vorgaben zugelassen wird und die Regelungen dieses<br />

Vertrages mit der Rechtsverordnung oder den Vorgaben<br />

übereinstimmen oder diesen nicht widersprechen.<br />

Stand: Juni 2012<br />

stadtwerke wasserburg<br />

Hiermit geben die Stadtwerke <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong> bekannt, dass<br />

sich die „Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss sowie<br />

dessen Nutzung in Mittelspannung (ABAAN-M)“ mit Wirkung<br />

zum 01.06.2012 ändern. Die ab 01.06.2012 gültigen Bedingungen<br />

sind untenstehend abgedruckt.<br />

<strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong>, 05.04.2012<br />

Ergänzende Bedingungen<br />

der Stadtwerke <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong><br />

zur<br />

Verordnung über Allgemeine Bedingungen<br />

für den Netzanschluss und dessen Nutzung<br />

für die Elektrizitätsversorgung (EB-NSP und MSP)<br />

Vorbemerkung<br />

Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) gilt in Niederspannung<br />

für alle nach dem 12. Juli 2005 abgeschlossenen Netzanschlussverträge<br />

und ist auch auf alle Anschlussnutzungsverträge<br />

in Niederspannung anzuwenden, die vor Inkrafttreten der NAV<br />

bestanden. Sie gilt nicht für den Netzanschluss von Anlagen zur<br />

Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien und aus Grubengas<br />

sowie in Mittel- und Hochspannung.<br />

Die nachfolgenden Ergänzenden Bedingungen konkretisieren in<br />

Verbindung mit den „Technischen Anschlussbedingungen“ und<br />

den Preisblättern, abrufbar unter<br />

www.stadtwerke-wasserburg.de,<br />

die NAV, gelten aber auch, soweit nicht anderes vereinbart ist, für<br />

den Netzanschluss und die Anschlussnutzung in Mittelspannung.<br />

I. Netzanschluss<br />

1. Beauftragung des Netzanschlusses (§ 2 und § 4 NAV)<br />

1.1 Die Herstellung oder Änderung des Netzanschlusses sind vom<br />

Anschlussnehmer unter Verwendung des vom Netzbetreiber<br />

hierzu zur Verfügung gestellten Anschlussnutzungsvertrages<br />

schriftlich beim Netzbetreiber zu beauftragen.<br />

1.2 Der Netzanschlussvertrag einschließlich das Datenblatt sind<br />

vom Anschlussnehmer auszufüllen und der unterschriebene<br />

Netzanschlussvertrag – zus<strong>am</strong>men mit einer maßstabsgerechten<br />

Grundrisszeichnung sowie einem <strong>am</strong>tlichen Lageplan mit<br />

dem Maßstab 1:250, 1:500 oder 1:1000 – an den Netzbetreiber<br />

zurückzusenden.<br />

1.3 Die Übersendung des ausgefüllten Netzanschlussvertrages<br />

durch den Anschlussnehmer gilt als Auftrag an den Netzbetreiber<br />

zur Herstellung oder Änderung des Netzanschlusses.<br />

1.4 Der Netzbetreiber wird den Auftrag prüfen, insbesondere in<br />

technischer Hinsicht. Bei Annahme des Auftrages wird er den<br />

Anschlussnehmer hierüber durch die Übersendung eines vom


seite 10 7/2012<br />

Netzbetreiber unterzeichneten Exemplars des Netzanschlussvertrages<br />

unterrichten und ihn dabei über die Kosten für die<br />

Herstellung oder Änderung des Netzanschlusses, der Inbetriebnahme<br />

der Kundenanlage und die Höhe des Baukostenzuschusses<br />

informieren.<br />

1.5 Weiter teilt er dem Anschlussnehmer den voraussichtlichen<br />

Ausführungszeitraum und Zeitbedarf für die Herstellung<br />

oder Änderung des Netzanschlusses mit. Verzögerungen bei<br />

der Herstellung oder Änderung des Netzanschlusses, die vom<br />

Netzbetreiber nicht zu vertreten sind, führen zu einer entsprechenden<br />

Verlängerung der Ausführungsfristen.<br />

2. Netzanschluss (§§ 5 bis 8 NAV)<br />

2.1 Jedes Grundstück, das eine eigene wirtschaftliche Einheit bildet,<br />

was insbesondere dann der Fall ist, wenn diesem Grundstück<br />

eine eigene Hausnummer zugeordnet ist, wird über<br />

einen eigenen Netzanschluss an das Verteilernetz des Netzbetreiber<br />

angeschlossen. Ausnahmen gelten nur bei berechtigtem<br />

Interesse des Anschlussnehmers, die er dem Netzbetreiber<br />

in Textform nachzuweisen hat.<br />

2.2 Der Anschlussnehmer ist verpflichtet, die Trasse des Netzanschlusses<br />

auf seinem Grundstück dauerhaft zugänglich zu<br />

halten. Insbesondere sind Überbauungen und -pflanzungen<br />

der Trasse unzulässig, wenn hierdurch der Zugang zum Netzanschluss<br />

oder die Betriebssicherheit des Netzanschlusses beeinträchtigt<br />

werden könnte.<br />

2.3 Als Änderung eines Netzanschlusses gilt insbesondere der<br />

Austausch des Hausanschlusskastens gegen einen stärkeren<br />

sowie die Verstärkung des Leitungsquerschnitts sowie der<br />

Hausanschlusssicherung.<br />

2.4 Wird der Netzanschlussvertrag beendet, ist der Netzbetreiber<br />

berechtigt, den Netzanschluss von seinem Verteilernetz zu<br />

trennen.<br />

3. Kosten und Preise für den Netzanschluss (§ 9 NAV)<br />

3.1 Der Anschlussnehmer erstattet dem Netzbetreiber insbesondere<br />

die Kosten für die<br />

a) erstmalige Herstellung des Netzanschlusses (Hausanschluss),<br />

b) Herstellung eines provisorischen Netzanschlusses (z.B.<br />

Baustromanschluss oder Kurzzeitanschlüsse für Schausteller)<br />

an eine Entnahmestelle,<br />

c) Änderung des Netzanschlusses, sowie<br />

d) Außerbetriebnahme und die Stilllegung eines Netzanschlusses.<br />

Die Kosten nach lit. a), b) c) und d) berechnet der Netzbetreiber<br />

gemäß Preisblatt nach tatsächlichem Aufwand, wenn<br />

keine andere Vereinbarung getroffen wurde.<br />

3.2 Die Ermittlung der Hausanschlusslänge ergibt sich aus der<br />

Lage des Anschlusspunktes, der vorhandenen Straßensituation<br />

und Leitungstrassen und dem gewünschten Leitungsverlauf<br />

im anzuschließenden Grundstück.<br />

4. Eigenleistungen des Anschlussnehmers (§ 9 NAV)<br />

4.1 Eigenleistungen des Anschlussnehmers im Zus<strong>am</strong>menhang<br />

mit der Herstellung des Netzanschlusses, insbesondere die<br />

Ausführung von Erdarbeiten oder Mauerdurchbrüchen durch<br />

den Anschlussnehmer selbst oder in dessen Auftrag durch<br />

Dritte, sind vorher mit dem Netzbetreiber abzustimmen und<br />

in Textform festzuhalten.<br />

4.2 Die Ausführung von Eigenleistungen muss fach- und sachgerecht<br />

nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik<br />

und unter Berücksichtung der Vorgaben des Netzbetreibers<br />

erfolgen. Dies gilt insbesondere für das Ausschachten, Verlegen<br />

des Warnbandes sowie die Wiederanfüllung inklusive<br />

Sandbeistellung und das Verdichten. Die Baustellenabsicherung<br />

während der Ausführung von Eigenleistungen hat der<br />

Anschlussnehmer auf eigenes Risiko zu gewährleisten.<br />

4.3 Entstehen dem Netzbetreiber durch nicht sach- und fachge-<br />

rechte Eigenleistungen des Anschlussnehmers Mehraufwendungen,<br />

hat diese der Anschlussnehmer dem Netzbetreiber zu<br />

erstatten.<br />

II. Baukostenzuschuss ( §§ 11, 29 NAV)<br />

1. Für den Anschluss an das Niederspannungsnetz ist vom Anschlussnehmer,<br />

soweit die Leistungsanforderung 30 kW übersteigt,<br />

ein Baukostenzuschuss zu zahlen. Der Baukostenzuschuss<br />

im Niederspannungsnetz beträgt 50% der ansetzbaren<br />

Kosten. Der Baukostenzuschuss wird auf der Grundlage der<br />

Leistungsanforderung bzw. auf Grundlage der gemessenen<br />

Leistung berechnet.<br />

Für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz ist vom Anschlussnehmer<br />

ein Baukostenzuschuss zu zahlen. Der Baukostenzuschuss<br />

im Mittelspannungsnetz beträgt 70% der ansetzbaren<br />

Kosten. Der Baukostenzuschuss wird auf der Grundlage<br />

der Leistungsanforderung bzw. auf Grundlage der gemessenen<br />

Leistung berechnet.<br />

2. Der Anschlussnehmer zahlt dem Netzbetreiber einen weiteren<br />

Baukostenzuschuss, wenn er seine Leistungsanforderung über<br />

das der ursprünglichen Berechnung zu Grunde liegende Maß<br />

hinaus erhöht. Der weitere Baukostenzuschuss wird nach Ziffer<br />

1 berechnet.<br />

III. Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage ( § 14 NAV)<br />

1. Voraussetzung der Inbetriebsetzung<br />

1.1 Die Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage (Kundenanlage)<br />

findet statt nach der Fertigstellung eines neuen oder geänderten<br />

Netzanschlusses und ist unter Verwendung des vom Netzbetreiber<br />

hierzu zur Verfügung gestellten Vordrucks beim<br />

Netzbetreiber zu beantragen.<br />

1.2 Voraussetzung für die Inbetriebsetzung der Kundenanlage ist<br />

die Einhaltung der technischen Anforderungen, die den anerkannten<br />

Regeln der Technik entsprechen müssen.<br />

1.3 Die Inbetriebsetzung der Kundenanlage erfolgt durch den<br />

Netzbetreiber oder durch ein in das Installateurverzeichnis<br />

eingetragenes Installationsunternehmen.<br />

1.4 Die Inbetriebsetzung der Kundenanlage ist in der Regel von<br />

der vollständigen Bezahlung der Netzanschlusskosten sowie<br />

des Baukostenzuschusses abhängig.<br />

2. Kosten<br />

2.1 Der Anschlussnehmer hat für die Inbetriebsetzung der Kundenanlage<br />

durch den Netzbetreiber (z.B. Einsetzen der Hausanschlusssicherung,<br />

Setzen des Zählers) an diesen die im<br />

Preisblatt des Netzbetreibers veröffentlichten Pauschalsätze zu<br />

bezahlen. Dies gilt auch für die nachträgliche Anbringung von<br />

zusätzlichen Mess- und Steuereinrichtungen, wenn dies durch<br />

das Verhalten des Anschlussnehmers veranlasst wurde.<br />

2.2 Ist eine vom Anschlussnehmer beantragte Inbetriebsetzung<br />

durch den Netzbetreiber aufgrund bestehender Mängel der<br />

Kundenanlage nicht möglich, so kann der Netzbetreiber die<br />

Kosten für seinen vergeblichen Inbetriebsetzungsaufwand<br />

dem Anschlussnehmer nach Pauschalsätzen berechnen.<br />

2.3 Die Kosten für die Auswechslung schadhafter Hausanschlusssicherungen<br />

und Sicherungen vor den Messeinrichtungen<br />

werden in der Regel nach Pauschalsätzen berechnet.<br />

2.4 Für die Einstellung der Versorgung wegen Zuwiderhandlungen<br />

des Anschlussnehmers gegen seine Verpflichtungen gegenüber<br />

dem Netzbetreiber kann der Netzbetreiber dem Anschlussnehmer<br />

Pauschalsätzen berechnen.<br />

IV. Sonstige Pauschalen und Kosten<br />

Neben den in den Abschnitten I. bis III. genannten Kosten und<br />

Pauschalen, kann der Netzbetreiber auch die sonstigen im Preisblatt<br />

angegebenen Kosten und Pauschalen vom Anschlussnehmer<br />

verlangen, wenn die jeweils zugrunde liegenden Sachverhalte vorliegen.<br />

Für im Preisblatt des Netzbetreibers nicht aufgeführte Leistungen,<br />

die im Auftrag des Kunden oder dessen mutmaßlichem


7/2012 seite 11<br />

Interesse vom Netzbetreiber erbracht werden und die, nach den<br />

Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten<br />

sind, kann der Netzbetreiber die Höhe der Entgelte nach billigem<br />

Ermessen (§ 315 BGB) bestimmen.<br />

V. Voraus- und Abschlagszahlungen<br />

V. (§§ 9 Abs. 2 und 11 Abs. 6 NAV)<br />

1. Der Netzbetreiber ist berechtigt, für die Herstellung und Änderung<br />

des Netzanschlusses, den Baukostenzuschuss und sonstige<br />

Leistungen des Netzbetreibers vom Anschlussnehmer angemessene<br />

Vorauszahlungen zu verlangen, wenn nach den Umständen<br />

des Einzelfalles Grund zu der Annahme besteht, dass der<br />

Anschlussnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber<br />

dem Netzbetreiber nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt.<br />

Dies gilt insbesondere dann, wenn der Anschlussnehmer mit<br />

anderen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Netzbetreiber<br />

in Rückstand ist oder eine vom Netzbetreiber über den<br />

Anschlussnehmer eingeholte Auskunft einer allgemein im Geschäftsleben<br />

anerkannten Auskunftei (z. B. Creditreform) über<br />

seine wirtschaftlichen Verhältnisse die berechtigte Besorgnis<br />

zulässt, dass er seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem Netzanschlussvertrag<br />

nicht oder nicht rechtzeitig nach kommt.<br />

2. Abschlagszahlungen auf die Netzanschlusskosten kann der<br />

Netzbetreiber vom Anschlussnehmer insbesondere dann fordern,<br />

wenn der Anschlussnehmer mehrere Netzanschlüsse<br />

beim Netzbetreiber beauftragt hat, oder auf den Baukostenzuschuss<br />

bei größeren Objekten entsprechend dem Baufortschritt<br />

der örtlichen Verteileranlagen.<br />

VI. Technische Anschlussbedingungen (§ 20 NAV)<br />

1. Die technischen Anforderungen an den Netzanschluss und andere<br />

Anlagenteile sowie an den Betrieb der Anlage einschließlich<br />

der Eigenanlage des Anschlussnehmers sind in den Technischen<br />

Anschlussbedingungen des Netzbetreibers festgelegt.<br />

2. Die Technischen Anschlussbedingungen sind für den Anschlussnehmer<br />

und -nutzer verbindlich und auf der Internetseite<br />

des Netzbetreibers abrufbar.<br />

VII. Fälligkeit, Zahlungen und Verzug (§ 23 NAV)<br />

1. Die vom Netzbetreiber nach seinem Preisblatt festgelegten<br />

Pauschalbeträge werden grundsätzlich mit dem Zeitpunkt des<br />

Endes der zugrunde liegenden Leistungserbringung fällig und<br />

sind spätestens zwei Wochen nach Zugang der Rechnung des<br />

Netzbetreibers zu bezahlen. Ist in der Rechnung ein Zahlungsdatum<br />

angegeben, ist dieses maßgebend, wenn es nicht vor dem<br />

Zahlungstermin nach Satz 1 liegt.<br />

2. Der Anschlussnehmer kommt in Verzug, wenn er nicht innerhalb<br />

von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung<br />

zahlt, worauf hiermit hingewiesen wird.<br />

3. Der Verzugszins richtet sich nach § 288 BGB. Die Geltendmachung<br />

eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt dem<br />

Netzbetreiber vorbehalten.<br />

4. Für Mahnungen kann der Netzbetreiber dem Anschlussnehmer<br />

- neben Verzugszinsen und weitere Schäden des Netzbetreibers<br />

- Pauschalbeträge nach dem Preisblatt des Netzbetreibers<br />

berechnen.<br />

VIII. Inkrafttreten<br />

1. Die Ergänzenden Bedingungen treten mit ihrer öffentlichen<br />

Bekanntgabe auf der Internetseite des Netzbetreibers in Kraft<br />

und gelten bis zu einer Änderung, die auf der Internetseite des<br />

Netzbetreibers veröffentlicht wird.<br />

2. Ziffer 1 gilt auch für die Technischen Anschlussbedingungen,<br />

die vom Netzbetreiber bereits an die zuständige Regulierungsbehörde<br />

mitgeteilt sind.<br />

Stand: Juni 2012<br />

Ende des <strong>am</strong>tlichen Teils<br />

informationen aus dem rathaus<br />

stadtkämmerei<br />

Der städtische Haushalt 2012<br />

Der Haushaltsplan der Stadt <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong> für das Jahr 2012<br />

hat ein Ges<strong>am</strong>tvolumen von 34.824.900 Euro. Durch den Beschluss<br />

der Haushaltssatzung wird der Haushaltsplan formell festgesetzt<br />

und bildet d<strong>am</strong>it die verbindliche Grundlage für die Wirtschaftsführung<br />

der Stadt <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong>. Im Haushaltsplan werden<br />

alle voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben der städtischen<br />

Einrichtungen (z.B. Stadtverwaltung, Schulen, Kindergärten, Museen,<br />

Bibliothek, Bauhof, Kläranlage) veranschlagt.<br />

Der Haushalt der Stadt <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong> wird nach dem k<strong>am</strong>eralen<br />

Prinzip aufgestellt. Die K<strong>am</strong>eralistik stellt zahlungswirks<strong>am</strong>e<br />

Vorgänge dar und unterscheidet sich dadurch von der kaufmännischen<br />

Buchführung, die durch Ermittlung von Aufwand und Ertrag<br />

auf ein Betriebsergebnis gerichtet ist. Soweit es zweckmäßig<br />

ist, enthält jedoch auch der K<strong>am</strong>eralhaushalt betriebswirtschaftliche<br />

Elemente (z. B. Darstellung des Werteverzehrs von Anlagegütern<br />

durch Abschreibungen, interne Leistungsverrechnung etc.).<br />

Mit Hilfe des Haushaltsplans werden die zur Verfügung stehenden<br />

Mittel den jeweiligen Aufgabenbereichen zugeteilt. Die Systematik<br />

des Haushalts ist für alle Kommunen durch Rechtsvorschriften<br />

verbindlich festgelegt.<br />

Der Haushaltsplan besteht aus dem Verwaltungs- und dem Vermögenshaushalt.<br />

Der Verwaltungshaushalt enthält die laufenden<br />

Einnahmen und Ausgaben, während im Vermögenshaushalt die<br />

Investitionen und deren Finanzierung dargestellt sind. Beide<br />

Haushaltsteile müssen jeweils ausgeglichen sein.<br />

Im Folgenden werden die Eckdaten des Haushalts 2012 dargestellt.<br />

Verwaltungshaushalt<br />

Der Verwaltungshaushalt 2012 umfasst Einnahmen und Ausgaben<br />

in Höhe von 28.881.000 Euro. Nach einem schwierigen Jahr<br />

2011, das von einer hohen Umlagelast bei gleichzeitig rückläufigen<br />

Steuereinnahmen geprägt war, haben sich die Voraussetzungen im<br />

laufenden Jahr wieder normalisiert.<br />

Wichtigste Einnahmequelle für die Stadt <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong> ist die<br />

Gewerbesteuer, deren Aufkommen jedoch starken Schwankungen<br />

unterliegt. Der Ansatz für 2012 liegt mit 8,8 Mio. Euro etwas über<br />

dem Durchschnitt der Ergebnisse der vergangenen 15 Jahre.<br />

Auch die zweite große Einnahmequelle der Stadt, die Beteiligung<br />

an der Einkommensteuer ist nicht frei von Schwankungen, die<br />

konjunkturell oder durch Änderungen in der Steuergesetzgebung<br />

bedingt sein können. Der Ansatz für das Jahr 2012 beträgt 5,07<br />

Mio. Euro.<br />

Die Kommunen erhalten gemäß Art. 106 Abs. 5 des Grundgesetzes<br />

15 % des Aufkommens an der Lohn- und Einkommensteuer,<br />

den Rest teilen sich Bund und Länder jeweils zur Hälfte. Der Ge-


seite 12 7/2012<br />

meindeanteil richtet sich nach dem Steueraufkommen im jeweiligen<br />

Bundesland. Die Verteilung auf die einzelne Gemeinde erfolgt<br />

über eine Schlüsselzahl. Diese Schlüsselzahl ist der in einer Dezimalzahl<br />

ausgedrückte Anteil der Gemeinde <strong>am</strong> Steueraufkommen<br />

aller Gemeinden eines Bundeslandes. Bei der Berechnung<br />

der Schlüsselzahl werden nur die Steuerbeträge berücksichtigt, die<br />

auf ein zu versteuerndes Einkommen bis zu 35.000/70.000 Euro<br />

jährlich (bis 2011: 30.000/60.000 Euro) entfallen. Grundlage der<br />

Berechnung ist die Bundesstatistik über die Lohnsteuer bzw. veranlagte<br />

Einkommensteuer. Diese Statistik wird in dreijährigem<br />

Rhythmus erhoben. Die Neuberechnung der Schlüsselzahlen für<br />

die Jahre 2012 – 2014 wirkt sich für die Stadt <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong><br />

nachteilig aus, weil sie bei gleichem Steueraufkommen eine niedrigere<br />

Beteiligung erhalten würde, als in den Jahren 2009 bis 2011.<br />

Durch die allgemeine Steigerung der Steuereinnahmen konnte jedoch<br />

zumindest im laufenden Jahr ein Rückgang vermieden werden.<br />

Insges<strong>am</strong>t betragen die Steuereinnahmen im Haushaltsplan 2012<br />

mit rund 17,2 Mio. Euro etwa 68 % des (um kalkulatorische Kosten<br />

und innere Verrechnungen) bereinigten Verwaltungshaushalts<br />

und leisten d<strong>am</strong>it einen entscheidenden Beitrag zur Finanzierung<br />

kommunaler Aufgaben.<br />

Größter Ausgabeposten im Verwaltungshaushalt 2012 sind die<br />

Sachausgaben für Verwaltung und Betrieb mit knapp 7 Mio. Euro.<br />

Hierunter fallen beispielsweise die Ausgaben für Unterhalt und<br />

Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen sowie<br />

der technischen Einrichtungen.<br />

Ein nicht unbeträchtlicher Teil der Steuereinnahmen muss über<br />

Umlagen wieder abgeführt werden. Der größte Ausgabeposten<br />

nach dem Sachaufwand für Verwaltung und Betrieb und den<br />

Personalausgaben ist im Haushaltsplan 2012 die Umlage an den<br />

Landkreis Rosenheim mit 5,89 Mio. Euro. Für die Ermittlung der<br />

Umlage sind die Steuereinnahmen des vorvergangenen Jahres<br />

maßgeblich.<br />

Über die Gewerbesteuerumlage werden rund 20 % Gewerbesteuereinnahmen<br />

an Bund und Land abgeführt.<br />

Der Verwaltungshaushalt 2012 schließt mit einem Überschuss von<br />

3.333.300,00 EUR ab. Nach Abzug der ordentlichen Tilgung in<br />

Höhe von 597.100,00 EUR verbleibt eine freie Finanzspanne von<br />

2.736.200,00 EUR zur Finanzierung von Maßnahmen im Vermögenshaushalt.<br />

Vermögenshaushalt<br />

Bei den Investitionen hat sich die Stadt <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong> in diesem<br />

Jahr Zurückhaltung auferlegt. Bedingt durch personelle Veränderungen<br />

im Stadtbau<strong>am</strong>t werden im Haushaltsjahr 2012 keine<br />

größeren Baumaßnahmen durchgeführt.<br />

Der Vermögenshaushalt 2012 ist somit gekennzeichnet durch<br />

Restkosten für bereits ausgeführte Maßnahmen und Planungskosten<br />

für zukünftige Maßnahmen. So soll in diesem Jahr die Planung<br />

für den Umbau und die Sanierung der Mittelschule abgeschlossen<br />

werden. Weiterhin wird mit der Planung einer Reihe von Maßnahmen<br />

für die Neuordnung der Abwasserbeseitigung im Ortsteil<br />

Reitmehring begonnen.<br />

Die Ausgaben des Vermögenshaushalts nach Arten:<br />

Tiefbaumaßnahmen 2.3<strong>71</strong>.500 EUR 39,90%<br />

Hochbaumaßnahmen 1.520.000 EUR 25,57%<br />

Tilgung 987.100 EUR 16,61%<br />

Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens 465.400 EUR 7,83%<br />

Erwerb von Grundstücken 215.000 EUR 3,62%<br />

Zuführung an Sonderrücklagen 153.900 EUR 2,59%<br />

Investitionskostenzuschüsse, Erstattungen 141.000 EUR 2,37%<br />

Betriebsanlagen, sonstige technische Anlagen 90.000 EUR 1,51%<br />

Finanzierung der Ausgaben:<br />

Zuführung vom Verwaltungshaushalt Stadt 3.333.300 EUR 56,08%<br />

Verkauf von Grundstücken 690.000 EUR 11,61%<br />

Zuschüsse und Zuweisungen für Investitionen 579.700 EUR 9,75%<br />

Kreditaufnahme 500.000 EUR 8,41%<br />

Umschuldung 390.000 EUR 6,56%<br />

Beiträge und ähnliche Entgelte 290.000 EUR 4,88%<br />

Zuführung vom Verwaltungshaushalt Sondervermögen 153.900 EUR 2,59%<br />

Entnahme aus der allgemeinen Rücklage 7.000 EUR 0,12%<br />

Wichtigste Einzelmaßnahmen:<br />

Sanierung Brucktorensemble (Restkosten) 150.000 EUR<br />

Ersatzbeschaffung Lkw Bauhof 155.000 EUR<br />

Erwerb von Grundstücken 175.000 EUR<br />

Umbau westliche Stadtzufahrt (Restkosten) 230.000 EUR<br />

Erneuerung Pumpstation Edling/Reitmehring 250.000 EUR<br />

Umbau BHKW Kläranlage (Restkosten) 295.000 EUR<br />

Umbau Bahnhofsvorplatz (Restkosten)<br />

Kanalisation Attel, Limburg, Kornberg, Au und Reisach<br />

320.000 EUR<br />

(Restkosten) 400.000 EUR<br />

Zentraler Busbahnhof Altstadt (Restkosten) 450.000 EUR<br />

Umbau und Sanierung Mittelschule 700.000 EUR<br />

Schulden und Rücklagen<br />

Aufgrund der guten Einnahmesituation der vergangenen Jahre<br />

konnte der Schuldenstand deutlich reduziert und gleichzeitig eine<br />

Rücklage zur Sicherung der Leistungsfähigkeit in den kommenden<br />

Jahren aufgebaut werden. Der Schuldenstand zum 01.01.2012<br />

beträgt 4.486.814,52 EUR.<br />

Die Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage wird mit rund 4,7<br />

Mio. EUR voraussichtlich etwas höher ausfallen als veranschlagt,<br />

so dass der Rücklagenbestand nach Abschluss des Haushaltsjahres<br />

2011 rund 5 Mio. EUR betragen wird.


7/2012 seite 13<br />

Der ges<strong>am</strong>te Haushaltsplan steht im Internet unter www.wasserburg.de<br />

zur Verfügung.<br />

stellenangebot<br />

Wir sind eine dreigruppige Kindertagesstätte der Stadt <strong>Wasserburg</strong><br />

a. <strong>Inn</strong> in der Burgau-Nord und suchen zum nächstmöglichen<br />

Zeitpunkt<br />

eine (n) Erzieher(in)<br />

für eine Kindergartengruppe in Vollzeit oder Teilzeit mit mindestens<br />

30 Wochenstunden als Krankheitsvertretung (zunächst für<br />

die Dauer von drei Monaten).<br />

Wir erwarten gerne Ihre aussagekräftige Bewerbung, die Sie bitte<br />

bis spätestens 16.04.2012 an das Personal<strong>am</strong>t der Stadt 83512<br />

<strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong>, Marienplatz 2, senden. Nähere Auskünfte erteilt<br />

Ines Wiesenthal, Telefon 080<strong>71</strong>-1427.<br />

stellenangebot<br />

Die Stadt <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong> stellt ab 1. September 2012 für die<br />

Kindertagesstätte in der Altstadt, Landwehrstraße 23,<br />

eine/n Praktikantin/Praktikanten<br />

für das Sozialpädagogische Seminar im ersten Ausbildungsjahr<br />

(Erzieher/in) ein.<br />

Schriftliche Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind bis<br />

spätestens 27. April 2012 an die Stadtverwaltung 83506 <strong>Wasserburg</strong><br />

a. <strong>Inn</strong>, Postfach 16 80, zu richten. Auskunft erteilt die Leiterin<br />

der Kindertagesstätte, Aurelia Bachmaier, unter 080<strong>71</strong>-1255.<br />

friedhofsverwaltung<br />

Anonyme Bestattung von Fehlgeburten<br />

Am Donnerstag, 26. April, um 14 Uhr findet auf dem Friedhof Am<br />

Herder im Burgerfeld wieder die von der RoMed Klinik <strong>Wasserburg</strong><br />

initiierte gemeins<strong>am</strong>e Bestattung von Fehlgeburten statt. Es<br />

besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen einer kleinen Trauerfeier<br />

zu verabschieden. Die Grabstätte ist durch einen Stein gekennzeichnet,<br />

so dass auch später jederzeit die Möglichkeit gegeben ist,<br />

ein paar Minuten zu gedenken.<br />

weitere mitteilungen<br />

stadtwerke wasserburg<br />

<strong>Inn</strong>.Strom natur<br />

Der Ökostrom der Stadtwerke <strong>Wasserburg</strong><br />

Bereits seit dem Jahr 2006 bieten die Stadtwerke <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong><br />

ein Ökostromprodukt an. Der Anteil der Ökostromkunden steigt<br />

von Jahr zu Jahr. Besonders stark war der Zuwachs im letzten Jahr.<br />

Die Anzahl der Ökostromkunden hat sich 2011 im Vergleich zum<br />

Vorjahr von ca. 400 auf ca. 1.100 beinahe verdreifacht.<br />

Insges<strong>am</strong>t haben die Stadtwerke <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong> im Jahr 2011<br />

rund 37,3 Millionen Kilowattstunden (kWh) Strom an ca. 6.000<br />

Haushalte und Gewerbetreibende in <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong> geliefert.<br />

Die darin enthaltenen, rund 1.100 Ökostromkunden haben ca. 2,4<br />

Millionen kWh Strom verbraucht.<br />

Ökostromprodukt auch außerhalb von <strong>Wasserburg</strong><br />

Seit 1. April letzten Jahres können<br />

auch Kunden außerhalb von <strong>Wasserburg</strong><br />

a. <strong>Inn</strong> in den Gemeinden<br />

Albaching, Amerang, Babensh<strong>am</strong>,<br />

Edling, Eiselfing, Griesstätt, Pfaffing,<br />

Prutting, Rott <strong>am</strong> <strong>Inn</strong>, Schechen und<br />

Schnaitsee Ökostrom von den Stadtwerken<br />

beziehen. Fast 300 Bürger/<br />

innen der umliegenden Gemeinden<br />

nutzten dieses Angebot bereits.<br />

Wie wird der <strong>Inn</strong>.Strom natur zum<br />

Ökostrom?<br />

Im Jahr 2011 haben die Stadtwerke 6,2 Millionen kWh „TÜVzertifizierten“<br />

Strom aus erneuerbaren Energien (Wasserkraft) erworben.<br />

Das TÜV-Süd-Zertifikat garantiert<br />

eine Stromerzeugung aus erneuerbaren<br />

bzw. aus umweltfreundlichen<br />

Energien; dabei wird ein strenger<br />

Kriterienkatalog angewendet. Somit<br />

ist nicht nur sichergestellt, dass die<br />

genannten 1.100 Ökostromkunden<br />

mit einem Ges<strong>am</strong>tverbrauch von<br />

rund 2,4 Millionen kWh garantiert<br />

erneuerbare Energie bezogen haben,<br />

sondern auch für den Eigenverbrauch<br />

diverser Betriebe der Stadtwerke (z.B.<br />

Badria) reicht der eingekaufte Ökostrom.<br />

Höherer Ökostromanteil<br />

im ges<strong>am</strong>ten Strommix der Stadtwerke<br />

Obwohl die Nachfrage nach Ökostrom auch in <strong>Wasserburg</strong> a.<br />

<strong>Inn</strong> ansteigt, werden die Stadtwerke voraussichtlich auch in den<br />

kommenden Jahren mehr Ökostrom einkaufen als verkaufen bzw.<br />

selbst verbrauchen. Somit wird der Anteil der Erneuerbaren Energien<br />

im sogenannten Strommix auch für die Nicht-Ökostromkunden<br />

der Stadtwerke <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong> voraussichtlich höher liegen<br />

als der im bundesweiten Mix.


seite 14 7/2012<br />

Klimaschutz leisten und gleichzeitig Stromkosten reduzieren<br />

Das Ökostromprodukt <strong>Inn</strong>.Strom natur ist übrigens nicht für<br />

jeden Kunden teurer als ein sogenanntes „Graustromprodukt“.<br />

Stromkunden mit niedrigem Verbrauch - bis ca. 2.000 kWh pro<br />

Jahr - profitieren von der niedrigen Grundgebühr des <strong>Inn</strong>.Strom<br />

natur und können mit dem Ökoprodukt nicht nur einen Beitrag<br />

zum Klimaschutz leisten, sondern auch noch Geld sparen.<br />

Mehr Informationen zu unseren einzelnen Stromprodukten erhalten<br />

Sie unter www.stadtwerke-wasserburg.de oder persönlich bei<br />

unserer Kundenberatung, Telefon 080<strong>71</strong>/ 9088-0.<br />

projektgruppe lebensmittel / lebensstile<br />

Fast Food kennt jeder – was aber ist Slow Food?<br />

Slow Food, genau übersetzt: slow = langs<strong>am</strong>; food = Essen. Dieser<br />

ist Begriff der gleichn<strong>am</strong>igen Organisation wurde zum Ausdruck<br />

für genussvolles, bewusstes und regionales Essen und ist eine Gegenbewegung<br />

zum überall auf der Welt anzutreffenden Fast Food.<br />

Mit Fast Food verbindet man Burger-Ketten, Straßen-Pizza-Stände,<br />

Döner-Buden - kurz alles, was meist warm und „schnell“ über<br />

die Theke gereicht wird, aber wenig Transparenz in Hinblick auf<br />

die Qualität der verarbeiteten Lebensmittel bietet.<br />

Der Gründer und internationale Vorsitzende der Bewegung ist<br />

der italienische Soziologe Carlo Petrini und er definierte 2006 die<br />

Grundbegriffe dieser „Neuen Gastronomie“: Buono, pulito e giusto<br />

– gut, sauber und gerecht. Das bedeutet:<br />

1. Verwertet werden nur Produkte mit authentischem Charakter<br />

(regional, saisonal), die auf traditionelle oder ursprüngliche<br />

Weise hergestellt werden.<br />

2. Lebensmittel, die nach Slow-Food-Kriterien angebaut, produziert,<br />

verkauft oder verzehrt werden, stärken regionale Wirtschaftskreisläufe<br />

und binden Menschen wieder mit Auge, Ohr,<br />

Mund und Händen an ihre Region.<br />

Die Idee für die Slow Food Organisation entstand im Juli 1986.<br />

Stein des Anstoßes war der Protest gegen die Eröffnung einer Filiale<br />

von McDonald’s direkt an der Spanischen Treppe in Rom.<br />

1989 wurde aus bei einem Treffen von Anhängern aus aller Welt<br />

in der Komischen Oper von Paris „Slow Food“ aus der Taufe gehoben.<br />

Seither ist Slow Food eine internationale Vereinigung mit<br />

über 100.000 Mitgliedern in über 150 Ländern. Das Logo von Slow<br />

Food ist die Weinbergschnecke – ein Symbol der Langs<strong>am</strong>keit.<br />

Die Orientierungen der Bewegung:<br />

> Der Genuss steht im Mittelpunkt,<br />

weil jeder Mensch ein Recht darauf<br />

hat.<br />

> Qualität braucht Zeit.<br />

> Die ökologische, regionale, sinnliche<br />

und ästhetische Qualität ist<br />

Voraussetzung für Genuss.<br />

> Geschmack ist keine Geschmackssache,<br />

sondern eine historische,<br />

kulturelle, individuelle, soziale und ökonomische Dimension,<br />

über die durchaus gestritten werden soll.<br />

Intensiv von Slow Food betrieben wird die Aufklärungsarbeit zu<br />

den Themen:<br />

> Sensibilisierung für regionale Spezialitäten und die regionale<br />

Küche<br />

> Risiken des Fast Foods und industriell erzeugter oder veränderter<br />

Lebensmittel<br />

> Massentierhaltung, Agrarfabriken und Gefahren der monokulturisierten<br />

Agrarwirtschaft mit vermehrtem Chemikalieneinsatz<br />

und erhöhtem technologischem Aufwand.<br />

Slow Food leistet außerdem politische Lobbyarbeit und stärkt den<br />

Verbraucherschutz im Lebensmittelbereich:<br />

> Gegen gentechnisch veränderte Nahrungsmittel<br />

> Gegen die Anwendung von Pestiziden<br />

> Für den Umweltschutz und in der S<strong>am</strong>mlung und Erhaltung<br />

des Wissens um lokale Anbau- und Verarbeitungsmethoden.<br />

In regionalen Convivien, den Basiszellen von Slow Food, werden<br />

gemeins<strong>am</strong>es Genießen und auch das Engagement für die Themen<br />

gepflegt, denen sich die Bewegung als Ziele gesetzt hat.<br />

Für <strong>Wasserburg</strong>er gut erreichbar und offen für weitere Fragen ist<br />

das Convivium Chiemgau-Rosenheimer Land. Als Kontaktpersonen<br />

stehen Dieter Jung (Telefon 0179 9294677, E-Mail: dieterjung@gmx.de)<br />

und Werner List (Telefon: 01<strong>71</strong> 2615196, E-Mail:<br />

werner@list-net.eu) zur Verfügung.<br />

Ein interessantes Schwesterprojekt ist die 1999 gegründete Vereinigung<br />

Cittàslow als Erweiterung der Slow Food-Philosophie auf<br />

städtische Lebensqualitätsmerkmale. In der „langs<strong>am</strong>en Stadt“<br />

soll die Lebensqualität verbessert und die kulturelle Diversität der<br />

eigenen und speziellen Werte der Stadt und ihres Umlandes herausgearbeitet<br />

und gepflegt werden.<br />

Interessanterweise ist eine Mitgliedschaft bei Cittàslow nur für<br />

Städte mit einer Einwohnerzahl von unter 50.000 möglich. Die<br />

Kriterien zur Bewerbung setzen sich aus den sieben Themenbereichen<br />

Umweltpolitik, Infrastrukturpolitik, urbane Qualität,<br />

Aufwertung der regionalen Erzeugnisse, Gastfreundschaft, Bewusstsein<br />

und landschaftliche Qualität zus<strong>am</strong>men. Da hätte doch<br />

<strong>Wasserburg</strong> durchaus gute Chancen dabei zu sein.<br />

Buchtipp zum Thema: Carlo Petrini, Terra Madre - Graefe und<br />

Unzer, 2011<br />

Weitere Informationen gibt´s auch im Internet: www.slowfood.de<br />

ist die deutsche Slowfood-Seite, www.slowfood.com die internationale<br />

Präsenz im Web.<br />

badria<br />

Partnersaunatage<br />

Ein Paar – ein Eintritt!<br />

Noch dreimal gibt es die<br />

Möglichkeit, dienstags<br />

das Angebot eines vergünstigten<br />

Saunabesuches<br />

wahrzunehmen. Es kann<br />

jeder, der den regulären<br />

Eintrittspreis für die<br />

Sauna entrichtet, seine/n<br />

Partner/in kostenlos mit<br />

in die Sauna nehmen. Das<br />

ist die ideale Möglichkeit,<br />

das Saunieren gemeins<strong>am</strong><br />

kennen zu lernen und die<br />

wohltuende Entspannung<br />

<strong>am</strong> eigenen Leib zu erfahren.<br />

Dabei können die Besucher<br />

die Vielfalt des Badrias voll ausschöpfen, das reichhaltige Angebot<br />

und die angenehme Atmosphäre in vollen Zügen genießen<br />

Änderung der Zeiten für die D<strong>am</strong>ensauna<br />

Wegen geringer Beteiligung wurden die Zeiten für die D<strong>am</strong>ensauna<br />

<strong>am</strong> Donnerstag und Freitag von 17 Uhr auf 15 Uhr verkürzt.<br />

D<strong>am</strong>ensauna <strong>am</strong> Montag bleibt nach wie vor von 12 bis 21 Uhr.<br />

Bitte beachten Sie, dass die D<strong>am</strong>ensauna immer zusätzlich zur gemischten<br />

Sauna angeboten wird.<br />

Saunanacht „international“<br />

Unter dem Motto „Sauna-International“ findet <strong>am</strong> Freitag, 20. April,<br />

von 19 bis 23:30 Uhr wieder eine Bade- und Saunanacht statt.<br />

Bei Aufgüssen aus verschiedenen Ländern und Live-Musik können<br />

Sie einen interessanten und erhols<strong>am</strong>en Abend erleben.<br />

Der Badebereich steht ebenfalls für alle Gäste zur Verfügung. An<br />

diesem Tag sind die Abendtarife nicht gültig.


7/2012 seite 15<br />

Vorankündigung:<br />

Badria Lauf-, Walking- und Wandertag<br />

Am 17. Mai (Christi Himmelfahrt) veranstaltet die Abteilung Breitensport<br />

des TSV 1880 <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong> in Zus<strong>am</strong>menarbeit mit<br />

dem Badria und der AOK Bayern wieder den allseits beliebten Badria<br />

Lauf-, Walking- und Wandertag.<br />

Erst sich in einer landschaftlich wunderbaren Gegend bewegen,<br />

dann ab in den Badria-Biergarten und bei Steckerlfisch und einem<br />

kühlen Bier (oder auch zwei) den Abend ausklingen lassen.<br />

Angebote im Badria-Shop<br />

Im gut sortierten Badria-Shop findet jeder das Passende. Es gibt<br />

10 Prozent Rabatt<br />

vom 2. bis 8. April auf Tauchringe,<br />

vom 9. bis 15. April auf Schwimmbrillen und<br />

vom 16. bis 22. April 2012 auf D<strong>am</strong>enbadebekleidung.<br />

kindertagesstätte nördliche burgau<br />

Spanende Nachtwanderung<br />

Am 16. März lud der Elternbeirat der Kindertagesstätte Nördliche<br />

Burgau zu einer Nachtwanderung ein. Ausgerüstet mit Taschenl<strong>am</strong>pe<br />

und Proviant machten sich die kleinen Abenteurer mit ihren<br />

Eltern auf den Weg zum Abenteuerspielplatz. Am Lagerfeuer<br />

wurden dort bei bestem Wetter Würste und Stockbrot gegrillt. Die<br />

Kinder spielten noch ausgelassen, bevor sie sich in der Dunkelheit<br />

wieder auf den Nachhauseweg machten.<br />

Kuchenverkauf bei Autohaus Huber<br />

Wie bereits in den vergangenen Jahren hatte die Kindertagesstätte<br />

Nördliche Burgau anlässlich des Marktsonntages <strong>am</strong> 18. März die<br />

Möglichkeit, auf dem Gelände des Autohauses Huber Kaffee und<br />

Kuchen zu verkaufen. Von dem Erlös wird heuer Sandspielzeug<br />

für die Kinder gekauft. In diesem Zus<strong>am</strong>menhang möchten sich<br />

die Erzieherinnen und der Elternbeirat ganz herzlich beim Te<strong>am</strong><br />

des Autohauses Huber für die gute Zus<strong>am</strong>menarbeit bedanken!<br />

Schuleinschreibung in der<br />

Makarius-Wiedemann-Schule<br />

Die Schuleinschreibung an der Makarius-Wiedemann-Schule,<br />

privates Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung<br />

der Stiftung Attl, findet für das Schuljahr 2012/13 vom<br />

Montag, 16. April, bis Freitag, 20. April, in der Zeit von jeweils 8<br />

bis 11.30 Uhr und von 13 bis 16 Uhr statt.<br />

Für das neue Schuljahr können auch Vorschulkinder gemeldet<br />

werden, die in die SVE (schulvorbereitende Einrichtung) aufgenommen<br />

werden sollen. Die Schule bietet Förderung für alle geistig<br />

und mehrfach behinderten Kinder an, die aus den Gemeinden<br />

Amerang, Babensh<strong>am</strong>, Eiselfing, Edling, Griesstätt, R<strong>am</strong>erberg,<br />

Rott a. <strong>Inn</strong>, Schonstett und Soyen sowie aus dem Gebiet der Stadt<br />

<strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong> kommen.<br />

Die Mitarbeiter der Schule stehen den Eltern auch bei der Beratung<br />

von Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Um telefonische<br />

Voranmeldung unter 080<strong>71</strong>-102770 (ab Montag, 16. April, je von<br />

8 bis 12 Uhr) wird gebeten.<br />

RoMed Kliniken<br />

schaffen zusätzliche Ausbildungsplätze<br />

Im Gesundheitswesen ist kompetentes Fachpersonal unerlässlich.<br />

Um diesen Bedürfnissen gerecht zu werden, gründen die RoMed<br />

Kliniken jetzt eine Schule für Medizinisch-Technische Radiologieassistenten<br />

(MTRA) und bieten ab dem 1. August dieses Jahres 19<br />

Ausbildungsplätze an.<br />

Die MTRA-Schule ist <strong>am</strong> Akademischen Institut für Gesundheitsund<br />

Sozialberufe <strong>am</strong> RoMed Klinikum Rosenheim angesiedelt,<br />

das aufgrund der langjährigen Erfahrung in den Bereichen Aus-,<br />

Fort- und Weiterbildung wie auch Studium über eine enorme<br />

Kompetenz verfügt und Garant für eine moderne und aktuelle<br />

Ausbildung ist. Der theoretische Unterricht erfolgt <strong>am</strong> Schulstandort<br />

Rosenheim. Die praktische Ausbildung in den Bereichen<br />

Radiologie, Nuklearmedizin, Strahlentherapie wie auch im stationären<br />

Pflegebereich findet in den RoMed Kliniken Bad Aibling,<br />

Prien <strong>am</strong> Chiemsee, Rosenheim und <strong>Wasserburg</strong> statt.<br />

Das Berufsbild des Medizinisch-Technischen Radiologieassistenten<br />

ist bestimmt vom Einsatz von Strahlen zur Erkennung und<br />

Heilung von Krankheiten. Von jeher ist der Beruf vom unmittelbaren<br />

Umgang mit den Patienten geprägt. Neben dem sozialen<br />

Aspekt kommen die modernsten Geräte zum Einsatz und werden<br />

von MTRAs bedient. Der Umgang mit dem Computer ist somit<br />

für die MTRA zur Selbstverständlichkeit geworden.<br />

Interessierte können sich ab sofort bewerben. Die Ausbildungsvergütung<br />

wird nach dem Tarif des öffentlichen Dienstes bezahlt<br />

und auf die Erhebung von Schulgeld wurde bewusst verzichtet.<br />

Weitere Informationen sind unter www.romed-kliniken.de, Rubrik:<br />

Beruf und Karriere, abrufbar.<br />

Mitgliedervers<strong>am</strong>mlung mit Vorstandsneuwahl<br />

beim <strong>Wasserburg</strong>er Weltladen<br />

Am 16. März waren die Mitglieder des Vereins Initiative Eine<br />

Welt, dem Trägerverein des Wasserburer Weltladens, zur Jahreshauptvers<strong>am</strong>mlung<br />

ins Evangelische Gemeindehaus geladen.<br />

Krankheitsbedingt hatte die geplante Mitgliedervers<strong>am</strong>mlung<br />

2011 nicht termingerecht stattfinden können, so dass die aktuelle<br />

Mitgliedervers<strong>am</strong>mlung die Geschäftsjahre 2010 und 2011 um-<br />

Der alte und gleichzeitig neue Vorstand<br />

des <strong>Wasserburg</strong>er Weltladens<br />

von links: Peter K<strong>am</strong>merl, Erster Vorsitzender, Jochen Schreiber,<br />

Stellvertreter, Katharina Pichler, Stellvertreterin


seite 16 7/2012<br />

fasste. Wichtigster Punkt war die Neuwahl des Vorstands, dessen<br />

Amtszeit nach zwei Jahren endete.<br />

Zuerst aber gab der Vorsitzende Peter K<strong>am</strong>merl einen Überblick<br />

über die Arbeit des Vorstands, über Mitglieder und Mitgliedschaften<br />

des Vereins, über eingenommene Spenden und Spendenausgaben.<br />

Er berichtete über die in regelmäßigen Abständen statt<br />

findenden Koordinationstreffen - dem Beschluss fassenden Gremium<br />

des Weltladens, zu dem die Verantwortlichen der einzelnen<br />

Arbeitskreise zus<strong>am</strong>men kommen, das aber auch jedem Mitarbeiter<br />

offen steht. Dann folgten die Berichte aus den Arbeitskreisen<br />

Einkauf, Basare, Laden- und Schaufenstergestaltung, Ladenbetrieb<br />

und Warenannahme, Finanzen und Öffentlichkeitsarbeit.<br />

Bei der anschließenden Neuwahl des Vorstandes stellten sich<br />

alle drei Vorstandsmitglieder wieder zur Verfügung und wurden<br />

mit jeweils einer Stimme Enthaltung gewählt. Den Ausklang des<br />

Abends bildeten Fotos von Ereignissen aus dem vergangen Jahr.<br />

Vor allem die Renovierung des Ladens im August 2011 hatte in<br />

ihren verschiedenen Stadien eine Vielzahl von Fotos hervorgebracht.<br />

Mit der Aussicht auf eine Modenschau im Herbst mit Präsentation<br />

ökologischer Kleidung aus Fairem Handel schloss die<br />

Veranstaltung.<br />

veranstaltungen<br />

wasserburger rathauskonzerte 2012<br />

Musik mit einer berührenden Herzlichkeit<br />

Das italienische Streichquartett QUARTETTO DI ROMA<br />

und der Klarinettist Klaus H<strong>am</strong>pl<br />

beim nächsten <strong>Wasserburg</strong>er Rathauskonzert<br />

> S<strong>am</strong>stag, 21. April, 20 Uhr<br />

Klaus H<strong>am</strong>pl, einer der führenden deutschen Klarinettenvirtuosen,<br />

wird <strong>am</strong> S<strong>am</strong>stag, 21. April, 20 Uhr, im <strong>Wasserburg</strong>er Rathaussaal<br />

auftreten und zus<strong>am</strong>men mit dem italienischen Streichquartett<br />

QUARTETTO DI ROMA das Klarinettenquintett op. 13<br />

des französischen Komponisten Henri Marteau (1874 – 1934) zur<br />

Aufführung bringen. Dieses Werk spielte das Ensemble 2008 in<br />

Co-Produktion mit dem Bayerischen Rundfunk – zus<strong>am</strong>men mit<br />

einem weiteren Klarinettenquintett des Marteau-Freundes Max<br />

Reger - auf CD ein. Die Aufnahme ist mittlerweile eine der erfolgreichsten<br />

beim Label Naxos.<br />

Das Marteau Quintett entstand 1906 und wurde <strong>am</strong> 11. Februar<br />

1908 in Stockholm uraufgeführt. Dieses Werk des französischen,<br />

primär als Geigenvirtuose bekannten Komponisten, ist nur wenig<br />

bekannt, erweist sich aber durchaus als ein lohnender Beitrag seiner<br />

Gattung. Das Quintett lebt von einem spätromantischen Geist,<br />

mit dem „H<strong>am</strong>pl und die vier Streicher“ – so die Kritikerbesprechung<br />

der CD – „eine berührende, jedoch nie kitschige Herzlichkeit<br />

zum Ausdruck bringen“.<br />

Im ersten Progr<strong>am</strong>mteil wird das QUARTETTO DI ROMA das<br />

Streichquartett op. 51 Nr. 1 von Johannes Brahms intonieren.<br />

Brahms wollte sein eigentlich erstes Streichquartett bereit 1853 als<br />

op. 1 veröffentlichen, allerdings hielt ihn seine sehr ausgeprägte<br />

Selbstkritik dann doch davon ab. Er soll zahlreiche weitere Quartette<br />

entworfen haben, veröffentlichte aber insges<strong>am</strong>t nur drei, von<br />

denen das Streichquartett op. 51/1 – Brahms war bereits 40 Jahre<br />

alt – das erste zus<strong>am</strong>men mit op. 51/2 war. Hinweise auf die Entstehung<br />

dieses Quartetts finden sich u. a. im Tagebuch von Clara<br />

Schumann. Der Komponist widmete das Werk dem berühmten<br />

Wiener Chirurgen Dr. Joseph Billroth.<br />

Eintrittskarten für dieses Konzert sind über den Ticket-Service<br />

der Sparkasse <strong>Wasserburg</strong> erhältlich (Telefon 080<strong>71</strong>/101-129, E-<br />

Mail: ticketservice@sparkasse-wasserburg.de oder bei allen Geschäftsstellen<br />

der Sparkasse <strong>Wasserburg</strong>). Der Restkartenverkauf<br />

<strong>am</strong> Konzertabend erfolgt ab 19 Uhr.<br />

stadtkapelle wasserburg<br />

Frühlings-Konzert<br />

Außergewöhnliche Reisen<br />

> S<strong>am</strong>stag 5. Mai, 20 Uhr, BADRIA-Halle <strong>Wasserburg</strong><br />

Im diesjährigen Frühlings-Konzert bringt die Stadtkapelle <strong>Wasserburg</strong><br />

<strong>am</strong> <strong>Inn</strong> seine Zuhörer unter dem Motto Außergewöhnliche<br />

Reisen schlaglichtartig an verschiedenste fantastische Orte der<br />

ganzen Welt.<br />

Die erste Station führt mit A Highland Rhapsody von Jan Van der<br />

Roost in Schottlands raue aber wunderschöne Landschaft. Weiter<br />

geht es mit Lawrence von Arabien in den Orient. Die oscarprämierte<br />

Filmmusik von Maurice Jarre wird beim Zuhörer sicher Wüstenimpressionen<br />

hervorzaubern. Eine Stippvisite in Los Angeles<br />

mit dem Potpourri Hooray for Hollywood steht als nächstes auf<br />

dem Fahrplan. Ganz außergewöhnlich ist der nächste Haltepunkt<br />

der Reise. At the Break of Gondwana versetzt in die erdgeschichtliche<br />

Frühzeit als der Superkontinent Gondwana, bestehend aus<br />

Süd<strong>am</strong>erika, Afrika, Antarktis, Australien, Madagaskar und Indien,<br />

noch existierte und dann auseinanderbricht. Der Höhepunkt<br />

des instrumentierten Reiseabends sind Drei außergewöhnliche<br />

Reisen die Philip Sparke als Hommage an Jules Verne für Blasorchester<br />

komponiert hat. Es geht 20.000 Meilen unters Meer, dann<br />

5 Wochen in einem Ballon durch die Lüfte und zum Schluss noch<br />

in 80 Tagen um die Welt. Über Mexico geht die Reise zurück in<br />

die Gegenwart zu den Children of Sanchez. Diese Titelmusik zum<br />

gleichn<strong>am</strong>igen Film komponierte der <strong>am</strong>erikanische Jazz-Flügelhornist<br />

Chuck Mangione.<br />

Die Jugendkapelle geht im ersten Konzert-Teil mit Norway Impressions<br />

auf Reise. Das Pflichtstück für Mittelstufenorchester<br />

von Alfred Bösendorfer stellt markante Regionen und kulturelle


7/2012 seite 17<br />

Besonderheiten Norwegens vor. Mit Rikudim, einer Suite aus vier<br />

israelischen Volkstänzen komponiert von Jan van der Roost, geht<br />

der Flug direkt nach Israel. Nicht ganz ohne Hintergedanken hat<br />

Stadtkapellmeister Michael Kummer dieses Stück ins Progr<strong>am</strong>m<br />

genommen. Die Jugendkapelle reist heuer in den Pfingstferien tatsächlich<br />

auf Gegenbesuch nach Israel zum Akkordeonorchester<br />

des S. Rubin Konservatorium in Beer Sheva.<br />

Bereits vor dem Konzert um ca. 19.20 Uhr begrüßt das Anfängerorchester<br />

Bläserjugend unter der Leitung von Georg Auer die<br />

Konzertbesucher und spielt Ausschnitte aus seinem reichhaltigen<br />

Repertoire.<br />

Karten zu 10 oder 8,50 Euro sind bei allen Geschäftsstellen der<br />

Sparkasse <strong>Wasserburg</strong> erhältlich, über www.sparkasse-wasserburg.<br />

de oder an der Ticket-Hotline 080<strong>71</strong>/101-129. Restkarten können<br />

ab 19 Uhr vor dem Konzert an der Abendkasse erworben werden.<br />

Auch bei diesem Konzert wird wieder ein kostenloser Busservice<br />

der Firma Hilger-Reisen angeboten. Abfahrt ist um 19.10 Uhr in<br />

Reitmehring <strong>am</strong> Bahnhof. Der Bus fährt dann entlang der Stadtbuslinie<br />

zum Badria und nach dem Konzert dieselbe Strecke wieder<br />

zurück.<br />

theater belacqua<br />

8. <strong>Wasserburg</strong>er Theatertage<br />

Treffen der bayerischen Privattheater<br />

Im Theater Belacqua treffen sich zwischen 23. April und 1. Mai<br />

zum achten Mal Privattheater aus ganz Bayern, um ausgewählte<br />

Produktionen bei den <strong>Wasserburg</strong>er Theatertagen zu zeigen.<br />

Erstmals wird 2012 ein mit 4.000 Euro dotierter Preis für die beste<br />

Inszenierung vergeben, wobei die Eröffnungsveranstaltung sowie<br />

der Beitrag des Gastgebers außer Konkurrenz laufen. Die Jury setzt<br />

sich aus je einem Vertreter aus den Bereichen Presse, Dr<strong>am</strong>aturgie,<br />

Regie/Schauspiel, Politik, Veranstalter und Wirtschaft zus<strong>am</strong>men.<br />

Auch das Publikum wird in Form einer Umfrage beteiligt. Das Siegerstück<br />

erhält zusätzlich die Möglichkeit, sich noch dreimal in<br />

<strong>Wasserburg</strong> dem Publikum zu zeigen.<br />

Für fleißige Theatertage-Besucher gibt es auch in diesem Jahr wieder<br />

einen Festivalrabatt: Wer vier Aufführungen während der Theatertage<br />

besucht, wird zu einem fünften eingeladen. Einfach die<br />

Eintrittskarten aufheben und an der Abendkasse vorzeigen. Solange<br />

die Plätze reichen. Kartenreservierung unter 080<strong>71</strong> 103261<br />

oder www.belacqua.de. Vorverkauf bei allen Filialen der Sparkasse<br />

<strong>Wasserburg</strong> und in der Buchhandlung Fabula in <strong>Wasserburg</strong>.<br />

Vorstellungsbeginn bei den Theatertagen ist jeweils um 20 Uhr,<br />

auch sonntags!<br />

23. April: Eröffnung<br />

Im Anschluss an die Eröffnung der 8.<br />

<strong>Wasserburg</strong>er Theatertage mit Staatsminister<br />

Dr. Wolfgang Heubisch liest der<br />

Burgschauspieler Udo S<strong>am</strong>el Heinrich von<br />

Kleists Novelle Das Erdbeben in Chili und<br />

Ausgewähltes aus Kleine Prosa von Heinrich<br />

von Kleist.<br />

24. April: studiobühne Bayreuth – Die Hose<br />

Ein Skandal im Jahre 1900: Luise, Frau des<br />

Be<strong>am</strong>ten Theobald Maske, hat ihre „Unaussprechliche“<br />

verloren – ihre Unterhose,<br />

als sie mit ihrem Mann einer königlichen<br />

Parade beiwohnte. Der Ehemann, zunächst<br />

empört über den Fauxpass seiner Frau –<br />

allerdings mehr aus Angst, Ansehen und<br />

seine Stellung zu verlieren, als aus moralischen Gründen – wittert<br />

allerdings recht schnell ein lukratives Geschäft.<br />

25. April: Neue Bühne Nürnberg – PERFECT HAPPINESS<br />

Ellen und Tom und Mara sind erfolgreich, haben Geld und sind<br />

glücklich? Mara fehlt noch ein Stück vom Kuchen, sie will jetzt<br />

ein Kind. Ohne Mann, aber mit Tom, der<br />

der Mann ihrer Freundin Ellen ist. Diese<br />

Konstellation geht nicht reibungslos über<br />

die Bühne... Ein Sezierspiel über den Menschen,<br />

sein Wunsch und Wille zur Macht.<br />

26. April: Theaterlust –<br />

Kaspar Häuser Meer<br />

Ja, sind sie noch zu retten? Die Zeit schlägt<br />

über ihnen zus<strong>am</strong>men! Die Zeit, gegen die<br />

sie eigentlich anschwimmen wollen: Anika,<br />

Barbara und Silvia, drei Sozialarbeiterinnen<br />

vom Jugend<strong>am</strong>t, unrettbar überforderte<br />

Retterinnen von meist rettungslosen<br />

Kindern. Vernachlässigt, misshandelt, herumgeschoben<br />

vom Heim nach Haus und wieder zurück, man will<br />

ja ihr Bestes, und wenn man mal dazu käme, sich mit einem Fall<br />

genauer zu befassen, dann könnte man auch…<br />

27. April: BELACQUA.theater wasserburg – Alice<br />

Das Musiktheater „Alice“ von Regisseur<br />

Robert Wilson, Musiker Tom Waits und<br />

Autor Paul Schmidt bewegt sich in einem<br />

bewegten Kopf – Lewis Carrolls Kopf,<br />

dem Autor von Alice im Wunderland,<br />

Mathematik-Professor und Fotografie-Pionier<br />

mit einem bewegenden Motiv: Alice<br />

Liddell, für die er die Geschichte von Alice im Wunderland aufschrieb.<br />

Getrieben war er dabei von einer Idee: die Welt mit all<br />

ihren realen und fiktiven Möglichkeiten in Ordnung zu bringen<br />

– mit Hilfe von: Alice.<br />

28. April: Theater EigenArt – KOHLHA$$<br />

Hans Koller sitzt im Gefängnis und entdeckt<br />

in der Anstaltsbücherei Heinrich<br />

von Kleists Michael Kohlhaas. Jene Novelle<br />

über einen braven, aber sturen Rosshändler,<br />

der ein erlittenes Unrecht rächen will<br />

und dabei jegliches Maß verliert und zum<br />

Amokläufer und Massenmörder wird. Er<br />

entdeckt mehr und mehr Parallelen zu seiner eigenen Geschichte.<br />

29. April: Metropoltheater München – Tannöd<br />

Hat die „Wilde Jagd“ auf dem Tannödhof<br />

gewütet? War sie es, die alles Menschenleben<br />

auf dem abgelegenen Hof ausgelöscht<br />

hat - in einer einzigen Nacht, die so kalt<br />

und furchterregend war wie eine Rauhnacht?<br />

Wer waren diese sechs Menschen,<br />

deren Leben ein so plötzliches wie graus<strong>am</strong>es<br />

Ende gefunden hat? Die ganze Wucht des Verbrechens entfaltet<br />

sich in der Erzählkunst der Autorin Andrea Maria Schenkel,<br />

die den historischen Kriminalfall Hinterkaifeck aus dem Jahr 1922<br />

zur Vorlage genommen hat um von der Verstörung der Menschen<br />

durch die Abwesenheit Gottes zu berichten.<br />

30. April: S´ensemble Theater Augsburg – Barbie, schieß doch!<br />

Barbie ist der Star ihrer Mädchen-<br />

“mann“schaft. Ja, Barbie ist so gut, dass sie<br />

auch oft die Jungenmannschaft verstärkt<br />

hat. Dann gab es Ärger… Heute aber, beim<br />

letzten Spiel der Saison, soll Barbie den<br />

Jungs noch einmal helfen, den Aufstieg zu<br />

sichern...<br />

1. Mai: theater ... und so sort – Der letzte der feurigen Liebhaber<br />

Barney Cashman, seit 23 Jahren verheiratet<br />

ist Monog<strong>am</strong>ie überdrüssig und träumt er<br />

von einem Seitensprung. Auch Gelegenheiten<br />

würden sich bieten, doch der feurige<br />

Liebhaber erweist sich als eher zaghafter<br />

Held in <strong>am</strong>ourösen Angelegenheiten.


7/2012 seite 19<br />

Laufend helfen <strong>am</strong> 22. April<br />

Sport, Spaß und soziales Engagement<br />

beim 3. <strong>Wasserburg</strong>er Lauf<br />

Unter diesem Motto steht der dritte Benefizlauf für das <strong>Wasserburg</strong>er<br />

Mehrgenerationenhaus <strong>am</strong> 22. April mit den Walkern um<br />

14 Uhr, dem Zwergerllauf um 14:15 Uhr und dem Hauptlauf um<br />

15 Uhr. Der Lauf endet um 16.15 mit anschließender Siegerehrung<br />

<strong>am</strong> Marienplatz. Initiiert wird der Lauf von engagierten <strong>Wasserburg</strong>er<br />

Bürgern und getragen von der Stadt <strong>Wasserburg</strong> und vielen<br />

Betrieben. Die Schirmherrschaft übernimmt wie in den letzten<br />

Jahren Erster Bürgermeister Michael Kölbl.<br />

Alle die mitmachen wollen sind herzlich willkommen: Sei es aktiv<br />

als Läufer, Geher, Walker, Zwergerl, Rollstuhlfahrer, als Sponsoren<br />

oder als begeisterte Zuschauer. Neben der Möglichkeit als Firma,<br />

Verein, Organisation, Schule oder Kindergarten ges<strong>am</strong>melt aufzutreten<br />

und zu laufen sind natürlich auch Einzelläufer herzlich<br />

willkommen.<br />

Prämiert werden der der älteste und der jüngste Teilnehmer sowie<br />

die kreativste Erwachsenen- als auch Zwergerlgruppe über zehn<br />

Personen. Die prozentual <strong>am</strong> stärksten vertretene Gruppe gemessen<br />

an den Ges<strong>am</strong>tmitarbeitern/Mitgliedern erhält zudem einen<br />

Wanderpokal. Jeder Teilnehmer erhält eine Tageskarte für das<br />

Bade-, Sport- und Freizeitzentrum Badria im Wert von 8,50 Euro<br />

und die Zwergerl bekommen eine Medaille.<br />

Das Rahmenprogr<strong>am</strong>m lockt mit Informationsmöglichkeiten und<br />

einem Quiz, Zumba zum Aufwärmen; Verpflegung rund um das<br />

Rathaus, Kinderprogr<strong>am</strong>m und Live-Musik. Neben der <strong>Wasserburg</strong>er<br />

Stadtkapelle unterstützen auch die S<strong>am</strong>ba-Trommler von<br />

Via-Jante rund um Laslo Rivera die Veranstaltung. Außerdem<br />

spielt die elfköpfige Ska-Band Max Hurricane and the Eskalators,<br />

die sich hauptsächlich aus <strong>Wasserburg</strong>er Musikern zus<strong>am</strong>mensetzt.<br />

Für einen stimmungsvollen Tag für die ganze F<strong>am</strong>ilie ist also<br />

gesorgt.<br />

Die Startgelder sind zugleich eine Spende, die zu 100 Prozent an<br />

das Mehrgenerationenhaus gehen. Durch den Erlös des jährlich<br />

stattfindenden Laufes wird ein wesentlicher Beitrag zur Weiterführung<br />

des Mehrgenerationenhauses geleistet. Kinder bis sechs<br />

Jahre beim Zwergerllauf spenden mindestens 1 Euro, alle weiteren<br />

Teilnehmer spenden mindestens 10 Euro. Anmelden kann man<br />

sich unter www.wasserburgerlauf.de bis zum 17. April. Für Anmeldungen<br />

vor Ort und nicht bezahlte Online-Anmeldungen gibt<br />

es eine Nachmeldegebühr in Höhe von 2 Euro.<br />

Jede Hilfe zählt, auch Nichtläufer können spenden! In den letzten<br />

beiden Jahren haben sich bereits viele für diese Idee begeistern lassen.<br />

So haben neben den Einzelläufern auch zahlreiche Firmen,<br />

Vereine, Schulen, Kindergärten und Organisationen an diesem für<br />

Jung und Alt ausgelegten Volkslauf durch die Altstadt teilgenommen.<br />

Te<strong>am</strong>geist beweisen, Spaß und Kreativität demonstrieren, zur körperlichen<br />

Fitness beitragen, eine attraktive Laufstrecke haben, F<strong>am</strong>ilien<br />

in der Region unterstützen, soziale Verantwortung tragen<br />

und nicht zuletzt jede Menge Spaß haben - alles gute Gründe, um<br />

dabei zu sein. Der erste Lauf war mit knapp 1.000 Teilnehmern<br />

ein großer Erfolg - das Organisationste<strong>am</strong> rund um Christoph Rosenzweig,<br />

das sich mit viel Engagement für die Entwicklung des<br />

Mehrgenerationenhauses einsetzt - hofft diese Rekordzahl dieses<br />

Jahr noch zu toppen.<br />

Genaueres erfahren Sie unter www.wasserburgerlauf.de oder im<br />

Mehrgenerationenhaus unter 080<strong>71</strong>-5243050.<br />

Zeitplan<br />

(kleinere Abweichungen möglich)<br />

13 Uhr: Beginn der Anmeldungen und Nachmeldungen<br />

13:30 Uhr: Beginn der Moderation <strong>am</strong> Marienplatz<br />

Begrüßungs- und Eröffnungsworte<br />

ab 13 Uhr: Max Hurricane and the eSKAlators <strong>am</strong> Marienplatz<br />

13:45 Uhr: Warm up und Startaufstellung Walker,<br />

VIA-Jante Trommler zum Start-Countdown<br />

14 Uhr: Start Walker<br />

und im Anschluss Startaufstellung Zwergerllauf<br />

14:15 Uhr: Start Zwergerllauf<br />

14:35 Uhr: Warm up für Hauptlauf, Zumba- Angebot<br />

14:50 Uhr: Startaufstellung Hauptlauf,<br />

VIA-Jante Trommler zum Start-Countdown<br />

15 Uhr: Start Hauptlauf<br />

15:20 Uhr: Beginn Zieleinlauf<br />

16:15 Uhr: offizielles Laufende auf der Strecke mit<br />

anschließender Siegerehrung <strong>am</strong> Marienplatz<br />

17 Uhr: Ende der Veranstaltung<br />

F<strong>am</strong>ilienmusical im Rathaussaal<br />

Anlässlich des zehnjährigen Bestehens der Außenstelle der<br />

Schwangerenberatungsstelle Donum Vitae e.V. in <strong>Wasserburg</strong> gastiert<br />

Sternschnuppe mit dem F<strong>am</strong>ilienmusical Ein Kühlschrank<br />

ging spazieren im <strong>Wasserburg</strong>er Rathaussaal.<br />

Die Veranstaltung findet <strong>am</strong> S<strong>am</strong>stag, 5. Mai, um 15 Uhr statt.<br />

Karten gibt es ab sofort in der Buchhandlung Herzog in der Salzsenderzeile<br />

10 und bei Donum Vitae, Schustergasse 6, Telefon<br />

921111. Inhaber des <strong>Wasserburg</strong>er F<strong>am</strong>ilienpasses erhalten übrigens<br />

50 Prozent Ermäßigung.<br />

Martina Eisenreich im Brauhaus Attel:<br />

Violin Tales<br />

> S<strong>am</strong>stag, 14. April, 20 Uhr<br />

Ihre Musik trifft einen tief und unvermittelt. Wie ein Film, den<br />

man durch seine Ohren sieht und mit dem Herzen hört. Barfuß<br />

und feuerrot fl<strong>am</strong>mendes Haar: das sind zumindest äußerlich die<br />

Markenzeichen von Martina Eisenreich. Musikalisch ist sie nicht<br />

nur mit ihrer Geige zum Inbegriff emotionaler Weltmusik geworden.<br />

Auch als Filmkomponistin hat sich die Dozentin der Hochschule<br />

für Film und Fernsehen München (HFF) international einen<br />

N<strong>am</strong>en gemacht.<br />

Orchestrale Filmmusik und New Classics zwischen Gipsy, Jazz<br />

und World Music, rockigen Arrangements und anrührenden Folkloreklängen:<br />

das ist Kino im Ohr und bedient beim Publikum


7/2012 seite 21<br />

gleichermaßen eine emotionale Palette von ungeheurer Bandbreite.<br />

Mit ihrer Geige erweckt sie ihre eigenen musikalischen Geschichten<br />

virtuos zum Leben und bringt sie zus<strong>am</strong>men mit ihrem<br />

Quartett auf die Bühne.<br />

Seite an Seite mit dem Meister der kreativen Klangwelten, dem<br />

Lauschgold-Percussionisten Wolfgang Lohmeier an einem verspielt<br />

fulminanten Schlagwerk-Aufbau, mit Christoph Müller an<br />

einer flinken, unglaublich vielfältigen Akustikgitarre oder energiegeladenen<br />

E-Gitarre, und dem mit seiner Klezmer-Band Zwetschgndatschi<br />

weit gereisten Kontrabassisten Stephan Glaubitz, der<br />

sich kraftvoll und erdig in allen Bandbreiten seines Instruments<br />

bewegt, sprengt die Komponistin stets die Grenzen der traditionellen<br />

Musik und demonstriert, wie man sich bruchlos durch<br />

die Klangsphären dimmt und dabei immer neue überraschende<br />

Leuchtfeuer entfacht.<br />

Karten können telefonisch unter 080<strong>71</strong>/102-104 reserviert werden.<br />

stiftung attl<br />

Neuauflage der Tour de Rolli<br />

Mitradler und freiwillige Helfer gesucht<br />

Gerade jetzt, wenn die Jahreszeit wieder wärmeres Wetter und<br />

hoffentlich ausreichend Sonnenschein verspricht, liegt nichts näher<br />

als ein Radlausflug ins Blaue, Grüne oder einfach in ein nahe<br />

gelegenes Café. Ein wunderbares und für viele selbstverständliches<br />

Vergnügen. Doch gerade für Menschen mit einer Behinderung ist<br />

das oftmals ein unerreichbarer Traum, wenn man aufgrund eines<br />

Handicaps einfach nicht in der Lage ist, Rad zu fahren. „Das muss<br />

nicht sein“, dachten sich Lena Niggl und Uli Huber, zwei Mitarbeiter<br />

aus der Stiftung Attl. Dort veranstalten sie seit geraumer Zeit<br />

mit einer Bewegungs- und-Sport-Gruppe (BuS) für die Betreuten<br />

der Einrichtung sportliche Angebote.<br />

Vor einem Jahr hatten sie die Idee zur Tour de Rolli. Mit sogenannten<br />

Rollfiets, einer Mischung aus Fahrrad und Rollstuhl, der<br />

Unterstützung der Triathleten vom TSV <strong>Wasserburg</strong> und weiteren<br />

dreißig Radlern ging es von Attel hinein in die Altstadt von<br />

<strong>Wasserburg</strong>, wo die Radler d<strong>am</strong>als auf dem Marienplatz von <strong>Wasserburg</strong>s<br />

zweiter Bürgermeisterin Marlene Hof-Hippke begrüßt<br />

wurden. Die Muskelkraft der Triathleten war vor allem beim<br />

Rückweg über den berüchtigten Köbingerberg von Nöten. Für die<br />

teilnehmenden Menschen mit Behinderung ein unvergleichliches<br />

Erlebnis.<br />

Aufgrund des großen Erfolgs wird diese Veranstaltung heuer <strong>am</strong><br />

12. Mai wiederholt. Diesmal sollen noch mehr Radler an den Start<br />

gehen. Dafür sucht das BuS-Te<strong>am</strong> nicht nur viele Radbegeisterte<br />

die mitfahren, sondern auch noch freiwillige Helfer, die die Veranstaltung<br />

unterstützen möchten. Hierbei gilt es vor allem leichtere<br />

Aufgaben an Start- und Zielpunkt zu übernehmen. Des Weiteren<br />

sucht man noch dringend einen starken Radler, der seine Muskelkraft<br />

auf einem der Rollfiets zur Verfügung stellt. Interessierte<br />

können sich in der Stiftung Attl bei Martin Weidinger unter<br />

080<strong>71</strong>/ 102-599 informieren.<br />

museum wasserburg<br />

F<strong>am</strong>ilienführung durch die Sonderausstellung<br />

<strong>Wasserburg</strong>er Handelsgeschichte(n). Das Stadtarchiv packt aus<br />

> Mittwoch, 11. April 2012, 15 Uhr<br />

Die aktuelle Sonderausstellung im Museum <strong>Wasserburg</strong> zeigt einzelne<br />

Episoden aus der reichen Handelsgesichte der Metropole <strong>am</strong><br />

<strong>Inn</strong>. Hierbei werden die älteste schriftliche Erwähnung <strong>Wasserburg</strong>s,<br />

alte Stadtansichten und private Briefe aus dem Spätmittelalter<br />

einer Patrizierf<strong>am</strong>ilie aufgegriffen, die den Reichtum einer<br />

vergangenen Epoche aufscheinen lassen. Fotografien, alte Akten<br />

und die Inszenierung einer alten Gewerbeschau geben aber auch<br />

Einblick in den K<strong>am</strong>pf gegen den wirtschaftlichen Niedergang,<br />

den die Stadt im 19. und frühen 20. Jahrhundert zu führen hatte.<br />

Erwachsene und Kinder gehen bei der F<strong>am</strong>ilienführung gemeins<strong>am</strong><br />

auf Spurensuche durch die Ausstellung und entdecken die<br />

reiche Vergangenheit der Handelsstadt <strong>Wasserburg</strong>. Von steinzeitlichen<br />

Pfeilspitzen, bronzezeitlichen Ringbarren und römischen<br />

Münzen führt uns der Weg auf den mittelalterlichen Marktplatz.<br />

Von dort folgen wir einem jungen Handelsherrn auf seiner Reise<br />

durch Europa und erfahren, wie die <strong>Wasserburg</strong>er die Pest besiegten.<br />

Die Führung richtet sich an F<strong>am</strong>ilien mit Kindern von acht bis<br />

zwölf Jahren, bei denen Erwachsene und Kinder gemeins<strong>am</strong> die<br />

Ausstellung erkunden möchten. Die Teilnahme an der Führung ist<br />

kostenlos. Der Eintritt ist zu entrichten.<br />

awo<br />

Kindererholung der AWO<br />

in Cesenatico<br />

Mädchen und Jungen im Alter von acht bis 14 Jahren können sich<br />

auch in diesem Jahr wieder zwei Wochen in den Sommerferien<br />

<strong>am</strong> sonnigen Strand der Adria erho-len. Der AWO Kreisverband<br />

Rosenheim bietet die beliebte Kindererholung in Cesenatico vom<br />

5. bis 19. August an.<br />

Das von der AWO für die Kindererholung angemietete Ferienheim<br />

steht nur wenige Meter vom hauseigenen Strand entfernt.<br />

Der Garten ist mit Olivenbäumen bepflanzt und bietet ausreichend<br />

Schatten. Er lädt zu vielfältigen Sport- und Spielmöglichkeiten<br />

ein. Das bewährte Betreuerte<strong>am</strong> legt großen Wert darauf, den<br />

jungen Menschen ein unterhalts<strong>am</strong>es und lehrreiches Progr<strong>am</strong>m<br />

anzubieten. Dazu gehören Ausflüge, Schifffahrten und die Stadterkundung<br />

mit der Gruppe. Sie sorgen insges<strong>am</strong>t dafür, dass der<br />

Erholungsaufenthalt zu einem unvergessenen Erlebnis wird.<br />

Die Vollverpflegung wird durch eigenes Personal gewährleistet.<br />

Die Reise wird zudem von einem Arzt vor Ort betreut. Sie ist als<br />

Erholungsmaßnahme anerkannt und kann deshalb von der Krankenkasse<br />

bzw. dem Sozial<strong>am</strong>t bezuschusst werden. Weitere Informationen<br />

erhalten Interessenten im Mehrgenerationenhaus der<br />

AWO, Ebersberger Straße 8, oder unter Telefon 08031/9413730.


7/2012 seite 23<br />

verein zur förderung<br />

des betreuungshofes rottmoos e.v.<br />

Kapellenführung in Rottmoos<br />

Im vergangenen Jahr wurde beim Betreuungshof Rottmoos eine<br />

neue Kapelle errichtet, die dem Schutzheiligen der Gehörlosen, Filippo<br />

Smaldone, geweiht ist. Der Verein zur Förderung des Betreuungshofes<br />

Rottmoos bietet nun Kapellenführungen an: Die erste<br />

Führung findet <strong>am</strong> Freitag, 13. April, um 15 Uhr vor Ort statt.<br />

Anmeldungen hierzu werden von Doris Müller, der Ersten Vorsitzende<br />

des Fördervereins Rottmoos e.V., unter 080<strong>71</strong> 5880 oder<br />

per E-Mail an mueller-edling@t-online.de entgegengenommen.<br />

Die kommenden Führungen finden jeweils <strong>am</strong> ersten Freitag des<br />

Monats ebenfalls um 15 Uhr statt.<br />

kolpingsf<strong>am</strong>ilie<br />

Wanderung <strong>am</strong> Lechner-Kreuzweg im Isental<br />

Der Künstler Ernst Lechner hat 14 ausdrucksstarke Stelen aus<br />

Jura-Marmor geschaffen, die den knapp 2 Kilometer langen Andachtspfad<br />

von Ampfing zum barocken Kirchlein Palmberg durch<br />

schönes Moorgebiet prägen. Die einzigartige Landschaft des Isentals<br />

bildet zu jeder Station einen individuellen Hintergrund. Die<br />

Kolpingsf<strong>am</strong>ilie lädt zu dieser Fahrt alle Interessierten ein.<br />

Termin ist Sonntag, 15. April; Treffpunkt ist um 13 Uhr <strong>am</strong> Parkplatz<br />

an der Mittelschule <strong>am</strong> Klosterweg. Die Fahrt erfolgt mit privaten<br />

Autos. Anmeldung bitte bis 12. April bei Haberl unter 080<strong>71</strong><br />

3501 oder bei Ehrler unter 7500. Eine Einkehr rundet diesen Ausflug<br />

natürlich ab.<br />

Mit Ausdruckmitteln unserer Zeit für die Menschen unserer Zeit,<br />

so formulierte übrigens Lechner seinen künstlerischen Ansatz.<br />

Ausschnitte - Einblicke<br />

Die Werkstatt-Galerie in der Hofstatt 3 freut sich <strong>am</strong> Donnerstag,<br />

5. April, ihre diesjährige Ausstellungsreihe Alle 7 Wochen<br />

starten zu können. Den Auftakt bilden Ölgemälde von Rosmarie<br />

Freiberger. Unter dem Motto Ausschnitte – Einblicke wird ein repräsentativer<br />

Querschnitt ihres umfangreichen Schaffens geboten.<br />

Ein spezielles Highlight ist hierbei die Bilderserie Helden, in welcher<br />

Intention und Inspiration der vordergründig gegenständlichen<br />

realistisch arbeitenden Künstlerin besonders zum Ausdruck<br />

kommen. Die geplante Ausstellungsdauer ist bis Mittwoch, 23.<br />

Mai, also sieben Wochen. Diesem Rhythmus folgend werden im<br />

Laufe des Jahres unterschiedlichste aussagekräftige Künstler in der<br />

Werkstatt-Galerie zu sehen sein.<br />

tsv 1880 wasserburg – abt. fußball<br />

Mädchenfußball beim TSV 1880 <strong>Wasserburg</strong> –<br />

TSV-Löwinnen starten durch<br />

Seit einigen Jahren trainieren die Mädchen der Jahrgänge 2000<br />

bis 1993 nun beim TSV 1880 <strong>Wasserburg</strong> schon zus<strong>am</strong>men. Mit<br />

sehr viel Engagement und Spaß <strong>am</strong> Fußball vers<strong>am</strong>meln sich die<br />

Spielerinnen jeden Montag und Mittwoch ab 18:30 Uhr auf dem<br />

Sportplatz an der Landwehrstraße, um an Technik und Fitness zu<br />

arbeiten und gemeins<strong>am</strong> etwas zu erleben. Unter anderem werden<br />

regelmäßig die Heimspiele der FC Bayern D<strong>am</strong>en besucht und<br />

Trainingslager durchgeführt.<br />

Umso wichtiger ist es, den Mädels beim TSV 1880 <strong>Wasserburg</strong><br />

eine sportliche Zukunft zu bieten. Daher plant der TSV 1880<br />

<strong>Wasserburg</strong> zum ersten Mal in der Geschichte des Vereins eine<br />

D<strong>am</strong>enmannschaft zu gründen, die neben den B-Juniorinnen mit<br />

viel Spaß an der Freud um Punkte und Tore auf dem Fußballfeld<br />

kämpft. Um Sepp Herbergers Zitat „das Runde muss ins Eckige“<br />

umzusetzen bedarf es eurer Unterstützung, eurem Einsatz und<br />

eurer Hingabe zum Fußball. Interessierte Mädchen/D<strong>am</strong>en der<br />

Jahrgänge 1994 bis 2001 sind zum Schnuppertraining immer herzlich<br />

willkommen. Gerne würden wir für die Hinrunde der Saison<br />

2012/2013 im Herbst bereits eine D<strong>am</strong>enmannschaft melden…<br />

Also Mädels… schaut vorbei, wir freuen uns auf euch. Weitere Informtionen<br />

unter www.fussball-wasserburg.de und juniorinnentsv-1880-wasserburg.de<br />

tsv 1880 wasserburg – abt. breitensport<br />

Beginn der Sportabzeichenabnahme<br />

Neben den wöchentlichen Sportstunden in den verschiedenen<br />

Turnhallen, den Nordic-Walkingstunden im Freien, gilt nun künftig<br />

die Konzentration der Breitensportabteilungs-Leitung dem<br />

Sportabzeichen-Wesen und dem 4. „Badria-Lauf-, Walking- und<br />

Wandertag. Mit dem Sportabzeichentraining und der Abnahme<br />

wird <strong>am</strong> Montag, den 07. Mai 2012 um 17.30 Uhr im „Badria-<br />

Stadion“ begonnen. Das Sportabzeichen-Te<strong>am</strong> weist darauf hin,<br />

dass dieser sportliche Wettbewerb für „Jedermann“ gedacht und<br />

machbar ist. Bereits ab dem Alter von 6 Jahren können Kinder,<br />

vorausgesetzt sie bringen schon die körperlichen Voraussetzungen<br />

mit und können 50 Meter schwimmen (ohne Zeitnahme), teilnehmen.<br />

Nach oben gibt es keine Altersgrenze. Für die verschiedenen<br />

Disziplinen kann bis Oktober jeden Montag (auch in den<br />

Ferien) kostenlos trainiert werden. Änderungen werden immer<br />

rechtzeitig im Internet und in der Presse veröffentlicht. Auskunft<br />

auch unter Tel.-Nr. 08076/8743 oder E-mail: els<strong>am</strong>@t-online.de.<br />

Die Vorbereitungen laufen auch bereits wieder für den „Badria-<br />

Lauf- und Wandertag“ der bereits zum 4. Mal abgehalten wird.<br />

Dieser „F<strong>am</strong>iliensporttag“ erfreute sich in den letzten Jahren<br />

immer größerer Beliebtheit, da hier immer für jede sportliche<br />

Betätigung Lauf-,Walking- und Wanderstrecken ausgesucht sind.<br />

Für einen Euro Startgebühr kann man hier ohne Zeitnahme auf<br />

verschiedene Art und Weise seine körperliche Fitness testen. Als<br />

Belohnung gibt es zum Schluss sogar noch kleine Geschenke von<br />

der AOK (auch anrechenbare Bonuspunkte) sowie eine „Badria-<br />

Tageskarte“. Der Lauftag findet wieder wie gewohnt <strong>am</strong> Donnerstag,<br />

den 17. Mai 2012 (Christi-Himmelfahrt) statt. Startzeit<br />

ist von 09.00 bis 12.00 Uhr im Hof des Badria. Rückfragen sind<br />

möglich bei der Badriabetriebsleitung und unter Tel. 08076/8743<br />

und E-mail: els<strong>am</strong>@t-online.de<br />

motorsport-club wasserburg<br />

Kart-Nachwuchs gesucht!<br />

Infoveranstaltung in Fürholzen<br />

Der erfolgreiche Motorsportclub <strong>Wasserburg</strong> e.V. sucht Nachwuchs<br />

für die Sparte Kartslalom. Bist Du zwischen sieben und<br />

acht Jahre alt? Interessierst Du Dich für Motorsport? Dann bist<br />

Du bei uns richtig! Vorkenntnisse sind hierzu nicht nötig. Weitere<br />

Infos erhältst Du auf unserer Veranstaltung <strong>am</strong> S<strong>am</strong>stag, 14. April,<br />

von 10 Uhr bis 12 Uhr auf unserem Kartplatz in Fürholzen bei<br />

Edling (nähe Am Stoa). Anmeldung bitte bei Karl Hille unter 0172<br />

8246638 oder bei Klaus Traunsteiner unter 0174-2190360. Infos<br />

gibt´s natürlich auch im Internet unter www.mc-wasserburg.de.<br />

tc reitmehring<br />

Tennisschnuppertag beim TC Reitmehring<br />

Für Anfänger, alternde Fußballer, Ex–Profis, frustrierte Golfer…<br />

> Donnerstag, 26. April, von 16 bis 19 Uhr auf der Tennisanlage<br />

in Reitmehring.<br />

Ausprobieren, Leute treffen, Spaß <strong>am</strong> Tennissport haben! Tennisschläger<br />

und Bälle sind vorhanden.<br />

Mehr Infos gibt es bei Wolfgang Baumann unter 080<strong>71</strong>-104523<br />

oder auf www.tc-reitmehring.de.


7/2012 seite 25<br />

vdk wasserburg a. inn<br />

Einladung zur Jahreshauptvers<strong>am</strong>mlung<br />

<strong>am</strong> 21. April 2012 im Gasthaus Paulanerstuben, Nebenzimmer<br />

Beginn: 14 Uhr<br />

Tagesordnung:<br />

1. Begrüßung<br />

2. Totengedenken<br />

3. Jahresbericht, Vorsitzender<br />

4. Kassenbericht<br />

5. Referat<br />

6. Ehrungen<br />

7. Ausflug<br />

8. Wünsche und Anträge<br />

Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen<br />

Für die Vorstandschaft Hans Dirmeier, Vorsitzender.<br />

volkshochschule wasserburg<br />

In den kommenden Tagen starten die folgenden Kurse<br />

Bitte für alle Kurse, Vorträge oder Seminare vorher bei der Volkshochschule<br />

unter 080<strong>71</strong>-4873 anmelden.<br />

Gesellschaft und Leben<br />

> Fr, 20.04., 18.00 Uhr, Eigene Fähigkeiten und Talente entdecken<br />

- Seminar (Fr+Sa)<br />

Berufliche Bildung<br />

> Mo, 16.04., 09.00 Uhr, Internet und E-Mail für Einsteiger<br />

> Mo, 16.04., 18.00 Uhr, Computerkurs für Anfänger<br />

> Di, 17.04., 10.00 Uhr, Computer-Aufbaukurs für Einsteiger<br />

> Di, 17.04., 18.15 Uhr, „Fit <strong>am</strong> PC“ –<br />

Computertraining für Büro & Co.<br />

> Do, 19.04., 18.30 Uhr, Computer-Training für den Alltag<br />

> Fr, 20.04., 09.00 Uhr, Digitalk<strong>am</strong>era – wie mache ich was?<br />

> Sa, 21.04., 09.00 Uhr, Telefontraining –<br />

Überzeugend telefonieren (Fr+Sa)<br />

Sprachen<br />

> Fr, 20.04., 18.00 Uhr, Spanisch Grundlagen Kompaktkurs für<br />

Anfänger mit geringen Vorkenntnissen in einer Woche<br />

> Fr, 20.04.,18.00 Uhr, Italienisch Grundlagen – Kompaktkurs für<br />

leicht Fortgeschrittene in einer Woche<br />

> Fr, 20.04., 18.00 Uhr, Englisch Grundlagen – Kompaktkurs –<br />

schnelle Auffrischung für Lerner mit geringen Vorkenntnissen<br />

in einer Woche<br />

> Fr, 20.04., 18.00 Uhr, Französisch Grundlagen – Kompaktkurs<br />

in einer Woche<br />

Gesundheit<br />

> Di, 17.04., 19.00 Uhr, „Unsere Verdauung in Naturheilkunde<br />

und TCM“ – Vortrag<br />

> Sa, 21.04., 09.00 Uhr, SFB Segel/Motorboot Führerschein – Theorie<br />

(Sa+So)<br />

> Sa, 21.04., 10.00 Uhr, Hormon-Yoga für Frauen – 1-Tages-<br />

Workshop<br />

> Sa, 21.04., 17.00 Uhr, „Let’s dance again!“ Gesellschaftstänze<br />

> Sa, 21.04., 18.45 Uhr, „Let’s swing“ Let’s rock!“ Boogie Woogie<br />

Kultur und Gestalten<br />

> Di, 17.04., 19.00 Uhr, Einführung in die Portraitmalerei (4x di)<br />

Spezial<br />

> Di, 17.04., 14.30 Uhr, Französisch kennen lernen - sanfter Einstieg<br />

in die französische Sprache für Kinder ab ca. 7 Jahren<br />

(5x di)<br />

kirchen<br />

offener seniorentreff<br />

der Pfarrgemeinden St. Jakob und St. Konrad<br />

Dienstag, 17. April 2012, Beginn 14.30 Uhr<br />

Themennachmittag:<br />

Auferstehung mitten in‘s Leben<br />

mit Herrn Uwe Schröder<br />

Bitte Schere mirbringen!<br />

Ort: Pfarrsaal St. Konrad<br />

Auf Ihr Kommen freut sich<br />

das Te<strong>am</strong> vom Seniorentreff<br />

adventgemeinde<br />

Frauenfrühstück der Adventgemeinde<br />

Alle Frauen, die ein gutes Gespräch bei einem guten Frühstück<br />

schätzen, sind für Dienstag, 17. April, ab 9 Uhr in die Räume der<br />

Adventgemeinde, Am Burgstall 9, herzlich eingeladen. Geboten<br />

werden ein leckerer Brunch an liebevoll gedeckten Tischen und<br />

ein intensiver Dialog, diesmal zum Thema „Auf den Wegen des<br />

Lebens gesegnet“. Ende der Veranstaltung ist gegen 11 Uhr. Es<br />

wird eine Kinderbetreuung angeboten. Infos unter 08074-917603.<br />

gottesdienstordnungen<br />

Stadtpfarrei St. Jakob<br />

07.04. – 08.05.2011<br />

> S<strong>am</strong>stag, 07.04., Kars<strong>am</strong>stag – Tag der Grabesruhe des Herrn,<br />

8.00 – 10.00 Pfarrkirche: Gebetswache <strong>am</strong> Hl. Grab, 21.00 Pfarrkirche:<br />

Feier der Osternacht mit Tauffeier und Speisensegnung<br />

(mit dem Kirchenchor und Bläserquintett: Chormusik, festliche<br />

Bläsermusik),<br />

> 08.04., Ostersonntag – Hochfest der Auferstehung des Herrn –<br />

bei allen Gottesdiensten: Speisensegnung - 9.00 Burgkirche: Ostergottesdienst,<br />

10.15 Pfarrkirche: Festgottesdienst -<br />

mit Solisten, Chor und Orchester: A. Diabelli „Missa in C“ – C.<br />

Ett: Haec Dies;<br />

Hl.Amt f.+ Hans Niedermeier, Hl. Amt f.+ Gatten v. Frau Irlbeck-<br />

Lechner,<br />

> Montag, 09.04., Ostermontag, 9.00 Burgkirche: Hl. Messe, 10.15<br />

Pfarrkirche: Ostergottesdienst, Hl. Amt nach Meinung, 13.30<br />

Parkhaus / Post: Emmausgang nach Kirchreit (mit Ostereiersuchen<br />

für Kinder),<br />

> 10.04., Dienstag der Osteroktav, 16.00 Burgkirche: Hl. Messe,<br />

> 11.04., Mittwoch der Osteroktav, 9.00 Michaelskapelle: Hl. M. f.<br />

+ Anna Schäfer,<br />

> 12.04., Donnerstag der Osteroktav, 19.00 Pfarrkirche: Hl. Amt f.<br />

+ Anna Schäfer,<br />

> 13.04., Freitag der Osteroktav, 9.00 Michaelskapelle: Hl. M. f. +<br />

Eltern Tanzmeier von Franz,<br />

> 14.04., S<strong>am</strong>stag der Osteroktav, 16.30 Pfarrkirche: Gedenkgottesdienst<br />

der Albachinger „Oldtimerfreunde“ anschließend<br />

Kranzniederlegung <strong>am</strong> Ehrengrab zum 70. Todestag von Dr. Fritz<br />

Huber, 18.15 Pfarrkirche: Rosenkranz, 18.30 Pfarrkirche: Beichtgelegenheit,<br />

19.00 Pfarrkirche: Hl. Amt f.+ Gattin Maria Huber,<br />

Hl. Amt f. + Irmgard Baumann v. den Schwestern,<br />

> 15.04., 2. Sonntag der Osterzeit – Weißer Sonntag, 9.00 Burgkirche:<br />

Hl. Messe, 10.15 Pfarrkirche: Pfarrgottesdienst für alle<br />

Verstorbenen d. Pfarrei, Hl. Amt f. + Konrad Bauer, Hl. Amt f. +<br />

Emilie Ritsch v. den Kindern und Enkeln, Hl. Amt f. + Tante u.<br />

Onkel v. F<strong>am</strong>ilie Wiesbeck,<br />

> Dienstag, 17.04., 14.30 Pfarrsaal St. Konrad: Seniorentreff („Auf-


7/2012 seite 27<br />

erstehung mitten ins Leben“) mit Herrn Uwe Schröder, 16.00<br />

Burgkirche: Hl. Messe,<br />

> Mittwoch, 18.04., 9.00 Michaelskapelle: Hl. M. f. arme Seelen,<br />

> Donnerstag, 19.04., 19.00 Pfarrkirche: Hl. Jahr<strong>am</strong>t f. + Bruder<br />

H.H. Prof. Georg Warmedinger, Hl. Amt f. + Josef Irlacher v. Josef<br />

Antl,<br />

> Freitag, 20.04., 9.00 Michaelskapelle: Hl. Messe f. + Großmutter<br />

und + Ludwig Barth v. Frau Beck,<br />

> S<strong>am</strong>stag, 21.04., Hl. Konrad von Parzh<strong>am</strong>, Ordensbruder,<br />

18.15 Pfarrkirche: Rosenkranz,18.30 Pfarrkirche: Beichtgelegenheit,19.00<br />

Pfarrkirche: Hl. Amt f. + Georg Hiller v. F<strong>am</strong>ilie, Hl.<br />

Amt f. + Tochter Renate Bacher, Hl. Amt f. + Hans Hofer v. Baumann,<br />

>Sonntag, 22.04., 3. Sonntag der Osterzeit, 9.00 Burgkirche: Hl.<br />

Messe, 10.15 Pfarrkirche: Pfarrgottesdienst für alle Verstorbenen<br />

d. Pfarrei, Hl. Amt f. + Bruder H.H. Prof. Georg Warmedinger,<br />

Hl. Amt f. + Eltern Leonhard und Annelies Gerstmayer und +<br />

Schwester Annemarie Reiner.<br />

Stadtpfarrei St. Konrad<br />

08.04.-22.04.2012<br />

> Sonntag, 08.04., Hochfest der Auferstehung des Herrn – Ostersonntag,<br />

Speisensegnung bei allen Gottesdiensten, 5.00 Feier der<br />

Osternacht, 19.00 Festgottesdienst, Hl. Amt f. + Dr. Hans Pieper<br />

von der F<strong>am</strong>ilie<br />

> Montag, 09.04., Ostermontag, 9.00 Hl. Amt f. + Bruder Walter<br />

Weber, 10.00 Gottesdienst im Caritas-Altenheim St. Konrad, 13.30<br />

Weggang <strong>am</strong> Parkhaus bei der Post zum Emmausgang nach Kirchreit<br />

mit Ostereiersuchen f. Kinder<br />

> Dienstag, 10.04., Dienstag der Osteroktav, 19.00 Hl. Amt zu Ehren<br />

der Muttergottes von Fatima, anschl. Betstunde, Hl. Amt f. +<br />

Vater Johann Friedl von F<strong>am</strong>.<br />

Johann Friedl, Hl. Jahr<strong>am</strong>t f. + Vater Franz Steidle<br />

> Mittwoch, 11.04., Mittwoch der Osteroktav, 9.00 Gottesdienst<br />

im Caritas-Altenheim St. Konrad<br />

> Donnerstag, 12.04., Donnerstag der Osteroktav, 19.00 St. Jakob:<br />

Hl. Messe<br />

> Freitag, 13.04., Freitag der Osteroktav, 9.00 Hl. Messe f. + Eltern<br />

u. Geschwister von F<strong>am</strong>. Heller<br />

> S<strong>am</strong>stag, 14.04., S<strong>am</strong>stag der Osteroktav, 16.30 St. Jakob: Gedenkgottesdienst<br />

der Oldtimer-Freunde Albaching, anschl.<br />

Kranzniederlegung <strong>am</strong> Ehrengrab z. 70. Todestag von Dr. Fritz<br />

Huber, 17.00 Rosenkranz, 18.00 Vorabendgottesdienst im Caritas-<br />

Altenheim St. Konrad<br />

> Sonntag, 15.04., 2. Sonntag der Osterzeit – Weißer Sonntag, 9.00<br />

Pfarrgottesdienst für alle Verstorbenen der Pfarrei, Hl. Amt f. d.<br />

armen Seelen, 11.15 Tauffeier, 19.00 Hl. Amt f. beiders. + Eltern<br />

sowie Schwester und Schwager von F<strong>am</strong>. Obkirchner<br />

> Montag, 16.04., Jahrestag der Weihe der Metropolitankirche,<br />

8.30 Gottesdienst im Caritas-Altenheim St. Konrad<br />

> Dienstag, 17.04., 14.30 Seniorentreff (mit Herrn Uwe Schröder<br />

„Auferstehung mitten ins Leben“), 19.00 Hl. Amt f. + Schwester<br />

Rosa Zwittlinger von F<strong>am</strong>. Friedl<br />

> Mittwoch, 18.04., 9.00 Gottesdienst im Caritas-Altenheim St.<br />

Konrad<br />

> Donnerstag, 19.04., 19.00 St. Jakob: Hl. Messe<br />

> Freitag, 20.04., 9.00 Hl. Messe nach Meinung<br />

> S<strong>am</strong>stag, 21.04., Hl. Konrad von Parzh<strong>am</strong>, Ordensbruder, 17.00<br />

Rosenkranz, 18.00 Vorabendgottesdienst im Caritas-Altenheim<br />

St. Konrad<br />

> Sonntag, 22.04., 3. Sonntag der Osterzeit, 9.00 Festgottesdienst<br />

zum Patrozinium St. Konrad, anschl. Frühschoppen, Hl. Amt f. +<br />

Eltern Elisabeth und Norbert Scheibel, 19.00 Hl. Amt f. + Eltern<br />

Skrobocz mit Verwandtschaft<br />

Pfarrei St. Michael – Attel<br />

07.04. – 22.04.2012<br />

> S<strong>am</strong>stag, 07.04., 16.00 Beichtgelegenheit, 20.30 Pater Rupert<br />

Mayer-Haus (Mehrzweckraum) Osternachtfeier in der Stiftung<br />

Attl<br />

> Sonntag, 08.04. – Hochfest der Auferstehung des Herrn, Ostersonntag,<br />

05.00 Feier der Auferstehung, Osterfeuer, Wortgottesdienst,<br />

Taufgedächtnis, österliche Eucharistie, 10.00 Oster<strong>am</strong>t in<br />

der Pfarrkirche, bei allen Gottesdiensten Speisenweihe!<br />

> Montag, 09.04. – Ostermontag, 10.00 hl. M. f. + Eltern Maria<br />

und Viktor Wagner und + Angehörige, hl. M. f. + Angehörige d.<br />

F<strong>am</strong>. Diedering<br />

> Dienstag, 10.04., 19.30 hl. M. f. + Eltern Englbert u. Therese<br />

Zollner<br />

> Donnerstag, 12.04., 19.00 Rosenkranzgebet, 19.30 Jahr<strong>am</strong>t f.<br />

Mutter Franziska Mader<br />

> Sonntag, 15.04. – Tag der Barmherzigkeit Gottes, 09.00 Jahr<strong>am</strong>t<br />

f. + Mutter Barbara Rothmiller, hl. M. f. + Opa Alfons Litzlfelder,<br />

Jahr<strong>am</strong>t f. + Mutter Anna Litzlfelder, 10.30 Pfarrgottesdienst in der<br />

Pfarrkirche<br />

> Dienstag, 17.04., 19.30 Jahr<strong>am</strong>t f. + Eltern Maria u. Franz Lipp u.<br />

+ Tante Therese Lipp<br />

> Donnerstag, 19.04., 19.00 Rosenkranzgebet, 19.30 hl. M. f. +<br />

Fritz Neuner (Maria Hintermayer, Weiglh<strong>am</strong>)<br />

> Freitag, 20.04., 19.00 Empfang der Wallfahrer<br />

> S<strong>am</strong>stag, 21.04., 07.30 gemeins<strong>am</strong>er Gottesdienst mit den Wallfahrern,<br />

11.00 Gottesd. z. Schülertreffen der Jahrgänge 1939-1946,<br />

hl. M. für + Lehrkräfte und Mitschüler<br />

> Sonntag, 22.04. – 3. Sonntag der Osterzeit, 09.00 hl. M. f. +<br />

Nachbarin Maria Seeleitner, Jahr<strong>am</strong>t f. + Benedikt u. Berta Eisner,<br />

Jahr<strong>am</strong>t f. + Ehefrau Christa Asböck, 10.30 Pfarrgottesdienst in<br />

der Hauskapelle<br />

Evangelische Kirchengemeinde <strong>Wasserburg</strong><br />

Surauerstr. 1, 83512 <strong>Wasserburg</strong>, Tel.: 080<strong>71</strong>-8690<br />

> Fr. 06.04. Karfreitag Christuskirche 10:00 Uhr mit Abendmahl,<br />

Pfarrerin Zellfelder<br />

> So., 08.04., Ostersonntag Christuskirche 6:00 Uhr Osternacht<br />

mit Abendmahl, Pfarrerin Zellfelder<br />

Christuskirche 10:00 Uhr mit Abendmahl, Pfarrer Möller<br />

Gabersee, St. Raphael 19:00 Uhr, Pfarrer Möller<br />

> Mo., 09.04., Ostermontag, Christuskirche 10:00 Uhr F<strong>am</strong>iliengottesdienst,<br />

Pfarrerin Zellfelder und Te<strong>am</strong><br />

> So., 15.04., Quasimodogeniti, 10:00 Uhr Christuskirche, Pfarrer<br />

Seifert<br />

Kreisklinik <strong>Wasserburg</strong><br />

06. bis 21. April 2012 immer um 18.30 Uhr in der Kapelle<br />

> 06.04., Freitag, Karfreitagsliturgie mit Wortgottesdienst, Kreuzverehrung<br />

und Kommunionfeier<br />

> 08.04., Sonntag, Ostergottesdienst, hl. Messe für verst. Ehemann<br />

und Angehörige (von Frau Emmerer)<br />

> 11.04., Mittwoch, Wort-Gotts-Feier<br />

> 14.04., S<strong>am</strong>stag, hl. Messe f. die verst. Eltern (v. Maria Lechner)<br />

> 18.04., Mittwoch, Wort-Gottes-Feier<br />

> 21.04., S<strong>am</strong>stag, hl. Messe um Hilfe (von Elfriede Oberloher)<br />

Kath. Pfarrverband Edling<br />

08. – 22.04.2012<br />

> Sonntag, 08.04., Hochfest der Auferstehung des Herrn – Ostersonntag<br />

– Edling: 5:00 Uhr Feier der Osternacht, Lichtfeier –<br />

Wortgottesdienst –Wasserweihe – Erneuerung des Taufversprechens<br />

– Eucharistiefeier – Reitmehring: 08:30 Uhr hl. Messe mit<br />

besonderem Gedenken an + Angehörige / F<strong>am</strong>. Hans Bosch, + Fr.<br />

Maria Hartl / v. d. Kolleginnen – Edling: 10:00 Uhr hl. Messe mit<br />

besonderem Gedenken an + Barbara Schweitzer / F<strong>am</strong>. Schweitzer,<br />

musikalische Gestaltung: Albachinger Bläserensemble, 11:00 Uhr<br />

Taufe Hanna Fertl – Soyen Pfarrz., 10:00 Uhr hl. Messe, mit besonderem<br />

Gedenken an + Anni Geidobler / Anna R<strong>am</strong>pfl, Hub,<br />

- nach Meinung, + Schwager Wenzel Frab- schka / Hilde Feuerer,<br />

+ Eltern und Schwiegereltern / Hilde Feuerer, + Verwandtschaft /


7/2012 seite 29<br />

F<strong>am</strong>. Schupp, Soyen, musikalische Gestaltung: Circle of Friends<br />

> Montag, 09.04., Ostermontag – Reitmehring: 8:30 hl. Messe mit<br />

besonderem Gedenken an + Ehemann u. Vater Walter Obwexer /<br />

F<strong>am</strong>. Obwexer – Edling: 10:00 Uhr hl. Messe mit besonderem Gedenken<br />

an bds. + Eltern u. Ehemann Peter K<strong>am</strong>merl / Rosa K<strong>am</strong>merl<br />

m. F<strong>am</strong>., + Ehemann Georg / Erna Dürnecker, + Ehemann<br />

Georg / Anita Stöttner, + Angehörige / F<strong>am</strong>. Schmid, Wolfrain, +<br />

Verwandtschaft / Fr. Schmucker, bds. + Eltern u. Verwandtschaft /<br />

F<strong>am</strong>. Alois Obermaier, + Anna Garth<strong>am</strong>mer / Geschwister Wieser,<br />

+ Geschwister, Schwägerinnen u. Schwägern / F<strong>am</strong>. F. Reich,<br />

+ bds. + Eltern / F<strong>am</strong>. Franz u. Hilde Reich – Rieden: 10:00 Uhr<br />

hl. Messe, mit besonderem Gedenken an + Eltern und Großeltern<br />

Sebastian und Hedwig Thaller und Angehörige / JM, F<strong>am</strong>. Peter<br />

Thaller, Teufelsbruck, + Vater und Opa Jakob Machl / F<strong>am</strong>. Jakob<br />

Machl, musikalische Gestaltung: Kirchenchor<br />

> Dienstag, 10.04., Dienstag der Osteroktav – Reitmehring: 19:00<br />

hl. Messe mit besonderem Gedenken an, + Johann Steiner / N.N.,<br />

+ Ernst Riedel / FN.MN.<br />

> Mittwoch 11.04. Mittwoch der Osteroktav – Kirchreit: 8:00 Uhr<br />

hl. Messe, mit besonderem Gedenken an + Ida und Hans Meltl<br />

und Nachbarschaft / Maria und Alois Berger, Seeburg, - nach Meinung<br />

> Donnerstag, 12.04., Donnerstag der Osteroktav – Edling: 19:00<br />

Uhr hl. Messe mit besonderem Gedenken an + Eltern u. Geschwister<br />

/ Fr. Axmann, + Brüder u. Eltern / F<strong>am</strong>. Maierbacher, Edling,<br />

+Eltern u. Geschwister / Michael Fichtl<br />

> Freitag, 13.04., Freitag der Osteroktav – Rieden: 19:00 Uhr hl.<br />

Messe, mit besonderem Gedenken an + Eltern und Großeltern<br />

Matthäus und Therese Grill / JM, F<strong>am</strong>. Grill, Grub, + Nachbarin<br />

Susanne Zenz / F<strong>am</strong>. Grill, Grub, + Großonkel Willi Otypka /<br />

Cornelia Spath, Hohenburg<br />

> S<strong>am</strong>stag, 14.04., S<strong>am</strong>stag der Osteroktav – Rieden: 19:00 Uhr hl.<br />

Messe, mit besonderem Gedenken an + Eltern, Schwestern und<br />

Tanten / JM, Peter Machl, Strohreit, + Schwester und Tante Kathrin<br />

/ JM, F<strong>am</strong>. Kebinger, Seeburg, + Nachbarn Florian Grill /<br />

Barth. Lohmaier jun., + Florian Grill, Kobel / F<strong>am</strong>. Heinrich, Thal,<br />

+ Tante und Taufpatin Rosina H<strong>am</strong>berger / Johann Riedl, Sonnenholzen,<br />

+ Onkel und Tante Josef und Helene Wagensonner /<br />

Johann Riedl, Sonnenholzen, + Eltern Franz und Anna Strasser,<br />

Schwager Franz und Neffen Franz / Anni Freundl, Oedsberg<br />

> Sonntag, 15.04., 2. Sonntag der Osterzeit –Weißer Sonntag –<br />

Sonntag der göttl. Barmherzigkeit – Reitmehring: 08:30 Uhr hl.<br />

Messe mit besonderem Gedenken an + Mutter Katharian Schiller /<br />

F<strong>am</strong>. Rücker, + Siegfried Holderied / Fr. Gerda Zinsmeister – Edling:<br />

10:00 Uhr hl. Messe mit besonderem Gedenken an + Mutter<br />

Christine Huber / Sylvia Glitza m. F<strong>am</strong>ilie, + Vater Georg Dürnecker<br />

/ Sohn Alois, + Schwager Ludwig Mittermeier / F<strong>am</strong>. Josef<br />

Fürholzner, + Bruder Ludwig Mittermeier / F<strong>am</strong>. Anni Ecklmeier,<br />

+ Ehemann Georg / Helga Sonnenhuber, + Eltern Bachschneider<br />

/ F<strong>am</strong>. Lihl, + Ehemann u. Vater Lorenz Ganslmeier / Barbara,<br />

Ganslmeier m. Kindern, beiders. + Eltern u. Geschwister / Barbara<br />

Ganslmeier, + Vater, Schwiegervater u. Opa Franz Fordermeyer<br />

/ Irmi u. Klement Ganslmeier m. Söhnen, + Schwager u. Paten<br />

Rudi R<strong>am</strong>sl / Irmi u. Klement Ganslmeier m. Söhnen, + Gertraud<br />

Pfeiffer /F<strong>am</strong>. Hörmann – Soyen Pfarrz.: 10:00 Uhr hl. Messe, mit<br />

besonderem Gedenken an - 40 Jahre Soyener Saitenmusik / Dankgottesdienst,<br />

Georg Blabsreiter, + Elisabeth Jelkmann / hM der<br />

Träger, + Andreas Kohwagner / hM der Träger, + Ehemann und<br />

Vater Hermann Federkiel / JM, Thekla Federkiel, + Ehemann und<br />

Vater Andreas Kohwagner / Maria Kohwagner und Inge Federkiel,<br />

+ Mitglied Englbert Hartmann / Seniorenclub Rieden-Soyen, +<br />

Mitglied Therese Hartmann / Seniorenclub Soyen, + Mitglied Susanne<br />

Mayr / Seniorenclub Soyen, + Mitglied Nikolaus Kern / Seniorenclub<br />

Rieden-Soyen, + Agnes Weber / von der Frauenrunde,<br />

musikalische Gestaltung: Soyener Saitenmusik<br />

> Montag, 16.04., Jahrestag der Weihe der Metropolitankirche –<br />

Soyen Pfarrz.: 14:00 Uhr Gebetskreis<br />

> Dienstag, 17.04. , Reitmehring: 19:00 Uhr hl. Messe<br />

> Mittwoch, 18.04., Soyen Kirche: 8:00 Uhr hl. Messe, mit besonderem<br />

Gedenken an + Eltern Anna und Rudolf Hanel / Gertrud<br />

Keiluweit, Soyen – Soyen Pfarrz.: 14:00 Uhr Bibelnachmittag mit<br />

Fr. Federkiel – Soyen Pfarrz.: 19:00 Uhr Weltgebetstag der Frauen,<br />

Wort-Gottes-Feier, besonderes Gedenken an + Mitglieder des<br />

Frauenbundes, anschl. Jahreshauptvers<strong>am</strong>mlung des KDFB mit<br />

Neuwahlen<br />

> Donnerstag, 19.04., Hl. Leo IX., Papst – Edling: 19:00 Uhr hl.<br />

Messe mit besonderem Gedenken an + Emmi H. u. Hermi F /<br />

N.N., + Andreas Kohwagner / Christiane F., + Anna Hermann /<br />

F<strong>am</strong>. Freund, + Vater Georg Glas / F<strong>am</strong>. Freund, + Ehemann u.<br />

Vater Eduard u. + Verwandtschaft / F<strong>am</strong>. Kaiser<br />

> Freitag, 20.04., Rieden: 19:00 Uhr hl. Messe, mit besonderem<br />

Gedenken an + Nachbarn Florian Grill / F<strong>am</strong>. Warmedinger und<br />

Unterburger, + Onkel Florian Grill / F<strong>am</strong>. Wolfgang Grill, Frauenholzen<br />

> S<strong>am</strong>stag, 21.04., Hl. Konrad von Parzh<strong>am</strong>, Ordensbruder Hl.<br />

Anselm, Bischof, Kirchenlehrer – Edling: 19:00 Uhr hl. Messe mit<br />

besonderem Gedenken an + Wiltrud Kayser / Dirnharter Frauenchor<br />

+ Nachbarschaft / Dirnharter Frauenchor, + Sohn Johannes<br />

u.. Verwandtschaft / F<strong>am</strong>. Martin Wagner, + Ehemann u. Vater<br />

Günther / Fr. Bilz mit Harald u. Edgar, + Horst Weiß u. dessen Eltern<br />

/ Berta Bilz, + Peter Bollinger / Berta Bilz, + Sohn u. Bruder<br />

Andreas / F<strong>am</strong>. Bräustetter, alle Verstorbenen des Hauses / F<strong>am</strong>.<br />

Bräustsetter, + Eltern Alois u. Franziska Gugg u. Sohn Georg /<br />

Erna Dürnecker, + Karl Katzer / F<strong>am</strong>. Katzer, + Ehemann u. Verwandtschaft<br />

/ Fr. Stehr, + Mathilde Gütter / von der Nachbarschaft<br />

musikalische Gestaltung: Dirnharter Frauer-Chor – Soyen<br />

Pfarrz.: 15:00 Uhr Erstbeichte der Kommunionkinder<br />

> Sonntag, 22.04., 3. Sonntag der Osterzeit – Reitmehring: 08:30<br />

Uhr hl. Messe mit besonderem Gedenken an + Ehemann u. Vater<br />

Jakob Denk- schmid / Fr. Denkschmid m.Kindern – Edling:<br />

10:00 Uhr Wort-Gottes-Feier mit besonderem Gedenken an +<br />

Gertraud Pfeiffer / F<strong>am</strong>. Hörmann – Edling: 12:00 Uhr Taufe Ben<br />

Bachmann – Soyen Pfarrz.: 10:00 Uhr hl. Messe, mit besonderem<br />

Gedenken an + Ehemann und Vater und Sohn Andreas / JM, F<strong>am</strong>.<br />

Schmiddunser, + Ehemann und Vater und Sohn Michael / JM,<br />

F<strong>am</strong>. Fischberger, Reiching, + Frau Oliva Fükert / JM, Liesl Albrecht<br />

– Hinterberger – Tegler, + Mutter und Oma Notburga Holzmaier<br />

/ F<strong>am</strong>. Burgi Holzmaier, + Josef Hundschell / Adolf Linner,<br />

Aschau, + Therese und Engelbert Hartmann / Anna Frank, Babensh<strong>am</strong>,<br />

+ Eltern, Geschwister und Neffen / Rudolf Herrmann,<br />

Dingolfing<br />

Evangelische Freikirche <strong>Wasserburg</strong>er Land<br />

Gottesdienste im Betreuungszentrum <strong>Wasserburg</strong><br />

Hermann-Schlittgen-Str. 1. Nördliche Burgau, <strong>Wasserburg</strong> a. <strong>Inn</strong><br />

> Sonntag, 08.04.2012<br />

Kein Gottesdienst (Gemeindefreizeit)<br />

> Sonntag, 15.04.2012, 9:30 Uhr<br />

Gottesdienst mit Abendmahl<br />

parallel dazu Kindergottesdienst<br />

> S<strong>am</strong>stag, 21.04.2012, 18:00 Uhr<br />

Übergemeindlicher Lobpreisabend<br />

In der Adventgemeinde <strong>Wasserburg</strong><br />

> Sonntag, 22.04.2012, 9:30 Uhr<br />

F<strong>am</strong>iliengottesdienst<br />

Gäste sind uns immer herzlich willkommen.<br />

Die aktuellen Termine und weitere Informationen finden Sie wie<br />

immer auch im Internet unter www.freikirche-wasserburg.de<br />

Adventgemeinde<br />

Die Gemeinschaft der Siebenten-Tags-Adventisten lädt ein:<br />

in die Gemeinde Am Burgtall 9 zum<br />

> Gottesdienst <strong>am</strong> S<strong>am</strong>stag, 7. April, um 9.30 Uhr<br />

> Gottesdienst <strong>am</strong> S<strong>am</strong>stag, 14. April, um 9.30 Uhr<br />

Jeweils mit Bibelgespräch und Predigtteil, gleichzeitig Kindergottesdienst.<br />

Wir freuen uns sehr über Gäste.


7/2012 seite 31<br />

Baptisten<br />

Koinonia – Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde <strong>Wasserburg</strong>,<br />

Gemeindezentrum: Kaspar-Aiblinger-Platz 7,<br />

www.koinonia-wasserburg.de<br />

Gottesdienste<br />

> Sonntag, 08. April, 10.00 Uhr, Predigt: Reinhard Schmittlein,<br />

„Ostern 2012-Johannes 20, 1-22“<br />

> Sonntag, 15. April, 10.00 Uhr, Predigt: Benj<strong>am</strong>in Schmittlein,<br />

„Gott erleben- Gott will mit Dir sprechen!<br />

Zur gleichen Zeit Kindergottesdienst für Kinder im Alter von drei<br />

bis zehn; für Kinder unter drei Jahren gibt es ein Spielzimmer mit<br />

Wickelplatz. Im Anschluss gemeins<strong>am</strong>es Kaffeetrinken. Kontakt:<br />

Pastor Reinhard Schmittlein, Telefon 080<strong>71</strong> 94658, koinonia@tonline.de.<br />

Veranstaltungen<br />

> 14-tägig mittwochs, 19.30 Uhr, Gemeinschaftsabende mit Katholiken<br />

und Baptisten; abwechselnd bei Lebendiges Wasser<br />

e.V. in Halfing und Gemeindezentrum <strong>Wasserburg</strong> (18. April<br />

in Halfing)<br />

Jehovas Zeugen<br />

Königreichssaal <strong>Wasserburg</strong>, Schopperstattweg 4,<br />

Tel. 080<strong>71</strong> 1434<br />

> Donnerstag, 05.04.,<br />

19.45 Uhr: Gedächtnismahl<br />

> Sonntag, 08.04.,<br />

9.30 Uhr, Sondervortrag: Ist es später, als wir denken?<br />

> Sonntag, 15.04.,<br />

9.30 Uhr, biblischer Vortrag: Was verbirgt sich hinter dem Geist<br />

der Welt?<br />

> Jeweils Freitag, 19 bis 20.45 Uhr:<br />

Vers<strong>am</strong>mlungsbibelstudium, Theokratische Predigtdienstschule<br />

und Dienstzus<strong>am</strong>menkunft.<br />

Alle Zus<strong>am</strong>menkünfte sind öffentlich. Interessierte Personen sind<br />

jederzeit willkommen.<br />

Flohmarkt für Spätaufsteher<br />

Mit dem schönen Start in den Frühling verbindet man gerne auch die<br />

ein oder andere Räumaktion um Platz zu schaffen für ‚Neues’. Doch<br />

wohin mit dem ‚Alten’? Klare Sache - auf den Flohmarkt! Am 28.April<br />

verwandelt sich das Sportgelände der Mittelschule <strong>Wasserburg</strong> wieder<br />

in eine bunte Verkaufsstraße. Eine wunderbare Gelegenheit für alle aus<br />

Nah und Fern durch den Speicher zu stöbern und ihre Keller zu durchforsten.<br />

Um gemütlich die angebotenen kleinen und großen Schätze<br />

entdecken zu können, wird es wieder für die kleineren Besucher in der<br />

Mittagszeit <strong>am</strong> Fördervereinsstand kostenloses Kinderschminken geben.<br />

Für das leibliche Wohl von Klein und Groß ist natürlich auch gesorgt.<br />

Nach dem Regenflohmarkt im letzten Jahr hoffen die Veranstalter<br />

auf traumhaftes Frühlingswetter und regen Besucherstrom, denn<br />

die erhobene Standgebühr fließt komplett zurück in die gemeinnützige Arbeit der „ Freunde und Förderer<br />

der Mittelschule <strong>am</strong> Klosterweg e.V.“<br />

Kurzinfo: 28. April, Aufbau ab 9.30 Uhr, Verkauf ab 10.00 Uhr, Ende 17.00 Uhr<br />

Standgebühr 3,33 € pro laufenden Meter, Auto kann <strong>am</strong> Stand bleiben<br />

Kinderstände frei, keine gewerblichen Anbieter<br />

Anmeldung und Auskünfte unter 080<strong>71</strong>-51864 oder sylsonnenholzner @aol.com<br />

Platzadresse: Klosterweg 2, 83512 <strong>Wasserburg</strong><br />

Günstig werben<br />

in den<br />

<strong>Wasserburg</strong>er Heimatnachrichten!<br />

Preisliste anfordern – Tel. 080<strong>71</strong>-3904

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